Vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die auch inhaltlich wertvollen Beiträge, die uns nach einem inhaltlich leeren entgegengeschwappt sind. Es ist unsäglich, was hier passiert. Nachhaltigkeit scheint für die AfD überhaupt kein Thema zu sein. Es interessiert nicht, wie wir Ressourcen verbrauchen und damit übrigens auch Steuermittel. Sie sind angeblich die Partei, die sich um die Steuermittel kümmert und sorgt, dass die nicht verschwendet werden.
Ich danke der Frau Ministerin dafür, dass sie Anregungen aus meiner Rede gleich aufgegriffen hat. Insofern werden wir sie in den nächsten Jahren weiter kritisch begleiten.
Weil ich schon einmal bei der Partei war, die mit der Nachhaltigkeit überhaupt nichts am Hut hat: Ihnen ist also offensichtlich auch egal - Herr Höse hat sehr nachhaltig und eindrucksvoll geschildert,
dass es die einzige Nachhaltigkeit ist, die er hat -, wie viel Müll produziert wird; es interessiert überhaupt niemanden in Ihrer Fraktion. Das macht Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfDFraktion, in allen Bürgerinitiativen, die sich gegen die Einrichtung neuer Deponien wehren, absolut entbehrlich. - Und damit möchte ich enden.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Eisenreich für das Schlusswort. - Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 10 somit abgeschlossen.
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/5259 wurde in der 86. Sitzung des Landtages am 21. November 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurden
Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung der Bundesregierung umgesetzt werden. Für die Umsetzung sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, für die alle Länder einen Vertrag mit dem Bund abgeschlossen haben.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in seiner 43. Sitzung am 21. November 2019 in einer Sondersitzung erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag ihm ein Änderungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Dieser hatte zum Inhalt, das Finanzausgleichsgesetz nicht zu ändern und dafür die im Gesetzentwurf in Artikel 3 enthaltene Regelung in den Artikel 1 „Änderung des Kinderförderungsgesetzes“ aufzunehmen. Der Ausschuss ist diesem Vorschlag gefolgt und hat den Gesetzentwurf Drs. 7/5259 einschließlich dieser Änderung mit 7 : 0 : 5 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet.
Darüber hinaus hat der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration eine schriftliche Anhörung vereinbart. Die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts, der Verband
Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände in SachsenAnhalt wurden um die Abgabe ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf bis zum 3. Dezember 2019 gebeten. Die erbetenen Stellungnahmen lagen bis zum genannten Termin vor, sodass diese auch in die Beratungen der mitberatenden Ausschüsse einfließen konnten.
Der Ausschuss für Finanzen führte seine Beratung zum Gesetzentwurf und zur vorläufigen Beschlussempfehlung in seiner 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 durch. Hier regte die Fraktion DIE LINKE eine Änderung hinsichtlich der Auszahlungstermine für die Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte an. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde daraufhin um einen Formulierungsvorschlag gebeten, dem der Ausschuss einstimmig gefolgt ist.
Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Finanzausschuss dem federführenden Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung mit einer Änderung in § 13 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Kinderförderungsgesetzes.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner 43. Sitzung am 5. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Hier beantragte die Fraktion der SPD, sich der Änderungsempfehlung des Finanzausschusses hinsichtlich § 13 Abs. 2
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl im Ergebnis seiner Beratung mit 6 : 0 : 5 Stimmen ebenfalls die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Änderung in § 13 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Kinderförderungsgesetzes.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in seiner 42. Sitzung am 6. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Ein dort vorgelegter Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 2 - Änderung des Schulgesetzes bezüglich der Schulgelderstattung - fand bei 2 : 6 : 2 Stimmen keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mit 6 : 0 : 4 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung an.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich erneut und abschließend in seiner 44. Sitzung am 11. Dezember 2019 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Dem Ausschuss lagen dazu die Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor.
Des Weiteren lag ihm eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu den Auswirkungen der Regelung in § 22 Abs. 3 KiFöG (neu) zur Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung auf die Träger der freien Jugendhilfe vor. Diesbezügliche Fragestellungen wurden in den mitberatenden Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport aufgeworfen.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sprachen sich dafür aus, den Vorschlag des Finanz- und des Innenausschusses zur Änderung der Auszahlungstermine für die Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte anzunehmen.
Darüber hinaus beantragten die Koalitionsfraktionen, auch die Abschlagszahlung für die Geschwisterregelung jeweils zum 1. März des laufenden Jahres explizit in das Gesetz aufzunehmen. Diesem Antrag ist der Ausschuss einstimmig gefolgt.
Im Ergebnis seiner intensiven Beratungen wurde der Gesetzentwurf vom Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einschließlich der vom Innen- und vom Finanzausschuss empfohlenen Änderung sowie der in der Ausschusssitzung von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderung mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute in Drs. 7/5404 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Ich danke Frau Dr. Späthe für das Vortragen der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Bevor wir fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Privatgymnasiums Stendal in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht zuerst Frau Ministerin Grimm-Benne. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Ihnen allen bekannt ist, wurde am 23. August dieses Jahres der Vertrag zum sogenannten Gute-Kita-Gesetz zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt von Frau Bundesministerin Dr. Giffey, Herrn Ministerpräsident Dr. Haseloff und mir unterzeichnet.
Am 22. November 2019 haben alle Länder die Vertragsunterzeichnungen abgeschlossen. Somit kann nun die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in die Wege geleitet werden. Insgesamt wird das Land vonseiten des Bundes in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2022 ca. 140 Millionen € erhalten. Davon sind ca. 124 Millionen € für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Kostenbeitragsentlastung für Mehrkindfamilien
Wir werden in den kommenden Jahren zur Fachkräfteentwicklung die Erzieherausbildung, die Praxisanleitung und das Praktikum der sogenannten Quereinsteiger vergüten.
Wir werden, um die Attraktivität für die erzieherischen Berufe der Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen und -assistenten und Erzieherinnen und Erzieher zu erhöhen, die Schulgeldfreiheit rückwirkend zum 1. August dieses Jahres einführen. Die Schulen in freier Trägerschaft, die in diesen
Berufen im Land Sachsen-Anhalt ausbilden, werden die nicht eingezogenen Schulgebühren erstattet bekommen.
Wir werden die pädagogische Fachberatung zusätzlich etablieren und mit insgesamt ca. 5,5 Millionen € ausstatten.
Lassen Sie mich bitte einen Satz zur pädagogischen Fachberatung sagen. Diese Mittel - das haben wir vertraglich mit dem Bund festgeschrieben - können von den Jugendämtern zur Umsetzung der Aufgabe auch an freie Träger ausgereicht werden. Dies finden Sie im Anhang zum Vertrag auf Seite 13. Dort ist auch zu lesen, dass pädagogische Fachberatung von qualifiziertem Personal durchgeführt werden soll. Genau deshalb ist § 72 Abs. 2 SGB VIII im Gesetzentwurf ausdrücklich erwähnt. Da „pädagogische Fachberatung“ kein Berufsbild ist, sind die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für die pädagogische Fachberatung berücksichtigt worden.
Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bereits Kita-Fachberater aktiv sind. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE berücksichtigt insofern nicht die qualitativen Ansprüche, die die Beschlussempfehlung enthält.