Protokoll der Sitzung vom 20.11.2024

Unter dem Strich bleibt für uns also abzuwarten, wie sich die Ministerpräsidenten im End- effekt zu dem Staatsvertrag verhalten und worauf sie sich verständigen werden. Dann werden wir uns zu dem Text des Reformstaatsvertrages endgültig äußern können.

Es gibt aber noch den zweiten Staatsvertrag, nämlich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dass sich die Reformen, die bei den ÖffentlichRechtlichen angedacht sind, bereits jetzt beitragsrelevant niederschlagen, ist wohl reine Utopie. Denn dafür kommt dieser Staatsvertrag eindeutig viel zu spät.

Aktuell wird oder wurde - Herr Robra sagte gerade, es sei vom Tisch; in der Debatte ist es aber offenbar noch Bestandteil, sonst hätte die CDU dazu keine Aktuelle Debatte beantragt - über eine Indexierung des Rundfunkbeitrags verhandelt. Die CDU-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Debatte - so ist in der Begründung zu lesen - klar

dagegen aus. Warum eigentlich? Wenn man einmal betrachtet, wie es in der Vergangenheit gelaufen ist, dann stellt man fest, dass dieses Verfahren doch eigentlich dem bisherigen Agieren der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt entspricht. Zur Erinnerung: Der zuletzt vorgelegte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde

vom Ministerpräsidenten Herrn Haseloff erst in den Landtag eingebracht und dann wieder zurückgezogen. Damit konnte der Landtag über diesen Staatsvertrag gar nicht mehr befinden.

Das Szenario, das Sie, Herr Kurze, hier gerade beschrieben haben, dass die Landtage dann gar nicht mehr darüber entscheiden können, hat Ihr Ministerpräsident beim letzten Mal mit Absicht herbeigeführt. Wir waren im Endeffekt völlig heraus aus der Debatte.

(Eva von Angern, Die Linke: Ja! Wir erinnern uns!)

Das Ergebnis ist übrigens bekannt: Die Anstalten haben geklagt und es kam dann quasi die Indexierung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt: Der Beitrag wird trotzdem steigen. Aber wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben das Verfahren vorher aus der Hand gegeben. Wir hatten gar keinen Staatsvertrag mehr vorliegen. Im Prinzip kann man sich nicht über etwas beschweren, das man in der Vergangenheit bewusst herbeigeführt hat und in der Zukunft auch so sein soll. - Das ist ein krasser Widerspruch, Herr Kurze. Sie haben ihn hier deutlich zu erkennen gegeben.

(Beifall bei der Linken)

Außerdem will ich sagen: Indexierungen sind in anderen Bereichen durchaus auch gewollt. Ich kann keinem Menschen draußen erklären, warum ich eine Indexlösung bei den Abgeord-

netendiäten durchaus sinnvoll finde und möglichst darauf achte, dass das geräuschlos, ohne Debatte, durch die Landtage bzw. gar nicht mehr durch die Landtage geht, sondern einfach festgelegt wird. In dem Fall ist der Index offenbar völlig in Ordnung. Aber wenn es darum geht, dass Dritte und nicht wir selbst betroffen sind und von einer Indexlösung profitieren sollen oder derartiges impliziert wird, dann sind wir auf einmal dagegen. Insofern muss man mir schon einmal erklären, warum man es auf der einen Seite völlig in Ordnung findet und unbedingt so halten will und es auf der anderen Seite wirklich als Teufelszeug bezeichnet.

(Beifall bei der Linken)

Das passt an der Stelle einfach nicht zusammen und ist in bestimmten Punkten wirklich unehrlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nächsten Wochen werden wohl darüber entscheiden, wohin sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk entwickelt. Gestern ist bekannt geworden, dass die Anstalten Verfassungsbeschwerde einlegen. - Herr Robra, Sie haben das kritisiert. Ich sage: Es ist erst einmal deren gutes Recht.

(Eva von Angern, Die Linke: Ja!)

Vor Gericht sind doch hoffentlich weiterhin alle Menschen und auch die Anstalten gleich. Ich vertraue weiterhin dem Bundesverfassungsgericht, dass es hierzu eine Entscheidung treffen wird, wie sie in der Verfassung nun einmal vorgesehen ist.

Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der nah an den Menschen ist, der informiert, der bildet, der uns alle kulturell bereichert, der gute journalistische Angebote unter-

breitet, der ausfinanziert ist, der schlanke Strukturen aufweist und der von der Bevölkerung als Gewinn betrachtet wird. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der parteipolitisch nicht instrumentalisiert werden kann, sondern unabhängig von aktuellen Landesregierungen ein qualitativ hochwertiges Angebot vorhält. Auch sind wir dafür, dass der Rundfunkbeitrag zukünftig unabhängig von der Kommission namens KEF festgelegt wird und nicht von der CDU-Fraktion.

(Markus Kurze, CDU, lachend: Oh!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Damit kommen wir zu dem nächsten Debattenbeitrag. Herr Kosmehl spricht für die FDP-Fraktion. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich hat es nicht verwundert, dass die CDU-Landtagsfraktion eine Aktuelle Debatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk beantragt hat. Das Thema mit dem Indexmodell hat mich ein bisschen überrascht, weil damit eigentlich ein totes Pferd geritten wird. Denn die Stimmungslage bzw. die Nachrichtenlage waren eigentlich so - Staatsminister Robra hat es noch einmal deutlich gesagt -, dass das Thema vom Tisch ist. Aber wir können das Thema natürlich gern als Ankerpunkt heranziehen, um über die Frage zu diskutieren, wie wir denn jetzt zu einem auskömmlich und angemessenen finanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunk kommen.

Ich werde auf verschiedene Punkte zu sprechen kommen, aber ein roter Faden, den ich mir ausgedacht habe, wird die Frage der Stellung des Abgeordneten sein. Kollege Hövelmann hat darauf hingewiesen, dass das System der Staatsverträge und der Ratifizierung im Landtag darauf angelegt ist, dass der Landtag keinen Einfluss auf inhaltliche Beratungen hat. Das bedauern wir natürlich von Zeit zu Zeit. Deshalb haben wir uns in der Enquete-Kommission am Anfang auch sehr intensiv mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen auseinandergesetzt. Ich habe jeden angehörten Verfassungsrechtler gefragt, ob er ein anderes Modell kennt, zu dem man übergehen kann, um die Mitsprache des eigentlichen Rundfunkgesetzgebers, nämlich des Landtages, zu stärken. Wir sind überwiegend zu dem Schluss gekommen: Es gibt kein anderes System. Also müssen wir mit dem jetzigen System arbeiten. Wir werden uns - - Herr Robra hat die Tür aufgemacht: Nach der Reform ist vor der Reform. Ich gehe davon aus, dass er die Erkenntnisse der Enquete-Kommission in zukünftige Gespräche einbringt.

Aber wie ist die Situation jetzt? - Die Ministerpräsidenten haben einen Reformstaatsvertrag beschlossen. Im Prinzip geht es um vier Staatsverträge: den Medienstaatsvertrag, den ARDStaatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag und den Deutschlandradio-Staatsvertrag. Der Reformstaatsvertrag wird uns vorgelegt. Wir können dazu Stellung nehmen. Je nachdem, wie die Stellungnahme ausfällt, wird der Ministerpräsident den Reformstaatsvertrag bzw. die Staatsverträge unterschreiben. Danach bekommen wir es zur Ratifizierung vorgelegt.

Stellungnahmen aufnehmen, der Minister- präsident folgt der Mehrheit des Landtages und trägt das noch einmal vor. Wenn aber alle anderen nicht mitmachen, dann gibt es zwei Varianten. Entweder wir unterschreiben

trotzdem oder aber die Staatsverträge bzw. der Reformstaatsvertrag kommen nicht. Die Frage wird sein, ob wir an der Stelle noch ein-mal einige Punkte inhaltlich aufmachen können, die uns in Bezug auf den Reformstaatsvertrag wichtig sind. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, darin sind einige Dinge enthalten, über die wir reden müssen.

Kollege Kurze hat nicht nur heute, sondern schon in der Vergangenheit immer wieder sehr detailliert zu der Anzahl der Fernseh- und Hörfunkprogramme Stellung genommen. Jetzt kommen wir einmal zum Detail; denn gerade beim Hörfunk wird es eine spannende Frage geben. Vorgeschlagen sind vier Hörfunkprogramme je Landesrundfunkanstalt und ein weiteres Hörfunkprogramm je sechs Millionen Einwohner. Jetzt lautet die spannende Frage - diese ist im Text nicht geregelt worden -: Gelten die Einserwellen, also MDR Sachsen- Anhalt, MDR Thüringen und MDR Sachsen, bereits als ein Hörfunkprogramm? Dann hätten wir noch zwei weitere. Nehmen wir dann Kultur, Info, Jump oder Sputnik? Was tun wir denn dann? Die Nutzung ist doch vorhanden. Natürlich sind private Hörfunkanbieter bei uns auch stärker im Markt. Das stellt man überhaupt nicht infrage. Aber es gibt doch einen Nutzerkreis. Gerade MDR aktuell - das ehemalige MDR Info - ist doch wichtig, um Nachrichten zu transportieren. Auch MDR Kultur hat seine Berechtigung, genauso wie Jump als Angebot für Jüngere. Das wird eine spannende Frage sein. Diesbezüglich ist der Text nicht genau. In den Anmerkungen steht, der MDR könne mit sieben rechnen. Das würde dafür sprechen, dass wir alle Einserwellen behalten können. Aber diesbezüglich ist der Text nicht genau. Es kommt wieder darauf an, wie wir es auslegen.

Ich bin dankbar, dass einzelne Vertreter in der Rundfunkkommission dem Versuch nicht

erlegen sind, Deutschlandradio, Deutschlandfunk abzuschaffen oder in das ZDF zu integrieren. Ich habe das an mehreren Stellen gesagt: Ich brauche kein Mainzelmännchen im Radio. Das ZDF ist ein Fernsehprogramm und Deutschlandradio bzw. Deutschlandfunk ist ein Hörfunkprogramm.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke)

Das bleibt bestehen. Das ist gut.

Andererseits hat man versucht, der ARD jetzt irgendwelche Gremien aufzudrücken, weil man die Gremienarbeit verschlanken wollte. Dabei ist z. B. der ARD-Programmbeirat geschliffen worden, weil - das ist jetzt meine Interpretation, Herr Robra - zu viele Mitglieder der Rundfunkkommission im ZDF-Fernsehrat sitzen

(Stefan Gebhardt, Die Linke, lacht)

und keine Idee haben,

(Stefan Gebhardt, Die Linke: Keine Ahnung haben!)

wie die ARD und die Aufsicht in der ARD funktionieren. Es einem Vorsitzland zu geben, das dann quasi alle Programmbeschwerden und alles Weitere organisieren muss, heißt, dass wir uns von der föderalen Struktur der ARD verabschieden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

(Beifall bei der FDP und bei der Linken - Zu- stimmung bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem - obgleich meiner kritischen Bemerkungen - sind es erste Reformschritte, die wir brauchen, wenn wir den Anstieg des Rundfunkbeitrages

dämpfen wollen und dafür Sorge tragen wollen, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung haben, der seinem Auftrag folgt und diesen erfüllt.

Die Frage ist jetzt: Was tun wir Abgeordnete? Ich habe es schon beschrieben: Wir können nur zustimmen oder uns jedenfalls bei der Ratifizierung zu Wort melden. An der Stelle will ich sehr persönlich sagen: Die Ansicht von vielen Personen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk - beim ZDF, aber auch in den ARD-Anstalten -, dass es einen Zwang für die Landtage gibt zuzustimmen, vertrete ich nicht. Ich habe als Abgeordneter ein freies Mandat. Ich kann einer Vorlage zustimmen oder diese ablehnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Es gibt keinen Automatismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landtage Staatsverträgen zustimmen müssen. Richtig ist - darauf hat der Kollege Gebhardt hinge- wiesen -: Die Staatsverträge müssen natürlich irgendwann im Landtag ankommen, damit wir auch die Möglichkeit haben, darüber zu befinden. Aber wie gesagt: Einen Automatismus, dass der Landtag einer KEF-Empfehlung folgen und zustimmen muss, gibt es nicht. Ich frage mich immer: Wer denn? - Die Landtagsmehrheit, die die Regierung stellt? Gibt es die Pflicht für die Opposition nicht? Muss die Opposition auch zustimmen oder kann sie sich einen schlanken Fuß machen? Das sind doch die Fragen, die wir irgendwann einmal klären müssen.

Herr Kollege Hövelmann - deshalb habe ich vorhin einen Zwischenruf getätigt; ich habe schon mehrfach versucht, das Thema mit Ihnen zu erörtern -: Das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu der Frage des freien Mandates und zu der Frage gesagt, ob der Landtag und

der Abgeordnete zustimmen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls gesagt, dass es so, wie es das Land Sachsen-Anhalt - also die Regierung, die den Vorschlag unterbreiten muss - macht, jedenfalls nicht geht. Denn wir sind in einer Verantwortungsgemeinschaft mit anderen Ländern und können nicht einzeln ausscheren.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf zwei kleine Punkte eingehen. Ich finde, die Verfassungsbeschwerde kommt tatsächlich zu einer Unzeit. Ich habe in meiner Funktion als Mitglied des MDR-Rundfunkrates in den Gremien darauf hingewiesen, dass ich den Zeitpunkt für verfrüht halte, jetzt zu klagen, weil nirgendwo - n i r g e n d w o - in einem Staatsvertrag verankert ist und auch nicht im Grundgesetz verankert ist, dass eine KEFEmpfehlung binnen einer bestimmten Frist umzusetzen ist. Vielmehr ist das System sehr klar formuliert. Natürlich besteht auch nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit der Länder, die KEF- Empfehlung zu hinterfragen und ggf. anders umzusetzen, als es die KEF vielleicht angedacht hat. In dem Verfahren sind wir jetzt. Das müssen wir jetzt zu Ende führen.

Wir werden uns auch damit auseinandersetzen müssen, wie wir die Beitragsfestsetzungs- verfahren zukünftig gestalten. Deshalb sage ich: Die Klagen kommen zu früh. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht keine voreiligen Entscheidungen treffen wird. Aber das Gericht, das höchste deutsche Gericht, ist natürlich frei in seiner Ansicht.

Ich hätte gern, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch auf Herrn Siegmund reagiert, aber er ist leider nicht mehr im Saal und folgt der Debatte nicht mehr.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Gott sei Dank!)

Ich will es trotzdem für das Protokoll festhalten. In seiner Rede waren wieder einige Nebelkerzen dabei. Aber vor allen Dingen war auch eine Unwahrheit enthalten. Diese werden wir alle im Protokoll nachlesen können. Die CDU-Fraktion bzw. die Koalitionsfraktionen hätten beim letzten Mal nichts anderes tun können. Der Vorwurf, sie hätten im Bundesrat dagegen - - Wie ein Reformstaatsvertrag zum Bundesrat kommt, weiß ich noch nicht.

(Stefan Gebhardt, Die Linke, lacht)