„Arbeitgeber sind sehr zurückhaltend, wenn sie nicht sicher sein können, ob die Person in Deutschland bleibt oder abgeschoben wird.“
Sämtliche Erfahrungen mit zwangsweiser Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten zeigen: Sie sind nicht geeignet, staatliche Ausgaben zu reduzieren. Sie sind nicht geeignet, Menschen aus dem Leistungsbezug zu bringen. Sie sind nicht geeignet, einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. Sie sind nicht geeignet, Spracherwerb und Integration zu beschleunigen. Sie verzögern beides. Sie sind nicht geeignet, irgendetwas besser zu machen. Sie machen unglaublichen Aufwand für die Kommunen und für die Verwaltung und binden Personal, das wir nicht haben. Sie verfestigen einen prekären Status. Sie demütigen Menschen. Genau das sollen sie ja auch. Der extremen Rechten geht es um ein Instrument der Abschreckung und der Vertreibung.
Die Dinge sind eigentlich übersichtlich und liegen auf der Hand: Wer will, dass Geflüchtete und Asylsuchende schnell von ihrer eigenen Arbeit leben können, der muss dafür sorgen, dass sie schnell arbeiten dürfen und die Arbeitserlaubnisse von Befristungen befreit werden,
dass sie schnell die deutsche Sprache lernen können, dass sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Löhnen bekommen, von denen man leben kann, dass sie Möglichkeiten der Kinderbetreuung haben, dass ihre Qualifikationen schnell und unbürokratisch anerkannt werden und es die Möglichkeit der Teilqualifikation und Nachqualifizierung gibt, dass der gesamte Vorgang der Arbeitsaufnahme von bürokratischen Hürden befreit wird, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen schnell Planungssicherheit haben, und der muss - das ist im Falle Sachsen-Anhalts besonders wichtig - dafür sorgen, dass Menschen, die als Asylsuchende dem Land zugewiesen wurden, schnell gute Gründe dafür finden, hier leben, arbeiten und bleiben zu wollen. Damit sind wir bei den Schlagzeilen, die in diesem Hause produziert werden.
All diese Faktoren würden helfen, staatliche Ausgaben zu senken und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. All diese Faktoren werden seit Jahren von Betroffenen und Engagierten in der Geflüchtetenarbeit thematisiert, im Übrigen zunehmend auch von den Wirtschaftsverbänden.
All diese Faktoren werden seit Jahren auch von der Landesregierung aus ideologischen Gründen absichtlich nicht erfüllt; denn dieselben Leute, die seit Jahren Arbeitserlaubnisse, Zugang zu Deutschkursen oder die Freizügigkeit
für Asylsuchende blockieren, weil ihnen deutlich gemacht werden soll, dass sie nicht willkommen sind und gehen müssen, wollen sie nun zwangsweise zu gemeinnütziger Arbeit verdonnern. Das ist integrationsfeindlich und stigmatisierend und es greift die Menschenwürde an. Es erniedrigt Menschen und es ist ein Instrument der Abwertung. Wir brauchen keine Stigmatisierung und keine Abwertung von Menschen und wir brauchen keinen Arbeitszwang für Asyl- suchende, sondern wir brauchen gleiche Rechte für alle. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, auf die eigentlichen Probleme näher einzugehen: Wie können wir bestehende gesetzliche Regelungen besser und häufiger anwenden? Der Abg. Siegmund erweckt bewusst den Eindruck, dass die AfD diejenige sei, die - ich habe es mitgeschrieben - die Arbeitspflicht für Asylbewerber fordert und die fordert, dass jetzt endlich etwas gemacht werden muss, das - die Ministerin hat Ihnen das schon deutlich gesagt - seit 30 Jahren im Asylbewerberleistungsgesetz steht.
In Ihrer Rede, Herr Siegmund, verkürzen Sie bewusst, um nur Schlagworte zu nennen. Ich sage nicht, dass ich mit Ihnen nicht über das Thema diskutieren will; denn es ist ein Thema. Und wir müssen die gesetzlichen Regelungen auch anwenden.
Man kann immer die Frage stellen, wer denn die Zahlen liefern muss. Sie hantieren sehr gern mit Vorwürfen, offensichtlich ohne Zahlen zu kennen, und sagen dann: Aber die Regierung muss doch ganz genau sagen können, woher die Zahlen kommen. Sie sagen, Ihnen sei kein Fall in Sachsen-Anhalt bekannt, in dem ein Landkreis das Instrumentarium des § 5 schon angewendet hat.
- Jetzt kommen Sie wieder mit einer Einschränkung: „intensiv“. Sie haben es sehr deutlich gesagt. Wenn Sie Ihre Rede noch einmal lesen, dann werden Sie das sehen. Sie verkürzen es, und wenn man Sie dabei ertappt, dann ver- suchen Sie, es nachträglich irgendwie richtigzustellen. Mir liegt eine Presseinformation des Landkreises Mansfeld-Südharz vor
zu der Auswertung der Beseitigung von Schäden beim Helme-Hochwasser. Darin werden deutlich Zahlen genannt, wie viele dem nachgekommen sind. Die Mehrheit der Aufgeforderten ist der Aufforderung nachgekommen.
Es gab aber auch einige, die sich verweigert haben. Auch dafür haben wir wieder Verfahren. Wenn es einen Grund dafür gibt, dass man nicht
herangezogen werden kann, dann fällt man heraus. Bei 16 Personen wurden aber Leistungen gekürzt, und zwar teilweise dramatisch gekürzt.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das ein Beispiel, bei dem ein Landrat die Möglichkeiten umsetzt. Es wird wahrscheinlich an vielen Stellen weitere Möglichkeiten geben, bei denen man diese Verfahren nach § 5 umsetzen kann.
Ich will schon an dieser Stelle eines in die heutige Debatte einbringen, was ich vor mehr als 20 Jahren gesagt habe, als wir über Ein-EuroJobs und Bürgerarbeit diskutiert haben. Wir werden sehr schnell an den Punkt kommen, dass dann, wenn z. B. Vereine oder auch Kommunen die Grünflächenpflege auf Asylbewerber übertragen wollen,
in der Gesellschaft der Stadt oder der Gemeinde der Einwurf kommt: Aber dafür haben wir doch Unternehmen, die werden dadurch nun plötzlich benachteiligt, weil sie nicht mehr zum Zuge kommen.
Das heißt: Das Instrument der Verpflichtung zur Arbeit ist richtig und es muss genutzt werden, aber es muss dort genutzt werden, wo wir nicht in den Wettbewerb eingreifen.
Das heißt, es ist kein flächendeckendes Instrument. An der Stelle will ich die Diskussion zumindest ein Stück weit auch dahin lenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht näher auf die Frage eingehen, ob Frau Richter-Airijoki noch mit den aus derselben Parteienfamilie stammenden dänischen Sozialdemokraten einverstanden ist. Wir wissen, dass es in einer europäischen Parteienfamilie auch unterschiedliche Auffassungen gibt. Manche schließen sogar ihre Mitglieder aus Fraktionen aus, etwa im EU-Parlament.
Das ist nicht immer dasselbe. Mir geht es darum - deshalb werbe ich darum, dass wir den Alternativantrag annehmen -: Wir haben dieses Instrument und wir sollten es noch besser bekannt machen. Deshalb bin ich sehr dankbar dafür, dass das Innenministerium mit dem Leitfaden noch einmal eine Möglichkeit gegeben hat, deutlicher zu machen, dass ein Landrat oder ein Bürgermeister nicht allein dasteht, wenn er dieses Instrumentarium nutzt. Denn er wird auch Gegenwind bekommen. Vielmehr sollten wir diejenigen unterstützen, die dieses Instrument sinnvoll, für sinnvolle Aufgaben einsetzen. Dann wird es uns gelingen zu zeigen, dass diejenigen, die hierherkommen, die Schutz suchen und eine Leistung für den Unterhalt bekommen, auch in der Gesellschaft ein Stück weit mithelfen können.
NIS 90/DIE GRÜNEN sehr gern übernommen, weil wir glauben, dass es auf der Bundesebene weitere gute Initiativen gibt, die man fördern muss, um schnelle Arbeitserlaubnisse im regulären Markt zu bekommen. Das ist aber in einer Koalition nicht immer die Möglichkeit. Deshalb bleiben wir bei unserem Alternativantrag. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass die allerletzte Bemerkung auch eine kurze Bemerkung sein sollte. - Wir kommen zu Herrn Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition hat einen Alternativantrag vorgelegt, der schon ziemlich gut beschreibt, was die gesetzliche Regelung ist. § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes - die Innenministerin hat es gesagt - gibt bereits heute die rechtliche Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten im Umfeld einer Aufnahmeeinrichtung oder im Dienst der Allgemeinheit anzubieten. Diese Angebote können ein hilfreiches Mittel sein, um Menschen zu beschäftigen und ihnen eine Arbeitsstruktur zu geben. Das sind grundsätzlich durchaus ehrenwerte Ziele. Zu den praktischen Schwierigkeiten hat Kollegin Quade schon ausgeführt.
Die Umsetzung im Burgenlandkreis zeigt gut, dass diese Arbeit eingebettet sein kann in das zusätzliche Angebot von Sprach- und Integra- tionskursen. Die Arbeitsgelegenheiten dürfen
ausdrücklich kein Mittel sein, um Menschen von der Integration abzuhalten, um sie in Arbeit zu zwingen oder via Sanktionierung zu stigmatisieren.
Menschen, die in Hoffnung auf eine bessere, friedliche Zukunft hierhergekommen sind, möchten sich auch in unsere Gesellschaft einbringen, durch Arbeit, durch Engagement und durch gesellschaftliche Teilhabe.
Migrationsrecht wurde in Deutschland, auch in unserem Bundesland, zu lange als Gefahrenabwehrrecht verstanden. Einwanderung aus Schutzgründen und Zuwanderung in den Arbeitsmarkt waren zwei komplett verschiedene Dinge. Diese strikte Trennung hat die Ampel- regierung zum Nutzen von Betroffenen und zum Nutzen des Arbeitsmarktes aufgelöst. Die Ampel hat mit dem Chancenaufenthaltsrecht einen Spurwechsel ermöglicht. Das war wichtig.