Jens Goebel

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn noch einmal ein paar Worte zur Entstehung der Enquetekommission sagen. Das hohe Haus hatte ja bis zur Einsetzung dieser Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" durchaus kontrovers über Auftrag und Anliegen einer solchen Kommission diskutiert. Das ist, denke ich, in den Debattenbeiträgen hier auch zum Ausdruck gekommen. Die Oppositionsfraktionen hatten, bevor wir zu diesem Beschluss kamen, bereits dreimal eine Enquetekommission beantragt, die sich konzentrierte
auf die Entwicklungen im Schulbereich - Schulleistungen, Schulreform, Schulentwicklung. Demgegenüber hat meine Fraktion von Beginn an deutlich unterstrichen, dass Erziehung und Bildung ein ganzheitlicher Prozess ist, der mit dem ersten Lebenstag des Kindes beginnt und damit notwendigerweise auch im familiären Umfeld ansetzt. Vielleicht hätten wir einen Teil dieser Debatte heute nicht, wenn wir dies nicht so konsequent durchgesetzt hätten. Erziehung ist demzufolge auch zuallererst Aufgabe der Familie, Kindergarten und Schule haben unterstützende Funktionen. Das, denke ich, muss man sich immer ins Bewusstsein zurückrufen.
Das darf natürlich nicht heißen, dass die Familie, dass die Eltern eines Kindes bei der Erziehung allein gelassen werden sollen. Sie brauchen vielfältige
und auch verbindliche Unterstützungsangebote. Schule ist eines davon, aber lange nicht das einzige. Ich habe dieser Tage im Focus ein Interview mit der nordrhein-westfälischen Kultusministerin Schäfer gelesen, sie hat dort den Satz gesagt: In Afrika sagt man, ein ganzes Dorf erzieht ein Kind. Ich denke, das ist ein schönes Bild. Jedenfalls hat auch die Enquetekommission in ihrer Arbeit diesen ganzheitlichen Ansatz, der ja der Kern des Auftrags des hohen Hauses war, aufgenommen und dabei ganz besonders die Schnittstellen und die partnerschaftlichen Beziehungen der beteiligten Bereiche in den Blick genommen. Mit einem Modernismus könnte man sagen, es wurden Vernetzungen untersucht und damit war natürlich auch eine Beschränkung gegeben, eine sinnvolle Beschränkung, denn in der Tat ganzheitlich kann man auch in einem beschränkten Zeitumfang sicherlich nicht alles abarbeiten. Insofern sind wir der befürchteten Gefahr einer Verzettelung nicht unterlegen und im Ergebnis zu sehr konkreten Empfehlungen gekommen, das kann man nachlesen. Meine Vorredner haben das in verschiedenen Facetten bereits erläutert. Ich will einfach feststellen, dass sich diese Herangehensweise bewährt hat und dass dadurch Bereiche erschlossen wurden, die bei einer allein auf die Entwicklung von Schule ausgerichteten Arbeit gar nicht in den Blick gekommen wären. Die Kommission hat natürlich keine neuen Mechanismen und Strukturen im Prozess der Erziehung junger Menschen erschlossen. Sie musste beim heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ansetzen. Sie konnte aber vor diesem Hintergrund sehr exakt Problembereiche erkennen und diese in politische Handlungsempfehlungen umsetzen. Dabei sind die Ergebnisse, die zum Teil durchaus in sehr heftigen und auch kontroversen Debatten entstanden, zugleich konkret und in den meisten Fällen im Einvernehmen getroffen worden. Damit bilden auch ganz selbstverständlich im Abschlussbericht die Bereiche "frühkindliche Bildung" und "Schule und ihre Partner" mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens. Das heißt, es ist auf den Bereich besonders abgehoben worden, wo auch staatliches Handeln
eingreifen kann. Aber man muss eben deutlich früher ansetzen, wenn man der hierzulande beobachteten sozialen Selektivität in den Bildungslaufbahnen entgegensteuern will. Da kann nicht erst in Kindergarten und Schule gegengesteuert werden. Da geht es um die Ausprägung von Wissbegier, von Lernfreude, da geht es um Werteentwicklung, die Ausprägung von sozialen Verhaltensmustern von Anfang an. Da muss sich die nicht ganz neue Erkenntnis durchsetzen, dass Lebenschancen nicht nur von Zeugnissen und Titeln abhängen, sondern auch und vielleicht sogar in viel stärkerem Maße von Höflichkeit, von gutem Benehmen, von sicherem Auftreten - Eigenschaften, zu denen jede Familie ungleich mehr beitragen kann als jede Schule.
Dabei brauchen die Eltern, ich sagte es bereits, Unterstützung, auch von denen, die sich professionell mit Erziehung und Bildung beschäftigen, von Lehrern und Erziehern. Eine Vielzahl von Empfehlungen des Abschlussberichts hebt auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Schule ab. Das scheint mir ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt zu sein, wenn es darum geht, soziale Selektivität zu überwinden. Jedenfalls ist es um vieles wichtiger als jede Schulstrukturdebatte, die allein die Institution Schule im Blick hat. Das Kapitel "Schulstrukturen" ist das einzige im Abschlussbericht, das ist auch schon erwähnt worden, das ohne Empfehlungen endet, und das nicht nur, weil hier ein Konsens nicht herzustellen war. Ich denke, die gegliederte Thüringer Schule hat sich in den vergangenen Jahren durchaus beständig fortentwickelt, sie bietet eine einerseits differenzierte Form von Bildungswegen, die aber andererseits der Individualität jedes Kinder entgegenkommt, und sie sichert zugleich die Durchlässigkeit zu allen erreichbaren Schulabschlüssen. Das hat mein Kollege Emde hier deutlich dargestellt.
Sie setzt gegen nivellierende Gleichheit der Schullaufbahn für alle, die in Deutschland und mit den Traditionen dieses Landes erwiesenermaßen zu schlechteren Lernergebnissen führt,
sie setzt auf Chancengerechtigkeit - Sie, Frau Stangner, haben dieses Wort oft in den Mund genommen - durch differenzierte Angebote; weil Menschen eben nicht gleich sind, ist Chancengleichheit ungerecht und Chancengerechtigkeit verlangt Differenzierung.
Meine Damen und Herren, gute Schulen brauchen gute Lehrer, gute Kindergärten brauchen gute Erzieher. Qualifikation und Qualität des pädagogischen Personals ist eine
der Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der Bildungsinstitution. Es ist mir wichtig, zu unterstreichen, dass auch der Kindergarten nicht zuerst eine Betreuungs-, sondern eine Bildungseinrichtung ist, wenn Bildung in einem umfassenden Sinne verstanden wird. Neben der Qualifikation ist die Zufriedenheit im Beruf, die Anerkennung der geleisteten Arbeit eine ganz wichtige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Institutionen und der in ihnen Arbeitenden. Da gibt es durchaus Defizite in Deutschland. Das wird oft und lautstark beklagt, ohne dass sich erkennbar etwas ändert. Diese latente Unzufriedenheit hängt meines Erachtens mit dem Autoritätsverlust zusammen, den beispielsweise der Lehrerberuf schleichend in den letzten Jahrzehnten erfahren hat. Mit der schwindenden Autorität in der Gesellschaft schwand auch die Autorität gegenüber den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag. Zurückzugewinnen ist diese nur, wenn es durch verstärkte Vernetzung von Schule mit ihren Partnern zum Rückgewinn der verloren gegangenen gesellschaftlichen Akzeptanz kommt. Diese Facette ist im Abschlussbericht nicht in dem Maße ausgearbeitet, aber es lag mir daran, das an dieser Stelle auch einmal zu sagen.
Zu den inhaltlichen und strukturellen Fragen bei Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern findet sich im Abschlussbericht ein eigenes Kapitel. Für die Erzieherinnen und Erzieher wird aufgrund des sich verändernden Aufgabenprofils und des klar formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrages der Kindertageseinrichtungen auch ein Reformbedarf bei der Ausbildung festgestellt. Dabei wird hinterfragt, ob die derzeitige Breitbandausbildung noch zeitgemäß ist. In jedem Falle muss eine moderne Ausbildung, die auch dem Vergleich mit anderen Ländern standhält, wissenschaftlich fundiert sein und zugleich neue Felder, wie z.B. die Elternarbeit, berücksichtigen. Wichtig ist zudem ein Fort- und Weiterbildungssystem, das trägerunabhängig eine regelmäßige berufsbezogene Fortbildung und eine funktionsbezogene Weiterbildung ermöglicht. Gerade für weiterbildende Qualifikationen sind durchaus Kooperationsmodelle mit Hochschulen denkbar und sollten entwickelt werden. Die Diskussion, ob die Erzieherausbildung künftig grundständig eine Hochschulausbildung sein soll, wurde in der Enquetekommission ohne ein abschließendes Urteil geführt. Es wurde ein entsprechender Modellversuch angeregt. Ich halte es in jedem Fall für sinnvoll, dass man, wenn man über diese Frage redet, nicht nur über Organisationsformen redet, sondern eben auch in dieser Frage an der inhaltlichen Qualifizierung arbeitet. Ich denke auch, dass die Fachschulen durchaus leistungsfähige Einrichtungen sind, wenn sie bei der Auswahl ihrer Bewerber entsprechend vorgehen. Gegenwärtig besitzen nur etwa 10 Prozent der Auszubildenden im Bereich der Erzieherausbildung die Hochschulreife. Das ist eine für das gesellschaftliche Verhältnis insgesamt durchaus zu geringe Zahl, wenn man davon ausgeht, dass auch Weiterbildungswege geöffnet werden sollen. Neben dem allge
meinen Bildungsniveau sollten auch spezielle Eignungskriterien wie etwa Kommunikationsfähigkeit oder Verantwortungsbewusstsein bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen. Für die Fortbildung der Lehrkräfte der Fachschulen bietet sich - ich sagte es schon - eine Kooperation mit einer Hochschule an. Die empfohlene Einrichtung eines Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkts "Frühkindliche Bildung" kann damit sinnvoll verbunden werden. Eine institutionelle Veränderung der Erzieherausbildung, der ich mich persönlich keineswegs grundsätzlich verschließen möchte, muss jedenfalls so weit vorbereitet sein, dass die derzeitige vorbildliche Verschränkung von theoretischer und praktischer Ausbildung an den Fachschulen erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, in dieser Frage der Verschränkung von theoretischer und praktischer Ausbildung besteht eines der Defizite der universitären Lehrerausbildung. Noch immer erfahren Lehramtsstudenten auch in Thüringen zu spät und zu kurz, was sie im späteren Berufsalltag erwartet. Dem abzuhelfen, sind die beiden maßgeblich für die Lehrerausbildung in Thüringen verantwortlichen Hochschulen, die Universitäten in Erfurt und Jena, auf unterschiedlichen Wegen bemüht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Thüringen wie in den übrigen Bundesländern die Lehrerausbildung dreiphasig angelegt ist. Nach der wissenschaftsorientierten Phase an der Universität folgt die berufspraktische Ausbildung im Studienseminar, die durch die Berufseingangsphase ergänzt wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die volle Ausbildung der beruflichen Handlungskompetenz erst im Beruf selbst erreicht wird. Kritisch anzumerken ist, dass die Phasen auch in Thüringen noch zu sehr nebeneinander stehen, auch wenn es da Bewegung gibt, dass sie stärker miteinander verschränkt werden müssen. Dafür gibt es gute praktische Ansatzpunkte etwa bei der Gestaltung der Praktika während des Lehramtsstudiums oder durch Austausch von Lehrpersonal zwischen Schulpraxis und Hochschule. Es sollten künftig verstärkt - und auch das ist eine Empfehlung aus dem Abschlussbericht - erfahrene Lehrkräfte die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Weiterqualifikation an den Universitäten erhalten und umgekehrt auch der wissenschaftliche Nachwuchs schulpraktische Kompetenzen erwerben. Bei der Gestaltung der ersten Phase - der universitären Phase - geht Thüringen derzeit einen besonderen Weg. Die beiden Universitäten Erfurt und Jena haben in den letzten Jahren unterschiedliche Konzepte entwickelt. In Jena wurde das grundständige Lehramtsstudium inhaltlich weiterentwickelt, in Erfurt hat man auch in der Lehrerausbildung mit der Einführung eines konsekutiven BA/MA-Modells begonnen. Damit existieren beide derzeit in der Bundesrepublik anzutreffenden Ausbildungsmodelle in unserem kleinen Bundesland nebeneinander. Das ist, denke ich, geradezu eine Herausforderung auch für einen wissenschaftlichen Vergleich dieser strukturellen Ansätze. Es wird allerdings wohl einige Jahre dauern, bis daraus Schlussfolgerungen gezogen werden können. Auch in dieser Frage scheinen mir im Übrigen die inhaltlichen Aspekte wichtiger als die strukturellen. Noch im
mer gibt es Defizite in der berufsorientierten Ausrichtung der Fachwissenschaften, in der Verzahnung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik und in einer schulbezogenen fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Forschung, deren Ergebnisse dann auch für die Studierenden nutzbar gemacht werden. Das gilt im Übrigen für beide Hochschulen. Die an beiden Hochschulen neu eingerichteten Zentren für Didaktik bzw. Lehrerbildung können dazu beitragen, diese Defizite abzubauen und dem Lehramtsstudium auch für die Studierenden eine neue Mitte zu geben. Jedenfalls braucht Thüringen - darüber müssen wir uns bewusst sein - ein leistungsfähiges und attraktives Bildungsangebot für künftige Lehrerinnen und Lehrer, denn trotz eines großen Überhangs in den 90er-Jahren ist jetzt schon klar zu erkennen, dass mit dem verstärkten Ausscheiden von Lehrern durch die Erreichung der Altersgrenze in den kommenden fünf bis zehn Jahren ein erheblicher Nachwuchsbedarf entsteht. Insbesondere im Regelschulbereich deuten die derzeitigen Studierendenzahlen darauf hin, dass wir mit einem erkennbaren Nachwuchsmangel zu rechnen haben. Darauf sollte gerade bei den Abiturienten der nächsten Abiturjahrgänge hingewiesen werden.
Meine Damen und Herren, ich kann und will nicht auf alle Fragen der Bildung des pädagogischen Personals hier eingehen. Fragen der Fort- und Weiterbildung gerade unter dem Gesichtspunkt der Schulentwicklung wären zu nennen. Die Entwicklung alternativer Arbeitsmodelle ist hier schon mal am Rande erwähnt worden und sie wurde in der Kommission diskutiert. All das findet sich in einem Dutzend umfassender Empfehlungen zu diesem Kapitel.
Meine Damen und Herren, ich wollte in Ergänzung dessen, was mein Kollege Volker Emde hier schon ausgeführt hat, ein paar Facetten hinzufügen. Ich meine, der Bericht der Enquetekommission, auch wenn er unterschiedlich gelesen wird, gibt eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik der kommenden Jahre. Es wurden einzelne Defizite aufgezeigt, aber es kommt, denke ich, vor allem darauf an, positive Entwicklungen kontinuierlich weiterzuverfolgen. Kontinuität und Behutsamkeit sind ganz wichtige Tugenden im Bildungsbereich. Sie schaffen das notwendige Vertrauen bei allen Beteiligten. Und Vertrauen ist in den Erziehungsprozessen ein Grundwert schlechthin.
Vor dieser Einsicht hat auch die Enquetekommission richtigerweise bei aller Verschiedenheit der Positionen und Sichtweisen ihrer Mitglieder weit gehend zu einmütigen Ergebnissen geführt. Ich denke, das ist durchaus ein Wert, der auch über Wahltage hinaus erhalten bleibt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Dezember 2001, das ist hier gesagt worden, hat der Deutsche Bundestag ein so genanntes Professorenbesoldungsreformgesetz beschlossen. Das gibt den Anlass zu dem Gesetz, über das wir heute in zweiter Lesung beraten. Der Zeitpunkt, Frau Kollegin Kaschuba, ist aus meiner Sicht der spätestmögliche, wenn wir bis zum Ende des Jahres ein Gesetz und die entsprechenden verordnungsrechtlichen Ausführungsbestimmungen haben wollen.
Lassen Sie mich aber zu Beginn ein paar Worte zu diesem Bundesgesetz und zu dem damals gleichzeitig behandelten Fünften Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes sagen. Die Frau Bundesministerin Bulmahn hielt und hält dieses Gesetzeswerk für eine ihrer größten Leistungen in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Sie hat sogar mal von der größten Hochschulreform seit den 60er-Jahren gesprochen. Herausgekommen ist, das kann man mit dem Abstand von reichlich zwei Jahren sagen, eher ein Reförmchen. Dieses hat auch noch einzelne
deutlich erkennbare Macken.
Die Fünfte Novelle zum Hochschulrahmengesetz führt u.a. die Juniorprofessur ein, das ist ein Schritt, der wirklich zu begrüßen ist, zugleich wird aber faktisch der Weg in die akademische Karriere über die Habilitation abgeschafft. Das Gesetz steht unter der Überschrift "Mehr Wettbewerb" und schränkt zugleich Wettbewerb in den Qualifikationswegen ein. Im Sinne der Verkürzung der Karrierewege von jungen Akademikern soll die Habilitation, die in Deutschland im Durchschnitt 4,8 Jahre in Anspruch nimmt, durch eine 6-jährige Juniorprofessur als Regelqualifikationsweg ersetzt werden. Es wäre reizvoll, dazu noch ein bisschen mehr zu sagen, aber das ist heute nicht das Thema, deshalb will ich mir das verkneifen. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, dass eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz läuft, an der sich der Freistaat Thüringen beteiligt. Auch hier hätten wir einen schönen Anküpfungspunkt zur gegenwärtigen Föderalismusdebatte, aber auch den will ich nicht nutzen. Jedenfalls das Motiv der bundesgesetzlichen Änderungen war mehr Wettbewerb. Es sollte erstmals in der Beamtenbesoldung in großem Stil das Anciennitätsprinzip verlassen und stattdessen eine Vergütung nach Leistungskriterien erreicht werden. Die Anfangsgehälter der Professoren können mit diesem Gesetz künftig frei ausgehandelt werden, es gibt keine festen Einstufungen mehr. Die gesetzlich festgelegten Grundgehälter stellen lediglich Untergrenzen dar, die nicht weiter unterschritten werden dürfen. Das ist zumindest die Theorie. Die Praxis wird eher anders aussehen, denn
diese Besoldungsreform steht unter dem Diktat der Kostenneutralität - so hat es der Deutsche Bundestag beschlossen -, und die erzeugt - das ist eine Aussage des badenwürttembergischen Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst Frankenberg in der Debatte des Bundestages - einen so genannten Bulmahnschen Dreisatz, der nicht aufgeht. Man kann nämlich nicht wollen, einerseits Spitzenleuten mehr zu geben als bisher, andererseits allen anderen zu versprechen, es gibt nicht weniger, und gleichzeitig zu sagen, es bleibt alles kostenneutral. Das ist eine Arithmetik, die nicht funktioniert. Die vorgesehenen Grundgehälter von ca. 3.800    W 3, immer 100 Prozent vorausgesetzt, liegen weit unter dem, was der Blick auf die Konkurrenzfähigkeit einer akademischen Karriere an einer Hochschule im Vergleich mit den Einkommensmöglichkeiten in der Wirtschaft vertretbar erscheinen lässt. Der enge Vergaberahmen wird schließlich dazu führen, dass gerade diese Mindestsätze das Angebot für die Mehrheit künftig zu berufender Professoren sein werden.
Das drückt auf die Attraktivität des Professorenamts und wird Rückwirkungen auf die Auswahlmenge qualifizierter Männer und Frauen haben. Das muss man berücksichtigen, denke ich, wenn man die Ausführungsregelungen, denn mehr sind das nicht, des Thüringer Gesetzes, um das es heute geht, betrachtet.
Meine Damen und Herren, die Professorenbesoldung ist nur ein Thema in dem Gesetz, das ist vom Kollegen Müller auch noch mal erwähnt worden, es geht um eine Reihe anderer Änderungen, auf die ich nicht alle eingehen möchte. Einige betreffen den Schulbereich - die SPD wollte hier mit Anträgen erreichen, dass die zu DDRZeiten ausgebildeten Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für ein Fach quasi voll ausgebildeten Lehrern laufbahnrechtlich gleichgestellt werden. Das ist nach Ihren Vorstellungen, meine Damen und Herren von der SPD, sozusagen die Umkehrung des Wettbewerbsprinzips hin zum Anciennitätsprinzip, denn es gab in der Vergangenheit durchaus für diese Betroffenen Möglichkeiten, eine entsprechende Weiterqualifikation zu erwerben. Das ist, denke ich, 14 Jahre nach der Wende auch möglich, dass man das von dem betroffenen Personenkreis verlangt.
Insofern sehe ich hier überhaupt kein Regelungsbedürfnis. Etwas anders sieht das aus meiner Sicht mit der Frage der Zulage für die Abteilungsleiter an Berufsbildenden Schulen aus. Darüber muss man, denke ich, nachdenken, aber da stellt sich die Frage, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist. In zwei bis drei Jahren erreichen die halbierten Geburtsjahrgänge das Berufsbildungssystem, da wird sich die Struktur unseres Systems noch einmal deutlich ändern. In dem Zusammenhang, denke ich, kann man auch über diese Frage erneut nachdenken.
Aber lassen Sie mich zu den Regelungen der Professorenbesoldung zurückkommen. Ich wollte mit meinen Eingangsbemerkungen eines deutlich machen: Mit dem Ausführungsgesetz können wir die Mängel des Bundesgesetzes zur W-Besoldung nicht wettmachen. Wir können lediglich dafür sorgen, dass der gesteckte Gestaltungsrahmen in Thüringen flexibel genutzt wird. Aber wenn dieser Rahmen klein, krumm und schief ist, dann können Sie da kein großes, opulentes Bild einspannen, das passt dann einfach nicht rein, da bleibt eben auch das Bild, was Sie reinsetzen, entsprechend bescheiden.
Damit komme ich zu dem Punkt, meine Damen und Herren, der in den letzten Tagen in der Diskussion mit den Rektoren der Thüringer Hochschulen eine besondere Rolle gespielt hat. Es geht um die Formulierung im künftigen § 12 des Thüringer Besoldungsgesetzes, nach der so genannte besondere Leistungsbezüge nur für Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen und in der Regel über mehrere Jahre erbracht werden, gewährt werden. Hier wünschen sich die Thüringer Rektoren mehr Freizügigkeit. Sie wollen also auch weniger bedeutsame Leistungen mit einem solchen Zuschlag honorieren dürfen.
Meine Damen und Herren, das heißt doch aber ganz klar, Sie wollen wegen des schmalen Vergaberahmens das Leistungsprinzip an dieser Stelle einschränken. Das, bilde ich mir ein, können wir hier nicht ernsthaft unterstützen wollen. Dann können wir die ganze Reform - und ich sagte bereits, dass das nur ein Reförmchen ist -, glatt vergessen. Man muss sich, denke ich, schon an die Spielregeln halten. Die Vergütung wird mit Übernahme des Professorenamtes frei verhandelt. Besonders qualifizierte Bewerber verlangen zu Recht eine entsprechende Vergütung. Dabei ist es im Übrigen egal, ob das W 2 oder W 3 ist, denn der Streit, wie dann die Bewertung ist, der wird im Eingang in dieses Amt geführt und da haben alle den gleichen Spielraum nach oben. Streit über W 2 oder W 3, auch mit Blick auf die Kanzlerbesoldung an Fachhochschulen, das ist eher ein Streit, der seine Ursachen in überkommenem Statusdenken hat, aber nicht in den entsprechend zu erzielenden Einkommen, denn für jede Stelle gibt es, wie gesagt, den gleichen Vergaberahmen und der ist nach Bundesgesetz sogar in Gänze auszuschöpfen. Egal, ob Universität oder Fachhochschule, ob W 2 oder W 3, die Obergrenze der Vergütung für den einzelnen Professor und die einzelne Professorin orientiert sich an B 10, so weit kann das gehen. Die Frage ist natürlich, wie viele Menschen das erreichen werden innerhalb der Professorenschaft, wenn die Gesamtverfügungsmasse eben nur so beschränkt ist, wie sie ist. Aber es bleibt dabei, besondere Leistungen müssen besondere Leistungen bleiben, und sie sind eben dann besonders, wenn sie erheblich über dem Durchschnitt liegen.
Das meinen übrigens eine Vielzahl anderer Bundesländer auch, denn gleich lautende Formulierungen befinden
sich in den Gesetzesvorhaben verschiedener anderer Bundesländer, die mir zugänglich sind.
Meine Damen und Herren, die vom Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführte Anhörung und die anschließende Beratung des Gesetzes hat noch eine Reihe von Änderungen zur Folge gehabt, die zum Teil beachtliche Auswirkungen haben. So will ich nur erwähnen, dass aufgrund der Aufrundung der durchschnittlichen Besoldungswerte auf volle 1.000         liche Mehrkosten von einer halben Million Euro entstehen werden. Das sind dann echte Mehrkosten. Das, denke ich, zeigt auch den Willen des Landes, hier die Schritte in die richtige Richtung zu gehen.
Frau Kaschuba, Ihre Kritik an den Durchschnittswerten, die in Thüringen im Gesetz stehen, ist durchaus unangebracht. Bei Fachhochschulen sind das 56.000   desbereich liegt der Rahmen zwischen 49.000 und 60.000  Wir liegen also sehr gut in der Mitte. Bei Universitäten ist der Besoldungsdurchschnitt 66.000    reich zwischen 56.000 und 73.000   gen also sehr gut in der Mitte.
Es sind andere Veränderungen vorgenommen worden, so soll die dreijährige Wartefrist bis zu Neuverhandlungsmöglichkeiten von Berufungsleistungsbezügen in Ausnahmefällen unterschritten werden können. Besondere Leistungsbezüge können bis zu acht Jahren gewährt werden, sie sollen in jedem Falle mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall eines erheblichen Leistungsabfalls versehen werden. Damit wird der Leistungsaspekt, denke ich, noch einmal deutlich unterstrichen.
Meine Damen und Herren, ich will hier nicht so ausführlich zum Thema "Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen" Stellung nehmen, weil ich davon überzeugt bin, dass es bis zum Wirksamwerden dieser Regelungen längst eine Novelle des Gesetzes gegeben hat, denn die Zahl der Übertritte von der C-Besoldung in die W-Besoldung wird sich in Grenzen halten, so dass dieses Gesetz entscheidend für diejenigen Professorinnen und Professoren greift, die nach dem 1. Januar 2005 neu berufen werden. Und für die erhoffe ich mir eine vieljährige reiche und erfolgreiche Tätigkeit an den Thüringer Hochschulen und keine Frühpensionierung. Im Übrigen ist auch hier der gesetzliche Rahmen durchaus flexibel gehandhabt. Es sind alle Möglichkeiten eröffnet, sie bedürfen einer Festlegung im Einzelfall - die Flexibilität, die alle wollen.
Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält, wie das in solchen Fällen üblich ist, noch eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung. Darin sollen Grundsätze und Zuständigkeiten für die Vergabe von Leistungsbezügen festgelegt werden. Ich will hier gern meine Hoffnung aussprechen, dass diese Grundsätze tatsächlich im Grundsätzlichen bleiben und dass die Zuständigkeiten im Wesentlichen an die Hochschulen übertragen werden, aber ich sage auch gleich, ich habe daran eigentlich keinen
Zweifel, dass sich diese Hoffnung erfüllt. Thüringen hat sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode mit großen Schritten auf den Weg gemacht, seine Hochschulen in die Autonomie zu entlassen. Die Novelle des Hochschulgesetzes, der Hochschulpakt sind Eckpunkte. Wir werden diesen Weg auch bei der leistungsorientierten Besoldung der Professoren weitergehen, denn das ist der richtige Weg, davon bin ich zutiefst überzeugt.
Für die Hochschulen in ihren heutigen Strukturen wird der Umgang mit dem Gesetz im Übrigen nicht einfach werden. Die eigenverantwortliche Vergabe von Mitteln nach eigendefinierten Leistungskriterien, ohne befriedende Gleichmacherei zu betreiben, verlangt von den Leitungsgremien Mut und Kompetenz. Wo diese fehlen, wird Hochschulentwicklung auch partiell auf der Strecke bleiben, auch davon bin ich überzeugt. Deshalb stärkt das Gesetz auch die hauptamtlichen Leiter der Hochschulen ausdrücklich und in zweifacher Hinsicht. Das Rektorenamt ist künftig ein besonderes, auch mit einer besonderen Vergütung ausgestattet und die Amtszeit wird auf sechs Jahre verlängert. Damit können sich Kompetenz und Managementqualitäten über einen längeren Zeitraum entwickeln und entfalten.
Ich bin, meine Damen und Herren, über diese Entwicklung deshalb besonders glücklich, weil es eine der Forderungen war, die ich noch erhoben habe, als ich selbst stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz war.
Meine Damen und Herren, es ist nach meiner Einschätzung insgesamt ein gutes Gesetz, so gut es eben sein kann bei den Rahmenvorgaben, die der Bund gemacht hat. Die Thüringer Hochschulen bleiben damit wettbewerbsfähig in Deutschland und ich wünsche mir in den kommenden Jahren eine Haushaltslage, die es ermöglicht, den Vergaberahmen zu erhöhen. Das wird der entscheidende Punkt sein im Wettbewerb zwischen den Bundesländern um die besten Köpfe für ihre Hochschulen. Da muss Thüringen am Ball bleiben. Dafür brauchen wir allerdings, das ist Ihnen so klar wie mir, ein Klima für wirtschaftliches Wachstum und Innovation, das uns in den letzten Jahren in Deutschland verloren gegangen ist.
Meine Damen und Herren, es ist doch bemerkenswert, dass 15 Prozent aller promovierten Akademiker Deutschland nach der Promotion verlassen.
Das ist einerseits ein gutes Zeichen, denke ich mir, denn sie würden nicht gehen, wenn sie nicht woanders einen Job fänden. Wir haben sie offensichtlich gut ausgebildet, unsere Hochschulen sind demzufolge leistungsfähig. Andererseits ist es ein Zeichen dafür, dass hier attraktive Angebote fehlen, in der Wirtschaft, die seit Jahren wenig
vom Fleck kommt, und im akademischen Bereich. Was sich dabei durch die neue Besoldungsordnung ändern wird, das wird man sehen, der Rahmen ist halt eng. Ich empfehle Ihnen trotzdem die Zustimmung zum Gesetz mit den Änderungen, wie sie der Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hat. Vielen Dank.
Ja.
Liebe Frau Kollegin Klaubert,
ich möchte mal Folgendes sagen: Es heißt "besondere Leistungsbezüge" und "für besondere Leistungen". Was sind besondere Leistungen? Die irgendwo herausragen, die man
als besonders erkennt. Und wo sollen sie herausragen? Aus dem Durchschnitt natürlich und sie sollen besondere Leistungen sein in der Forschung oder in der Lehre oder in der Weiterbildung oder in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder - das steht nicht explizit im Gesetz - sagen wir mal im Wissenstransfer, also in den Kernprozessen der Hochschulen. Natürlich wird nicht jeder einzelne Professor in allen diesen Bereichen herausragen, aber es wird in jedem Bereich, an jeder Hochschule vielleicht ein Drittel, vielleicht ein Viertel herausragen, ein Drittel in der Forschung, ein Drittel in der Lehre, ein Drittel in der Weiterbildung, ein Drittel in der Nachwuchsförderung,
ein Drittel in der Kommunikation von Wissensergebnissen.
Da sind natürlich Überschneidungen dabei, meine Damen und Herren. Fünf Drittel...
Genau. Es erfordert einige Auffassungsgabe, Herr Kollege Schemmel, dem zu folgen.
Fünf Drittel sind trotzdem kein Ganzes.
Aber die Hochschulleitung, Frau Klaubert, wird die Flexibilität haben, dort solche Leistungsbezüge hinzugeben, wo sie meint, sie müsse sie hingeben. Ich sehe keinerlei Einschränkungen in diesen vier Worten "erheblich über dem Durchschnitt". Danke.
Bedeutung der Funde von Bilzingsleben für die Region
Nachdem der Homo erectus von Bilzingsleben mit seinem auf 400.000 Jahre geschätzten Alter inzwischen Eingang in die Geschichtsbücher der Schulen gefunden hat, scheint die wissenschaftliche Bedeutung allgemein anerkannt zu sein. Neben der Sicherung von Funden und Fundstelle für die Wissenschaft und Forschung setzen sich vor Ort ein Förderverein sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück dafür ein, mit Hilfe einer künftigen Ausstellung verstärkt Besucher für die Fundregion zu interessieren. Infolge altersbedingten Ausscheidens des Entdeckers des Menschen von Bilzingsleben wurden Befürchtungen laut, dass das bisher vor Ort Erreichte nicht fortgeführt werden könnte und eventuell sogar eine Aufteilung der Sammlungen zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen bevorstehen könnte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Fortführung der Forschung zum Menschen von Bilzingsleben vor?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Bestrebungen, eine Ausstellung in Fundortnähe zu präsentieren?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Engagement des Fördervereins und der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück für eine Präsentation vor Ort zu unterstützen und dafür auch die Friedrich-SchillerUniversität Jena zu gewinnen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass bei Scheitern der Bemühungen gemäß Verwaltungsabkommen von 1993, wonach Sachsen-Anhalt 82 Prozent der Funde zustehen, Funde aus Thüringen abtransportiert werden könnten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die deutsche Hochschullandschaft mit der anderer Länder vergleicht, dann findet man manchen Unterschied. Einer davon ist die Tatsache, dass der Anteil eines Altersjahrgangs, der ein Hochschulstudium aufnimmt, kleiner ist als in anderen Ländern. Frau Kaschuba hat das mittelbar angedeutet, wollte aber nicht näher darauf eingehen. Das wird uns gelegentlich vorgeworfen, dabei werden aber in aller Regel die gewachsenen und erfolgreichen Strukturen des tertiären Bereichs außerhalb des Hochschulwesens vergessen. Das heißt, die Frage, dass in Deutschland viele Ausbildungsberufe, die anderswo an Hochschulen vermittelt werden, in der beruflichen Bildung eingeordnet sind. Trotz alledem ist es eine Tatsache, dass wir, gerade was die Hochschulseite betrifft, mit den Ausgaben in Deutschland pro Studierendem über dem OECDDurchschnitt liegen.
Ein anderes Problem, das immer wieder mal diskutiert wird, sind die Studienzeiten an deutschen Hochschulen. Sie sind deutlich länger als im internationalen Durchschnitt. Die Regelstudienzeiten bis zum ersten Abschluss betragen acht bis zehn Semester und werden zum Teil erheblich, in Thüringen nicht in diesem Maße, überschritten. International sind es drei Jahre oder sechs Semester. Hinzu kommt, dass mindestens ein Drittel der Studierenden in Deutschland den gewählten Studiengang mindestens einmal wechselt, was die Studiendauer noch einmal locker um zwei bis vier Semester verlängert. Da stellt sich natürlich die Frage nach einer effektiven Studienvorbereitung und Studienberatung. Der hohe Anteil der Studiengangwechsler ist wohl, denke ich, auch ein Indiz einer verbreiteten Orientierungslosigkeit, die bei Eintritt in die Hochschule bei vielen Studierenden besteht. Folgen davon sind geringere Studienmotivation und Studienleistung und mehr als ein Viertel verlässt in Deutschland die Hochschulen ohne Abschluss.
Insofern ist der Vorschlag, Frau Dr. Kaschuba, den Sie machen, das Studium so zu gestalten, dass im Laufe des ersten Studienjahres stärker studienorientierende Angebote unterbreitet werden, durchaus bedenkenswert, denn schließlich geht es uns um Effektivität. Und wenn wir die Thüringer Hochschulen ermutigen, auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums rasch und entschlossen voranzuschreiten, das Studienprogramm auf konsekutive Studiengänge umzustellen, den Studierenden mehr Unterstützung bei der individuellen Gestaltung ihres Studiums zu geben, eine umfassende Studienfachberatung zu etablieren und mit den allgemein bildenden Schulen bei der Studienvorbereitung enger zusammenzuarbeiten, dann ist das ein Weg, der die Potenziale, die wir haben, auch besser nutzbar macht.
Nun wird häufig gesagt - Frau Stangner hat das in der Begründung ihres Antrags gesagt, Sie haben das wiederholt -, der Qualitätsparameter Betreuung sei hier so schlecht. Sie sprachen vom Qualitätsparameter, Frau Stangner, und benutzten dann trotz alledem den Quantitätsparameter. Der Qualitätsparameter, das ist eine Sache, die die Hochschule in ihrer eigenen Verantwortung hat. Und was den Quantitätsparameter betrifft, verweise ich auf die Zahlen, die die Frau Ministerin in ihrem Bericht genannt hat. Und da ist es unredlich, wenn Sie immer wieder Zahlenvergleiche zwischen 1990 und 2004 bringen und dabei unterschlagen, dass wir einen totalen Umbau des Thüringer Hochschulsystems hinter uns haben und dass wir in diesen Jahren ein breites Spektrum an Stellen im Wissenschaftlerbereich erhalten haben, obwohl die entsprechenden Studierendenzahlen in den ersten Jahren noch nicht in diesem Umfang bestanden, so dass es in der Tat jetzt eine Situation ist, dass wir in die Normalität hineinkommen und im Rahmen dieser Normalität, denke ich, sind solche Lösungen der Qualitätsprobleme durchaus auch für die Hochschulen noch leistbar.
Gerade der Hochschulpakt bietet eine gute Grundlage dafür, auf der Basis einer gesicherten und langfristig planbaren Finanzierung die inneren Reformen, die dabei notwendig sind, an den Hochschulen anzugehen. Natürlich müssen die Hochschulen die neue Finanzautonomie mit allen ihr innewohnenden Chancen und Risiken erst noch ausloten und das geht nicht von heute auf morgen. Ein Jahr mit dem Hochschulpakt liegt hinter uns. Die Hochschulen sind jetzt aufgefordert, auch Bilanz zu ziehen, wie sich Kostenbewusstsein und Kostentransparenz entwickelt haben, welche internen Verteilungsmechanismen sinnvoll sind. Da macht es wenig Sinn, vor einer gründlichen Analyse gleich erst mal nach Veränderung oder nach Nachbesserung zu rufen. Schon gar nicht ist es sinnvoll, diesen Rufen nachzugeben. Gerade damit verhindert man ja, dass gründlich analysiert wird und dass auch Grenzen gezogen werden.
Das gilt in gleicher Weise für das Problem mit den Tarifabschlüssen. Auch hierzu ist schon ausführlich geredet worden. Es ist gesagt worden, dass es eine klare Rege
lung in den Verträgen gibt und es ist auf die Situation des Haushalts des Landes hingewiesen worden. Kein anderer Bereich im Thüringer Landeshaushalt konnte auf zusätzliches Geld hoffen und das Gleiche gilt letztlich auch für die Hochschulen.
Freilich, und ich sage das gern auch von diesem Pult aus, ich bin schon der Meinung, dass dieses Verfahren der Nichtberücksichtigung tariflicher Veränderung im Laufe der nächsten Jahre nicht fortlaufend perpetuiert werden kann, wenn man nicht in Gefahr geraten will, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu beeinträchtigen. Aber es war in dieser ersten Stufe durchaus leistbar, und zwar ohne Leistungseinschränkung in den Kernprozessen. So eine Situation kann ja durchaus auch mal einen Impuls geben oder als Herausforderung verstanden werden, und ich habe mit verschiedenen Kanzlern Thüringer Hochschulen gesprochen, die das auch so sehen. Andere sehen es natürlich auch anders. Im Übrigen, Thüringen steht mit seinem Pakt, auch das muss man an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, auf einer gesicherten und ungeschmälerten Finanzierung in Deutschland gar nicht so schlecht da. Sachsen-Anhalt beispielsweise hat gerade eine zehnprozentige globale Kürzung der Hochschulausgaben verordnet. Mecklenburg-Vorpommern, da haben Sie ja auch eine Aktie dran, verkauft die Reduzierung der ursprünglich beschlossenen Streichung von 370 Stellen auf 250 als Geschenk an die Hochschulen. Über Berlin, denke ich, muss man in diesem Zusammenhang gar nicht reden. Wir haben finanzielle Stabilität bei den Hochschulen und deshalb ist unser Thema Wettbewerb, Autonomie, effektive Forschungs- und Studienstrukturen, Stärkung der Internationalität. Das sind Aufgaben, wo die Hochschulen in den nächsten Jahren gefordert sind, wo sie sich weiterentwickeln müssen, wo sie ihre inneren Strukturen öffnen müssen, wo sie sich über ihr Profil klar werden müssen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird diese Fragen mit den Rektoren der Thüringer Hochschulen in wenigen Wochen im Rahmen einer Anhörung erörtern. Wir wollen dabei auch erkunden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Entwicklungsprozesse auf dem Weg des Bologna-Prozesses förderlich sind. Das scheint mir der richtige Weg, wie wir gemeinsam dafür arbeiten können, dass unsere Hochschulen ihre hohe nationale und internationale Reputation, die sie durchaus haben, sie sind alle in internationalen Beziehungsgeflechten eingebaut, erweitern und ausbauen können, wie wir also den Erfolg der Hochschulen künftig sichern. Nun ist viel schon gesagt worden über das Preisausschreiben von Frau Bulmahn "Deutschland sucht seine Spitzenuniversitäten" und die Nähe zu den Produkten des privaten Rundfunks. Das will ich nicht vertiefen. Aber, Herr Dr. Schuchardt, um auf Ihren Vergleich mit der Werbekampagne der Landesregierung in der Zeitung einzugehen mit dem Fisch. Das war, vielleicht haben Sie es nicht bemerkt,
eine Wissenschaftszeitung.
Der tiefere Sinn dieser Werbung sollte sein, greift man in einen alten Stapel Zeitungen in Thüringen, dann findet man nicht die Bild-Zeitung, sondern eine Wissenschaftszeitung.
Also eine Werbung für den Wissenschaftsstandort Thüringen vom Wirtschaftsministerium, also eine gute Zusammenarbeit auch von Wirtschaft und Wissenschaft hier in der Landesregierung.
Das, meine Damen und Herren, sollten wir alle loben und nicht kritisieren. Ich fand es eine sehr pfiffige Werbung. Ich denke auch, da sind wir uns in diesem Haus, Gott sei Dank, alle einig, die hechelnde Suche nach Eliteuniversitäten, von denen nicht einmal klar ist, was es überhaupt ist, diese hechelnde Suche brauchen wir nicht.
Wir brauchen den Aufbruch vieler, möglichst aller Hochschulen auf der Grundlage unserer langen deutschen Tradition der engen Verbindung von Lehre und Forschung, wir brauchen die Profile der Hochschulen, die Profilentwicklung, die Schwerpunktsetzung und die Zusammenarbeit mit den Forschungsinstituten, Schaffung von Spitzencentern, Centers of Excellence, jetzt heißt das Netzwerke der Excellence, es gibt immer wieder neue Begriffe für ähnliche Dinge, die nicht erst seit dem Januar, sondern seit Jahren, denke ich, im Wissenschaftsleben in Deutschland und in der Welt bekannt sind. Das ist notwendig, und da kann auch, denke ich, die Bundesregierung mit ihrer Politik durchaus dazu beitragen, etwa wenn sie die Finger von den Forschungsgesellschaften lässt, wenn sie die gemeinschaftliche Arbeit, die gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Forschungseinrichtungen, zwischen den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen nicht antastet, wenn sie die Gemeinschaftsaufgaben in diesem Bereich fortführt, auch die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Da ist es eben, trotz alledem, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Schuchardt, so, dass in diesem Jahr gekürzt worden ist. Sie haben mit Ihren Zahlen deutlich gemacht, dass in den letzten sechs Jahren der SPD-Regierung die Ausgaben im Hochschulbau um, sagen wir, 20 Prozent gestiegen sind. Die SPD ist allerdings 1998 in den Wahlkampf gezogen mit dem Versprechen, in fünf Jahren die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung um 100 Prozent zu steigern. Jetzt warten wir noch auf die restlichen 80 Prozent, und dann beschwe
ren wir uns nicht mehr über die Absenkung um ein Halbes. Ich denke, was wahr ist, muss auch wahr bleiben. In diesem Sinne ist eben die Absenkung der Mittel im Hochschulbau um 135 Mio. , (   te es gesagt, ein Schritt in die falsche Richtung. Wenn ich die 135 Mio.    )   /teilt, da habe ich 270 Mio.      (tel, die Frau Bulmahn in ihr Preisausschreiben setzen will. Da frage ich mich natürlich auch, wenn man eine einzelne Hochschule, fünf vielleicht in Deutschland oder sechs, mit 50 Mio.        <   Produktion kann man nicht so ohne weiteres mit Geld stimulieren. Das ist wie mit der Kunst. Großzügige Förderung garantiert keineswegs großartige Werke. Man erhält schlimmstenfalls von denen, die am cleversten sind, nicht gerade fachkundige Gremien zu überzeugen, dann die Situation, dass die das Geld nehmen und nichts Gescheites damit machen. Da stehen wir mit Stabilität und Verlässlichkeit der Finanzierung und mit einer kontinuierlichen Hochschulpolitik, denke ich, im deutschen Rahmen gut da. Es kommt jetzt darauf an, die notwendigen Reformen bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses anzugehen. Die Thüringer Hochschulen und die Thüringer Forschungsinstitute brauchen sich im nationalen und im internationalen Vergleich nicht zu verstecken. Das ist, denke ich, das Ergebnis einer langfristig angelegten Wissenschaftspolitik der letzten 14 Jahre. Wachstum und Innovationsfähigkeit des Campus Thüringen haben wir in der Vergangenheit gesichert und werden wir in der Zukunft weiter sichern und fest im Blick behalten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" spült - wir haben das gehört - ca. 114 Mio.  die Kassen des Landes. Geld, das wir gut gebrauchen können für die Sanierung und den Ausbau von Schulen. Die Landesregierung plant - der Minister hat es gesagt, Frau Abgeordnete Stangner hat es kritisiert - davon das Sportgymnasium Oberhof und das Sprachgymnasium Schnepfenthal zu modernisieren, zwei Schulen, in die Schüler aus dem ganzen Land gehen,
und den Rest, etwa drei Viertel der Mittel den Schulträgern zur Verfügung zu stellen. Damit kann jeder Schulträger ein bis zwei größere oder eine entsprechend größere Zahl kleinerer Projekte realisieren. Das ist gut so.
Immer mehr Schulen entscheiden sich dafür Angebote für eine Ganztagsbetreuung zu entwickeln. Das Landesprogramm Schuljugendarbeit wird - das haben wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt erörtert - gut angenommen. Dadurch ergeben sich natürlich auch andere erweiterte Anforderungen an die Schulgebäude, an das Raumangebot, die technische Ausstattung, vielleicht eine Kantine und anderes mehr. Da helfen diese Investitionsmittel. Trotzdem, meine Damen und Herren, will Freude nicht so richtig aufkommen. Wir nehmen das Geld und denken vielleicht ein bisschen an die Geschichte des römischen Kaisers Vespasian und Sie kennen die vielleicht, als ihm sein Sohn Titus die Einführung einer Latrinensteuer als unkaiserliche Erwerbsquelle vorgeworfen hatte. Das ist ja auch wieder ein Thema in unseren Tagen. Da nimmt Vespasian eine aus dem Ertrag der Steuer gewonnene Münze, hält sie seinem Sohn unter die Nase und fragt ihn, ob das übel rieche. Pecunia non olet - Geld stinkt nicht, ist die weise Erkenntnis. Meine Damen und Herren, so ist es mit dem Geld, mit dem das Bundesprogramm finanziert ist, auch. Es stinkt nicht, aber es kommt aus keiner guten Quelle. Das ist doch klar,
meine Damen und Herren, der Bundeshaushalt ist wie jeder deutsche Haushalt in diesen Jahren klamm. Frau Bulmahn kann das Geld also nicht aus irgendwelchen Überschüssen nehmen. Sie nimmt es, sie ist auch nur Verwalterin des Mangels,
und diesen Mangel verwaltet sie übel. Sie kürzt beispielsweise das Programm Hochschule Wissenschaft, das eine lange Tradition hat und das zurückgeht auf das Hochschulsonderprogramm I, II und III - ein Programm, das noch von dem seligen Bildungsminister Möllemann eingeführt wurde
und das mit wechselnden Schwerpunkten Hochschulentwicklung befruchtet und Impulse gesetzt hat. Das ist, denke ich, ein gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit bei einer Gemeinschaftsaufgabe Hochschulentwicklung. Da hat der Bund die Rahmengesetzgebungskompetenz. Und im derzeitigen HWP stehen Mittel für Projekte bei der Internationalisierung der Hochschule und bei der Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Da wird jetzt gekürzt - übrigens auch beim Hochschulbauförderungsgesetz - und stattdessen Geld für Schulbauten ausgegeben. Also in einem Feld, wo der Bund nun gar keine Kompetenzen hat. Frau Bulmahn springt auf einen Zug auf, Ganztagsbetreuung, der schon lange in voller Fahrt ist, und lässt dabei das, wo sie sich eigentlich kümmern müsste, stehen und liegen. Aber, meine Damen und Herren,
dahinter steckt nicht einfach nur die Absicht einen öffentlichkeitswirksamen Coup zu landen, das könnten wir ihr ja noch verzeihen, das sind schließlich alles Menschen. Nein, dieses Programm ist Teil eines unverhohlenen Angriffs auf den Föderalismus. Das ist Politik nach Gutsherrenart.
Ebenso wie Frau Weiß für die Kultur, reklamiert Frau Bulmahn Kompetenzen für die Bildung. Kompetenzen, die sie nicht hat.
Sie setzt dabei auf die faktische Macht des Geldes. Aber auf diesen Leim, meine Damen und Herren, gehen wir ihr nicht. Wir werden die föderalen Strukturen mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Denn Föderalismus ist ein Stück unserer deutschen Identität, und Sie lachen, meine Damen und Herren von der SPD, ich weiß nicht warum.
Ich habe immer das Gefühl, diese Bundesregierung will eigentlich einen zentralistischen Staat. Aber das wird es mit uns nicht geben, auch nicht durch die Schultür.
Fazit: Wir nehmen das Geld, wir machen etwas Vernünftiges damit, wir haben nämlich auch einen Anspruch darauf, käme es endlich zu einer gerechten und aufgabenbezogenen Verteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden,
wären wir nicht auf die Brosamen eines Programms mit dem hochtrabenden Namen "Zukunft Bildung und Betreuung" angewiesen. Wir nehmen das Geld, aber Dankbarkeit, meine Damen und Herren, kommt dabei nicht auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in seiner gestrigen kurzen Rede formulierte der Ministerpräsident: "Dass Thüringen ein Kulturland ist, weiß jeder." Ich bin der Meinung, wir empfinden in der Tat den kulturellen Reichtum unseres Landes, den die Frau Ministerin in ihrem Sofortbericht noch einmal deutlich dargestellt hat, auch als ein besonders prägendes Merkmal, und das meint nicht nur die kulturellen Traditionen, das meint auch das kulturelle und künstlerische Leben jetzt und heute. Künstler brauchen unsere Aufmerksamkeit, unsere Offenheit, unsere Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer Kunst und Sie brauchen unsere Unterstützung und unsere Förderung. Das war in der Vergangenheit so, das ist heute so und dem stellt sich der Freistaat Thüringen mit den erwähnten 1,5 Prozent Kulturausgaben aus dem Landeshaushalt. Es gab und gibt darüber hinaus weitere Instrumente der Kunstförderung. Es gibt die Stiftung "Kulturfonds", zunächst der sechs deutschen Bundesländer, über deren Genesis wir ebenfalls im Sofortbericht ausführlich informiert worden sind. Die Stiftung dient der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur und sie unterhält die bekannten zwei Künstlerhäuser. Die Förderpraxis der Stiftung, auch das ist von allen meinen Vorrednern gesagt worden, war zu unterschiedlichen Zeiten durch unterschiedliche Sichten nie frei von Kritik. Der Aufwand für die Geschäftsführung, der hohe Aufwand für den Unterhalt der Künstlerhäuser, die Wirksamkeit in den jeweiligen Ländern in unterschiedlichen Sparten wurden vielfach hinterfragt. Der Freistaat Sachsen hat die Stiftung verlassen. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt das Verlassen der Stiftung in diesem Jahr, übrig bleiben vier Länder. Mit dieser dann übrig bleibenden Substanz, die immer schmaler ist, ist eine zentrale Verwaltung des Stiftungskapitals mit den notwendigen Aufwendungen aus meiner Sicht immer fragwürdiger. Das hat meine Fraktion dazu bewogen, die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag zu bitten, aktiv die Sicherung des Thüringer Anteils der Stiftung zu betreiben, und diesen in eine eigene Stiftung einzubringen. Dabei ist der bevorzugte Weg der der Auflösung und ich höre aus dem Sofortbericht mit Genugtuung, dass hier ein Stück des Weges beschritten ist. Denn es geht darum, zuallererst die Sicherung dieser zusätzlichen Fördermöglichkeiten für die Gegenwartskunst in Thüringen zu betreiben.
Meine Damen und Herren, das ist der Kern des Stiftungsgeschäfts für die neu zu errichtende Stiftung, auch das hat Frau Ministerin Schipanski deutlich dargestellt. Der Kurswert des Stiftungskapitals lässt einen weiteren Zweck im Moment sicher auch nicht zu. Nun kommt die Anregung aus den Reihen der Opposition, man könne doch,
auch das ist ja unter anderem ein Vorschlag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, diese Stiftung komplett einbringen in die neu zu errichtende Deutsche Kulturstiftung. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, damit geht die Sichtweise auf die Teile der Förderung, die unser Land betrifft, verloren, und deshalb halte ich dies für grundsätzlich nicht vernünftig. Dagegen ist, was die Frage der Künstlerhäuser anbetrifft, durchaus, und auch das hat ja die Ministerin schon dargestellt, eine andere Sichtweise sinnvoll. Wenn man sich beispielsweise, man kann das im Internet genau verfolgen, die derzeitige Liste der Stipendiaten des Jahres 2003 in Wiepersdorf ansieht, dann stellt man fest, dass sich zurzeit bzw. im Verlaufe dieses Jahres 24 Künstler dort befinden mit einem Stipendium der Stiftung "Kulturfonds". Davon kommen sechs aus dem Bereich der Mitgliedsländer, fünf davon aus Berlin, alle anderen aus Deutschland, Europa, aus Nord- und Südamerika, und das zeigt, dass dieses Haus eine Begegnungsstätte für Künstler aus der Welt geworden ist, eine Begegnungsstätte, in der Kreativität entwickelt wird, in der grenzüberschreitende künstlerische Projekte bearbeitet werden. Das ist wichtig, das ist gar keine Frage, und das ist durchaus etwas, was im Bereich der Kulturpolitik des Bundes weiter zu betreiben ist. Das kann also eine solche Aufgabe einer neuen Kulturstiftung, der Deutschen Kulturstiftung sein. Da ist unsere Empfehlung, diese Künstlerhäuser dort auch einzubringen. Man kann sich durchaus vorstellen, als Beitrag zu den Unterhaltskosten könnte dann die Landesstiftung ihrerseits auch Arbeitsstipendien für Aufenthalte in solchen Häusern ausbringen. Denn, meine Damen und Herren, die sächsische Kulturstiftung ist derzeit in Wiepersdorf mit sechs Künstlern vertreten, Thüringen mit keinem. Das ist ein System, das man durchaus durchbrechen kann. In diesem Sinne wäre der Weg, den wir hier vorschlagen, eine Bereicherung für das Kulturland Thüringen.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist mir wichtig, den Herr Seidel erwähnt hat, als er die Pläne des Landes Sachsen-Anhalt hier vorgetragen hat. Eine eigene Kulturstiftung kann ein Nukleus sein für einen Fördermechanismus, der in der Zukunft durchaus breiter aufgestellt werden kann, wenn es gelingt, ihn so zu gestalten, dass Zustiftungen, auch Zustiftungen aus privater Hand, interessant, attraktiv und gegeben werden. Damit können wir schrittweise ein Instrument entwickeln, das - wie es eine Stiftung sein sollte auf Jahrzehnte angelegt ist zur Förderung von Kunst und Kultur.
Aber, meine Damen und Herren, ich bin durchaus in einem mit den Beiträgen meiner Vorredner einverstanden; die Details dieser Gestaltungen können wir durchaus noch einmal im Ausschuss beraten. Deshalb möchte auch ich hier die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst für den Antrag meiner Fraktion beantragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin ja zunächst mal den Vorrednern insgesamt dankbar, dass sie hier durchaus dargestellt haben, wir haben in Thüringen eine vielfältige und eine bunte Kulturszene, die auch die Jugenkultur mit umschließt. Das heißt, es ist in den letzten 13 Jahren hier wirklich etwas entstanden. Wir sind jetzt in der Tat in einer Situation, wo die Rahmenbedingungen sich ungünstiger gestalten, und darüber muss man reden. Das war ja auch der Anlass für den Antrag: Gesamtprojektvorstellung, Überweisung an den Ausschuss, dort Anhörung und Weiterberatung und Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Anhörung. Dieser Prozess läuft parallel zu diesem Antrag hier weiter. Man kann selbstverständlich trotzdem über diesen Antrag hier reden. Diese Jugendkulturprojekte, um die es geht, erfahren heute schon eine vielfältige Förderung. Herr Kollege Seela hat darauf hingewiesen. Mindestens ein halbes Dutzend Ministerien fördern aus der Sicht der Landesregierung und die Hauptverantwortung liegt bei den Kommunen. Es muss da natürlich eine Zusammenarbeit geben und es gibt eben Projekte, die eine größere Ausstrahlung haben, die deshalb auch eine zentrale Aufmerksamkeit erfordern. Es gibt Projekte, die, obwohl es sich um Projekte handelt, eben auch
eine gewisse Verstetigung haben und deshalb gegebenenfalls eben auch personell unterstützt werden müssen. Dafür haben wir das Projektmanagerprogramm, das zum Teil in diesen Bereichen greift. Wenn es die Haushaltslage zulässt, der Haushaltsplan sieht es jedenfalls vor, sollen diese Mittel im nächsten Jahr aufgestockt werden. Trotzdem, es gibt Probleme, die sind alle genannt worden. Ein zweiter Arbeitsmarkt steht nicht mehr zur Verfügung und die Einnahmesituation hat sich dramatisch verschlechtert und da muss man nach Lösungen suchen. Frau Abgeordnete Klaubert hat hier Denkanstöße gegeben, ich sage jetzt mal vorsichtig, Jugendkulturpauschale. Da muss man, wenn man sich die Anhörung anschaut, wie sie abgelaufen ist, feststellen, dass das ein sehr indifferentes Bild gegeben hat, dass auch die Betroffenen nicht so genau sicher waren, wie Abgrenzung möglich ist, und dass es natürlich auch letztendlich ein Problem ist, weil wir wollen, dass Jugendarbeit Jugendkulturarbeit mit einschließt, dass es hier zu einer Vernetzung kommt. Freie Jugendarbeit muss also auch Jugenkulturprojekte als ihren immanenten Teil begreifen. Wenn wir da unterschiedliche Pauschalen einrichten, setzen wir Trennungen, wo wir eigentlich Vereinigung haben wollen. Man könnte auf die Stiftung und auf andere Dinge noch eingehen. Das ist aber eigentlich nicht Gegenstand dieses Antrags. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, sagt schlicht und ergreifend, die Landesregierung soll ein bisschen Geld in die Hand nehmen, soll, wo auch immer, Not lindern und soll dann sagen, was sie gemacht hat. Da muss ich Ihnen sagen, das ist ein Antrag, der im buchstäblichen Sinne ins Leere geht, nämlich in leere Kassen.
Das ist eine einfache Lösung, die überhaupt nicht mit dem Problem in Zusammenhang steht, das so vielschichtig ist, wie das hier Herr Seela, Herr Seidel und Frau Klaubert dargestellt haben. Deshalb, bin ich der Meinung, ist dieser Antrag durchaus abstimmungsfähig, aber man kann ihm nicht zustimmen, sondern wir sollten den Diskussionsprozess fortsetzen und, ich denke, wenn wir in der Sacharbeit zu Vorschlägen kommen, die praktikabel sind, dann können wir über diese Vorschläge hier an dieser Stelle auch noch einmal reden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt in der Drucksache 3/2847, wurde auf Beschluss des Landtags vom 6. Dezember 2002 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 27. Sitzung am gleichen Tage eine schriftliche und mündliche Anhörung beschlossen und den Kreis der Anhörungspersonen festgelegt. Zur mündlichen Anhörung am 21. Februar wurden 24 Auskunftspersonen eingeladen, von denen 12 erschienen. Angehört wurden in schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsverfahren die Rektoren und Präsidenten der Thüringer Hochschulen, die Studentenwerke, die Vertreter der Studierenden, die Personalräte, Verbände der Hochschullehrer, weitere Berufsverbände, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, die Vertreter der Kirchen, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und das Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh. Insgesamt wurden 58 Stellungnahmen erbeten.
Die eingegangenen schriftlichen Erklärungen sowie die Äußerungen im mündlichen Anhörungsverfahren haben ein breites Meinungsspektrum zu verschiedenen Punkten des Gesetzentwurfs geliefert. Dabei wurden alle Kernbereiche der Novelle berührt. Die Anzuhörenden begrüßten unisono die Neuregelungen zur Weiterbildung als Primäraufgabe der Hochschulen im Grundsatz. Seitens der Gewerkschaftsvertreter wurde gefordert, dass auch für das nicht wissenschaftliche Personal die Mitarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen in Kooperation mit anderen Ein
richtungen in der Regel außerhalb der hauptamtlichen Tätigkeit und damit entgeltlich erfolgt.
Die Regelung, nach der erstberufene Professoren künftig nicht mehr in nahezu allen Fällen zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden sollen, wurde unter anderem von den Hochschulvertretern hinterfragt. Sie sahen darin mögliche Nachteile der Thüringer Wissenschaft im Wettbewerb um die besten Köpfe.
Die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende stieß auf ein geteiltes Echo. Sie wurden von den Vertretern der Studierenden und von Gewerkschaftsvertretern grundsätzlich abgelehnt, von den Vertretern der Wirtschaftsverbände dagegen begrüßt. Die Hochschulen selbst merkten kritisch an, dass einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nur geringe Einnahmen aus diesem Titel gegenüberstehen.
Die Neufassung der Grundsätze der staatlichen Mitwirkung bei der Erstellung und Änderung von Satzungen und Ordnungen bei Strukturentscheidungen und weiteren grundsätzlichen Fragen der Selbstverwaltung der Hochschulen, die unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen, wurde von den Anzuhörenden ebenfalls kritisch beleuchtet. Hier kam die Sorge zum Ausdruck, dass staatliches Handeln gegenüber den Hochschulen künftig in breiter Front die Ebene der Rechtsaufsicht verlassen könnte und damit die Verbindlichkeit von Entscheidungen der Selbstverwaltungsgremien in Frage gestellt wäre.
Schließlich wurde die Möglichkeit zur Selbstauswahl der Studierenden im Rahmen eines Erprobungsverfahrens von den Anzuhörenden grundsätzlich positiv bewertet. Die Verfahrensregeln für eine solche Erprobung wurden jedoch u.a. vom Centrum für Hochschulentwicklung kritisiert. Im Einzelnen schlugen sich die Aussagen und Anregungen aus der Anhörung in Änderungsvorschlägen nieder, über die der Ausschuss in seiner 31. Sitzung am 21. März beriet. Es wurden insgesamt 40 Änderungsvorschläge beraten, die in den Vorlagen 3/1760, 3/1762 und 3/1769 dokumentiert sind.
Ich möchte Ihnen im Folgenden einige der wesentlichen Beratungsgegenstände vortragen und die in der Drucksache 3/3204 wiedergegebene Beschlussempfehlung vorstellen.
In § 10 a "Lehrbericht", der den Inhalt des im zweijährigen Rhythmus von den Hochschulen der Öffentlichkeit vorzulegenden Lehrberichts umreißt, beschloss der Ausschuss, von einer verpflichtenden Darstellung des Wanderungsverhaltens der Hochschulabsolventen abzusehen.
Ein Antrag zu § 15 "Weiterbildendes Studium", auch die Mitarbeit des Hochschulpersonals ohne Lehraufgaben an Weiterbildungsmaßnahmen grundsätzlich außerhalb der Dienstaufgaben zu stellen, wurde abgelehnt. Auch fand der Antrag, die den Hochschulen aus Gebühreneinnahmen
für weiterbildende Studienangebote zufließenden und dort zur Erfüllung ihrer Aufgaben verbleibenden Mittel als zusätzlich zur Verfügung stehend zu bezeichnen, keine Mehrheit.
Der Antrag zur Neufassung der Regelung zur Führung ausländischer Grade in § 27 a wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Das in § 38 "Mitglieder und Angehörige" geregelte Recht der Zuerkennung der mitgliedschaftlichen Stellung eines Professors auf Personen, die Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen, ohne selbst Mitglied oder Angehöriger der Hochschule zu sein, soll künftig vom Ministerium auf den Rektor der Hochschule übertragen werden. Dies beschloss der Ausschuss einstimmig. Eine weiter gehende Ausdehnung der Zuerkennung von Mitgliedschaftsrechten, wie sie nach der letzten Novelle des Hochschulrahmengesetzes vorgesehen ist, hat mit Blick auf die gegen diese Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Klage des Landes keine Mehrheit.
Ebenso wurde der Antrag, bei der Formulierung der Mitwirkungsrechte der Mitgliedergruppen in den Gremien der Hochschulselbstverwaltung am bisherigen Gesetzestext, § 39 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" festzuhalten, abgelehnt.
In dem das Verfahren zur Berufung von Professoren regelnden § 49 soll auch künftig geregelt sein, dass das zuständige Ministerium nur in begründeten Fällen von der Reihenfolge des Berufungsvorschlags abweichen kann. Das beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Vereinheitlichung der Fristen bei der Besetzung bzw. Wiederbesetzung freier oder frei werdender Professorenstellen auf sechs Monate wurde vom Ausschuss bestätigt und anders lautende Anträge abgewiesen.
Auch ein genereller Verzicht auf befristete Erstberufungen in § 50 "Dienstrechtliche Stellung der Professoren" fand keine Mehrheit.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, bisher der Genehmigung durch das Ministerium unterliegende Ausnahmeregelungen bei der Fristverkürzung für Forschungs- und Freisemester und bei der Gewährung von Urlaub im laufenden Semester für das Lehrpersonal in die Entscheidungsbefugnis des Rektors zu stellen.
Er kam zudem dem dringend vorgetragenen Wunsch der Konferenz der Thüringer Studentenschaften nach, dieser durch eine Änderung in § 73 "Studentenschaft" die Möglichkeit einzuräumen, ihre Aufgaben, ihre Vertretung nach außen und die Vertretung der Hochschulen innerhalb der Konferenz der Thüringer Studentenschaften durch eine gemeinsame Ordnung zu regeln.
In § 74 "Rektor/Präsident" soll künftig das Zusammenwirken der Rektoren und Präsidenten der Thüringer Hochschulen in einer Landesrektorenkonferenz im Gesetz festgeschrieben werden.
Die Vorschläge zur Änderung des im Gesetzentwurf der Landesregierung neu aufgenommenen § 107 a "Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung", der die Studiengebühren für Langzeitstudenten regelt, beziehen sich auf die Klarstellung der Umstände, unter denen ein Zweitstudium gebührenfrei sein soll. Zudem wird eine Härtefallklausel zur Aufnahme empfohlen. Beide Änderungen wurden vom Ausschuss mehrheitlich beschlossen.
Dagegen fanden Vorschläge, ganz auf diese Regelung zu verzichten und sich daraus ergebende Folgeregelungen nicht aufzunehmen, keine Mehrheit. Die Erhebung der Langzeitgebühren soll ab dem Studienjahr 2004/2005 erfolgen.
Durch die Neufassung des § 109 "Genehmigung und Anzeige" sollen die bisher an verschiedenen Stellen im Gesetz enthaltenen Genehmigungstatbestände abschließend aufgeführt und die Kriterien für eine Genehmigung bzw. ihr Versagen nachvollziehbar geordnet werden. Die bisherigen §§ 109 a und 109 b werden damit überflüssig. Der Vorschlag gibt den Selbstverwaltungsentscheidungen der Hochschulen mehr Raum und reflektiert das durch die Rahmenvereinbarung zwischen Land und Hochschulen neu bestimmte Verhältnis zwischen Hochschulen und Staat. Die vorgeschlagene Neufassung beschloss der Ausschuss ohne Gegenstimmen. Zuvor fanden Anträge, den bisherigen Gesetzestext unverändert zu übernehmen, keine Mehrheit.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Änderungsantrag zu dem die staatliche Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen regelnden § 113. Diese zielte auf eine verpflichtende, vollständige Finanzierung solcher Hochschulen aus eigenen Mitteln des Hochschulbetreibers.
Schließlich wurde auch ein Antrag zur Erprobung der Eignungsfeststellung der Studierenden durch die Hochschulen in § 132 d mit Mehrheit verworfen, der darauf abzielte, die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Verfahrensregeln zu streichen. Diese Entscheidung gründete sich vor allem auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Ich komme zum Schluss meiner Berichterstattung. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt dem hohen Haus mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung mit den in der Drucksache 3/3204 vorgeschlagenen insgesamt 19 Änderungen zum Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte nur ein paar Worte. Hochschulen, das sagt man so allgemein, sind Zukunftswerkstätten der Gesellschaft, nicht nur in Europa, nicht nur in Deutschland, auch in Thüringen. Ich denke, das muss erst auch mal in dieser Debatte gesagt werden. Hier sind sie in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Zukunftswerkstätten gewesen.
Mit dem Hochschulpakt, der hier mehrfach angesprochen wurde - da bin ich ganz anderer Meinung als Sie, Herr Dr. Schuchardt, und auch etwas anderer Meinung als mein Kollege Schwäblein -, haben wir nicht ein Notstromaggregat an diese Zukunftswerkstätten angelegt, sondern es fließt weiter Kraftstrom, zwar mit beschränkter Leistung, das muss man zugeben, aber für die Hochschulen bedeutet das, dass mit dieser Leistung verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Das bedeutet, sie müssen Blindleistungskompensation betreiben. Das ist eine interne Aufgabe, die hier steht und, ich glaube, der sich die Hochschulen auch mit Hilfe dieses Gesetzentwurfs, mit den Freiräumen, die dieser Gesetzentwurf bietet, gut stellen können.
Wenn ich höre, was von den beiden Oppositionsfraktionen zum Thema "Hochschulautonomie" gesagt worden ist, von Frau Dr. Kaschuba und von Herrn Dr. Schuchardt, da waren das schöne Worte, aber wenn ich mir Ihre Änderungsanträge anschaue, da bemerke ich keinerlei Vorschläge. Sie wollen bei dem stehen bleiben, was wir jetzt haben, und da sind wir in der parlamentarischen Debatte ein Stück weiter gegangen. Dabei teile ich nicht mal so sehr Ihre vernichtende Kritik an § 109 im Regierungsentwurf, der war sehr allgemein gehalten, bezog sich aber das stand dort im ersten Satz - auf die Regelungstatbestände, für die das Gesetz eine Mitwirkung des Ministeriums vorsieht. Das sind sehr, sehr wenige. Von den Hochschulen, in denen ja auch die Minderheit nur juristisch sachkundig ist, ist das mit Misstrauen beäugt worden. Deshalb haben wir im Wesentlichen eine Klarstellung und eine Umformulierung vorgenommen, indem wir die Tatbestände, um die es geht, noch einmal auf
gezählt haben.
Im Übrigen haben wir eine ganze Reihe, Herr Schwäblein hat das berichtet, von weiteren Flexibilisierungstatbeständen noch hinzugefügt, so dass ich wirklich sagen kann, der Entwurf der Regierung mit den Änderungen, die hier vorgeschlagen worden sind, atmet wirklich mehr Autonomie, mehr Selbständigkeit, die die Hochschulen auch brauchen, um im europäischen Prozess wettbewerbsfähig zu sein, um an der Schaffung des europäischen Hochschulraums beizutragen, um Bologna auch in Thüringen umzusetzen. Das bedeutet ja eben unter anderem lebenslanges Lernen, das bedeutet einfach strukturierte Studien, das bedeutet Leistungspunktsystem und manches andere mehr. Nicht alles regelt dieses Gesetz. Vieles wird in der Zukunft durch die Leistungs- und Zielvereinbarung zu regeln sein.
Sie haben kritisiert, Herr Dr. Schuchardt, und auch in Ihrem Antrag dokumentiert, dass Ihnen in § 49 die Fristen nicht recht sind. Wissen Sie, ich erzähle Ihnen das jetzt mal als Praktiker, der lange Zeit auch in der Hochschule gelebt hat, weil meine Kollegen häufig etwas säumig gewesen sind. In der Verfolgung von Verfahren sind uns mitunter die besten Köpfe verloren gegangen, weil sich die besten Köpfe - das haben solche Köpfe so an sich - nicht nur in Thüringen bewerben, die bewerben sich in der ganzen Bundesrepublik und möglicherweise auch im Ausland. Dann gehen sie unter anderem dahin, wo sie schnell eine Zusage bekommen. Und diese Geschwindigkeit zu erhöhen, das ist einer der Anlässe, weshalb wir jetzt hier im Gesetz sechs Monate haben wollen. Im Übrigen ist es eine Vereinheitlichung von Fristen. Bisher gab es zwei Fristen: drei Monate für die Wiederbesetzung, acht Monate für die Besetzung. Jetzt gibt es sechs Monate für beide Fälle. Ich möchte erst noch den Fall sehen, an dem das Ministerium - bisher ist es jedenfalls nicht erfolgt - von dem dann formellen Recht Gebrauch macht, am ersten Tag nach den sechs Monaten der Hochschule einen nicht gewünschten Professor zu bieten.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem leidigen oder eigentlich, denke ich, ganz vernünftigen, weil auch die Arbeit der Hochschule ein Stück weit strukturierenden Thema der "Langzeitstudiengebühren" sagen. Solche Langzeitstudiengebühren werden fällig, wenn ein junger Mensch acht, neun, zehn Jahre an der Hochschule war. Erst danach, wenn er all seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat, greift das Instrument der Langzeitgebühren. Es ist ein Instrumentarium, um den jungen Menschen zu signalisieren, woran uns liegt, nämlich an Zielstrebigkeit beim Studium. Und es ist ein Instrument, auch den Institutionen, auch den Hochschulen zu sagen, woran uns liegt, nämlich daran, dass sie ihren Betrieb so organisieren, dass das Studium für die Studierenden in der Regelstudienzeit auch bewältigbar ist. Beide Ziele werden durch so ein Instrumentarium befördert. Deshalb ist es gut und es ist kein Einstieg in allgemeine Studiengebühren, das ist eine ganz andere Diskussion, die, denke ich, können wir hier und
heute auch nicht abschließend führen.
Insgesamt ein Entwurf, der die Hochschulen ein ganzes Stück weiterbringt, der das fortsetzt, was mit Hochschulpakt, was mit leistungs- und belastungsorientierter Mittelzuweisung, was mit Ziel- und Leistungsvereinbarung an anderer Stelle vorbereitet und eingebracht worden ist und der eben die Thüringer Hochschulen auch zu Zukunftswerkstätten in den kommenden Jahren machen kann. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank, dass ich hier noch einmal ein paar Sätze dazu sagen darf. Herr Dr. Schuchardt, ich bin eigentlich ein wenig enttäuscht von Ihren Ausführungen, nicht vom Inhalt; Sie haben so eine Tour d'Horizon durch das Gesetz gemacht und einige Punkte erwähnt, bei denen Sie konkrete Anmerkungen gemacht haben, aber Sie haben den Gedanken oder den Geist des Gesetzes in keiner Weise erwähnt oder gewür
digt. Vielleicht können Sie das nicht würdigen, aber, ich denke, wir haben mit diesem Gesetzgebungsverfahren, mit dieser Novelle uns wirklich ein ganzes Stück hin zu einem Land bewegt mit modernen Hochschulen und mit einer modernen Hochschulgesetzgebung.
Sie kritisieren, dass beispielsweise im Bereich der Weiterbildung Ihnen das eine oder andere nebulös erscheint. Dass wir aber erstmals, vielleicht auch erstmals unter den deutschen Ländern, Lösungen aufzeigen, wie
echt Weiterbildung an Hochschulen und in Verbindung mit Hochschulen möglich ist, das erwähnen Sie mit keinem Wort.
Ich denke auch, was Sie zu den Eignungsfeststellungsverfahren gesagt haben, das ist ein mutiger Reformschritt. Wir wissen alle, dass das an die Grenzen auch des Verfassungsrechts geht, und natürlich ist es trotzdem sinnvoll, dass, wenn wir Wettbewerb wollen zwischen Hochschulen, wenn wir wollen, dass die Hochschulen leistungsstark werden und in ihrer Leistungsstärke sich auch international messen können, dann brauchen Sie die besten Lehrer und dann brauchen Sie die besten Studenten. Da muss in den Fächern, wo es möglich ist, weil eine größere Nachfrage da ist als das Angebot an Studienplätzen, eine Auswahl getroffen werden. Wenn die dann leistungsbezogen vor Ort getroffen werden kann und wenn wir das jetzt ausprobieren, dann ist es eine echte Innovation im deutschen Hochschulwesen.
Selbstverständlich.
Ja, das kann ich Ihnen ganz einfach sagen, bisher konnten sie das nur innerhalb der Hochschule machen im Rahmen der Dienstaufgaben der Hochschule und damit sind sie einfach an die kapazitiven Grenzen der Hochschulen gestoßen, weil die Hochschule natürlich zunächst das grundständige Studium bedienen muss. Die Möglichkeit zur Weiterbildung und die Möglichkeit zur Gewährung diverser Abschlüsse war gegeben. Jetzt ist es aber auch so möglich, dass wir, ohne die Kapazitäten der Hochschule beliebig auszuweiten, in die Lage versetzt werden, Weiterbildungsprogramme zu entwickeln. Das, denke ich, ist etwas durchaus Neues.
Stattdessen, Herr Dr. Schuchardt, kritisieren Sie hier eine Fristüberschreitung bei der Umsetzung der 4. HRGNovelle. Ich will einmal sagen, natürlich sollte man sich an Fristen halten, aber mir ist nicht bekannt, dass der Bund bisher sich irgendwo darüber beklagt hätte, wir sollten uns schnell an diese Frist halten. Ich denke, wir sind da in durchaus einer Karenzzeit, die vertretbar ist, weil man auch solche Gesetze nicht alle naselang ändern kann. Sie haben es selber gesagt, die letzte Gesetzesänderung war im Jahr 1998. Das ist vor vier Jahren gewesen und vier Jahre, das ist nicht einmal der Zeitraum eines Regelstudiums. Das heißt also, wir möchten schon, wenn wir die Gesetze verändern, auch Fristen einhalten, dass man das, was man ändert, auch einmal ausprobieren kann.
Ich denke, über die Einzelheiten, das haben Sie richtig gesagt, die Details werden wir uns im Ausschuss noch unterhalten. Aber ich möchte hier einfach noch einmal unterstreichen, es ist nicht so, dass einfach ein Sammelsurium von Änderungen vorgelegt worden ist, sondern hier ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der das Hochschulwesen in Thüringen inhaltlich weiterentwickeln soll. Das wird er tun, da bin ich sicher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, des Förderschulgesetzes, des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der Staatlichen Schulen und des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft in Drucksache 3/2693 wurde auf Beschluss des Landtags vom 12. September 2002 federführend an den Ausschuss für Bildung und Medien und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat in seiner 32. Sitzung am 13. September 2002 hierzu eine Anhörung beschlossen, die am 1. November 2002 stattfand. Zur Anhörung wurden 27 Auskunftspersonen eingeladen, von denen 25 erschienen. Angehört wurden Vertreter der Verbände der Lehrer, Eltern und Schüler, von Jugendorganisationen, des Behindertenverbandes, Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft, Vertreter der Religionsgemeinschaften, des Landessportbundes und der Wohlfahrtsverbände. Sie lieferten ein breites Meinungsspektrum zu
einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs und äußerten sich auch zu allgemeinen Fragen der Schulentwicklung in Thüringen. Dabei ging der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seiner grundsätzlichen Ablehnung der Schulstrukturen und der Schulorganisation in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland am Weitesten. Einige Anzuhörende, darunter der Thüringer Lehrerverband, forderten eine Stärkung der schulvorbereitenden Funktion des Vorschulbereiches und damit unter anderem ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr und die Zuordnung der Vorschulerziehung zum Kultusbereich. Die Vertreter der Wirtschaft traten für eine stärkere Orientierung der Schule auf Leistung und Qualität sowie eine deutlichere Öffnung zur Wirtschaft hin ein.
Im Einzelnen schlugen sich die Aussagen und Anregungen aus der Anhörung in Änderungsvorschlägen nieder, über die der Ausschuss in seiner 35. Sitzung am 7. November beriet. Es wurden insgesamt 82 Änderungsvorschläge beraten, die in den Vorlagen 3/1548, 3/1553 und 3/1554 dokumentiert sind. Den Schwerpunkt bildete mit 62 Änderungsvorschlägen das Schulgesetz. Es folgten das Gesetz über die Finanzierung der Staatlichen Schulen mit 11, das Förderschulgesetz mit 8 Änderungsanträgen. Zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft wurden keine Änderungen vorgeschlagen. Ein Vorschlag betraf die Schlussbestimmungen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die wesentlichen Beratungsgegenstände und die in der Drucksache 3/2857 wiedergegebene Beschlussempfehlung vorstellen. Ich beginne dabei mit dem Schulgesetz.
In § 2, der sich mit dem gemeinsamen Auftrag für die Thüringer Schulen befasst, beschloss der Ausschuss einstimmig eine Ergänzung, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und die Vorbereitung auf das Berufsleben erweitert. Ein Vorschlag, das Begriffspaar "Fähigkeiten und Fertigkeiten" durch "Lernkompetenzen" zu ersetzen, fand keine Mehrheit.
Ein neuer Absatz 3 des gleichen Paragraphen soll die Verpflichtung der Schulen unterschiedlicher Schularten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den außerschulischen und vorschulischen Einrichtungen, die am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligt sind, bekräftigen. Dem Vorschlag, einen neuen § 2 a "Selbständigkeit von Schule" aufzunehmen, der unter anderem Regelungen zur Erarbeitung eines Schulprogramms durch die Schule sowie zur internen und externen Evaluation enthalten soll, folgte der Ausschuss nicht.
In § 3 "Wahl der Schulart, der Schulform und des Bildungsganges" soll die Notwendigkeit der Schullaufbahnberatung der Eltern, insbesondere in den Klassenstufen 4, 6 und 9, welches Zeitpunkte für einen möglichen Wechsel der Schullaufbahn darstellen, unterstrichen werden. Anträge, den bereits in § 1 des Förderschulgesetzes festgelegten Vorrang der integrativen Beschulung von Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf auch in § 3 des Schulgesetzes nochmals zu verankern, fanden keine Mehrheit. In § 4 "Schularten" wurde der Vorschlag unterbreitet, die Aufzählung der in Thüringen bestehenden Schularten um die Gesamtschule zu ergänzen. Gleichzeitig sollte der derzeitige Zusatz, dass Gesamtschulen dann errichtet werden können, wenn daneben das Angebot an allgemein bildenden Schulen des gegliederten Schulsystems gewährleistet ist, in Wegfall treten. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Ebenso wurde der Antrag abgelehnt, die in § 5 "Grundschule" neu geregelte Schuleingangsphase grundsätzlich unter die Entscheidung der Schulkonferenz zu stellen. Gleiches galt für eine gewünschte Verlängerung der Praxisklassen bis in das Abschlussjahr des Hauptschulzweiges der Realschule. Hier bleibt es in unserem Vorschlag bei der Einrichtung solcher Klassen mit besonderem handlungsund projektorientierten Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8. In § 8 werden die Schulformen der berufsbildenden Schulen beschrieben. Hier sollen künftig Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule als eigenständige Schulformen getrennt aufgeführt werden. Das führt dann auch zu einer Neuordnung der Absätze 4 und 5.
Zu § 10 "Horte und Internate an Schulen" und § 16 "Schulgeldfreiheit" wurde ein Vorschlag, die Eltern von einer Beteiligung an den Hortkosten zu befreien, abgelehnt. Auch die vorgeschlagene vollständige, das heißt auch inhaltliche Integration der Horte in die Schule fand keine Mehrheit.
Nach § 11 "Außerunterrichtliche Angebote" sollen diese künftig so gestaltet werden, dass sich unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote sinnvoll ergänzen. Eine gesetzliche Regelung über die Einrichtung von Ganztagsschulen mit verpflichtendem ganztägigen Schulbesuch ist hingegen weiterhin nicht vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass es solche Schulformen nicht geben kann, wie bereits existierende Beispiele in Thüringen belegen.
In § 13 "Schulen und Schulträgerschaft" fand eine Regelung, wonach die Schulträger verpflichtet werden sollen, den Schulen die für ihre Verwaltung, Unterhaltung und Ausstattung erforderlichen Mittel zur Selbstbewirtschaftung zu übergeben, keine Aufnahme in den Beschlussvorschlag. Gleiches gilt für eine Regelung in § 15 "Gastschulverhältnis", nach der die Entscheidung über die Begründung eines Gastschulverhältnisses allein der aufnehmenden Schule überlassen sein soll.
In § 14 "Allgemeines zur Schulpflicht" empfiehlt der Ausschuss die Rückkehr zum gegenwärtigen Gesetzestext. Von einer Schulpflicht für Kinder von abgelehnten Asylbewerbern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind bzw. solchen, deren Asylverfahren erstinstanzlich noch nicht abgeschlossen ist, soll abgesehen werden. Das bestehende Recht auf eine Beschulung in Thüringen auch für solche Kinder bleibt davon unberührt. Der Vollzug einer Schulpflicht erschien der Mehrheit des Ausschusses jedoch weder angemessen noch durchsetzbar.
In § 30 "Pflichten der Schüler" soll ein neuer Absatz 2 die Durchführung von Tests, Befragungen und Erhebungen an den Schulen erleichtern.
Der Vorschlag, in § 31 "Recht der Eltern auf Information und Beratung" ein spezielles Beratungsrecht der Schule in der Phase der beruflichen Orientierung einzuführen, schien dem Ausschuss mit Blick auf eine konkretisierte Regelung zur Schullaufbahnberatung in § 3 entbehrlich.
In § 33 "Schulleiter" fanden weiter gehende Vorschläge zur Gestaltung der Fort- und Weiterbildung der Lehrer, ihrer Planung auf der Grundlage eines so genannten Personalentwicklungskonzepts sowie zu einem ohnehin bestehenden Fortbildungsrecht keine Aufnahme in die Beschlussempfehlung.
Ebenso wurde in § 34 "Lehrer, Erzieher und sonderpädagogische Fachkräfte" die Festschreibung einer verpflichtenden Klassenlehrerstunde abgelehnt. Der Vorschlag zur Einrichtung besonderer mobiler Kontingente von Lehrern und sonderpädagogischen Fachkräften zur integrativen Beschulung behinderter Kinder fand mit Blick auf die Regelung zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst nach § 3 Förderschulgesetz keine Berücksichtigung. Beraten wurde zudem über eine Anzahl von Änderungsanträgen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Klassen- und Schulkonferenzen, die im Beschlussvorschlag des Ausschusses schließlich keinen Eingang fanden. Die vorgeschlagene Verknüpfung der Schulnetzplanung der Schulträger mit der Erarbeitung von Schulentwicklungskonzepten in den Schulen schien der Ausschussmehrheit nicht praktikabel. Ebenso verhielt es sich mit einer Forderung nach dem Erhalt wohnortnaher Schulen unabhängig von ihrer Größe.
In § 46 "Religionsunterricht und Ethikunterricht" soll dessen Angebot an Fachschulen und höheren Berufsfachschulen künftig durch Rechtsverordnung geregelt werden. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass es sich dabei zum Teil um weiterbildende Schulformen handelt und einige nach bundeseinheitlichen Lehrplänen unterrichten.
Zur Ausgestaltung der in § 48 "Leistungen und Zeugnisse" Abs. 4 vorgesehenen Bewertung von Mitarbeit und Verhalten der Schüler gab es unterschiedliche Vorschläge. Hier spiegelte sich auch die in der Anhörung zum Ausdruck gekommene weite Meinungspalette wider. Der Ausschuss verzichtete auf Änderungen des Vorschlags der Landesregierung, die Ausgestaltung der Bewertung in den einzelnen Klassenstufen und die Vorgaben zur ergänzenden Einschätzung der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzentwicklung sollen in der Schulordnung geregelt werden.
Die Änderungsvorschläge in § 51 "Pädagogische Maßnahmen" dienen insgesamt einer Verbesserung der Wirksamkeit von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Einfa
che Ordnungsmaßnahmen sollen demnach künftig auch ohne Androhung sofort vollzogen werden können, wenn dies zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs geboten erscheint.
In § 54 "Beschulung im Krankheitsfall" wird die Möglichkeit zur Erteilung von Hausunterricht bei längerer Krankheit in den Grundlagenfächern von Deutsch und Mathematik um die erste Fremdsprache erweitert.
Schließlich wurde eine Übergangsregelung für die neu eingeführte besondere Leistungsfeststellung in der Klassenstufe 10 des Gymnasiums für das laufende Schuljahr 2002/2003 neu aufgenommen. Der § 61 a "Übergangsbestimmung" ermöglicht den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10, 11 und 12 die Teilnahme an dieser Leistungsfeststellung auf freiwilliger Basis. Sie erreichen mit deren Bestehen eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung. Soweit zur Beratung des Schulgesetzes.
Den von der Landesregierung eingebrachten Änderungen des Thüringer Förderschulgesetzes stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu. Ergänzend und damit auch im Gleichklang mit dem Schulgesetz wird das zuständige Ministerium verpflichtet, vor der Ausübung der im Förderschulgesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen das Benehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss herzustellen. Weitere Änderungsvorschläge zu diesem Gesetz fanden keine Mehrheit. So wurde etwa die Einbeziehung unabhängiger Servicestellen sozialer Träger in die Entscheidung über eine Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Förderzentrum gefordert. Weiterhin wurden Regelungen zur Zusammenarbeit der Förderschulen mit anderen allgemein bildenden, berufsbildenden Schulen zur Aufnahme in das Förderschulgesetz empfohlen. Das lehnte eine Mehrheit im Ausschuss mit dem Verweis auf das bereits in § 2 Schulgesetz aufgenommene Gebot zur Zusammenarbeit ab. Schließlich wurde auch die Aufnahme einer Änderung des § 8 "Aufnahme an Förderschulen" Abs. 9 verworfen, nach der Eltern von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf einen Anspruch auf die Beschulung ihrer Kinder in einem Förderzentrum erlangen sollten. In der Anhörung begrüßten diejenigen Auskunftspersonen, die zum Förderschulgesetz Stellung nahmen, ausdrücklich dessen deutliche Verschlankung. Künftig gelten die für den allgemeinen Schulbetrieb im Schulgesetz getroffenen Regelungen auch für den Förderschulbereich.
Auch die Beratung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen erbrachte eine Änderung. Die in § 8 "Schulbaumaßnahmen und Finanzhilfen des Landes" vorgesehene schulaufsichtliche Genehmigung von größeren Baumaßnahmen der Schulträger soll ersatzlos gestrichen werden. Eine inhaltliche Bewertung einer solchen Baumaßnahme erfolgt für den Fall, dass projektbezogene Finanzhilfen ausgereicht werden, ohnehin. Entscheidungen des Schulträgers über Baumaßnahmen, die
aus der Investitionspauschale finanziert werden, sind diesem im Rahmen seiner Verantwortung zu überlassen. Dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung, die Trägerschaft für die Schülerbeförderung nicht den Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern den Schulträgern zu übertragen, folgte die Ausschussmehrheit nicht. Sie war vielmehr der Meinung, dass die Trägerschaft von Schülerbeförderung und ÖPNV auch aus Praktikabilitätsgründen und zur Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Versorgung im ÖPNV in einer Hand liegen sollen. Auch die in § 6 "Beteiligung an Verpflegungs- und Unterbringungskosten" geforderte Rückkehr zum derzeit gültigen Gesetzestext fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Wie schon berichtet, wurden in der Beratung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft keine weiteren Änderungsvorschläge unterbreitet. In die Schlussbestimmungen Artikel 5 und 6 empfiehlt der Ausschuss die Aufnahme einer Ermächtigung der Präsidentin des Thüringer Landtags zur Neubekanntmachung der geänderten Gesetze sowie detaillierte Regelungen zu deren In-KraftTreten.
Damit komme ich zum Ende meines Berichts über den Beratungsverlauf im Ausschuss für Bildung und Medien. Ich habe dabei nicht alle 82 Einzelvorschläge darstellen können. Mitunter wurden inhaltlich ähnlich gelagerte Änderungsansätze auch an verschiedenen Stellen der Gesetze eingebracht. Hier habe ich mich bemüht, in meiner Gesamtdarstellung den entsprechenden Vorschlag immer dort zu erwähnen, wo er erstmals zur Erörterung kam. Die Gesamtheit der zum Teil einstimmig, häufig mehrheitlich gefassten Änderungsvorschläge werden in der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 3/2857 wiedergegeben. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich deren Annahme. Die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit und der Haushalts- und Finanzausschuss haben der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihren Sitzungen am 14. bzw. 8. November zugestimmt. Somit empfehle ich dem hohen Hause die Annahme der Beschlussempfehlung und die Annahme des Gesetzes. Danke.
Frau Abgeordnete Pelke, Sie haben der Landesregierung unterstellt, dass sie kein Interesse an einer integrativen Beschulung habe. Haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, dass es schon in § 1 des geltenden Förderschulgesetzes ein Integrationsgebot gibt? Haben Sie die Zahlen überhört, die hier Frau Abgeordnete Zitzmann in ihrem Bericht genannt hat, dass sich die integrative Beschulung im Falle von Behinderten in den letzten vier Jahren an den Grundschulen versechsfacht und an den Regelschulen verneunfacht hat? Wünschen Sie sich eine noch schnellere Steigerung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mich treibt eine Interpretation des Herrn Abgeordneten Dr. Schuchardt hier ans Pult, eine Äußerung, die ich getan habe in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Ich habe in der Tat die Einschätzung gegeben, die hier andere Redner wiederholt haben, dass eine Nachverhandlung zu keinem anderen Ergebnis führen würde. Herr Dr. Schuchardt, dies bedeutet nicht,
dass ich der Meinung bin, dies sei ein Ergebnis, das um jeden Preis erzielt wäre. Wir haben den Preis sehr wohl abgewogen. Auch ich für mich habe den Preis abgewogen und ich muss sagen, der Vertrag, wie er von der Landesregierung ausgehandelt worden ist, ist ein guter Vertrag und die Integration der katholischen Fakultät in die Erfurter Universität ist ein wichtiges Ergebnis für die Hochschullandschaft in Thüringen. Das einmal zuerst. Dann bin ich durchaus der Meinung, dass die Nihil-Obstat-Regelung, so wie sie seit 1929 in unterschiedlichsten Konkordaten und Verträgen in Deutschland gefunden und getroffen worden ist, prinzipiell eine Regelung ist, die man akzeptieren kann, wenn man akzeptiert, dass die katholische Theologie - auch wenn sie an einer staatlichen Hochschule etabliert ist - nicht nur eine Wissenschaft ist, sondern auch eine Bekenntniswissenschaft ist, und die Seite, die das Bekenntnis vertritt, natürlich darüber wachen muss. Ich weiß sehr wohl auch, dass es in der Ausführung dieser Regelung gegebenenfalls und gelegentlich Probleme gibt und gegeben hat. Das ist auch den deutschen Bischöfen bewusst. Es gibt einen Brief des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann, in dem das ausdrücklich eingeräumt wird. Das ist aber ein innerkirchliches Problem und ich hoffe sehr, dass die deutschen Bischöfe das mit dem Heiligen Stuhl lösen können. Bei Abwägung, wie gesagt, aller Dinge, die hier für die Universität Erfurt und für unseren Wissenschaftsstandort stehen, bin ich der Meinung, das ist ein Preis, der zu tragen ist. Ich werde auch in Zukunft immer Abwägungen treffen, die zu tragen sind und nicht um jeden Preis diesem oder jenem zustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2501 "Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen" wurde in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 14. Juni 2002 beraten und dem Ausschuss für Bildung und Medien federführend und dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zur Fortberatung überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 8. August 2002 beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 29. August 2002 beraten und ebenfalls empfohlen, den Antrag abzulehnen. Damit lautet die Beschlussempfehlung: der Antrag wird abgelehnt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Regierungserklärung, denke ich, hat deutlich gemacht, die Wissenschaftsentwicklung in Thüringen verläuft sehr erfolgreich. Das hat nicht zuletzt auch vor einigen Wochen der Ländervergleich gezeigt, den das Zentrum für Hochschulentwicklung veröffentlicht hat und bei dem die Thüringer Universitäten mit klarem Abstand den Spitzenplatz belegen.
Es geht hier aber, denke ich, trotzdem nicht um eine Feierstunde, wie gestern eine Tageszeitung titelte, aber in der Tat - das ist ein Erfolg, der Erfolg einer Politik, die in den vergangenen zwölf Jahren konsequent auf die Entwicklung von Zukunftspotenzialen gesetzt hat - und Herr Dr. Schuchardt, Sie waren daran beteiligt und da hat es mich schon gewundert, dass Ihnen weiter nichts dazu eingefallen ist als kleinliche Kritik.
Wenn ich als Beispiel Ihren Vorwurf des Hebräischunterrichts bei den Judaistikstudenten nehme, so ist es nun einmal schlicht so, dass für die Absicherung des Studienangebots die Dekane der jeweiligen Fachbereiche der Universität zuständig sind. Wenn die das nicht schaffen, dann ist natürlich die Aufsicht der Hochschule gefragt und wenn die das auch nicht schafft, muss dann auch das Ministerium seiner Aufsichtsrolle gerecht werden. Aber das als einen massiven Kritikpunkt hier vorzuführen, das ist, denke ich, eher kleinlich.
Meine Damen und Herren, der Erfolg, den wir hier in der Tat erkennen können, ist am Schluss nicht nur, vielleicht nicht einmal zuerst, ein Erfolg der Politik. Es ist ein Erfolg der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Hochschulen,
die durch ihre tägliche Arbeit die Leistungsfähigkeit des Systems bestimmen und in diesem Sinne können wir stolz sein auf das Erreichte und in diesem umfassenden Sinne hat auch Frau Ministerin Schipanski viel dazu beigetragen als Wissenschaftlerin, als Rektorin und als Ministerin
und wir sind ihr dankbar für diese Arbeit. Aber wir wissen natürlich auch, und deshalb führen wir auch hier diese Aussprache, dass wir diesen Spitzenplatz täglich verteidigen müssen. Das Zentrum für Hochschulentwicklung hat in seinem Ranking, von dem hier schon mehrfach gesprochen wurde, Reputation, Forschungseffizienz, Studienzeiten und Zufriedenheit der Studenten mit dem Studium gemessen. Wir haben in Thüringen besonders hohe Bewertungen bekommen dank kurzer Studienzeiten und einer besonders hohen Zufriedenheit der Studierenden.
Bemerkenswert dabei ist, dass das durch alle Fächergruppen - Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - sehr gleichmäßig zum Gesamtergebnis beigetragen hat. Wir erreichen also dort Spitzenwerte auf breiter Front und für mich ist das ein Zeichen dafür, dass wir den Umbau der Hochschullandschaft nach 1990 und den Neuaufbau vieler Hochschulen gut hinbekommen und viele Fehlentwicklungen vermieden haben. Wir sind in den Schranken des Hochschulrahmengesetzes einen eigenen Weg gegangen und haben damit Erfolg gehabt und gehen diesen Weg konsequent weiter.
Es wurden effektive Studienstrukturen geschaffen mit klaren Definitionen von Zielen und Anforderungen. Es gibt ein hohes Maß von Zusammenarbeit zwischen den Fächergruppen und zwischen den Hochschulen. Das ist der Campus Thüringen, übrigens auch kein Werk der Politik, sondern wenn Sie so wollen, ein Werk von unten, eine Initiative der Hochschulen selbst. Es ist vor allem eine Vielzahl moderner Studiengänge entstanden. Forschung und Lehre gehen dabei in vielen Fällen Hand in Hand. Das Ergebnis ist natürlich aus heutiger Sicht nicht überraschend. Wir wissen schon seit einigen Jahren, dass wir da auf einem guten Weg sind, auch frühere Leistungsmessungen haben das bewiesen. Aber das sollte uns auch nicht selbstgefällig machen. Es ist sicher richtig, diesen Stand einmal zu dokumentieren - das hat die Regierungserklärung gemacht - und als Ausgangspunkt zu nehmen für das, was auf uns zukommt.
Die Herausforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung an den Hochschulen werden weiter wachsen, weil ihre Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum, für kulturelle Kreativität und für die Vitalität unserer demokratischen Ordnung wächst. Dabei verändern sich sowohl die inneren Strukturen der Hochschulen als auch das Verhältnis von Hochschulen und Staat. Auch darauf haben wir in den vergangenen Jahren in Thüringen schon reagiert - rechtlich durch die Stärkung der Einzelverantwortung und die Gestaltungsspielräume für strukturelle Veränderungen im Rahmen der Hochschulgesetznovelle 1998 unter Ihrer ministeriellen Leitung, Herr Dr. Schuchardt, materiell durch mehr Flexibilität im Haushaltsvollzug in den letzten Jahren. Dieser Weg wird jetzt konsequent weiterbeschritten, wenn die Ministerin von einem Zukunftspakt spricht, der den
Hochschulen Planungssicherheit in einem mittelfristigen Zeitraum gewährt, die Flexibilität der Haushaltsführung weiter erhöht, das Jährlichkeitsprinzip bei den Hochschulhaushalten durchbricht und die Mittelzuweisung nach bestimmten Leistungskriterien steuert. Damit hält Thüringen Anschluss an den Reformprozess in Deutschland. Wichtig ist, dass eine solche Entwicklung von den Hochschulen aber auch gewollt ist, dass wir sie gemeinsam planen und umsetzen. Mehr Freiheit heißt dann immer auch mehr Verantwortung. Auch darauf hat Herr Schwäblein in seinen Ausführungen hingewiesen und deshalb muss das auch in einem Diskussionsprozess geschehen. Dieser Diskussionsprozess läuft und das ist die verständliche Konsequenz dafür, dass das Ergebnis hier nicht vorliegt, sondern sicherlich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2003/2004 vorliegen wird. Dann wird man sich mit den Details noch einmal ausführlich beschäftigen müssen.
Auf dem Wege einer gestärkten Internationalisierung, um ein anderes Thema anzusprechen, spielt die Einführung gestufter Hochschulabschlüsse eine besondere Rolle. Vergleichbare Standards - das ist einer der Kernpunkte der 1999 unterzeichneten Bologna-Erklärung -, auch das im Übrigen auf europäischer Ebene eine Bewegung von unten, von den Universitäten ausgehend. In Deutschland ist an vielen Stellen die Skepsis, ob die europäische Einigung wirklich so weit gehen soll, dass sie auch Universitäten und Fachhochschulen erfassen wird, noch nicht überwunden. Wir haben in Thüringen den Vorteil, dass die Erfurter Universität diesen Gedanken schon in ihrem Gründungskonzept enthält. Neue Studienangebote werden inzwischen häufig in Thüringen gestuft strukturiert, das ist gut so. Wir öffnen dadurch stärker als bisher unseren Absolventen den internationalen Arbeitsmarkt und öffnen zugleich unsere Hochschulen stärker Studierenden aus aller Welt. Ich kann in diesem Zusammenhang auch aus meiner eigenen Entwicklung heraus natürlich nicht umhin, mein Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass es beim Abstimmungsprozess zwischen Kultus- und Innenministerkonferenz nicht gelungen ist, den Absolventen von akkreditierten Master-Studiengängen an Fachhochschulen den gleichberechtigten Zugang zum höheren Dienst im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
Das, denke ich, ist eine Aufgabe, die in der Zukunft weiter steht.
Meine Damen und Herren, zu Recht wird gerade für uns in Thüringen immer wieder die Bedeutung einer engeren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft als Wachstumspotenzial unterstrichen. Wir werden den Anschluss in der wirtschaftlichen Entwicklung nur schaffen, wenn viele Thüringer Unternehmen mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Verfahren einen technologischen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern haben. Dazu brauchen sie
hoch qualifizierte Absolventen von den Hochschulen und sie benötigen Partner in Forschung und Entwicklung. Außerdem sind die Hochschulen selbst Quelle für neue innovative Unternehmen. Die Frau Ministerin hat in ihrer Regierungserklärung von der erfolgreichen Initiative "GETUP" berichtet. Sie entstand an den Universitäten in Ilmenau und Jena und an der Fachhochschule Schmalkalden - das sage ich nicht ohne Stolz - im Rahmen des Bundeswettbewerbs "EXIST" und sie hat inzwischen die anderen Hochschulen erfasst, wurde Vorbild für die Thüringer Existenzgründerinitiative ThEI, in die sie jetzt mit hinüberwächst. Damit ist in Thüringen ein umfassendes Instrumentarium von Unterstützungen bei technologieorientierten Unternehmensgründungen entstanden und das hat Früchte getragen. Es gibt in den Technologie- und Gründerzentren in den verschiedensten Hochschulstandorten eine Vielzahl von Unternehmen, die durch diese Initiative gefördert wurden und der Existenzgründergedanke hat systematisch auch in die Hochschulausbildung Einzug gehalten. Ich denke, das ist besonders wichtig, dass wir diese Potenziale auch weiter in der Zukunft entwickeln.
Ich muss allerdings gestehen, nicht so erfolgreich war der Ansatz des nachfolgenden Bundeswettbewerbs der jetzigen Bundesregierung "InnoRegio", der den Anspruch hat, regionale Netzwerke von Unternehmen, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu initiieren mit dem Ziel der Bündelung von Forschungs- und Entwicklungspotenzialen der Förderung innovativer Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen - das war die Erklärung.
Unter einer Vielzahl von Antragstellern konnten im Prozess 1999 in Thüringen zunächst nur zwei Netzwerke eine Förderzusage des Bundes erhalten, an beiden war die Fachhochschule Schmalkalden beteiligt. Deshalb kenne ich sie einigermaßen und habe ihr Schicksal weiter verfolgt. Der Ansatz war gut, wahrscheinlich stammte er noch aus der Vorgängerregierung.
Aber die Bundesregierung hatte schlicht und ergreifend vergessen, die notwendigen Förderinstrumentarien bereitzustellen, die diesem Ansatz auch gerecht werden. So kämpfen nun diese beiden Projekte damit, ihre Vorhaben auf das gegebene klassische Instrumentarium zurechtzustutzen. Damit wird das Pferd schlicht von hinten aufgezäumt, es geht viel Energie und mancher Effekt verloren, das Netzwerk "innovative Produktionssysteme" in Südthüringen hat jetzt nach fast drei Jahren erste Mittel für konkrete Projekte erkämpft. Das, meine Damen und Herren, ist kein Ruhmesblatt für die Innovationsförderung des Bundes in den neuen Ländern.
Es wurde von Weiterbildung gesprochen, in der Aussprache nicht zu intensiv, das ist bedauerlich, weil das ein wirkliches Zukunftsfeld ist. Den Hochschulen wächst mit der Notwendigkeit der Institutionalisierung des lebensbegleitenden Lernens, denke ich, im Bereich der Weiterbildung eine große neue Aufgabe zu. Dabei stehen sie im Wettbewerb mit unterschiedlichsten Anbietern. Das erfordert Flexibilität, Ideenreichtum bei der Gestaltung marktfähiger Angebote. Hierzu braucht man Handlungsspielräume und das nötige rechtliche Instrumentarium. Auch hier hat sich in der Regierungspolitik manches bewegt und wir werden, denke ich, in nicht allzu ferner Zeit darüber auch, was die rechtlichen Rahmensetzungen anbetrifft, hier noch zu diskutieren haben.
Die Hochschulen müssen sich weitere Einnahmequellen erschließen. Drittmittel ist eine davon - Sie haben davon gesprochen, Frau Dr. Kaschuba -, aber es ist einfach schlicht nicht wahr, dass die Drittmittelforschung weitgehend wirtschaftsnahe Forschung ist. Der Schwerpunkt der Drittmittelforschung liegt in der Grundlagenforschung, der Schwerpunkt der Drittmittelforschung sind Forschungsmittel der DFG, sind Forschungsmittel der Europäischen Union.
Ich denke, auch das ist ein Beweis der Leistungsfähigkeit der Thüringer Hochschulen, wenn man sich einmal anschaut, was in den letzten Jahren mit der Steigerung der Einwerbung von Drittmitteln aus den Förderprogrammen der Europäischen Gemeinschaft entstanden ist. Hier hat der Campus Thüringen durch Zusammenarbeit eine ganze Menge erreicht, die Einwerbung professionalisiert und damit erhebliche Zuwachsraten erwirtschaftet. Es ist eben auch eine Erfahrung der in der Regel viel selbständigeren Hochschulen in anderen europäischen Ländern, dass die erfolgreiche Teilnahme an den EU-Förderprogrammen ein professionelles Einwerbungsmanagement verlangt. Es wäre zu wünschen, das sage ich hier ganz ausdrücklich, wenn die Thüringer Hochschulen von dem Mehr, was sie erwirtschaftet haben, auch etwas dafür einsetzen könnten, wenn das auch haushaltsrechtlich möglich würde, um diese erfolgreiche Entwicklung fortzusetzen, d.h., die Professionalität bei der Einwerbung der Mittel entsprechend zu prolongieren.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Berufsakademie sagen: Mit der Gründung der Berufsakademie in Thüringen wurde ja einem drängenden Wunsch der Thüringer Wirtschaft Rechnung getragen, eine Ausbildung zu etablieren, bei der Studium und betriebliche Praxis enger verzahnt sind. Die BA hat sich in den vier Jahren ihrer Existenz gut entwickelt. Ich war ebenso wie Herr Dr. Schuchardt am Anfang kein großer Befürworter dieser Ausbildungsform, aber man muss akzeptieren, dass die Thüringer Wirtschaft über 1.000 Ausbildungsplätze bereitgestellt hat. Das zeigt das Interesse und das verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass diese Form der Ausbildung im tertiären Bereich auch mit hoher Qualität von den jungen Menschen absolviert werden kann.
Ich bin davon überzeugt, dass es daneben durchaus auch Platz gibt für duale Studiengänge an den bestehenden Fachhochschulen. Es gibt sie in Thüringen an verschiedener Stelle und auch in anderen Ländern, auch wenn diese Form hier nicht auf eine so große Resonanz bei den Unternehmen trifft. Die Angebote der Berufsakademie haben sich inhaltlich deutlich erweitert. Es ist abzusehen, dass Berufsakademien neben Universitäten und Fachhochschulen eine wesentliche dritte Säule in der tertiären Ausbildung sind. Diese Entwicklungspotenziale sollen sich auch im Berufsakademiegesetz niederschlagen. Zurzeit diskutiert man, das ist, denke ich, ganz interessant, in anderen Bundesländern, ob Berufsakademien zukünftig auch Bachelor-Abschlüsse vergeben sollten. Ich hielte das für eine durchaus konsequente Entwicklung, wenngleich damit natürlich auch Anforderungen an Qualität und Struktur der Ausbildung geknüpft werden müssen. Es verlangt die Einbeziehung dieser Ausbildung in den Akkreditierungsprozess der Studienangebote der Hochschulen. Aber unter dem Gesichtspunkt des lebensbegleitenden Lernens und der Durchlässigkeit der Institutionen wäre es jedenfalls zu begrüßen, wenn auch die Absolventen der Berufsakademien gleichberechtigt Weiterbildungsangebote der Hochschulen wahrnehmen und höhere Hochschulabschlüsse erreichen könnten. Ich bin mir nicht sicher, ob das schon jetzt für Thüringen auf der Tagesordnung steht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Berufsakademien in ihrer sächlichen und personellen Ausstattung weiter gefestigt werden; es wäre eine folgerichtige künftige Entwicklung.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Hochschullandschaft ist gut aufgestellt. Das hat die Debatte gezeigt, das haben im Grundsatz auch alle Redner bestätigt. Jede Hochschule hat ihr eigenes Profil gefunden, gemeinsam ergänzen sich die Hochschulen, die Universitäten spielen in der internationalen Liga mit, die Fachhochschulen sind Motor in der wirtschaftlichen Entwicklung in ihrer Region und Leistungszentren für den Wissens- und Technologietransfer und haben einen guten Ruf als moderne wissenschaftliche Ausbildungsstätten weit über Thüringen hinaus. Ich denke, damit haben wir alle Voraussetzungen, um den Spitzenplatz, den die Thüringer Hochschulen heute einnehmen, auch künftig zu verteidigen. Hierbei müssen die Wissenschaftler und die Politik Hand in Hand arbeiten. Danke schön.
Frau Schipanski hat in ihrer Regierungserklärung das Leistungsspektrum der Wissenschaftslandschaft Thüringen breit dargestellt und Aufgaben beschrieben, die für die Zukunft stehen. Insofern, denke ich, war das eine umfassende Erklärung und in der Aussprache sollte der eine oder andere Punkt noch einmal beleuchtet werden. Ich habe einige Punkte beleuchtet. Da gibt es sicherlich auch andere Bereiche, in denen noch Entwicklung möglich ist, von denen habe ich einige genannt. Im Sinne aktueller Probleme kann ich mich nicht erinnern, dass ich hier irgendetwas namhaft gemacht habe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Debatte zur Nichtgewährung einer Wiederholungsmöglichkeit der 10. Klasse im Realschulzweig der Regelschulen fehlt mir in der Form, wie Sie sie führen, Frau Dr. Stangner und Herr Döring, sowohl das Maß als auch das Ziel.
Ich will den Vorgang selbst nicht bagatellisieren, aber es ist eine fehlerhafte Behördenentscheidung, die Menschen in ihren gesetzlich verbrieften Rechten einschränkt. Das ist schlimm. Sie muss in ihren Ursachen ergründet werden, um Wiederholungen zu vermeiden.
Negative Folgen für die Betroffenen müssen nach Möglichkeit ausgeschlossen oder zumindest gemindert werden und
natürlich muss man die Verantwortlichkeiten prüfen, derer, die fehlerhaft gehandelt haben und warum sie so gehandelt haben.
Aber meine Damen und Herren, das erfolgt durch das zuständige Ministerium, das hat der Minister hier vorgetragen und es ist heute sicher, dass die Weimarer Handlungsweise singulär war.
Natürlich ist sie abgestellt und natürlich wird den Betroffenen, sofern sie es wünschen und es für ihre berufliche Karriere erforderlich ist, die Möglichkeit angeboten, in geeigneter Form den versäumten Schulabschluss nachzuholen. Es ist ein Fehler passiert und das wird niemand zu entschuldigen versuchen, aber das war es dann auch. Wo Menschen handeln, sind Fehler nicht auszuschließen. Ein solcher, denke ich, den können wir für die Zukunft ausschließen, aber dass wieder einmal in einer Behörde ein Fehler passiert, das werden wir nie ausschließen können. Wenn Sie aber, Frau Dr. Stangner, in einem Zeitungsinterview in diesem Zusammenhang von Verbrechen sprechen, also Vorsatz unterstellen, dann verdrehen Sie ganz einfach die Tatsachen.
Das Vorgehen in Weimar ist nicht geeignet, Anlass zu bieten für eine politische Auseinandersetzung.
Vielmehr sollten wir uns darüber unterhalten, wie es dazu kommen kann, dass Schüler das Klassenziel der Abschlussklasse nicht erreichen und wie wir dem gerade im Bereich des Haupt- und des Realschulzweigs entgegensteuern können. Die Frage nach rechtzeitiger erzieherischer Einflussnahme von Eltern und Schule, die Frage nach der Verbesserung von Kommunikation zwischen Eltern und Schule, Kindern und Eltern, Schülern und Lehrern ist aber wieder die grundsätzliche bildungspolitische Debatte. Die müssen wir führen, aber nicht in einer Aktuellen Stunde, sondern mit großer Breite und Gründlichkeit und nicht
anhand einer bedauerlichen Fehlentscheidung in einem Thüringer Schulamt. Danke.