Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich entnehme Ihren Ausführungen große Sorge. Das muss ich einmal ganz ehrlich so sagen. So würde ich das interpretieren. Und wir teilen diese Sorge. Vor allem die Ungewissheit ist es, die uns dabei auch umtreibt.
Deswegen habe ich eine Nachfrage zu der Historie, also zu dieser Abfolge. Was mich wirklich wundert, ist der Umstand, dass der Bundesgesundheitsminister ein so folgenschweres Gesetz auf den Weg bringt und dass eigentlich kein einziges Bundesland das unterstützt, wenn ich das richtig interpretiere.
Ich habe gehört, dass das Saarland das einzige Land ist, das nicht den Vermittlungsausschuss anrufen möchte. Es ist mehr oder weniger gleichgültig, wenn ich das jetzt der Presse richtig entnommen haben. Ansonsten gibt es kein einziges Bundesland, dass das unterstützt, nicht einmal die SPD-geführten Bundesländer, die es eigentlich mit ihrem Bundesgesundheitsminister vielleicht sogar zusammen hätten ausarbeiten müssen. Deswegen würde mich einmal interessieren, wirklich auch politisch, wie so etwas überhaupt zustande kommt?
Sie haben hier manchmal zu Recht gefehlt, weil die Konferenz der Gesundheitsminister mit dem Bundesgesundheitsminister stattfand. Läuft das dann so, dass er das dort schon einmal ankündigt und alle sagen gar nichts dazu? Oder wurde darüber kritisch diskutiert? Also, wie ist es möglich, dass ein Bundesgesundheits- minister entgegen dem Willen aller Länder so etwas auf den Weg bringen kann? Das würde mich wirklich einmal interessieren.
Das ist im Gefüge der Bundesgesetzgebung und der Landesgesetzgebung zu sehen. Wenn es nicht zustimmungspflichtig ist - das Gesetz war so ausgestaltet -, dann kommt es nur auf die Stimmen der Regierungsfraktionen im Bundestag an.
Wir haben es allerdings geschafft, dass von den Regierungsfraktionen noch mehr als 50 Änderungsanträge gestellt worden sind. Aber insbesondere für die östlichen Bundesländer - wir haben diesbezüglich auch noch einmal nachjustiert - war die Problematik, dass wir dauerhafte Ausnahmen und die Kooperationsmöglichkeit brauchen. Dieser Punkt ist leider nicht aufgenommen worden, weil der Bundesgesundheitsminister dazu eine andere Auffassung hat. Er meinte, wir würden mit einer solchen Regelung die notwendige Qualität nicht mehr gewährleisten können.
Uns ging es aber eher darum, dass wir die Qualität sichern können. Das bedeutet im Grunde genommen, dass wir genügend Ärzte und Fachärzte in diesen Bereichen haben, um die Leistungsgruppen auch abbilden zu können. Wir haben aber die Sorge, dass wir die Fallmengen nicht erreichen, um diese
Es gibt ja immer noch verschiedene Möglichkeiten, die der Bundesgesundheitsminister hat, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses bis zum 22. November zu verhindern. Wir werden sehen, wie sich die einzelnen Bundesländer am 22. November verhalten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch meine Fraktion und mich treibt die Situation der Menschen mit Behinderung um, und zwar nicht erst seit der heutigen Demonstration draußen vor der Tür, sondern bereits seit Langem. Jetzt stand - Herr Krull hat es angesprochen - der Vorschlag für die neuen Personalrichtwerte im Raum. Die Ministerin hat aus meiner Sicht relativ zögerlich geantwortet.
Deswegen würde ich an der Stelle gern noch einmal konkret nachfragen, Frau Ministerin, wie Sie sich das in der Tat mit der Ambulantisierung vorstellen, wenn Sie jetzt ad hoc, also von heute auf morgen, die Personalrichtwerte in der Form verändern, dass wir in den ambulanten Settings bspw. von einem Betreuungsschlüssel von 1:12 auf einen Betreuungsschlüssel von 1:19 kommen, was mitunter auch die Existenz von Klein- und Kleinstwohngruppen gefährdet und letztendlich dahin führt, dass nur noch Großeinrichtungen zu betreiben sind?
Die Modularisierung lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen, sondern sie muss ein Prozess sein. Ich sehe diesen Prozess nicht, sondern ich sehe eher, dass mit diesen Personalrichtwerten wirklich Tatsachen geschaffen werden. Insofern würde ich gern wissen, was konkret Ihre Zielstellung ist, wie Sie mit diesen Personalrichtwerten umgehen wollen und ob Ihnen die Auswirkungen bewusst sind?
Frau Anger, ich verweise auf die Antwort, die ich dem Abg. Krull gegeben habe. Ich habe dem nichts hinzufügen.
Es ist sozusagen keine Entscheidungs-, sondern es ist eine Verhandlungsangelegenheit. Und das, was Sie jetzt hier schon als Ergebnis darstellen, ist ein Verhandlungsangebot, zu dem sich die Vertreter der Liga und der Leistungs- erbringer vier Wochen Zeit erbeten haben, um dazu Stellung nehmen zu können. Und danach wird weiter verhandelt.
Und ich habe Ihnen gesagt, dass es Übergangsregelungen geben wird und dass wir Ihre Befürchtungen ausräumen können, dass wir Träger in die Insolvenz gehen lassen und dass wir Schließungen haben werden. Alles das werden wir nicht so verhandeln.
Dann würde ich gern noch einmal eine etwas anders formulierte Nachfragen stellen. Sie reden von Teilhabe der Menschen mit Behinderung und von Selbstbestimmung.
Was sagen Sie denn dazu, dass bei der Antragstellung von der zuständigen Sozialagentur immer wieder notwendige und festgestellte Hilfebedarfe und daraus resultierende Ansprüche infrage gestellt werden und dass Menschen mit Behinderung an den eigenen Verfahren nicht beteiligt werden, da es an Aufklärung und an Informationen in leichter Sprache fehlt. Dadurch ist ihre Teilhabe an ihren eigenen Leistungsverfahren und an ihren eigenen Leistungsbeschreibungen in diesem Land nicht sichergestellt. Wie geht das konform mit Ihrer Aussage zu mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe?
Also Sie haben jetzt hier Behauptungen in den Raum gestellt, die ich nicht kenne, die ich nicht teile und auf die ich auch nicht antworten werde.
Meine Frage geht an die Verkehrsministerin. Wir haben vor ein paar Tagen oder mittlerweile auch Wochen im Bundestag eine StVO-Novelle und auch ein neues Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Danach wird es leichter sein als bisher, Tempo-30-Zonen auszuweisen. Das wird ganz viele Bürgerinitiativen hier im Land freuen.
Wir hatten die eine oder auch schon im Ausschuss zu Gast. Da gab es diverse Anträge der Kommunen, die aufgrund der alten Rechtslage abschlägig beschieden wurden. Deswegen die Frage: Müssen die Anträge jetzt noch einmal neu gestellt werden oder wird das Landesverwaltungsamt bzw. die obere Straßenverkehrsbehörde die alten Anträge im Sinne der neuen Gesetzeslage von sich aus noch einmal aufrufen?
Sehr geehrter Herr Grube, herzlichen Dank für die Frage. - Tatsächlich entfaltet das Gesetz wie die meisten Gesetze keine Rückwirkung. Das bedeutet, dass die Anträge neu gestellt werden müssen, dann aber natürlich im Lichte der neuen Rechtslage auch entsprechend bewertet werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, auch meine Frage geht an die Sozialministerin. Wir hatten bereits im Ausschuss einmal das Vergnügen, unter anderem mit dem bpa über die aktuellen Strei-
tigkeiten, die es mit der AOK gibt, diskutieren zu können. Das Sozialministerium hat die Rechtsaufsicht über die AOK. Sie vertreten aktuell die Ansicht, dass die Nichtumsetzung des Schiedsspruches der Schiedsstelle kein Rechtsbruch ist.
Ich würde dazu gern Ihre Begründung erfragen. Ich möchte also wissen, weshalb das aus Ihrer Sicht kein Rechtsbruch ist, wann es aber aus Ihrer Sicht ein Rechtsbruch wäre und wann Sie als Rechtsaufsicht eingreifen würden?
Sie wissen, Herr Pott - ich habe ja dazu auch im Sozialausschuss berichtet -, dass wir im August ein Gespräch mit dem bpa und mit der AOK Sachsen-Anhalt angeboten haben und dass das Gespräch auch stattgefunden hat.
Sie wissen auch - darauf haben Sie mit Ihre Frage jetzt abgezielt -, dass wir die Rechtsaufsicht über die AOK Sachsen-Anhalt ausführen. Diese Aufsicht ist auf die Einhaltung von Recht und Gesetz begrenzt. Deswegen ist mir die Einflussnahme auf laufende Vertragsverhandlungen rechtlich verwehrt. Das haben wir auch in dem Protokoll über dieses gemeinsame Gespräch mitbekommen.
- Ja, ich sehe es an Ihrem Kopfschütteln. Das war ein moderierendes Gespräch, in dem deutlich geworden ist, dass es den Vertragsparteien nicht nur um die Erfüllung des Schiedsspruches ging, sondern dass sie tatsächlich weiterhin verhandeln wollen und zu einem Verhandlungsergebnis für die Jahre 2024 und 2025 kommen wollen. Es wurde auch deutlich, dass es der Wunsch beider ist, diese Situation zu befrieden.
Sie wissen, worum es in dem Streit geht und was das Ministerium dabei getan hat. Also, wir können nicht sagen, ihr müsst jetzt den Schiedsspruch umsetzen, zumal der Schiedsspruch so auslegungsfähig und auslegungs- bedürftig ist, dass jede Partei etwas anderes herausliest, sodass es Schwierigkeiten bereitet, das zu befrieden.
Weil sich die Parteien eben nicht über die Vergütungserhöhung für die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe einigen konnten, hat im Jahr 2023 das Schiedsverfahren stattgefunden. Es ist mit einem Schiedsspruch Ende 2023 beendet worden. Sie sind sich nach wie vor bei der Auslegung des Schiedsspruches uneinig. Deswegen haben beide Parteien Klage gegen den Schiedsspruch erhoben.
Sie wissen, ohne dass wir darauf näher eingehen können, dass wir gesagt haben: Wir wollen ein Präjudiz vermeiden, die mit einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten während der Anhängigkeit der Klage entstehen würde. Dazu sagen meine Fachleute, dass das nicht geboten sei, weil eine aufsichtsrechtliche Verfügung die folgende gerichtliche Entscheidung im Kernbereich nicht vorwegnehmen darf.
Das hört sich jetzt sehr technisch und rechtlich an. Ich kann es aber nachvollziehen. Wir würden möglicherweise mit einer aufsichtsrechtlichen Verfügung Tatsachen schaffen, die hinterher von der Rechtsentscheidung nicht gedeckt wäre. Deswegen sind wir nach wie vor dabei - das können Sie mir auch glauben -, die Parteien immer wieder zusammenbringen, auch auf der Arbeitsebene, damit wir tatsächlich weiterkommen.
Die AOK hat aber neuerdings zugesagt, dass die streitigen pflegetypischen Zuschläge seit dem 1. August 2024 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt werden. Damit waren
die Parteien auch erstmal einverstanden. Deswegen wird auch noch einmal für das Jahr 2025 verhandelt, um tatsächlich den Streitgegenstand für das Jahr 2023 sozusagen innerhalb des Rechtsstreites zu belassen, aber damit dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Träger nicht illiquide werden.
Ja. - Gestatten Sie mir eine ganz kurze Nachfrage. Sie haben angesprochen, dass dieser Schiedsspruch von beiden Seiten beklagt wird. Wenn wir jetzt etwas weiterdenken, dann wird es irgendwann zu einem Urteil kommen. Würden Sie als Rechtsaufsicht tätig werden, wenn das entsprechende Urteil von einer Seite nicht umgesetzt wird?
Das ist ja der Umkehrschluss zu dem, was ich jetzt gesagt habe. Dann würden wir ja sozusagen nichts vorwegnehmen.
um Hochschulen. An den Hochschulen reichen die Wohnheimplätze für die Studierenden nicht. Ich weiß, Herr Willingmann ist nicht da, aber ich schaue ein wenig in Richtung Finanz- ministerium. Die Studentenwerke machen einen viel höheren Bedarf geltend, als tatsächlich Kapazitäten vorhanden sind. Die Fragen an die Landesregierung wären: Welche Lösungen sind vorgesehen? Welche Planungen gibt es, um das Problem zu lösen? - Danke.