Johanna Arenhövel
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die rotgrüne Mehrheit im Deutschen Bundestag hat gestern eine Steuer auf so genannte Alkopops verabschiedet. Aber, meine Damen und Herren, macht man es sich damit nicht viel zu einfach? Angeblich soll durch diese neue Steuer für Jugendliche der Konsum unzugänglich gemacht werden.
Aber gleichzeitig verlangen dieselben Politiker die Legalisierung von Cannabis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man darf doch wohl noch nach dem Sinn einer solchen Vorgehensweise fragen.
Für uns Politiker von der Union ist dies nichts anderes als kopfloser Aktionismus.
Solche Nonsensaktionen von Rotgrün sind allerdings auch nichts Neues. Ich darf an die so genannte Tabaksteuer erinnern, Rauchen für den Mutterschutz, auch das ist ja ein Motto dieser Bundesregierung.
In Wahrheit aber dienen solche Steuern dem Stopfen von Finanzlöchern. Es muss also erlaubt sein zu fragen, wie wollen Sie nach Ihrer Vorstellung Cannabis besteuern und welche Finanzlöcher sollen hier wieder gestopft werden? Übereingehen, auch das muss man ja sagen, können wir mit Ihnen an folgenden Punkten, wenn Sie sich dem vielleicht anschließen können. Der Konsum aller Drogen wird eingeschränkt bzw. soll gerade bei Jugendlichen verhindert werden, gerade zum Schutz der Jugend. Wenn Sie aber, meine Damen und Herren von der Opposition, gleichzeitig die Legalisierung von Cannabis fordern, dann bezeichnen wir Ihre Antidrogenpolitik als doppelzüngig.
Ich möchte ein Zitat anfügen des Journalisten Gregor Maynz, der in der Rheinischen Post vom 23. April 2004 unter dem Motto "10 bekiffte Jahre" das 94er Urteil auseinander nimmt. Er schreibt hier unter anderem "Viel zu leicht wird aus weichem Konsum ein hartes Problem. Mit jeder Zigarette, mit jedem Schnaps, mit jedem Joint kann jeder tiefer in den Strudel geraten, den die Gesellschaft achselzuckend hinnimmt. In zehn Jahren könnten wir klüger sein. Besser, wir werden heute schon vernünftiger."
Wehret den Anfängen! Heute Alkopops, morgen Cannabis, übermorgen Heroin? Soll das etwa die Perspektive für unsere jungen Menschen sein?"
Ja, Herr Staatssekretär, erst mal vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. In der Öffentlichkeit wird vor allem auch über die Rechte der Jugendämter debattiert. Ich denke, es gibt auch Pflichten nach der Rechtslage, und ich möchte Sie bitten, ob Sie dem hohen Haus mal deutlich machen können, wo diese Pflichten der Jugendämter beginnen.
Herr Ramelow, ist Ihnen denn bekannt, dass der Erfurter Teil dieses von Ihnen angesprochenen Zweckverbandes aufgelöst worden ist, in die Stadtwerke integriert wurde und dass die Bürger in dem betroffenen Gebiet, nämlich Vieselbach, Wallichen, Linderbach usw., ihre Beiträge zurückerstattet bekommen haben?
Dann erwähnen Sie das doch auch bitte.
Verabschiedung und Umsetzung der Heilmittelrichtlinie
Im Kontext mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss nach der Klärung von unterschiedlichsten Fragen der Umsetzung nun auch die Heilmittelrichtlinie neu erarbeitet werden. Hierzu wollte sich der Gemeinsame Bundesausschuss am 15. März 2004 verständigen. Diese Richtlinie sollte bereits am 1. April 2004 in Kraft gesetzt werden. Auf Landesebene werden vor allem wichtige Einzelheiten, die in Verträgen oder Vereinbarungen zu regeln sind, zu beachten sein. Schwerpunkte hierzu bilden z.B. die Langzeittherapien für chronisch Kranke und die Therapie für behinderte Kinder und Jugendliche, die möglicherweise durch die neue Richtlinie in Frage gestellt sein könnten. Angesichts dieser neuen Regelungen gilt es, frühzeitig für die Physiotherapeuten und andere beteiligte Berufsgruppen ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit zu erreichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Vorgaben, die durch die Bundesgesundheitsministerin dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht worden sind?
2. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die Landesregierung auf die Erarbeitung der Heilmittelrichtlinie?
3. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Langzeittherapie von chronisch Kranken?
4. Kann die Landesregierung dazu beitragen, dass die notwendigen Heilmittel besonders für behinderte Kinder sichergestellt werden?
Herr Minister, ist Ihnen denn inzwischen das Prüfungsergebnis bekannt und sind denn Entscheidungen der Bundesregierung zu dieser Thematik getroffen worden?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Landtagspräsidentin, ich bin dankbar, dass alle Fraktionen des Thüringer Landtags sich so für das Thema "Pflege" interessieren. Denn ich bin der Auffassung, dass dieses ein wichtiges Zukunftsthema ist, das wir alle gemeinsam zu
bewältigen haben. Das Gesicht der Pflege in den Heimen, also das der vollstationären Pflege, hat sich in den letzten Jahren oder im letzten Jahrzehnt auch sehr stark gewandelt. Währenddessen wir früher noch aktive und rüstige ältere Menschen in unseren Heimen hatten, sind es heute meist schwerst pflegebedürftige Menschen, die in den Heimen zu versorgen sind. Das ist eine Situation, die dürfen wir nicht unterschätzen. Und, Herr Minister Dr. Zeh, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie es nicht zulassen, dass Pflegeheime in ein schlechtes Licht und in eine Ecke gestellt werden, in die sie einfach nicht gehören.
Es ist wichtig, dass wir dieses Engagement achten und dass wir es würdigen. Herr Ministerpräsident, Sie sind heute auch hier. Ich möchte Ihnen sagen, dass es viele Menschen gibt, die bis an den Rand der Erschöpfung für Pflegebedürftige und für Sterbende arbeiten. Ich bitte Sie einmal darüber nachzudenken, wie wir dieses Engagement auch stärker in der Öffentlichkeit respektvoll würdigen können, sei es durch Auszeichnungen oder durch andere Anerkennung. Denn ich glaube, dass wir auf dieses Engagement angewiesen sind, wenn wir unsere Gesellschaft auch künftig human gestalten wollen.
Frau Thierbach, sicher, wir sind uns einig darüber, wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion alle hier zustimmen, weil wir das auch gut finden, dass diese Berichterstattung gegeben wird, und wir sind uns auch darin einig, dass hier noch etwas Zeit notwendig ist. Wir haben aber auch deswegen den Antrag gestellt, hier über den Pflegegipfel zu berichten, weil wir das nicht unterschätzen dürfen, das Zusammenwirken aller, die hier an der Pflege beteiligt sind.
Nur, Frau Thierbach, in einem Punkt muss ich Ihnen ganz konkret widersprechen und das ist der, wenn Sie nach gesetzlichen Änderungen rufen. Berichterstattungspflichten sind sowohl im SGB XI als auch im Landesausführungsgesetz verankert und ausreichend. Das, worüber wir heute hier reden, nämlich Pflegemängel gravierender Art, die den Tatbestand der gefährlichen Pflege erfüllen und die fahrlässige Körperverletzung oder auch fahrlässige Tötung zur Folge haben, das sind keine Kavaliersdelikte, sondern die müssen konsequent und korrekt geahndet werden. Das Handwerkszeug dazu, das haben wir. Das Handwerkszeug bietet uns z.B. das Heimgesetz, das in seinem § 11 die Anforderungen regelt, die an ein Heim gestellt werden müssen und das in den folgenden Paragraphen, siehe z.B. 17, 18 und 19, eine Fülle von Sanktionsmöglichkeiten bietet. Also von der Ordnungswidrigkeit über Vergehen bis hin zur Straftat sind hier viele Dinge möglich, von der Ermahnung, Abmahnung, von Bußgeldern und ähnlichen Dingen bis hin zur Schließung eines Heims. Und die Untersagung des Betriebs ist immer dann gegeben, wenn gravierende Mängel vorliegen und Anordnun
gen nicht ausreichen. Hier an diesem Punkt würde ich auch noch einmal dafür plädieren, dass man auch konsequent diese Dinge verfolgt und ahndet, denn es müssen dann, wenn Leib und Leben der Heimbewohner in Gefahr gebracht werden, und das kann manchmal auch sehr schnell gehen, diese Mängel binnen kürzester Frist abgestellt werden. Ansonsten ist der Betrieb zu untersagen. Ich bitte Sie, Herr Minister Dr. Zeh, Sie haben die politische Verantwortung dafür. Aber die eigentliche Verantwortung der Durchführung und der Umsetzung dieser Gesetze liegt bei den Heimaufsichtsbehörden.
§ 20 des Heimgesetzes führt weiterhin aus, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsichtsbehörden das Recht und die Pflicht zur Zusammenarbeit haben. Auch das ist ein wichtiger Punkt, dass hier die Aufgaben gut koordiniert werden, dass man untereinander die Protokolle austauscht und hier gemeinsam an einem Strang zieht. Hier hat es in der letzten Zeit ein paar Probleme gegeben. Es ist nicht so, dass sie nicht zusammenarbeiten, aber es war ein Stück problematisch und deswegen fände ich es gut, wenn wir hier auch moderierend eingreifen würden.
Ein weiteres wichtiges Problem ist auch die ambulante Pflege. Hier muss ich auch einmal etwas sehr kritisch ansprechen. Die Vergütung im ambulanten Bereich obliegt den Pflegekassen. Die sind in Thüringen denkbar niedrig, eigentlich die niedrigsten bundesweit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie Gelegenheit haben, mit den Krankenkassen zu sprechen, dann bitte ich Sie, hierauf hinzuweisen, dass sich auch etwas ändern muss, denn diese Arbeit muss auch entsprechend finanziell anerkannt werden.
Wichtig und notwendig ist auch das Thema "Bildung und Ausbildung". Die Mindeststandards in der Pflege und die Mindeststandards in der Pflegedokumentation müssen von den Fachkräften beherrscht werden wie das kleine Einmaleins in der Grundschule. Anders, meine Damen und Herren, geht es einfach nicht. Ich plädiere sehr dafür, dass wir neben den Pflegefachkräften auch dafür Sorge tragen, dass genügend qualifizierte Hilfskräfte vorhanden sind, denn eine Fachkraft kann sich noch so abmühen, wenn sie allein da steht auf weiter Flur, dann geht ihr irgendwann die Luft aus und sie kann nicht mehr und die Pflege kann nicht mehr geleistet werden.
Meine Damen und Herren, es kommt noch ein Fakt hinzu. Wir brauchen für die Hauptschulabgänger Berufsbilder. Das ist ganz dringend.
Wir können hier beide Interessen miteinander verknüpfen. Herr Minister, wenn wir dieses Ausbildungsgesetz ändern, dann sollten wir dafür Sorge tragen, dass Hauptschülern der direkte Zugang zu diesen Berufsbildern ermöglicht wird und dass wir diese Hilfsberufe in einem
Gesetz zusammenfassen. Man muss heute auch Fachkenntnisse mitbringen, denn die Hilfsmittel nützen uns überhaupt nichts. Mir nützen keine Antidekubitus-Matratze und auch keine künstliche Ernährung etwas, wenn ich als Pflegekraft nicht weiß, wie ich damit umgehen muss. Deswegen denke ich, dass wir in der unmittelbaren Pflegetätigkeit an sich niemanden mehr zulassen sollten, der nicht wenigstens eingewiesen, angewiesen oder auch ein Stück ausgebildet ist, weil ansonsten kann man das nur schwer überschauen. Hier sollten die Personalstrukturen vernünftig gestaltet werden.
In der Bildung ist nicht nur Fachwissen erforderlich, sondern wir müssen auch darauf bedacht sein, dass ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein mit in die Ausbildung einbezogen wird und dass auch die Praxisnähe noch stärker gewährleistet wird als bisher. Das könnte man vor allen Dingen bei diesen qualifizierten Hilfskräften, denke ich, sehr gut umsetzen. Das wären wirklich Dinge, die auch mit dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Ich glaube auch nicht, dass dieses Thema geeignet ist, dass wir uns hier parteipolitisch gegenseitig vorführen. Frau Thierbach, ich lasse es einfach nicht zu, dass Sie hier Herrn Dr. Pietzsch oder andere beschimpfen. Das ist einfach nicht richtig, denn wir haben uns hier immer mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein diesen Aufgaben auch gestellt.
Was brauchen wir noch, meine sehr verehrten Damen und Herren? Hier ist auch schon die Pflege als eine Zukunftsaufgabe angesprochen worden. Wir brauchen Visionen darüber, wie die Pflege in 10 oder 20 Jahren aussehen soll, und wir müssen uns jetzt darüber Gedanken machen, wie diese gestaltet werden soll.
Meine Damen und Herren, Heimeinweisung bedeutet ja nicht immer, weil es nicht anders geht oder so etwas, sondern Heimeinweisung erfolgt auch oftmals deshalb, weil einfach das soziale Umfeld nicht vorhanden ist. Deshalb ist es als eine große Aufgabe zu sehen, wie verbessern wir die Situation beispielsweise der Angehörigen. Wie erleichtern wir es Familien, dass sie ihre betagten Angehörigen oder pflegebedürftigen Angehörigen auch entsprechend betreuen können? Wie können wir ihnen da beistehen? Und wie können wir die Hilfsmöglichkeiten deutlich machen, auch ein Stück Bildung vielleicht mit auf den Weg geben? Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Zusammenleben der Generationen in unseren Städten und in unseren Kommunen gestalten. Es kann einfach nicht angehen, dass ältere Menschen, die pflegebedürftig werden, in irgendwelche Ecken abgeschoben werden, sondern sie müssen mitten im Zentrum, mitten im Leben der Stadt ihren Platz finden. Wir sollten dafür Sorge tragen, dass es Möglichkeiten gibt, dass die Menschen dort bleiben können und nicht immer von einer Station zur anderen geschoben werden, bis sie dann im Pflegeheim sterben.
Diese Möglichkeiten sollten wir aufzeigen. Die CDUFraktion hat sich hierzu bereits konzeptionelle Gedanken gemacht. Wir sind hier in Verbindung mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe in Kontakt. Wir sind dabei, solche Modelle auch hier mit zu entwickeln. Wir wollen auch sehen, dass wir an der einen oder anderen Stelle sozusagen als Pilotprojekt derartige Dinge hier auch in Gang setzen und dass wir das auch hier realisieren können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, das Thema "Pflege" ist ein vielschichtiges. Wir müssen sorgsam damit umgehen. Wir müssen die Gesetze korrekt und konsequent umsetzen und wir müssen auch ausschließen, dass es Rufmordkampagnen gibt, egal gegen wen. Jeder Träger hat hier auch seine Verantwortung. Jede Behörde muss ihre Arbeit leisten. Wir wollen hier als Parlament dazu beitragen, dass dies ermöglicht wird. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz der PDS-Fraktion über die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat die CDUFraktion bereits in der ersten Beratung abgelehnt. Wir erkennen durchaus an, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist sehr viel aufgeschrieben worden, hier ist eine detailreiche Arbeit sicherlich geleistet worden, trotzdem verfehlt sie ihr Ziel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer heutzutage noch nicht begriffen hat, dass Sozialpolitik keine falschen Weichenstellungen mehr verträgt, dass Sozialpolitik so gestaltet werden muss, dass sie human bleibt und bezahlbar ist, der kann ein solches Gesetz nicht vorlegen.
In dem Gesetz heißt es in Punkt D über die Kosten, dass Sie diese nicht ermitteln können und dass Sie die Landesregierung dazu brauchen. Nein, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, so etwas lassen wir Ihnen einfach nicht mehr durchgehen. Wenn Sie hier Gesetze
vorlegen - vielleicht beruhigen Sie sich erst mal - wenn Sie uns Gesetze vorlegen mit riesigen Leistungspaketen und mit Dingen, die Sie miteinander vermengen, Sie bringen in dieses Gesetz Zuständigkeiten hinein, die lange geregelt sind und Sie machen hier einen Versuch, nämlich den Versuch, eine Art kleine Gesundheitsreform zu starten. Nur, dafür ist die Bundesregierung zuständig und wir erwarten in diesem Land, dass hier jeder seine Arbeit tut.
Sie verweisen nicht nur im Punkt D darauf, dass Sie nicht sagen können, was das Gesetz kostet, sondern in § 27 Abs. 1 - Übergangs- und Schlussvorschriften - Kosten und Entgelte - heißt es: "Die Kosten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst trägt in vollem Umfang das Land." Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht das nicht. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie seriös gestaltete Gesetzentwürfe hier vorlegen, wenn Sie von uns erwarten,
dass wir diese im Ausschuss beraten sollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste, die Sie auf der Tribüne Platz genommen haben, um an dieser Debatte teilzuhaben. Ich möchte Sie alle recht herzlich begrüßen, denn heute geht es darum, Ihnen das Ergebnis einer mehr als dreieinhalbjährigen Arbeit des Thüringer Landtags vorzustellen. Es ist das Ergebnis der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde menschlichen Lebens in Grenzsituationen". Ein, wie ich meine, zukunftsträchtiges Thema, an dem es sich zu arbeiten gelohnt hat; ein Thema, das uns sehr beschäftigt hat und in 58 ganztägigen Sitzungen behandelt worden ist; die ungezählten Redaktionskonferenzen muss ich dabei sogar außer Acht lassen, denn dann wären es noch viel mehr. Auch ein Bericht, den die Mitglieder der Kommission selbstständig verfasst haben.
Das bedeutet, jeder Abgeordnete, jeder Sachverständige hat hier Teile am Bericht mitgeschrieben und hat mit zum Gelingen beigetragen. Es ist ausschließlich der Unterstützung der Landtagsverwaltung zu verdanken, dass dieser Bericht dann wie aus einem Guss geworden ist und dass er wie ein wissenschaftliches Werk eigentlich auch behandelt worden ist, dass er mit Fußnoten, mit Tabellen,
mit Quellenangaben versehen wurde - eine massive Kleinarbeit. Ich weiß, dass hier so manche Spät- und Nachtschicht auch gefahren worden ist im Landtag seitens Herrn Heilmann, Frau Schlauraff, Frau Pölitz, Frau Schäfer, die als Sekretärin das begleitet hat und deshalb möchte ich allen, die sich hier so intensiv und fleißig damit beschäftigt haben, ganz herzlich danken, denn ohne ihre Unterstützung wäre dieses nicht möglich gewesen.
Der Auftrag, den uns der Landtag hierzu gegeben hat, gliedert sich in vier große Teile:
1. den Schutz des ungeborenen Lebens,
2. die Unterstützung bei schwerer Behinderung,
3. den Umgang mit schwerer Krankheit und
4. die Begleitung Sterbender.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuellen Diskussionen um diese grundlegenden Fragen, die nicht zuletzt für die Entfaltung einer humanen Gesellschaft von fundamentaler Bedeutung sind, zeigen es deutlich, es ist an der Zeit, dass sich die Politik mit diesen Fragen auseinander setzt, es ist an der Zeit und dringend notwendig, dass diese Fragestellungen möglichst unaufgeregt und nicht immer nur im Nachgang zu medizinischem Fortschritt, im Nachhinein zu Forschung und zu politischen Entscheidungen erörtert werden. Nein, es ist vielmehr wichtig, ja nahezu notwendig, dass argumentativ, offen und sachorientiert diese komplexen und in ihrer Vielschichtigkeit auch schwierigen Fragen diskutiert werden. Ich darf sagen, dass die Arbeitsatmosphäre in dieser Kommission immer recht gut gewesen ist und dass wir versucht haben, auch unterschiedliche Positionen nebeneinander stehen zu lassen. Wer den Bericht liest, wird es an den Mehrheitsvoten und den Sondervoten auch sehen, dass dieses möglich gewesen ist. Auch das, denke ich mal, gehört neben die manchmal heftigen Auseinandersetzungen, auch das ist ein Stück politischer Kultur, die wir hier versucht haben zu leisten.
Um diese Themen zu bearbeiten ist ganz sicher eine Enquetekommission auch sehr gut geeignet. Einmal deshalb, weil das Parlament hier wirklich selbst gefordert ist, diesen Diskurs in eigener Regie und auch in eigener Verantwortung zu führen. Es ist außerdem eine ganz hervorragende Möglichkeit externen Sachverstand mit einzubinden, sind doch die Experten - also die Professoren, die hier schon genannt worden sind - nicht nur beratend tätig, sondern mit Sitz und Stimme in der Kommission verankert.
Wie Sie alle wissen, hat auch der Deutsche Bundestag bereits in der letzten und auch in der laufenden Legislaturperiode eine Enquetekommission mit dem Titel "Recht
und Ethik in der modernen Medizin" eingesetzt, die sich fast ausschließlich mit dem Umgang mit embryonalen Stammzellen bzw. mit Fragen der Bioethik befasst hat. Selbstverständlich ist es nur folgerichtig und es kann nur begrüßt werden, wenn sich der Deutsche Bundestag mit diesen Fragen befasst, weil er für die Rahmengesetze und die Umsetzung auf bundespolitischer Ebene sowie für die europäischen und außenpolitischen Verknüpfungen zuständig ist, die in einer globalisierten Welt eine immer größere Rolle spielen.
Deshalb war natürlich die Frage berechtigt, ob ein Landesparlament überhaupt in diesen Fragen zuständig ist. Aber diese Frage konnte relativ rasch geklärt werden, sind doch die Länder bei vielen dieser Themen zuständig für die Ausführung von Bundesgesetzen, durch ihre Mitwirkung an Gesetzen in der Länderkammer, dem Bundesrat, durch ihre originäre Zuständigkeit in Bildung und Wissenschaft oder durch Sicherstellungsaufträge in den einschlägigen Bundesgesetzen aktiv beteiligt. Außerdem ergibt sich häufig durch die Landesebene durchaus auch eine größere Bürgernähe und damit die Möglichkeit zur Diskussion und zum intensiveren Dialog mit breiten Schichten in unserem Land.
Zur Konkretisierung auf die Zuständigkeiten des Landes hat der Landtag den Beratungsauftrag in 13 Unterpunkten zielgerichtet formuliert und auch die Kommission selbst hat sich von Anfang an bemüht, die Landespolitik in den Mittelpunkt ihrer Beratungen zu rücken. Somit gibt es nur wenige Empfehlungen, die eine Bundesratsinitiative zum Inhalt haben, aber die nichtsdestoweniger von durchaus schwergewichtigen Dingen geprägt sind.
Lassen Sie mich nun nach diesen eher grundsätzlichen Ausführungen zu den vier großen Bereichen die wichtigsten Themen anreißen. Leider, das mögen Sie mir bitte nachsehen, kann ich beim besten Willen nicht auf alle Einzelfragen eingehen. Wir nehmen für uns auch überhaupt nicht in Anspruch, dass wir jede Einzelfrage hätten klären können. Uns ist auch durchaus bewusst, dass es zu manchen Positionen andere Auffassungen geben kann. Das, was wir aber geleistet haben, sind ethische Positionsbestimmungen, sind Aussagen über den Lebensbeginn, sind Aussagen über rechtliche Grundlagen, Aussagen zu medizinisch Möglichem und ethisch Verantwortbarem in der Medizin, es sind Aussagen über die Erfahrungen mit totalitären Systemen, Aussagen zum Umgang mit Leiden und Sterben in unserer Zeit und es sind ca. 80 Empfehlungen für die Landespolitik.
Der Schutz des ungeborenen Lebens hat uns lange Zeit beschäftigt, weil kurz nach der Aufnahme unserer Arbeit, fast so, als hätten wir dieses geahnt, die Debatte zur Gentechnologie und zur Forschung mit embryonalen Stammzellen aktuell wurde und in den Medien präsent war. So stand am Beginn der Beratungen die spannende Frage im Raum, ab wann menschliches Leben beginnt. "Mensch von Anfang an" - diese These bildete eine gemeinsame Grundlage. War man sich doch zunächst darüber einig, dass mit
der Verschmelzung von Ei und Samenzelle die genetische Information und damit die Potenzialität für die Entwicklung des Embryos gegeben ist. Das bedeutet, von diesem Zeitpunkt an entwickelt sich auf der Grundlage dieser biologischen Fakten der Embryo als Mensch und nicht zum Menschen. Diese Position wurde durch ein Sondervotum der SPD und von der Abgeordneten der PDS nachträglich etwas abgeschwächt, nicht aber durch die Sachverständige der PDS-Fraktion, was zeigt, dass es auch unterschiedliche Auffassungen in den Parteien selbst gibt.
Es hat sich im Beratungsverlauf gezeigt, dass diese Position Mensch von Anfang an nicht nur wissenschaftlich begründbar, sondern auch für den größtmöglichen Lebensschutz von Bedeutung ist, der sich als eine ganz klare Linie durch alle Bereiche des Abschlussberichts hindurchzieht. Gerade im Anfang, im frühen Stadium und in Grenzsituationen am Lebensende sind Lebensschutz und Menschenwürde am meisten gefährdet. Die Kommission hat sich deshalb mehrheitlich für einen optimalen Lebensschutz in allen Phasen des Lebens engagiert und auch positioniert.
Oft, meine Damen und Herren, wird auch die Frage aufgeworfen, ist denn das berechtigt, dass nach dem Embryonenschutzgesetz die Embryonen in vitro, also die im Reagenzglas erzeugten für die künstliche Befruchtung beispielsweise, stärker geschützt sind, als es bei einer natürlichen Schwangerschaft, also dem Lebensschutz in vivo erforderlich ist. Wir haben über dieses Thema lange diskutiert und festgestellt, dass bei einer natürlichen Schwangerschaft eine körperliche und auch eine seelische Verbindung von zwei Menschen existiert, wie man sie sonst nirgendwo kennt. Das heißt, die Mutter trägt ein Kind in sich, von dem sie weiß, dass es leben will und zu dem sie eine Beziehung aufbaut und mit dem sie eine lebenslange Schicksalsgemeinschaft eingehen wird oder auch nicht, weil wir wissen, dass viele Kinder abgetrieben werden.
Im Reagenzglas, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht das anders aus. Dieser Embryo wird eher als Material betrachtet und deswegen halten wir auch bei allen Problemen, die sich um dieses Thema ranken, es für gerechtfertigt, dass das Leben in vitro streng geschützt ist und deswegen hat sich die Kommission auch mehrheitlich zum Embryonenschutzgesetz, so wie es derzeit gilt, ausdrücklich bekannt, hat dieses begrüßt und hat festgestellt, dass ein solch strenges Embryonenschutzgesetz notwendig ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen hohen Stellenwert hat die Kommission auch der Schwangerschaftskonfliktberatung beigemessen. Diese wird mit fast 100 Prozent der Personalkosten vorbildlich gefördert und trägt dazu bei, dass Schwangeren und deren Familien auch in schwierigen Situationen das Ja zum Kind erleichtert wird.
Dennoch ist es bitter, dass fast jede dritte Schwangerschaft abgebrochen wird. Das bedeutet, dass auf drei Neugeborene immer auch eine Abtreibung kommt und das ist zu viel, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist zu viel in einem Land, in dem das eigentlich nicht nötig sein sollte. Allerdings werden auch ca. 25 Prozent mehr Beratungsscheine ausgestellt, als Schwangerschaften abgebrochen werden. Das bedeutet, wie wichtig die Beratung an dieser Stelle ist. Damit Frauen in dieser Konfliktsituation nicht allein gelassen werden, hat die Kommission angeregt, dass insbesondere die Väter stärker in das Beratungsgeschehen eingebunden werden sollen. Sie hat deshalb vorgeschlagen, eine Studie über die Rolle der Väter bzw. der Familien in diesen Lebenslagen zu erstellen und die Schwangerschaftskonfliktberatung gesetzlich zu regeln sowie durch eine Bundesratsinitiative die realen Auswirkungen bezüglich der Spätabtreibungen untersuchen zu lassen. Gerade hier sieht die Kommission den Bedarf auch an psychosozialer Beratung und an einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit, wenn keine akute Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch kann es nicht länger angehen, dass ein Kind als Schaden bewertet werden kann.
Die Kommission hat empfohlen, dass hier über eine Änderung im Arzthaftungsrecht Abhilfe geschaffen werden soll. Damit würde auch dem Sinn eines konsequenten Lebensschutzes entsprochen, vergleichen Sie bitte die Empfehlung 10 auf Seite 76 des Berichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass es aktuelle Ereignisse gibt, die uns immer wieder tief berühren und erschüttert reagiert man in der Bevölkerung auf den Tod von ausgesetzten oder gar von ihren eigenen Müttern getöteten Säuglingen. Es ist einfach nur grausam, wenn solche Babys gefunden werden. Diese Kinder mahnen uns eindringlich! Der feste Wille zum Schutz des Lebens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine human ausgerichtete Gesellschaft. Es ist der Kommission Ernst mit ihren Vorschlägen, die der Verringerung von Schwangerschaftsabbrüchen und die der Rettung von nicht gewollten Kindern dienen sollen.
Deshalb gibt es klare Aussagen, dass z.B. die Adoption von Kindern einen in der Gesellschaft geachteten Stellenwert haben soll. Es gibt klare Aussagen zur anonymen Geburt, zum Babykorb und zu den Möglichkeiten, wie trotz der offensichtlichen Notlage, Mütter ihr Kind noch akzeptieren könnten. Ist es nicht besser, ein Kind solchen Eltern zu übergeben, die sich ein Kind wünschen, als es abzutreiben oder sogar nach der Geburt zu töten? Was geht in solchen Frauen vor und warum gibt es diese Dinge auch in unserem ach so aufgeklärten Jahrhundert immer wie
der? An dieser Stelle möchte ich den Experten in der Kommission und auch der Landesregierung für die unkomplizierte und rasche Zusammenarbeit sehr herzlich danken,
die enorm dazu beigetragen hat, die Rahmenbedingungen für Thüringen zu klären und jedem, der dazu juristische Fragen hat, dem empfehle ich, sich die Anlage anzusehen, in der Professor Isensee einen verfassungsrechtlichen Exkurs zu diesem Thema veröffentlicht hat. Es ist sehr interessant, weil er da mit dem Lebensrecht auch sehr gut argumentiert.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, ausführlich und auch im Rahmen von Anhörungen wurde das Kapitel Unterstützung bei schwerer Behinderung beraten. Wo beginnen hier Grenzfragen? In welchen Lebensbereichen ist die Würde von Menschen mit Behinderungen tangiert? Allein diese Frage war nur sehr schwer eindeutig zu beantworten. Deshalb hat sich die Kommission entschlossen, dieses Thema breit angelegt und facettenreich zu diskutieren. Hier schien auch der geeignete Ort zu sein, um sich mit dem Thema auseinander zu setzen, wie totalitäre Systeme mit dem Themenkreis umgegangen sind. Menschen mit Behinderungen sind trotz ihres Handicaps meist lebensfrohe, lebensbejahende Menschen, die in erster Linie ganz normal behandelt werden wollen, die aber auch sehr rasch an Grenzen stoßen und die neben Akzeptanz auch Rücksicht, Hilfe und Unterstützung brauchen. Von daher unterstützen wir die Forderung nach mehr Selbstbestimmung, wenngleich vor einer einseitigen Ideologie, bei der möglicherweise ganze Behindertengruppen herausfallen würden, auch gewarnt werden muss. Deshalb hat sich die Kommission für ein Gleichstellungs- und Integrationsgesetz für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen.
Ich weiß, dass dazu viel diskutiert wird, dass es dazu Debatten gibt, wann dieses Gesetz kommen muss und wir wissen, dass es kommen muss. Es hat überhaupt nichts mit Heuchelei oder derartigen Dingen zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren, nein, ich glaube, in der Politik muss man wirklich auch dicke Bretter bohren. Man muss, das weiß ich so ein bisschen aus meiner Erfahrung, ich bin im Hobby Sängerin und mache gern Chorsinfonik, da braucht man einfach einen langen Atem zum Durchhalten
und den haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir werden auch dieses Gesetz bekommen, da bin ich ganz sicher. Insbesondere ist es aber auch wichtig, dass die Frühförderung und die sozialpädiatrische Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen ge
sichert werden. Hilf mir, es selbst zu tun - dieser Satz Maria Montessori’s sollte Prüfstein in der Behindertenpolitik werden, denn nicht die Überbetreuung kann das Ziel sein, sondern möglichst selbständig leben könnende Menschen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf eine Thüringer Besonderheit zu sprechen kommen. Auch das haben wir in unserem Bericht eruiert. So hatte Prof. Helmut Patzer, Kinderarzt und Ordinarius an der Medizinischen Akademie Erfurt, mit seiner von ihm entwickelten und aufgebauten Abteilung für Entwicklungsfragen den Prototyp eines Kinderzentrums in der ehemaligen DDR und auch eher gegen den Willen staatlicher Stellen aufgebaut. Hier hat er nicht nur unzähligen kranken und behinderten Kindern und ihren Eltern geholfen, sondern auch eine Generation von Kinderärzten nachhaltig geprägt. Dieses Engagement war einmalig im Gebiet der ehemaligen DDR und wird aus diesem Grund auch im Abschlussbericht erwähnt. Darüber hinaus haben sich die Kommissionsmitglieder gegen jegliche Selektion von lebenswertem und lebensunwertem Leben ausgesprochen und gefordert, dass Diagnostik und Therapie immer im Einklang angewendet werden müssen.
Gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern in unseren Schulen, das gemeinsame Aufwachsen in Kindergärten, Arbeitsplätze, barrierefreies Bauen und vieles mehr waren wichtige Themen in diesem Bereich, zu dem es auch eine ganze Reihe von Empfehlungen gibt. Man muss auch sagen, dass z.B. die Arbeitsplätze für schwer behinderte Menschen von 3 auf 3,5 Prozent gewachsen sind, dass sich gemeinsames Lernen in den Schulen in den letzten Jahren positiv entwickelt hat und vom Schuljahr 1998/99 von 6 auf heute 8 Prozent angewachsen ist.
Meine Damen und Herren, es ist ja auch nicht damit getan, einfach behinderte und nicht behinderte Kinder in einer Schule zusammenzufassen, sondern man muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, damit hier optimales Lernen möglich ist, denn gut ausgebildete behinderte Menschen sind wichtig, gerade auch im Bereich der Selbstbestimmung. Wer als behinderter Mensch mit seinen eigenen Händen, mit seinem eigenen Können sein Brot erwerben kann, das ist sehr viel Wert für jeden. Deswegen sind uns diese Dinge wichtig.
Kernpunkt, ich hatte es eingangs schon erwähnt, einer durchaus auch politischen Auseinandersetzung war die Beschäftigung mit den totalitären Systemen, mit dem Nationalsozialismus und mit dem real existierenden Sozialismus. In unvergleichlicher grausamer Weise sind im Na
tionalsozialismus behinderte Menschen missbraucht und umgebracht worden. Euthanasie hieß das Stichwort, dem auch hier in Thüringen ungezählte Menschen, vor allem auch Kinder, zum Opfer gefallen sind. Die Ausstellung, die wir hierzu im Landtag hatten, war hierfür ein bedrückendes Zeugnis. Auch Zwangssterilisationen und andere Verbrechen dieser Diktatur haben uns beschäftigt. Wir haben festgestellt, dass es hierzu zahlreiche historische Forschungen gibt, so dass wissenschaftlich zumindest dieser dunkle Abschnitt deutscher Geschichte inzwischen gut bearbeitet worden ist. Die Zeit in der damaligen DDR war vor allem auch für Behinderte, wenn für Behinderte auch sicher etwas getan wurde, von einer Ideologie der Ausgrenzung geprägt. Es wurde streng zwischen bildungsfähigen und bildungsunfähigen behinderten Menschen unterschieden. Bildungsfähige Kinder wurden in Sonderschulen unterrichtet und späterhin meistens in geschützten Werkstätten beschäftigt. So genannte bildungsunfähige Kinder wurden von der Förderung ausgeschlossen und entweder lediglich verwahrt oder kirchlichen Einrichtungen übergeben, die sich mit sehr viel Einsatz und unter schwierigen Bedingungen dieser Kinder angenommen haben. Da auch mein herzlicher Dank an die Kirchen, dass sie diese Leistung dort vollbracht haben.
Insgesamt haben wir festgestellt, dass diese Fakten und auch der Missbrauch der Psychiatrie in der ehemaligen DDR erforscht werden müssen, denn bei allen Unterschieden kommen wir zu der Feststellung, dass gerade zu diesen Fragen der menschenverachtende Charakter von Diktaturen deutlich wird, und das sollte für uns auch noch mal eine Art Ansporn sein, Demokratie stabil und lebendig zu gestalten.
Ich möchte noch erwähnen, dass in diesem Punkt mit der PDS kein Konsens möglich war, weil sie stets bestritten hatte, dass es sich bei der DDR um einen totalitären Staat gehandelt hat. Die PDS hat dies in einem Sondervotum deutlich gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schwerpunkt der Diskussionen war ein weiterer wichtiger Befund, der eher sozial- und gesellschaftspolitisch von Gewicht sein dürfte. Immer mehr Menschen mit Behinderungen erreichen ein höheres Lebensalter. Oft haben sie ihr Leben in einem Wohnheim oder bei ihren Eltern verbracht, vielfach auch lange in einer Werkstatt gearbeitet. Im Gegensatz zu früheren Zeiten erreichen sie das Rentenalter und überleben oft ihre Eltern. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns dieses Personenkreises annehmen und konzeptionelle Vorstellungen entwickeln, um diesen Menschen auch im höheren Lebensalter gerecht zu werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Laufe der Beratungen war festzustellen, dass die
Bereiche "Umgang mit schwerer Krankheit" und die "Begleitung Sterbender" Zusammenhänge aufweisen und ineinander greifen. Deshalb lassen Sie mich hier nur auf die Schwerpunkte eingehen. Beschäftigt haben wir uns hier mit Krankheitsbildern von chronischen Krankheiten, die größere Patientengruppen betreffen und zu starken Beschwerden, Beeinträchtigungen, schweren Krankheitsverläufen oder zu infausten Prognosen führen können. Diabetes, Rheuma, Krebserkrankungen und Demenz waren solche Schwerpunkte, die uns durch die Professoren der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität in einer Anhörung außerordentlich kompetent vor Augen geführt wurden. Ethische Fragen waren vor allem zum Thema "Organspende", "Umgang mit komatösen Patienten" und zu den Grenzfragen des medizinisch Möglichen und ethisch Verantwortbaren zu klären. Wichtigste Botschaften waren, dass z.B. bei krebskranken Kindern in der Rehabilitationsphase Kuren für die ganze Familie ein wichtiger Bestandteil des Heilungsprozesses sein sollten, wird durch diese lebensgefährliche Erkrankung eines Kindes die Familie so extrem belastet, dass sie in vielen Fällen auseinander bricht oder auseinander zu brechen droht.
Ein größeres Thema war auch die Geriatrie. Die Geriatrie ist ein Zweig der Medizin, der den alternden Menschen in den Mittelpunkt rückt. Die Ziele bestehen nicht nur darin, Menschen im höheren Lebensalter von ihren Krankheiten zu heilen, sondern auch darin, die Menschen solange als möglich alltagskompetent zu erhalten.
Ich denke, das ist eine wichtige Geschichte. Neben den ethischen Herausforderungen sind gerade auch an dieser Stelle gesundheitsökonomische Fragen erörtert worden und mehrfach und eindringlich haben uns die Fachleute gesagt, wie wichtig dieses Thema wird, denn heute werden erfreulicherweise die Menschen immer älter. Deshalb liegt es auch in unser aller Interesse, dass nicht nur dem Leben Jahre hinzugefügt werden, sondern den Jahren auch Leben. Grundlagenforschung in diesem Bereich, die Rolle geriatrischer Zentren, die Kompetenz der Ärzte und des Pflegepersonals waren für uns mindestens genauso wichtig wie die Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär". Jung und Alt unter einem Dach, die Sorge für die eigenen Angehörigen und die Aufmerksamkeit in der Nachbarschaft auch und gerade in unseren Städten sollten uns noch viel stärker beschäftigen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, an diesem Punkt stehen wir vor neuen Herausforderungen. Die ältere Generation ist heutzutage gut integriert, meist vital und voller Interesse für das, was um sie herum geschieht. Und sie wird gebraucht, sie wird gebraucht mit ihrer Lebenserfahrung, sie wird gebraucht, damit die Jungen sehen und erleben können, wie man auch im höheren Alter das Leben gestalten kann. Und nichts ist schlimmer, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Einsamkeit und Sinnentleerung in diesem Bericht.
Nur - und auch dazu dient dieser Enquetebericht - wenn es im Durchschnitt immer mehr ältere und auch weniger junge Menschen geben wird, dann gibt es auch eine Zunahme von Kranken und Pflegebedürftigen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für eine Kultur des Alterns werben, dafür, dass ältere Menschen ihren Platz in der Familie, in der Gemeinde, im Verein, in der Politik haben müssen.
So wichtig die Alten- und Pflegeheime auch sind - und wir können auf sie keinesfalls verzichten, nein, ganz im Gegenteil - dennoch ist es wichtig, dass wir auch nach innovativen Formen der Pflege suchen: wohnortnah, im Quartier, in der Hausgemeinschaft, im Zusammenwirken von Jung und Alt und nicht in der Trennung. Hier ist es auch wichtig, dass generationsübergreifende Projekte zeigen, wie z.B. durchaus Kinder und ältere Menschen wirklich sehr gut miteinander auskommen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das schwierigste Thema überhaupt war das Ende des Lebens, waren die Fragen um Leiden und Tod, um Schmerz und Trauer, Dinge, die man letztendlich nicht zu 100 Prozent erklären kann, warum sie da sind, warum sie sinnvoll sind. Diese Fragen konnten wir auch nicht klären, das war auch nicht unsere Aufgabe. Ich möchte das hier nur anreißen, aber es sind Dinge, wo wir als Menschen lernen müssen, auch damit umzugehen,
und wo es darauf ankommt, sich damit auseinander zu setzen und nicht die Probleme wegzuschieben. Die Kommission hatte sich darauf geeinigt, zwischen Sterbehilfe und Sterbebegleitung streng zu unterscheiden. Sie hat sich zumindest mehrheitlich gegen jede aktive Sterbehilfe, also gegen Euthanasie, ausgesprochen.
"Zuwendung, statt Töten" könnte man hier als Überschrift wählen und, meine Damen und Herren, wir sollten nicht der Versuchung erlegen sein, die Missstände, die es durchaus auch gibt und die ich gar nicht leugnen will, zum Maßstab von Entscheidungen zu machen, die da heißen, ja vielleicht müssten wir ja doch aus diesen Gründen die aktive Sterbehilfe einführen, nein, wir brauchen alle Kraft und jeden Mut, um diese Missstände zu beseitigen, um daran zu arbeiten, dass solche Dinge in unserem Leben keinen Platz haben.
Die Begleitung von Sterbenden durch ihre Angehörigen, durch Pflegepersonal, Ärzte und Hospizdienste haben uns sehr bewegt und wir konnten feststellen, wie viel Ein
satz in diesem Bereich geleistet wird, mit welch hohem fachlichen und auch persönlichen Engagement hier gearbeitet wird.
Wer kennt die Belastungen, die durch die Pflege eines Sterbenden, ob nun zu Hause, in der Klinik oder in Pflegeheimen entstehen, wer weiß etwas darüber, wie es ist, wenn Angehörige allein damit fertig werden müssen oder das Personal so ausgepowert ist, weil es die Lasten nicht mehr verkraften kann? Immer wieder müssen wir es bewusst machen, was diese Menschen in ihrer täglichen Arbeit zu leisten haben. Würdigen wir es, würdigen wir alle dieses Engagement. Die Kommission weiß, dass zum Beispiel durch die Landesregierung bereits Menschen ausgezeichnet worden sind, die in diesem Bereich arbeiten, aber es sollte noch mehr Gewicht darauf gelegt werden, denn jeder von uns kann eines Tages darauf angewiesen sein, gut gepflegt und betreut zu werden.
Hospizarbeit und Palliativmedizin sollten Platz greifen, damit wir den Sterbenden einen würdigen Tod ermöglichen können. Es ist dieser Kommission auch ganz außerordentlich wichtig, dass in Bildung, in Ausbildung und Wissenschaft neben dem erforderlichen Fachwissen auch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein herausgebildet wird.
Ich weiß, dass heute etliche junge Leute hier sind, die in Sozial- und in Gesundheitsberufen ausgebildet werden und es ist eigentlich auch ein Appell an sie, dass sie dieses, was sie heute hier hören auch in ihre Ausbildung mitnehmen und weitertragen.
Pflegemängel und sorgloser Umgang kann in diesem Bereich, der ja auch von der Pflegeversicherung abgesichert wird, nicht geduldet werden. Auch Kontrolle ist wichtig. Wichtiger sind aber solche Bedingungen, die die Qualität auch sichern. Auch hierzu hat die Kommission zahlreiche Vorschläge gemacht.
Meine Damen und Herren, hierzu sind wir alle gefragt. Gewiss, auch eine Enquetekommission allein wird diese Probleme nicht alle lösen können, aber einen nennenswerten Beitrag für eine human ausgerichtete Gesellschaft, der es etwas Wert ist, dass das Leben geschützt und die Menschenwürde geachtet wird, diesen Beitrag haben wir versucht zu leisten und es wird auch sehr viel harte Arbeit bedeuten, manche von den Vorschlägen umzusetzen. Dabei bin ich mir ganz sicher, dass das nicht einfach ist, aber wir brauchen, glaube ich, den Mut und die Kraft auch hierzu.
Lassen Sie mich abschließend den Abgeordneten auch dieser Kommission, Prof. Goebel, Frau Zitzmann, Herrn Braasch, Frau Bechthum, Frau Dr. Fischer, lassen Sie mich Ihnen allen recht herzlich danken für die gute Arbeitsatmosphäre, für die Zusammenarbeit. Was unser Thema überhaupt anbetrifft halte ich es ein wenig mit den alten Griechen, die es in etwa so formuliert haben: Es geht nicht darum die Zukunft vorherzusagen, sondern es geht darum sich auf die Zukunft vorzubereiten.
In diesem Sinne verstehe ich unsere Arbeit als ein ganzes Stück zukunftsweisend und zukunftspolitisch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, es ist heute ein langer Vormittag. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Geduld.
Familien-Thüringen-Card und innovative Familienprojekte 2004
Am 8. Januar 2004 hat der Thüringer Sozialminister Dr. Klaus Zeh den öffentlichen Startschuss für die Ausgabe der Familien-Thüringen-Card gegeben. In der hierauf folgenden öffentlichen Diskussion haben Mitglieder der Oppositionsfraktionen Maßnahmen der Landesregierung für Familien in unserem Land hart kritisiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung die Anzahl der Karten und die Höhe der Ausgaben von rund 500.000 2 3 / "Familien-Thüringen-Card" angesichts weiterer neuer Maßnahmen für Familien für gerechtfertigt?
2. Sind die Familien-Thüringen-Card und die anderen neuen Maßnahmen der Familienpolitik nur für dieses Jahr geplant?
3. Welche familienpolitische Bedeutung misst die Landesregierung dem ersten Thüringer Landesfamilientag bei?
4. Aus welchem Grund hat die Landesregierung die Trägerschaft innovativer Familienmaßnahmen an die Thüringer Familienverbände vergeben?
Herr Staatssekretär, ich habe noch einmal eine Nachfrage zur Thüringen-Familien-Card. Es ist ja auch immer wichtig, dass diese Dinge komplikationslos vonstatten gehen und dass Familien auch diese Karte leicht erwerben können. Können Sie etwas sagen zu dem bürokratischen Aufwand, den eine Familie hat, wenn sie diese Karte kaufen will.
Frau Landtagspräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin schon etwas erschrocken über die Debatte, die hier geführt wird. Frau Pelke, auch bei allem Einlenken, was Sie hier gezeigt haben, war Ihr Beitrag doch ziemlich schwach und Frau Nitzpon, ich muss Ihnen sagen, wenn wir nicht endlich aufhören damit, Kinder lediglich als Armutsrisiko zu definieren, dann werden wir in unserer Gesellschaft hier nie weiterkommen.
Kinder sind ein Gewinn für uns alle, und das muss in der Diskussion vorangestellt werden, ansonsten werden wir es nie schaffen, Deutschland zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen, was auch angesichts der demographischen Entwicklung - das möchte ich hier durchaus betonen - dringend notwendig wäre.
Wir wissen natürlich auch selbst ganz genau und auch aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, Haushalte zu gestalten, wenn die Finanzlage eng ist. Nur, da muss doch etwas getan werden und dafür muss man doch etwas tun, damit die Steuereinnahmen wieder besser werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da muss die Wirtschaftspolitik, die Steuerpolitik neu ausgerichtet werden. Weil Sie das Kindergeld erwähnt haben, Frau Pelke, auch gerade in der Steuerpolitik hat ja der Bund einiges dazu beigetragen, dass Familien schlechter gestellt werden als vorher. Allein durch die Ökosteuer haben Sie den Familien das Geld aus der linken Tasche wieder he
rausgenommen, was sie in die rechte hineingetan haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier eindringlich vor Tendenzen warnen, die sagen, ein Erziehungsgeld brauchen wir doch eigentlich gar nicht und das könnten wir doch eigentlich ganz abschaffen. Solche Tendenzen sind gefährlich, egal, von wem sie geäußert werden, denn es ist natürlich wichtig Kinderbetreuung zu leisten. Frau Nitzpon, ich denke, wir nehmen das auch sehr ernst. Gerade wenn wir von außen beurteilt werden, wird eigentlich unser Konzept nicht nur deshalb gelobt, weil wir in der Kinderbetreuung viel tun, sondern weil es ein durchgängiges Konzept ist, weil nämlich bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensmonats Erziehungsgeld gezahlt wird und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz daran nahtlos anknüpft.
Wenn jetzt die Einkommensgrenzen so abgesenkt werden, dann bekommt dieses Modell massive Risse, denn es wird dann nicht mehr durchgängig sein, sondern es wird Eltern geben, die dann keinen Anspruch mehr haben auf Erziehungsgeld und wo dieses halbe Jahr praktisch dann nicht abgesichert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es hier im Landtag schon oft gesagt, aber ich muss es auch noch mal wiederholen: Kinder brauchen Kinder. Das ist richtig und wir müssen die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung auch erhalten, gar keine Frage, aber Kinder haben gerade in dieser frühen Lebensphase ein allererstes Recht auf ihre Eltern.
Alle wissenschaftlichen Studien weisen nach, wie wichtig es ist, dass Kinder in dieser frühen ersten Lebensphase Geborgenheit erfahren, personale Bindungen entwickeln können. Das ist für sie ganz wichtig, damit sie lebenstüchtige Menschen werden, einfach damit sie selber ein Stück Bindungsfähigkeit entwickeln. Deswegen ist es für uns so wichtig, gerade Ehe und Familie in den Mittelpunkt zu rücken, weil nur hier die Verlässlichkeit gegeben ist. Deswegen werden wir nach wie vor dafür eintreten - und auch alle pädagogischen Studien bestätigen uns in diesem Ansatz - und deswegen werden wir nicht müde werden, für diese Familienpolitik zu kämpfen, dafür zu plädieren. Ich lade Sie alle herzlich ein, hier mit uns gemeinsam zu streiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesundheitspolitik ist, glaube ich, eine der schwierigsten Veranstaltungen, die man sich vorstellen kann. Ich glaube, Politiker von allen großen Parteien haben sich hier schon gehörig verkämpft, weil es sich hier um ein Gebiet handelt, was a) sehr komplex ist und was b) mit vielen Lobbygruppen auch zu tun hat, so dass das keine einfache Geschichte ist. Natürlich - das ist ja auch völlig klar hat sich die CDU an diesen letzten Gesetzesänderungen beteiligt, aber doch nicht, weil wir Lust darauf hatten, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern weil die gesetzliche Krankenversicherung kurz vor ihrem finanziellen Kollaps gestanden hat und weil wir das als große Volkspartei nicht verantworten können und einzig aus diesem Grund haben wir uns bereit erklärt, an dieser Reform mitzuwirken.
Unsere Glücksgefühle darüber halten sich wirklich in argen Grenzen. Nein, wir haben hier auch gerade in der Landespolitik vieles außerordentlich kritisch begleitet. Herr Wolf und Frau Dr. Fischer haben ja auch schon darauf hingewiesen, dass es in dieser Gesundheitsreform eine Reihe von Ungereimtheiten gibt und eine Reihe von Festlegungen, die nach meiner Überzeugung wieder an anderer Stelle zu Kostenzuwächsen führen werden. Aber etwas, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mich doch außerordentlich betroffen gemacht und das ist die große Verunsicherung, die es bei den Patienten gegeben hat,
und zwar vor allen Dingen bei den Patienten, die chronisch krank sind, die schwer chronisch krank sind und die auch nicht so viel Geld haben. Ich glaube, diese Personengruppen waren am meisten betroffen, auch Heimbewohner beispielsweise. Ich bin froh, dass sich der Sozialminister, Herr Dr. Zeh, so intensiv um diese Personengruppen bereits frühzeitig gekümmert hat. Denn dadurch, dass der Bundesausschuss, der gemeinsame Ausschuss von Ärzten, Krankenkassen und jetzt auch mit Patientenvertretern, nicht zu Fache gekommen ist gerade bei der Definition, wer ist denn nun schwer wiegend chronisch krank, das war eines der größten Handicaps und ich
finde, so können wir in der Politik einfach nicht mehr weitermachen. Wir müssen aufhören, solche Notfalloperationen zu machen, und ich habe es an anderer Stelle schon mal gesagt, Notoperationen kann man nur in begrenztem Umfang durchführen, wenn man sie zu oft macht, dann ist eines Tages der Patient nicht mehr am Leben,
und das können wir nämlich alle miteinander nicht wollen.
Ich wollte noch mal auf diese Chronikerregelung eingehen, also chronisch Kranke, die die Pflegestufe II oder III haben, haben Anspruch auf niedrigere Bemessungsgrenzen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent hat, wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig ist usw. usf. Das sind auch alles Dinge, die bürokratisch sehr aufwändig sein werden, die unsere Versorgungsämter beschäftigen werden. Ich bin der Auffassung, dass diese Dinge natürlich in Ordnung sind, weil sie den Personenkreis erweitern, aber sie tragen nicht unbedingt zur Klarheit bei, denn es wird gerade hier in diesen Punkten sehr viel Streit geben, und zwar Streit, der auf dem Rücken der Patienten und der Ärzte ausgetragen werden wird. Deswegen muss man hier sicherlich auch noch mal überlegen, ob diese Dinge überhaupt in der Art und Weise Bestand haben. Wenn jemand Krebs hat, wenn jemand an Nierenversagen leidet, also zur Dialyse muss, wenn jemand schwer gehbehindert ist usw. und nicht genau weiß, bekomme ich meine Fahrtkosten erstattet, denn nicht nur die Definition des Arztes ist ja wichtig, sondern auch, dass die Krankenkassen diesen Dingen zustimmen. Das alles trägt mit dazu bei, dass die Dinge eher komplizierter als einfacher werden. Ich denke mal, Vorschläge liegen ja auf dem Tisch für wirkliche strukturelle Reformen. Das ist es, was Deutschland braucht, meiner Auffassung nach, und ich halte den Vorschlag der CDU, den sie auf ihrem letzten Parteitag gefasst hat, für solidarisch, weil, wenn man dazu übergeht die Lohnkosten abzukoppeln von den Gesundheitskosten und damit Impulse setzt für den Arbeitsmarkt, das ist das eine, das halte ich für wichtig und dringend notwendig. Ich finde es auch in Ordnung, wenn der soziale Ausgleich über die Steuern erfolgt, denn da hat man eine ganz andere Bemessungsbasis und wichtig ist, dass diese Dinge ordentlich vorbereitet werden und in ihrer Durchführung durchdacht sind und zu Ende gedacht sind. Das sind die Aufgaben, die vor uns stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Landesgleichstellungsgesetz, den wir jetzt beraten, ist ein Thema, zu dem wir hier schon ziemlich viele Argumente ausgetauscht haben und die auch in großen Teilen nicht
neu sind. Herr Nothnagel, ich lasse Ihre Argumentation in ihrer Gesamtlinie so nicht gelten, denn erstens mal bringt die Bauordnung eine deutliche Verbesserung zum barrierefreien Bauen, weil der § 53 deutlich erweitert worden ist, indem nämlich mehrgeschossige Wohngebäude, wenn sie neu gebaut werden, immer ein Geschoss barrierefrei ausgestalten müssen, das kommt unseren Bestrebungen, denke ich, auch entgegen. Zum Zweiten muss ich Ihnen sagen, müssen auch Interessen immer abgewogen werden. Insofern hatten wir ja auch einen Konsens hier mit der SPD-Fraktion, dass das barrierefreie Bauen wirklich auch fachgerecht geregelt worden ist. Wir können mit Gesetzen nicht alles regeln, vieles sind auch Detailvorschriften und darüber hinaus muss man auch sehen, dass sich hier schon sehr viel getan hat, Herr Nothnagel. Wenn Sie mit offenen Augen durch die Städte gehen, dann werden Sie beobachten, dass sich gerade in Sachen Barrierefreiheit seit der Wende enorm vieles bewegt hat. Zum Beispiel über die Tiefgarage des Erfurter Hauptbahnhofs hat es einen Zeitungsartikel gegeben, wo Behinderte dieses außerordentlich gelobt haben. Die finanzielle Situation des Landes - und da sind wir mehr als glaubwürdig, wie ich meine, hat sich nicht nur nicht verbessert, sie hat sich sogar verschärft, weil wir Haushaltsrisiken haben, weil wir nicht wissen, wie die nächste Steuerschätzung ausgehen wird. Deswegen bleiben wir dabei, wir sind für ein Gesetz zur Verbesserung der Integration und zur Gleichstellung von behinderten Menschen, aber wenn wir dieses tun, dann nicht in Zeiten solcher finanzieller Enge. Das ist auch die Erfahrung eines jeden Politikers, dass dann die Gesetze sehr mager ausfallen und ich glaube, man muss sich hier sicher auch noch mal vertieft darüber Gedanken machen, welche Prioritäten man setzt. Wir fördern die Behinderten ganz massiv, wir haben große Aufgaben in der Eingliederungshilfe. Hier mussten wir einiges tun, damit die Kosten nicht exorbitant weiter steigen. Dieser Verantwortung haben wir uns gestellt und wir haben gerade auch für Behinderte, die sich selbst nicht wehren können, die also geistig behindert sind, die schwerst mehrfach behindert sind, seit der Wende sehr viel erreicht, das lassen wir uns nicht nehmen
und schon gar nicht von Ihnen, Herr Nothnagel, und deswegen bleiben wir auch in unserer Linie glaubwürdig.
Ich denke, morgen wird ja Gelegenheit sein, den Bericht der Enquetekommission zu hören. Deswegen möchte ich es jetzt auch bei diesen Worten bewenden lassen. Wir werden auch in der zweiten Lesung diesen Gesetzentwurf leider ablehnen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der gütlichen Einigung zwischen dem Großherzoglichen Haus Sachsen-Weimar und Eisenach und dem Freistaat Thüringen zur Abgeltung der Restitutionsansprüche ist das zweite Änderungsgesetz über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen notwendig geworden, denn im Prozess dieser Einigung hatten sich der Freistaat Thüringen und die Stiftung Weimarer Klassik verpflichtet, dem Haus SachsenWeimar und Eisenach einen Sitz im Stiftungsrat mit vollen Beteiligungsrechten einzuräumen. Deshalb wurde § 7 des Gesetzes geändert und der Stiftungsrat entsprechend erweitert. Nach § 52 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hatte die Landtagspräsidentin den Gesetzentwurf vorab an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 16.01.2004 hierzu einmütig beraten. Es wurde beschlossen, das Wort "Großherzoglichen" im Gesetzentwurf zu streichen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt dem Thüringer Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Änderung und schlägt dem hohen Haus darüber hinaus auch Verabschiedung in erster und zweiter Beratung vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, dass die Diskussion um ein Präventionsgesetz in vollem Gange ist. Nur sind wir der Auffassung, dass, wenn ein solches Gesetz kommt, das dringend über die Bundesebene verabschiedet werden muss, weil wir in ganz Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen brauchen. Außerdem sind die Diskussionen dazu noch nicht abgeschlossen. Der Freistaat Thüringen hat aufgrund von Verordnungen hervorragende Bedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wenn man sich die Zahlen einmal ansieht, beispielsweise bei der Durchimmunisierung von Kindern, so liegen wir hier im bundesweiten Vergleich sehr gut, nämlich bei über 90 Prozent.
Der vorgelegte Gesetzentwurf der PDS-Fraktion hat natürlich auch das Problem und das Regelungsbedürfnis ausgewiesen und bezüglich der Kosten heißt es, dass die Kostenermittlung und -prognose nur mit Hilfe der Landesregierung erfolgen könne, da es ansonsten nicht möglich ist. Ansonsten sagt der Gesetzentwurf zu diesem Punkt überhaupt nichts und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir wieder bei den ganz allgemeinen Problemen, die wir haben bei solchen Gesetzentwürfen, dass nämlich die Kostenfrage überhaupt nicht geklärt ist und kein Mensch weiß, wie man die Dinge bezahlen soll. Sicherlich ist es richtig, und das meinen wir auch, dass wir ein Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
brauchen, aber da ist es auch wichtig, dass die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden. In dem gesamten Gesetz zieht sich eines durch: Es werden Leistungen und Aufgaben dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugeschrieben, die ihm eigentlich gar nicht zukommen. So haben z.B. den Sicherstellungsauftrag für die Gesundheitsleistung die Kassenärztlichen Vereinigungen und es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb man diesen Pfad verlassen soll und jetzt alles auf den öffentlichen Dienst schiebt.
Bitte.
Ja, doch, das verstehen wir schon. Frau Dr. Fischer, bei aller Liebe zu dem Gesetzentwurf, es ist auch nicht das erste Mal, dass die PDS hier einen Gesetzentwurf einbringt über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern in der vorigen Legislaturperiode haben Sie das auch schon vorgelegt,
meistens kurz vor Wahlen. Auch die Zuständigkeit zur Prüfung von Arzneimitteln, hierfür gibt es Behörden, so dass Ihre Ausführungen eigentlich vollkommen unnötig sind. In § 19 haben Sie ausgeführt die Rechtsmedizin und das Totenscheinwesen, auch das gehört eigentlich nicht in so ein Gesetz. Da gibt es andere Gesetze, in denen die Dinge geklärt sind. Insgesamt gesehen, müssen wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf aus den Gründen, die ich hier vorgetragen habe, ablehnen. Wir werden es auch ablehnen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, weil eines nämlich deutlich wird: Das, was Sie hier konzipiert und veranschlagt haben, ist der gradlinige Weg in die Staatsmedizin. Einen solchen Weg, den werden wir nicht mitgehen können und auch nicht mitgehen wollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Bechthum, meine sehr geehrten Damen und Herren, es steht heute ein sehr ernst zu nehmendes Thema auf der Tagesordnung, nämlich wie wir mit den Lebensverhältnissen von Behinderten umgehen. Wir haben schon sehr oft über dieses Thema diskutiert. Frau Kollegin Bechthum, Sie sagten, dass Sie bereits in diesem Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht haben und das, was Sie uns heute vorlegen, sieht dem sehr ähnlich. Auch in dieser ersten Debatte hatte ich Ihnen durchaus den Respekt dafür gezollt, dass Sie sich viele Gedanken gemacht und dass Sie sich auf Machbares beschränkt ha
ben. Allerdings muss ich auch hinzufügen, wir haben unsere Ablehnung dieses Gesetzes damals damit begründet, dass wir momentan in einer sehr schwierigen finanziellen Situation sind, dass wir kaum in der Lage sind, die derzeitigen Gesetze überhaupt zu finanzieren. Nur aus diesem Grund ist dieses Gesetz noch nicht auf den Weg gebracht worden. Ich betone klar und deutlich: Im Freistaat Thüringen existiert ein Referentenentwurf der Landesregierung zu diesem Thema und wir haben zugesagt und versprochen, sobald sich die finanzielle Lage bessert und wir das verantworten können, bringen wir diesen Antrag hier ein.
Und ich muss sagen, an der finanziellen Situation des Landes hat sich überhaupt nichts geändert. Momentan gibt es Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Herr Ministerpräsident Dieter Althaus ist als Präsident des Bundesrates dort erheblich mit diesen Problemen befasst und bis zur Stunde kann noch niemand sagen, welche Reformen wir zu erwarten haben und ob es mit Deutschland an irgendeiner Ecke wieder aufwärts geht. Und hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Bundesregierung endlich am Zug, dass wir wieder Wirtschaftswachstum und Leistung erreichen, damit wir in der Lage sind, auch wieder neue Gesetze zu finanzieren.
Allein aus diesem Grund werden wir auch heute leider die Ausschussüberweisung ablehnen müssen, obwohl uns das nicht leicht fällt, das sagte ich schon. Frau Bechthum, auch Sie waren ja Mitglied der Enquetekommission "Wahrung der Würde menschlichen Lebens in Grenzsituationen" und wir haben uns in dieser Kommission, ich glaube, so intensiv wie kaum ein Landtag in Deutschland mit dieser Problematik beschäftigt.
Wir haben viele Vorschläge auf den Tisch gelegt und es wäre mir vielleicht auch ein Anliegen, dass wir mal überlegen, wie sollen denn solche Integrations- und Gleichstellungsgesetze auf Landesebene aussehen. Ist das, was momentan in Deutschland vorgelegt und beschlossen worden ist, schon das Ende der Fahnenstange oder kann man nicht auch einige von unseren Vorschlägen, die wir hier unterbreitet haben, mit einarbeiten? Deswegen bin ich auch der Auffassung, wir sollten uns dafür dann die notwendige Zeit nehmen und wir brauchen auch die nötigen finanziellen Voraussetzungen. Deshalb möchte ich das hohe Haus auffordern, diesen Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss zu überweisen, weil uns das dort auch nicht weiterführt. Und auch den Antrag auf einen Behindertenbeauftragten müssen wir ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte kurz auf die Dinge eingehen, die hier von der PDS-Fraktion beantragt worden sind. Ich möchte dazu ausführen, dass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass die Frage der Rentendebatte eine solch wichtige und schwer wiegende ist, dass sie auf gar keinen Fall in fünf Minuten Redezeit, wie bei der Aktuellen Stunde üblich, erledigt werden kann.
Aus diesem Grund haben wir einen eigenen Antrag zu diesem Thema gestellt, wo wir ausführlich auf die Dinge eingehen werden. Ich möchte hier aber sagen, dass wir keineswegs die Notwendigkeit von Reformen verkennen, so wie das die PDS tut, und deswegen möchten wir uns mit Ihnen auch nicht auf eine Stufe stellen. Wir wissen, dass wir ernsthafte demographische und wirtschaftliche Probleme in der Bundesrepublik Deutschland haben und wir wissen, dass es für seriöse und ernst zu nehmende Politik hier eine große Aufgabe gibt. Aber wir sind auch der Auffassung, dass man nicht ständig hin und her operieren kann, notoperieren kann, sondern dass man langfristig orientierte Konzepte braucht. Ich bitte daher um Verständnis, weil dieses Thema so umfangreich ist, dass wir uns dann beim Antrag mehr darüber unterhalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja doch eine ganz schön interessante Debatte inzwischen geworden, nur, Frau Thierbach, Sie haben hier zwar lange geredet, aber über Ihre Aussagen und über die Qualität Ihres Beitrags kann man natürlich auch streiten.
Das, was wir hier nicht mitmachen ist, dass man uns vorwirft, wir hätten uns nie um die Rentenfragen gekümmert, Frau Thierbach. Wäre die Bundesrepublik Deutschland 1989 nicht in einem so wirtschaftlich starken Zustand gewesen, hätte man die Renten in dieser Form, wie es geschehen ist, niemals überleiten können. Auch Sie wissen ganz genau, die Rentner sind die Gewinner der Einheit und ihnen geht es wirklich auch nicht schlecht. Ich verleugne nicht, dass es auch Ungerechtigkeiten gibt, auf die komme ich in meinem Beitrag auch noch zu sprechen. Ich denke mal, insgesamt ist davon auszugehen, dass die CDU es vermocht hat, die Renten sehr gut überzuleiten, dass uns dieses wirklich sehr gut gelungen ist. Das war auch eine riesige Aufgabe und das wissen Sie auch ganz genau.
Frau Bechthum, Sie haben hier beklagt, wir würden nur Wahlkampf machen. Ich muss Ihnen schon sagen, die Rentenfrage ist eine große und ist eine politische Frage, die auch in diesen Landtag hineingehört, und zwar nicht nur
allgemein, sondern auch deshalb, weil wir in den neuen Ländern schon auch noch andere Probleme zu verkraften haben als in den alten. Gerade diese Dinge gehören bei solchen Ereignissen auf den Tisch des Hauses und deswegen lassen wir uns solche Vorwürfe nicht machen, sondern wir sind der Meinung, hier muss eine dem politischen Problem angemessene politische Debatte geführt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Mensch kann verleugnen, dass Reformen notwendig sind, ja, dass es auch wachsenden Handlungsdruck gibt. Gerade die großen sozialen Sicherungssysteme stehen auf dem Prüfstand, und zwar nicht nur deshalb, weil es natürlich ein Einnahmeproblem gibt. Natürlich fehlen uns die Steuern, die uns laufende Meter wegbrechen. Aber, meine Damen und Herren, wer hat sich denn hingestellt und hat gesagt, wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen. Wo bitte ist das Bessere geblieben nach so vielen Jahren Regierungszeit?
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen das gleich gesagt, dass man mit der Einführung der Ökosteuer die sozialen Sicherungssysteme nicht retten kann. Sie haben die Menschen damit belastet, insbesondere natürlich auch Rentner, auch Familien, die beispielsweise einen höheren Verbrauch haben. Rentner können das nicht von ihrer Steuer absetzen und sind so auch doppelt und dreifach davon betroffen. Am Ende stehen wir wieder da und kommen mit dem System nicht zurecht. Natürlich hat auch die CDU die Bruttolohnrentenformel geändert auf die Nettolohnrentenformel. Das stimmt, insoweit ist es auch richtig, was Sie gesagt haben. Aber Sie dürfen dabei auch nicht vergessen zu sagen, das war in einer Zeit, da ist das Bruttoinlandsprodukt stärker gewachsen als die Löhne. Die Bruttolöhne sind stärker gewachsen als die Nettolöhne und die Bundesregierung hat unter Norbert Blüm damals Moment, lassen Sie mich doch mal ausreden, Frau Thierbach - seriöserweise eine Berechnung gemacht und hat die Rentenformel dementsprechend geändert und angepasst. Das ist auch etwas, was ich von der jetzigen Bundesregierung erwarte und nicht, dass man einfach hergeht und sagt, also heute machen wir eine Nullrunde und morgen gleichen wir nach der Inflation aus und übermorgen kürzen wir die Renten eben mal schnell. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es eben nicht. Das ist in meinen Augen keine seriöse Rentenpolitik,
sondern hier sind wirklich Konzepte gefragt, die seriös und fair mit den Menschen besprochen werden müssen. Das, was uns auch umgetrieben hat, weshalb wir diesen Antrag hier eingebracht haben, waren die Zahlen, die in der Presse veröffentlicht worden sind, wo eben deutlich gemacht werden sollte, dass die Standardrente im Osten höher ist als im Westen. Dazu muss ich ganz klar sagen, hat der Minister schon seine Ausführungen gemacht. Er
hat dargelegt, dass die Personengruppen, die in diese Rentenberechnungen einfließen, im Westen anders strukturiert sind als hier bei uns. Er hat auch gesagt, dass die Frauen hier in den neuen Ländern eine ganz andere Erwerbsbiographie haben, und ich füge hinzu, wenn die Frauen erwerbstätig gewesen sind, dann haben sie auch ein Recht auf diese Rente und ich halte es für unerträglich, wenn durch die Veröffentlichungen solcher Zahlen Neid geschürt werden soll zwischen Ost- und Westdeutschen und deswegen lehnen wir eine solche Diskussion ab.
Eingegangen worden ist hier auch auf die Einführung des demographischen Faktors durch die CDU/F.D.P.-Koalition und es stimmt einfach nicht, wenn hier behauptet wird, dieser Faktor hätte nicht gewirkt. Nein, ganz das Gegenteil ist der Fall, wir haben in Deutschland Jahre verloren, wo wir die Chance gehabt hätten, dass durch den Demographiefaktor die Rente langsam im Niveau abgesenkt wird, und so, dass sich die Leute darauf einstellen können, dass sie die Möglichkeit haben, sich auf dieses leicht abgesenkte Rentenniveau über einen sehr langen Zeitraum einzustellen.
Ja.
Wie meinen Sie das jetzt?
Im Gegensatz zur PDS und ich hoffe, da sind wir einer Meinung, natürlich spielt die Einnahmeseite eine Rolle und die wirtschaftliche Situation. Aber wer realistisch ist, der weiß natürlich, dass wir auch ein demographisches Problem haben und dass in den nächsten 10, 20, 30 Jahren immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen.
Das sind doch aber Fakten, an denen kann man nicht vorbei. Wer etwas anderes verkündet, hat einen 100-prozentigen Realitätsverlust und weiter gar nichts.
Ich denke, ich habe die Frage beantwortet. Herr Minister Zeh hat auch gesagt, dass es eigentlich immer Usus in Deutschland war, dass sich die großen Volksparteien zu diesen Rentenreformen verständigt haben. Das ist eben auch eine Art des Umgangs, den man - denke ich mal weiter pflegen sollte.
Ich habe schon gesagt, dass der Demographiefaktor selbstverständlich gewirkt hätte, dass wir Jahre in Deutschland an Entwicklung eingebüßt haben, die möglich gewesen wäre, dass die Ökosteuer natürlich kein Mittel ist, um soziale Sicherungssysteme zu retten. Das ist auch ganz klar, denn das ist überhaupt ziemlich widersinnig. Soll man jetzt Energie verschwenden, damit die Rente gesichert ist? Und dann soll man rauchen, um die Sicherheit und den Mutterschutz zu retten? Das passt irgendwo alles nicht zusammen und das muss auch mal gesagt werden, dass das keine Dinge sind, die zusammenpassen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass SED-Opfer besonders auch von Rentenkürzungen betroffen sind. Da muss ich Ihnen ausdrücklich zustimmen, denn gerade diese Personengruppe, die oftmals wenig Chancen hatte, um aufzusteigen, um beruflich Karriere zu machen, gerade hier gibt es ohnehin große Einbußen, die dann dadurch noch verstärkt werden. Ich möchte Sie aber auch ausdrücklich ermutigen, an dieser Problematik dranzubleiben und, wir haben uns neulich im Ausschuss ausführlich über diese Dinge verständigt, an diesen Dingen auch wirklich weiterzuarbeiten, währenddessen es der PDS oftmals, wenn sie so viele Aktivitäten hatte, darum ging, Altkader und StasiBelastete besser zu stellen. Eine solche Verfahrensweise haben wir aus unserer Sicht eigentlich immer abgelehnt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal erwähnen, dass die Länder für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme sehr stark aufkommen müssen und dass
dieses eigentlich Geld aus dem Aufbau Ost ist. Dieses Geld steht eigentlich für andere Zwecke zur Verfügung. Auch hier ist eine Bund-Länder-Debatte anzustoßen, die zum Inhalt haben muss, dass sich der Bund an diesen wirklich starken Kosten beteiligt, damit die Länder hier unter dieser Kostenlast nicht zusammenbrechen. Das ist, denke ich mal, ein wichtiges und zunehmendes Thema, das wird in den nächsten Jahren eher mehr als weniger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte macht sicherlich deutlich, vor welch großen Aufgaben wir stehen. Die sozialen Sicherungssysteme sind weiterzuentwickeln. Wir brauchen eine gerechtere Generationenbilanz und wir müssen dafür Sorge tragen, dass Altersvorsorge, dass das Umlagesystem zwar erhalten bleibt, aber dass es ergänzt wird durch kapitalfundierte Altersvorsorge und betriebliche Altersvorsorge und, meine Damen und Herren, was nützt es denn, eine Riesterrente einzuführen, wenn sie niemand annimmt?! Das ist doch auch ein schwer wiegendes Problem, hier ist Entbürokratisierung angesagt und wir hoffen, dass die Bundesregierung auch in diesem Punkt zur Vernunft kommt.
Die demographische Entwicklung ist schon angesprochen worden, meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne Kinder gibt es keine Rente. Diese These ist inzwischen auch in den Spitzen der großen Volksparteien angekommen und hier möchte ich sagen, es ist, denke ich mal, sehr viel zu tun. Wir müssen aufhören damit, Kinder als Armutsrisiko zu definieren, denn Kinder sind auch nicht nur ein Stabilitätsfaktor im Generationenvertrag, sondern Kinder sind Quelle der Lebensfreude und der Zukunftshoffnung, meine sehr verehrten Damen und Herren, und über dieses Ja zum Kind, das passt auch ganz genau hier hinein in diese Rentendebatte. Auch darüber müssen wir reden und es ist eine traurige Wahrheit, dass Rentenkürzungen auch Waisenrenten betreffen, also Kinder, die ein oder beide Elternteile verloren haben. Bei allem Verständnis für die Problematik muss man auch diese Dinge hier mit benennen.
Was brauchen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren? Wir brauchen sicherlich eine Steuerreform, die Unternehmen entlastet, die dazu führt, dass wieder Anreize gesetzt werden für den Arbeitsmarkt, Impulse für mehr Leistung, aber auch eine Steuerreform, die familienfreundlich ist. Und wir müssen diese Steuerreform, denke ich, auch ergänzen mit einem Familiengeld und auch die Kinderbetreuung muss deutschlandweit ausgebaut werden, wobei wir hier in den neuen Ländern, glaube ich, sehr viel getan haben und wir sind gut beraten gewesen, hier das Niveau nicht herunterzuschrauben, sondern ein gutes Kinderbetreuungssystem unseren jungen Eltern auch anzubieten.
In Artikel 17 Abs. 2 der Landesverfassung heißt es: "Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung." Und wie wichtig dieser Satz ist, das zeigt sich jetzt, wenn wir über den Generationenvertrag, über die wirtschaftliche Lage und die wirklich sehr ernst zu nehmenden Probleme reden. Lang
fristige Konzepte sind notwendig und es zeigt sich auch immer wieder, man kann nicht hier die Krankenversicherung, da die Rente und da die Pflege betrachten und dort noch mal die Arbeitslosenversicherung, sondern all diese Dinge hängen sehr eng miteinander zusammen, sie sind außerordentlich eng miteinander verzahnt. Diese sozialen Sicherungssysteme sind auch nicht irgendwelche einfach strukturierten Gebilde oder wie wenig Schiffe, die man einfach mal so umsteuern kann, sondern die sozialen Sicherungssysteme sind eher große Tanker und man muss wissen, wohin man damit will und muss den Kurs behutsam umsteuern, damit sie nicht zerbrechen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Kritik, die hier gekommen ist, muss ich sagen, die CDU hat einen wesentlichen Anteil daran, dass die Deutschen vor Altersarmut weitestgehend verschont geblieben sind.
Dieses Ziel, dafür werden wir arbeiten, damit dieses auch künftig gesichert wird, obwohl dieses bei weitem keine einfache Aufgabe ist. Sie haben ja auch schon Rürup angesprochen, Sie haben Herzog angesprochen; ich glaube, es würde heute zu weit führen, wenn wir diese ganzen großen Dinge hier auch noch ansprechen. Ich möchte nur sagen, dass wir von unserem Kreisverband her uns in diese Debatte einbringen, dass wir Änderungen einfordern und dass wir uns aktiv einbringen. In dem ganzen Zusammenhang möchte ich allerdings auch darauf hinweisen, dass sich auch in Thüringen durch diskontinuierliche Erwerbsbiographien bereits jetzt und auch in naher Zukunft Veränderungen ergeben werden. Deswegen ist es auch wichtig, dass Renten armutsfest gemacht werden. Dies ist umso bedeutungsvoller, weil es wichtig ist, dass sich die Politik bereits heute mit diesen Problemen beschäftigt. Denn es ist ja nicht nur so, dass ausreichende Alterseinkünfte für die Rentnerinnen und Rentner selbst von Bedeutung sind, sondern dass auch Gesundheits- und Pflegeleistungen für die Älteren finanzierbar sein müssen. Hier kommen ja auch durch die Gesundheitsreform auf die Rentnerinnen und Rentner deutliche Belastungen zu, das muss man auch hier im Zusammenhang betrachten.
Warum gehe ich auf diese weiter führenden Dinge auch mal etwas ein, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich möchte Sie wirklich dafür sensibilisieren und darauf aufmerksam machen, dass wir uns auf allen politischen Ebenen damit befassen. Das ist nicht nur eine Frage der Bundespolitik, sondern das muss uns auch hier im Land bewegen, das muss uns auch in den Kommunen bewegen. Wir müssen uns mit diesen Fragen ernsthaft, seriös und fair befassen. Es ist gut, dass sich die großen Volksparteien auf den Weg machen, um in einem Diskussions- und Arbeitsprozess diese Dinge fachlich und politisch zu erörtern. Wir brauchen dazu ganz einfach auch Politiker, die nicht jammern und die nicht nur einfordern und denen das egal ist, wie das alles bezahlt werden soll, sondern wir brauchen hier Politiker, die sich hinter solche Konzepte stellen und die sich nicht hinter Kommissionen verstecken, sondern
die offen mit den Menschen über diese Fragen bereit sind zu diskutieren. Es geht einfach nicht länger an, dass der Bundeskanzler Schröder gestern gesagt hat, also es ist unanständig, den Rentnern in die Tasche zu fassen, dass er sich dann von einer Notlösung zur anderen hangelt und dazu beiträgt und - das ist eigentlich das wichtigste Problem, noch nicht mal so sehr, dass es mal keine Rentenerhöhung gibt, sondern das wichtigste Problem ist, dass das Vertrauen der Menschen in den Sozialstaat schwindet.
Man kann den Patienten Sozialstaat nicht ohne Ende immer notoperieren, denn meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird Ihnen jeder Mediziner bestätigen, einen Patienten, den ich dauernd notoperiere, da kann es auch mal ganz leicht tödlich ausgehen. Und das wollen wir nicht. Deswegen geht es nicht an, dass Gerhard Schröder verkünden lässt, über das Renteneintrittsalter rede ich jetzt nicht mit euch, vielleicht mal im Jahr 2010. Das ist unseriös und unwürdig für einen Bundeskanzler, meine Damen und Herren, denn die Menschen in unserem Land wissen und spüren sehr wohl, dass es Reformen geben muss. Selbst die älteren Menschen - wenn Sie das verfolgt haben in den Zeitungen, in den Medien - sind bereit zu verzichten, und zwar dann, wenn die Lasten gerecht getragen werden und vor allen Dingen dann, wenn die Aussicht besteht, dass die Lage besser wird. Dass wir mit der PDS da nicht weiterkommen, das ist, denke ich mal, völlig klar, aber ich befürchte, auch die rotgrüne Regierung ist diesen großen Aufgaben leider nicht gewachsen und das ist das Problem. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Gesundheit oder Gesundheitsreform ist eines, über das oft und gern und mehr oder weniger qualifiziert diskutiert und gestritten wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion hat Herr Minister Dr. Zeh im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in zwei Sitzungen sehr ausführlich, vor allem in der zweiten Sitzung, über den Sachstand des Gesetzes und über seine Auswirkungen berichtet und alle Abgeordneten hatten sehr viel Gelegenheit, dazu Fragen zu stellen und sich auch ein Bild zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier haben wir unterschiedliche Ausführungen gehört. Nach meiner Meinung ist diese Gesundheitsreform notwendig. Sie ist bitter notwendig. Frau Künast, ich muss Ihnen auch einmal ein bisschen entgegenhalten, die rotgrüne Bundesregierung hat zu dieser Situation sehr stark beigetragen, denn 1998 waren die Gesundheitskassen saniert.
Es sind Einnahmeverluste in Milliardenhöhe aufgetreten. Das können Sie alles nachlesen. Zum Beispiel hat der Verband der Ersatzkrankenkassen dazu Statistiken vorgelegt. Dort sieht man, allein bei den Arzneimittelkosten ist 1 Mrd. . gen von anderen Dingen, die damals gemacht worden sind. Das hat die Situation eindeutig verschärft und hierzu geführt. Diese Gesundheitsreform, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Notoperation. Sie ist deswegen eine Notoperation, weil ansonsten in diesem oder im nächs
ten Jahr die Kassen, die gesetzlichen Krankenkassen, vor die Wand gefahren wären und keine Möglichkeit der Finanzierung mehr gehabt hätten. Deswegen hat sich die CDU als große Volkspartei auch ihrer Verantwortung gestellt und hat sich diesem Kompromiss nicht im Grundsatz verschlossen. Wenn wir schon einmal dabei sind, wer hat hier was eingebracht. Ich glaube, das ist im Detail sicherlich kaum noch auszumachen. Die CDU hat beispielsweise verhindert, dass sich diese Apothekenketten bilden können, weil wir das Fremdbesitzverbot erhalten haben und nur zugelassen haben, dass sich Filialapotheken gründen können. Im Übrigen bin ich auch sehr dankbar, dass inzwischen in das Gesetz die Qualitätssicherung und der Verbraucherschutz bei den Internetapotheken eingearbeitet worden sind. Ich hatte dies auch moniert, weil ich das zwar im Konsenspapier gelesen hatte aber nicht im ersten Gesetzentwurf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sehr wichtig, denn Arzneimittel sind keine xbeliebigen Konsumgüter, sondern oftmals hoch wirksame Stoffe. Die Sicherheit des Patienten muss hier an allererster Stelle stehen. Sicherlich leben wir in einer Zeit, in der das Internet ja eine immer größere Rolle spielt und gerade auch für chronisch kranke Patienten können Internetapotheken auch durchaus hilfreich sein. Aber die Standards müssen genauso sein wie bei den öffentlichen Apotheken auch, damit man hier keine Gefährnisse für den Patienten eingeht. Meine Damen und Herren, ich bin auch deswegen nicht glücklich über diese Art der Gesundheitsreform, weil sie den Patienten sehr viel zumutet. Frau Dr. Fischer, das muss ich auch ehrlich bekennen, das habe ich in Ihrer Rede ein wenig vermisst. Allein die hohe Zuzahlung, die Patienten zu leisten haben, die Praxisgebühr und Ähnliches, auch die Ausgliederung von Kernleistungen. Hier an dieser Stelle, wenn man sieht, dass Krankengeld und Zahnersatz voll ausgegliedert worden sind und auch andere Leistungen sehr stark beschnitten werden, an dieser Stelle sieht man, dass man dieses Spiel nicht ewig fortsetzen kann, sondern dass man sich wirklich Gedanken darüber machen muss, wie man das Gesundheitswesen auf sichere Füße stellt. Meine Damen und Herren von der PDS, das muss ich Ihnen nun auch einmal ganz klar sagen, Sie benennen nicht die wesentlichen Konflikte. Es gibt viele Dinge, die man bei der Gesundheit bereden kann. Aber die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt, dass das bei Ihnen keine Rolle spielt, zeugt von einem Realitätsverlust, der bodenlos ist und den man kaum beschreiben kann.
Im Übrigen kommen Sie mit Ihrem Antrag ohnehin zu spät, denn die 2. Bundesratsrunde ist inzwischen gelaufen und morgen wird über dieses Gesetz abgestimmt. Aus allen diesen Gründen müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Sie tragen jedenfalls nicht dazu bei, dass es in unserem Gesundheitswesen besser wird. Das Thema Eigenverantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein wichtiges. Nur wenn wir den Patienten solche
Zumutungen aufdrücken müssen und wenn man ehrlich ist und das wirklich einmal objektiv diskutiert, dann weiß man, wir kommen nicht darum herum, auch das Thema Eigenverantwortung in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. Das ist deshalb wichtig, weil wir bei großen Risiken wollen, dass jedem Patienten die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Deswegen ist eine...
Das ist ja überhaupt nicht wahr. Dann machen Sie sich doch bitte einmal sachkundig. Ich denke aber, die Frage der Reform der sozialen Sicherungssysteme für die Zukunft ist ein eigenes Thema, das hängt zwar ein Stück mit diesem Antrag zusammen, hat mit diesem aber nur bedingt zu tun. Ich kann für meine Fraktion eben nur sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen, insbesondere deshalb, weil er die Gegenwart einfach nicht zur Kenntnis nimmt und die Probleme negiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat dem Ersuchen der SPD zugestimmt, diesen Antrag heute noch auf die Tagesordnung zu setzen, nicht unbedingt weil wir es als dringlich im eigentlichen Sinne erachten - wir hätten ihn auch in vier Wochen debattieren können -, sondern weil es uns einfach wichtig ist, dass diese Themen hier im Landtag besprochen und abgearbeitet werden. Wozu braucht man ein Bündnis für Familie? Diese Frage habe ich bei Ihnen, Frau Pelke, eigentlich so ein bisschen herausgehört. Ist das eigentlich überhaupt nötig, oder ich habe so den Verdacht, dass Sie dahinter eine Wahlkampfveranstaltung machen wollen. Man braucht ein Bündnis für Familie, weil Familienpolitik immer einen ganzheitlichen Ansatz braucht, der Querschnittsaufgaben betrifft. Das ist ein Punkt. Zum anderen ist Familie nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern sie ist ein gesellschaftliches, ein gesellschaftspolitisches Thema, in das nicht nur Parlamentarier, sondern in das auch wichtige Gruppen, die in der Gesellschaft Interessen zu vertreten haben, die in der Gesellschaft etwas zu sagen haben, in ein solches Bündnis einbezogen werden müssen. Das ist eine Feststellung, die wir in allen Diskussionen, die wir in Vorbereitung zu unserem Leitantrag auf der Parteiebene geführt haben, dort ist uns das ganz deutlich aufgegangen, denn wir können hier im Landtag Gesetze verabschieden wie wir wollen, wir werden an der Lage nichts verändern und nichts verbessern, wenn wir nicht Gewerkschaften, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kirchen usw. in diese Dinge mit einbinden. Deswegen begrüße ich es sehr und finde es auch sehr gut, dass der Ministerpräsident gleich nach seinem Amtsantritt diese Aufgabe in Angriff genommen hat und in der nächsten Woche dieses Bündnis für Familie auf Landesebene hier gründen will, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich muss noch mal auf die Haushaltsbesprechungen zurückkommen. Wir haben ja im Sozialausschuss auch neulich über die ganzen Fragen der Familie reichlich diskutiert in einer öffentlichen Sitzung, das ist das eine. Ich muss noch mal sagen, dass wir trotz der schwer angespannten Haushaltslage deutlich Prioritäten gesetzt haben. Wir haben die Eckdaten unserer Familienpolitik, nämlich das Landeserziehungsgeld und den nahtlosen Übergang zur Kinderbetreuung mit diesem Haushalt sichergestellt. Das ist auch eine enorme Leistung. Ich muss hier mal
sagen, das Land hat sich da nicht nur angestrengt, sondern wir verschulden uns auch neu für diese Dinge. Deswegen, denke ich mal, sind die Prioritäten hier nicht nur ausreichend gesetzt, sondern dieses Thüringer Modell ist bundesweit bekannt. Es ist einzigartig, es sucht seinesgleichen in den deutschen Ländern, und ich möchte, dass wir es erhalten. An diesem Punkt muss ich mal darauf hinweisen, dass uns die Bundespolitik hier große Schwierigkeiten bereitet. Das Bundeserziehungsgeld soll mit den Einkommensgrenzen verändert werden und sie sollen herabgesetzt werden auf 30.000 8! im Jahr. Das heißt, eine Familie, die auch nur etwas mehr verdient, bekommt kein Erziehungsgeld mehr. Ich finde, das ist nun schon ein gravierender Einschnitt, und da von besser Verdienenden zu sprechen, das halte ich nicht nur für unseriös, sondern eigentlich auch für ignorant. Denn wer weiß, was heutzutage ein Kind kostet und was Eltern, die etwas über 2.000 4! auch in ihre Kinder hineinstecken müssen, das ist nun wirklich nicht richtig, dass die Bundesministerin Ulla Schmidt da von besser Verdienenden redet. Ich glaube, das haben unsere Familien auch nicht verdient.
Frau Pelke, hier beginnen meine Sorgen. Denn wenn das so käme, dann würde unser Thüringer Modell ganz erhebliche Risse bekommen. Wenn viele Familien aus dem Bundeserziehungsgeld herausfallen, was wird dann mit dem Landeserziehungsgeld, wie ist das dann mit dem letzten halben Jahr, sparen wir das dann einfach ein und alles ist weg, oder wollen Sie verlangen, dass das Land das vielleicht ausgleicht? Diese Fragen kann man jetzt sicherlich auch nicht gleich beantworten, nur dann kommen wir mit diesem lückenlosen Konzept einfach nicht mehr hin. Das ist meine große Sorge, die ich dabei habe, und ich glaube, es ist gut, wenn Sie auch hier an Ihre Genossen in Berlin einmal einen Appell richten, dass diese Kürzungspläne zurückgenommen werden im Sinne einer ordentlichen Familienpolitik.
Denn schauen Sie, Sie haben es auf der Bundesebene noch nicht ein einziges Mal geschafft, dass auch nur ein Eurocent in den Taschen der Familien mehr drin ist. Sie geben etwas mehr Kindergeld, dann holen Sie wieder mehr Steuern raus, und so setzt sich das fort. Ich könnte jetzt eine lange Liste aufzählen, das will ich aber gar nicht machen. Es ist auch so, die Einkommensgrenzen hier so zu verändern, halte ich auch deswegen für gefährlich, weil wir wissen, dass gerade in der mittleren Einkommensschicht die Leute keine Kinder mehr bekommen. 40 Prozent der Akademikerinnen bekommen heute keine Kinder mehr. Das muss uns doch zu denken geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da müssen wir die Akzente in der Familienpolitik schon auch richtig setzen.
Um zur Landespolitik zurückzukehren: Wir werden dieses Bündnis für Familie auf Landesebene gründen und werden das auch in den Kommunen fortsetzen, das ist geplant. Ich glaube, wir sind uns alle einig, Familienpolitik hat allerersten Stellenwert und hohe Priorität. So werden wir auch im Ausschuss mit den Themen umgehen. Ich glaube, diese ganzen Dinge mit den Beratungsstellen usw., das sollten wir auch mal etwas fachlich distinguierter und seriös diskutieren. Ich glaube schon, dass der Freistaat Thüringen hier seinen Pflichten nachkommt und auch die Beratungskapazitäten im erforderlichen Umfang sicherstellt. Deswegen, Frau Pelke, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die CDU-Landtagsfraktion gibt es keinen Zweifel darüber, dass ein Gleichstellungs- und Integrationsgesetz hier im Landtag grundsätzlich eingebracht werden soll. Allerdings müssen wir feststellen, dass angesichts einer wahrhaft dramatischen Haushaltslage, einer Haushaltslage, wie wir sie noch nie in diesem Landtag erlebt haben, es überhaupt nicht möglich ist neue Gesetze zu machen, die Geld kosten, sondern wir müssen diese Wünsche, die berechtigt sind und die wir achten, im Moment zurückstellen. Wir lehnen ein solches Gesetzesvorhaben nicht generell ab, sondern es ist ja auch zugesichert worden von allen Beteiligten, dass wir die Lage in den Bundesländern, in denen solche Gesetze auf den Weg gebracht werden, beobachten werden und dass wir unsererseits bereit sind, ein solches Gesetz einzubringen, sobald es die Haushaltslage zulässt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Abgeordneter Nothnagel, Ihre Argumentation finde ich nun auch langsam etwas schwierig und auch heuchlerisch, weil es wichtig ist, dass man mit behinderten Menschen spricht, dass man sie einbezieht, aber ich wehre mich ganz massiv dagegen, dass man behinderte Menschen politisch instrumentalisiert und sie für seine Zwecke missbraucht.
Das ist in meinen Augen keine gute Art und Weise. Die CDU-Fraktion hat hier mehrfach betont, dass sie Achtung hat vor der Personenwürde der Behinderten. Herr Nothnagel, das muss ich hier auch noch mal sagen, auch wenn diese Argumente schon ausgetauscht worden sind: Das, was sich hier für Behinderte im Freistaat getan hat seit der Wende, seit 1990, kann sich wahrhaft mehr als sehen lassen, und wir müssen uns hier Ihre Vorwürfe überhaupt nicht anhören.
Sie hatten, sicherlich auch aus Ihrem eigenen Interesse heraus, einen Antrag nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Ausschuss gestellt, mit der Bitte verbunden, dass die Landesregierung die Kosten untersetzt; das hat die Landesregierung getan. Dieser Antrag ist im Ausschuss für abgearbeitet erklärt worden, und es sollte wohl lediglich noch eine Information an Sie weitergereicht werden, aber der Antrag war im Wesentlichen besprochen und auch für erledigt erklärt, und deshalb stand der zweiten Beratung dieser beiden Gesetze heute nichts mehr im Wege. Ich bin auch der Meinung, es ist ehrlicher, wenn wir den Leuten sagen, was geht und was nicht geht, meine Damen und Herren.
Der PDS-Gesetzentwurf ist abzulehnen, weil er eine Fülle von Dingen enthält, die für ein Land überhaupt nicht leistbar sind. Er beachtet eigentlich nicht, dass auch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen dafür erforderlich sind, die auch aus unserer Sicht geändert werden müssen. Der SPD-Fraktion hatte ich schon in der ersten Beratung Achtung dafür gezollt, dass sie sich auf das Machbare beschränkt hat und dass sie hier wirklich auch Dinge eingebracht hat, die wir auch für diskussionswürdig und für umsetzbar halten, aber nicht zu diesem Zeitpunkt. In diesem Sinne möchte ich das hohe Haus bitten die beiden Gesetzentwürfe momentan abzulehnen, aber an den Dingen dranzubleiben und zum gegebenen Zeitpunkt hier einen Gesetzentwurf zu beraten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Vorrednerin, Sozialreformen sind eine notwendige Sache. Jeder weiß das heute, überall wird davon geredet. Frau Kollegin Bechthum, ich muss Sie daran erinnern, dass auch im Bund diese Themen auf der Tagesordnung stehen. Und natürlich ist es notwendig, über solche Reformen zu debattieren, zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das ist überhaupt gar keine Frage. Bei unserem Problem, das wir heute hier auf dem Tisch haben, muss ich allerdings feststellen, dass wir keinesfalls erst seit kurzer Zeit darüber diskutieren, denn seit Jahren ist klar, dass hier in diesem Bereich Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege - die ist im Übrigen hier auch mit drin, Frau Thierbach -, etwas getan werden muss. Deswegen ist es heute Zeit, endlich auch zu handeln und nicht immer nur darüber zu reden. Denn irgendwann muss auch einmal über diese Dinge entschieden werden. Jeder, der das wusste, hatte Zeit, sich hier auch einzubringen, denke ich. Auch wir haben in der Fraktion beispielsweise und auch mit dem Minister zwischen dem ersten und zweiten Regierungsentwurf darüber viele Debatten geführt. Was ist das Ergebnis der Diskussion? Es geht ja vielfach um die Frage, wie fair ist denn die finanzielle Ausstattung der Kommunen mit so einem Gesetz. Gerade hier an diesem Punkt, muss ich betonen, haben wir wirklich viel erreicht. Schauen Sie, der Freistaat Thüringen hat einen sehr guten Kommunalen Finanzausgleich, wie Sie ihn bundesweit suchen können. Wir stehen dazu, denn die Kommunen sind das Herzstück unseres Landes und die müssen wir pflegen und dafür sorgen, dass sie finanziell fair ausgestattet werden. Dieser Kommunale Finanzausgleich ist trotz der finanziellen Nöte des Landes erhalten geblieben. Das ist Punkt 1.
Punkt 2 haben wir in Artikel 1 die Grundsicherung eingearbeitet und die Beteiligung des Landes dann, wenn die Bundeszuschüsse nicht ausreichend sind. Auch das ist sehr wichtig für die Kommunen und ich sage hier, dass dieser Artikel 1 nicht erst am 01.07.2003 in Kraft tritt, sondern dass er rückwirkend ab dem 01.01.2003, nämlich ab der Gültigkeit der Grundsicherung in Kraft treten wird. Auch dies trägt mit dazu bei, dass die Kommunen fair finanziell ausgestattet werden. Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, als würden nur Kosten abgewälzt. Die Kosten der Kommunen werden erstattet nach dem tatsächlichen Nettosozialhilfeaufwand. In jedem Jahr wird die Berechnungsgrundlage dafür neu festgelegt. Beteiligt werden die Kommunen an den Zuwächsen, die es gibt, und zwar im ersten Jahr zu 25 Prozent, im zweiten Jahr auch zu 25 Prozent, dann steigt das Ganze auf 40 Prozent und bevor es überhaupt 50 Prozent werden, Frau Thierbach, bevor dieses eintritt, hier ist die Revisionsklausel im Gesetz, die beinhaltet, dass dann das Ganze auch noch einmal überprüft und neu bewertet wird. Ich denke, insofern sind die Kommunen wirklich auch fair ausgestattet.
Eine zweite wichtige Frage war ja die der Standards und die Frage, wie geht es weiter? Gerade hier war uns das sehr wichtig, wir haben auch noch einmal in § 4 die Dinge etwas geändert, wir haben hier noch einmal die Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe hervorgehoben und sie an dem Abschluss von Rahmenverträgen mit beteiligt. Es ist ja auch so, dass sich das Land nicht von seiner Verantwortung befreit und nicht alles auf die Kommunen abwälzt, sondern das Land wird in der Verantwortung bleiben. Die Planungskommission ist paritätisch besetzt, halb von den Kommunen und halb vom Land. Ich denke einmal, auch der Planungskommission erwächst natürlich eine große Aufgabe, das ist völlig unbestritten.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz beseitigen wir eine wichtige Barriere. Es geht ja hier auch immer um Barrierefreiheit. Wir beseitigen nämlich eine Barriere, die die strikte Trennung von ambulant und stationär bedeutet hat. In diesem Punkt hat sich das Ausführungsgesetz zum BSHG nicht bewährt, das muss man heute so sagen, denn die Kosten für die stationäre Unterbringung sind sehr viel schneller gestiegen als für die ambulante. Aber das ist nur ein Punkt, denn was auch besonders wichtig ist, ist, dass diese Barriere nicht im Interesse der Behinderten, nicht im Interesse der Leistungserbringer sein kann. Gerade hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehe ich in diesem Gesetzentwurf durchaus auch Chancen. Ich sehe die Chance, dass ambulant vor stationär gearbeitet wird. Ich sehe die Chance, dass alle Maßnahmen so ausgerichtet werden können, dass sie bedarfsorientiert die Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken und dass sie durch eine an Selbständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientierte Eingliederungshilfe auch davon profitieren können. Ich glaube, hier wächst uns allen, sowohl den Kommunen als auch dem Land, als auch den Leistungserbringern in diesem Punkt eine hohe Verantwortung zu. Wenn wir dieses fachgerecht und gut umsetzen, können wir, wie ich meine, auch einen Teil mit dazu beitragen, dass von Selbstbestimmung für Behinderte von ihrer eigenen Persönlichkeit her betrachtete Selbsthilfepotenziale, das unterstützen wir und wir möchten das auch hier mit aufgreifen und mit befördern, dass Behinderte selbstbestimmt leben können. Möglicherweise kann auch dieses Gesetz etwas dazu beitragen.
Ich möchte ganz kurz, Frau Thierbach, auf Ihre Änderungsanträge einmal eingehen:
Zu Punkt 1 wird Herr Minister Pietzsch noch einmal etwas sagen. Die Thüringer Kommunalordnung ist natürlich gültig und nicht jede unterschiedliche Rechtsauffassung sollte uns sofort zu gesetzlichen Änderungen anregen. Das ist meine Meinung.
In Punkt 2 wollten Sie, dass die Abrechnung schon im Juni 2005 überprüft wird. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass man solche Reformen auch erst einmal wirken lassen muss. Man kann nicht schon nach ein oder zwei Jahren gleich wieder dort alle Ergebnisse so haben, dass man das
endgültig beurteilen kann. Deshalb, denke ich, sollte man auch sagen, gerade wenn es um die Planungszahlen geht die Fallzahlerhebungen gehen den Kommunen in diesen Tagen zu - und es ist auch so, dass die Vorbereitungen auf der Sach- und Fachebene, da sind wir ja etwas von dem politischen Schaufenster weiter weg, wirklich sehr gut angelaufen sind. Die Kommunen bekommen im Moment die Akten zugestellt und werden auf die Aufgaben vorbereitet. Schauen Sie, jeder Sozialamtsleiter kann heute sehr wohl mit dem BSHG umgehen; das ist ja das Gesetz, was die Behinderten im Wesentlichen betrifft. Man muss auch der Ehrlichkeit halber einmal hinzufügen, dass teilstationäre Aufgaben heute schon von den Kommunen mit erledigt werden und dass die Sachkenntnisse auf diesem Gebiet eigentlich auch gewachsen sind.
Sie haben dann noch einmal die Verschiebung des Gesetzes angemahnt.
Ja, aber dem werden wir auch nicht zustimmen, weil wir denken, dass es Zeit zum Handeln ist. Schauen Sie, das Gesetz tritt zwar am 01.07.2003 in Kraft, aber die finanziellen Dinge kommen erst im nächsten Jahr, so dass jetzt erst noch einmal ein halbes Jahr Zeit ist, um sich auf diese ganzen Dinge einzustellen. Deswegen möchte ich Ihren Änderungsantrag hier entkräften. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses, das hatte ich schon angemerkt, dass wir eine Planungskommission ins Leben rufen, dass wir die Schiedsstellenfähigkeit der Entscheidungen hier noch einmal klargestellt haben nach § 93 b BSHG und dass wir noch einmal deutlich herausgearbeitet haben, dass in jedem Jahr die Berechnungsgrundlagen neu festgelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich feststellen, dass wir es keineswegs mit einer einfachen Gesetzesmaterie zu tun haben. Ich glaube auch, diese Dinge sind es, die weitestgehend zu Diskussionen geführt haben, wo man aber auch viele der Probleme, wenn man mit den Betroffenen sich einmal hinsetzt und mit ihnen spricht, ausräumen kann. Das Ganze ist sicherlich nicht leicht, aber ich sage auch, wir brauchen Mut, um diese Reformen anzufassen, und ich bitte Sie um das Vertrauen, dass wir das auch engagiert tun wollen, dass wir fachlich hier gut arbeiten wollen und in diesem Sinne würde ich das hohe Haus um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum vorgelegten Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU-Fraktion möchte ich sagen, dass es an dem hier geschilderten Anliegen der Gleichstellung, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von behinderten Menschen überhaupt gar keine Abstriche gibt. Wir haben dieses
Thema und dieses Anliegen nicht nur im Grundgesetz vertreten und verankert, sondern auch in der Thüringer Landesverfassung. Das heißt, diese Prämissen in der Behindertenpolitik sind für uns Programm von Anfang an. Weil dieses Thema heutzutage nicht einfach zu diskutieren ist, Herr Ramelow, muss ich doch ein wenig in die Geschichte zurückgehen. Ich gehöre dem Landtag seit 1990 an. Das, was wir nach der Wende vorgefunden haben in den Schwerstbehindertenheimen, war wirklich Grauen erregend. Behinderte Kinder in Käfigen eingesperrt, in dunklen Kammern sediert und kaum beachtet, nur mit dem Nötigsten versorgt. Diese Zeiten, meine Damen und Herren, sind vorbei, sie sind Dank der Wende vorbei und auch die CDU-Fraktion hier in diesem Landtag hat mit dafür gesorgt, dass menschliche Zustände hier hergestellt worden sind.
Wir haben diesem Thema sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet und wir stehen natürlich dazu, dass man auch noch ein Stück wegkommen muss von allzu viel Fürsorge, Vorsorge usw. und dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen im Mittelpunkt stehen muss. Ich warne aber davor, daraus eine Ideologie zu machen, denn Unterstützung für Behinderte, ihr Hilfebedarf sind wichtige Themen, die auch hier beachtet werden müssen. Sie haben als Fraktion von PDS und SPD uns hier zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe vorgelegt zu diesem Thema und ich muss sagen, dass natürlich hier inhaltsschwer viele Dinge drinstehen, die man tun kann und könnte. Nur, zur PDS muss ich sagen, wenn Sie hier einen Nachteilsausgleich verankern in einem Landesgesetz, dann muss ich das klar und entschieden zurückweisen. Der Bund hat ein Gleichstellungsgesetz gemacht, der Bund ist verantwortlich für BSHG und andere Sozialgesetzbücher, er verteilt aber die Kosten fast ausschließlich auf die Länder und auf die Kommunen und das ist ein Zustand, der so nicht bleiben kann. Deswegen möchte ich von dieser Stelle aus anmahnen, dass dieses Recht neu geordnet werden muss, dass die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gerückt werden muss und dass der Bund auch in der Pflicht ist, sich an diesen Leistungen finanziell zu beteiligen. Ich weiß, dass es dazu Diskussionen gibt. Frau Bechthum, wenn Sie uns auch manchmal hier öffentlich beschimpfen, dann würde ich Sie doch bitten etwas leiser zu werden, denn bei den Reformen, bei den Kürzungen, die momentan im Bund anstehen, da bitte ich Sie doch mit dafür zu sorgen, dass vernünftige Reformen durchgebracht werden, damit es in unserem Land wieder aufwärts geht, Frau Bechthum, und damit wir wieder Mittel haben,
um ein solches Gesetz zu machen. Ich weiß, dass die Landesregierung ein Gesetz vorbereitet hat, ich weiß aber auch, dass uns Steuereinnahmen in Milliardenhöhe weggebrochen sind und ich stehe hier dafür ein, dass wir gegenüber den Behinderten ehrlich diskutieren und sie nicht hinhalten und sie Monat für Monat immer wieder vertrös
ten, sondern dass auch mal ein klares Wort über das gesprochen werden muss, was geht und was nicht geht. Ein Gleichstellungsgesetz, so wie Sie es ausgestattet haben mit 192.000 Kosten mit hinzu, das ist zu wenig, wenn man es wirklich ernst meint. Die PDS hat hier viele Leistungen ausgewiesen und schreibt bei den Kosten, dass sie nicht bezifferbar sind. Meine Damen und Herren, das kann sich nur eine Opposition leisten, die nicht rechnen muss, und das ist der eigentliche Grund, weshalb wir den Gesetzentwurf der PDS von vornherein ablehnen.