Ich habe einmal eine Diskussion mit einem Dekan der Uni Halle erlebt, der wirklich darüber geklagt hat - das ist belegt -, dass die Studenten heute in Mathematik immer schlechter werden. Dann kam Herr Tullner auch mit: Ja, ja, schon immer haben die Alten über die Jungen usw. - Nein, das ist
Unsinn, was Sie geredet haben. Wissen Sie, ich antworte darauf: Es gab in der Geschichte schon immer Zeiten des kulturellen Hochstandes und es gab schon immer Zeiten des Niedergangs, und wir leben zurzeit leider in einer Zeit des kulturellen Niedergangs.
Also bitte! Ich kann nur feststellen, dass wir lange keine Sitzung hatten, in der der letzte bzw. vorletzte Punkt so lebhaft war.
Aber es soll so sein. Herr Borchert hat jetzt noch einmal die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Bitte schön.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Das ist jetzt zwar sehr wortreich, aber leider sehr ernst, was unter diesem Tagesordnungspunkt besprochen wurde. Herr Tillschneider, ich habe eine Frage, ob Sie mir bitte bestätigen, dass ich das richtig verstanden habe. Meine Rede mit meinen Zitaten von
den Schulleitern, die in der Praxis draußen jeden Tag vor den Schülern stehen und Schulen leiten, also all das, was ich gesagt und zitiert habe, ist völlig uninteressant für Sie. Für Sie hat es überhaupt nichts damit zu tun, ob es in der Praxis so ist oder nicht. Es ist Ihnen völlig egal, weil Sie Ihre eigene Theorie haben. Können Sie mir das so bestätigen? - So habe ich das nämlich ver
standen, wie Sie meine Rede interpretiert haben. Darauf möchte ich jetzt eine Antwort für das Protokoll haben.
Ich wollte Ihnen die Möglichkeit geben, ordentlich antworten zu können. Deshalb kann ich nur noch einmal sagen: Herr Borchert hat eine Frage gestellt, und Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu antworten. Bitte schön.
Wissen Sie, das ist ein ganz billiger Trick. Sie haben willkürlich herausgegriffen, was Ihnen passt. Wenn das das Niveau ist, dann werde ich mir beim nächsten Antrag auch einen Schuldirektor und ein paar Schüler suchen, die das bestätigen, was ich und was die AfD will, und dann lese ich das hier auch vor. Das beweist doch gar nichts. Das ist ein ganz billiger Trick.
Und zu Ihrem Argument mit den Kindern und Jugendlichen muss ich ganz klar sagen: Wo ist denn Ihr Erziehungsgedanke geblieben? Sie tun ja
schon so, als seien Kinder und Jugendliche absolut fertige Menschen, die zu 100 % Dinge äußern, die sozusagen verlässlich und valide sind.
Sie müssen doch erst noch lernen, wie sie mit den Dingen umzugehen haben. Sie müssen sich auch pädagogischem Druck fügen. Insofern war das sehr aufschlussreich, was Sie vorgetragen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nun am Ende der Debatte und steigen in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5716 ein.
Den Wunsch nach einer Überweisung habe ich nicht vernommen, also stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen: die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Diese gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land SachsenAnhalt
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Einbringer wird der Minister Herr Richter sein.
- Nein, der Minister verzichtet nicht. Er wird die Einbringung vornehmen. Sie haben jetzt das Wort, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hauptgründe für die Änderung des Staatsvertrages sind die aus der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung resultierenden
Anforderungen. Insoweit ist § 15 des Staatsvertrages entsprechend anzupassen. Zum einen soll dargestellt werden, dass das schleswig-holsteinische Landesdatenschutzgesetz neben der Datenschutz-Grundverordnung immer dann anzuwenden ist, wenn andere Landesdatenschutzgesetze nicht einschlägig sind.
Ferner wird klargestellt, dass in den Fällen, in denen Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für öffentliche Stellen aus einem Trägerland verarbeitet, neben der Datenschutz-Grundverordnung die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über den Datenschutz Anwendung finden. Dieser Logik folgt dann auch die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Landesbeauftragten für Datenschutz in SchleswigHolstein und den Datenschutzbeauftragten der Trägerländer.
Abschließend wird eine trägerübergreifende einheitliche Rechtsgrundlage für den Betrieb von Abrufverfahren und gemeinsamen Verfahren geschaffen.