Protokoll der Sitzung vom 20.11.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir teilen uns in der FDPFraktion die Redezeit, weil wir das Thema natürlich einerseits inhaltlich und fachlich bespre-

chen wollen, aber andererseits natürlich den juristischen Kontext dabei nicht dabei vergessen wollen.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ich darf den Part des juristischen Rahmens übernehmen. Im Jahr 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Das entspricht einem Anteil von 32,3 % aller Opfer von Tötungsdelikten.

Betrachtet man die Zahl der weiblichen Opfer von Tötungsdelikten, die mit partnerschaftlichen Beziehungen im Zusammenhang stehen, so liegt der Anteil sogar bei 80,6 %. Führt man sich diese Zahlen von Augen, dann wird die Bedeutung des Themas dieser Aktuellen Debatte sehr deutlich.

(Zustimmung bei der FDP, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das an anderer Stelle bereits mehrfach erklärt. Auch aus der Sicht der Freien Demo- kraten kann man nicht nur, sondern muss man bei einem Tötungsdelikt an einer Frau, das maßgeblich mit dem weiblichen Geschlecht des Opfers im Zusammenhang steht, von einem Femizid sprechen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Guido Heuer, CDU)

Aber der Femizid ist kein eigener Tatbestand innerhalb des Strafgesetzbesuches, sondern er wird entweder als Mord nach § 211 des Strafgesetzbuches oder als Totschlag nach § 212 des Strafgesetzbuches eingeordnet.

Für die Verurteilung eines Femizides als Mord muss zwingend eines der Mordmerkmale vor-liegen. Relevant ist hierbei insbesondere das Mordmerkmal „aus niedrigen Beweg- gründen“. Niedrige Beweggründe sind solche Tatmotive, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf niedrigster Stufe stehen und besonders verwerflich sind. Der Beweggrund muss im Verhältnis zum Todschlag sehr viel verachtenswerter sein. Für die Beurteilung der Tat müssen also die Richter alle äußeren und inneren Faktoren berücksichtigen, die zu dem Femizid geführt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat teilweise die niedrigen Beweggründe bei einem Femizid dann verneint, wenn die Trennung von der Frau ausging. Aus menschenrechtlicher Sicht ist es das Recht jedes Menschen, frei darüber zu entscheiden, mit wem er eine Partnerschaft eingeht oder aufrechterhält.

Mit der Verletzung oder Tötung der trennungswilligen Partnerin setzt sich der Täter über diese grundlegende gesellschaftliche Wertentscheidung hinweg. Dies sollte bei der Strafzumessung des Täters als bestimmender und in den Urteilsgründen zu erörternder Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden und bei Tötungsdelikten regelmäßig zur Einordnung in die Fallgruppe „niedrige Beweggründe“ führen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund der Häufigkeit der Femizide ist es zu begrüßen, dass durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionsrechtes, das am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, in § 46 Abs. 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches nun das

Merkmal „geschlechterspezifisch“ eingefügt wurde und daher bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden kann.

Das bedeutet - das sage ich jetzt als Innen- politiker -, dass bei den Ermittlungen bei Gewalttaten auch die Möglichkeit, dass es sich um einen Femizid handeln könnte, von Anfang an mitgedacht werden muss und mit ermittelt werden muss, weil nur dann bei den Gerichten diese Einordnung stattfinden kann.

(Zustimmung bei der FDP, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deshalb, glaube ich, ist es aus strafrechtlicher Sicht zunächst eine gute Entwicklung, die wir haben. Sie muss aber auch Anwendung finden.

Gleichwohl liegt es an uns allen, in ganz verschiedener Art und Weise dafür zu sorgen, dass diese gesellschaftlich festzustellenden Taten, die Femizide, weniger werden und verhindert werden können und dass wir stärker als bisher darauf hinweisen, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD und bei der Linken)

Wie bereits angesagt, teilt sich die FDP die Redezeit. Als nächster Redner für die FDP-Fraktion kommt Herr Pott an das Mikrofon. - Herr Pott.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie die

Zahlen, über die wir hier debattieren, schon gezeigt haben, ist Gewalt gegen Frauen keine Seltenheit, sondern bitterer Alltag. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Genau deswegen haben wir als Koalition auch bereits mehrere Verbesserungen für die Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen auf den Weg gebracht.

Nachdem mein Kollege die rechts- und innenpolitischen Aspekte etwas beleuchtet hat, möchte ich nun sozialpolitisch etwas auf das Thema eingehen. Im Jahr 2023 waren ca. 256 000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen, mehr als 70 % davon waren Frauen. Damit erreicht die Zahl einen neuen Höchststand und stieg um 6,5 % an. Bei Fällen der partnerschaftlichen Gewalt sind ca. 133 000 Frauen betroffen. Auch hier ist ein ähnlicher Anstieg zu verzeichnen. Allerdings müssen wir in diesem Bereich auch von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen sind besorgniserregend und sie zeigen, wie wichtig die Unterstützungsangebote gerade jetzt sind. Dabei übernehmen die Frauen- häuser eine zentrale Rolle; denn sie bieten den Betroffenen einen allerersten Anlaufpunkt und eine wichtige Hilfe. In Sachsen-Anhalt gibt es aber eine breite Facette an Unterstützungs- und Beratungsangeboten.

Mithilfe einer Initiative meiner Fraktion wurde die zusätzliche Unterstützung durch Hauswirtschafterinnen ermöglicht. Sie unterstützen die Sozialpädagoginnen und die Sozialarbeiterinnen in den Einrichtungen. Diese haben dadurch mehr Zeit für die pädagogische Arbeit. Das heißt, dass es eine bessere Unterstützung für die betroffenen Frauen gibt.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass es eine Förderung des Landes für die Investitionskosten, die bei den Frauenhäusern anfallen, gibt. Im vergangenen Haushalt konnten wir das realisieren. Da wir dabei aktuell einige Probleme beim Mittelabfluss haben, vor allem aufgrund der Vorgaben der Richtlinie, dass der Maximalbetrag 5 000 € beträgt, wollen wir genau dort ansetzen, damit die Mittel besser ankommen und abfließen und es vor allem eine Entlastung für die Frauenhäuser gibt.

(Zustimmung bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD - Zuruf: Schön!)

Als letzten inhaltlichen Punkt möchte ich auf das Gewalthilfegesetz eingehen. Das war ein bundespolitisches Vorhaben und sollte den Zugang zu den Unterstützungsangeboten vereinfachen. Vor allem die Kostenfreiheit sollte dabei ein zentraler Aspekt sein.

Die Entwicklungen auf der Bundesebene sind hier allen bekannt. Es gibt aktuell keine Mehrheit für die Regierung. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden

Alternativantrag einen Prüfauftrag festgeschrieben. Ich möchte aber auch betonen, dass ich es gerade bei diesem Thema und gerade bei dieser Debatte nicht nur unangebracht, sondern auch unanständig finde, wenn auf der Grundlage von Mutmaßungen versucht wird, sich politisch zu profilieren und irgendjemandem den schwarzen Peter zuzuschieben, weil dieses Gesetz nicht kommt.

Die Freien Demokraten haben sich nie dagegen verschlossen und werden das auch in Zukunft nicht tun.

(Holger Hövelmann, SPD: Sie reden jetzt vom Landesrecht!)

Ich möchte dazu auch einmal die Wahlprogrammpassage zitieren:

„Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Onlineregister ein.“

Es gibt auch noch einige weitere Aspekte, die danach aufgeführt werden. Also: Die Freien Demokraten unterstützen die Strukturen und wir werden das auch in Zukunft tun.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Fall von Gewalt gegen Frauen ist einer zu viel. Und hinter jeder Zahl stecken auch immer ein Mensch und ein Schicksal. Umso wichtiger ist es, dass es diese Unterstützungsangebote gibt, welche genau in den Situationen helfen, sodass nach Möglichkeit ein normales Leben wieder ermöglicht wird.

Wir als Koalition haben bereits einige Dinge auf den Weg gebracht und werden die Unterstützungsangebote auch weiterhin im Blick haben und versuchen zu verbessern. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Alternativantrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Pott. - Es gibt eine Nachfrage von Frau Sziborra-Seidlitz. - Sie drehen sich um. - Also, Frau Sziborra-Seidlitz, Sie haben das Wort.

Herr Pott, darf ich Sie so verstehen, dass Sie darauf hinwirken werden, dass die FDP- Bundestagsfraktion dem Gewaltschutzgesetz

zustimmt, sodass wir das am Ende dieser Legislaturperiode tatsächlich noch bekommen werden?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Herr Pott, bitte.

Wir werden erst einmal sehen, was am Ende genau eingebracht wird, also ob das der Entwurf ist, wie er vorgelegt wurde, oder ob es daran Änderungen gibt. Dann wird die Bundestagsfraktion das prüfen. Und wir werden mit Sicherheit dazu in einen Dialog eintreten und versuchen, dass die Punkte, die ich hier gerade vorgetragen habe, da eingebracht werden und es am Ende zu einem sinnvollen Beschluss kommt.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Pott. - Frau Gensecke folgt für die SPD-Fraktion. - Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren! Alle drei Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder ihren Ex-Partner. Alle zwei Tage stirbt eine Frau, weil ihr Partner oder ihr Ex-Partner sie ermordet hat.

Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland 360 Frauen Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder ihren früheren Partner. Diese Zahlen sind steigend und nahezu unverändert hoch.