Protokoll der Sitzung vom 30.01.2004

Herr Minister, nachdem hier bekannt sein dürfte, dass der Standort der TLM per Gesetz festgelegt wurde, ist Ihnen in dem Zusammenhang eine Initiative der SPDFraktion bekannt, das Gesetz so zu ändern, dass die Landesmedienanstalt in Erfurt ihren Platz nehmen sollte?

Eine Initiative der SPD-Fraktion ist mir nicht bekannt, sondern das kam aus einer anderen Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Ein Lob der anderen Fraktion.)

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Pidde, Sie haben dann auch angesprochen, dass die Regionaleffekte der Mitteldeutschen Medienfördergesellschaft in Thüringen zu gering seien. Auch hier bitte ich noch einmal im Text meiner Regierungserklärung nachzulesen. Ich stimme da mit Ihnen überein. Ich habe nur festgestellt, dass die Gelder, die wir bisher eingeschossen haben in die MDM zu mehr als 100 Prozent wieder ins Land geflossen sind, habe aber gleichzeitig gesagt, dass dieser Regionaleffekt wesentlich gestärkt werden kann, wenn die entsprechende Infrastruktur ausgebaut wird. Das hängt z.B. damit zusammen, dass wir das Kindermedienzentrum nach vorn bringen, weil das ein Stück Infrastruktur ist, was auch den Regionaleffekt der MDM-Gelder wesentlich erhöhen wird. Also, ich habe dazu Stellung genommen.

Sie haben dann einen Landesmasterplan "Medien" in Thüringen gefordert. Also, Herr Dr. Pidde, dass Sie und Ihre Fraktion mit einer solchen kolossalen Idee schwanger gehen, das hat man bisher nicht gemerkt. Wo sind die Vorschläge aus jüngerer oder älterer Vergangenheit, woraus man hätte erkennen können, dass Sie einen Landesmaster

plan "Medien" anstreben? Das war ja wirklich sehr überraschend, aber wir sind natürlich interessiert, was sich dahinter verbirgt.

Herr Dr. Pidde, bei Ihren Äußerungen zu den Rundfunkgebühren haben Sie sich auf sehr dünnes und glattes Eis begeben. Da gibt es gesetzliche Verfahrensabläufe, die auch durch diesen Landtag mit beschlossen wurden und an die wir uns zu halten haben. Zurzeit sind die Ministerpräsidenten nach diesem Verfahren aufgefordert, die Sozialverträglichkeit der Vorschläge der KEF zu prüfen. Thüringen hat noch im Dezember des vergangenen Jahres dort einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der darüber hinausgeht. Ich habe ihn auch in meiner Regierungserklärung erwähnt. Wir haben nämlich vorgeschlagen, dass wir die nächste Gebührenperiode halbieren auf zwei Jahre, entsprechend aber auch die Rundfunkgebühr absenken und in dieser Zeit, in diesen zwei Jahren, Zeit gewinnen, um über Strukturänderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunkbereich zu reden. Leider ist dieser Vorschlag noch nicht mehrheitsfähig. Sie können etwas bei Ihren Genossen in den Ländern, die SPD-regiert sind, tun, um dafür Mehrheiten zu schaffen.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Bei Herrn Beck.)

Die letzte Bemerkung, die ich machen möchte, Herr Dr. Pidde, Sie meinten, meine Regierungserklärung zu Medien sei mehr oder weniger überflüssig, ich sollte doch lieber eine Regierungserklärung zur Bildung abgeben. Nun, ich glaube, das ist in dieser Legislaturperiode rein zeitlich nicht mehr zu schaffen von der Tagesordnung her. Ich habe ja schon eine Regierungserklärung zur Bildung zu Beginn dieser Legislaturperiode abgegeben. Aber wir haben vorgesorgt und ich lade Sie ein zum 20. März dieses Jahres, da werden wir ein Bildungssymposium an der Uni Erfurt machen und werden in diesem Rahmen dann die aktuellen Bildungsprobleme des Freistaats Thüringen erneut diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor.

(Unruhe bei der CDU)

Damit schließe ich die Aussprache und auch den Tagesordnungspunkt 1. Wie im Ältestenrat vereinbart, wollen wir gegen 12.00 Uhr, was ich hiermit tun möchte, den Tagesordnungspunkt 23 aufrufen in seinen Teilen

a) Beratung des Abschlussberichts der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" - Drucksache 3/3854

dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3860 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3966

b) Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3934 - Neufassung

Frau Abgeordnete Bechthum von der SPD-Fraktion möchte diesen Antrag begründen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, über drei Jahre hat die Enquetekommission 3/1 gearbeitet und einen mindestens im Umfang starken Bericht dem Landtag vorgelegt. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung danken - und hier Frau Schlauraff, die uns zur Seite stand -, die während der vielen Sitzungen der Enquetekommission 3/1 und bei der Erstellung des Berichts eine große und umfangreiche Arbeit geleistet haben. Ein Dankeschön auch an die Sachverständigen, und zwar Professor Isensee, Professor Wuermeling, Professor Römelt, Frau Dr. Schubert-Lenhardt, Herrn Pilger, Fachbereichsleiter für Schule, Gesundheit und Soziales beim Landratsamt, die uns in diesen drei Jahren sehr intensiv begleitet haben. Auch wenn wir nicht immer der gleichen Auffassung waren, aber wir zollen - ich ganz besonders - einen hohen Respekt diesen Sachverständigen, die, denke ich, auch unser Leben ein Stückchen mit geprägt haben. Denn diese Arbeit geschieht ehrenamtlich, das kann man nicht hoch genug schätzen.

Wir sind der Meinung, dass die Ergebnisse der Enquetekommission 3/1, die sich in 83 Empfehlungen widerspiegeln, gleich, ob man ihnen zustimmt oder nicht, durch eine Stellungnahme durch die Landesregierung bewertet werden sollen, so z.B. die Aussagen zur Notwendigkeit eines Landesausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz und dessen möglichen Inhalten, oder zu den Empfehlungen zur gesellschaftlichen Integration und Förderung der Alltagskompetenz, Nr. 21 - 24 der Empfehlungen, wobei die Frage nach einer Einrichtung einer Professur für Sprachbehindertenpädagogik, Nr. 24, allein in der Kompetenz des Landes liegt, oder die Formulierung von Gesundheitszielen, auch die Forderung nach einem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität.

Soll die Arbeit der Enquetekommission 3/1 einen Sinn gemacht haben, so darf man nicht auf halbem Wege ste

hen bleiben. Deshalb sehen wir die Möglichkeit im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in einer öffentlichen Anhörung, wir haben das geändert, anstatt vor dem Landtag den Bericht der Landesregierung zu hören und darüber zu beraten, als eine bessere und konkrete Variante. Beide Anträge, der SPD-Antrag und auch der CDU-Entschließungsantrag, sollten an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen und am 29. April dort auch beraten werden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 23 a und b und möchte natürlich nicht versäumen, die Gäste zu begrüßen, die insbesondere wegen der Behandlung dieses Abschlussberichts hier hergekommen sind. In meiner Liste steht Herr Landesbischof Professor Dr. Kähler, den ich schon gesehen habe.

(Beifall im Hause)

Ich denke, in den nächsten Minuten werden die einen oder anderen Sachverständigen auch auf der Tribüne Platz nehmen. Ich wünsche uns eine gute Debatte und in dieser Debatte rufe ich als Erste Frau Abgeordnete Arenhövel, CDU-Fraktion, auf.

(Beifall im Hause)

Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste, die Sie auf der Tribüne Platz genommen haben, um an dieser Debatte teilzuhaben. Ich möchte Sie alle recht herzlich begrüßen, denn heute geht es darum, Ihnen das Ergebnis einer mehr als dreieinhalbjährigen Arbeit des Thüringer Landtags vorzustellen. Es ist das Ergebnis der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde menschlichen Lebens in Grenzsituationen". Ein, wie ich meine, zukunftsträchtiges Thema, an dem es sich zu arbeiten gelohnt hat; ein Thema, das uns sehr beschäftigt hat und in 58 ganztägigen Sitzungen behandelt worden ist; die ungezählten Redaktionskonferenzen muss ich dabei sogar außer Acht lassen, denn dann wären es noch viel mehr. Auch ein Bericht, den die Mitglieder der Kommission selbstständig verfasst haben.

(Beifall bei der CDU)

Das bedeutet, jeder Abgeordnete, jeder Sachverständige hat hier Teile am Bericht mitgeschrieben und hat mit zum Gelingen beigetragen. Es ist ausschließlich der Unterstützung der Landtagsverwaltung zu verdanken, dass dieser Bericht dann wie aus einem Guss geworden ist und dass er wie ein wissenschaftliches Werk eigentlich auch behandelt worden ist, dass er mit Fußnoten, mit Tabellen,

mit Quellenangaben versehen wurde - eine massive Kleinarbeit. Ich weiß, dass hier so manche Spät- und Nachtschicht auch gefahren worden ist im Landtag seitens Herrn Heilmann, Frau Schlauraff, Frau Pölitz, Frau Schäfer, die als Sekretärin das begleitet hat und deshalb möchte ich allen, die sich hier so intensiv und fleißig damit beschäftigt haben, ganz herzlich danken, denn ohne ihre Unterstützung wäre dieses nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Der Auftrag, den uns der Landtag hierzu gegeben hat, gliedert sich in vier große Teile:

1. den Schutz des ungeborenen Lebens,

2. die Unterstützung bei schwerer Behinderung,

3. den Umgang mit schwerer Krankheit und

4. die Begleitung Sterbender.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuellen Diskussionen um diese grundlegenden Fragen, die nicht zuletzt für die Entfaltung einer humanen Gesellschaft von fundamentaler Bedeutung sind, zeigen es deutlich, es ist an der Zeit, dass sich die Politik mit diesen Fragen auseinander setzt, es ist an der Zeit und dringend notwendig, dass diese Fragestellungen möglichst unaufgeregt und nicht immer nur im Nachgang zu medizinischem Fortschritt, im Nachhinein zu Forschung und zu politischen Entscheidungen erörtert werden. Nein, es ist vielmehr wichtig, ja nahezu notwendig, dass argumentativ, offen und sachorientiert diese komplexen und in ihrer Vielschichtigkeit auch schwierigen Fragen diskutiert werden. Ich darf sagen, dass die Arbeitsatmosphäre in dieser Kommission immer recht gut gewesen ist und dass wir versucht haben, auch unterschiedliche Positionen nebeneinander stehen zu lassen. Wer den Bericht liest, wird es an den Mehrheitsvoten und den Sondervoten auch sehen, dass dieses möglich gewesen ist. Auch das, denke ich mal, gehört neben die manchmal heftigen Auseinandersetzungen, auch das ist ein Stück politischer Kultur, die wir hier versucht haben zu leisten.

(Beifall bei der CDU)

Um diese Themen zu bearbeiten ist ganz sicher eine Enquetekommission auch sehr gut geeignet. Einmal deshalb, weil das Parlament hier wirklich selbst gefordert ist, diesen Diskurs in eigener Regie und auch in eigener Verantwortung zu führen. Es ist außerdem eine ganz hervorragende Möglichkeit externen Sachverstand mit einzubinden, sind doch die Experten - also die Professoren, die hier schon genannt worden sind - nicht nur beratend tätig, sondern mit Sitz und Stimme in der Kommission verankert.

Wie Sie alle wissen, hat auch der Deutsche Bundestag bereits in der letzten und auch in der laufenden Legislaturperiode eine Enquetekommission mit dem Titel "Recht

und Ethik in der modernen Medizin" eingesetzt, die sich fast ausschließlich mit dem Umgang mit embryonalen Stammzellen bzw. mit Fragen der Bioethik befasst hat. Selbstverständlich ist es nur folgerichtig und es kann nur begrüßt werden, wenn sich der Deutsche Bundestag mit diesen Fragen befasst, weil er für die Rahmengesetze und die Umsetzung auf bundespolitischer Ebene sowie für die europäischen und außenpolitischen Verknüpfungen zuständig ist, die in einer globalisierten Welt eine immer größere Rolle spielen.

Deshalb war natürlich die Frage berechtigt, ob ein Landesparlament überhaupt in diesen Fragen zuständig ist. Aber diese Frage konnte relativ rasch geklärt werden, sind doch die Länder bei vielen dieser Themen zuständig für die Ausführung von Bundesgesetzen, durch ihre Mitwirkung an Gesetzen in der Länderkammer, dem Bundesrat, durch ihre originäre Zuständigkeit in Bildung und Wissenschaft oder durch Sicherstellungsaufträge in den einschlägigen Bundesgesetzen aktiv beteiligt. Außerdem ergibt sich häufig durch die Landesebene durchaus auch eine größere Bürgernähe und damit die Möglichkeit zur Diskussion und zum intensiveren Dialog mit breiten Schichten in unserem Land.

Zur Konkretisierung auf die Zuständigkeiten des Landes hat der Landtag den Beratungsauftrag in 13 Unterpunkten zielgerichtet formuliert und auch die Kommission selbst hat sich von Anfang an bemüht, die Landespolitik in den Mittelpunkt ihrer Beratungen zu rücken. Somit gibt es nur wenige Empfehlungen, die eine Bundesratsinitiative zum Inhalt haben, aber die nichtsdestoweniger von durchaus schwergewichtigen Dingen geprägt sind.

Lassen Sie mich nun nach diesen eher grundsätzlichen Ausführungen zu den vier großen Bereichen die wichtigsten Themen anreißen. Leider, das mögen Sie mir bitte nachsehen, kann ich beim besten Willen nicht auf alle Einzelfragen eingehen. Wir nehmen für uns auch überhaupt nicht in Anspruch, dass wir jede Einzelfrage hätten klären können. Uns ist auch durchaus bewusst, dass es zu manchen Positionen andere Auffassungen geben kann. Das, was wir aber geleistet haben, sind ethische Positionsbestimmungen, sind Aussagen über den Lebensbeginn, sind Aussagen über rechtliche Grundlagen, Aussagen zu medizinisch Möglichem und ethisch Verantwortbarem in der Medizin, es sind Aussagen über die Erfahrungen mit totalitären Systemen, Aussagen zum Umgang mit Leiden und Sterben in unserer Zeit und es sind ca. 80 Empfehlungen für die Landespolitik.

Der Schutz des ungeborenen Lebens hat uns lange Zeit beschäftigt, weil kurz nach der Aufnahme unserer Arbeit, fast so, als hätten wir dieses geahnt, die Debatte zur Gentechnologie und zur Forschung mit embryonalen Stammzellen aktuell wurde und in den Medien präsent war. So stand am Beginn der Beratungen die spannende Frage im Raum, ab wann menschliches Leben beginnt. "Mensch von Anfang an" - diese These bildete eine gemeinsame Grundlage. War man sich doch zunächst darüber einig, dass mit

der Verschmelzung von Ei und Samenzelle die genetische Information und damit die Potenzialität für die Entwicklung des Embryos gegeben ist. Das bedeutet, von diesem Zeitpunkt an entwickelt sich auf der Grundlage dieser biologischen Fakten der Embryo als Mensch und nicht zum Menschen. Diese Position wurde durch ein Sondervotum der SPD und von der Abgeordneten der PDS nachträglich etwas abgeschwächt, nicht aber durch die Sachverständige der PDS-Fraktion, was zeigt, dass es auch unterschiedliche Auffassungen in den Parteien selbst gibt.

Es hat sich im Beratungsverlauf gezeigt, dass diese Position Mensch von Anfang an nicht nur wissenschaftlich begründbar, sondern auch für den größtmöglichen Lebensschutz von Bedeutung ist, der sich als eine ganz klare Linie durch alle Bereiche des Abschlussberichts hindurchzieht. Gerade im Anfang, im frühen Stadium und in Grenzsituationen am Lebensende sind Lebensschutz und Menschenwürde am meisten gefährdet. Die Kommission hat sich deshalb mehrheitlich für einen optimalen Lebensschutz in allen Phasen des Lebens engagiert und auch positioniert.

Oft, meine Damen und Herren, wird auch die Frage aufgeworfen, ist denn das berechtigt, dass nach dem Embryonenschutzgesetz die Embryonen in vitro, also die im Reagenzglas erzeugten für die künstliche Befruchtung beispielsweise, stärker geschützt sind, als es bei einer natürlichen Schwangerschaft, also dem Lebensschutz in vivo erforderlich ist. Wir haben über dieses Thema lange diskutiert und festgestellt, dass bei einer natürlichen Schwangerschaft eine körperliche und auch eine seelische Verbindung von zwei Menschen existiert, wie man sie sonst nirgendwo kennt. Das heißt, die Mutter trägt ein Kind in sich, von dem sie weiß, dass es leben will und zu dem sie eine Beziehung aufbaut und mit dem sie eine lebenslange Schicksalsgemeinschaft eingehen wird oder auch nicht, weil wir wissen, dass viele Kinder abgetrieben werden.

Im Reagenzglas, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht das anders aus. Dieser Embryo wird eher als Material betrachtet und deswegen halten wir auch bei allen Problemen, die sich um dieses Thema ranken, es für gerechtfertigt, dass das Leben in vitro streng geschützt ist und deswegen hat sich die Kommission auch mehrheitlich zum Embryonenschutzgesetz, so wie es derzeit gilt, ausdrücklich bekannt, hat dieses begrüßt und hat festgestellt, dass ein solch strenges Embryonenschutzgesetz notwendig ist.