Protokoll der Sitzung vom 20.11.2024

etwas - - Der Flüchtlingsrat - das haben Sie klargestellt -, wird nicht institutionell gefördert. Ansonsten hätten wir darüber diskutieren müssen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung und auch der Landtag von Sachsen-Anhalt keine Projekte unterstützen, die womöglich in diese Richtung gehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung bei der AfD)

Damit sind wir mit der ersten Runde der Befragung durch. Wir starten mit der zweiten Runde.

Es geht um den Zensus und die in den Kommunen durch die eigenen Meldebehörden registrierten Einwohner. Es geht um die Abweichungen. Das war in der Presse zu lesen und

es gab dazu auch schon, glaube ich, eine Stellungnahme der Landesregierung. Ich frage trotzdem einmal nach, vermutlich den Finanzminister. Wie gedenken Sie denn in Zukunft mit den Mindereinnahmen, die durch das Abweichen der Zahlen zwischen Zensus und Melderegister zustande kommen, umzugehen? In Halle sind es immerhin 15 Millionen. Wie wollen Sie diese Lücke schließen? - Erste Frage.

Sie haben eine Frage und zwei Nachfragen. Wenn Sie daraus zwei Fragen machen, dann will ich das gerade so gelten lassen, aber dann schmeißen Sie Ihre Nachfragen über Bord. Das als kleiner Hinweis, Herr Scharfenort. - Herr Finanzminister.

Also, ich habe die Frage so verstanden, in- wieweit sich die Ergebnisse des Zensus, die zum Teil durch die Städte auch angefochten werden, auf die FAG-Zuweisungen auswirken. - Gar nicht. Die FAG-Masse bleibt und die interne Verteilung verändert sich. Wir gleichen insoweit nicht aus, wenn Städte und Kommunen aufgrund des Zensus weniger Geld bekommen. Das hat auf das FAG insoweit keine Auswirkungen. Die FAG-Zuweisungen, die ermittelt werden, gehen auf diese statistischen Daten zurück und werden verwertet mit der Folge, dass die Konsequenzen daraus für jede Kommune auch zu tragen sind.

Eine Nachfrage habe ich noch.

Ja, klar. Ich habe es Ihnen gerade erläutert. Alles gut.

So weit, so klar. - Könnte sich denn die Landesregierung für die Zukunft vorstellen, diese Melderegisterdaten als Basis für die FAG-Zuweisungen zu nehmen, wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist?

Diese Aussage ist so nicht zutreffend, Herr Scharfenort. Nach meiner Kenntnis wendet nur Rheinland-Pfalz eine andere Methode der Ermittlung an. Alle anderen Länder gehen von den statistischen Daten aus. Ich sehe im Augenblick keine Veranlassung, davon abzuweichen.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Okay, dann ist es noch einfacher als gedacht. - Die Fraktion Die Linke, bitte. Herr Gallert steht schon bereit.

Jawohl. - Guten Morgen! Ich beziehe mich auf eine Äußerung des Direktors des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt Jens Zillmann vor einigen Tagen. Er beklagt darin

die Insolvenz bzw. die Liquidierung des inzwischen vierten kommunalen Wirtschaftsunternehmens, übrigens alle im Salzlandkreis gelegen. Dazu die Information aus der Presse:

„Berliner Unternehmen kauft zu. Mehr als 3 000 kommunale Wohnungen im ländlichen Raum seien für eine soziale Wohnraumversorgung verloren und dem privaten Markt zugeführt. Es sei bedenklich, dass die Landespolitik keine Unterstützung geleistet habe. Der Verband fürchtet, dass durch Privatisierung soziale Aspekte des Wohnens nicht mehr berücksichtigt würden.“

Ich frage erstens: Teilt die Landesregierung die Befürchtungen des Direktors des Verbandes der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt?

Zweitens. Hat die Landesregierung vor, der zunehmenden Insolvenz von kommunalen Wohnungsgesellschaften etwas entgegenzusetzen bzw. Unterstützung zu liefern?

Herr Gallert, auch die Landesregierung sieht natürlich, dass wir in Sachsen-Anhalt einige Wohnungsbauunternehmen haben - ob als Genossenschaft, als Gesellschaft oder privat -, die angesichts eines Überangebots an Wohnungen in einigen Regionen Schwierigkeiten haben. Wir haben z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, die in 36 % ihrer Wohnungen einen Leerstand verzeichnen. Das ist wirtschaftlich natürlich kaum darzustellen. Das heißt, sie fahren jedes Jahr ein entsprechendes Defizit ein, und zwar vor allen Dingen, weil der Mietermarkt in Sachsen-Anhalt nicht von einem Mangel geprägt ist. Dadurch, dass wir vor allem in Mittelstädten mehr Wohnungen im Angebot haben, als nachgefragt werden, können Mieten

natürlich auch nicht beliebig nach oben angepasst werden. In diesen Mittelstädten können Sie nicht wie in großen Städten wie in Berlin oder in - mein Lieblingsbeispiel - Nürnberg/ Erlangen einfach die Miete nach oben ziehen und damit für einen ordentlichen wirtschaftlichen Ertrag sorgen und andere Dinge kompensieren.

Diese Situation wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft auf das eine oder andere Unternehmen auswirken, aber es wird sich tatsächlich um einzelne Unternehmen handeln. Ja, es ist völlig richtig und durchaus interessant, dass ausgerechnet im Bereich der kommunalen Unternehmen an der einen oder anderen Stelle der Gesellschafter sagt: Hier lasse ich den wirtschaftlichen Prozess fortschreiten und finanziere das Defizit nicht weiter. Das ist das, was meistens dahintersteckt. Auch wenn das von Ihrer Fraktion immer wieder so intoniert wird, bin ich davon überzeugt, dass dies keine negativen Auswirkungen auf den Mietermarkt haben wird, also auf das Angebot an Wohnungen und auch auf die Frage, wie sich die Mietentwicklungen darstellen.

Die Landesregierung, das Ministerium für Infrastruktur und Digitales ist aktuell dabei, die neuesten Daten aus diesem Bereich zusammenzustellen. Wir machen das alle paar Jahre, coronainduziert jetzt ein bisschen später als normalerweise. Wir versuchen dadurch, einen genauen, also nicht nur einen überflugsmäßigen, Überblick darüber zu bekommen, wie sich die Preise in den Bereichen auch für die unterschiedlichen Mietangebote entwickelt haben, um dann an der einen oder anderen Stelle nachsteuern zu können.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir nicht einmal in den größten Städten Halle und Magdeburg - das sind die Städte mit dem geringsten Wohnungsleerstand - einen Miet-

markt haben, der uns sorgen lassen müsste, dass wir nicht genügend Wohnungen haben.

Wir wissen aber - darin bin ich mit Herrn Zillmann einer Meinung -, dass wir, was die Sanierungen betrifft, durchaus eine erhebliche Aufgabe vor uns haben. Das betrifft z. B. die sich ändernden Anforderungen an Wohnungen infolge des demografischen Wandels. Das bezieht sich an der einen oder anderen Stelle auf die Sanierungen von Wohnraum, die auch entsprechende Kosten bei den Wohnungsbauunternehmen produzieren. An der Stelle wünschen wir uns - das kommunizieren wir auch seit drei Jahren - natürlich eine andere Aufstellung und ein anderes Design der Wohnraumförderung. Dabei geht es explizit um den sozialen Wohnraum. Das ist vom Bund aber bisher schlicht und ergreifend abgelehnt worden. Das kann ich zum Teil nachvollziehen, auch wenn es nicht meinem Kompass entspricht. Aus der Sicht des Bundes geht es zunächst darum, in den Regionen mit einem angespannten Mietermarkt für Lösungen zu sorgen. Aus dessen Blickwinkel ist Sachsen-Anhalt - in Anführungszeichen - eine heile Welt.

Ich habe eine Nachfrage bzw. eine Konkretisierung. Das Problem, das Herr Zillmann beschreibt, ist, dass sich die kommunalen Wohnungsunternehmen ihre Kunden primär nicht aussuchen können. Private Wohnungsunternehmen können das, Gesellschaften und Genossenschaften können das, aber kommunale Wohnungsunternehmen haben eine soziale Verantwortung in der Kommune und müssen die Mieter nehmen, die die anderen nicht nehmen.

Na ja.

Das ist die Situation. Daraus resultiert ihre Schieflage, die sich natürlich in allererster Linie bei ihnen erst einmal fundamentiert. Ich frage noch einmal: Teilen Sie als Landesregierung die Einschätzung, dass die Privatisierung soziale Aspekte des Wohnens nicht mehr berücksichtigt, oder teilen Sie sie nicht?

Herr Gallert, ich teile die Grundvoraussetzung, die Sie postuliert haben, dass kommunale Wohnungsgesellschaften diejenigen sind, die quasi alle Mieter zwangsweise versorgen müssen, sie eben auch mit dem Defizit versorgen müssen, die bei anderen Unternehmen - so haben Sie es, glaube ich, gesagt; ich sage es in Anführungszeichen - nicht genommen werden.

Ich kenne nicht die Mietspiegel aller

Wohnungsbaugenossenschaften oder Gesell- schaften, die sich in kommunaler Hand befinden. Wenn ich mir aber den qualifizierten Mietspiegel Magdeburgs anschaue und auch sehe, welche Anbieter in welchen Regionen in der Stadt unterwegs sind - in Magdeburg gibt es z. B. die Wohnungsbaugesellschaft Wobau -, dann stelle ich fest, dass es eine Reihe an Angeboten gibt, die deutlich über dem liegen, was Sie sich als soziale Miete vorstellen.

Das Problem ist tatsächlich die Nachfrage. In einem Ort, aus dem Menschen fortziehen, in dem es früher deutlich mehr Menschen gab, in dem ein Mietangebot im Hinblick auf die Quantität deutlich über dem Bedarf liegt, kann ein Unternehmen nicht wirtschaftlich arbeiten. Dabei ist es völlig egal, wer der Eigentümer ist und wie sich die Eigentümerstruktur darstellt. Das ist unser Ansatz. Im Übrigen ist das auch der Grund, weshalb die Landesregierung - ich weiß, dass das bei dem einen oder anderen Kollegen immer wieder zu Irritationen führt - nach wie vor auch den Abriss fördert. Denn wir haben Überangebote und müssen an der einen oder anderen Stelle auch nachjustieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich danke für die Ausführung. - Für die SPD fragt Herr Schmidt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Finanzministerium hat in diesen Tagen mitgeteilt, dass den Finanzämtern 177 500 Widersprüche gegen die Bescheide zu dem Grundsteuer-Messbetrag vorliegen. Davon sind etwa 21 000 Widersprüche bereits bearbeitet worden, ein Großteil noch nicht.

Ich frage die Landesregierung, wann die Landesregierung mit der Abarbeitung dieser Widersprüche rechnet und welche Maßnahmen sie einleitet, damit das in einem verhältnismäßigen Zeitraum abgearbeitet wird. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Herr Schmidt, ich habe mir, wie ich das für jede Regierungs- befragung mache, die aktuellen Daten zuarbeiten lassen, weil ich davon ausgehe, dass das eine Frage ist, die sehr interessant ist und deshalb schon des Öfteren gestellt worden ist, und damit ich Ihnen keine falschen Daten nenne.

Lassen Sie mich allgemein einige Bemerkungen im Vorfeld der Beantwortung dieser Frage machen. Sie alle wissen, der Einheitswert zum 1. Januar 1935 und der Einheitswert zum 1. Januar 1964 haben heute - darin sind wir uns, glaube ich, alle einig - keinen realen Wert mehr. Insoweit ist auch nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht dies im Jahr 2019 kritisiert hat und uns aufgegeben hat, entsprechenden Änderungen vorzunehmen, und zwar bis zum Ende des Jahres 2024. Danach, wenn wir das nicht geschafft hätten, hätte man auch keine Grundsteuer mehr erheben dürfen.

Wir, wie neun andere Länder, haben uns im Jahr 2021 für das Bundesmodell entschieden; das hing auch mit der Landtagswahl und der Frage der Programmierung zusammen. Sechs andere Länder haben sich für ein Flächenmodell entschieden, das allerdings auch in verschiedenen Varianten. Im Ergebnis - das muss ich so sagen - haben alle Modelle ihre Probleme und es werden auch alle Modelle beklagt. Insoweit müssen wir sehen, wie wir damit umgehen.

Sie haben in der letzten Landtagssitzung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Regelung noch nachjustiert werden kann, weil sich aufgrund der Echtdaten gezeigt hat, dass

es Unterschiede zwischen gewerblich und privat genutzten Flächen gibt, und zwar mit der Folge, dass der Hebesatz unterschiedlich angewendet werden kann. Hierbei ging es darum, entsprechende Differenzen auszugleichen.

Jetzt komme ich zu Ihrer Frage. Wir haben tatsächlich 177 500 Einsprüche vorliegen. Das ist eine Quote von rund 9,3 %. Von den Einsprüchen haben wir - Sie haben gesagt - 21 500 erledigt.

Jetzt ist zu differenzieren: Es gibt Einsprüche - das ist der größte Teil -, die monieren, dass das Verfahren verfassungswidrig sei, die also diese Frage geklärt haben wollen. Dann gibt es eine weitaus geringere Anzahl - zu diesen gehören auch die 21 500 Einsprüche, die wir vorab bearbeitet haben -, die individueller Natur sind. Dabei geht es um falsche Wohnflächen oder weitere fehlerhafte Angaben, die möglicherweise von der Finanzverwaltung so verarbeitet worden sind.

Von diesen insgesamt 21 500 Einsprüchen ist in 14 100 Fällen Abhilfe geschaffen worden. In 3 200 Fällen gab es eine Einspruchsentscheidung; der Einspruch wurde abgewiesen. In 4 200 Fällen ist der Einspruch zurückgenommen worden.

Wir werden im Dezember allen Einspruchs- führern eine Zwischennachricht erteilen und eine Reihe von Hinweisen geben. Das hängt mit dem Verfahrensstand zusammen. Denn wir haben im Land Sachsen-Anhalt 14 anhängige Klageverfahren. Ein Klageverfahren ist aufgrund einer Entscheidung des FG Köln dem BFH vorgelegt worden mit der Folge, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, auf ein Musterverfahren zurückzugreifen. Das wiederum hat zur Folge - es gibt die Vorschrift des § 363 AO -, dass wir diese Verfahren ruhen

lassen können, ohne dass wir uns noch einmal mit dem Einspruchsführer verständigen müssen.

Dazu muss ich allerdings auch sagen: Das führt nicht dazu, dass in diesen Fällen die Vollziehung ausgesetzt wird. Es muss gezahlt werden. Wenn man sich gegen die Vollziehung wendet, dann muss ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden.

Der BFH hat im Mai dieses Jahres in zwei Verfahren im Sinne des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden: Wenn der Unterschied zwischen dem von einem Sachverständigen ermittelten Wert und dem von der Finanzverwaltung ermittelten Wert mehr als 40 % beträgt, dann wird die Aussetzung der Vollziehung gewährt. - So viel zum Stand, den wir im Augenblick haben.

Wir sind derzeit dabei, mehrere Aufgaben parallel zu bearbeiten. Es gibt noch immer Steuerpflichtige, die ihren Antrag nicht eingereicht haben. In diesen Fällen wird der Wert geschätzt. Es wird im Augenblick, sage ich einmal, zunehmend geschätzt. Gleichzeitig verstärken wir die Einspruchsbearbeitung. Insgesamt versuchen wir, mit dem Personal, das wir haben und das wir auch verstärkt haben, nach und nach die Einsprüche abzuarbeiten und gleichzeitig die Schätzungen vorzunehmen.

Darüber hinaus gibt es immer wieder auch Nachfragen von den Kommunen, weil Zahlen bezweifelt werden. Ich nenne ein Beispiel. Wir hatten früher eine Nutzerbesteuerung, jetzt haben wir eine Eigentümerbesteuerung. Früher war es so, dass man bei 100 Garagen auch 100 Steuerpflichtige hatte. Heute ist es so: Wenn die Garagen einem Eigentümer gehören, ist das e i n Steuerpflichtiger. Dadurch gibt es Differenzen, die dann in den Kommunen

geklärt werden müssen; denn oft heißt es: Die Fallzahl, die ihr nennt, stimmt mit unserer nicht überein. Das heißt, wir sind jetzt auch dabei, zumindest zu solchen Fragen durch ein Verfahren, das wir aufsetzen werden und das auch bundesweit abgestimmt wird, entsprechende Hinweise zu geben. Aber das wird erst im Jahr 2025 so weit sein.