Knapp 90 Millionen € sind für den Landesstraßenausbau vorgesehen; das sind rund 6 Millionen € mehr als im laufenden Haushalt. Für die ressortübergreifende Infrastruktur und Querschnittsdienste in der IT sind rund 83 Millionen € eingeplant. Für die Einführung eines neuen Haushalts- und Kassensystems sind 11,6 Millionen € im HPE vorgesehen und berücksichtigt worden.
Wir stellen im Einzelplan 20 auch sicher - das ist der Einzelplan, der für den Bau zuständig ist -, dass es zu keinen Baumaßnahmen kommt, die zeitlich unterbrochen werden müssen.
Die Landesregierung stellt sich also sehr aktiv der Verantwortung und der Herausforderung, Landesaufgaben auf hohem Niveau zu gewährleisten und dem Transformationsprozess auf allen Feldern zu begegnen; und das nicht nur alleine für sich gedacht, sondern auch in ihrer Verantwortung für die Kommunen.
Insgesamt sind die Ausgabevolumina in allen Facheinzelplänen gegenüber dem Ist 2022 um mindestens 8 % angestiegen. Das ist mehr als die prognostizierte Inflation in diesem Zeitraum. Auch gegenüber dem Haushaltsplan 2023 sind die Ausgabenvolumina aller Facheinzelpläne angewachsen.
Die Anmeldungen der Ministerien wurden im Verhandlungsprozess um insgesamt 776 Millionen € über alle Einzelpläne hinweg reduziert. Gravierend hierbei ist allerdings, dass in einer Vielzahl von Fällen ein reales Weniger daraus entsteht, dass Ausgabenansätze trotz der hohen Inflation nahezu konstant bleiben mussten. Das war zugegebenermaßen sehr schmerzhaft und hat das Haushaltsaufstellungsverfahren nicht zu einem Selbstläufer gemacht. Weil immer wieder unterstellt wird, ein Einzelplan wurde besser oder schlechter behandelt, will ich in aller Deutlichkeit sagen: Jeder Einzelplan hat seinen Beitrag liefern müssen, ohne Ausnahme. Auch Sie, liebe Mitglieder des Landtages, werden im parlamentarischen Verfahren gefordert sein. Der Wandel der Ausgabenstruktur ist unvermeidbar.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich im vorliegenden HPE auf eine globale Minderausgabe von knapp 3 % verständigt. Wenn man es genau ausrechnet, sind es 2,93 %. Wir schätzen damit den Bodensatz der veranschlagten, aber nicht abfließenden Ausgaben auf diesem Niveau ein. Bodensatz heißt - das möchte ich ganz deutlich sagen -, dass heute noch nicht identifiziert werden kann, wo diese globalen Minderausgaben erwirtschaftet werden. Deshalb ist eine konkrete Veranschlagung in den Einzelplänen nicht möglich.
An dieser Stelle möchte ich auf das Thema Effizienz genauer eingehen. Diese ist leicht zu fordern, aber schwer zu erreichen. Entbürokratisierung und Bürokratieabbau betreiben EU, Bund und Länder nun schon seit Jahrzehnten; dennoch stehen wir dort, wo wir heute stehen.
Meine Damen und Herren! Auch das gehört zur Wahrheit und das kann sich auch jeder selbst vor Augen halten: Angst vor Kontrollverlust, überzogene Mitsprache, Einbringungs-
und Einflussmöglichkeiten, Verantwortungsdiffusion und die Überfrachtung von einfachen Aufgaben mit heterogenen und vielfältigen politischen Zielen verhindern, den gordischen Knoten der Bürokratie zu durchschlagen. Wollen wir effizienter werden - ich glaube, hierüber besteht Einigkeit -, müssen wir die Hinderungsgründe persönlich und institutionell abbauen. Mit der Konzentration neuer Bauvorhaben bei der IPS und der Zentralisierung des Fördermanagements bei der Investitionsbank gehen wir beispielhaft voran.
Aber, meine Damen und Herren, auch an der mittelfristigen Finanzplanung arbeitet die Landesregierung zurzeit mit Hochdruck. Eines kann ich bereits heute zweifelsfrei feststellen: Die Aufstellung der kommenden Haushaltsplanentwürfe wird für die Landesregierung wesentlich schwieriger. Wir müssen wesentlich mehr Effizienzrendite heben. Überdurchschnittliche Schulden, die hieraus resultierenden Zinslasten und ein großer Personalkörper bei stark schrumpfender Bevölkerung sind in der Zukunft nicht mehr in dieser Weise finanzierbar.
Meine Damen und Herren! In dem Entwurf des Haushaltsgesetzes ist gegenüber den Vorjahren vor allem eine Änderung wesentlich: Nach § 15 Abs. 6 des Entwurfs sollen den Landkreisen im Jahr 2024 über die FAG-Erhöhung hinaus zusätzlich 35 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. So können mögliche Mehrbelastungen der Landkreise, die durch die aktuelle Rechtsprechung zu den Kreisumlageverfahren entstehen können, pauschal abgefedert werden. Dies belastet den Landeshaushalt nicht direkt, da eine Finanzierung aus Ausgaberesten des Ausgleichsstocks aus Vorjahren vorgesehen ist.
Insoweit bleibt es bei den 40 Millionen € auch für das Jahr 2024. Wir haben zudem Mittel zur Verfügung, um weiteren Kommunen im Jahr 2023 zu helfen.
Ich möchte aber auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die Landesregierung auf einen Einstellungsstopp für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2024 verständigt hat. Dies ist in den Allgemeinen Bestimmungen zum Haushaltsgesetz in Anlage 2 Nr. 12 als neue Regelung für das Jahr 2024 aufgenommen worden.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich diesen Haushalt noch anhand von zwei wesentlichen finanzwirtschaftlichen Quoten einordnen. Die Investitionsquote liegt mit 16% im Jahr 2023 immer noch sehr hoch; im Jahr 2023 betrug sie 15,9 %.
Das ist keine Selbstverständlichkeit. Schauen Sie einmal in die Haushalte der anderen Länder, insbesondere in die der alten Bundesländer, dann werden Sie dort kaum eine zweistellige Investitionsquote sehen. Wir mit einer Quote von 16 % liegen noch recht gut. Hieran zeigt sich, dass der Transformationsprozess auch angegangen werden soll.
Die Steuerdeckungsquote verharrt bei rund 66 % auf dem Niveau des Jahres 2023 und weist damit nach wie vor eine hohe Abhängigkeit von Transferzahlungen Dritter aus. Wir müssen schauen, dass wir dabei in Zukunft besser werden.
Mit dem Haushaltsplanentwurf, meine Damen und Herren, sind wir auf dem richtigen Weg. Lassen Sie uns dennoch nicht die Zukunft aus dem Blick verlieren und gemeinsam diese herausfordernde finanzpolitische Wegstrecke durch einen Wandel der Ausgabenstrukturen
des Landes beschreiten. Dies sollten wir alle in der Haltung tun, dass nicht jeder Ausgabenwunsch, ob neu oder alt, erfüllt werden kann.
Ich bitte um Unterstützung des Haushaltsplanentwurfs und wünsche uns eine konstruktive Auseinandersetzung im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Richter, mir geht es um die globale Minderausgabe von 3 % des Haushaltes. Sie mussten ja zugeben, dass Sie bis jetzt noch keine Vorstellung davon haben, woher die Einsparungen kommen können. Das ist aber, so denke ich, nicht zufriedenstellend. Daher frage ich Sie: Wo können Sie sich denn vorstellen, diese Einsparung vorzunehmen? Oder machen Sie es pauschal, dass Sie den Ressorts vielleicht Budgets vorgeben? Wie können Sie sich das vorstellen? Ansonsten ist der Haushalt nicht seriös aufgestellt.
Die globale Minderausgabe ist ein Instrument, das nicht neu ist. Ich glaube nicht, dass es zweifelhaft ist, dass es dieses Instrument überhaupt gibt und dass es eingesetzt werden kann. Wir können uns über die Höhe möglicherweise auseinandersetzen. Wir haben in der Vergangenheit eine globale Minderausgabe von bis
Das ist der Bodensatz. Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund der schwierigen Umstände und aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit sehr wohl diese GMA ausbringen können und entsprechend verankern können. Wenn wir im Einzelnen - das ist der Bodensatz - in der Lage wären, das auf jeden Einzelplan definitiv zu berechnen, dann könnten wir sie auch vertiteln. Das können wir aber nicht. Aber aufgrund der Erfahrungen habe ich die realistische Einschätzung, dass wir diese 2,93 % am Endes des Jahres 2024 auch erwirtschaften werden.
Danke, Herr Minister Richter. - Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Debatte. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, wenden wir die Redezeitstruktur „G“ an; das sind 180 Minuten. Die Redezeiten teilen sich wie folgt auf die Fraktionen auf: AfD: 30 Minuten, SPD: zwölf Minuten, LINKE: 16 Minuten, FDP: neun Minuten, GRÜNE: acht Minuten, CDU: 53 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Nicht nur die AfD-Fraktion, auch der Landesrechnungshof stellt der Landesregierung für den vorliegenden Haushaltsplan ein vernichtendes Zeugnis aus. Schließlich nutzen die regierenden Altparteien
zum wiederholten Mal finanzpolitische Taschenspielertricks. Eine im Haushalt klaffende Deckungslücke in Höhe von 432 Millionen € soll kaschiert werden. Dazu nutzt die Landesregierung das Mittel einer globalen Minderausgabe.
Sie nutzt dieses Mittel, weil Einnahmen in Höhe von 14,3 Milliarden € Rekordausgaben in Höhe von 14,7 Milliarden € gegenüberstehen. Dazu äußert sich der Landesrechnungshof wie folgt:
„Niemand weiß bisher, wo die 432 Millionen € der globalen Minderausgabe eingespart werden sollen. […] Es handelt sich um einen Scheinausgleich. […] Ein Haushaltstrick, der in dieser Höhe verfassungswidrig und nach unseren Recherchen auch bundesweit einmalig ist.“
Wir halten fest: Die Landesregierung legt einen verfassungswidrigen Haushaltsplanentwurf vor. Die AfD-Fraktion legt den Finger in diese finanzpolitische Wunde. Damit kommen wir unserer parlamentarischen Kontrollfunktion nach. Wir sind der finanzpolitische Verfassungsschutz.
Scheinausgleich oder mehr Schein als sein - so lautet offenbar das Motto des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs. Unter dem Strich legt die Landesregierung eine finanzpolitische Großbaustelle vor. Dadurch werden die vorstehenden Haushaltsverhandlungen zu einer Operation am offenen Herzen. Seriöse Finanzpolitik sieht sicherlich anders aus.
„Wir begeben uns finanzpolitisch in ein schwarzes Loch, von dem wir nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt.“
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Heuer wurde in der „Volksstimme“ mit den Worten „Das geht so gar nicht“ zitiert.
Herr Heuer, wenn das mit der globalen Minderausgabe so gar nicht geht, warum machen Sie es dann trotzdem?
Dieses unseriöse und skandalöse Haushaltsgebahren kommentiert Michael Bock in der „Volksstimme“ wie folgt:
„Eigentlich müssten alle Landtagsabgeordneten Sturm laufen gegen solche Finanztricks. Denn so wird eine immense Summe der notwendigen Kontrolle durch Parlament, Rechnungshof und Öffentlichkeit entzogen. Wenn er da mitspielt, läuft der Landtag Gefahr, sich selbst zu verzwergen. Die Parlamentarier jeder Couleur müssen jetzt für sich die Frage beantworten, ob sie eine solche Selbstentmachtung mittragen wollen.“
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion beantworten diese Frage wie folgt: Natürlich werden wir dabei nicht mitspielen. Natürlich werden wir gegen diese Methoden Sturm laufen. Natürlich werden wir diese Selbstentmachtung nicht
mittragen; schließlich wollen wir uns nicht selbst entmachten. Stattdessen wollen wir die Altparteien entmachten, und zwar auf demokratischem Wege an der Wahlurne.