geklärt werden müssen; denn oft heißt es: Die Fallzahl, die ihr nennt, stimmt mit unserer nicht überein. Das heißt, wir sind jetzt auch dabei, zumindest zu solchen Fragen durch ein Verfahren, das wir aufsetzen werden und das auch bundesweit abgestimmt wird, entsprechende Hinweise zu geben. Aber das wird erst im Jahr 2025 so weit sein.
Es ist also eine sehr komplexe Situation, mit der wir es zu tun haben. Wir versuchen, diese so konsequent und so schnell wie möglich abzuarbeiten. Aber ich kann schon jetzt sagen: Es wird immer wieder Fälle geben, bei denen wir nacharbeiten, nachjustieren müssen und schauen müssen, wie wir damit umzugehen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Weißenfels ist aktuell ein großes Thema aufgetaucht, nämlich die Sanierung der Schwimmhalle. Dieser Bau, diese Sanierung wurde mit Fördermitteln des Landes unterstützt. Im Jahr 2020 wurde der Bau begonnen und im Jahr 2022 unterbrochen. Vor zwei Wochen verkündete unser Oberbürgermeister in einer Pressekonferenz, dass es sich dabei um einen Schwarzbau handele.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist es tatsächlich der Fall, dass für diesen Bau keine Baugenehmigung vorlag? Falls diese nicht vorlag, auf welcher Grundlage erfolgte dann die Bewilligung der Fördermittel in Höhe von immerhin 1,65 Millionen € durch das Land
und welche Unterlagen wurden vonseiten der Stadt bezüglich der bauaufsichtlichen Genehmigungen abverlangt?
Herr Abgeordneter, Sie haben nach einer Sportstättenförderung gefragt. Wir haben die schöne Situation, dass es in dieser Legislaturperiode dank der Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt hat, möglich war, alle förderfähigen Anträge auf Sportförderung auch tatsächlich zu bewilligen. Das ist nicht in allen Jahren der Fall gewesen, aber das war, glaube ich, in dieser Legislaturperiode erst einmal sehr erfreulich.
Was will ich damit sagen? - Wir haben eine Vielzahl von kommunalen und auch Vereinssportstätten, die wir dank der Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellt, fördern können. Deshalb werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich, zumal nicht das Innenministerium die Bewilligungsbehörde ist - dies war das Landesverwaltungsamt, jetzt ist es die Investitionsbank -, nicht alle einzelnen Fördermaßnahmen im Blick habe.
Was die Schwimmhalle in Weißenfels betrifft, geht es um eine Förderung, die, glaube ich, im Jahr 2018 beantragt wurde, die also insofern weit zurückliegt. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihre Fragen im Nachgang schriftlich beantworte.
Ich will vielleicht - das ergab sich schon aus Ihrer Fragestellung - eine mögliche Erklärung geben. Sie haben gesagt, es sei die Sanierung der Schwimmhalle beantragt worden. Für eine
Sanierung braucht man keine Baugenehmigung. Später haben Sie nach dem Neubau gefragt. Für einen Neubau braucht man eine Baugenehmigung. Die Frage ist, was mit dem Projekt in der Zwischenzeit passiert ist. Genau das könnte Gegenstand der Debatte sein.
Ansonsten haben wir gerade bei diesen großen Sportstätteninfrastrukturmaßnahmen ein sehr, sehr gut praktiziertes Mehraugenprinzip - das gilt im Übrigen schon bei einer Sanierung -, bei dem die Bewilligungsbehörde - sprich: damals das Landesverwaltungsamt - immer noch eine baufachaufsichtliche Stellungnahme beim BLSA einholt. Wenn ein Antrag auf eine Sanierung gestellt wird, wird dieser baufachlich geprüft; dafür brauche ich keine Baugenehmigung. Aber dann ist eben die Frage, was im weiteren Verlauf daraus geworden ist. Zu den Details würde ich Ihnen gern schriftlich antworten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Einmal unabhängig von meinem Befremden darüber, dass ein Befremdungszustand oder -emp-
finden jetzt anscheinend darüber entscheiden soll, ob ein Verein nach Richtlinie gefördert wird, bitte ich den Ältestenrat darum, sich in seiner nächsten Sitzung mit der Ausgestaltung von § 45a unserer Geschäftsordnung auseinanderzusetzen. Darin ist nämlich die Befragung der Landesregierung geregelt. In Absatz 5 heißt es:
„Grundsätzlich antwortet das zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Antwort soll eine Redezeit von drei Minuten nicht überschreiten.“
Nach meinem Kenntnisstand ist für das Thema „Förderung des Flüchtlingsrates“ das Sozialministerium zuständig. Ich hätte gern im Ältestenrat geklärt, ob der Fragesteller oder die Fragestellerin nach der Beantwortung noch eine weitere Antwort aus einem anderen Ministerium, das dafür fachlich nicht zuständig ist, abfordern darf. Ich bitte den Ältestenrat hierzu um eine Klärung. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD - Guido Kosmehl, FDP: Das ist doch nun Praxis! - Weitere Zu- rufe von der FDP)
Okay. Danke, wir haben das zur Kenntnis genommen und nehmen das mit. - Hier vorn findet ein Wechsel statt. - Herr Gallert, bitte.
Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Es wurde folgende Redereihenfolge vereinbart: CDU, AfD, SPD, Die Linke, FDP und GRÜNE. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. Herr Kurze erhält das Wort. - Bitte sehr.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1924 gab es erstmals eine Gebühr für Rundfunk; damals waren es zwei Reichsmark. Heute haben wir einen Rundfunkbeitrag von 18,36 €.
Viele Menschen wollen heute, im Jahr 2024, selbst bestimmen, was sie an Rundfunk konsumieren. Wir leben nicht mehr in der Zeit nach dem entsetzlichen Zweiten Weltkrieg oder in der Nazidiktatur, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sein damals, zur Zeit seiner Gründung, im Nachkriegsdeutschland, berechtigtes Alleinstellungsmerkmal heute verloren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Jahren zukunftsfest machen, indem er sich auf seinen Grundversorgungsauftrag
konzentriert. Deshalb kämpfen wir seit Jahren um Beitragsstabilität. Denn eines kann niemandem verborgen geblieben sein: Die Akzeptanz
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Eva von Angern, Die Linke: Nicht erheblich! Das hat die Kommission festgestellt!)
Vor der Vorlage des Entwurfs des Reformstaatsvertrages hat die CDU-Fraktion noch einmal in einem Positionspapier deutlich gemacht, was sie will. Wir wollen keine Erhöhung um 58 Cent; denn es geht nicht um ein Brötchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um zusätzliche 1,5 Milliarden € pro Jahr im System.
Das System ist schon jetzt pro Jahr 9 Milliarden € schwer. Wir wollen auch nicht, dass die Landtage nicht mehr mitdiskutieren und -entscheiden dürfen.
Die zentrale Frage ist und bleibt die Präzisierung des Grundversorgungsauftrages. Das muss ein Mindestversorgungsauftrag sein, der unabhängige und ausgewogene Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport umfasst - nicht mehr und nicht weniger.
Schon heute können Anstalten von sich aus, auch ohne Vorgaben der Politik, Reformen aktiv begleiten. Die Zusammenlegung von Rundfunkanstalten in Deutschland ist ein Thema, über das ehrlich diskutiert werden muss.
Der Medienrat - das war schon bekannt - soll installiert werden. Er soll Hüter der Auftragserfüllung werden. Er braucht natürlich konkrete Kriterien und auch Sanktionsmöglichkeiten; denn ansonsten ist das ein zahnloser Tiger.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist: Schärfere Regelungen in Bezug auf das Verbot presse- ähnlicher Inhalte bei Online-Angeboten sind
längst überfällig. Auch darüber haben wir schon oft diskutiert. Aber wenn es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, dann kann man gern darüber diskutieren und mahnen, doch am Ende gibt es keine Lösung und auch keine entsprechenden Redaktionen.
Heute, nach Vorlage des Reformentwurfs, haben wir nun einen Abgleich vorgenommen und festgestellt: Es gibt endlich eine Reduzierung der fast 100 Fernseh-, Radio- und OnlineKanäle. Hörfunk- und Spartensender sollen reduziert werden. Das ist längst überfällig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Problematisch ist weniger das, was in den Änderungen im Reformentwurf vorgesehen ist; es stellt sich am Ende eher die Frage, was eben nicht vorgesehen ist. An dieser Stelle würden wir uns mehr wünschen. Daher haben wir auch die Aktuelle Debatte beantragt. Denn wenn die KEF sagt, dass sie keine wesentlichen Sparpotenziale im Reformstaatsvertrag sehe, die Generalsekretärin der ARD hingegen gute und zukunftsgerichtete Ansätze und Regelungen, dann kann man sich, wenn man die beiden Aussagen nebeneinanderstellt, schon fragen: Reichen die Reformbemühungen oder reichen sie nicht?
Nun zurück zu unseren Forderungen: Schärfung des Auftrags, Konzentration auf die Mindestversorgung. Änderungen am Auftrag sind im Reformentwurf vorgesehen - das ist auch gut und richtig -, aber es gibt an verschiedenen Stellen auch eine Erweiterung statt einer weiteren Begrenzung. Der richtige Weg ist eingeschlagen worden; das will ich ganz klar betonen. Der mit Abstand wichtigste Hebel, die Beschränkung des Auftrags, wird aber nicht richtig und ausreichend umgelegt; denn neue Aufgaben sollen hinzukommen, unter anderem Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen.
Wir haben in der Coronakrise festgestellt: Es gibt viele gute Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die auch in den Mediatheken verankert sind, aber sie finden irgendwie den Weg in die Schule nicht so richtig. An dieser Stelle müssen wir schauen, dass man das besser vermarktet, anstatt neue Formate aufzumachen.
Die Anstalten selbst - man sucht im Reform- vertrag auch Grenzen, die man ihnen eigentlich setzen sollte. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns zumindest darüber freuen, dass man mit dem Reformstaatsvertrag nun endlich auch auf unsere Forderungen eingeht.