Die Frage, die ich Ihnen stellen möchte, ist: Wie erklären Sie sich, dass das für Gefahrenabwehr zuständige Ministerium erst vom Landesrechnungshof aufgefordert werden muss, der Gefahrenabwehr nachzukommen?
Frau Abg. Quade, wir werden uns en détail mit dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes im Innenausschuss auseinandersetzen. Mir ging es vorhin vor allem darum, darzustellen, dass ich ein bisschen das Gefühl hatte, es ist in der öffentlichen Berichterstattung der Eindruck entstanden, dass der Landesrechnungshof prüft - wir bekommen in dem Fall dann ja einen Zwischenbericht und die Möglichkeit, uns dazu zu äußern -, dass wir uns geäußert haben, aber nicht tätig geworden sind, sondern erst nach Vorliegen des Abschlussberichtes tätig wer- den. Das ist eben nicht so.
begonnen. Denn auch wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unter anderem der Vorfall im Polizeirevier Harz so gravierend war, dass er unverzügliches Handeln von unserer Seite notwendig machte. Dem sind wir nach- gekommen.
Zum Polizeirevier Harz kann ich aufgrund der dann erfolgten Ad-Hoc-Prüfung sowie der Tiefenprüfung sagen, dass es sich bei dem Fall der Kalaschnikow um einen Einzelfall und um ein Einzelversagen handelt; was den Vorfall nicht besser macht. Aber das kann ich über das Polizeirevier sagen.
Natürlich haben wir auch damit begonnen, die anderen Prüfungsfeststellungen zu prüfen. Wir haben ja die Möglichkeit, zu den Entwürfen des Landesrechnungshofs Stellung zu nehmen. Insoweit wir dabei das Gefühl hatten, wir müssen weitere Dinge veranlassen, haben wir das im Einzelnen auch getan. Aber ich denke, das werden wir alles im Detail im Innenausschuss darlegen.
Was ich zudem sagen wollte, ist: Wir ruhen uns eben nicht darauf aus, sondern wir schauen, ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen, und nehmen dazu Stellung. Wir haben hier oder da, jetzt gerade im Harz, sogar eine Tiefenprüfung veranlasst. Andere Bereiche haben wir uns auch angeschaut.
Nun aber wollen wir uns den Bereich der Asservatenverwaltung insgesamt anschauen. Deswegen haben wir schon im August des letzten Jahres eine Projektgruppe ins Leben gerufen. Denn es ist ja am Ende eine der Empfehlungen des Landesrechnungshofs, dass wir eben einheitliche Regelungen schaffen und Standards und Ähnliches landesweit für alle Polizei-
behörden definieren sollen. Dem kommen wir bereits nach - wir fangen auch nicht erst jetzt mit der Arbeit an -; diese Projektgruppe hat schon im Sommer des letzten Jahres ihre Arbeit aufgenommen.
Der Bericht des Landesrechnungshofs stellt das dankenswerterweise auch umfassend dar, auch die Stellungnahme Ihres Ministeriums. Der Landesrechnungshof berichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsprüfung der Verwahrstellen haben die Dienststellen im Polizeibereich vielfach nicht oder nur sporadisch vorgenommen. Und er stellte mangelnde Geschäftsprüfung bei mehr als der Hälfte der geprüften Dienststellen fest. Das heißt, wir reden nicht nur über eine Dienststelle.
Es geht um lose Waffenbündel. Es geht um geladene Waffen, Waffen in Pappkartons, Waffen und Betäubungsmittel in mit einfachen Zylinderschlössern oder Vorhängeschlössern gesicherten Garagen, ohne Videoüberwachung.
Ihre Stellungnahme, die der Landesrechnungshof wiedergibt, lautet, dass es keine Sicherheitsbedenken gegen die Art der Verwahrung von Waffen gebe und - ich zitiere - die aktuelle Verwahrsituation vorerst beibehalten werde. Frau Ministerin, bleiben Sie bei der Aussage, dass es lediglich um Einzelfälle gehe, bei denen
Frau Quade, auch hier gilt: Sie können nicht eine Aussage, die ich ganz bewusst in einem Zusammenhang tätige - - Sie wollten mich ja die ganze Zeit dahin locken, dass ich erkläre, dass es in den letzten 30 Jahren seit Bestehen des Landes Sachsen-Anhalt nie einen Fall gab, bei dem ein womöglich falsch verwahrtes Asservat am Ende in einem Gerichtsprozess nicht verwertbar war. Eine solche Aussage treffen kann eigentlich kein Mensch. Denn auch ich kann nicht 30 Jahre zurückschauen.
Im Augenblick haben Sie eine Kleine Anfrage, glaube ich, zum Thema „Verwahrung von Speichermedien“ gestellt; das ist eine ähnliche Frage. Darin stellen Sie vielfältige Fragen. Ich weiß auch nicht, wie es sich in laufenden Prozessen verhält. Sie wollten von mir eine Antwort haben, die kein Mensch geben kann. Denn es kann plötzlich irgendwann einmal etwas auftauchen, das irgendwo nicht sauber dokumentiert worden ist, und dann sagen Sie mir, ich hätte hier gelogen. Deswegen sage ich an dieser Stelle nur das, was ich verlässlich sagen kann.
Ich habe gerade mit Bezug auf den Einzelfall ganz bewusst auf das Polizeirevier Harz rekurriert. Ich habe gesagt, dass dort eine Tiefenprüfung erfolgte - deswegen kann ich es sehr, sehr verlässlich sagen - und es neben dem Vorfall mit der Kalaschnikow eben sonst keine Vorkommnisse gab. Insofern war das ein bedauerlicher, aber inakzeptabler Einzelfall.
Unsere Frage richtet sich an den Wirtschaftsminister. Wir hören ja allerorten, zuletzt gestern Abend beim IHK-Neujahresempfang, dass der Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt vorhanden ist. Ich und wir als Fraktion würden einmal gern von Ihnen wissen: Wie schätzen Sie die derzeitige Lage ein und was müssen wir tun?
Vielen Dank. - Das, was Andreas Silbersack gerade gesagt hat, zeigt, dass man eigentlich bei fast jeder Veranstaltung, wo Wirtschaft am Tisch sitzt, wo Wirtschaft diskutiert, dieses Thema diskutiert. Deswegen antworte ich direkt auf die Frage: Ich schätze das schon als
eines der wesentlichen Themen, als das wahrscheinlich am schwierigsten zu lösende Thema der nächsten zehn, 15 Jahre ein, auch für Sachsen-Anhalt.
Ich kenne noch die Zeit, als man in Sachsen- Anhalt über hohe Arbeitslosigkeit sprach. Heute haben wir eine Zeit, in der eigentlich keiner mehr arbeitslos sein muss. Deswegen gehe ich auf zwei Ebenen des Fachkräfte- mangels ein. Zum einen gehöre ich auch zu denjenigen, die sagen, dass wir in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft in den nächsten Jahren nicht darum herumkommen werden, uns massiv darum zu kümmern, Menschen den Zuzug zu ermöglichen, und zwar auch von Menschen aus dem Ausland, die hier arbeiten wollen, die hier Steuern zahlen. Sie sind uns natürlich herzlich willkommen, weil wir sie brauchen.
Zum anderen nenne ich eine Zahl, die mich, was Deutschland angeht, sehr erschreckt hat. Wir haben ganz aktuell - - Ich weiß ja nicht, die linke Seite hört kaum noch zu, aber es betrifft sie ja auch irgendwie.
Wir haben in Deutschland - das ist vielleicht nicht jedem bekannt - aktuell ca. 2,5 Millionen Menschen in einem Alter zwischen 18 und
34 Jahren, die keinerlei Ausbildung haben; die am Ende des Tages eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die oft alimentiert werden oder werden müssen. Hierzu müssen wir sagen - das ist ein ganz wesentlicher Fakt -: Wir müssen schauen, dass wir uns nicht nur auf den Zuzug aus dem Ausland konzentrieren, sondern auch darauf, wie wir die Menschen, die dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen, in Arbeit bekommen.
Ich sage es ganz bewusst - das sage ich auch selbstbewusst als Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt -, bei uns gibt es genug offene Stellen. Für all jene, die arbeiten wollen, finden wir Entsprechendes. Aber natürlich ist die Herausforderung an der einen oder anderen Stelle nicht ganz einfach zu meistern. Man muss die Leute teilweise weiterqualifizieren. Zur Wahrheit gehört auch, dass im Moment an mancher Stelle gewisse Anreize dafür sorgen, dass nicht jeder arbeiten will. Deswegen werden wir uns mit dem Thema sehr eng befassen.
Sie können sich Statistiken des Statistischen Landesamts anschauen. Sie können sich eigentlich jegliche Statistik anschauen. Daraus wird ersichtlich, dass in Sachsen-Anhalt mehrere Hunderttausend Menschen in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, den sie sich auch verdient haben, die hier viele Jahre, Jahrzehnte gearbeitet haben, die das Land aufgebaut haben. Aber diese Arbeitskräfte müssen ersetzt werden. Wir werden das nicht alles mit Automatisierung, mittels KI oder anderer Dinge hinbekommen.
Gleichzeitig sind wir alle gemeinsam stolz darauf, dass wir hier nicht nur Ansiedlungsprojekte massiv fördern, sondern dass gerade in den letzten beiden Jahren so viele Unternehmen
wie noch nie nach Sachsen-Anhalt in einer Größenordnung gekommen sind, wie wir sie vielleicht vor einigen Jahren noch gar nicht für möglich gehalten haben.
Es überrascht mich manchmal, wenn ich dann mit Unternehmensvertretern in meinem Büro an einem Tisch sitze, dass sie nicht sagen: Herr Schulze, wir reden über 30 oder 40 Arbeitsplätze, sondern dass sie sagen, wir reden über 300 oder 400 neue Arbeitsplätze. Wenn man dann einige Tage später die nächsten Unternehmensvertreter hat, die auch in der Größenordnung diskutieren, dann ist das schon sehr spannend.
Ich will aktuelle Beispiele für Ansiedlungen nennen, bei denen wir gerade ziemlich weit sind. Zum Beispiel reden wir bei Avnet in Bernburg über 700 Arbeitsplätze. Intel kennen Sie alle. Ich sehe auch, dass ein tolles Unternehmen aus Indien in Hoym gerade in ein Unternehmen investiert hat, das vor einigen Jahren noch insolvent war, sodass 60 Arbeitsplätze gerettet wurden und jetzt 100 weitere Arbeitsplätze von den Indern geschaffen werden.
Wenn ich Daimler Truck in Halberstadt sehe, dann stelle ich fest, dass das alles neue Arbeitsplätze sind, die wir auch zur Verfügung stellen müssen. Deshalb ist die Frage des Abg. Silbersack von der FDP absolut berechtigt und sie ist eine der wichtigsten Fragen für die nächsten Jahre. Ich gehe davon aus, dass das, was wir jetzt auf den Weg bringen, die Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne zum einen, ich als Wirtschaftsminister zum anderen und gemeinsam mit der Landesregierung insgesamt, bitter nötig ist für Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Danke, Herr Schulze. - So, zweite Runde ist beendet und wir steigen in die dritte Runde ein. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Striegel, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Landesregierung. Und zwar hat in dieser Woche das Bundesverfassungsgericht zum Thema Parteienfinanzierung und zum Ausschluss der NPD, inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt, aus der Parteienfinanzierung entschieden.
Meine Frage an die Landesregierung ist, ob das Urteil bereits zur Kenntnis genommen und ausgewertet wurde und ob hinsichtlich der Frage nach der Anwendbarkeit auf andere verfassungsfeindliche Bestrebungen in Parteienform dazu bereits Rückschlüsse vorliegen.
Herr Abg. Striegel, Sie können sich sicher sein, dass wir diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts intensiv auswerten und ggf. notwendige Schlussfolgerungen daraus ziehen werden.