Wir beginnen jetzt mit der 58. Sitzung des Landtages. Dazu begrüße ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen die 27. Sitzungsperiode fort und beginnen mit dem Prioritätenblock. Dieser umfasst die Tagesordnungspunkte 5 bis 9.
Heute nicht anwesend sind - das ist gestern bereits begründet worden - Minister Herr Robra, Minister Herr Prof. Willingmann und Minister Herr Schulze bis 16 Uhr.
Bibliotheken zukunftsfest weiterentwickeln - Nach 30 Jahren endlich einen neuen Bibliotheksentwicklungsplan auf den Weg bringen
Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Einbringung zu hören; denn derjenige, der das tut, Herr Aldag, steht bereits am Rednerpult. Er hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Haus heute Morgen bei diesem wichtigen Thema im Prioritätenblock gleich voll ist. Es geht heute um die Bibliotheken.
Haben Sie in letzter Zeit einmal darüber nach- gedacht, wann Sie das erste Mal in einer Bibliothek waren? Bei mir war es in der Grundschule, in der dritten Klasse. Wir bekamen damals alle einen Büchereiausweis und gemeinsam mit unserer Lehrerin gingen wir in die Bücherei. Dort wurde uns erklärt, wie das mit dem Bücherausleihen so geht. In der Folge sind wir als Knirpse immer wieder in die Bücherei gegangen, haben uns dort vor die großen Bücherregale gestellt und überlegt, was wir denn so für Bücher ausleihen könnten. Ich war damals froh, dass dort immer kompetente Personen vor Ort waren, die uns an die Hand genommen und uns gezeigt haben, wie das alles funktioniert, und die uns Bücher empfohlen haben, die uns möglicherweise interessierten und die eben auch altersgerecht waren.
Während meines Studiums lernte ich, auch unsere Hochschulbibliothek zu schätzen. Als angehender Landschaftsarchitekt war es für mich wichtig, die Gärten dieser Welt kennenzulernen. Reisen waren zeitintensiv und auch kostspielig.
Deswegen war ich froh, dass unsere Bibliothek farbenprächtige Bildbände vorhielt, die relativ teuer sind. Unsere Bibliothek half mir dabei, in diese Welt der Gärten einzutauchen.
Auch in meiner Tätigkeit als Stadtrat hatte ich Kontakt mit Bibliotheken, als unsere Stadtbibliothek in Halle zu dem Format „Man(n) liest vor“ einlud. In diesem Rahmen habe ich mit vielen anderen Vorlesestunden für Kinder in der Stadtbibliothek durchgeführt.
Mein letzter Kontakt zu einer Bibliothek ergab sich schließlich im Rahmen unserer Ausschussreise nach Portugal. Der Besuch der Bibliothek der Universität in Coimbra war wirklich irre. Alle, die dabei waren, können sicherlich bestätigen, dass das ein beeindruckendes Erlebnis war.
Sie sehen anhand meiner persönlichen Erlebnisse, welche vielfältigen Funktionen Bibliotheken heute innehaben. Ja, man kann dort einfach Bücher ausleihen, aber Bibliotheken sind mehr als das. Bibliotheken sind Treffpunkte, Orte des Austausches, Orte, an denen diskutiert wird. Bibliotheken sind Veranstaltungsorte. Bibliotheken sind bedeutende kulturhistorische Orte. Aber genau diese Vielfalt, meine Damen und Herren, ist in Gefahr. Deshalb ist die Debatte über den Erhalt und die Entwicklung der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt so wichtig.
Wir als Bündnisgrüne-Fraktion haben bei den parlamentarischen Frühstücken des Landesbibliotheksverbandes gut zugehört. Im November 2023 haben wir ein fraktionsinternes Fachgespräch mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken sowie Mitgliedern
des Landesverbands Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband durchgeführt. Alle haben ein eindrückliches Bild der Situation der Bibliotheken im Land gezeichnet. Diese ist in weiten Teilen besorgniserregend.
Mehr als 50 Bibliotheken wurden in den letzten drei Jahren geschlossen. Fast überall herrscht Personalmangel. Ausgebildet wird nur noch in Halle und Magdeburg. Viele Stadtbibliotheken sind unsicher finanziert, da das Vor- halten von Bibliotheken als freiwillige Aufgabe der Kommunen deklariert wird. Alle Bibliotheken stehen vor großen Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung.
Gleichzeitig sind die Ansprüche an Bibliotheken mit der Zeit weit über das bloße Verleihen von Büchern hinausgewachsen. Bibliotheken sind außerschulische Bildungsorte, d. h., die Kooperation mit Schulen ist vielfältig und da- mit auch zeitaufwendig. Bibliotheken sind interkulturelle Begegnungsstätten und auch dabei werden die Aufgaben immer größer. Sie sind Orte von Veranstaltungen, die alle organisiert und durchgeführt werden müssen. Die Bibliothek ist ein Ort der Medienbildung; auch das stellt die Bibliotheken vor immer größere Herausforderungen. Insbesondere die wissenschaftlichen Bibliotheken sind für den Erhalt und die Archivierung von Kultur- und Wissensbeständen zuständig. Es ist auch im Zuge der Digitalisierung immer schwieriger, diese Aufgabe, die Kultur- und Wissensbestände zu digitalisieren, zu bewältigen.
Eine weitere Herausforderung ist der Anspruch an veränderte Öffnungszeiten. Familien möchten gern in die Bibliothek gehen, diesen Ort wahrnehmen. Das geht manchmal eben nur am Wochenende. Es ist eine neue Heraus-
Letztendlich hat uns das Gespräch gezeigt, dass wir als Landespolitik die folgenden Fragen stellen müssen: Was sollen Bibliotheken im 21. Jahrhundert leisten und wie müssen sie dafür ausgestattet sein - strukturell, personell und finanziell? Die Antworten auf all diese Fragen kann ein Bibliotheksentwicklungsplan liefern. Eine Neuausschreibung desselben ist bitter nötig; denn der letzte Bibliotheksentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 1994.
Mit einem Bibliotheksentwicklungsplan können Maßstäbe und Standards dafür herausgearbeitet werden, wie Bibliotheken betrieben wer- den können und sollen. Es können Perspektiven erarbeitet werden, wie Bibliotheken in den ländlichen Räumen erhalten bleiben können; denn insbesondere in diesen Gebieten sind Bibliotheken bedroht und werden oft auch nur ehrenamtlich betrieben.
Schlussendlich hätte ein Bibliotheksentwicklungsplan das Ziel, eine Basis zu schaffen, da- mit das Landesbibliotheksgesetz reformiert werden kann; denn dieses ist mittlerweile 14 Jahre alt und entspricht nicht mehr den Anforderungen, die notwendig sind, um eine gute Grundlage für die Arbeit der Bibliotheken in unserem Bundesland zu liefern.
Meine Damen und Herren! Bibliotheken sind ein Ort zum Lesen und zum Bücherausleihen. Bibliotheken sind ein Ort für Gemeinschaft und Zusammenkommen. Bibliotheken bieten Raum für Diskussionen. Bibliotheken sind Veranstaltungsorte. Und Bibliotheken sind vor allem eines: ein Ort, an dem lebenslanges
Lernen großgeschrieben wird. Bibliotheken sind ein Raum für alle Menschen. Deswegen brauchen Bibliotheken eine Zukunftsperspektive und genau das wird durch einen Bibliotheksentwicklungsplan ermöglicht.
Es freut mich ausdrücklich, dass die Koalition unseren Antrag als Impuls, als Idee aufgegriffen und einen Alternativantrag auf den Weg gebracht hat,
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Lachen und Zustimmung bei der SPD - Holger Hövel- mann, SPD: So sind wir!)
der inhaltlich unserem Antrag gleicht und lediglich das Verfahren etwas anders beschreibt. Ich persönlich sehe das skeptisch; denn mit der vorgeschlagenen Prüfung durch die Landesregierung verlieren wir wertvolle Zeit, in der wir mit den Akteuren ins Gespräch kommen könnten.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Bündnisgrünen-Antrag; denn mit der Durchführung eines Fachgesprächs im Ausschuss, wie wir es vor- geschlagen haben, als erstem Schritt wäre der von uns gewählte Weg zielgerichteter und zeitsparender als der Weg, den die Koalition in ihrem Alternativantrag aufgezeigt hat. - Herzlichen Dank.
Danke. - Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir sofort in die Debatte einsteigen. Das ist eine Fünfminutendebatte. Am Beginn
spricht Ministerin Frau Feußner, die heute den Minister Herrn Robra vertritt. - Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung misst den Bibliotheken in Sachsen-Anhalt als wichtigen Informations-, Kommunikations- und Lernorten einen hohen Stellenwert bei. Sie hat sich wiederholt mit dem Wirken, den Herausforderungen und den Perspektiven der Bibliotheken auseinander- gesetzt und dazu auch im Landtag und im Fachausschuss schon mehrfach berichtet.
Nachdem die Landesregierung andere, drängendere Regelungsbedarfe wie die Theater- und Orchesterführung auf solide Beine gestellt hat, ist es nun Zeit, sich der Weiterführung des Entwicklungsplans für öffentliche Bibliotheken vom Dezember 1993 zu widmen.
Die Problemlage, die in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschrieben wird, betrifft jedoch nicht alle Bibliotheken in gleichem Maße. Viele öffentliche, kommunale Bibliotheken sehen sich angesichts klammer kommunaler Kassen insbesondere mit den Herausforderungen im ländlichen Raum und dem Anspruch konfrontiert, als sogenannter Dritter Ort Aufenthaltsort und kulturelle Bildung bieten zu müssen.
Aktuelle Auswirkungen kommunaler Einsparungen bei der Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe des Betriebs von Bibliotheken sind z. B. die Einschränkung von Öffnungszeiten, Personalabbau oder der Wechsel von Hauptamtlichen in ehrenamtliche Strukturen. Dies erschwert eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft in Sachsen- Anhalt.
In dem aktuellen Koalitionsvertrag wurden deshalb konkrete Ziele für die Entwicklung der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt benannt - ich zitiere -:
„Die öffentlichen Bibliotheken haben den gesetzlichen Auftrag, als Bildungs-, Kommunikations- und Lernorte für jedermann zugänglich zu sein. Mit der zunehmenden Digitalisierung des öffentlichen Lebens müssen öffentliche Bibliotheken auch digital erreichbar werden (digitale Zugänge, Onlineange- bote, E-Learning-Tools) und Medien müssen auch unabhängig von den Öffnungszeiten zu nutzen sein. Gleichzeitig erhalten öffentliche Bibliotheken als realer Kommunikations- und Lernraum für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zunehmende Bedeutung.“
Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag. Wir als Landesregierung halten uns daran und wollen das natürlich auch umsetzen.
Vorsorglich möchte ich dem unterstellten Eindruck entgegentreten, dass die Landesregierung die anhaltenden Bedarfe der öffentlichen Bibliotheken nicht berücksichtigen würde. Das Gegenteil ist der Fall: Bereits vor der Pandemie hatte die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur über die mittelfristige Finanzplanung Vorsorge für die Bibliotheken getroffen und in der Haushaltsplanung ab 2022 jährlich Mittel in Höhe von 950 000 € eingeplant. Diese Mittel sollten insbesondere für Investitionen in kommunale öffentliche Bibliotheken fließen. Im Zuge der kurzfristig starken Nachfrage nach Mitteln für die digitale Nutzung der Bibliotheken wurde von uns vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel zu verwenden, um eine eigene Maßnahme im Corona-Sondervermögen auf diesen Bedarf auszurichten. Der Haushaltsgesetzgeber ist diesem Vorschlag damals dankenswerterweise gefolgt.
Auch der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 ermöglichte kurzfristig Investitionen in die öffentlichen Bibliotheken in Höhe von 992 600 €. Über das Förderinstrument REACT-EU wurden im Jahr 2023 öffentliche Bibliotheken mit Mittel in Höhe von 782 000 € gefördert.