Noch einmal die Zahlen: Wir haben 905 000 Grundstücke, die zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten waren, ca. 700 000 Grundstücke im Grundvermögen und ca. 205 000 land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Bisher sind 93,6 % der Erklärungen der Eigentümer bei uns eingegangen. Vielleicht ist es für alle ganz interessant, dass 85 % der Erklärungen in elektronischer Form abgegeben wurden, knapp 15 % der Erklärungen wurden in Papierform abgegeben.
Man muss sich Folgendes vor Augen führen: Von den Finanzämtern sind ca. 500 000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetrags
bescheide erlassen worden; das entspricht einer Bearbeitungsquote von 59 %. Insgesamt sind 101 500 Einsprüche eingegangen. Diese teilen sich wie folgt auf: Gegen 61 500 Grundsteuerwertfeststellungsbescheide und gegen 40 000 Grundsteuermessbetragsbescheide sind Einsprüche eingegangen. Wenn man beides zusammenrechnet, entspricht das einem Anteil von 10,1 % der abgegebenen Erklärungen.
Wir arbeiten die Einsprüche konsequent und systematisch ab. Wir unterscheiden bei der Bearbeitung allerdings zwischen den Einsprüchen. Die Einsprüche, die sich gegen die Verfassungsmäßigkeit wenden, werden im Augenblick nicht bearbeitet; denn es wird auf Musterverfahren verwiesen, wobei übrigens bis heute keine entsprechenden Klagen erhoben worden sind. Die inhaltlichen Einsprüche werden kontinuierlich abgearbeitet.
Ich habe eine Frage in Bezug auf die Einsprüche, die sich auf die angezweifelte Verfassungsgemäßheit der Bescheide beziehen. Kann man deren Anteil beziffern?
Die Frage habe ich fast erwartet. Ich kann es nicht sagen. Aber der Anteil ist im Verhältnis zu den inhaltlichen Einsprüchen weitaus geringer. Ich kann die Zahl gern nachreichen.
In Bezug auf die EU-Förderperiode gibt es Berichte, die besagen, dass viele Förderungen aktuell unterbrochen sind, da die Richtlinien der Ministerien noch nicht vorlägen. Daher lautet meine Frage an die Landesregierung: Wie viele Richtlinien betrifft das und wann werden diese Richtlinien vorgelegt?
Es geht um die aktuelle EU-Förderperiode; die Förderung ist in vielen Bereichen unterbrochen, so liest man, da die Förderrichtlinien noch nicht vorliegen. Die Frage lautete: Welche Förderrichtlinien von welchen Ministerien liegen noch nicht vor und wann werden diese nachgereicht?
Diese Information muss ich nachreichen. Ich muss bei der Verwaltungsbehörde erfragen, welche Ressorts für welche Förderrichtlinien verantwortlich sind bzw. welche noch nicht abschließend bearbeitet worden sind. Die Zahlen sind mir jetzt nicht bekannt.
Wir tragen diese Informationen über die Verwaltungsbehörde zusammen und würden Ihnen die Information nachreichen, Herr Meister. Ich bitte hierfür um Verständnis. Die Zahlen habe ich nicht im Kopf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Verstehen Sie mich? - Ich versuche, laut zu sprechen.
Bundesministerin Steffi Lemke hat ganz zufällig und ganz, ganz hektisch zwei Stunden vor der offiziellen Mitteilung von der EU, der Schutz-
status des Wolfes müsse angepasst werden, erklärt, nur Einzelabschüsse seien die Lösung für geplagte Tierhalter. Unser Landwirtschafts- und Umweltminister zeigte sich durchaus begeistert und verwies darauf, dass der Wolf weiter geschützt werden müsse und nicht ausgerottet werden dürfe, was im Übrigen nicht im Raum steht.
In Sachsen-Anhalt leben nach den aktuellen und dennoch bereits veralteten Zahlen des WZI elf Wölfe auf 1 000 km². In keiner anderen Kulturlandschaft Europas herrscht diese Wolfsdichte. Schweden und Frankreich akzeptieren einen Wolf pro 1 000 km². Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu Schweden und Frankreich pro 1 000 km² die elffache Zahl an Wölfen. Das ist EU-rechtskonform, und zwar ohne die Art zu gefährden, und es erfüllt natürlich EU-rechtskonform den Anspruch auf den günstigen Erhaltungszustand.
Daher frage ich Sie, Herr Minister: Wie erklären Sie bei der bei uns herrschenden Überpopulation an Wölfen den Tierhaltern, wann der günstige Erhaltungszustand erreicht ist? Ich frage Sie auch als fühlender Mensch, wie Sie den Tierschützern in punkto Wolf, der aufgrund der Überpopulationen in vielen Rudeln unter der Räude und anderen Krankheiten leidet, die durch diese Überpopulation verursacht werden, erklären, wann ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist.
Und ich frage Sie als Wissenschaftler: Wie wollen wir vor dem Hintergrund des jährlichen exponentiellen Zuwachses von 30 % an Wölfen, der in unserer Kulturlandschaft keine natürliche Obergrenze kennt, mit dieser Herangehensweise unsere Bürger und Tierhalter vor den Wölfen schützen? - Ich befürchte, wolfsabweisende Zäune um Kindergärten werden das Problem nicht lösen.
Herr Präsident! Herr Abg. Räuscher! Meine Damen und Herren! Das waren drei Fragen; so kann man es natürlich auch machen, um es etwas zu strecken. Wenn ich etwas vergesse, dann fragen Sie bitte nach.
Ich will nicht behaupten, dass es sich um ein kollektives Problem handelt. Ich meine, wir werden alle älter. Ich versuche etwas lauter zu sprechen, aber vielleicht kann man es über die Anlage regulieren; denn Schreien ist bisher immer der Part Einzelner gewesen.
Dingen nicht so sehr meine emotionale Reaktion auf politische Prozesse; Freude will ich nicht verhehlen, auch und gerade, wenn Erkenntnis reift.
Zunächst zum Statement von Frau Lemke, die in der Tat in den letzten sechs Wochen durch verschiedene Äußerungen im Zusammenhang mit der Wolfspopulation in Deutschland und mit dem Umgang damit auf der Länderebene Stirnrunzeln - so will ich es einmal vorsichtig formulieren - ausgelöst hat.
Wenn Frau Lemke der Ansicht ist, dass wir die Voraussetzungen schaffen sollten, damit in einem anderen Modell, als wir es bisher kennen, Wölfe entnommen werden können, dann kann sie das selbst initiieren. Dann kann sie es über die Änderung des Bundesjagdgesetzes selbst in die Hand nehmen. Man muss sie fragen: Liebe Frau Kollegin Lemke, bevor Sie mit dem Finger in die Richtung der Länder zeigen und sagen, ändert ihr etwas, warum um Gottes willen machen Sie das nicht auf der Bundesebene? Sie müssen einfach nur handeln.
Jetzt zu dem günstigen Erhaltungszustand. Herr Räuscher, der günstige Erhaltungszustand wird nach einer Überprüfung, die ca. alle sechs Jahre stattfindet, durch die EU definiert. Wir beide wissen dies und sagen uns dies auch regelmäßig.
Wir sind uns darin einig - an dieser Stelle bin ich bei Ihnen -, dass der Zeitraum von sechs Jahren angesichts der Zahl der Wölfe, die bei
Sie wissen, dass die Europäische Kommission bei der Frage des Schutzstatus des Wolfes einen sehr, sehr großen Referenzraum zugrunde legt und im Grunde fast ganz Nord-, Ost- und Westeuropa zusammenfasst. Das ist ein Dilemma,
weil es tatsächlich nicht berücksichtigt, dass es geografische Unterschiede gibt und dass wir in diesem Bereich dichtere Sicherungsräume haben und weniger Dichte. Deswegen sind diese beiden Punkte, die, über die wir diskutieren müssen.
Wir diskutieren auf Vorschlag der A-Umweltminister - B-Umweltminister gibt es nicht - in der Umweltministerkonferenz über die Frage. Dort haben wir gebeten: Liebe Frau Lemke, legen Sie uns Zahlen vor, die aktuell klein- teiliger nachweisen, wo Wolfspopulationen sind und wie wir zu einer Lösung kommen, die es möglich macht, deutschlandweit - SachsenAnhalt wird dafür wahrscheinlich zu klein sein - zu einer anderen oder zu einer - sagen wir einmal - verlässlicheren Beurteilung des Erhaltungszustandes zu kommen.