Protokoll der Sitzung vom 26.01.2023

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 34. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.

Ich schaue mich um und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Wir kommen zur Entschuldigung von Mitgliedern der Landesregierung. Wie Sie sehen, ist der Finanzminister nicht anwesend. Er hat heute eine Aufgabe in Berlin zu erledigen, nämlich die Finanzministerkonferenz. Deshalb ist er ganz- tägig entschuldigt.

Für beide Sitzungstage hat sich ein weiterer Kollege entschuldigt. Er hat aber gesagt, die Regierungsbefragung sei so wichtig, dass er vorsichtshalber erst einmal kommen werde. Es geht um den Kollegen Willingmann,

(Oh! und Zustimmung bei der FDP)

der eigentlich an einer Sitzung des Wissenschaftsrates in Berlin teilnehmen muss. Aber er hat gesagt, die erste Aufgabe werde er sehr gern wahrnehmen. Er wird schauen, wie wichtig die nächsten Punkte sind, aber dann muss er sich leider verabschieden, um seine anderen Aufgaben wahrzunehmen. - Es freut uns, dass Sie das Hohe Haus so schätzen.

Die Tagesordnung für die 17. Sitzungsperiode liegt Ihnen vor. Bei Tagesordnungspunkt 11 ist ein kleiner Fehler bei der Reihenfolge der

Redner passiert. Richtig muss es heißen: Fragestellerin, Landesregierung, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, SPD und AfD.

Zu Tagesordnungspunkt 24. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihr Berichterstattungsverlangen in der Drs. 8/2138 zurückgezogen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 obsolet.

Es gibt eine Wortmeldung zur Tagesordnung. Es gab ja heute Morgen Frühstück, und wer gut gefrühstückt hat, möchte vielleicht nicht ganz so schnell zu Mittag essen. Aber ich will jetzt nicht vorgreifen. - Herr Kurze.

Der Herr Präsident ahnt schon, was ich beantragen möchte. Wir haben die Mittagspause heute für 12 Uhr vorgesehen. In Abstimmung mit allen Parlamentarischen Geschäftsführern schlage ich vor, nach der Fragestunde zwei Aktuelle Debatten durchzuführen, dann die Mittagspause einzufügen und nach der Mittagspause die anderen zwei Aktuellen Debatten zu behandeln. - Danke schön.

Danke. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ändern wir das entsprechend. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Nein.

Wenn Sie mit der geänderten Tagesordnung einverstanden sind, bitte ich Sie um das Kartenzeichen. - Das sind alle.

Noch eine kurze Information: Die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern wird heute und morgen durch den Kollegen Gebhardt vertreten. Sie ist für beide Sitzungstage entschuldigt.

Die morgige Sitzung beginnt um 10:30 Uhr. Vorher findet eine Kranzniederlegung statt; das wissen Sie alle.

Bevor wir jetzt in die Regierungsbefragung einsteigen, begrüßen wir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ aus Magdeburg. - Herzlich willkommen im Hohen Haus!

(Beifall im ganzen Hause)

Mit der Regierungsbefragung haben Sie sich ein gutes und spannendes Stück des parlamentarischen Alltags herausgesucht. Hören Sie genau zu.

Wir steigen in die Beratung ein. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT

Als Erste hat die Fraktion der AfD die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Damit wir keine Zeit verlieren, steht Herr Tillschneider schon am Mikrofon.

Aber bevor Sie die erste Frage stellen können, möchte ich Ihnen noch eines mitteilen: Wir haben die Mikrofonanlage überprüfen lassen und alle Probleme behoben. Aber im Rahmen der Qualitätsverbesserung ist festgestellt worden, dass es tatsächlich Schallschatten gibt. Manche sitzen sozusagen im Schatten. Wir werden dafür sorgen, dass diese Schallschatten beseitigt werden. Das beste Mittel gegen Schallschatten ist Konzentration und Ruhe. Deshalb hören Sie bitte gut zu.

Sie haben das Wort, Herr Tillschneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat auf einer ihrer letzten Tagungen beschlossen, sich für die verbindliche Schullaufbahnempfehlung einzusetzen. Das

heißt, nach Klasse 4 soll ein Kind, wenn es das Gymnasium besuchen will, eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium benötigen. Der Elternwille allein reicht, anders als bisher, dann nicht mehr aus.

Wir, die AfD-Fraktion, begrüßen das. Das entspricht unserer bildungspolitischen Grundintention und ist eine Forderung, die wir selbst auch schon erhoben haben. Aber nicht nur die AfD-Fraktion stimmt dem zu, sondern auch Bildungsministerin Feußner hat öffentlich erklärt, dass sie diesen Vorschlag für sehr sinnvoll hält, weil sie es für sinnvoll hält, diese Empfehlung an objektiven Kriterien festzumachen.

Daher frage ich jetzt die Ministerin: Wie bewerten Sie diesen Vorschlag und weshalb genau halten Sie es für sinnvoll, den Übergang an weiterführende Schulen mit verbindlichen Kriterien zu verknüpfen?

Frau Feußner, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, Herr Tillschneider, dass sich die Koalitionsfraktionen mit dieser Thematik beschäftigen. Eigentlich müssten Sie dazu die Fraktionen befragen. Aber ich habe mich natürlich dazu geäußert; da haben Sie recht. Ich habe auch gesagt, dass ich mir objektive verbindliche Kriterien vorstellen könnte.

Wer mich kennt - ich bin ja schon viele Jahre Mitglied des Parlaments -, der weiß, dass ich mich stets für eine verbindlichere Schullaufbahnempfehlung eingesetzt habe. Aufgrund von Koalitionsverträgen usw. ist diese verbindliche Schullaufbahnempfehlung in eine Empfehlung umgemünzt worden. Demzufolge wird die Empfehlung mehr oder weniger mitgegeben, aber der Elternwille ist entscheidend.

In unserem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Elternwille im Endeffekt weiterhin entscheidend bleibt. Aber - ich sage „aber“ und möchte an dieser Stelle einmal zitieren, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben - „die Entscheidung zum Lernen an der aufnehmenden weiterführenden Schule in Klasse 4, erfolgt nach umfassender Beratung der Eltern, auf Grundlage der er- brachten Leistungen in den zentralen Klassen- arbeiten in Deutsch und Mathematik, der im Kompetenzportfolio dargestellten Leistungsentwicklung und dem maßgeblichen Elternwillen.“

Das heißt, wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam etwas vereinbart, nämlich dass wir Kriterien schaffen wollen für den Übergang von der Grundschule an das Gymnasium. Ich glaube, das ist gerade die Diskussion, die unter den Koalitionsfraktionen stattfindet. Wir warten einmal ab, wie die Verständigung dazu sein wird.

Im Übrigen haben wir - auch das ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden - eine Expertenkommission eingesetzt, die sich auch mit den Übergängen zwischen den einzelnen Schulformen auseinandersetzen wird. Auch deren Ergebnis sollten wir abwarten. Dann werden wir

sehen, was wir Ihnen gemeinsam im Plenum vorstellen können.

Danke. Herr Tillschneider hat noch eine Nachfrage.

Sie haben sich jetzt ein bisschen heraus- geredet, indem sie die unverbindliche Laufbahnempfehlung - -

(Zuruf von der AfD: Mikro!)

- Es ist doch an; es leuchtet rot.

Also, Sie haben sich jetzt ein bisschen heraus- geredet, indem sie die unverbindliche Empfehlung sozusagen stark gemacht haben. Mit dieser Verbindlichkeit bzw. Unverbindlichkeit ist es wie mit einer Schwangerschaft: Entweder ist man schwanger oder nicht schwanger. Entweder die Empfehlung ist verbindlich oder sie ist nicht verbindlich.

Sie haben am Anfang Ihrer Rede gesagt, Sie hätten sich immer für die verbindliche Empfehlung eingesetzt. Das stimmt aber nicht. Denn am 22. Juli 2022 haben Sie hier als Ministerin anlässlich einer Plenardebatte der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung ausdrücklich eine Absage erteilt. Sie haben gesagt - ich zitiere -: „In Sachsen-Anhalt entscheidet allein der Elternwille. Das ist auch politisch bei uns so festgelegt.“ - Das können Sie im Protokoll nachlesen. Meine Frage lautet jetzt: Woher kommt der Sinneswandel, Frau Ministerin?

Das habe ich, glaube ich, soeben auch noch einmal vorgetragen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Elternwille zum Schluss entscheidend ist. Aber es gibt natürlich verbindliche Kriterien, um den Eltern etwas mitzugeben, nämlich die Leistungen. Es soll ein verbindliches Beratungsgespräch stattfinden; das ist schon jetzt der Fall.

Darüber hinaus kann man sich unterschiedliche Modelle vorstellen. Wenn man z. B. in das Nachbarland Thüringen schaut, das von einer linken Regierung getragen wird, dann stellt man fest, dass es dort eine verbindliche Schullaufbahnempfehlung mit klaren Kriterien gibt. Dort zählt der Notendurchschnitt und es gibt einen Probeunterricht, um den Elternwillen nicht auszuschließen. Wenn man sich in anderen Ländern umschaut, dann findet man die unterschiedlichsten Modelle.

Das ist derzeit die Diskussionsgrundlage. Wir werden sehen, wie wir gemeinsam zu einem Ergebnis kommen, dass wir Ihnen dann hier vorstellen werden.

Danke. - Die nächste Nachfrage stellt Herr Loth.

Danke schön. - Sehr geehrte Frau Feußner, um Schülern überhaupt eine Laufbahn zu ermöglichen, braucht es erst einmal Lehrer. Jetzt haben Sie auf dem letzten Gipfel gesagt, die Lehrer sollten eine Stunde mehr arbeiten. Heißt das auch, sie arbeiten diese Stunde umsonst oder gibt es dafür eine Vergütung?

(Guido Heuer, CDU: Das ist ein anderes Thema! - Weiterer Zuruf: Das steht doch alles drin!)

Das ist jetzt ein anderes Thema. Also, die verbindliche Vorgriffstunde wird bezahlt, ja.

Herr Lippmann, bitte.

Frau Feußner, ich habe zwei Nachfragen. Die erste Frage bezieht sich auf die von Ihnen eben schon erwähnte und eingesetzte Expertenkommission, die sich eigentlich mit den Übergangs- und Versetzungsverordnungen beschäftigen soll. Finden Sie und findet die CDU das fair gegenüber dieser Kommission?

Wir hatten ja versucht, im Bildungsausschuss darüber zu sprechen. Dort sind wir zurück- gewiesen worden mit dem Hinweis, man wolle der Kommission nicht vorgreifen. Das habe ich akzeptiert. Jetzt macht es die CDU aber gerade. Wozu brauchen wir dann diese Expertenkommission, wenn wir ihre Arbeit, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht ernst nehmen?