Protokoll der Sitzung vom 24.10.2024

Frau Dr. Hüskens, bitte.

Sehr geehrter Herr Meister, herzlichen Dank für die Frage, die ich für die Landesregierung beantworte, da Kollege Willingmann heute mit Genehmigung des Parlaments zur Wissenschaftskonferenz ist.

Zunächst geht es um die Frage: Was heißt es, dass es zu wenige Wohnplätze für Studierende gibt? Das ist eine Frage, die man sich stellen muss. Sie unterstellen mit Ihrer Frage und dem Hinweis auf die Studentenwerke, dass nur die Studentenwerke Plätze für Studierende zur Verfügung stellen. Das ist natürlich nicht so.

(Olaf Meister, GRÜNE: Das ist klar!)

Ich glaube, jeder hier im Raum weiß, dass wir an den Hochschulstandorten, seien es Halle, Magdeburg, Merseburg, Köthen, Dessau, der Harz oder die Altmark, durchaus viele private Vermieter haben, die den Studierenden entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Ich weiß, dass die Wohnungsbaugenossenschaften die Studentinnen und Studenten als Zielgruppe entdeckt haben und angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen. Es gibt auch

- das kennen zumindest die Jüngeren unter Ihnen - die beliebte WG, die man schlicht und ergreifend in ganz normalem Wohnraum bildet.

Das führt dazu, dass wir in Sachsen-Anhalt grundsätzlich genügend Wohnraum für Studierende haben und nicht wie, ich sage einmal, in Erlangen-Nürnberg einmal im Jahr diese Szenen haben, dass Menschen, die als Erstsemester oder für den Masterstudiengang neu an den Standort kommen, wirklich Probleme haben, überhaupt Wohnraum zu finden, und sich das inzwischen in der Preisbildung niederschlägt. Deshalb macht es, glaube ich, Sinn, sich das zu vergegenwärtigen und zu fragen, was exakt das Problem ist.

Wir haben bei den beiden Studentenwerken in Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Situation, die ein Stück weit Sorge bereiten kann, weshalb wir als für Bau und sozialen Wohnraum zuständiges Ministerium entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt haben. Es ist Gott sei Dank zu Beginn der Legislaturperiode auf Bundesebene im Koalitionsvertrag entsprechend vereinbart worden, dass wir für studentischen Wohnraum deutlich spezifischere, sachgerechtere Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen, als das in der Vergangenheit der Fall war; denn wir haben zwei Aspekte, die bei Studierenden hinzukommen, die bei normalen Mietern nicht der Fall sind:

Erstens. Der Vermieter weiß immer schon, die bleiben nicht so lange, in der Regel zwei, drei Jahre. Dann verlässt man den Studienort, um z. B. zum Masterstudiengang zu gehen. Eine Tendenz ist zweitens, dass die Hochschulen immer später die Immatrikulation heraus- schicken. Das heißt, Studierende bekommen häufig im September ihre Imma und sollen zum 1. Oktober im Hörsaal sitzen. Das ist auch

in Sachsen-Anhalt eine Herausforderung, der man sich stellen muss. Deshalb halte ich es für sachgerecht, dass man bei den Studentenwerken entsprechenden Wohnraum vorhält, gerade für die Ersties, die an den Standort kommen und sich nicht auskennen.

Darüber hinaus haben die Studentenwerke sehr viel Wohnraum, der - ich sage es einmal salopp - schon einige Tage älter ist und der Sanierung bedarf. Diesbezüglich muss man schauen, dass die Wohnungen sachgerecht und den Bedarfen entsprechend sind. Das ist noch nicht an allen Standorten gegeben. Deshalb werden beide Studentenwerke in Zukunft entsprechende finanzielle Aufwendungen tätigen müssen. In der Regel machen sie das mit den aus dem eigenen Betrieb erwirtschafteten Geldern.

Ich komme zurück zum Thema sozialer Wohnraum, Förderung, Fördermittel und zu dem, was die Koalition in Berlin zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart hat. Eines der störendsten Elemente bei sozialem Wohnraum, sozialer Wohnraumförderung, gerade für Studierende, war immer, dass sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen mussten. Das passt tatsächlich nicht. Ich habe gerade dargestellt, was die Bedarfe und die Probleme in dem Bereich sind. Ich habe hier, glaube ich, auch schon mehr als einmal gesagt, wie die Situation beim Wohnraum in Sachsen-Anhalt ist. Das heißt, wir brauchen keinen Wohnberechtigungsschein, sondern den Nachweis, dass es sich um eine Studentin, einen Studenten handelt, und dann sollte es möglich sein, dort zu wohnen.

Das ist jetzt mit der Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ gegeben, sodass dieser Hemmschuh Wohnberechtigungsschein schlicht und ergreifend nicht mehr vorhanden ist und beide

Studentenwerke und private Dritte Anträge auf Förderung aus diesem Wohnprogramm gestellt haben. Ich denke, dass wir mit der Umsetzung hier ein gutes Stück vorankommen, um die Situation, auch die finanzielle Situation der Studentenwerke zu verbessern.

Abschließend eine Bemerkung dazu, warum es für Sachsen-Anhalt wichtig ist, dass junge Menschen hier im Bundesland auf preiswerten Wohnraum zurückgreifen können. Natürlich - das würde Kollege Willingmann jetzt mit noch größerer Verve vortragen, als ich es tue - kommen die jungen Menschen nach SachsenAnhalt, weil unsere Professoren eine hervorragende Lehre anbieten. Danach schaut man zuerst. Aber ich ahne, dass man auch danach schaut, was das Studium kostet.

Sachsen-Anhalt hat immer davon profitiert, dass wir neben der Lehre, neben den Möglichkeiten zu forschen auch ein gutes Umfeld für ein relativ preiswertes studentisches Leben hatten. Das sollten wir uns erhalten und dafür sorgen, dass Studentinnen und Studenten in Sachsen-Anhalt z. B. finanziell einen Vorteil gegenüber Frankfurt am Main haben und sich vorstellen können, in die neuen Bundesländer zu kommen. Wenn wir es dann noch schaffen, sie an unser Bundesland zu binden, für SachsenAnhalt zu begeistern, die Unternehmen sich frühzeitig darum kümmern, ob man nicht den einen oder anderen im eigenen Unternehmen binden kann, dann haben wir insgesamt als Gesellschaft über den Wissenschaftsbereich, über den Bereich studentisches Leben hinaus, einen Benefit, einen Mehrwert. Deshalb ist das für mich nach wie vor ein wichtiges Thema.

Danke, Frau Hüskens. - Wir sind wieder bei der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe eine Frage an unseren Landwirtschaftsminister. Die Blauzungenkrankheit bewegt die Landwirtschaft in den westlichen Bundesländern, aber auch in Westeuropa und sorgt dafür, dass bei den Wiederkäuern - - Gerade bei den kleinen Wiederkäuern führt die Blauzungenkrankheit unweigerlich zum Tod der Tiere. Bei den größeren Wiederkäuern, gerade Milchkühen, führt sie zu Fehlgeburten und Trächtigkeitsverlusten und wenigen Tierverlusten.

In einer Pressemitteilung hat das Ministerium am 13. August mitgeteilt, dass wir im Land Sachsen-Anhalt unsere Tierhalter mit einer Impfung finanziell unterstützen. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist: Wie wird sie von den Kleinwiederkäuerhaltern angenommen, gerade von den Schaf- und Ziegenhaltern? Wie ist die Akzeptanz der Tierhalter gegenüber der Impfung? Wie hoch ist die Impfquote und wie sehen wir im Verhältnis zu anderen Bundes- ländern aus? Das ist auch eine große Frage. Wie ist der Befall in Sachsen-Anhalt gegenüber anderen Bundesländern überhaupt zu bewerten? Vielleicht können Sie uns darüber einmal ins Licht setzen. - Danke.

Danke, Herr Feuerborn. - Herr Minister, bitte.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht einen Satz zur Blauzungenkrankheit vorweg, bevor ich auf die Frage antworte. Das ist eine Krankheit, die nicht auf Menschen übertragbar ist. Das heißt, Milch oder Fleisch

sind nicht in irgendeiner Form gefährdet. Wir wissen, dass man als Bürger, wenn es solche Medienberichte gibt, dass wir eine Viruskrankheit haben, immer schnell zu Recht fragt: Bin ich im Worst Case davon betroffen? Im Übrigen ist die Übertragung relativ problematisch, nämlich durch Mücken. Das heißt, man hat eigentlich kaum einen Schutz dagegen.

Wir haben im vergangenen Jahr durch die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise beschlossen, dass wir die Schafzüchter stärker unterstützen wollen, dass wir 1 Million € für die schafhaltenden Betriebe zur Verfügung stellen. Das Feedback im letzten Jahr war sehr positiv. Das gleiche Geld haben wir in diesem Jahr wieder zur Verfügung.

Jetzt ist es aber so - Sie kennen bspw. die De-minimis-Regelung und andere Dinge -, dass wir uns Gedanken machen mussten, ob wir das alles unbürokratisch und rechtssicher zur Verfügung stellen können. Ich bin den Betrieben und vor allen Dingen einzelnen Tierärzten sehr dankbar, dass wir gemeinsam einen weiteren Weg der Unterstützung gefunden haben. Wir haben nämlich vereinbart, dass wir diese Impfung finanziell unterstützen, aber wir brauchen die Betriebe und vor allem die Tierärzte, dass sie dabei freiwillig mitmachen.

Ich kann mich gut an ein Gespräch mit Herrn K. erinnern, der bei den schafhaltenden Betrieben relativ bekannt ist und mit seiner Familie eine Tierarztpraxis betreibt. So kamen wir auf die Idee, dass wir, wenn wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle Herausforderungen sehen, unbürokratisch finanzielle Unterstützung leisten und das über den Weg machen. Das wird sehr gut angenommen. Wir haben ca. 50 % erreicht. Das ist eine sehr gute Quote, weil es, wie gesagt, freiwillig ist. Es ist

auch so, dass die größeren Betriebe schneller daran interessiert sind als vielleicht ein Betrieb, der nur zehn oder 15 Schafe hat. Das ist deshalb wichtig - der Abg. Feuerborn hat es gesagt -, weil gerade die Schafe extrem schnell betroffen sind und die Krankheit oft mit dem Tod endet. Das ist ein Problem. Wenn eine Herde betroffen ist, ist das eine Katastrophe für den Betrieb.

Bei den Rindern sind es etwa 10 %. Das ist damit zu begründen, dass die Tierhalter wissen, dass es eine Krankheit ist, die bei Rindern nicht extrem problematisch verläuft. Deshalb sind wir dabei gut unterwegs.

Es ist nicht einfach möglich, einen Vergleich zu anderen Bundesländern zu ziehen. Die, die im Landwirtschaftsausschuss tätig sind, wissen, dass die Blauzungenkrankheit aus den Niederlanden über Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen jetzt auch zu uns „herüber- geschwappt“ ist, also aus dem Westen in Richtung Osten kam. Wir haben abgesehen, dass es auf uns zukommt. Deshalb haben wir uns entschlossen, das zu machen. Das Feedback ist positiv. Ich bin all denen, die mitgemacht haben, sehr dankbar.

Ein letzter Satz: Danke an alle Tierärzte, weil es für sie ein größerer Aufwand ist und bedeutet, entsprechende Impfdosen zu besorgen und die Impfungen durchzuführen. Das hat in diesem Jahr gut geklappt. Es zeigt, dass wir in diesem Jahr weiterhin das einhalten, was wir zum Anfang der Legislaturperiode versprochen haben, nämlich speziell den schafhaltenden Betrieben durch die Impfung zur Blauzungenkrankheit eine stärkere Unterstützung zu geben, als es in der Vergangenheit und vor meiner Zeit der Fall war. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Bitte, die AfD ist an der Reihe.

Über die Digitalisierung reden wir noch. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte gestern Abend in Burg ein Gespräch mit Elternvertretern. Das war nicht nur von einer, sondern von mehreren Schulen. Das Problem ist die Unterrichtsver- sorgung im Jerichower Land bzw. speziell in der Region Burg. Jetzt ist die Bildungsministerin nicht da, die Frage möchte ich trotzdem loswerden. Die Eltern hatten ein wichtiges Anliegen. Es geht um ihre Kinder, es geht um die Bildung ihrer Kinder. Die Kinder haben ein Recht auf Bildung. Wir waren als Abgeordnete geladen bzw. der Kollege Kurze und meine Wenigkeit waren dort. Der Landrat war dort, der Bürgermeister war dort. Wer eingeladen und nicht dort war, waren die Kollegen des Landesschulamtes - ohne Kommentar nicht erschienen.

Meine Frage an die Landesregierung wäre: Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Wie kann es sein, dass die Eltern mit ihrem Anliegen alleingelassen werden? Ich finde das nicht nachvollziehbar. Deshalb stelle ich ganz klar die Frage, wer hierfür die Verantwortung trägt, dass zu so einem bedeutsamen Termin kein Vertreter ohne Kommentar erscheint.

(Beifall bei der AfD)

Zumindest kann ich mitteilen, dass die Ministerin erkrankt ist, aber Frau Hüskens wird etwas dazu sagen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie ahnen, was ich Ihnen jetzt antworten muss. Die Frage ist notiert. Ich werde mit der Kollegin ins Gespräch gehen. Natürlich ist eine grundsätzliche Frage immer: Waren sie auch eingeladen? Wussten sie etwas davon? Das werden wir prüfen. Dann bekommen Sie eine Antwort.

Vielen Dank.

Alles klar. - Wir setzen fort mit der Fraktion Die Linke, Frau von Angern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin Grimm-Benne, ich nehme Bezug auf eine Anfrage, die in der letzten Sitzungsperiode von meiner geschätzten Kollegin Cornelia Lüddemann zum Thema Frauenhausfinanzierungsrichtlinie gestellt wurde, bei der es um die Investitionen ging. Zu dem Zeitpunkt konnten Sie nicht vollumfänglich darauf antworten, weil Ihnen der Sachverhalt nicht bekannt war. Ich gehe davon aus, dass das heute anders ist, und Sie hatten auch nachgeantwortet.

In der Nachbeantwortung ist deutlich geworden, dass der Fehler womöglich im Parlament liegt. Die Investitionsmittel wurden anstatt bei Hauptgruppe 8 bei Hauptgruppe 6 eingestellt. Für diejenigen, die es nicht wissen, will ich erläutern, dass mit den bei Hauptgruppe 6 veranschlagten Mitteln Investitionen nur bis

zu 5 000 € über eine Förderrichtlinie gefördert werden können, mit bei Hauptgruppe 8 eingestellten Ansätzen kann eine höhere Fördersumme gewährt werden.

Wir haben 19 Frauenschutzhäuser im Land. Wenn Fördermittel in Höhe von insgesamt 500 000 € zur Verfügung gestellt werden, müsste jedes Frauenschutzhaus mindestens fünf Einzelanträge zu unterschiedlichen Sachverhalten stellen. Ich führe einmal das Beispiel des Magdeburger Frauenschutzhauses an. Die Kolleginnen, die schon einmal dort sein konnten, wissen, dass es dort ein Kinder- zimmer und weitere Räumlichkeiten gibt, die im Sommer eine Temperatur von mindestens 40°C aufweisen, sodass sich dort weder ein Kind noch ein Erwachsener zum Spielen aufhalten kann. Das heißt, diese Räume sind nicht nutzbar und 5 000 € reichen für Klimaanlagen, die dort dringend erforderlich sind, bei Weitem nicht aus.

Das heißt unter dem Strich: Diesen Frauenschutzhäusern kann mit diesen Einzelsummen nicht geholfen werden. Es ist ein wahnsinniger Bürokratieaufwand, im Übrigen nicht nur für die Frauenschutzhäuser, die das nebenbei machen, sondern auch für Ihr Haus.

Deswegen frage ich: Ist durch Ihr Haus zunächst für das laufende, aber auch für die kommenden Haushaltsjahre angedacht, einen Umwidmungsantrag gegenüber dem Finanz- minister, der jetzt ganz aufmerksam zuhört, zu stellen, sodass diese Mittel aus der Hauptgruppe 6 in die Hauptgruppe 8 verlagert werden, damit die Fördersummen höher werden können?

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

Ich habe, da die Richtlinie erst sehr spät in Kraft gesetzt worden ist, zunächst geklärt, wie wir nicht noch mehr Zeit verlieren für den Abfluss dieser 500 000 €. Die Richtlinien werden nach Haushaltsbeschluss und nach Inkrafttreten des Haushaltes tatsächlich auch freigegeben. Das konnte erst im Juli dieses Jahres erfolgen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, haben wir die Richtlinie nicht noch einmal verändert. Daher kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass, obwohl es schwierig ist, Anträge zu stellen - wir haben auch versucht, das Frau Lüddemann in der Antwort darzustellen -, in diesem Jahr schon mehr als die Hälfte der Fördersumme zum Abfluss gebracht wurde.

Wir haben - darauf bezog sich auch die Frage - geprüft, ob es über das Landesver- waltungsamt die Möglichkeit gibt, mehrere Anträge zu stellen, wenn sich diese nicht immer auf den gleichen Gegenstand beziehen. Davon haben auch sehr viele Frauenhäuser Gebrauch gemacht. Wir haben beim Landesverwaltungsamt noch einmal nachgehakt, dass das auch möglich gemacht wird, da einzelne Frauenhäuser berichtet haben, dass das in der Verwaltungspraxis nicht so ist.

Ich habe auch eine sehr lange Liste von verschiedenen Frauenhäusern vorliegen, die mehrere Anträge durch das Landesverwaltungsamt bewilligt bekommen haben.

Zu der Frage, ob wir die Veranschlagung umwidmen, wollen wir abwarten, zumal die Abfrage erst im Oktober stattgefunden hat. Wenn zu diesem Zeitpunkt schon mehr als die Hälfte der Mittel abgeflossen ist, müssen

wir nicht noch einmal den schwierigen Weg gehen, bis Dezember eine Umwidmung für das nächste Jahr zu realisieren. Ob wir dazu noch einmal Gespräche führen, wollen wir von dem Mittelabfluss abhängig machen, zumal, so glaube ich, Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bestehen. Insofern haben wir ein bisschen Zeit, noch im Laufe des Haushaltsverfahrens zu schauen, wie wir das umwidmen können.

Ich habe eine Nachfrage an die Landesregierung, Herr Präsident. - Sie können überlegen, ob Sie das weitergeben. Sie sprachen davon, dass Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre bestehen. Ein großer Dank geht an die Frauenschutzhäuser, dass sie sich hier flexibel gezeigt haben und sich sozusagen den Dingen angepasst haben. Das führt am Ende aber auch dazu, dass eben nicht alle Investitionsmaßnahmen, die von den Koalitionsfraktionen dankenswerterweise aufgenommen wurden, tatsächlich realisiert werden können, weil die Summe im Einzelnen dann teilweise doch größer ist und man eben nicht jedes Projekt auf 5 000 € splitten kann.