Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 38. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode und begrüße Sie dazu auf das Herzlichste.

Ich schaue in die Reihen und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitglieder des Landtages Kerstin Godenrath und Ulrich Thomas haben heute Geburtstag.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Geschenke können Sie dann in der Mittagspause überreichen, auch die Blumen usw. Ich freue mich, dass die beiden Geburtstagskinder pünktlich heute hier sind, sodass wir alle gratulieren können und heute gemeinsam einen guten Haushalt für das Land Sachsen-Anhalt beschließen können. Ich freue mich auch darüber, dass Sie sich extra die Zeit nehmen, um Ihren Geburtstag in der Runde der Abgeordneten zu feiern. Also, im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich den beiden recht herzlich.

Wir haben eine ganze Menge Entschuldigungen. Herr Minister Schulze hat aber gesagt, dass er an seiner Agrarministerkonferenz erst nach der Regierungsbefragung teilnimmt. Diesen Part möchte er, falls jemand eine Frage an ihn hat, auf jeden Fall durchführen. Er entschuldigt sich erst für später.

Frau Hüskens ist für heute und morgen ebenfalls entschuldigt. Sie nimmt an der Verkehrsministerkonferenz in Aachen teil.

Frau Grimm-Benne wird die Sitzung ab 17 Uhr verlassen und an der Länderarbeitsgruppe Krankenhausreform, die im Bundesministerium für Gesundheit stattfindet, teilnehmen.

Der Kollege Willingmann wird heute zwischen 14:30 Uhr und 17 Uhr als diesjähriger Vorsitzender der Energieministerkonferenz an dem Windkraftgipfel, den der Kollege Habeck kurzfristig einberufen hat, teilnehmen.

Zur Tagesordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir befinden uns in der 19. Sitzungsperiode. Das liegt Ihnen alles vor. Dann ist noch eine Aktuelle Debatte - das Thema liegt in der Drs. 8/2395 vor - dazu- gekommen. Das ist TOP 24, also der vierte Tagesordnungspunkt am morgigen Tag.

Die Fraktion DIE LINKE hat die Drs. 8/2366, also den TOP 21, zurückgezogen. Die Unterrichtung liegt Ihnen in der Drs. 8/2408 vor.

Die morgige Sitzung beginnt auch wieder um 9:30 Uhr. Gibt es zur Tagesordnung noch Fragen oder Hinweise?

Herr Präsident! Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Ältestenrat auch verabredet haben, dass wir die Tagesordnungspunkte 21 bis 23 von morgen auf heute vor- ziehen, wenn sich heute in der Tagesordnung Luft ergeben sollte. Da der Tagesordnungspunkt 21 nun schon gestrichen wurde, wollte

ich daran erinnern, dass wir die Tagesordnungspunkte 22 und 23 - ich erinnere daran, damit sich die Redner entsprechend vorbereiten können - höchstwahrscheinlich auf den heutigen Tag vorziehen. So war zumindest unsere taktische Vorfühlhandlung.

Danke für den Hinweis. Aber ich hoffe, dass das die Parlamentarischen Geschäftsführer schon lange durchgestellt haben, damit diejenigen, die es betrifft, sich vorbereiten können.

(Oliver Kirchner, AfD: Das haben wir schon!)

Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das hiermit so beschlossen worden.

Wir steigen in die erste Runde ein. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT

Wir starten mit der Fraktion der SPD. - Herr Hövelmann.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Die Grundsteuerreform hat in den letzten Monaten nicht nur in Sachsen-Anhalt erheblichen Wirbel ausgelöst und verunsichert durchaus Steuerpflichtige in unserem Land. Deshalb will ich uns daran erinnern, dass zu Beginn der Grundsteuerreform Konsens war, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die für die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze zuständigen Gemeinden in diesem Land ein Höchstmaß an Transparenz sicherstellen und den Hebesatz ermitteln und veröffentlichen, der zu unveränderten Steuereinnahmen führen würde?

(Frank Bommersbach, CDU: Kommunale Selbstverwaltung!)

Bei der Steuer könnte ich mir glatt den Finanzminister als Ansprechpartner vorstellen. - Sie haben das Wort, Herr Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie sagten, die Grundsteuer beschäftigt uns schon seit längerer Zeit. Ich bringe auch jedes Mal zur Regierungsbefragung wie- der die neuesten Daten mit, weil auch ich mir die nicht alle merken kann. Ich tue das, damit ich nicht etwas Falsches sage.

Wir alle haben uns die Grundsteuerreform nicht ausgesucht. Ich muss es einmal so deutlich sagen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1935 und auf den 1. Januar 1964 heute nicht mehr das widerspiegeln, was für die Grundsteuerbemessung letztlich erforderlich ist.

Wir können letztlich nicht sicherstellen, dass das Grundsteueraufkommen nicht erhöht wird, weil wir uns hier auf der kommunalen Seite im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung befinden. Es ist die Absicht aller, dass es nicht

zu einer Erhöhung kommt. Aber letztlich kann das Land das nicht sicherstellen.

Ein Land, Niedersachsen, hat Folgendes gemacht. Niedersachsen hat ein eigenes Grundsteuermodell und hat in § 7 des Grundsteuergesetzes zum Hebesatz mit aufgenommen, dass der neutrale - in Anführungsstrichen - Hebesatz zu veröffentlichen ist, damit nachvollziehbar ist, ob eine Kommune letztlich dann mehr einnehmen wird und über das, was aufkommensneutral ist, hinausgeht.

Alle anderen Länder, seien es die, die das Bundesmodell übernommen haben, aber auch die Länder, die eigene Modelle haben, haben solch eine Regelung mit den Landesgesetzgebern bzw. dem Bundesgesetzgeber bisher nicht für sich verabschiedet. Das ist auch nicht beabsichtigt.

Es ist auch bei uns im Land nicht beabsichtigt. Wir haben das in der Finanzstrukturkommission noch einmal angesprochen. Aber sowohl auf der Regierungsseite als auch auf der kommunalen Seite sind wir übereingekommen, solch eine Regelung hier nicht zu verankern.

Es wird durch die Reform unterschiedliche Belastungen geben, bezogen auf den Einzelnen, das wird so sein. Ansonsten wären wir nicht in der Lage, eine Grundsteuerreform zu machen. Das liegt einfach schon in der Natur der Sache. Ich gehe aber davon aus, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Verantwortung sehr wohl darauf achten werden, dass es hierbei nicht zu großen Ausschlägen kommen wird. Wie gesagt: Insoweit werden wir uns das sehr genau anschauen und letztlich auch sehen, ob dann die Zielsetzung, aufkommensneutral zu sein, eingehalten wird.

Vielleicht noch Folgendes für Sie: Auch Niedersachsen hat in § 7 seiner gesetzlichen Regelung nicht hineingeschrieben, wann die Hebesätze zu veröffentlichen sind. Wir wer- den mit den Kommunen jetzt die Daten online durchgehen. Ich meine diese, die wir erhoben haben. Die Kommunen werden dann, wenn sie einen bestimmten Datensatz haben, ihrerseits die Berechnungen anstellen, die dann ergeben, wie hoch das Grundsteueraufkommen sein wird. Danach wird der Hebesatz dann sicherlich entsprechend fest-

gelegt.

Niedersachsen hat zwar die Regelung aufgenommen. Es wurde aber nicht gesagt, wann die Kommunen das zu veröffentlichen haben. Daran sehen Sie auch schon einmal, wie schwierig diese Regelung ist. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen in der Lage sein werden, den Hebesatz festzulegen, wenn sie 75 % bis 80 % der Daten haben.

Vielleicht noch eine Information zu der Frage, wie es insgesamt mit der Datenerhebung aussieht. Wir haben die Daten jetzt so in Richtung 90 % vorliegen und sind mittlerweile dabei, nach und nach die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide nach und nach zu erlassen. Wir haben mittlerweile rund 320 000 Bescheide erlassen. Wir reden also hier davon, dass 35 % bis 40 % der Erklärungen, die vorliegen, schon umgesetzt worden sind.

Was auch interessant ist: Wir haben rund 16 000 Einsprüche. Das ist überschaubar. Sie kennen die Diskussion, die auch insbesondere von den Steuerberatern jetzt immer wieder angeschoben wird. Sie stellen die Frage, ob die Bescheide vorläufig gemacht werden können.

Wir haben das auch bei der Finanzministerkonferenz, die in der letzten Woche stattfand, erörtert. Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen, um hier die Vorläufigkeit mit aufnehmen zu können.

Insoweit warten wir aber die weitere Entwicklung ab. Es ist auch so zwischen den Finanzministern besprochen worden, dass wir uns bei jeder Finanzministerkonferenz das weitere Geschehen anschauen werden.

Herr Hövelmann hat eine Nachfrage.

Vielen Dank. - Vielen Dank für die Erläuterungen. Mir ist bewusst, dass wir uns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bewegen und dass wir nicht den Kommunen den Hebesatz vorschreiben können. Das wollen wir auch nicht.

Sie haben deutlich gemacht, dass Sie das begleiten und dass Sie auch genau hinschauen. Wie darf ich mir das vorstellen? Gibt es Empfehlungen in die Richtung der kommunalen Verantwortlichen? Gibt es Handreichungen? Gibt es verbindliche oder unverbindliche Angebote als Beratung und Begleitung dieses Prozesses?

Es folgt eine Frage, die sich aus den Veröffentlichungen oder Aussagen des Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt ergeben hat. Er hat darauf hingewiesen hat, dass es auch Kommunen gibt, die sich in der Haushaltskonsolidierung oder in der Haushaltsnotlage befinden und für die, ich sage mal,

die zusätzlichen Einnahmen, die mit den gesetzlichen Veränderungen jetzt ermöglicht werden, willkommene zusätzliche Einnahmen sein könnten, um die Haushaltssituation zu verbessern. Das widerspräche dem gemeinsamen Ziel der Aufkommensneutralität.

Also: Wie beabsichtigt die Landesregierung, den Kommunen bei dieser Gesamtproblematik auch dort zur Seite zu stehen?

In der letzten Woche tagte die Finanzstrukturkommission. Die Finanzstrukturkommission

müssen Sie sich so vorstellen: Dort treffen sich Vertreter des Innenministeriums, des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände. Es werden unterschiedliche Themen besprochen. Dazu werden auch andere Ressorts hinzugezogen. Dort wurde auch über Thema Grundsteueraufkommen beraten.

Wir waren uns alle darin einig gewesen, dass dieses Ziel Aufkommensneutralität anzustreben ist und dass wir uns zusammensetzen, wenn wir weitere Entwicklungen sehen, die möglicherweise in eine ganz andere Richtung gehen.

Für Sie allerdings noch eines: Die Kommunen sind jederzeit und natürlich auch heute schon dazu in der Lage, die Hebesätze anzuheben. Das machen Kommunen auch. Es gibt auch Verabredungen innerhalb der Gemeinde- oder Stadträte, die Hebesätze auch wieder abzusenken. Das ist auch schon heute jederzeit möglich und wird auch in der Zukunft möglich sein.

Selbst wenn wir im Jahr 2025 ein Grundsteueraufkommen haben werden, welches dem der Vorjahre entspricht, ist damit noch lange nicht