Ich beziehe mich jetzt nur auf Christian Reinboth. Ich habe gesagt, er ist für mich ein sehr aufrechter Christdemokrat, weil er mir in dem Streitgespräch im „Spiegel“ bekannt geworden ist,
in dem er sich mit dem Landtagsabgeordneten Räuscher über den Umgang der CDU mit der AfD in unserem Land ausgetauscht hat.
So weit meine Mitteilung, die ich gestern Abend oder am späten Nachmittag aus dem Haus bekomme habe.
Wie reagieren wir jetzt darauf, dass ich eine politische Einschätzung geben soll im Hinblick auf das, worauf der Flüchtlingsrat aufmerksam macht? - Frau Godenrath, Sie sind in Halle zu Hause; dort liest man die „Mitteldeutsche Zeitung“. Ich will auf die „Volksstimme“ aufmerksam machen. An dem Tag, bevor die Bezahlkarte eingeführt worden ist, gab es einen Artikel zum Thema: Die Bezahlkarte
kommt morgen. Darin ist darauf abgehoben worden, dass diese Karte auch Missbrauchsmöglichkeiten bietet bzw. dass man Möglichkeiten schafft, mit denen man tatsächlich an der Karte vorbeikommen und weiterhin zu Bargeld kommen kann.
Ich möchte dazu nur meine geschätzte Kollegin Frau Dr. Zieschang zitieren; dieser Äußerung schließe ich mich vollumfänglich an. Hierzu wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es insbesondere in Bayern sogenannte Wechselstuben im System gegeben hat,
Frau Zieschang ist damit zitiert worden, dass sie sich zu diesem Vorgang selbst nicht äußern möchte, aber sie sagt nur so viel: Jemanden, der wild entschlossen ist,
Die Erfahrungen der Bayern zeigen aber wohl, dass jene Wechselstuben dort keinen größeren Einfluss hätten.
Er wird vom Land nicht institutionell gefördert. Wir fördern ihn an drei Stellen projektbezogen. Ihm ist nicht vorzuwerfen, dass er in diesem Fall zu einer illegalen Tat oder zu einer Straftat, also zu rechtswidrigem Handeln, aufgefordert hat.
Im Übrigen will ich noch etwas zu Herrn Reinboth sagen; deswegen habe ich seine Aussage zu der Staatsanwaltschaft München zitiert.
Dort ist nämlich Anzeige erhoben worden. Es gibt auch Prüfungen des Innenministeriums in Bayern. Man kann hinsichtlich dieser Praktiken unterschiedlicher Auffassung, auch unterschiedlicher politischer Auffassung sein. Das merkt man jetzt an dem Klatschen.
Aber es ist kein Vorwurf, der mich dazu veranlasst, dem Flüchtlingsrat öffentliche Fördermittel zu streichen - nur weil uns dessen Auffassung nicht passt.
ren. Darauf habe ich mich aber überhaupt nicht bezogen. Es ging tatsächlich um eine Website. Diese ist für jedermann zugänglich.
Ich habe auch nicht behauptet, dass dabei etwas Illegales passiert. Sich jetzt auf die Einschätzung eines sogenannten aufrechten Christdemokraten zu berufen, der sagt, das sei so in Ordnung, ist für mich an dieser Stelle nicht ausführlich genug, sodass ich sehe, dass meine Frage an der Stelle nicht hinreichend beantwortet worden ist.
Aber ich würde die Fragestellung weitergeben, weil Sie die Innenministerin zitiert haben. Sofern das Haus es zulässt, würde ich die Innenministerin bitten, ob Sie vielleicht dazu noch drei Worte sagen kann. - Vielen Dank.
Frau Abg. Godenrath, ich freue mich, dass die Einführung der Bezahlkarte, die wir, glaube ich, als eines der ersten Länder gestartet haben, so reges Interesse findet.
2023, als sich die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler auf die Einführung einer Bezahlkarte verständigt haben.
Die Verständigung, die im Oktober 2023 von allen einvernehmlich getroffen worden ist, ist dann in mehreren Schritten sukzessive umgesetzt worden. Der nächste Schritt war der, dass auf der Ebene der Chefs der Staatskanzleien bundesweit einheitliche Kriterien für alle 16 Bundesländer festgelegt worden sind und dass dann die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung der Bezahlkarte geschaffen worden sind.
Rechtlich insofern, als wir eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes brauchten. Die bundesgesetzlich erforderlichen Änderungen sind im Deutschen Bundestag vollzogen worden. Das andere war die tatsächliche Vorbereitung. Dabei haben wir uns mit 13 Bundesländern darauf verständigt - ich glaube, es ist kein übliches Verfahren, dass sich 14 Bundesländer darauf verständigen -, Dataport zu beauftragen, für alle 14 Bundesländer ein gemeinsames Vergabeverfahren zu realisieren.
Dieses ist am 15. Oktober rechtkräftig beendet worden. Die Vergabeentscheidung war mit dem 15. Oktober rechtskräftig. Nun geht es in allen Bundesländern um die Umsetzung. Von denjenigen, die sich an der Vergabe beteiligt haben, waren wir vielleicht nicht das erste Bundesland, doch aber eines der ersten, die das umsetzen.
Frau Grimm-Benne, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass ich gesagt habe, die Bezahlkarte könne missbraucht werden, um an mehr Bargeld zu kommen. Ein Beispiel war: Wenn jemand Wasserflaschen kauft und
Ich finde es schon befremdlich - das war Ihre Frage, Frau Abg. Godenrath -, dass es dazu eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrates gibt. Da ich ein iPad hier habe, kann ich sie abrufen und an dieser Stelle die Sprecherin des Flüchtlingsrates Frau F. zitieren, die sich in der Pressemitteilung selbst zitieren lässt, und zwar wie folgt:
„Nun ist erneut die Zivilgesellschaft gefordert, sich solidarisch mit den Betroffenen zu zeigen, durch Initiativen und Umtauschbörsen der Diskriminierung etwas entgegenzusetzen [...]“
etwas - - Der Flüchtlingsrat - das haben Sie klargestellt -, wird nicht institutionell gefördert. Ansonsten hätten wir darüber diskutieren müssen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung und auch der Landtag von Sachsen-Anhalt keine Projekte unterstützen, die womöglich in diese Richtung gehen.