Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

Selbst wenn wir im Jahr 2025 ein Grundsteueraufkommen haben werden, welches dem der Vorjahre entspricht, ist damit noch lange nicht

sichergestellt, dass im Jahr 2026 aufgrund ganz anderer Umstände in der Kommune die Verwaltung wie auch das Parlament, Stadtrat, Gemeinderat, zum Ergebnis kommt, wir müssen die Hebesätze anheben. Das hat aber möglicherweise gar nichts mit der Reform zu tun, sondern mit ganz anderen Themen.

Wir werden es uns anschauen. Sie wissen, wir sind zurzeit auch im Bereich des FAG unterwegs, Stichwort Kommunen, die, ich sage einmal, ganz weit unter der Wasserlinie sind, und schauen, wie wir helfen können. Er stellt sich immer die Frage nach dem Steueraufkommen. Was haben sie gemacht bei der Gewerbesteuer? Was haben sie gemacht bei der Grundsteuer? Liegen sie unter dem Durchschnitt des Landes? Liegen sie über dem Durchschnitt des Landes? Diese Fragen sind dann immer mit zu beantworten.

Sie können davon ausgehen, alle haben das Problembewusstsein, darauf zu achten, dass diese Grundsteuerreform nicht dazu führt, dass die Bürger und die Unternehmen in großem Maße zusätzlich belastet werden.

Herr Rausch, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Finanzminister Richter, Sie haben gerade von selbst ausgeführt, wie viele Erklärungen schon abgegeben worden sind und wie viele Widersprüche es gibt. Das Problem der Bemessungsgrundlage durch die Kommunen ist auch schon da. Ich frage Sie, ist Ihnen bekannt - da

die Grundsteuerbescheide auf der Bewertung des Grundvermögens beruhen, auf der Steuermesszahl und auf dem Hebesatz der Kommunen, worüber gerade diskutiert wird -, wie viele die Bescheide bzw. die Bewertung des Grundvermögens schon angefochten haben oder sagen, es sei falsch berechnet worden. Mir sind Fälle bekannt, dass in den Bescheiden für Immobilien Vermögenswerte ausgewiesen werden, die den dreifachen Kaufpreisen der Immobilien von vor zwei oder drei Jahren entsprechen. Ist Ihnen das Problem bekannt? Wenn ja, wie stehen Sie dazu? Wie sieht es damit aus, sich ggf. an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen? Da wir in den Bescheiden mit Sollzahlen arbeiten, werden Mieterträge errechnet, die gar nicht erzielt werden können. Ist Ihnen das Problem bekannt? Wenn ja, was wollen Sie dagegen tun?

Sie sprechen das Thema der Einsprüche gegen die entsprechenden Bescheide an. Wir haben damit unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es geht teilweise um Angaben, die nicht zu- trafen, die im Einspruchsverfahren aufgeklärt werden müssen. Es gibt Einsprüche, dass so- zusagen der Grundsatz bemängelt und gesagt wird, wir akzeptieren es nicht. Es ist klar, dass die Finanzverwaltung diese Einsprüche abarbeitet. Wenn möglicherweise aufgrund unzutreffender Angaben Bescheide ergangen sind, die nicht den Wert widerspiegeln, dann werden sie entsprechend bearbeitet und korrigiert.

Einzelfälle, dass es das Drei- oder Vierfache des Kaufpreises von vor zwei oder drei Jahren ist, sind mir nicht bekannt. Das ist dann tatsächlich mit dem Finanzamt zu klären.

Sie können davon ausgehen, dass die Finanzämter entsprechend dabei sind, diese Einsprüche abzuarbeiten. Ich habe Ihnen schon die Zahlen genannt. Wir liegen mit 16 000 Einsprüchen bei 5 %. Das ist im Verhältnis nicht außergewöhnlich.

Danke. - Herr Dr. Schmidt, bitte.

Unabhängig davon, dass die kommunale Selbstverwaltung die kommunale Selbstverwaltung ist, geht es um die Glaubwürdigkeit einer gesamtstaatlichen Operation. Das Recht der Kommunen zu handeln ist unbenommen, aber es transparent zu machen, das könnte man nicht nur als eine freiwillige Aufgabe sehen, sondern man könnte sagen, es ist auch eine Pflichtaufgabe der Kommunen, wenn man - ich glaube, es ist § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes - es ernst nimmt, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig an den Angelegenheiten der Gemeinden mindestens nachrichtlich zu beteiligen sind.

Vor dem Hintergrund ist meine Frage - das ist zugegebenermaßen keine Finanzministerfrage, sondern eine Innenministerinnen

frage -, hat die Landesregierung die Absicht, an der Stelle die Kommunen dazu anzuhalten, tatsächlich für die Offenlegung des Teils zu sorgen, für den die Grundsteuerreform verantwortlich ist, und es von dem Teil abzugrenzen, für den man möglicherweise noch selbst Satzungspläne hat, damit alle Bürgerinnen und Bürger auch den Unterschied sehen können.

Ich habe vorhin schon gesagt, Herr Schmidt, dass wir es in der FSK gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen haben und dass wir keine gesetzliche Regelung vorsehen, die die Gemeinden dazu verpflichtete, den aufkommensneutralen Hebesatz bekannt zu geben.

Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage, Herr Präsident. - Das hatte ich mir erlesen. Meine Frage ist - das ist eigentlich eine Frage an Frau Zieschang -, ob das Innenministerium oder ob die Landesregierung beabsichtigt - in dem Fall wäre das Innenministerium dasjenige, das handeln würde -, die Gemeinden kommunalaufsichtlich dazu anzuhalten, von sich aus zu veröffentlichen, welcher Hebesatz ist aufkommensneutral, unabhängig davon, was sie ansonsten an Satzungen machen, damit das sozusagen auseinandergehalten wird. Es ist aus meiner Sicht möglich, das zu tun, weil die Kommunalverfassung - ich will nicht schwindeln, aber ich meine, es ist § 80 - die Gemeinden im Grundsatz eigentlich zu solchem Handeln verpflichtet.

Gut. Dann kommt die Innenministerin. Wir nutzen die Zeit, um Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Wilhelm von Humboldt aus Halle zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause - Ministerin Dr. Ta- mara Zieschang tritt an das Rednerpult - Mi- nister Michael Richter tritt einen Schritt zu- rück)

Herr Abg. Schmidt, Michael Richter hat schon angedeutet, dass in der Finanzstrukturkommission auch das Innenministerium sitzt. Insofern hat er eigentlich für uns beide gesprochen.

Wir haben im Augenblick eine solche Regelung nicht vor, weil - das hat Michael Richter gerade gesagt - wir in der Sitzung der Finanzstrukturkommission, die wir in der vergangenen Woche hatten, gesagt haben, wir schauen uns erst einmal an, ob es entsprechenden Handlungsbedarf gibt.

Ohne dass ich mich vertieft mit der Frage beschäftigt habe, stelle ich mir auch die Frage, ob nicht jede Kommunalvertretung auch selbst um eine entsprechende Offenlegung bitten könnte, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Festlegung des Hebesatzes in Ordnung ist.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Danke. - Frau Dr. Pähle, bitte.

Jetzt geht die Innenministerin gerade wieder vom Rednerpult weg.

Also, nicht dass wir die ganze Regierung hier vorn stehen haben.

(Ministerin Dr. Tamara Zieschang tritt wie- der an das Rednerpult - Minister Michael Richter tritt wieder einen Schritt zurück)

Aber die beiden, es freut mich.

(Dr. Falko Grube, SPD: Ist aber ein ganz schönes Bild!)

Deswegen habe ich es ja angezeigt, an wen sich die Frage richtet.

Alles gut.

Michael Richter hat in seinen Ausführungen dankenswerterweise auf die finanzielle Situation einzelner Kommunen hingewiesen und auch auf unterschiedliche Bedarfe zur Veränderung des Hebesatzes, die nicht immer eins zu eins auf die Grundsteuerreform zurückzuführen sind, sondern es können auch andere Sachen sein. In dem Zusammenhang ist mir die Frage gekommen - - Wir wissen, dass die Kommunalaufsicht bei der Genehmigung kommunaler Haushalte gern auf Möglichkeiten der Einnahmesteigerungen hinweist, wenn die Kommunen mit dem Geld, dass sie zur Verfügung haben, nicht auskommen. Deshalb ist es tatsächlich eine Frage an die Innenministerin.

Vor der Aufgabe als gesamtgesellschaftliches Projekt stellt sich die Frage, ist daran gedacht,

die Kommunalaufsicht in der Richtung zumindest zu bitten und darauf hinzuweisen, dass eine Anhebung des Hebesatzes zur Schließung des Haushaltsdefizits in dieser Situation vielleicht nicht das geeignete Instrument ist. Auch das ist eine Gefahr, in die wir durch die Kommunalaufsicht hineinlaufen, dass gesagt wird, wir haben keine andere Möglichkeit, als an dieser Schraube zu drehen. Deshalb die Frage an die Innenministerin.

Wir würden trotzdem beide, ich würde sagen, nacheinander antworten,

(Minister Michael Richter: Ich antworte für den Ausgleichsstock!)

weil wir auch noch den Ausgleichsstock haben.

Es ist ja immer so, bei der Genehmigung von Haushaltssatzungen - das haben Sie in Ihrer Frage auch angedeutet - schreiben wir weder vor, wo Ausgaben gemindert werden könnten, noch schreiben wir vor, wo Einnahmen gesteigert werden müssten. Insofern zeigen wir am Ende im Rahmen der Genehmigung vielleicht Optionen auf, aber die Entscheidung bleibt vor Ort.

Es ist ja nicht so - das hat der Finanzminister auch schon dargelegt -, dass die Hebesätze in den letzten Jahrzehnten unverändert geblieben wären. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass eine Kommune, die ihren Hebesatz aufgrund der Berechnung etwas senken könnte, aber seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung ist, sagt, es bleibe bei dem alten Satz.

Da die kommunale Selbstverwaltung auch immer in einem politischen Kontext lebt, gehe ich

davon aus, wenn ansonsten kommunale Haushalte klug aufgestellt werden und solche Hebesatzentscheidungen sehr klug getroffen werden, dass man das jetzt auch so tut.

Wir sind ein bisschen im spekulativen Bereich, wo wie reagiert wird. Es gibt immer einmal Veränderungen. Wenn es jemand sowieso vorhatte,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das war nicht die Frage!)

zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung anzustreben, dann kann ich jetzt nicht sagen, nur weil es die Gesetzesänderung gibt, verbiete ich es, sodass dies jetzt nicht möglich ist.

Aber jetzt kommen wir noch kurz zum Ausgleichsstock.

Vielleicht zum Ausgleichsstock. Wir haben die gleiche Problematik, dass Kommunen kommen und Hilfen aus dem Ausgleichsstock brauchen, seien es Darlehen, seien es Zuschüsse. Sie können davon ausgehen, dass wir das Thema Grundsteuerhebesatz im Augenblick nicht berücksichtigen, weil in der Regel geprüft wird, haben die Kommunen alles gemacht, um ihrerseits die Möglichkeiten auszuschöpfen, um entsprechende Hilfen nicht zu benötigen. Das Thema Grundsteuerhebesätze wird im Augenblick nicht weiter berücksichtigt. Das zum Ausgleichsstock.

Ich will noch einmal sagen, die Kommunen sind mittlerweile alle sehr problembewusst. Die Räte werden sich sehr wohl überlegen, ob sie in dieser Phase darangehen, die Hebesätze zu heben. Das ist nicht nur ein Thema der

Grundsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer. Von daher würde ich darum bitten, die Entwicklung einfach abzuwarten. Sie können davon ausgehen, sowohl das Innenministerium als auch das Finanzministerium sind sehr problembewusst und werden sehr wohl darauf achten, dass es nachher nicht zu Verwerfungen kommt.

Die Nachfrage habe ich gesehen.

Vielen Dank, Minister Richter. Ehrlich gesagt, genau darum geht es bei der Kommunalaufsicht. Es geht nicht um das Verbot von Hebesatzanhebungen, sondern es geht darum, wie es Finanzminister Richter gerade für die Berechnung von Leistungen aus dem Ausgleichsstock gesagt hat, ob eine Regelung hinsichtlich der Kommunalaufsicht beabsichtigt ist, den Hinweis - in der jetzigen Situation kann man natürlich unterschiedliche Hinweise geben; in der Regel ist es meistens das Streichen von freiwilligen Aufgaben; dann ist man meistens nicht ganz frei darin, was man tut -, hebt doch die Grundsteuer an, jetzt für ein Jahr einfach einmal nicht zu geben - ich will es einmal ganz platt formulieren -, so wie es jetzt bei der Berechnung von Leistungen aus dem Ausgleichsstock vom Finanzminister beabsichtigt ist. Das war quasi die Frage, nicht, ob es ein Verbot gibt, das anzuheben, sondern ob darauf verzichtet wird, dass die Kommunalaufsicht dar- auf drängt,

(Daniel Roi, AfD: Für ein Jahr!)

die Grundsteuersätze in der jetzigen Situation anzuheben.