Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs darf ich betonen, dass ich den bewertenden Aussagen des Kollegen Dr. Schmidt zu den Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes ausdrücklich zustimme.
Mit dem nun erwarteten und angestrebten Beschluss zur Entlastung der Landesregierung endet für uns als Haushaltsgesetzgeber die parlamentarische Befassung mit dem in Rede stehenden Haushalt 2019. Dazu hat uns Minister Richter mit der Jahresrechnung sozusagen einen finanzwirtschaftlichen Rechenschaftsbericht vorgelegt und beantragt damit auch die Entlastung der Landesregierung.
Im Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung durch den Landesrechnungshof wurde dem Landtag ein sehr umfassender Bericht in zwei Teilen nebst Sonderbericht zur Lage der Kommunalfinanzen an die Hand gegeben. In den Berichten - das hörten wir auch schon - findet sich eine Fülle an Informationen und kritischen Anmerkungen zur weiteren Verwendung durch uns Abgeordnete, die teils Gegenstand ausführlicher Befassungen im Unterausschuss Rechnungsprüfung waren.
Mit beigefügten Stellungnahmen, in der Regel erstellt durch die Landesregierung, war es Sache des Ausschusses, den Beschlussempfehlungen des Landesrechnungshofes zu folgen und ggf. weitere Maßnahmen einzufordern. Etwa 340 Seiten Berichterstattung und Berichtsmaterial des Landesrechnungshofes sowie noch ein-
mal mehr als 90 Seiten Berichterstattung des zuständigen Ausschusses sollten eigentlich ausreichen, im Ansatz eine politische Bewertung aus der Sicht der Fraktionen vorzunehmen. Hingegen sich dazu in einer Redezeit von drei Minuten zu positionieren, ist mehr als ambitioniert und kann demzufolge auch nur oberflächlich und pauschalisierend sein.
Nun bot das Haushaltsjahr 2019 mit Blick auf die krisenhaften Bedingungen der Folgejahre bis heute nahezu komfortable Spielräume.
Aber: Ob Krise oder nicht, der verantwortungsbewusste und der Landeshaushaltsordnung entsprechende und vorschriftskonforme Umgang mit öffentlichem Geld, dem Geld der Steuerzahlenden, ist und bleibt oberste Sorgfaltspflicht, heute umso mehr angesichts der enormen finanziellen Belastungen, die nicht nur auf den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen drücken, sondern, was viel schwerer wiegt, Menschen und Unternehmen in existenzielle Nöte drängen.
Haben wir bis 2019 mit Blick auf die Kommunalfinanzen noch von einer Konsolidierungspartnerschaft gesprochen, sind heute ganz andere Partnerschaften gefragt, um derzeitige Krisen zu bewältigen, die Fragen der Sicherheit der Energieversorgung, der empfindlichen sozialen Auswirkungen und nicht zuletzt die Hilfe für eine permanent ansteigende Zahl von vor Kriegen flüchtenden Menschen berühren. Dabei sind die Städte und Gemeinden unseres Landes das Element staatlichen Handelns, das sich sehr nah und unmittelbar an den Lebenswelten unserer Menschen orientiert.
Deshalb betone ich auch in Anlehnung an das abschließende Fazit des Landesrechnungshofes zu den kommunalen Finanzen: So korrekt wie
das Drängen auf aktuelle Jahresabschlüsse ist, so falsch ist es, drängende Fragen der Finanzzuweisungen an die Kommunen erst als letztes Mittel in Betracht zu ziehen.
Mit meiner abschließenden Bemerkung, dass sich meine Fraktion nicht gegen den Antrag des Ministers zur Entlastung stellt, darf ich an dieser Stelle dankend enden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich nun doch noch ein wenig inhaltlich zu der anstehenden Thematik äußern. Haushaltsrechnung 2019, Jahresbericht 2020. Wie jeder unschwer erkennen kann, waren wir Freien Demokraten daran nicht unmittelbar beteiligt. Umso wichtiger ist es, sich dann an der Stelle auf die Arbeit des Landesrechnungshofes zu stützen, dessen Mitarbeiter bei der kritischen Begleitung der Haushalts- und Rechnungsführung einen verantwortungsvollen und sicherlich nicht immer einfachen Job machen. Auch von dieser Stelle im Namen unserer Fraktion ein herzliches Dankeschön für deren Arbeit.
Ergebnis der Prüftätigkeit des Landesrechnungshofes sind aber auch konkrete Handlungsanweisungen für die Arbeit in den einzelnen Landesbehörden. Ich selbst hatte da im Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit,
zur sogenannten risikoorientierten Bearbeitung von Steuererklärungen im Arbeitnehmerbereich zu berichten.
„Risikoorientiert“ bedeutet hierbei, dass die Bearbeitung der eingereichten Steuererklärung aus dem Arbeitnehmerbereich, wie gesagt, softwarebasiert erfolgt, und anhand von gesetzten Risikofiltern dann tatsächlich noch einmal eine personelle Nachbearbeitung durch den einzelnen Finanzbeamten erfolgt.
Die korrekte Bearbeitung der Risikohinweise hat also eine konkrete Folge auf die zu veranlagende Steuer und auf die Einnahmen unseres Landes damit. Die sachgerechte Arbeit der Finanzbeamten und die erforderliche Schulung zeigen auch hier einmal mehr, dass Steuergerechtigkeit nicht zum Nulltarif zu erhalten ist,
wie die Deutsche Steuergewerkschaft, also die Fachgewerkschaft der Finanzbeamten, dies kürzlich beim jährlich stattfindenden Tag der Steuergerechtigkeit erneut feststellte. Auch wir Liberalen stehen im Sinne dieser Steuergerechtigkeit dafür ein, dass dem Staat die Gelder zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung notwendiger Aufgaben erforderlich sind.
Gleichwohl ist es die Aufgabe des Staates, mit diesen Mitteln verantwortungsvoll und wirtschaftlich umzugehen.
Abschließend darf ich für die Fraktion der Freien Demokraten erklären, dass wir natürlich auch der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Blick auf den Haushalt 2019 ist wie eine kleine Zeitreise in die Zeit vor Corona, vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine, vor Inflation, Energiepreiskrise, zurück ans zum Teil etwas hitzige Lagerfeuer der vergangenen Kenia-Koalition. Die für 2019 verausgabten 11,5 Milliarden € beinhalteten am Jahresanfang zumindest den Plan eines Schuldenabbaus von 100 Millionen €, aber auch Entnahmen aus der Rücklage von 42,5 Millionen € und eine globale Minderausgabe, die schon geplant war, von 220 Millionen €.
Damals wurde der Haushalt übrigens noch knapp über die Ziellinie im Januar 2019 beschlossen. Davon sind wir jetzt, 2023, mutmaßlich noch ein bisschen weiter weg. 2019 mussten wir dann - das erschien uns wie die größte Krise seit eh - die NordLB retten. Sachsen-Anhalt schulterte dafür 198 Millionen €, 100 Millionen € aus der dann nicht umgesetzten Schuldentilgung und 98 Millionen € war dann eine Neuaufnahme von Schulden. Statt im Schuldenstand unter 120 Milliarden € zu sinken, schlugen damit 20,2 Milliarden € an Verbindlichkeiten zu Buche. Das Land hatte damals erstmalig seit 2012 wieder Schulden aufgenommen.
Bei den Haushaltsverhandlungen war das alles noch nicht absehbar. Damals hing es - viele werden sich erinnern - an einigen Försterstellen. Über fünf Förster haben wirklich lange gestritten. Letztlich wurden mehr Förster zur
Pflege des Waldes und auch der CDU-Befindlichkeiten im Haushalt zur Verfügung gestellt. Kollege Stahlknecht hatte da die goldene Brücke gebaut, über die man ging.
Im Vergleich zum aktuellen Haushalt 2022 fällt auf, dass sich dort kein einziger Förster mehr befindet, aber ein deutlicher Mittelrückgang für den Wald zu attestieren ist. Der haushalterische Einsatz für den Wald scheint sich bei der CDU doch etwas abgekühlt zu haben, seitdem man mit Änderungen im Einzelplan 09 nicht mehr die GRÜNEN-Ministerin zentral ärgern kann.
Der Haushalt 2019 verankerte erstmals das „Grüne Band“ Sachsen-Anhalts als Naturmonument mit 1 Million € und war Einstieg in den Ausstieg bei der Kostenbeteiligung bei der Tierkörperbeseitigung.
Der Landesrechnungshof hatte auch 2019 gut zu tun. Im Jahr 2020 haben die Missstände bei der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt einen eigenen Untersuchungsausschuss beschäftigt, auf dessen Feststellungen im Abschlussbericht zu verweisen ist.
Viele weitere Prüfungen beschäftigten Rechnungshof und auch den Rechnungsprüfungsausschuss, deren Aufzählung jetzt in der kurzen Redezeit zu kleinteilig war. Ich kann mich dem Dank der Vorredner anschließen, insbesondere dem, was Kollege Schmidt Nettes über den Rechnungshof und die Prüfer gesagt hat; das ist im Kern völlig korrekt. Wir stimmen der Entlastung und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu. - Danke schön.
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 11,5 Milliarden € Haushaltsvolumen im Jahr 2019 - wenn ich da auch mal, wie Herr Meister, in Erinnerungen schwelgen kann, war ich noch Zuschauer am Bildschirm oder am Livestream im Internet -, über diesen Betrag wurde Rechnung gelegt.
Verglichen mit dem Haushaltsplanentwurf, den wir seit gestern kennen, waren das noch 1,7 Milliarden € weniger.
Im Jahr 2019 - die Kollegen hier im Hohen Hause waren nicht zu beneiden; als „Sparkassengewächs“ habe ich das sehr intensiv beobachtet - stand die Rekapitalisierung der NordLB an. Am Ende war zum Haushaltsausgleich im Jahr 2019 eine Nettokreditaufnahme von 98 Millionen € nötig. Trotz allem bin ich sehr dankbar - da spreche ich allen Sparkassenmitarbeitern unseres Bundeslandes aus dem Herzen -, dass das Hohe Haus hier zu der Rekapitalisierung der NordLB beigetragen hat.
Auf der Grundlage des gestern im Kabinett beschlossenen Haushaltsplanentwurfes erwarte ich vermutlich langwierige und - so will sie an dieser Stelle nennen - intensive Verhandlungen. Die Herausforderungen, die sich seit 2019 ergeben haben, sind nämlich in Anzahl und Volumen nicht kleiner geworden.
Im Übrigen möchte ich an der Stelle auf die Ausführungen des Kollegen Bernstein als Berichterstatter verweisen und auch im Namen der CDU-Fraktion hier für die Zustimmung zur Beschlussempfehlung werben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Ruland. - Wir sind am Ende der Debatte angelangt und können damit in das Abstimmungsverfahren eintreten, und zwar zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/1690.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Berichterstatter Herr Bernstein darauf hingewiesen hat, dass der Titel in „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019“ geändert werden soll.
Wer der Beschlussempfehlung in dieser Form mit dem geänderten Titel seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.
Es folgt ein Wechsel in der Sitzungsleitung. - Die Parlamentarischen Geschäftsführer sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir etwa eine Dreiviertelstunde im Voraus sind, sodass wir uns darüber verständigen müssten, ob wir Tagesordnungspunkte von morgen vorziehen oder nicht; das wird Herr Gallert klären.