Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 67. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.
Jetzt möchte ich die Namen der Mitglieder der Landesregierung vortragen, die darum gebeten haben, ihre Abwesenheit zu entschuldigen. Für die gesamte Sitzungsperiode, also für alle drei Tage - d. h., ab heute Mittag 12 Uhr -, bat Frau Petra Grimm-Benne darum, sie zu entschuldigen. Sven Schulze möchte sich für heute ab 17 Uhr entschuldigen und sonst ebenfalls ganztägig.
Damit man weiß, wer wo ist: Frau Grimm- Benne ist bei der Fachministerkonferenz zur Krankenhausreform und Herr Sven Schulze nimmt an der Wirtschaftsministerkonferenz in Landshut teil.
Herr Willingmann und Frau Feußner bitten darum, ihre Abwesenheit ab morgen Mittag bis einschließlich Donnerstag zu entschuldigen. Sie nehmen an der Kultusministerkonferenz teil. Den Kollegen Reiner Haseloff hätte
ich fast gar nicht vorzutragen brauchen, da wir für den Donnerstag einen ursprünglichen Zeitplan mit Sitzungsende um etwa 15 Uhr vorgesehen hatten. Dieser hat sich jetzt ein bisschen geändert. In Anbetracht der Tatsache, dass ich jetzt noch nicht einschätzen kann, ob wir am Donnerstag um 15 Uhr schon fertig sind, möchte ich gern die Abwesenheit von Herrn Reiner Haseloff entschuldigen. Er nimmt an der Sitzung des Vermittlungsausschusses in Berlin teil.
Zudem liegt für Donnerstag ab 17 Uhr eine Entschuldigung für ihn vor. Das heißt, dann könnten wir eigentlich schon fertig sein. Frau Hüskens fehlt ebenfalls am Donnerstag. Aber wahrscheinlich sind wir dann schon fertig und befinden uns in der nächsten Sitzung. Ich erinnere bloß daran, dass am Donnerstag - die Einladung wurde schon versandt - noch eine Sitzung des Ältestenrates stattfinden wird. Dafür gibt es auch noch einige Vorbereitungs- arbeiten zu erledigen, damit das alles passt. Es liegen also eine ganze Menge Entschuldigungen vor. Das war aber auch ein Thema im Ältestenrat.
Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung möchte ich mit Ihnen des Polizeibeamten gedenken, der vor inzwischen zwei Wochen in Ausübung seines Dienstes in Mannheim tödlich verletzt wurde. Der Polizeibeamte Rouven L. war keine 30 Jahre alt, als er starb. Er hatte sein Leben noch vor sich. Er stellte es in den Dienst unseres Gemeinwesens, wie so viele Beamte unserer Sicherheitsbehörden auch in SachsenAnhalt. Sie nehmen Tag für Tag das Risiko von Verletzungen und selbst Todesgefahr in
Kauf, um uns zu schützen. Dieser so wichtige, gefährliche Dienst verdient unsere Dankbarkeit und Achtung. Als Parlamentarier dieses Landes haben wir heute und auch morgen darüber zu wachen, dass unsere Polizisten und Polizistinnen bestmöglich ausgestattet, ausgebildet und geschützt sind, wenn sie sich den gefahren- vollen Aufgaben stellen, mit denen wir sie betrauen. Unsere Anteilnahme gilt der Familie, den Freunden, den Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte Sie, sich mit mir zu einer Minute des Gedenkens zu erheben. - Danke.
Ich darf Sie vorsorglich noch auf zwei Termine hinweisen, damit Sie diese schon einmal in Ihre Planung aufnehmen können. Frau Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat sich für den 3. September zwischen 16 Uhr und 18 Uhr angekündigt. Sie möchte ihren Antrittsbesuch bei uns im Landtag absolvieren und wird vor uns im Plenarsaal das Wort ergreifen. Das ist ein Fraktionsdienstag. Sie wird über die Bedeutung der Ereignisse zum Thema „35 Jahre friedliche Revolution“ und über das Gelingen der Überwindung der deutschen Teilung sprechen. Ich bitte Sie herzlich, sich diesen Termin frei- zuhalten.
Des Weiteren möchte ich Sie langfristig im Voraus über die Ehrenamtsveranstaltung des Landtages informieren. Diese findet in diesem Jahr an einem Samstag, dem 7. Dezember statt. Ich erwähne das bloß, damit Sie sich langfristig darauf vorbereiten können. Sie findet wieder unter dem Motto „97 treffen 97“ statt. Also: am 7. Dezember, wahrscheinlich in der Zeit zwischen 10 Uhr und 14 Uhr. Sie können schon jetzt, über die Sommerpause, mit Ihrer individuellen Planung beginnen.
hinweisen, dass die Öffentlichkeitsarbeit das Geschehen im Parlament insbesondere zu der Erstellung unserer Jugendbroschüre fotografisch darstellen möchte. Das heißt also, jetzt finden Fotoaufnahmen hier im Plenum statt. Dort ist unsere Fotografin. Ich denke, dass diese Aufnahmen besonders dafür geeignet sind, das Kerngeschehen im Plenum zu dokumentieren und zu veranschaulichen.
Genug der Vorrede. Jetzt können wir in die Tagesordnung einsteigen. Die Tagesordnung für die 31. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Sie haben festgestellt, dass seitens der CDU-Fraktion noch ein Antrag auf Durchführung einer Aktuelle Debatte zu dem Thema „Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ eingereicht wurde. Die Aktuelle Debatte wurde als Tagesordnungspunkt 32 eingepreist und wird am Mittwoch als dritter Tagesordnungspunkt behandelt.
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren. Zum zeitlichen Ablauf: Sitzungs- beginn, logisch, morgen 9:30 Uhr und am Donnerstag 9:30 Uhr.
Wir starten mit dem ersten Punkt, mit dem wir immer starten, der Regierungsbefragung. Wir kommen zu dem
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung nach dem Stand des Modellprojekts „Kooperation Schule und Hort“. Bei der Auswahl der Modellschulen für dieses Modellprojekt sind durch die Landesregierung auch Schulen identifiziert worden, von denen man vermutet, dass sie eigentlich die Absicht haben, Ganztagsschulen zu werden. Das waren 17 Schulen.
Ich frage: Haben diese Schulen tatsächlich das Angebot angenommen, sich in Ganztagsschulen zu wandeln? Wie ist der Stand der Ganztagsschulwerdung dieser Schulen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich klarstellen, dass es sich bei dem Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ um ein gemeinsames Projekt des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums handelt. Da es mehr als 100 Bewerbungen für dieses Projekt gab, haben wir im Koalitionsausschuss vereinbart, uns auf 30 zu beschränken. In diesem Zusammenhang wurde eruiert, dass auch einige Schulen dabei sind, die den Weg nicht in Form einer Kooperation eingehen wollen, sondern in Gänze eine Ganztagsgrundschule werden wollen.
Diesen Weg zu begleiten, ist auf der einen Seite sozusagen sowieso Aufgabe des Bildungsministeriums, weil das nicht mehr in
den Bereich des Sozialministeriums fällt. Auf der anderen Seite ist das natürlich ein Weg, den wir den Grundschulen in der Vergangenheit aufgrund dessen nicht zugestanden haben, weil wir eine Betreuung seitens des Hortes als Möglichkeit vorgegeben haben.
Unabhängig davon hat sich der Bund in Form des Ganztagsbetreuungsgesetzes für Grundschulen auf den Weg gemacht, sodass man auch den Weg des Ganztages wählt. Dies- bezüglich haben wir die Schulen eingeladen, die sich beworben haben, und mit ihnen Gespräche geführt. Manche sind schon ziemlich weit. Wir denken, dass wir ab dem kommen- den Schuljahr mit einigen Grundschulen, die sich beworben haben, im Ganztag beginnen können. Diese werden jetzt eng begleitet und beraten. Sie müssen konzeptionell gut auf- gestellt sein. Das ist ein Weg, den sie beschreiten. Somit haben wir dann zwei verschiedene Wege: die Kooperation zwischen der Grundschule und dem Hort - die sogenannten 30, die sich jetzt schon auf den Weg gemacht haben -, und die anderen werden sich in Kürze auf den Weg machen.
Wenn ich dazu noch zwei Nachfragen stellen darf. Zunächst: Können Sie sagen, wie viele von den 17 zur Ganztagsschule werden? Kehren die anderen dann in die Bewerberschlange des Modellprojekts zurück und nehmen ggf. an der Ausweitung des Modellprojekts teil oder haben sie ihre Anträge zurück- gezogen?
Derzeit hat keine der Schulen ihren Antrag zurückgezogen. Ich gehe davon aus, dass die Schulen, die sich jetzt für diesen Weg entschieden haben, diesen Weg auch beschreiten werden.
Die Frage ist, wie weit sie in ihrer eigenen Konzeption sind; wann sie sozusagen richtig loslegen können. Die brauchen Partner von außen. Das kann die Schule nicht alles selber bewerkstelligen; denn in einem rhythmisierten Schulalltag - das macht ja eine Ganztagsschule aus - muss man sich viele Partner suchen, um diesen Alltag entsprechend gestalten zu können. Bisher - soweit mir das bekannt ist - hat keine Schule gesagt, dass sie diesen Weg nicht mehr beschreiten will. Ich möchte nicht ausschließen, falls es nicht möglich gewesen ist, entsprechende Partner zu finden, dass man dann sagt: Dann müssen wir doch wieder einen anderen Weg beschreiten. Es ist aber nicht so, dass die Schulen von vornherein gesagt haben: Wenn wir keine Ganztagsgrundschule werden, dann wollen wir in das Modellprojekt hinein. Aber ich schließe es nicht aus.
Herzlichen Dank. - Meine Frage geht an den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Ich beziehe mich auf die Umweltministerkonferenz, aus der zu hören war, dass der Praxisleitfaden zum Schnellabschuss
von Wölfen überarbeitet wird. Vorausgegangen ist ein gerichtlicher Stopp einer Regelung in Niedersachsen. Steffi Lemke hat im Oktober 2023 den Weg dafür freigemacht, den Schnellabschuss von Wölfen zu regeln. So ganz rechtssicher scheint das nicht zu sein, wie wir sehen. Also, meine Fragen an den Minister: Was muss geändert werden und wann können wir in Sachsen-Anhalt mit einer rechtssicheren Lösung rechnen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich antworte Ihnen gern auf Ihre Frage, Frau Tarricone. In der Tat hat sich die Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim in der letzten Woche wieder mit dem Wolf und mit den Schnellabschüssen beschäftigt.
Machen wir uns zunächst den Rechtsrahmen noch einmal klar: § 45a des Bundesjagdgesetzes erlaubt die Entnahme auffälliger Wölfe, der sogenannten Problemwölfe - eine entsprechende Regelung, die bundesweit gilt, von der wir auch in Sachsen-Anhalt Gebrauch machen. Wir haben übrigens von dieser Regelung im laufenden Jahr schon zweimal im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bei habituierten Wölfen, die entnommen worden sind, Gebrauch gemacht. Diese Regelung ist un- zureichend. Sie erlaubt nicht, auf auffällige Situationen in bestimmten Regionen zu reagieren; deshalb die Schnellabschussregelung - so lautet die Kurzform, die Frau Lemke in
der Umweltministerkonferenz im Herbst des letzten Jahres vorgestellt hat und zu der sie insbesondere von den A-Ländern in der Umweltministerkonferenz gedrängt wurde. Denn wir drängen auf eine Neuregelung und sagen an dieser Stelle: Wir müssen im geltenden Rechtsrahmen, den wir haben - das ist nun einmal die FFH-Richtlinie, das ist die Berner Konvention -, versuchen, flexible Lösungen im Lande zu erreichen. Das geschieht durch eine Auslegung des § 45a, die das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hat, mit der der Schnellabschuss geregelt werden sollte.
Diese Umsetzung der Schnellabschussregelung haben sich die fünf wolfreichen Bundesländer zu eigen gemacht und haben eine Arbeitsgruppe gebildet, an der wir prominent mit- gewirkt haben - Sie wissen, dass die wolf- reichen Länder im Wesentlichen MecklenburgVorpommern, Brandenburg - wir gehören auch dazu - und Niedersachsen sind -; denn wir wollten möglichst schnell eine Regelung haben. Wofür braucht man diese? Man braucht sie dafür, dass in Zukunft - nach dieser Schnellabschussregelung soll es so sein - nicht nur ein identifizierter Wolf, ein durch DNA-Nachweis klar identifizierter Täter oder Wiederholungstäter abgeschossen wird, sondern auch ein in einem Umkreis von 1 000 m um ein Rissvorkommen in einem Gebiet erhöhten Rissvorkommens aufgefundener Wolf innerhalb von drei Wochen entnommen werden kann. Die Regelung ist praktikabel. Deshalb haben wir diese bei der Umweltministerkonferenz im Herbst des letzten Jahres unterstützt.
Niedersachsen ist dann vorgeprescht, hat eine erste Abschussgenehmigung auf dieser Basis erlassen und ist damit vor Gericht gescheitert.
Sie haben das gerade ganz richtig erläutert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht, also schon die Berufungsinstanz, hat erklärt, dass die Regelung zu unscharf sei. Zunächst hat man sich über formale Dinge beschwert. Es wurden zu wenige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das kennen wir aus dem Verwaltungsrecht. So etwas ist immer wohlfeil. Aber interessanter sind die inhaltlichen Ausführungen; denn das niedersächsische Oberverwaltungsgericht sagt: So ganz einfach geht das nicht. Ihr müsst schon sehr genau definieren, was ein erhöhtes Rissvorkommen ist und was ernsthafte landwirtschaftliche Schäden sind; denn davon ist auch im Bundesnaturschutzgesetz die Rede.
Wir waren dahin gehend sehr liberal. Auch wir in Sachsen-Anhalt waren auf dem Weg zu sagen: Uns reicht das einzelne Rissvorkommen in einem Gebiet erhöhter Risszahlen. Wir sehen aber jetzt, dass das weiter ausdifferenziert werden muss. Deshalb hat man sich in der Umweltministerkonferenz in der letzten Woche in Rheinland-Pfalz darauf verständigt, dass dieser Leitfaden umgehend verändert und überarbeitet wird. Denn er schafft Klarheit, einheitliche Klarheit in diesen Ländern, die von der Schnellabschussregelung Gebrauch machen wollen - eigentlich müssten das alle sein; denn alle haben die Hand gehoben -, um dort den Schützen - das ist jetzt wichtig - und den Verwaltungsbeamten Rechtssicherheit zu geben. Denn es wird Sie nicht wundern, dass ein Jurist im Ministeramt, auch im Amt des Umweltministers, vor allen Dingen darauf Wert legt, wenn eine solche Genehmigung erteilt wird, dass diese auf einer sicheren Rechtsgrundlage erteilt wird, damit sich nämlich weder der erteilende Beamte/die Beamtin noch der Schütze/die Schützin später vor
Gericht wegen eines dann doch begangenen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wieder- findet. Deshalb müssen wir daran arbeiten. - Das ist der Praxisleitfaden.
Wir sind noch einen Schritt weiter gegangen. Wir haben auch gesagt: Wenn das mit diesem Praxisleitfaden nicht reicht, also die Interpretation des Gesetzes durch eine Vereinbarung - so muss man das ja nennen -, dann brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Dann muss das Bundesnaturschutzgesetz an dieser Stelle geändert werden. Dann muss an dieser Stelle die Möglichkeit zum Schnellabschuss, also ein § 45x, hinein, und den muss dann der Bund veranlassen; denn das können wir auf Länderebene nicht tun. - So weit der Umgang mit dem Wolf, mit Lupus lupus, nach der Umweltministerkonferenz.
Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Es besteht ein hohes Interesse daran, jedenfalls von den meisten Umweltministern, in allen wolfreichen Ländern, dass wir zu einer flexiblen Lösung unterhalb der häufig geforderten Bestandsregulierung kommen, für die wir im Moment keine rechtliche Grundlage sehen. Sie ist nicht da. Solange das nicht der Fall ist, brauchen wir eine schnellere Entnahmemöglichkeit bei Auffälligkeit und bei Übergriffen als bisher. Diese soll mit dem Schnellabschuss im laufenden Jahr erreicht werden. Aber wie gesagt, dafür ist die Änderung des Praxisleitfadens erforderlich. Ich hoffe, ich konnte das damit aufklären.