Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

(Beifall bei der Linken)

Für Kinder unter 14 Jahren ist das Jugendamt zuständig und nicht der Staatsanwalt und das Gericht. Ich werde nachher darauf verzichten, dazu etwas sagen. Wir werden selbstverständlich den Antrag unter Tagesordnungspunkt 16 ablehnen.

Zu dieser Beschlussempfehlung: Die ist nicht nichts, aber wir werden uns der Stimme ent- halten.

(Beifall bei der Linken)

Es gibt keine Fragen. Auch die FDP-Fraktion hat signalisiert, dass sie keinen eigenen Redebeitrag halten wird. Für die GRÜNEN Herr Striegel. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Ich bin froh darüber - ich hoffe, das eint uns als demokratische Fraktionen -, dass die Entwicklung in Halle in den letzten Wochen und Monaten sehr positiv ist, dass das Thema Jugendkriminalität - im Übrigen im Zusammenspiel von repres-

siven und präventiven Elementen - deutlich besser unter Kontrolle ist. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für alle Hallenserinnen und Hallenser.

Was mir wichtig ist: Wer Jugendkriminalität dauerhaft und gut bekämpfen will, der muss sich mit jungen Menschen intensiv beschäftigen und d. h. vor allem, Regelstrukturen zu stärken. Die Kollegin von Angern hat darauf verwiesen. Wir brauchen gute Jugendarbeit. Wir brauchen gute Schulsozialarbeit. Wir brauchen Unterstützung für Eltern, die Kinder haben, bei denen es bspw. Therapiebedarfe gibt. All das ist oft, aber eben nicht immer ausreichend gegeben. Wer in Halle schon einmal Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gesucht hat, der wird wissen, dass bspw. in diesem Bereich deutlich mehr Bedarf besteht, als gedeckt werden kann.

Mir wäre wichtig, dass wir als Parlament dafür sorgen, dass die Regelstrukturen gestärkt werden. Dann sind wir in der Lage, auch mit Phänomenen wie Jugendkriminalität gut umzugehen. Unser Fokus sollte auf Prävention liegen. Repression ist ein wichtiges weiteres Element. Aber zentral ist, dass wir die Regelstrukturen stärken müssen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt spricht Herr Albrecht für die CDU und die gesamte Koalition. - Sie haben das Wort.

Werte Kollegen! Seitdem die Fraktion Die Linke den Antrag im Juni letzten Jahres vorgelegt hat, ist viel passiert. Wir haben es schon gehört, auch von der Ministerin. Die Polizeipräsenz in

Halle, die Aufklärungsarbeit an Schulen durch die Polizei, durch Lehrer und andere Institutionen und nicht zuletzt die Arbeit der Justiz sind verstärkt worden. Es ist gelungen, mehrere Intensivstraftäter erfolgreich zu verurteilen. Als Beispiel kann ich den Gucci-Taschenräuber nennen, der für seine Taten ca. acht Jahre in Haft gehen muss bzw. schon in Haft ist und dort bleiben muss. Das heißt, die Situation hat sich beruhigt, und die Maßnahmen der Landesregierung und aller Akteure, die in der Prävention mitgearbeitet haben, haben sich gelohnt und ihnen ist großer Dank geschuldet.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Aber wichtig ist, dass dies nur ein erster Schritt war. Optimierung, Fortsetzung und sich jetzt nicht auf den kleinen Lorbeeren auszuruhen, sind angesagt. Man muss bei Präventionsarbeit zwischen zwei Arten unterscheiden, und zwar gibt es zum einen die verhaltensbezogene Prävention, also die, bei der direkt auf den Täter, den potenziellen Täter, eingewirkt werden soll. Das ist - ich kann es verraten - der Schwerpunkt der Beschlussempfehlung. Zum anderen gibt es die verhältnisbezogene Prävention. Sie soll dazu beitragen, die Lebensumstände des potenziellen Täters so zu verändern, dass er gar nicht auf die Idee kommt, straffällig zu werden. Das ist das, was die Linken in großen Teilen möchten.

Die verhaltensbezogene Prävention umfasst die Aufklärung, das Erklären von Regeln. Es geht also darum: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt und welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn man sich nicht an diese Regeln hält? Genau das muss verstärkt in Schule und auch in Familie stattfinden, damit jeder weiß, was passiert, wenn er sich falsch verhält.

Wenn sich jemand falsch verhält - das habe ich schon einmal gesagt -, dann müssen Taten folgen. In diesem Kontext kommt die Präven-

tionsarbeit nach der Straftat: Das sind die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung. Das klingt erst einmal komisch, aber auch Strafe wirkt präventiv, nämlich zum einen spezialpräventiv auf den Täter selbst, damit er sich beim nächsten Mal gut überlegt, ob er noch einmal straffällig wird, und generalpräventiv auf alle anderen. Wenn die Teilnehmer oder potenziellen Teilnehmer an Straftaten, also die Jugend- lichen, sehen, dass der Rädelsführer für mehrere Jahre ins Gefängnis muss, dass also wirklich etwas passiert, dass Ermittlungsarbeit statt- findet und eine Strafe folgt, dann überlegen sie sich gut, wie sie sich verhalten.

Wir denken, das Haus des Jugendrechts ist eine gute Institution. In dieser Richtung wird schon viel gemacht. Prüfen zu lassen, ob dies ausbaufähig ist, halten wir für eine gute Idee. Das gilt genauso für den Vollzug in freier Form und für die Opferhilfe.

Ich will kurz etwas zu der verhältnisbezogenen Prävention sagen. Das ist ein sehr komplexes, schwieriges und extrem teures Thema. Klar wäre es schön, wenn wir Armut einfach so beseitigen können, Chancengleichheit für alle schaffen und soziale Ungerechtigkeiten abschaffen könnten, aber das ist eine gesellschaftspolitische Mammutaufgabe. Das heißt jetzt nicht, dass man den Kopf in den Sand steckt, sondern man muss auch in diesem Bereich etwas machen. Wir haben es gehört.

Die Jugendfreizeitbeschäftigung ist ein Part, der von der Sozialarbeit begleitet werden soll; denn Jugendliche, die etwas zu tun haben und die ihre Freizeit sinnvoll gestalten, kommen weniger auf dumme Ideen. Das heißt auch, die Vereinsarbeit zu stärken und den Sport zu fördern. All das, was schon passiert, muss verstetigt werden, damit Jugendliche gar nicht erst straffällig werden. Aber alles nur im Rahmen des Leist- baren.

Herr Albrecht.

Vielen Dank. Die Zeit ist um.

(Zustimmung)

Herr Zietmann für die AfD. - Sie haben das Wort.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wenn ich den Ursprungsantrag, der den Landtag seit dem Frühjahr 2023 in den unterschiedlichen Ausschüssen beschäftigt hat, mit der Beschlussempfehlung vergleiche, dann habe ich volles Verständnis dafür, dass die einbringende Fraktion des Ursprungsantrags sich im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz der Stimme enthalten hat. Das haben auch wir getan und wir werden dies auch heute tun.

Präventionsangebote gegen Jugend- und Kinderkriminalität sind gut, richtig und wichtig, und sie stehen im Zusammenhang mit der bedingten Strafmündigkeit bereits ab dem 12. Lebensjahr, über die wir nachher verhandeln werden. Um spätere kriminelle Karrieren bereits im Kindesalter zu unterbinden, brauchen wir beides: Prävention und Sanktion.

Im Unterschied zum Ursprungsantrag wird die Beschlussempfehlung an keiner Stelle konkret.

Kein Wort vom Neuköllner Modell, das die im Jahr 2010 unter nicht vollständig geklärten Umständen ums Leben gekommene Jugendrichterin Kirsten Heisig mit einigen Kollegen entwickelt hat und das zu enormen Verfahrensbeschleunigungen führte.

Kurze Verfahren im Jugendstrafrecht sind wichtig; denn das macht den Jugendlichen den Zusammenhang von Tat und Tatfolgen deutlich. Das ist bei langen Verfahrensdauern oft nicht mehr gegeben, insbesondere

dann nicht, wenn sich die Delikte bei jugend- lichen Intensivtätern häufen. Manche brauchen diese Anschaulichkeit, um vielleicht doch noch etwas dazuzulernen.

Das Neuköllner Modell wurde übrigens seinerzeit von linker Seite als Modell des kurzen Prozesses diffamiert. Umso überraschter war ich, als ich im Ursprungsantrag der Linken dazu lobende Worte fand.

Ich bin gespannt auf die Beschlussrealisierung. Immerhin steht in der Beschlussempfehlung, die von den regierungstragenden Fraktionen stammt, die artige Bitte an die Landesregierung, über den Stand der Dinge im Ausschuss zu berichten. Darin kommt auch das Wort Opferschutz vor, was uns wichtig ist. Da- mit bleibt uns das Thema irgendwie doch er- halten und bewirkt dadurch, dass wir die Beschlussempfehlung trotz ihrer sonstigen Unverbindlichkeiten nicht ablehnen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir können zur

Abstimmung

kommen. Zur Abstimmung liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/4753 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion Die Linke und die Fraktion der AfD. - Damit ist diese Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4753 in der vorliegenden Fassung angenommen worden.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, zu dem

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Zweitstudiengebühren abschaffen - Hürden für berufliche Umorientierung verringern

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4777

Einbringer ist der Abg. Herr Meister. - Herr Meister, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer arbeitet heutzutage noch von Anfang bis zum Ende seines Arbeitslebens in demselben Beruf? Veränderungen und Brüche in der Arbeitsbiografie sind heute völlig normale Bestandteile von Lebensläufen. Ich selbst bin

ausgebildeter Elektromonteur, dann studierter Jurist, beschäftige mich in jüngerer Zeit doch recht viel mit öffentlichen Finanzen und Hochschulen. Das war kein Zweitstudium; manchmal fühlt es sich allerdings so an.

Dabei ist es heutzutage gar nicht so unüblich, dass Menschen sich im Laufe des Arbeitslebens entscheiden, noch ein zweites Studium zu absolvieren, insbesondere wenn man bedenkt, dass viele direkt nach der Schule an die Universität wechseln und sich vielleicht zu dem Zeitpunkt noch gar nicht so sicher sind, ob der Studiengang das Richtige für sie ist.

Insbesondere die Bologna-Reform, durch die man viel schneller als früher einen Studienabschluss erreichen kann, erhöht durchaus die Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit, dass Menschen sich wünschen, mehrere Studiengänge zu absolvieren. Allerdings kann sich dann ein finanzielles Hindernis auftun; denn an einigen Hochschulen und Universitäten werden bei uns Zweitstudiengebühren erhoben, also Studiengebühren, die die Studierenden jedes Semester on top zu dem Semesterbeitrag zahlen müssen. Diese belaufen sich aktuell auf jeweils 500 €. Das ist für Vollzeitstudierende, die ihren Lebensunterhalt zumeist mit Nebenjobs finanzieren, gar nicht mal so wenig.

Die Zweitstudiengebühren stellen damit eine Hürde dar, die ein Hindernis für eine berufliche Umorientierung ist, die aber möglicherweise auch gesamtgesellschaftlich gewünscht sein kann. Andere Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und

Schleswig-Holstein verzichten deswegen auf die Erhebung von Zweitstudiengebühren und

haben dies so auch in ihren Hochschulgesetzen festgelegt.