Protokoll der Sitzung vom 30.01.2004

Jetzt haben wir noch den Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3934, und zwar in der Neufassung, die verteilt wurde. Ich bitte auch hier um Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Eine ebenso große Mehrheit, wie es aussieht. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich für die Einmütigkeit auch im Blick auf diese beiden Abstimmungen, die wohl auch insgesamt den Geist, der in der Enquetekommission die Beratungen begleitet hat, noch einmal widerspiegelt. Herzlichen Dank, das ist auch für das Parlament insgesamt eine gute Sache.

(Beifall im Hause)

Jetzt kann ich diesen Tagesordnungspunkt 23 a und b schließen.

Wir kommen nun, wie vereinbart, zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 24

Fragestunde

Wir beginnen mit der Anfrage in Drucksache 3/3931. Dazu hat Frau Kollegin Sojka, PDS-Fraktion, das Wort.

Besetzung einer Schulleiterstelle in Schmölln

Wie aus Briefen besorgter Elternvertreter aus dem Schmöllner Schulamtsbereich zu entnehmen ist, gibt es großes Unverständnis über wenig transparente Entscheidungen bezüglich der Besetzung von Schulleiterstellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es bei Schulzusammenlegungen ein thüringenweit einheitliches Verfahren bei der Besetzung der neuen Schulleiter- bzw. Schulleiter-Stellvertreter-Stelle?

2. Gibt es verbindliche Anhörungsrechte von Schulkonferenz, Schulträger bzw. Bildungsausschuss?

3. Wird bei Besetzung der Schulleiter- bzw. SchulleiterStellvertreter-Stelle auf Akzeptanz und Bekanntheitsgrad unter den beteiligten Lehrern, Eltern und Schülern Rücksicht genommen und diese als maßgebliches Instrument von Schulentwicklung behandelt?

Ich denke, Herr Kultusstaatssekretär Ströbel wird die Antwort geben.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung

wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Besetzung erfolgt nach § 33 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes. Die Auswahl des neuen Schulleiters oder Schulleiterstellvertreters nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Einbeziehung der so genannten Versorgungsfälle, die Anspruch auf eine amtsadäquate Versorgung haben.

Zu Frage 2: Ja, nach § 33 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz wird vom Thüringer Kultusministerium im Benehmen mit dem Schulträger und nach Stellungnahme der Schulkonferenz ein Schulleiter beauftragt oder bestellt.

Zu Frage 3 verweise ich auf meine Antwort auf die Fragen 1 und 2.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Abgeordneten Sojka.

In einem Amtsblatt, Juli 1997, fand ich Richtlinien bzw. fand ich den Hinweis darauf, dass diese aufgehoben worden sind und demzufolge nur das gilt, was Sie jetzt eben genannt haben. Vor dem Hintergrund, dass aber viele Schulzusammenlegungen erfolgen und sehr viele dieser Versorgungsfälle da sind, möchte ich Sie gern fragen: Halten Sie es vor dem Hintergrund der Diskussion, auch in der Enquetekommission, für notwendig, dass das praktizierte, antiquierte System für Funktionsstellenbesetzungen, was in einem Schreiben an die Schulämter gewissermaßen bekannt gemacht wird, ersetzt werden muss durch ein transparentes System, welches Möglichkeiten der Mitsprache von Schulkonferenz bzw. Schulträger eröffnet und damit vielmehr Akzeptanz vor Ort entwickelt und somit moderner Personalführung näher käme, oder ist es billiger, engagierte und selbstbewusste Schulleiter auf diese Art und Weise mundtot zu machen und Schulentwicklung zu behindern?

Also, von "mundtot machen" kann keine Rede sein. Wenn dieser Verdacht im Raum steht, dann möchte ich ihn mit allem Nachdruck zurückweisen. Wir haben ein Verfahren, das einerseits der Rechtslage entspricht. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es notwendig ist, immer wieder für Transparenz zu sorgen. Deswegen ja auch die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers. Dass da nicht immer eine einheitliche Meinung herstellbar ist, liegt in der Natur der Sache. Die Rechtslage - noch einmal -, die in Bezug auf die Versorgungsfälle existiert, ist von uns zu respektieren.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich Ihnen. Doch? Frau Abgeordnete Sojka, noch einmal.

Heißt das, Schulkonferenz und Schulträger haben nur Anhörungsrechte, also ins Benehmen gesetzt, oder gibt es da tatsächlich die Möglichkeit, diese Versorgungsfälle gewissermaßen auch auszuschließen. Gibt es eine Chance für Schulleiter, die eine gewisse Zeit Schulen gut geführt haben, gerade vor dem Hintergrund, dass diese bestimmte Projekte aufgebaut haben und dass durch willkürliche Entscheidungen des Schulamts ein Personalkarussell in einem Kreis veranstaltet wird, das diese Projekte in Gefahr bringt.

Mir ist keine willkürliche Entscheidung eines Schulamts bekannt. Sie haben Recht, die Schulträger und die Schulkonferenz sind anzuhören bzw. es ist eine Stellungnahme einzuholen. Was die Versorgungsfälle anbetrifft, da habe ich gesagt, Eignung, Befähigung und Leistung ist zu berücksichtigen und das heißt im Klartext natürlich, dass ein Schulleiter, der hier beauftragt, bestellt wird, diesen Kriterien auch genügen muss.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, dann ist diese Frage abgeschlossen und ich komme zur nächsten Anfrage, und zwar von Frau Abgeordneten Pelke in Drucksache 3/3943. Bitte, es wird Frau Bechthum für die Kollegin Pelke übernehmen.

Familienförderung

Seit dem laufenden Haushaltsjahr ist die Thüringer Familiencard für einen bestimmten Personenkreis eingeführt. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 500.000  ! nach Angabe des Sozialministers Dr. Zeh allerdings nur für ca. 8.000 Bezugsberechtigte. Die Anzahl möglicher Bezugsempfänger ist erheblich größer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl der möglichen Bezugsberechtigten und welcher Mitteleinsatz wäre jährlich unter den jetzt gültigen Leistungen der Familiencard erforderlich, um alle Bezugsberechtigten zu fördern?

2. In welcher Höhe und für wie viele Personalstellen erhält der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e.V.

in diesem Haushaltsjahr eine Förderung?

3. Welche voraussichtlichen Kosten verursacht der ca. einen Monat vor der Wahl beabsichtigte Thüringer Familientag?

4. Wie entwickelten sich die innerhalb des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit für Familienpolitik eingesetzten Personalstellen seit 1999 (Anzahl und Eingruppierung) und die damit verbundenen durchschnittlichen jährlichen Personalkosten

Herr Sozialminister Dr. Zeh, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Einstieg in die Thüringer Familiencard umfasst 8.000 Exemplare. Damit können rund 30.000 Menschen in den Genuss der damit verbundenen Leistung kommen. Dazu muss man bemerken, dass es sich bei diesem Projekt um ein Pilotprojekt handelt, um den tatsächlichen Bedarf besser einschätzen zu können. Erst nach Abschluss des Pilotvorhabens kann eine abschließende Auswertung erfolgen.

Zu Frage 2: Der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisation erhält im Jahr 2004 für die Durchführung von drei innovativen Familienprojekten insgesamt eine Förderung von 260.000     !mittel und vier Personalstellen. Bei den drei Projekten handelt es sich um den ersten Landesfamilientag "Lokale Bündnisse für Familie" und die Gründung von Elternakademien.

Zu Frage 3: Der Landeszuschuss für den Familientag beläuft sich auf 80.000   '!(  deckt die Grundkosten ab. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit sich möglichst viele Institutionen und Organisationen darstellen können.

Zu Frage 4: 1999 bestand im Ministerium ein Referat mit drei Referentenstellen und zwei Sachbearbeiterstellen. Heute bestehen zwei Referate, nämlich das Referat Familienpolitik und das Referat Beratungsdienste, Sozialpädagogische Aus- und Fortbildung. Dieses kümmert sich ebenfalls um Familienberatung, Schwangeren- und Konfliktberatung usw. mit insgesamt drei Stellen des gehobenen Dienstes und drei Stellen des höheren Dienstes. Man kann durchaus feststellen, dass das Ministerium so umstrukturiert wurde, dass seit 1999 die Familien endlich den Stellenwert erhalten haben, der ihnen zukommt.

Gibt es Nachfragen? Frau Nitzpon möchte gern noch etwas fragen.

Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass ein Teil der Mittel auch in Elternakademien fließt. Die Enquetekommission "Bildung und Familie", die noch läuft, konnte nicht klären und auch durch Ihr Haus konnte nicht geklärt werden, was Elternakademien überhaupt machen sollen, was das ist - eine Elternakademie. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen, damit verständlich ist, warum dort Mittel reinfließen.

Das entfernt sich etwas von der Frage, aber ich will trotzdem dazu Stellung nehmen. Elternakademien sind notwendig, weil es im Land ein Defizit an Bildungsangeboten für Eltern gibt. Das ist allgemein festgestellt und gilt auch als ein Bedarf, der von den Familienverbänden artikuliert wird. Deshalb hat die Landesregierung ein Projekt mit dem Namen "Elternakademie" gegründet, das all diejenigen, die sich in Thüringen mit Bildung und Elternqualifizierung beschäftigen, zu einem Netzwerk zusammenfügt. Diese Elternakademie ist also keine Einrichtung, die sich irgendwie als Institut gründet, sondern es ist ein Netzwerk, das Aktivitäten, die es im Land gibt, zusammenfasst. Dazu bedarf es einer Koordinierungsstelle. Diese Stelle wird die Landesregierung gleichzeitig beraten. Diese Koordinierungsstelle wird auch entsprechende Angebote machen an die Träger, die in dieser Richtung Bedarf anmelden.

Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Abgeordneten Thierbach.

Herr Minister, Sie sagten, dass es drei Projekte sind, die Sie mit den über 200.000   & ! ) lich vier Personalstellen. Meine Frage ist, mit wem wurde über die Aufgabenstellung diskutiert, die in diesen drei Projekten nun gefördert wird? Erfolgte eine Ausschreibung und nach welchen Kriterien haben Sie das vergeben?

Frau Abgeordnete Thierbach, es gibt in Thüringen mehrere Familienverbände. Diese sind in einem Dachverband, im AKF - im Arbeitskreis Familie - zusammengefasst. Dieser Arbeitskreis ist der einzige Ansprechpart

ner in Thüringen für uns, der dafür infrage kommt. Deswegen haben wir mit diesem Arbeitskreis die notwendigen Kontakte hergestellt.

Gut, damit ist der Fragebedarf erschöpft und ich kann auch diese Frage schließen und komme zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/3944. Der Abgeordnete Nothnagel hat sie eingereicht und Frau Kollegin Thierbach übernimmt das für Herrn Nothnagel.

Erster Bericht zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen

Im Jahr 2003 führte das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des Ersten Berichts zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen durch.

In den dazugehörigen Leistungsanforderungen wurde festgeschrieben, dass das ausführende Institut bis zum 30. August 2003 seine Ergebnisse zu oben genanntem Bericht dem Ministerium vorzulegen hat.