Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

Vielen Dank, Herr Thomas. - Es folgt Herr Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten uns hier im März dieses Jahres auf bündnisgrüne Initiative hin - ich will es einmal erwähnt haben, weil es noch keiner gesagt hat -

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

über digitale, automatisierte Dorfläden ausgetauscht. Der Wunsch, den ländlichen Raum mit Dorfläden zu beleben, und die Notwendigkeit, für diese und deren wirtschaftliche Tragfähigkeit tätig zu werden, wurden fraktionsübergreifend geteilt. Infolgedessen hatten wir dann im Ausschuss ein sehr interessantes, langes Fachgespräch mit Dorfladenbetreibern, sowohl großen wie Tante Enso und Rewe als auch Einzelkämpfern wie dem Heimatmarkt Wiepke. Anschaulich wurde die digitale Umsetzung der personallosen Öffnung dargestellt. Hierzu

wurde auch von allen Betreibern angemerkt,

dass die Sonntagsöffnung einen beträchtlichen Beitrag zur Sicherung ihrer Geschäftsgrundlage leistet. Die Unternehmen waren sich darin einig, dass eine rechtssichere Lösung für die Sonn- und Feiertagsöffnung von automatisierten, personallosen Dorfläden notwendig ist. Die Rechtssicherheit ist genau der Punkt.

Nun hat das Wirtschaftsministerium am Montag eine untergesetzliche Regelung zur Sonntagsöffnung für Genossenschaftsläden in SachsenAnhalt vorgestellt. Danke dafür. Das war tatsächlich so ein bisschen der Auftrag aus dem Ausschuss. Das war dort Konsens. Das wurde erfüllt. Das ist ein erster Schritt, den wir auch für die Genossenschaftsläden im Land begrüßen. Wir brauchen jedoch eine gesetzliche Lösung für alle Anbieter, um einen fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Modellen zu ermöglichen, womit wir beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wären.

Zur Umsetzung einer Sonntagsöffnung für personallose Dorfläden empfiehlt sich der Blick nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen, wie das auch im Fachgespräch z. B. vom Handelsverband empfohlen wurde. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier vorliegt, wird überraschend jedoch ein eigener Weg gewählt. Dieser erscheint uns letztlich nicht rechtssicher und damit leider auch wenig hilfreich zu sein für die bestehenden und künftigen Dorfläden im Land.

Mit dem vorliegenden Formulierungsvorschlag wird die Öffnung jeglicher Geschäfte am Sonntag ermöglicht, wenn sie denn nur digital und personallos betrieben werden. Das war aber nicht das ursprüngliche Ansinnen. Ich befürchte, das wird auch so nicht vor Gericht halten. Stichwort ist die von den Vorrednern schon angesprochene grundgesetzliche Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe. Deswegen hatten wir ja gesagt, die automatisierte, personallose

Öffnung gerade kleiner Läden auch außerhalb der Öffnungszeiten der großen Supermärkte wäre der Schlüssel dafür. Die Störung der Sonntagsruhe scheint damit innerhalb des Toleranzbereichs des Ruhegebots zu sein. Da es sich nur um kleine Läden vor allem im ländlichen Raum handeln sollte, wäre auch nur ein äußerst geringfügige die Sonntagsruhe störende Außenwirkung zu erwarten. Man hat eben vor Ort einen Laden. Da passiert eben auch am Sonntag etwas. Das ist nicht schlimm. Genau um diese Abwägung und geringe Störung wird es in der rechtlichen Überprüfung gehen.

Der jetzige schlichte Entwurf sieht diese Beschränkung nicht vor. Es wäre davon auszugehen, dass vor allem größere Einheiten, die größeren Ketten in den Großstädten davon Gebrauch machen werden. Das wird passieren. Das überschreitet unserer Ansicht nach diese empfindliche verfassungsrechtliche Grenze und geht gerade weg von der Förderung der Einrichtungen im ländlichen Raum. Also, die Idee, wir geben denen einen gewissen Vorteil, weil sie klein sind, weil sie eben dezentral im ländlichen Raum sind, fällt weg. Die Großstädte ziehen gleich. Dann ist doch diese Konkurrenzsituation eigentlich wieder eins zu eins da. Wo bleibt denn da die Förderung des ländlichen Raums?

(Ulrich Thomas, CDU: Weil sie nicht mehr zu fahren brauchen!)

Ich glaube, damit geht man zu weit.

(Ulrich Thomas, CDU: Sie bleiben im Ort! Sie brauchen nicht mit dem Lastenfahrrad los!)

Wir halten es daher für nötig, mit einem solchen Gesetz die Verkaufsfläche auf bis zu 150 m2 zu begrenzen - das war so der Wert, den uns die Angehörten nannten - und das Angebot ausschließlich auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs zu beschränken. Das ist so das

typische Sortiment, das sie tatsächlich anbieten. Aufgrund des damit eingeschränkten Sortiments und der geringen Fläche solcher vollautomatisierten Verkaufsstände im Vergleich zu konventionellen Supermärkten ist mit einem moderaten Kundenaufkommen zu rechnen. Es wird keine werktägliche Geschäftigkeit begründet. Das ist ja so das, was in der Rechtsprechung genannt werden wird. Die mögliche Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe kann dieser Abwägung standhalten.

Des Weiteren sollten wir den Gesetzeszweck um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gute Lebensqualität und für attraktive Lebensräume ergänzen. Ich glaube, das wäre durchaus hilfreich für die rechtliche Auseinandersetzung. Eine Öffnungsklausel nur für die ländlichen Räume - das wäre mir fast am liebsten - wird sicherlich rechtlich so nicht machbar sein.

Mit den eben genannten Beschränkungen, die sich am hessischen Vorgehen orientieren, wären wir tatsächlich dem gemeinsamen Ziel, das ja geteilt wird, ein Stück näher. Wir werden diese Konkretisierung als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf in den Ausschuss einbringen. Dann kann man natürlich darüber diskutieren. Ich bin gespannt darauf zu erfahren, wie die verschiedenen Positionierungen sein werden, nicht nur, weil wir die Fokussierung auf Dorfläden anstreben, sondern vor allem, weil es rechts- sicherer erscheint als der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

Ich erinnere hier an den Wunsch der Dorfladenbetreiber aus dem Fachgespräch nach einer rechtssicheren Lösung für sie. Die Frage nach der Klage schwebte gerade im Raum. Ich will realistisch sein, so etwas wird kommen. Natürlich wird so ein Ding auch von irgendjemandem beklagt werden; nicht von mir. Dann muss das passen. Ich glaube, der aktuelle Entwurf geht

ein Stückchen zu weit. Wir sollten versuchen, das im Ausschuss wieder einzuhegen. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Meister. - Als letzter Redner folgt noch einmal Herr Silbersack für die FDPFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin erst einmal allen Rednern dafür dankbar, dass sie sich grundsätzlich zu der Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes bekannt haben. Wir werden selbstverständlich alle rechtlichen Bedenken, wie wir das im Vorfeld schon gemacht haben, im Ausschuss aufgreifen. Wir werden darüber diskutieren und dann, glaube ich, eine gute und rechtssichere Lösung auf den Weg bringen.

Herr Meister, zu dem, was Sie gesagt haben, Sie glaubten, dann würden sie anders reagieren: Letztendlich sind wir als Koalition davon überzeugt, dass marktwirtschaftliche Grundsätze greifen werden. Die Anbieter, die im Ausschuss waren, gehen ja nicht in den ländlichen Raum, weil sie glauben, es ist dort nichts zu verkaufen, sondern sie sind davon überzeugt, dass es dort eine Nachfrage gibt und das Angebot angenommen wird. Deshalb ist die Attraktivität evident und meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen.

Für das, was der Kollege Thomas gesagt hat, möchte ich sehr herzlich danken. Wir suchen dann den gemeinsamen Ort aus für das nächste Jahr, um dort die Feier auszurichten. - Vielen Dank.

(Lachen und Zustimmung bei der CDU)

Das sind ja Aussichten, Herr Silbersack. - Also: Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung.

Abstimmung

Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Wir sehen den weiteren Verhandlungen entgegen.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich daran erinnern: Die fachpolitischen Sprecher des Ausschusses für Inneres und Sport versammeln sich im Raum B1 11. Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt versammelt sich im Raum B1 07. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesund- heit und Gleichstellung versammelt sich im Raum B0 05.

Wir alle versammeln uns wieder um fünf Minuten vor zwei.

Unterbrechung: 12:52 Uhr.

Wiederbeginn: 13:56 Uhr.

Meine Damen und Herren! Hier sitzen einige. Daher fangen wir an.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4776

Einbringen wird den Gesetzentwurf Abg. Frau Lüddemann. - Frau Lüddemann, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was macht eigentlich ein Haus zu einem guten Haus? Was macht ein Bauwerk zu einem hochwertigen Bauwerk? - Wenn wir auf den klassischen gesetzlichen Rahmen schauen, dann erschöpft sich diese Frage einzig in den Fragen der Sicherheit.

Solange ein Haus stabil und tragfähig steht, die Baumaterialien verlässlich und geprüft sind; solange ein Brandgeschehen möglichst vermieden wird und solange Verfahren geregelt sind, Abstände eingehalten sowie Zuständigkeiten delegiert werden, scheint alles in Ordnung. Bauordnungen können aber mehr.

(Jörg Bernstein, FDP: So ist es! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Reicht!)

Zur Gefahrenabwehr wollen wir eine ökologische und gesunde, menschenfreundliche Zielrichtung des Bauens stellen.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

- Danke schön, Herr Abgeordneter.

(Lachen bei der Linken - Thomas Krüger, CDU, lacht)

Ein Haus bietet Obdach; soll es auch. Aber alles andere muss von außen zugeführt werden: Energie, Wärme, Wasser wird noch oft über weite Strecken zu den Gebäuden hin- und auch weggeleitet. Wir planen unser Lebensumfeld nicht ganzheitlich. Häuser und Gebäude sind immer noch ressourcenverbrauchende und meist auch CO2-emittierende Bauwerke. Vereinzelt, geplant und gebaut, ohne wirkliche Bezugnahme auf alles andere, was das Leben der Menschen bestimmt, etwa Mobilität oder gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Auch die Flächen rund um die Gebäude werden meist unabhängig voneinander betrachtet. Wände hochziehen, Dach drauf, fertig; so könnte man meinen.

Wir können Häuser und Freiflächen aber auch ganz anders denken, dann planen und schlussendlich bauen. Wir können sie als in die Umgebung integrierte Bauwerke entwerfen; als Bauwerke, die ihre eigene Energie produzieren; als Bauwerke, die auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind;

(Jörg Bernstein, FDP: Wer verbietet das?)

als Bauwerke mit aktivem Wassermanagement, als Teil regionaler Mobilitätsketten.