Die Menschen wollen Erzieherinnen, die sich mit ausreichend Zeit um ihre Kinder kümmern, sie wollen Polizistinnen und Polizisten, die für unsere Sicherheit sorgen und nicht durch Schreibtischarbeiten von der Kriminalitätsbekämpfung abgehalten werden.
Den Menschen in diesem Land sei versichert: Für die CDU sind Diskriminierung und Pauschalverdächtigungen gleichermaßen indiskutabel. Wir als CDU stehen felsenfest an der Seite der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und wir versperren uns, wie eingangs bereits gesagt, auch einer Diskussion darüber nicht.
Ich beantrage eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Inneres und Sport sowie für Finanzen. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Kühn, Sie sagten eben am Ende, dass Erzieherinnen sich ausreichend Zeit für ihre Kinder wünschen. Das passt nicht ganz in die Debatte, aber trotzdem ein spannender Ansatz auch in dieser Debatte. Sie wissen sicherlich, dass heute auf dem Domplatz sehr, sehr viele Erzieherinnen demonstrieren.
Sie wissen, dass wir zukünftig viele freie Plätze in den Kitas haben werden und wir die Chance hätten, den Erzieherinnen-Kinder-Betreuungsschlüssel qualitativ maßgeblich zu verbessern. Entnehme ich Ihren Worten, dass Sie dies politisch als Abgeordnete der CDU-Fraktion unterstützen werden?
Wir sagen seit mehreren Monaten, dass wir das KiFöG definitiv anfassen werden und anfassen müssen. Wir werden uns mit dem Thema weiterhin ausreichend beschäftigen. - Danke schön.
(Ulrich Siegmund, AfD: Ich melde mich jetzt seit zwei Minuten! - Zuruf von der AfD: Ja, ihr habt überhaupt nicht geguckt! Er hat ge- wunken und gemacht! Ihr müsst schon eure Augen offen halten! - Frank Bommersbach, CDU: Na, na, na! Schön ruhig! Vorn sitzt der Präsident! Mäßigt euch mal! - Zuruf von der AfD: Wir sind das Volk!)
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Sachfrage. Alles in Ordnung; das kann passieren.
Frau Kollegin Kühn, Sie haben im Prinzip während Ihrer gesamten Redezeit ausgeführt, warum wir das nicht brauchen. Warum wollen Sie den Gesetzentwurf dann aber in die Ausschüsse überweisen?
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Das ist ja schön, aber ich glaube, sie kann auch allein antworten! Oder flüstert der Bommersbach hier jetzt alles ein? - Zuruf von der AfD: Die Souffleuse! - Lachen bei der AfD)
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Die Souffleuse! - Lachen und Beifall bei der AfD - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Er kann ja gleich unterm Pult Platz nehmen als Souff- leuse! - Lachen bei der AfD - Unruhe)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes SachsenAnhalt vorgelegt, welcher - um es vorwegzunehmen - natürlich nur abgelehnt werden kann.
Abgesehen von Berlin gibt es ein solches Gesetz in keinem anderen Bundesland, also auch in keinem anderen Bundesland mit grüner Regierungsbeteiligung. Warum das so ist, werde ich gleich erklären.
Dass die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt vorlegen, ist der ebenso verzweifelte wie aussichtslose Versuch, ein solches Gesetz in Sachsen-Anhalt zu installieren, bevor dieses in Berlin wieder abgeschafft wird; denn die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes eingebracht,
über den in der ersten Lesung heiß diskutiert wurde und über den in verschiedenen Ausschüssen derzeit beraten wird.
Wie jeder weiß, liegen die besseren Argumente auf der Seite derer, die ein Antidiskriminierungsgesetz ablehnen. Diese Argumente sind unter anderem folgende:
Erstens. Es gibt keine rechtliche Schutzlücke, die mittels eines Diskriminierungsverbotes geschlossen werden muss; denn ergeht eine staatliche Maßnahme, welche gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des
Grundgesetzes verstößt und auf sachfremden Erwägungen wie einer Diskriminierung beruht, ist die Maßnahme rechtswidrig und kann vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten werden. Entsteht hierbei dem Betroffenen einen Schaden, so kann dieser in einem Folgeprozess Schadenersatz und Entschädigung gemäß § 839 BGB verlangen, wenn der Beamte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Zweitens. Ein solches Gesetz schafft unnötiges und unbegründetes Misstrauen gegenüber den Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung und ist geeignet, den Diensteifer zu hemmen. Insbesondere gegenüber den an Recht und Gesetz gebundenen Dienstkräften der Polizei und
der Ordnungsbehörden, die zunehmend Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind, ist der Generalverdacht des diskriminierenden Handelns geradezu selbst diskriminierend.
Drittens. Die Einführung einer Vermutungsregelung und damit die Umkehr der Beweislast ist eine Rechtsanomalie und kann von einer Rechtsstaatspartei, wie es die AfD nun einmal ist, nur abgelehnt werden.
In Sachsen-Anhalt stehen die Antidiskriminierungsstelle, der Petitionsausschuss des Land- tages sowie die Zentrale Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, um staatliches Handeln überprüfen zu lassen, sofern man sich dadurch ungerecht, ungleich oder diskriminiert behandelt fühlt. Das gilt auch für ein vermutetes Fehlverhalten von Bediensteten. Was das im Einzelnen umfasst, kann man auf der Beschwerdeseite im E-Revier nachlesen. Eine daneben operierende Ombudsstelle, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, braucht es für die Untersuchung möglicher diskriminierender Maßnahmen und Handlungen öffentlicher Stellen nicht. Zudem würde eine solche Stelle unnötig finanzielle und personelle Ressourcen finden, die an anderer Stelle in der Landesverwaltung dringend gebraucht werden.
Ich resümiere: Es gibt bereits die rechtlichen Mittel, die Institutionen und die Mechanismen, um im Verdachtsfall mögliches diskriminierendes Handeln aufzuklären. Das erklärt auch, warum kein anderes Bundesland ein Antidis- kriminierungsgesetz hat.
Um noch einmal auf Berlin zurückzukommen: Dort steht das Antidiskriminierungsgesetz vonseiten der großen Polizeigewerkschaften in der
Dauerkritik, weil es Beamte in ihrer Dienstausübung unnötig behindert und verunsichert. Das Gesetz wäre dort auch schon Geschichte, wenn die dortige CDU das Gesetz abgewickelt hätte, so wie sie es in ihrem Wahlprogramm 2021 festgeschrieben hatte, nachdem im Übrigen diese Forderung bereits Bestandteil des AfD-Wahlprogramms war. Das zeigt wieder einmal: Wer Original-AfD-Politik möchte, der muss das Original und keine politischen Trittbrettfahrer wählen.
Das Fazit ist: Ein Antidiskriminierungsgesetz ist derart überflüssig, dass es noch nicht einmal der Entwurf wert ist, in einen Ausschuss überwiesen zu werden. Das werden wir auch nicht tun. - Ich bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung findet leider immer noch tagtäglich in unserer Gesellschaft statt. Menschen erleben Benachteiligungen aufgrund ihrer unveränderbaren persönlichen Merkmale. Auf der Grundlage von EU-Richtlinien greift seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches diese Art der Diskriminierung unterbinden und damit mehr Gleichbehandlung sicherstellen soll.
nierung zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Es hat zum Ziel, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund von Eigenschaften, die sie nicht beeinflussen können, zu schützen. Dazu gehören persönliche Merkmale, die fester Bestandteil der Identität eines Menschen sind und nicht verändert werden können. Dazu komme ich gleich noch einmal kurz.