Die Möglichkeit der Verbandsklage unterstützen wir finanziell; denn das finanzielle Risiko solcher Klagen ist hoch. Rechtsschutz darf aber nicht nur in der Theorie funktionieren, er muss auch tatsächlich stattfinden, sonst ist er gar nicht da.
Herzstück bleibt die Arbeit der entsprechenden Ombudsstelle, an die sich Menschen, die sich diskriminiert fühlen, wenden können. Diese unterstützt sie bei ihren Anliegen und wirkt auf Streitbeilegung und Abstellung diskriminierender Verwaltungsabläufe hin.
Weiterhin wollen wir, dass das Gesetz auch dabei hilft, Fortbildungen zu Antidiskriminierungsmaßnahmen und zur Sensibilisierung der Verwaltung in diesen Themenbereichen zu stärken. Hierbei ist wichtig, dass sowohl die landeseigenen Verwaltungen und öffentliche Stellen als auch die Gemeindeverwaltungen auf diese Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote zugreifen können.
Es ist klar, dass in angespannten Haushaltszeiten keine Hochsprünge zu erwarten sind. Ich denke aber auch, wir sollten im parlamentarischen Verfahren schauen, welcher finanzielle Mehraufwand wirklich zu erwarten ist, wie die Ombudsstelle ausgestaltet und mit wie viel Personal sie ausgestattet sein muss.
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Inneres und Sport. Es ist wichtig, dass wir beim Diskriminierungsschutz in Sachsen-Anhalt inhaltlich weiterkommen und europäische Richtlinien endlich auch in Sachsen-Anhalt umsetzen. - Vielen herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Artikel 7 unserer Verfassung garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Er verbietet die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens oder der religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen.
Die Fallzahlen der Antidiskriminierungsstellen von Bund und Land zeigen hingegen, dass Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Ausgrenzung immer noch ein alltägliches und strukturelles Problem darstellen, z. B. am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche. Eine wachsende Zahl an Menschen erfährt Diskriminierung, insbesondere Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen, Frauen oder queere Menschen.
behandlungsgesetz, kurz AGG, in Kraft getreten. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter personengezogener Merkmale zu schützen.
In den zurückliegenden 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG deutlich geworden. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen. Es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist in vielen Fällen schwer möglich. Hierfür bedarf es, wie gerade gesagt worden ist und wie im Bundeskoalitionsvertrag verankert, einer umfassenden Reform, die Schutzlücken schließt, den Rechtsschutz für Betroffene verbessert und den Anwendungsbereich ausweitet.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir stehen in Sachsen-Anhalt beim Thema Antidiskriminierung definitiv nicht vor dem Nichts. Ganz im Gegenteil: Sachsen-Anhalts Antidiskriminierungsarbeit ist im deutschlandweiten Vergleich auf einem guten Niveau. Wir haben in der Koalition vereinbart, uns entschieden gegen jede Form von Diskriminierung zu stellen und wirksame Maßnahmen für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben zu ergreifen.
Seit 2017 fördern wir im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Welt- offenheit Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Die Beraterinnen und Berater helfen Betroffenen, zu ihrem Recht zu kommen. Es braucht viel Kraft und Mut, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Beratungsstellen geben Ermutigung und rechtliche Orientierung, sie informieren und klären auf. Sie stehen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Allein im Jahr 2023 haben sich mehr als 200 Personen an die Antidiskriminierungsstellen im Land gewandt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie uns gemeinsam auch weiterhin und mit aller Entschlossenheit für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft eintreten. Dieses Engagement ist für ein gutes Zusammenleben in Sachsen-Anhalt unverzichtbar.
Wir setzen darauf, dass Menschen, die Diskriminierungserfahrungen machen, durch niedrigschwellige, kostenlose Beratung auf dem Weg zur Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden. Aber vor allem setzen wir darauf, dass der Bund die länderübergreifend monierten Regelungslücken im AGG zeitnah schließt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe eine Frage. - Vielen herzlichen Dank erst einmal, Frau Ministerin. Ich glaube, es ist wichtig, dass das Land Sachsen-Anhalt Beratungsstellen fördert. Mitarbeiter genau dieser Beratungsstellen sagen uns - das ist der Hintergrund, warum wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben -: Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, und zwar ausdrücklich für die Dinge, die auch der Bund nicht regeln kann, weil sie in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen.
Meine Frage ist: Warum will das Land SachsenAnhalt auf die Wahrnehmung dieser Gesetzgebungskompetenz verzichten und sich auf bloße Worte beschränken, indem man sagt: „Ja, Diskriminierung ist schlimm und dagegen tun wir etwas, wir beraten.“?
Wir sehen eher die Regelungslücken im AGG für eine weitere umfassende Beratung und das, was Sie sozusagen heute - -
Es geht doch aber darum: Sie sind der Gesetzgeber. Dann müssten wir - wir haben das in der Koalitionsvereinbarung nicht geregelt - mit den Regierungsfraktionen dazu beraten, ob die Regierungsfraktionen es möchten, dass wir so einen Gesetzentwurf einbringen.
Danke, Frau Grimm-Benne. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Sabrina Kühn.
kriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Zur Bekämpfung ist ein wirk- samer rechtlicher Schutz unerlässlich.
Der Parlamentarische Rat hat seinerzeit unter dem Eindruck der systematischen Benachteiligung und Verfolgung ganzer Bevölkerungsgruppen während der nationalsozialistischen Diktatur in Artikel 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes ausgewählte Merkmale aufgeführt, derentwegen eine Ungleichbehandlung verboten ist. Leitmotiv der CDU-Fraktion ist das christliche Menschenbild, welches im Kern die bedingungslose Zuschreibung der Würde an jeden Menschen beinhaltet.
Vor diesem Hintergrund verschließt sich die CDU-Fraktion guten Argumenten nicht, den Schutz vor Diskriminierung im Land Sachsen-Anhalt zu verbessern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Gesetzentwurf, der mit „Antidiskriminierung“ überbeschrieben ist, eine Verbesserung darstellt.
Vielmehr ist der Entwurf der GRÜNEN ein Angriff auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst dieses Landes.
(Eva von Angern, Die Linke: Oh! Das ist nicht Ihr Ernst! Das sind doch wirklich alte Ge- schichten! - Zurufe von Olaf Meister, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Sie werden unter Generalverdacht gestellt. Ziel des Gesetzes soll - so wörtlich - „die Förderung einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt“ sein. Aber wie können Sie von einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung sprechen, wenn Sie gleichzeitig von der Erzieherin bis zum Polizeibeamten
alle Beschäftigten dieses Landes mit der Vermutungsregelung unter Pauschalverdacht rassistischen, antisemitischen, sexistischen und behindertenfeindlichen Verhaltens stellen?
Mit Artikel 3 des Grundgesetzes, dem AGG aus dem Jahr 2006 und den anderen bestehenden Gesetzen existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichende Vorschriften, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Für die Wahrnehmung dieser Rechte gibt es im Land ein gut aufgestelltes Anlauf- und Beratungsnetzwerk. Allein die im Jahr 2018 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt kooperiert im Land mit fast 40 Partnern. Einer vom Ministerium einzurichtenden Ombudsstelle, wie sie gefordert wird, bedarf es daher nicht.
Wir leben vielmehr in Zeiten steigender Gewalt gegen Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Rund ein Viertel hat Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz gemacht. In manchen Berufsgruppen ist die Quote sogar deutlich höher. 92 % der Deutschen sehen den Bürokratieabbau - übrigens völlig zu Recht - als wichtiges Thema an. Wir als CDU-Landtagsfraktion setzen uns für Bürokratieabbau ein. Doch Sie wollen ein weiteres Bürokratiemonster schaffen.
(Beifall bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Sehr richtig! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Da haben Sie aber nicht richtig zugehört!)
Nach § 7 des vorgelegten Gesetzentwurfes soll die einfache Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Verstoßes ausreichend sein. Zudem kehren Sie die Beweislast um, womit sich der Kreis
zum Generalverdacht schließt. Auch in dem von Herrn Striegel geschilderten Fall von Hannah A. verhält es sich ähnlich.
Das sehe ich als eine juristisch sehr gewagte Formulierung an; denn leider ist das missbräuch- liche Erheben von Diskriminierungsvorwürfen mittlerweile trauriger Alltag in diesem Land.
Die Menschen wollen Erzieherinnen, die sich mit ausreichend Zeit um ihre Kinder kümmern, sie wollen Polizistinnen und Polizisten, die für unsere Sicherheit sorgen und nicht durch Schreibtischarbeiten von der Kriminalitätsbekämpfung abgehalten werden.