bühren. Die Hochschulen und Universitäten können weitere Studiengebühren erheben oder eben auch nicht. Aber dass es ihnen freigestellt ist, Zweitstudiengebühren zu erheben, führt aktuell dazu, dass z. B. die beiden Universitäten in Sachsen-Anhalt solche Gebühren erheben.
Wenn man also Zweitstudiengebühren wirklich abschaffen möchte - der Koalitionsvertrag der Koalition zielt darauf ab; so verstehe ich ihn zumindest -, dann muss man das Hochschulgesetz dementsprechend anpassen und die Erhebung von Zweitstudiengebühren beenden, so wie wir es bereits mit den Langzeitstudiengebühren in der Novelle zum Hochschulgesetz in der letzten Legislaturperiode gemacht haben. Die Kolleginnen und Kollegen aus der damaligen Legislaturperiode werden sich erinnern.
Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung keck auf, den Entwurf eines Hochschulgesetzes vorzulegen, in dem die Zweitstudiengebühren gestrichen werden. Ich weiß, die gängige Kritik an dem Punkt ist, dass man einen Gesetzentwurf vorlegen könnte. Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, wenn das positiv aufgenommen wird, als Opposition einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir scheuen die Arbeit nicht.
Zwar sind die Summen, die die Hochschulen mit Zweitstudiengebühren einnehmen, eher überschaubar - über das gesamte Land gesehen, sind es ca. 400 000 € im Jahr -; dennoch wissen wir um die schwierige finanzielle Situation der sachsen-anhaltinischen Wissenschaftslandschaft.
Deshalb schlagen wir vor, dass den Hochschulen und Universitäten als Ausgleich entsprechende finanzielle Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden, damit Einnahmeausfälle durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren für einen Übergangszeitraum ausgeglichen werden
können. Einen entsprechenden Änderungsantrag werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Wissenschaftsausschuss bzw. den Finanzausschuss einbringen.
Zweitstudiengebühren sind eine zusätzliche Hürde für die berufliche Umorientierung. Sie passen nicht mehr in unsere Zeit, in der beruf- liche Umorientierung ein normaler Bestandteil von Lebensläufen ist. Wir Bündnisgrüne setzen uns daher dafür ein, dass der Zugang und die Chance eines Studiums nicht von der finanziellen Situation der Bürgerinnen und Bürger abhängig sind; auch das ist ein Teil von Gerechtigkeit. Deswegen fordern wir, die Zweitstudiengebühren in Sachsen-Anhalt abzuschaffen.
Danke für die kurze, knappe Einbringung. - Wir waren ein wenig irritiert, weil eine falsche Zeit angezeigt wurde, aber Herr Meister hat sich nicht irritieren lassen.
Herr Meister, das gibt mir die Gelegenheit, kurz darauf hinzuweisen, damit es sich nicht falsch festhakt - wir haben heute Besucher -: Es gibt bei uns eine sachsen-anhaltische Wissenschaftslandschaft und nicht die sachsen-anhaltinische Wissenschaftslandschaft.
Ich hoffe nicht, dass das Haus von Anhalt hier eine Privatuni hat. Ich weiß es nicht. - Für die Landesregierung spricht nun Frau Hüskens. - Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie ahnen, ich mache das jetzt in Vertretung des Kollegen Willingmann, der heute entschuldigt nicht im Plenum anwesend ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antragstellerin fordert die Landesregierung auf, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass keine Studiengebühren für ein zweites oder weiteres Studium mehr erhoben werden dürfen. Der Landtag soll zudem beschließen, dass im Landeshaushalt 2025/2026 entsprechende finanzielle Mittel eingeplant werden, um die durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren an den Hochschulen entstehenden finanziellen Einbußen zu
Schauen wir zunächst die Rechtsgrundlagen für Zweitstudiengebühren im Hochschulgesetz des Landes und den Sinn und das Ziel eines Zweitstudiums an. Um ein Zweitstudium handelt es sich immer dann, wenn nach Abschluss eines Studiums in Deutschland mit dem Abschluss Bachelor, Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen die Aufnahme eines weiteren grundständigen Studiums angestrebt wird. Um ein Zweitstudium handelt es sich z. B., wenn sich ein Hochschulabsolvent nach seinem abgeschlossenen Bachelorstudium in Betriebswirtschaft dazu entscheidet, ein Studium der Psychologie zu beginnen. Um ein Zweitstudium handelt es sich auch, wenn auf ein Master- studium ein weiteres Masterstudium folgt.
Nach § 111 Abs. 3 Satz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2020 können dafür Gebühren erhoben werden. Die Hochschulen können sich für die Erhebung von Zweitstudiengebühren entscheiden, wenn sie dies in ihrer Gebührenordnung regeln. Die
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erheben Zweitstudiengebühren. Andere Hochschulen, wie die Hochschule Magdeburg-Stendal, die Hochschule Merseburg, die Hochschule Harz oder die Burg, verzichten auf die Erhebung von Zweitstudiengebühren oder haben diese ausgesetzt.
Die Verantwortung über das Ob der Zweit- studiengebühren liegt aktuell somit ausschließlich bei den Hochschulen selbst. Das ist Ausdruck der Hochschulautonomie, und das ist auch gut so. Ein Zweitstudium dient eben nicht dem Erwerb der Berufsqualifikation, sondern einer gezielten Verbesserung der beruflichen Perspektiven und ggf. einer beruflichen Spezialisierung. Daher ist es legitim, für ein Zweit- studium nach Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, der bereits eine Berufstätigkeit ermöglicht, Gebühren zu erheben.
Um sozialen Härten entgegenzuwirken, sehen zudem die Gebührensatzungen der Hochschulen in der Regel dafür Ausnahmen von der Gebührenpflicht und Gebührenbefreiungen vor. Über Weiteres lassen Sie uns gern, auch mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage, im Ausschuss diskutieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
dazu gerungen. Wir wollten ihn eigentlich ablehnen - er wird jetzt überwiesen -, weil wir dieses Thema in der von Ihnen vorgelegten Fassung für völlig aus der Zeit gefallen halten. Ich will das anhand eines einfachen Beispiel begründen, das auf den ersten Blick komisch klingt, aber auf den zweiten Blick, denke ich, zum Ziel führt.
Ich habe neulich abends die „Tagesthemen“ geschaut. Dort gibt es immer auch ein lokales Fenster, in dem Fall einen Bericht von der Universität Magdeburg. Darin hat Herr Strackeljan ganz stolz berichtet, dass unter den 11 500 Studenten an der Universität Magdeburg mehr als 1 600 indische Studenten seien, die hier lediglich einen Semesterbeitrag zahlen müssten. Diese Studenten wurden dann dazu interviewt, wohin sie nach dem Studium gehen wollen: Sie wollen zu Porsche, zu Audi, Formel-1-Manager oder irgend so etwas werden. Jedenfalls wollten diese Studenten offenbar nicht in Sachsen-Anhalt bleiben.
Dazu habe ich mir erlaubt, die Frage zu stellen: Können wir uns das in diesen wirtschaftlichen Zeiten, die sich eher verdüstern, was die Steuereinnahmen angeht, eigentlich noch leisten? Müssten wir die Fragen nicht grundsätzlicher stellen?
1 600 Studenten, rechnen wir einmal mit fünf Jahren, dann wären wir bei mehr als 8 Millionen €, die wir allein an einer Universität wie der Magdeburger für den Wissenschaftsbetrieb - wenn wir das einmal voraussetzen würden - generieren könnten.
Parallel dazu: Wir waren in Pécs und haben uns dort die Zahnarztausbildung angeguckt, die sowohl deutsch- als auch englischsprachig läuft. Die finanzieren die gesamte Pécser Universität quasi quer, indem sie sozusagen durch diese Studiengebühren, 7 500 € pro Semester, für Zahnärzte und Humanmediziner und anderes
machen. Angesichts dessen frage ich mich, ob wir das in diesen Zeiten, in denen wir mühsam um jeden Euro ringen, den die Landesregierung uns bei den Problemen in diesem Haushalt überantwortet hat, und unter diesen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hier und da hinkriegen. Ist es nicht an der Zeit, die Fragen hierzu grundsätzlich anders zu stellen? Sie haben noch einmal fröhlich an die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren erinnert. Ja, wir haben dabei mitmachen müssen, in so einer koalitionären Logik.
Aber ich frage mich nach wie vor: Was haben wir damit eigentlich angerichtet? Wir haben damals gedacht, wir zwingen junge Leute, ihr Studium zügig zu beenden. Heraus kam jedoch, dass wir die stabilen Einnahmen, die wir zuvor zur Verbesserung der Lehre hatten, dann nicht mehr hatten und kompensieren mussten.
All das, in diesen Kontext gebettet, ist diese Debatte, die Sie heute führen, der absolut älteste Hut, den dieses Land nun überhaupt nicht gebrauchen kann. Denn a) besteht, praktisch gesehen, gar kein Problem, und b) müssen wir die Fragen, wenn wir dieses Land zukunftsfest und demografiefest machen und vor allen Dingen finanziell auf eine solide Basis stellen wollen - das tut es im Moment nämlich nicht -, grundsätzlich neu beantworten. Die CDU-Fraktion ist dazu bereit und lädt alle ein, dabei mitzumachen. - Vielen Dank. - Es gibt eine Frage.
Vielen Dank für die Bereitschaft, die Frage zu beantworten, Herr Tullner. Ich habe kurz überlegt, weil Sie noch einmal das Beispiel gebracht haben, das der Kollege Gallert gestern in der Debatte angeführt hat, als es um die Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt und um die Demografie ging: dass die Studenten, die aus Indien hierherkommen und hier studieren, nicht beabsichtigen - wie es in dem Beitrag, den Sie gesehen haben, dargestellt wurde -, in SachsenAnhalt zu bleiben.
Haben Sie eine Idee, warum es der Fall sein könnte, dass diese Studenten nicht in SachsenAnhalt bleiben, sondern nach dem Studium in andere Bundesländer wechseln?
(Lachen bei der Linken - Hendrik Lange, Die Linke: Sie brauchen nur loszugehen! Einfach mutig nach vorn!)
Ich werde dieser Versuchung ausdrücklich widerstehen. Aber ich will an dieser Stelle eines sagen: Natürlich ist der Fehlanreiz der Hochschulpakt, der damals richtig war und sozusagen den innerdeutschen Finanzausgleich zwischen
Wenn aber jetzt von 11 500 Studenten in Magdeburg allein 1 600 indische Studenten - - Ich habe nichts gegen indische Studenten - damit das niemand in den falschen Hals bekommt. Aber wenn wir hier sozusagen die halbe Welt einladen, kostenlos unser gutes Bildungssystem zu nutzen, jedoch die Effekte davon nicht ein- treten, dann müssen wir doch zwei Fragen beantworten: Wie können wir unseren Wirtschaftsstandort attraktiver machen, um die indischen Studenten im Land halten? Das ist die eine Seite der Medaille.
Aber wenn 99,9 % der Universitäten auf der Welt - das ist jetzt eine kühne These; bitte weisen Sie mir nicht nach, dass das nicht ganz so stimmt - für ausländische Studenten Gebühren nehmen und das dort akzeptiert ist und sogar die Bereitschaft dazu da wäre, dann frage ich mich: Warum haben wir an dieser Stelle Denkverbote, an einer Stelle, wo wir sie nicht brauchen und wo sie uns schaden, und zwar in Bezug auf eine Verbesserung der Bildung und eine Verbesserung unserer Gesellschaft?