Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Also eine Werbung für den Wissenschaftsstandort Thüringen vom Wirtschaftsministerium, also eine gute Zusammenarbeit auch von Wirtschaft und Wissenschaft hier in der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Weiß das das Wirtschaftsministerium schon?)

Das, meine Damen und Herren, sollten wir alle loben und nicht kritisieren. Ich fand es eine sehr pfiffige Werbung. Ich denke auch, da sind wir uns in diesem Haus, Gott sei Dank, alle einig, die hechelnde Suche nach Eliteuniversitäten, von denen nicht einmal klar ist, was es überhaupt ist, diese hechelnde Suche brauchen wir nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Ach so.)

Wir brauchen den Aufbruch vieler, möglichst aller Hochschulen auf der Grundlage unserer langen deutschen Tradition der engen Verbindung von Lehre und Forschung, wir brauchen die Profile der Hochschulen, die Profilentwicklung, die Schwerpunktsetzung und die Zusammenarbeit mit den Forschungsinstituten, Schaffung von Spitzencentern, Centers of Excellence, jetzt heißt das Netzwerke der Excellence, es gibt immer wieder neue Begriffe für ähnliche Dinge, die nicht erst seit dem Januar, sondern seit Jahren, denke ich, im Wissenschaftsleben in Deutschland und in der Welt bekannt sind. Das ist notwendig, und da kann auch, denke ich, die Bundesregierung mit ihrer Politik durchaus dazu beitragen, etwa wenn sie die Finger von den Forschungsgesellschaften lässt, wenn sie die gemeinschaftliche Arbeit, die gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Forschungseinrichtungen, zwischen den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen nicht antastet, wenn sie die Gemeinschaftsaufgaben in diesem Bereich fortführt, auch die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Da ist es eben, trotz alledem, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Schuchardt, so, dass in diesem Jahr gekürzt worden ist. Sie haben mit Ihren Zahlen deutlich gemacht, dass in den letzten sechs Jahren der SPD-Regierung die Ausgaben im Hochschulbau um, sagen wir, 20 Prozent gestiegen sind. Die SPD ist allerdings 1998 in den Wahlkampf gezogen mit dem Versprechen, in fünf Jahren die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung um 100 Prozent zu steigern. Jetzt warten wir noch auf die restlichen 80 Prozent, und dann beschwe

ren wir uns nicht mehr über die Absenkung um ein Halbes. Ich denke, was wahr ist, muss auch wahr bleiben. In diesem Sinne ist eben die Absenkung der Mittel im Hochschulbau um 135 Mio. , (   te es gesagt, ein Schritt in die falsche Richtung. Wenn ich die 135 Mio.    )   /teilt, da habe ich 270 Mio.      (tel, die Frau Bulmahn in ihr Preisausschreiben setzen will. Da frage ich mich natürlich auch, wenn man eine einzelne Hochschule, fünf vielleicht in Deutschland oder sechs, mit 50 Mio.       

(Beifall bei der CDU)

Seitens der Abgeordneten gibt es keine weiteren Redemeldungen. Die Landesregierung hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Frau Ministerin Schipanski, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nur einige ganz kurze Antworten zu Dingen, die in der Diskussion hier angerissen worden sind. Als Erstes zu Ihnen, Frau Kaschuba. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, was von Herrn Schwäblein und was auch von Herrn Prof. Goebel hier mit ausgeführt worden ist. Wir haben eine veränderte Personalstruktur seit 1991/1992, das ist selbstverständlich. Aber wir haben 1991/1992 sehr viel Personal vorgehalten im Verhältnis zu der Anzahl der Studierenden in der Hoffnung darauf, dass sich unsere Universitäten so qualitätsvoll entwickeln, wie sie sich entwickelt haben, dass wir nämlich dann eine höhere Anzahl von Studierenden haben. Das gilt insbesondere für die technischen Studiengänge. Denn bei den technischen Studiengängen haben wir viele wissenschaftliche Mitarbeiter, aber auch Laborpersonal vorgehalten über einen langen Zeitraum, der jetzt entsprechend ausgelastet wird.

Zu der Verteilung der Mitarbeiter, wo hier gesagt wurde, dass soundsoviel entlassen werden müssen, oder dann auch auf der anderen Seite nur durch Hilfskräfte und Honorarkräfte die Lehre abgefangen werden kann: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Universitäten unterschiedlich mit den Rahmenbedingungen des Hochschulpakts umgehen. Die Universität Erfurt hat sich ein langfristiges Entwicklungskonzept erarbeitet, in dem sie nämlich ganz deutlich sagt, wie sie ihre Personalentwicklung in den nächsten Jahren betreiben will und wo sie Schwerpunkte bei der Personalentwicklung setzt. Dieses Konzept ist noch nicht an allen Hochschulen ausgearbeitet. An der Universität Ilmenau z.B. ist man jetzt erst dabei, das auszuarbeiten. Ein solches Konzept garantiert dann nämlich, dass man nicht mitten im Semester die Leute aus dem Vertrag herausnehmen muss und die Lehre dann entsprechend nicht ausgestaltet werden kann. Das ist ja gerade die Verantwortung vor Ort. Das kann ich nicht vom Ministerium aus machen. Das müssen die Fakultäten und die Senate in den einzelnen Hochschulen gewährleisten und das müssen sie auch können und dazu müssen sie sich Instrumentarien erarbeiten. Dass dieser Weg ein langfristiger ist, ist völlig klar. Hinzu kommt, dass sie angemahnt haben, dass wir bei LUBOM weitere Diskussionen führen sollen. Das ist in diesem System enthalten. Wir sind mit den Hochschulen bei der Mittelverteilung über das leistungsund belastungsorientierte System ständig in der Diskussion. Wir sind auch ständig in der Diskussion mit den Zielund Leistungsvereinbarungen. Das heißt, wir begreifen das als einen Prozess, der gestaltet werden muss, der von beiden Seiten gestaltet werden muss.

Wenn Sie hier Prof. Brandenburg angeführt haben, dass er sozusagen an der Grenze seiner Motivation angelangt sei, dann muss ich darauf hinweisen, dass gerade Prof. Brandenburg auch mir gegenüber immer wieder betont hat, wie sehr er sich über unsere motivierten Studenten freut, wie er sich freut über die jungen Mitarbeiter, die gerade von seinem Gebiet begeistert sind. Er hat viele unkonventionelle Lösungen auch in der Ausgestaltung von Forschung und Lehre in den letzten Jahren erarbeitet, die beispielgebend für die Hochschule sind. Ich würde mir wünschen, dass andere Lehrstühle gerade auf sein Beispiel zurückgreifen. Ich bitte Sie einfach, die Hochschulen von Thüringen nicht so darzustellen, als seien sie nur gekennzeichnet durch überfüllte Hörsäle und Demotivation. Es ist wahr, dass es an bestimmten Stellen, in bestimmten Studiengängen im Moment Überlast gibt, aber es ist nicht so, dass das gesamte Hochschulsystem in Thüringen durch überfüllte Hörsäle, durch nicht zu belegende Seminare und durch überfüllte Seminarräume gekennzeichnet sei. Das Gegenteil ist der Fall. Wie Herr Dr. Schuchardt gesagt hat, haben wir im Hochschulbau in den letzten Jahren ganz intensiv investiert und Lehrräume neu geschaffen. Ich habe ja auch betont, wir haben 1 Mrd. in den Hochschulbau investiert. Wir haben damit gute Rahmenbedingungen geschaffen, wenn sie auch noch nicht an allen Stellen jetzt zur Vollendung gekommen sind. Aber, Dr. Schuchardt, beim Hochschulbau muss man fairerweise

auch Folgendes sagen: Es ist richtig, dass wir in den vergangenen Jahr viel investiert haben und auch mehr als unter der CDU-Bundesregierung, aber es lässt sich nun einmal nicht wegreden, dass derzeit in den Plänen der Bundesregierung für den Hochschulbau im Jahr 2004 um 135 Mio.  "  8 5( im Jahr 2006 um 50 Mio.   89 = Mio.  Das sind die Zahlen, auf die ich hingewiesen habe. Ich habe gesagt, wenn diese Zahlen so in die Wirklichkeit umgesetzt werden, dann werden wir empfindlich bei unseren weiteren Ausbauzielen gehindert werden und dann werden wir nicht die Entwicklung nehmen können, die wir uns wünschen und die wir uns vorstellen.

Eine Bemerkung zu den von Ihnen angesprochenen Studiengebühren, Frau Dr. Kaschuba. Im Zusammenhang mit Eliteuniversitäten, eben mit dem Finanzierungsstock von Stanford, mit dem Finanzierungsstock des MIT Boston sind Sie zwangsläufig zu anderen Finanzierungsmodellen gekommen heute im Landtag. Und so geht es mir, wenn ich gefragt werde, wie wollen Sie Eliteuniversitäten finanzieren. Dann sage ich erst einmal, ich möchte keine Eliteuniversität finanzieren, ich kann mir höchstens leisten, diese Netzwerke zu finanzieren. Wenn ich Eliteuniversitäten will, dann muss ich das Finanzierungssystem umstellen. Wenn ich aber mit dem derzeitigen Finanzierungssystem vorankommen will, wenn ich dort Exzellenz entsprechend honorieren will, dann müssen eben zusätzliche Mittel von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden und wenn ich darüber hinaus fördern will, dann muss ich darüber nachdenken, welches Stipendiensystem kann ich in Deutschland einführen und was brauche ich, um wirklich Exzellenz und Elite in der Ausbildung widerzuspiegeln.

In diesem Zusammenhang habe ich ganz deutlich gesagt, dass sich unsere Elitenetzwerke auf die Graduiertenausbildungen beziehen. Das ist nicht das Grundstudium. Ich habe immer wieder betont, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bin ich für Gebührenfreiheit des Studiums. Ich bin aber auch dafür, dass das System der Stipendien, das sich jetzt nur auf soziale Bedürftigkeit konzentriert, von vornherein auch auf Leistung ausgerichtet wird. Denn dann brauchen wir einen Paradigmenwechsel, dann wird nicht nur BAföG ausgezahlt, sondern wird auch gute Leistung honoriert von Studierenden im Grundstudium. Daran müssen wir arbeiten.

(Beifall bei der CDU)

In diesem Zusammenhang waren meine Aussagen zu den Studiengebühren, und ich gehe nicht einen Jota davon weg, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss ohne Studiengebühren, aber Langzeitstudiengebühren und Studiengebühren, wenn ich wirklich Eliteuniversitäten haben will, sind dann unausweichlich. Bloß, ich will keine Eliteuniversität. Ich möchte ein Elitenetzwerk und dann muss das auch entsprechend in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben mit dieser Diskussion deutlich gemacht, dass wir alle, glaube ich, sehr interessiert daran sind, dass wir unser Hochschulsystem, unser Forschungs- und Wissenschaftssystem weiter ausbauen. Wir haben unterschiedliche Vorstellungen, unterschiedliche Vorschläge gehört. Die Vorschläge, die wir konstruktiv aufnehmen können, auf die werden wir selbstverständlich sofort zurückgreifen. Bei anderen Vorschlägen, die nicht gedeckt sind durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, können wir einfach nicht anders als wir im Moment vorgesehen haben. Wir bleiben beim Hochschulpakt. Wir flexibilisieren die Regelung innerhalb des Hochschulpakts und wir werden mit diesem Hochschulpakt bestimmen, bedingen und befördern, dass Bachelor und Master eingeführt wird. Frau Dr. Kaschuba, wenn Sie anmahnen, dass wir mit den Studenten über Bachelor und Master reden sollen, selbstverständlich, aber eins steht fest, die Bachelor- und Masterabschlüsse sind schon heute der Vergleich in Europa. Jeder Student, der einmal über das Leonardoprogramm ins Ausland gekommen ist, der weiß mit diesen Abschlüssen umzugehen. Unsere Wirtschaft in Deutschland hat sich bisher verhalten gezeigt bei der Einstellung von Bachelorn. Auch von dieser Seite kommt plötzlich die Mahnung nach Bachelor und Master. Warum? Weil die Wirtschaft auf dem internationalen Markt agiert und unsere Leute eben auch in anderen Ländern einstellen wollen und sie deshalb vergleichbare Abschlüsse brauchen. Deshalb werden wir das Bachelor- und Mastersystem kontinuierlich weiter einführen und wir werden es qualitätsgerecht einführen. Die Qualität kommt nicht über Diskussionen, sondern es gibt Akkreditierungsagenturen, die von der KMK eingerichtet worden sind und die werden auch die entsprechenden Akkreditierungen vornehmen.

Ein letzes Wort zu den Exzellenznetzwerken. Heute findet parallel die Kultusministerkonferenz statt. Auf dieser Kultusministerkonferenz wird beschlossen, wie wir Länder uns die Einführung von Exzellenznetzwerken vorstellen. Es entspricht dem, Herr Dr. Schuchardt, was Sie gesagt haben. Ich bin froh, dass die Länder gemeinsam diesen Weg gehen können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, ich kann die Aussprache jetzt schließen. Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags in der Drucksache 3/3910 erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird, und zum Antrag in der Drucksache 3/3924 gilt das Gleiche. Es wird nicht widersprochen und ich stelle es fest.

Wir kommen dann noch zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags aus der Drucksache 3/3910. Es sind die Verhandlungen zur Nachbesserung des Hochschulpakts.

Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie wollen sicher namentliche Abstimmen beantragen?

Ja, das möchte ich für meine Fraktion beantragen.

(Unruhe bei der CDU, SPD)

Dann werden wir namentlich über die Nummer 2 des Antrags in der Drucksache 3/3910 abstimmen. Ich bitte Sie, die Stimmkarten einzsammeln.

Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der PDS-Fraktion vor. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 42 gestimmt, mit Nein 29. Es gab keine Enthaltung und der Antrag ist abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 9 in seinen Teilen a und b. Ich würde Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen kann, der ebenfalls zwei Teile hat.

Einen kleinen Moment bitte, also im Protokoll steht: 42 Jastimmen und 29 Neinstimmen. Ich nehme an, es ist falsch im Protokoll eingetragen.

(Heiterkeit im Hause)

Bitte jetzt einmal ausdrücklich für das Protokoll, Korrektur zu der Niederschrift: Es sind 29 Jastimmen und 42 Neinstimmen festzustellen. Keine Enthaltung. Der Antrag ist abgelehnt. Ich betone jetzt, dass die Niederschrift falsch war.

Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 9 a und b endgültig und rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und b auf:

a) Auswirkungen der nationalen Umsetzung der Beschlüsse des EU-Agrarrats zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3973

b) Nationale Umsetzung der EUBeschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Auswirkungen auf die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe und notwendige Umsetzungsschritte in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/4026 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD - Drucksache 3/4073

Die einreichenden Fraktionen verzichten auf die Begründung, da die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet hat, einen Sofortbericht zu geben. Herr Minister Dr. Sklenar, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die EU-Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 26. Juni des Jahres 2003 ist dieses Jahr für uns zu einem Schlüsseljahr der Agrarreform geworden. Der erzielte politische Kompromiss wurde am 29. September 2003 in die entsprechenden Verordnungen gegossen, und Bund und Länder einigten sich auf einer Beratung der Agrarminister am 27. November 2003 mehrheitlich auf die Eckpunkte zur nationalen Umsetzung. Der daraufhin von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 28. Januar dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet. Im Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens wurde der Gesetzentwurf erstmals am 10.02.2004 im Unterausschuss sowie am 18.02.2004 im Agrarausschuss beraten. Gegenwärtig wird er im Bundestag beraten und die erste Beratung im Bundesrat ist am 12.03.2004.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der eingeleitete Paradigmenwechsel in der EU-Agrarpolitik wird die Landwirtschaft in Thüringen und die Zukunft des Agrarstandorts Thüringen maßgeblich beeinflussen. Die Agrarwende, von der bisher immer gesprochen wird, wird jetzt eintreten und wir werden sie jetzt dementsprechend auch bekommen. Einerseits erhalten die Betriebe größeren Freiraum zur Marktorientierung, andererseits müssen sie mit einem zunehmenden Anpassungsdruck rechnen. Dieser Systemwechsel wiegt bei der gegenwärtig schon schwierigen wirtschaftlichen Situation der Betriebe besonders schwer. Für alle, die sich damit bisher noch nicht befasst haben, möchte ich hier sagen, denn wir wechseln von der an die produktionsgebundenen Prämien und Ausgleichszahlungen zu einer Flächenprämie, ohne dass Produktion kommen muss oder anders ausgedrückt, es reicht aus, wenn ich die Fläche einmal jährlich bearbeite.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde kurz auf die in den Anträgen aufgeführten Reformelemente

und deren Auswirkungen für die Landwirtschaft Thüringens eingehen, die Position Thüringens darstellen und auf die ersten Ergebnisse einer Befassung im Agrarausschuss vom 18.02.2004 eingehen. Einleitend noch etwas zum weiteren Zeitablauf der europäischen Agrarreform. Die europäische Agrarreform wird ab 01.01.2005 greifen. Bis zum 01.08. dieses Jahres müssen die Mitgliedsländer der EU-Kommission erklären, wie sie diese EU-Agrarreform umsetzen wollen, das heißt, sie haben nicht mehr allzu viel Zeit, um bis zum 31.07. die noch anstehenden Probleme innerhalb von Deutschland zu lösen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist alles im Fluss. Alles, was ich heute hier sage, kann morgen schon wieder über den Haufen geworfen sein. Denn gegenwärtig laufen eine Reihe von Gesprächen und Diskussionen zu dieser EU-Agrarreform.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat in ihrem Antrag zwei Maßnahmen für den Getreidebereich aufgerufen, einmal die Halbierung der monatlichen Lagerkostenzuschläge von 0,93 ! +  0,46 ! + % &  ;    die Lagerhaltung, der von November bis Mai gewährt wird, im Wirtschaftsjahr 2004/2005 von 6,51 ! Tonne auf 3,22 ! +  & "%   &  die Interventionslagerhaltung, die derzeit aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge von zwei aufeinander folgenden geringen Getreideernten praktisch ohne Bedeutung ist. Mit dem Wegfall der Roggenintervention ab 2004 entfällt die Preisstützung für diese Getreideart. Der Roggenanbau spielt in Thüringen nur eine untergeordnete Rolle und entspricht etwa dem Bedarf der hiesigen Mühlenindustrie. Betroffene Roggenanbauer erhalten aber zusätzlich 10 Prozent der deutschen Modulationsmittel als finanziellen Ausgleich entsprechend des Anteils an der Roggenanbaufläche. In Deutschland entfällt im Jahr 2005 bei einer dreiprozentigen Modulation auch ein Betrag von ca. 200.000  +  % #   obligatorischen Modulation EU-weit werden die Direktzahlungen der Landwirte um 3 Prozent in 2005 ansteigend auf 4 Prozent 2006 und 5 Prozent ab 2007 gekürzt. Auch wenn Direktzahlungen unter 5.000  /    verschont bleiben, beläuft sich der Kürzungsbetrag in Thüringen ab 2007 auf ca. 12,7 Mio. !  3  Rückfluss von 80 Prozent verbleiben Thüringen nur rund 10,2 Mio. 33stellung des erforderlichen Kofinanzierungsanteils von etwa 3,4 Mio.  somit letztendlich ca. 13,6 Mio.   *     zweiten Säule zur Verfügung. Die EU-Regelung zur Modulation und zu Maßnahmen im Getreidebereich sind Beschlusslage. Sie wirken direkt auf die Betriebe. Als Mitgliedstaat bzw. Bundesland haben wir nur noch Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Fördermaßnahmen in der zweiten Säule, die finanziell mit Modulationsmitteln unterstützt werden sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erwarte, dass insbesondere durch die Umsetzung der Reformelemente

entkopplung, Cross Compliance und der Ausbau der zweiten Säule erhebliche Belastungen auf die Thüringer Landwirtschaft zukommen. Wir haben bereits im Vorfeld die Vielzahl der Entkopplungsvarianten umfassend anhand von Modellrechnungen bewertet. Fest steht, es gibt kein optimales Entkopplungsmodell. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Jedes Modell weist Gewinner und Verlierer auf. Für uns steht daher im Vordergrund, die Rahmenbedingungen des jeweiligen Entkopplungsmodells so auszugestalten, dass den Betrieben Anpassungsreaktionen auf die veränderten Märkte und Strukturen ermöglicht werden. Auswirkungen auf den vor- und nachgelagerten Bereich, die einen Arbeitsplatzabbau nach sich ziehen, sind soweit wie möglich zu vermeiden. Zur Umsetzung kommt nun in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kombinationsmittel. Alle Direktzahlungen einschließlich der Milchprämie sollen demnach voraussichtlich ab 2005 entkoppelt und als regionale Zahlungsansprüche je Hektar für Acker und Grünland bzw. betriebsindividuelle Zahlungsansprüche aus den bisherigen Tierprämien gewährt werden. Bei einem Prämienplafonds von rund 280 Mio.  entspricht das im Jahre 2005 etwa eine Ackerlandprämie in Höhe von ca. 345 >2"    Gründlandprämie in Höhe von ca. 67 ! 2"tar. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die betriebsindividuellen zugewiesenen Prämienrechte, also die alten Tierprämien, beginnend ab 2007 schrittweise abgeschmolzen. Ziel ist eine einheitliche Flächenprämie je Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Jahre 2012, die sich dann in Thüringen voraussichtlich zwischen 330 und 350 >2"  wirtschaftliche Fläche belaufen wird.

Die Modulation ab 2005, die mögliche Degression und die nationale Reserve sind dabei noch nicht berücksichtigt. Allerdings steckt - wie überall - auch hier der Teufel im Detail. Durch die Abschmelzung der betriebsindividuellen Prämien zu einer einheitlichen regionalen Flächenprämie kommt es zu einer nicht vertretbaren Umverteilung von Prämien zwischen den Betrieben. Die damit eingehenden Einkommensverluste werden negative Folgen für die Agrarstruktur und die Agrarmärkte haben. Eine genaue Quantifizierung dieser negativen Folgen ist derzeit nicht möglich. Ich will hier nur sagen, dass wir gegenwärtig eine Variation der Prämie je Betrieb und je Hektar haben zwischen 100 ! 2"  9! 2" 1 gesagt, in Zukunft soll das mal alles einheitlich werden auf etwa 330 bis 340, 350 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns stand daher von Beginn an fest, die betriebsindividuellen Prämien einschließlich der Milchprämie müssen dauerhaft beibehalten werden. Aber bereits unser erster Antrag im Unterausschuss zu diesem Punkt fand keine Ländermehrheit. Wir haben dann den Antrag nochmals gemeinsam mit Bayern im Agrarausschuss gestellt. Aber auch hier haben wir keine deutliche Mehrheit bekommen, sondern er wurde abgelehnt. Somit ist klar, es wird eine einheitliche regionale Flächenprämie geben, die zwar regional für jedes Land in Deutschland anders sein wird, aber es wird keine Diffe

renziertheit zwischen Ackerprämie, Grünlandprämie und Tierprämie geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wir den Abschmelzprozess nicht verhindern können, so ist aus meiner Sicht zumindest eine deutliche Verschiebung und zeitliche Streckung aller betriebsindividuellen Prämien auf den Zeitraum 2009 bis 2015 erforderlich. Nur so können wir abrupte Struktureinbrüche mit Auswirkungen auf die vorund nachgelagerten Bereiche verhindern und ermöglichen insbesondere den tierhaltenden Betrieben Anpassungsreaktionen auf die veränderten Marktverhältnisse. Leider fand unser Antrag zu diesem Ausgestaltungszeitraum im Agrarausschuss auch nicht die notwendige Mehrheit. Gegenwärtig gibt es einen neuen Vorstoß von Baden-Württemberg, die einen Abschmelzzeitraum von 2010 bis 2013 eingebracht haben. Wir werden uns diesem Antrag anschließen. Mir scheint zwar dieser Zeitraum zu kurz, da die Sprünge der Abschmelzung relativ hoch sind, aber er ist doch wesentlich günstiger als die Vorstellungen, die gegenwärtig herrschen, bereits im Jahre 2007 zu beginnen. Denn wir dürfen nicht vergessen und wir wissen jetzt schon, dass wir im Jahre 2008 bzw. 2009 für dieses neue EU-Agrarprogramm eine Halbzeitbewertung bekommen, wo dann so ähnlich wie das gegenwärtig der Fall ist, sicher wieder neue Konstellationen zu erwarten sind. Es bleibt also jetzt abzuwarten, ob es uns gelingen wird, im Verbund mit den anderen Ländern, die ebenfalls diesen Abschmelzzeitraum wollen, ob wir dieses Verfahren auch in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Mein Ziel ist es, wenn es uns schon nicht gelungen ist, die Abschmelzung ganz wegzubekommen, dann so spät wie möglich und in kleinen Schritten, damit die Betriebe Zeit haben, sich neu zu finden, damit die Betriebe Zeit haben, sich dementsprechend umzustellen und damit wir nicht gar so viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verlieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Milchbereich wird durch die unmittelbar wirkenden EU-Reformvorschläge besonders belastet. Die Interventionspreissenkung für Butter um 25 Prozent und Magermilchpulver um 15 Prozent sowie die Quotenaufstockung in Höhe von 1,5 Prozent, für die keine Milchprämie gewährt wird, führt 2007 zu einem Milchpreisverfall auf ca. 21 Cent pro Kilo Milch, gegenwärtig liegen wir zwischen 28 und 30 Cent. Durch die Einführung einer Milchprämie wird der Einkommensverlust nur etwa zur Hälfte kompensiert. Für Thüringen werden die Einbußen auf ca. 26 Mio. &ziffert, die den Milchbauern dann ab dem Jahre 2007 verlustig gehen. Ich sehe daher einen erheblichen Handlungsbedarf für eine Sonderrolle Milch. Ein wichtiges Ziel war es mir deshalb, die Milchprämie aus dem Abschmelzungsprozess herauszunehmen und dauerhaft als individuelle Betriebsprämie zu gewährleisten. Aus meiner Sicht führt die Einbeziehung der Milchprämie in die Abkopplung ab 2005 und in den Abschmelzprozess spätestens ab 2010 zu weiteren empfindlichen Verlusten in der Milcherzeugung. Auf die Betriebe kommt ein erheblicher Anpassungsdruck zu. Nur ein Teil der Betriebe wird in der Lage sein, dies

nur unter Inkaufnahme erheblicher Investitionsrisiken und mit einem ausgefeilten Management zu kompensieren. Der ohnehin schon ausgeprägte Strukturwandel im Milchviehbereich wird sich daher rasant fortsetzen. Und Fakt ist auch eins, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenn die ökonomischen Ergebnisse der Betriebe stimmen, können auch die ökologischen und sozialen Belange voll erfüllt werden. Ich sage deshalb noch einmal ganz klar und deutlich, wir brauchen für die Milch eine andere Form der Prämienhaltung in den nächsten Jahren. Leider, muss ich auch hier sagen, wurde der gemeinsame Antrag der Länder Thüringen, Bayern, Sachsen für eine Herausnahme der Milchprämie aus dem Abschmelzungsprozess im Agrarausschuss abgelehnt, aber es war ein relativ knappes Ergebnis 7 : 9, so dass ich hier noch Hoffnung habe, dass es uns gelingen wird, vielleicht den einen oder anderen noch mit auf unsere Seite zu ziehen, so dass wir letzten Endes vielleicht doch noch dahin kämen, dass wir für die Milchprämie eine andere Variante finden können.