Es gibt rein ehrenamtlich geführte Tafeln, aber auch Tafeln, die sich direkt oder indirekt in kommunaler Trägerschaft befinden.
Auf das Fachgespräch, das wir als Ausschuss zu dem Thema durchgeführt haben, wurde bereits umfänglich eingegangen. Für mich war eine der wichtigsten Erkenntnisse - ich wurde in meiner bisherigen Auffassung von Andreas Steppuhn als Vorsitzendem des entsprechenden Landesvereins bestätigt -, dass es bei der Arbeit der Tafeln vor allem um eines geht: die Rettung von Lebensmitteln. Das ist der ursprüngliche Auftrag von Tafeln. Es war an erster Stelle kein rein sozialer Auftrag; er ist dann dazugekommen. In diesem Sinne müssen wir auch gegen Lebensmittelverschwendung kämpfen. Das ist nämlich, wie gesagt, der Auftrag der Tafeln.
Deswegen an der Stelle noch einmal das Plädoyer: Lassen Sie uns vom Mindesthaltbarkeitsdatum verabschieden, kommen wir zu „best before“ und haben wir mehr Vertrauen in unseren Geruchs- und Geschmackssinn, wenn es darum geht zu beurteilen, ob Lebensmittel tatsächlich noch zu verbrauchen sind oder nicht.
Dass die Arbeit der Tafeln heute um eine soziale Komponente erweitert wurde, hat unterschiedliche Gründe. Es gibt häufig Kleiderkammern in der räumlichen Nähe. Es gibt die Möglichkeit für diejenigen, die unter Vereinsamung leiden, entsprechende Kontakte zu knüpfen oder zu pflegen. Es sind natürlich auch Orte, wo Informationen gegeben wer- den.
um die finanzielle und logistische Unterstützung der Tafeln, sondern auch darum, dass die Kommunen aktiv unterschiedliche Beratungsangebote benennen und zur Verfügung zu stellen.
Es gehört übrigens zum Grundverständnis christlich-demokratischer Sozialpolitik, Menschen in Notlagen zu helfen und gleichzeitig Chancen zu eröffnen, damit sie ihr Leben selbst gestalten können. Das verstehen wir unter einer Chancengesellschaft.
Aufgrund der verbesserten Lagerhaltung und bedarfsgerechten Bewirtschaftung ist die Anzahl von Lebensmitteln, die in Supermärkten und Co. aufgrund des sich nähernden Mindesthaltbarkeitsdatums an die Tafeln gespendet werden, geringer geworden. Es ist einerseits grundsätzlich zu begrüßen, dass wir hierdurch keine Lebensmittelverschwendung mehr haben. Anderseits führt das zu einem Rückgang der Spenden bei den Tafeln. Nichtsdestotrotz darf der Kauf von Lebensmitteln durch die Tafeln nicht der Regelfall sein, sondern muss die Ausnahme bleiben.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt das Zentrallager - das wurde bereits mehrfach gesagt - durchaus mit einer nennenswerten Summe. Aber dieses Zentrallager ist kein rein logistischer Standort; dort wird ja tatsächlich auch Arbeit geleistet. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abgabe einer Fünf-Liter-Salatsoßenverpackung des Gastronomiebedarfes an einzelne Tafelkundinnen und Tafelkunden ist weder praktikabel noch sinnvoll. Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass auch in den kommenden Jahren
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dank an die dort Beschäftigen wurde bereits mehrfach ausgerichtet.
Ich danke auch allen, die auf andere Weise die Tafeln unterstützen. Ich bitte um Unterstützung für unsere Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit.
schreiten. Wir haben die Beschlussempfehlung in der Drs. 8/2209 vorliegen. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind erwartungsgemäß die Koalition und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann frage ich: Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.
gewiesen, dass mir tatsächlich vorhin ein Lapsus unterlaufen ist. Der Tagesordnungspunkt 23 findet nicht nach dem Tagesordnungspunkt 24, sondern nach dem Tagesordnungspunkt 25 statt, der sich auf der nächsten Seite unseres ausgedruckten Zeitplans befindet.
Wir haben den Tagesordnungspunkt 17 beendet. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18. „Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und Flächenversieglung verringern“ - das ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 - -
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich bin dankbar, dass ich jetzt nicht zur Flächenversieglung reden muss,
Der Antrag wurde - der Präsident hat es bereits gesagt - in der 24. Sitzung am 23. Juni 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.
Ziel der Antragsteller war es insbesondere, die Landesregierung zum Erlass von Vorgriffsregelungen für die geplanten Bleiberechtsbestimmungen auf Bundesebene nach dem Vorbild bereits getroffener Bestimmungen für ein Chancen-Aufenthaltsrecht anderer Bundesländer zu verpflichten.
Der Ausschuss für Inneres und Sport setzte diesen Antrag erstmals für seine 12. Sitzung am 7. Juli 2022 auf die Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung wurde dieser Tagesordnungspunkt jedoch auf Antrag der Fraktion der FDP abgesetzt, um bei der Beratung im Ausschuss auch auf den am Tag zuvor von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts Bezug nehmen zu können.
In der 13. Ausschusssitzung am 22. September 2022 wurde die Behandlung des Antrages nach kurzer Beratung auf eine der nächsten Sitzungen vertagt, um seitens der Koalitionsfraktionen zunächst eine aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Thema auswerten zu können.
Für die 14. Ausschusssitzung fand der Antrag bei der Aufstellung der Tagesordnung durch die innenpolitischen Sprecher keine Berücksichtigung. Zu Beginn der 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt auf Antrag der Koalitionsfraktionen erneut abgesetzt.
Schließlich wurde der Antrag in der 16. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. Januar 2023 beraten. Hierzu lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Nach dem die Fraktionen ihre Meinungen ausgetauscht hatten, verabschiedete der Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen den Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl dem mitberatenden Ausschuss die Annahme des Antrages in der so geänderten Fassung.
Der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 20. Sitzung am 1. Februar 2023 mit dem Antrag und schloss sich nach kurzer Beratung mit 7 : 6 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 17. Sitzung am 2. Februar 2023 erneut mit dem Antrag und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2211 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. Deswegen kommen wir jetzt zur Dreiminutendebatte. Diese eröffnet die Landesregierung mit Ministerin Frau Zieschang.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 31. Dezember letzten Jahres ist das Gesetz zur Einführung eines ChancenAufenthaltsrechts in Kraft getreten. Dies ändert nichts daran, dass ich wesentliche Punkte der Neuregelung auch weiterhin kritisch sehe.
Für besonders problematisch halte ich unverändert, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht auch Geduldeten offensteht, die jegliche Mitwirkung an der Aufklärung ihrer Identität verweigert haben, obwohl sie aufenthaltsrechtlich zur Mitwirkung verpflichtet sind.
Bei anderen Bleiberechtsregelungen, wie insbesondere bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, ist es indessen richtigerweise so, dass der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis nur möglich ist, wenn die geduldete Person zuvor alles ihr Mögliche und Zumutbare zur