Ich habe eine Nachfrage an die Landesregierung, Herr Präsident. - Sie können überlegen, ob Sie das weitergeben. Sie sprachen davon, dass Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre bestehen. Ein großer Dank geht an die Frauenschutzhäuser, dass sie sich hier flexibel gezeigt haben und sich sozusagen den Dingen angepasst haben. Das führt am Ende aber auch dazu, dass eben nicht alle Investitionsmaßnahmen, die von den Koalitionsfraktionen dankenswerterweise aufgenommen wurden, tatsächlich realisiert werden können, weil die Summe im Einzelnen dann teilweise doch größer ist und man eben nicht jedes Projekt auf 5 000 € splitten kann.
Deswegen die Frage: Wird die Landesregierung, wenn es zu einem Umwidmungsantrag kommt, der auch wieder einige Zeit braucht, dem entsprechen? Oder was spricht dagegen, die Mittel auch in den Folgejahren aus der Hauptgruppe 6 in die Hauptgruppe 8 zu transferieren?
Ich würde die Frage gern weitergeben. Es war ein Wunsch der Regierungsfraktionen in der Bereinigungssitzung. Und wir haben sozu-
sagen nur die Umsetzung vorgenommen. Dass wir etwas in den Frauenschutzhäusern machen wollen, teile ich auch inhaltlich. Aber das jetzt schon zuzusagen, ist schwierig. Wir müssen auch noch schauen, wie wir die Arbeitsebenen mitnehmen und was sie uns empfehlen hinsichtlich des Ganzen.
Wenn es geboten ist, machen wir gern alles möglich, damit das Geld tatsächlich auch abfließt, auch wenn es ein Umwidmungsantrag sein sollte. Aber wie dieser dann beschieden wird und ob das tatsächlich passiert, ist auch vom Finanzausschuss und von einigen anderen abhängig.
Danke, Herr Präsident. - Für den Vollzug des Haushaltes sind aber Sie verantwortlich. Wir haben über das Jahr mitbekommen, dass es dabei Probleme gibt, auch wenn, wie gesagt, die Frauenhäuser dabei dankenswerterweise flexibel waren, die das aber eben alles nebenher machen.
Deswegen lautet die Frage an die Landesregierung, ob eine solche Umwidmung zeitnah realisiert werden kann bzw. was dagegen sprechen würde, dies zu machen.
Dagegen würde nur sprechen, dass wir im Haushaltsvollzug trotz der Schwierigkeiten, dass es sozusagen gestückelt werden muss, zu einem erheblichen Mittelabfluss kommen und kein Geld liegen bleibt. Wenn Geld liegen bleibt, dann müssen wir natürlich gucken, wie die Mittel im nächsten Jahr dann in größeren Chargen abfließen können.
Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. - Meine Frage richtet sich an die Justizministerin. Es geht um den Justizwachtmeisterdienst. Der Justizwachtmeisterdienst ist eine der wenigen Laufbahnen, die noch im einfachen Dienst angeboten wird und ausschließlich dort stattfindet. Das hat natürlich zur Folge, dass das Einkommens-niveau für den Justizwachtmeisterdienst sehr niedrig ist und entsprechend groß die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung sind.
Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche Pläne hat die Landesregierung zur Reform des Justizwachtmeisterdienstes hinsichtlich verbesserter Beförderungsmöglich- keiten, der Neugestaltung der Ausbildung und damit auch der Laufbahn und der Überführung in den mittleren Dienst und wann soll das Ganze umgesetzt werden?
Danke sehr für die Frage, zumal damit eine ganz wichtige Laufbahn in der Justiz angesprochen wird. Im Land Sachsen-Anhalt arbeiten gegenwärtig 286 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die eine große Aufgabe übernehmen, nämlich für die Sicherheit in den Justizzentren, Justizgebäuden und Staatsan-
waltschaften zu sorgen, die organisatorische Aufgaben haben im Zusammenhang mit dem Postverkehr und auch in Zukunft womöglich Digitalisierungsaufgaben übernehmen werden.
Sie nehmen mit Ihrer Frage Bezug auf einen Auftrag im Koalitionsvertrag zur Reform des Justizwachtmeisterdienstes, den wir auch
abarbeiten. Deswegen bin ich dankbar, dass wir in einem ersten Schritt - das habe ich mir noch einmal angeschaut - mit dem Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in diesem Haus im September beschlossen haben, dass das Einstiegsamt der Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen mit der Besoldungsgruppe A 5 beginnt. Das bedeutet, dass die Justizwachtmeister, die sich im Einstiegsamt bisher noch in der Besoldungsgruppe A 4 befunden haben, zum 1. Januar 2025 übergeleitet werden können und ihre Besoldung automatisch nach der neuen Einstiegsbesoldungsgruppe erhalten können.
Die darüber hinausgehende Fragestellung, wann und ob wir den Justizwachtmeisterdienst laufbahnrechtlich, also dienstrechtlich, überführen, ist sehr umfassend; diese werden wir auch umfassend prüfen. Für uns ist es allerdings wichtiger zu schauen, ob sich das Berufsbild gewandelt hat und deswegen die Anforde- rungen andere sind. Nicht unbedingt im Mittelpunkt steht dabei, dass es attraktiver wird. Das ist ein Nebeneffekt, aber unsere Aufgabe ist die Prüfung der Frage, ob unsere Justizwachtmeister mit der bisherigen Ausbildung und dem bisherigen Berufsbild den Anforderungen aktuell und künftig gerecht werden.
Das wird man auch in Relation zu anderen Laufbahnen im dienstrechtlichen Laufbahn- gefüge sehen müssen. Hierzu stehen wir im engen Kontakt mit dem Finanzministerium. Der Finanzminister plant eine Reform des Laufbahnrechtes und wird dazu auch einen gesetzlichen
Eine Rolle spielen werden dabei die Anforderungen an die Sicherheit in den Justizgebäuden, die Anforderungen, die die Digitalisierung stellt, und vielleicht auch die Organisationsformen in größeren Justizzentren, bei denen die Wachtmeister anders gefordert sind. Dazu erfolgt noch eine abschließende Bewertung.
Zu den Verbänden, zum OLG und zum Justizwachtmeisterdienst gibt es dazu seit einiger Zeit einen intensiven, konstruktiven und offenen Austausch; diesen werden wir fortsetzen, damit wir Erkenntnisse aus der Praxis gewinnen und damit gleichzeitig unsere Erkenntnisse in die Ausbildung einbezogen werden können.
Da Sie Schwierigkeiten bei der Nachwuchs- gewinnung ansprechen, ist es mir wichtig zu sagen, dass wir in starken Gruppen für den Justizwachtmeisterdienst ausbilden. Wir haben in diesem Jahr wieder eine große Klasse in die Ausbildung schicken können. Wir teilen uns die Ausbildung mit Bayern. Unsere Wachtmeister werden in Pegnitz ausgebildet. Bis auf einen medizinischen Ausnahmefall sind alle Schulplätze besetzt worden, was uns zuversichtlich stimmt, dass wir die Nachwuchsgewinnung sicherstellen können.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt, der interessieren könnte, ansprechen. Mit dem jetzigen Stand und der Ausbildung, die sich über die Jahre vollzogen hat, sind auch alle Dienststellen bedarfsgerecht ausgestattet. Ich weiß, dass hier und da auch einmal Krankheitsfälle eine Rolle spielen können. Nichtsdestotrotz funktioniert das jetzt auch nach unserem Bedarfsbemessungssystem.
wieder die Gerichtspräsidenten dahin gehend zu sensibilisieren, dass Beförderungsentscheidungen auch für den Justizwachtmeisterdienst stärker getroffen werden. Sofern es Leistung und Befähigung zulassen, sollten sie an Beförderungsmaßnahmen teilhaben. So sind in den letzten fünf Jahren mehr als 50 Beförderungen auch für den Justizwachtmeisterdienst realisiert worden.
Ich danke sehr für das Interesse an dieser Laufbahn. Wenn es Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren bei einer Änderung des Laufbahn- und Dienstrechts, sofern dies nötig ist, gibt, oder auch hinsichtlich der Personalausstattung im laufenden Haushalt, bitte ich um Unterstützung.
Frau Ministerin, teilen wir die Auffassung, dass der Kern der Frage ist, ob wir den Justizwachtmeisterdienst letztlich in den mittleren Dienst überführen? Für das Auditorium muss einmal kurz erwähnt werden, dass die Erhöhung des Eingangsamts im einfachen Dienst auf die Besoldungsgruppe A 5 zugleich eine Ernennung im Endamt bedeutet. Das ist die Problematik, die dahintersteckt. Ich glaube, wenn sich jemand für eine Laufbahn eines Beamten entscheidet, ist es auch Motivation für die Arbeit, in seinem Leben zumindest einmal
befördert zu werden. Insofern ist doch der Wechsel der Laufbahn der entscheidende Punkt, den es zu beantworten gilt.
Sie haben recht. Aber es gibt für den Justizwachtmeisterdienst auch weiterhin ein Beförderungsamt; das bleibt nach wie vor erhalten. Dass das vielleicht eine Änderung erfahren muss, ist zuzugestehen. Aber die Prüfung ist eben noch nicht abgeschlossen. Zu bedenken ist, dass dann die Ausbildung länger dauert, dass Anforderungen höher werden, dass das Auswahlverfahren strenger wird und es müssen genügend Kollegen gefunden werden. Das ist sehr komplex. Daher ist es mir sehr wichtig, dass wir mit unseren Justizwachtmeistern konkret vor Ort über die Anforderungen, die die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, gut sprechen. Aber eine Beförderung ist nach wie vor möglich.
Ein Aspekt, der vielleicht interessant ist - deswegen hatte ich die Organisation in den Justizzentren angesprochen -, ist schon lange ein Thema und könnte sich auch verdichten, dass man nämlich in größeren Justizzentren mit einer stärkeren Koordinierungsfunktion für den Wachtmeisterdienst vielleicht über eine Besoldungsgruppe A 7 nachdenkt. Aber das ist noch nicht abgeschlossen und das würde ich gern in den Reformprozess ins- gesamt einbringen. Sie müssen auch immer den Abstand zu den anderen Laufbahnen allein schon in der Justizfamilie wahren. Denken Sie an den Justizvollzug - dort fragen sich die Kollegen dann auch. Sie haben strengere Anforderungen an die Einstellung zu erfüllen, haben eine längere Ausbildung absolviert und erhalten letztlich dieselbe Besoldung. Diese Fragen müssen wir in das Verfassungsgefüge einbringen und insofern muss das Ganze gut überlegt sein.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Jahr 2023 gab es in Sachsen-Anhalt 7 639 Einsätze eines Rettungshubschraubers. In 1 958 Fällen wurden diese Einsätze von Rettungshubschraubern aus benachbarten Bundesländern geflogen. Der größte Teil der Einsätze, die aus dem Land erfolgten, wurde vom Standort Halle-Oppin betreut. Dort ist derzeit der einzige Rettungshubschrauber, der 24 Stunden einsatzbereit ist, stationiert. Derzeit prüft die Landesregierung, ob es die Anschaffung eines weiteren Rettungshubschraubers bedarf. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage nach meiner Sommertour gestellt, in der mir geantwortet wurde, dass alle weiteren Schritte vom Ergebnis eines Gutachtens abhängen, das durch die Kostenträger im Rettungsdienst in Auftrag gegeben wurde.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, genauer gesagt die Innenministerin: Wird in dem Gutachten lediglich die Notwendigkeit eines vierten Rettungshubschraubers geprüft oder denkt die Landesregierung auch über eine andere Verteilung innerhalb des Landes nach?
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Vielleicht erinnere ich kurz daran, dass die Landesregierung ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Auftrag gegeben hat, das die PD im Auftrag der Landesregierung vorgelegt hat. Das Gutachten befasst sich, wie sein Name schon sagt, primär mit der Kranken-
hauslandschaft. PD hat darin allerdings eine weitere Empfehlung abgegeben, nämlich die Empfehlung zu prüfen, ob ein weiterer Rettungshubschrauber im Norden des Landes die Versorgung deutlich verbessern kann.
Wir haben das PD-Gutachten nicht nur im Sozialministerium, sondern auch im Innen- ministerium natürlich intensiv ausgewertet, und wir haben daraufhin das Gespräch mit den Kassen gesucht. Wieso? - Der Rettungsdienst, gerade auch die luftgebundene Rettung, wird nun einmal durch die Krankenkassen finanziert. Wenn es um die Frage geht, wie viele Luftrettungsstandorte ich habe, dann muss ich natürlich auch mit dem Finanzier, den Kassen, reden - die Kassen haben sehr frühzeitig signalisiert, dass sie bereit wären, ein Gutachten in Auftrag zu geben -; denn sie müssten es am Ende auch umsetzen, sprich finanzieren. Das Gutachten musste auch innerhalb der Kassen abgestimmt werden.
Ich kann Ihnen sagen: Die Abstimmung innerhalb der Krankenkassen ist erfolgt, sodass jetzt auch ein Gutachten ausgeschrieben worden ist. Die Angebotsfrist für Gutachter endet am 29. Oktober 2024. Somit konnte bislang noch kein Zuschlag erteilt werden. In dem Augenblick, in dem der Zuschlag erteilt wird - all das liegt in der Zuständigkeit der Kostenträger; hierbei hat die AOK sich letztlich den Hut aufgesetzt -, muss innerhalb von vier Monaten das Gutachten vorliegen. Wir rechnen also frühestens Ende Februar, eher Mitte/Ende März damit.
In dem Gutachten werden auch noch andere Dinge, Tele-Notarzt und Ähnliches, beleuchtet. Aber was konkret die Luftrettung betrifft, sind insbesondere vier Fragestellungen aufgerufen. Das ist erstens die allgemeine Fragestellung: Ist durch die Rettungshubschrauber in
Sachsen-Anhalt und unter Berücksichtigung der einstrahlenden Hubschrauber die Sicherstellung gewährleistet? Es geht also auch um die Rettungshubschrauber angrenzender Bundesländer.
Die zweite Frage ist: Bedarf es insbesondere für die rechtzeitige Hilfe bei Herzinfarkten und Schlaganfällen, vor allem in den ländlichen Bereichen im Norden Sachsen-Anhalts, eines weiteren Hubschrauberstandortes? Das ist eine Frage, die letztlich empfohlen worden ist im Zusammenhang mit dem Gutachten zur Krankenhauslandschaft.
Der dritte Punkt, der beleuchtet werden soll, ist: Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit zwischen den einstrahlenden Hubschraubern und den in Sachsen-Anhalt stationierten?
Die vierte Frage ist: Sollen die Standorte der drei in Sachsen-Anhalt stationierten Hubschrauber optimiert werden? Wieso drei Hubschrauber? - In Halle-Oppin sind es zwei, in Magdeburg ist es im Augenblick einer.
Das sind die vier Fragestellungen, die sich rund um die Luftrettung ranken. Das wollen die Kassen - dafür bin ich dankbar - in Auftrag geben. Wenn die Begutachtung vorliegt, werden wir uns gemeinsam über das beugen, was die Gutachter festgestellt haben.
Danke. - Dann haben wir noch zwei Minuten. Es kann noch eine kurze Frage gestellt werden. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Frederking.
Mit dem anstehenden Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind umfangreiche Reformvorhaben vorgesehen. Viele davon sind kostensenkend und sollen sich auch auf die Höhe des Rundfunkbeitrages auswirken. Nun sind die beiden Vertreter der Staatskanzlei heute nicht anwesend; ich hoffe dennoch auf eine Antwort der Landesregierung.
Meine Frage ist: Welche konkreten preissenkenden Wirkungen hat die Landesregierung angenommen, um ihre Position zu rechtfertigen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht zu erhöhen ist? Beziehungsweise: In welcher Form ist es aus der Sicht der Landesregierung realisierbar, dass mit den vorgelegten Reformvorschlägen auch tatsächlich Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden € in vier Jahren eingespart werden können?