Herr Kohl, warten Sie einmal. Es gibt eine Frage von Herrn Erben. Sie können entscheiden, ob Sie darauf reagieren oder nicht. - Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Kohl, ich habe eine spezielle Frage zu Ihrem Änderungsantrag. Ich muss die Frage stellen, weil ich irgendwie den Eindruck habe, dass die Begründung nicht zum Antrag passt. Denn Sie begründen andere Dinge, als sie tatsächlich beantragt haben. Deswegen will ich zu dem eigentlichen Änderungsantrag eine Frage stellen.
Sie wollen, dass 50 % der Kosten generell und kraft Gesetzes dem Rettungsdienst zugeordnet werden. Können Sie mir in irgendeiner Weise sagen - ich meine, wenn man verantwortlich darüber entscheiden will, dann muss man wissen, wie man auf 50 % kommt -, wie ermittelt worden ist, dass kraft Gesetzes ausgerechnet 50 % der Funkkosten in der Leitstelle dem Rettungsdienst zugeordnet werden sollen? - Denn eine Regelung für die Kommunikationskosten ist in § 38, den Sie erwähnen - für diejenigen, die das Gesetz nicht vor sich liegen haben: es geht um § 38 Abs. 3 Nr. 2 -, vorhanden.
Seine Grundlagen sind vielmehr - ich habe es gesagt - Forderungen des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes. Der Landesrechnungshof fordert eine klare Kostenregelung. In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes steht: mindestens 50 %. Da wir eine klare Kostenregelung brauchen, sind wir der Ansicht, dass wir dem Anliegen des Städte- und Gemeindebundes insofern entsprechen können, als wir eine klare 50-50-Teilung der Kosten vornehmen.
Bei aller Wertschätzung für die Vorschläge der Kommunen: Wenn wir aber sagen, wir nehmen 50 % und ordnen sie generell dem Rettungsdienst zu, dann heißt das, dass wir ein Gesetz zulasten der Sozialversicherungspflichtigen machen. Denn die zahlen die 50 % kraft Gesetzes. Deswegen habe ich erwartet, dass mehr als die Antwort kommt: Der Städte und Gemeindebund hat mal gesagt, mindestens 50 % müssten auf die Rechnung der Kassenpatienten in diesem Land gesetzt werden. - Das war keine Nachfrage.
Wir haben im Ausschuss zweimal über den Gesetzentwurf beraten. Mir ist nicht erinnerlich, Herr Erben, dass Sie diese Problematik dort thematisiert haben. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Insofern wundert es mich, dass wir hier jetzt Ausschussarbeit betreiben.
(Zustimmung bei der AfD - Rüdiger Erben, SPD: Sie haben ja den Antrag gestellt! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben den Antrag gestellt, dann müssen Sie ihn auch begründen!)
In Ordnung. - Herr Erben, ich will nur sagen: Sie kennen meine Regel: Dreiminutendebatte - eine Frage pro Fraktion. Man kann auch mal eine kurze Nachfrage stellen. Aber man kann nicht noch etwas sagen und dann anfügen: Das war keine Nachfrage. Herr Erben, ich baue Ihnen eine Brücke und Sie reißen sie wieder ein; das ist nicht in Ordnung.
Gut. Somit sind wir jetzt aber am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/5577 vor. Er bezieht sich auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/5540.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/5577 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das ist die Koalition. - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen nun zu der unveränderten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zu dem entsprechenden Gesetzentwurf. Gibt es den Wunsch nach getrennten Abstimmungen? - Das sehe ich nicht. Deswegen kommen wir gleich zur Gesamtabstimmung über diese Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5540 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Somit hat die Beschlussempfehlung die notwendige Mehrheit erhalten. Das Gesetz ist in der genannten Fassung beschlossen worden.
Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten der Länder
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Sie sehen also, der Innenausschuss war in der letzten Zeit mächtig fleißig.
Kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 7/5383 wurde von der Landesregierung in der 89. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2019 eingebracht und dort zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die nach Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zu dem bezeichneten Staatsvertrag eingeholt werden. Mit dem Staatsvertrag selbst sollen der länderübergreifende Einsatz von Verwaltungsvollzugspersonal bei der Begleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen optimiert sowie Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten geschaffen werden, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.
Wie der Minister für Inneres und Sport bereits in seiner Einbringungsrede anmerkte, wurde der Landtag schon vor dem Abschluss des Staatsvertrages beteiligt. So befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 36. Sitzung am 9. Mai 2019 mit der entsprechenden LIV-Vorlage und sah seinerzeit keine Notwenigkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Mit dem heute in Rede stehenden Zustimmungsgesetz befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 44. Sitzung am 16. Januar 2020. Hierzu lagen dem Ausschuss in einer Synopse Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs-
und Beratungsdienstes vor, die sich lediglich auf einige sprachliche Anpassungen bezogen. Der Ausschuss machte sich diese Änderungsempfehlungen zu eigen und verabschiedete nach kurzer Beratung den so geänderten Gesetzentwurf als Beschlussempfehlung für den Landtag.
wurde mit 7 : 2 : 3 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine Debatte ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vereinbart worden. Ich habe bisher auch keine Wortmeldungen aus den Reihen des Landtages heraus gesehen.
Deswegen können wir gleich zum Abstimmungsverfahren kommen. Ich frage auch bei diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/5541, ob getrennte Abstimmungen gewünscht werden. - Das scheint auch bei diesem Gesetzentwurf nicht der Fall zu sein. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der von mir genannten Drucksache zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Demzufolge hat auch dieser Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit erhalten.
Somit sind wir, sogar etwas vorzeitig, bei der Mittagspause angelangt. Wir fahren nach der Mittagspause um 14:30 Uhr fort.
Es ist 14:30 Uhr. Das ist die Zeit, zu der verabredet worden ist, dass wir hier weitermachen. - Verabredet ist nicht das passende Wort; denn ich habe gesagt, wir machen dann weiter.
Ich möchte auch die Kolleginnen und Kollegen, die den Raum noch nicht betreten haben, es aber in unmittelbarer zeitlicher Nähe vorhaben, auffordern, dies zu tun. Es wäre auch nicht schlecht, wenn sich auch die Kollegin Schriftführerin oder der Kollege Schriftführer, die bzw. der noch mitverantwortlich ist, hier oben einfinden würde. - Wir warten noch eine Minute. - So! Zumindest hier vorn sind wir jetzt vollständig besetzt. Dann kann es jetzt losgehen.