Frau Becker, den Wald wollen wir nicht verkaufen, aber die Kunst auch nicht. Wir sind da äußerst misstrauisch und es konnte uns noch kein Jurist mit Sicherheit sagen, dass dieser aufgelistete Stiftungszweck derartige andere Nutzung der Gelder verhindert. Das kann man so nicht stehen lassen.
Im Gesetzestext gab es bis zum Dienstag die eine Fassung, die offensichtlich der Referentenentwurf war, der in die Fraktionen ging. Dort waren die drei Stiftungs
zwecke untereinander aufgelistet. Als wir auch mit Vertretern der Kunstverbände sprachen, brachten die uns einen anderen Text mit, den sie aus einer Fraktion hier im Hause bekommen haben. In dem Text waren dann einige Veränderungen. Da war der Stiftungszweck anders gegliedert. Da waren im Stiftungsrat nicht mehr sieben Mitglieder benannt, sondern acht Mitglieder. Da wussten wir erst einmal gar nicht, worüber wir mit den Vertretern der Kunstverbände reden. Dann haben wir uns geeinigt, dass es wohl der zweite Entwurf sei, den wir noch nicht in der Hand hatten und es stellte sich dann heraus, dass dieser Entwurf der richtige sei. Aber unserer Fraktion ist dieser sehr spät zugeleitet worden. Wir haben also bis zum Dienstag in einer ganz anderen Annahme gelebt. Das führt zu einiger Verwirrung, weil nämlich - ich meine, wenn man mit der PDS-Fraktion so umgeht, ist das ja vielleicht nicht ganz so schlimm - die Vertreter der Kunstverbände auch den alten Gesetzestext hatten.
Nun möchte ich demzufolge einen Blick auf den vorgesehenen Stiftungsrat von acht Mitgliedern werfen. Begründet wird die Zusammensetzung des Stiftungsrates mit der nötigen Staatsferne. Das finde ich immer gut. Also Staatsferne ist immer gut bei Stiftungen
und bei Kunst und Kultur ist sie dringend geboten, denn die Verfassung sagt, die Kunst ist frei. Dass damit Missbrauch betrieben worden ist, das wissen wir als PDS-Fraktion sehr gut und deswegen werden wir es nie zulassen, dass so etwas wieder passiert.
Aber wie sieht ein solcher Stiftungsrat aus? Zwei Mitglieder gehören der Landesregierung an, Staatskanzlei, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Da wurde uns gesagt, die konnten sich nicht einigen auf einen, da stand nämlich früher mal einer aus den beiden kommunalen Spitzenverbänden, jetzt haben sie zwei Sitze bekommen.
Dann sind drei Personen des öffentlichen und des Wirtschaftslebens, also im Gesetzestext steht "öffentliches Le
ben" in der Erläuterung "des Wirtschaftslebens" benannt. Wo da Staatsferne organisiert sein soll, also das müssen Sie mir wirklich erklären.
Diese Praxis führt dazu, dass letzten Endes dieser Stiftungsrat Entscheidungen der Exekutive in der Hand hält und darüber entscheiden kann, ob einer der Antragsteller ihnen auch genehm oder nicht genehm ist. Bei den Künstlern kann man dann nur fragen, wie renitent darf denn ein Künstler im Freistaat überhaupt sein, wenn er ein Stipendium bekommen soll. Oder man könnte in der Vergangenheit ein bisschen wühlen und könnte sagen, hätte Bach überhaupt einmal eine Chance gehabt, in Thüringen zu wirken. Nach einem solchen Zweck wäre ihm das gleich von Anfang an verwehrt gewesen.
Die Zusammensetzung des Stiftungsrates wird ein bisschen geheilt durch das Kuratorium. Im Kuratorium dürfen dann die Kunstverbände mit anwesend sein. Aber das Kuratorium darf wiederum nur über die Anträge befinden, die sich auf dem Förderzweck zeitgenössischer Kunst beziehen. Alles andere macht der Stiftungsrat und dann wird es ganz pikant. Da steht dann in § 11: Stiftungsaufsicht hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dieses hat gleichzeitig wieder den Vorsitz des Stiftungsrates. Also am Ende kontrolliert man sich selber. Vielleicht hat irgendwann der Landesrechnungshof etwas zu sagen. Aber in der Regel ist das ja so, wenn der Landesrechnungshof spricht, da ist alles schon zu spät. Da kann man nur noch darüber klagen und es ändert sich eigentlich nichts.
Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere der regierungstragenden Fraktion, die Sie schon vereinbart haben, dass wir morgen eine Kulturausschuss-Sitzung stattfinden lassen, auf der wir über die schriftliche Anhörung befinden wollen. Denken Sie bitte bis morgen noch einmal über einige dieser Positionen nach und denken Sie vor allem noch einmal darüber nach, dass man eigentlich eine mündliche Anhörung durchführen müsste.
Das haben wir beim Denkmalschutzgesetz gesehen, dass dort sehr viel Aufhellung auch für die Abgeordneten durch die Anhörung derjenigen, die sich immer mit diesem Thema befassen, erfolgen kann. Wir werden morgen diese mündliche Anhörung beantragen und ich hoffe, dass Sie auf diese Argumente noch eingehen werden. Denn diese Stiftung als Wahlkampfgeschenk über die Thüringer Kulturbühne zu jagen im Wissen um all diese Gefährdungen, das können wir als Parlament nicht verantworten. Ich hoffe, dass Sie von der regierungstragenden Fraktion und, ich nehme an, auch Sie von der SPD-Fraktion derartige Gedankengänge mittragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle politischen Parteien des Freistaats haben in den vergangenen Tagen ein Bündel so genannter Wahlprüfsteine erhalten. Ein umfangreicher Fragenkatalog mit einer ganz bestimmten Erwartungshaltung in Sachen Kultur. Wie in der Vorbemerkung angekündigt, sollen die jeweiligen Antworten der einzelnen Parteien in der Presse veröffentlicht werden, um auf diese Weise auf das Wahlverhalten der Thüringer Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. Ob sich allerdings mit dieser Verfahrensweise die dahinter stehenden Kulturvereine einen Gefallen tun, wage ich zu bezweifeln, zielen doch die meisten Fragen verständlicherweise auf eine höhere finanzielle Unterstützung, was ja aufgrund der prekären Haushaltslage des Freistaats legitim und durchaus begreiflich ist. Ich möchte da nicht so schwelgen, wie eben die Ministerin. Aufgrund des Drucks auf die politischen Parteien, die am 13. Juni so viele Wählerstimmen wie möglich bekommen möchten, sehe ich die Gefahr, dass auf diese Weise mehr versprochen wird als nach der Wahl politisch wirklich realisierbar ist, egal wer auch immer am 13. Juni das politische Rennen macht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da ich für die kommende Legislatur nicht mehr zur Verfügung stehe, besteht bei mir wohl kaum der Verdacht, hier besonders parteipolitisch, ideologisch zu agieren. Manch einer könnte gar vermuten, ich könne mich jetzt getrost zurücklehnen und antworten, nun macht mal alle schön. Das wäre jedoch unredlich, zumal sich hinter diesen Prüfsteinfragen äußerst ernst zu nehmende Sorgen der Thüringer Kulturschaffenden verbergen. Auch unser heutiges Thema, die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen tangiert dieses Sorgen und Fragen. Ein Antrag mit gleicher Zielrichtung, es waren zwei Anträge, bewegt ja schon seit Monaten den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Zur Geschichte des gesamten Vorgangs bis zur Vorlage des heutigen Gesetzentwurfs wurde von meinen Vorrednern schon einiges gesagt, so dass ich mir eine ganze Reihe von Aussagen schlicht sparen kann. Lieb wäre mir eine bundesweit agierende Stiftung gewesen, wie sie von Kulturstaatsministerin Christina Weiß favorisiert wurde. Ein so genanntes Drei-Säulen-Modell, in dem Bundesstiftung, Länderstiftung und Stiftung Kulturfonds als gemeinsame Partner einheitlich zum Tragen gekommen und aufgegangen wären. Das Ergebnis wäre eine kraftvolle, durchsetzungsfähige und finanzstarke Stiftung gewesen. Leider nach dem Prinzip - jeder macht seines - scheiterte das Unterfangen zunächst insbesondere am Veto Bayerns.
Sollte es in dieser Frage aber in absehbarer Zeit dennoch einen gemeinsamen politischen Willen geben, so wäre es meines Erachtens immer noch möglich, die Weichen in diese Richtung zu stellen.
Meine Damen und Herren, aufgrund der bevorstehenden Liquidation der Stiftung Kulturfonds - zunächst hatten ja Sachsen 1997 und Sachsen-Anhalt 2003 das Handtuch geworfen, die Thüringer Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2003 die Kündigung für den 31. Dezember 2004 vorgesehen - erhält der Freistaat voraussichtlich einen Vermögensanteil von hoch gegriffen 7,6 Mio. - & ! man natürlich sagen. Natürlich ist in der Folge die Gründung einer Thüringer Kulturstiftung mit den uns zustehenden Vermögensanteilen vernünftig und richtig. Da stimme ich mit meinen beiden Vorrednern überein. Vernünftig und richtig, sofern es sich um die Fortschreibung des bisherigen Stiftungszwecks des Kulturfonds handelt, also um die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie der im Freistaat lebenden Künstler durch Stipendien und die Förderung ihrer Projekte. Die im Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Ausweitung auf Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie auf Erwerb von Kultur- und Kunstgütern und -sammlungen halten wir für äußerst bedenklich. Bedenklich zum einen, weil der finanzielle Grundstock der anstehenden Stiftung gerade einmal 7,6 Mio. betragen wird - wie schon gesagt, wenn überhaupt -, zum anderen, weil auf diese Weise die Ausstellungs- und Ankaufsfinanzierung aus dem normalen Landeshaushalt herausgelöst werden könnte und zulasten der Kulturförderung an die künftige Thüringer Kulturstiftung delegiert wird. Es besteht also die Gefahr, dass der Umgang, das Hin und Her mit Finanzmitteln der Stiftung und des Landeskulturhaushalts aufgrund der rechtlichen Zielunschärfe sich gelinde gesagt verwischt. Ob nun ungewollt oder bewusst gewollt, was mir wahrscheinlicher erscheint, auf jeden Fall muss hier der Text geändert werden. Die Aussage von § 3: "Das Stiftungsvermögen kann sich durch Zustiftung von privaten und öffentlichen Förderungen erhöhen.", ist notwendig, richtig und wichtig, aber dennoch auch etwas unpräzise. Sollte als potenzieller weiterer öffentlicher Förderer der Freistaat fungieren, so müsste rechtlich gewährleistet bleiben, dass dafür keine anderen Kulturhaushaltspositionen herhalten müssen. Die derzeitige Situation der Kulturfinanzen ist, abgesehen von Theatern und Orchestern - und auch hier machen sich die Tarifsteigerungen schmerzlich bemerkbar - mit Verlaub mehr als tragisch. Das muss ich so sagen. Dennoch hätte der Freistaat gleichwohl die Chance, als Zustifter zu agieren, ohne ich betone ohne - den Landeshaushalt in Mitleidenschaft zu ziehen. Von den in der Vergangenheit den Ministerien und der Staatskanzlei zur freien Verfügung zugewiesenen Lottomittel-Gewinnanteilen sollte jährlich der Thüringer Kulturstiftung ein Betrag in Höhe von ca. 1 Mio. Verfügung gestellt werden. Dass - wie bisher gehandhabt bei der Vergabe dieser Mittel meist die oder der jeweilige Landtagsabgeordnete für seinen Wahlkreis als Lottomittelfee oder guter Geschenkonkel auftrat, ist sowieso mehr
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch die Staats- und Politikferne der angehenden Stiftung lässt meines Erachtens mehr als zu wünschen übrig. Ein besonders kritischer Punkt im Text des Entwurfs ist die Zusammensetzung des Stiftungsrats. Dem achtköpfigen Gremium sollen neben zwei Vertretern der Landesregierung auch noch drei von ihr berufene Vertreter des öffentlichen Lebens, davon einer aus der Wirtschaft, weiterhin ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes und ein Vertreter des Landkreistags angehören. Zudem, meine Damen und Herren, so lange kein Kuratoriumsvorsitzender gewählt ist, gehört überhaupt kein Vertreter aus Kunst und Kultur dem Stiftungsrat an. Dennoch würde in dem Falle, so steht es im Gesetzentwurf, das Gremium beschlussfähig sein. Aber, liebe Leute, so geht es doch nun weiß Gott nicht. Da hilft auch nicht das Gegenargument, dass ja zu gegebener Zeit dafür das Kuratorium in beratender Funktion zur Verfügung stehen würde. Nein, zumindest die drei Vertreter des öffentlichen Lebens im Stiftungsrat sollten Persönlichkeiten des kulturellen Lebens aus Thüringen sein. Dies muss im Gesetzestext auch dezidiert zum Ausdruck gebracht werden. Über notwendige weitere noch zu ändernde Details des Entwurfs sollte nach entsprechender Anhörung der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst befinden. Natürlich wäre mir eine mündliche Anhörung genauso lieb oder noch lieber. Hoffentlich mit einer von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich bin in dieser Frage Optimist. Es ist mir an dieser Stelle sowieso ein Bedürfnis, die gemeinsame Arbeit meiner Ausschusskollegen, und das querbeet durch alle Fraktionen, einmal positiv hervorzuheben. Unsere Arbeit war in den vergangenen Monaten bei allen unterschiedlichen Auffassungen immer von Sachbezogenheit, Sensibilität und guter Kollegialität getragen. Dies sollte auch vor Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs so bleiben.
Eine abschließende kleine Randnotiz. Vor wenigen Wochen, meine Damen und Herren, war ein junger Greizer Organist und Kantor Gast meiner Fraktion in Erfurt. Matthias Grüner, der Künstler, brachte im vergangenen Jahr in 16 Konzerten das gesamte Orgelwerk von Johann Sebastian Bach in Greiz einem zahlreichen begeisterten Publikum zu Gehör. Er begleitete im Mai vorigen Jahres auch eine gemeinsame Veranstaltung der Politikerbrüder Hans-Jochen und Bernhard Vogel in Greiz. Vor drei Wochen wurde Grüner zum Ersten Kantor der wiedererbauten Dresdner Frauenkirche berufen. Ein äußerst begabter Thüringer und Greizer Künstler ist gerade dabei, die Welt zu erobern. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, lasst uns an die Arbeit im Ausschuss gehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind dankbar, dass wir in dieser Periode noch zur Neuregelung in dieser Sache kommen. Ich verhehle nicht, dass sich die CDU-Landtagsfraktion schon in der vorigen Legislaturperiode eine eigene Kulturstiftung gewünscht hätte. Damals war der Austritt aus der Stiftung Kulturfonds politisch nicht durchsetzbar, denn nachdem Sachsen ausgeschieden ist, sind die Konditionen zum Ausstieg eher noch schlechter denn besser geworden. Warum überhaupt ein Ausstieg aus dieser alten Stiftung? Frau Klaubert hat das ja in den schönsten Tönen dargestellt und vor allem die Großmütigkeit der SED noch einmal verdeutlicht,
die Gelder, die sie dem Volk entzogen hatte, doch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Das darf hier einmal angemerkt werden. Das klang alles so positiv, war es aber nicht. Nein; wir haben feststellen müssen, dass bei der Vergabe der Stipendien und Projektgelder ein vielleicht auch nur zufälliger Schwerpunkt auf Berlin und dem Umland von Berlin gelegen hat. Die Thüringer waren nicht proportional ihres Stiftungsanteils berücksichtigt worden. Man kann in der Politik mahnend den Finger heben, das haben wir getan, wenn sich da nichts ändert, handelt man irgendwann. Das ist jetzt geschehen. Sachsen-Anhalt und Thüringen verlassen die Stiftung Kulturfonds und nehmen die Verwaltung des Geldes in die eigene Hand. Lang gehegte Befürchtungen, dass das im allgemeinen Säckel der Finanzministerin verschwinden könnte, sind damit als nicht richtig dargestellt. Es gibt eine klare Zweckbindung für Kunst und Kultur. Das ist im Sinne aller Kulturpolitiker des Freistaats. Das unterstelle ich jetzt hier.
Es wurden von Dr. Klaubert - die übrigens deutlich gemacht hat, wie das Innenleben der PDS aussieht, sie hat die Landesliste angesprochen, Kassandra auf Platz 2, Luzifer auf Platz 1, das war schon einmal sehr interessant sehr viele Befürchtungen gehegt, die wir nicht teilen.
Wir können noch einmal klarstellen, dass das Geld weiterhin gemeinsam verwaltet wird, auch wenn die Zuteilung oder die Abgrenzung juristisch geschieht, wird angestrebt, den Aktienfonds nicht zu zerlegen, sondern den
Zum anderen halten wir die Erweiterung des Stiftungszwecks nicht für schädlich, weil erstmalig dann auch Zustiftungen hier möglich werden und Dritte die Gewähr haben, dass dem Stiftungszweck gemäß gehandelt wird. Eine Spende von Dritten an den Freistaat Thüringen geht immer nach dem Bruttoprinzip erst einmal in das große Säckel des Freistaats, muss dann mühsam wieder rausgelöst werden für einen bestimmten Zweck. Hier gibt es also die Möglichkeit, direkt mit privaten Geldern Kunst und Kultur zu fördern und das unter Mitwirkung von Künstlern im Kuratorium und durch einen Stiftungsrat, an dessen Zusammensetzung wir keine Kritik üben.
Jetzt komme ich zu dem Stiftungsrat. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Kommunen, hier sind Landkreise und Gemeinden gemeint, sich tatsächlich ihrer kulturellen Verantwortung stärker bewusst werden. Es ist jetzt schon der Fall, dass sie Kunst und Kultur ernst nehmen, aber hierüber wird ihre Mitverantwortung für die Kunst und Kultur gestärkt. Wie man, Herr Seidel, eine Stiftung ins Laufen bringen will mit einem Kuratorium, ist mir ein Rätsel.
Da muss natürlich per Gesetz und hier durch das Ministerium erst einmal der Stiftungsrat berufen werden, der dann ohne schuldhaftes Zögern das Kuratorium berufen wird. Das können wir parlamentarisch begleiten, herzlich gern. Ich sehe da auch überhaupt kein Defizit. Ich rege an, dass wir eine Mitwirkung des für Wissenschaft, Forschung und Kunst, insbesondere für Kunst zuständigen Ausschusses, noch in das Gesetz hineinbauen, dass nämlich die Satzung und ihre Änderungen nicht nur vom Ministerium zu genehmigen sind, sondern dann bitte im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss behandelt werden, das heißt nicht Einvernehmen, sondern die Satzung und ihre Änderungen werden dann im Ausschuss vorgestellt und eine Mitwirkung des Ausschusses an dieser Stiftung ist zumindest über diese Geschichte möglich. Vielleicht ist es auch eine Selbstverständlichkeit, ich will sie nur nennen, dass die jährlichen Berichte wie selbstverständlich auch diesem Ausschuss dann zugeleitet werden, Berichte über die Arbeit dieser Stiftung. Ich glaube, das braucht man nicht extra ins Gesetz zu nehmen. Wenn wir das heute benennen, dann ist das gut.
Zu den Befürchtungen, dass jetzt alle drei Stiftungszwecke absolut gleichberechtigt seien und dann nach Gusto des jeweils herrschenden Ministers oder der Ministerin verändert werden können: Dr. Klaubert, Sie sollten es eigentlich über die Jahre gelernt haben, dass allein schon die Nennung, die Reihenfolge im Gesetz auch einen Ausfluss auf die Handhabung mit diesem Gesetz hat. Das, was zuerst genannt ist, ist auch das Vorrangige. Im Gesetz heißt es in diesem Paragraphen auch noch, daneben
wird noch dies und das gemacht. Wer da noch Befürchtungen hegt, dass man den ursprünglichen Stiftungszweck vom Fuß plötzlich auf den Kopf stellen würde, das geht mir nicht ganz auf.
Sehr verehrte Damen und Herren, auch die Entscheidung über die Projektförderung ist im Gesetz eindeutig geregelt. Da steht nicht genau, das Kuratorium entscheidet jetzt genau über die Projektförderung, sondern da steht, wofür der Stiftungsrat zuständig ist und den dann noch nicht deklarierten Rest, damit die Hauptsache, den bestimmt das Kuratorium. Das Kuratorium, dort die Künstler und Kunstverbandsvertreter, bestimmen allein über die Projektförderung, was ja das Wichtigste in dieser Stiftung ist. Die Zusatzaufgabe, die mögliche Sicherung von Kunst und Kultur, die historisch ist, das obliegt dann dem Stiftungsrat und auch die Aufgabe Dokumentation zu sichern. Das ist aber der Nebenzweck der Stiftung und würde möglicherweise auch von der Zusammensetzung des Kuratoriums her nicht in der gleichen Qualität leistbar sein, weil wir großen Wert darauf legen, dass das Kuratorium sich vor allem um das Zeitgenössische kümmert und es vertritt. Von daher ist die Mitwirkung der Künstlerinnen und Künstler bei der Förderung ihrer Kollegen absolut gesichert. Damit ist auch die Staatsferne ausreichend gegeben. Die Befürchtungen, die hier gehegt wurden, teilen wir nicht.