Protokoll der Sitzung vom 05.03.2004

und dieses Stück Einzelfallprüfung können Sie aufheben, wenn Sie alle in den Landespflegeplan aufnehmen. Dann haben wir nicht mehr Pflegeheime erster, zweiter, dritter Qualität. Wir brauchen viel mehr frei finanzierte Heime, wenn Sie es nicht schaffen ein Landesinvestitionsprogramm aufzustellen, was Sie bisher abgelehnt haben. An dieser Stelle möchte ich noch einmal, deswegen bin ich noch einmal hier vor gekommen, auf den dringenden Handlungsbedarf der Landesregierung verweisen und auf die Annahme unseres Antrags, denn der ist terminiert, der ist konkret bestimmt und noch in dieser Legislatur könnte die Landesregierung Ergebnisse vorweisen. Der Antrag der SPD ist in Ordnung als Bericht, er ist nicht terminiert und lässt der Landesregierung alle Zeit der Welt, selbst die der Diskontinuität. Genau das hat die Pflegesituation in Thüringen nicht verdient, vor allen Dingen nicht die, die dort wohnen, und die, die dort arbeiten.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich die Aussprache schließen möchte. Ich stelle zunächst fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Das Berichtsersuchen ist erfüllt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/4023. Ausschussüber

weisung ist nicht beantragt worden, so dass wir über diesen Antrag direkt abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag angenommen und wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/4072. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden und wir stimmen direkt über den Entschließungsantrag ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Und Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 a und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/4022

Die einreichende Fraktion hat keine Begründung beantragt, so dass wir sofort in die Aussprache gehen. Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Panse zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Wahlkampf lässt grüßen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir haben das heute und gestern schon ein paar Mal hier erlebt und auch bei diesem uns jetzt vorliegenden Antrag scheint es wohl im Wesentlichen um solche Geplänkel zu gehen. Wenn ich mir den Antrag durchlese und dabei feststelle, dass es vom Tenor letztendlich um nichts anderes geht, als ein Stückchen Unsicherheit bei Trägern und bei Betroffenen zu schüren, dann ärgert mich das schon. Ich bin aber trotzdem bereit, auf diese Bedenken zum Umzug des Landesjugendamts nach Suhl, die von der SPD vorgebracht werden, einzugehen.

Zuvor aber, der SPD-Antrag suggeriert, dass die Qualität der Arbeit des Landesjugendamts mit den jetzt vorgesehenen ersten Schritten des Umzugs nach Suhl in Gefahr sei. Ich sage es hier ausdrücklich, das ist unrichtig und deswegen ist die CDU der Auffassung, dass der Umzug weiter, so wie er geplant ist, durchgeführt werden soll. Bis jetzt ist die Situation so, dass die Außenstellen in Meiningen und Erfurt in Zusammenarbeit mit dem Landessozialamt und dem Thüringer Sozialministerium als oberster Landesjugendbehörde im Wesentlichen die Aufgabenfelder der Jugendhilfe in Landesverantwortung, also überregional im Freistaat Thüringen, bearbeiten. Die beiden unterschiedlichen Standorte in Meiningen und Erfurt bereiten uns bis jetzt recht erhebliche Probleme und waren uneffektiv, weil nämlich - und das

liegt ja auf der Hand - der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen, die in Meiningen arbeiten, und ein Drittel der Mitarbeiter, die im Landesjugendamt in der Außenstelle in Erfurt arbeiten, sich gar nicht in dem Umfang fachlich austauschen können, wie wir uns das wünschen würden, und - das ist natürlich auch ein entscheidendes Argument, was wir in der Vergangenheit insbesondere im Landesjugendhilfeausschuss häufiger diskutiert haben Akten und Vorgänge letztendlich sehr häufig hin und her bewegt werden zwischen Meiningen, Erfurt und letztendlich auch Suhl. Durch diese räumliche Aufteilung, ich glaube, wurde nicht nur der fachliche Austausch, sondern auch der Austausch mit den Trägern ein ganzes Stückchen erschwert. Dieses Defizit abzubauen war und ist immer noch sinnvoll und wird deswegen von uns auch unterstützt. Die Bündelung des Landesamts für Soziales und des Landesjugendamts in Suhl wird eben nicht zu Qualitätsverlusten, sondern letztendlich zu mehr Effektivität in der Arbeit des Landesjugendamts führen.

Vor zehn Jahren wurde bekanntlich, wie sich einige Kollegen ja wahrscheinlich hier noch erinnern können, der Umzugsbeschluss für das Landesamt für Soziales und das Landesjugendamt nach Suhl gefasst. Damals ging es um Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Gebietsreform, aber es war auch das Bestreben ausschlaggebend, in Thüringen Behörden dezentral anzusiedeln. Dieser Beschluss ist eigentlich seitdem nicht in Frage gestellt worden. Auch in der letzten Legislaturperiode, als das Sozialministerium noch von Frau Ellenberger geführt wurde, auch da ist mir nicht bekannt, dass an diesem Beschluss gerüttelt wurde oder darüber diskutiert wurde. Um was geht es also letztendlich der SPD bei ihrem Antrag? Also, zunächst begehren sie eine umfangreiche Auflistung des Fachberatungsbedarfs, der im Landesjugendamt besteht. Angesichts des erheblichen Umfangs der dazu notwendig ist, diese Bedarfe komplett zusammenzutragen, ist ja eigentlich klar, was damit bezweckt wird. Es geht Ihnen letztendlich darum, den Umzug von Teilen der Erfurter Außenstelle hinauszuzögern. Im Übrigen ist es auch gar nicht so einfach, jetzt diese kompletten Fachberatungsbedarfe, so wie Sie es in allen Ihren Punkten fordern, zusammenzutragen. Denn ich darf daran erinnern, die Enquetekommission, die Sie, glaube ich, im Punkt 4 Ihres Antrags auflisten, ist noch gar nicht fertig mit ihrer Arbeit. Da ist es schwierig, die Ergebnisse der Arbeit der Enquetekommission jetzt bei der Bedarfsermittlung einzubeziehen.

Frau Kollegin Pelke, Sie wissen auch, dass die Arbeit des Landesjugendamts regelmäßig Thema im zuständigen Landesjugendhilfeausschuss ist. Der Geschäftsbericht des Landesjugendamts wird dort jährlich vorgelegt und er gibt sehr umfänglich Auskunft über die Arbeit des Landesjugendamts. Auch bei der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, Sie hatten ja in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, wurde unter anderem durch das Sozialministerium dargestellt, wie die Arbeit der Jugendhilfe im Landesjugendamt und im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Thüringen vonstatten

geht. Damals, als Sie diese Kleine Anfrage gestellt haben, drehte sich die öffentliche Diskussion gerade noch darum, ob das Landesjugendamt aufgelöst werden sollte, wie es beispielsweise der Landesjugendring vorgeschlagen hat und wie es ja im Nachbarland Hessen geschehen ist. Das Sozialministerium hat sich damals deutlich dazu positioniert, hat bei dieser Gelegenheit aber auch deutlich gemacht, welche Aufgaben letztendlich das Landesjugendamt hat. Die von der SPD in ihrem Antrag befürchteten Qualitätsverluste werden so nicht entstehen. Das hatte ich eingangs gesagt. Denn zum einen wird der Umzug des Landesjugendamts von seiner Außenstelle Erfurt nach Suhl schrittweise stattfinden, von den 16 Mitarbeitern, die derzeit in Erfurt in der Außenstelle tätig sind, werden in diesem ersten Schritt einige Mitarbeiter nach Suhl wechseln. Das wird eben Schritt um Schritt und Zug um Zug gehen. Die meisten Kollegen werden im Übrigen mit nach Suhl gehen. Aber es stimmt, es werden sich wohl auch einige ihr Tätigkeitsfeld woanders suchen oder hier in Erfurt bleiben wollen. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Kollegen lieber mit dem Landesjugendamt hier in Erfurt bleiben würden. Ich habe aber nur begrenzt Verständnis, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass ausgerechnet Sie diese Unzufriedenheit aufgreifen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Holla.)

Wenn wir uns das mal so ein Stückchen genauer anschauen und die Frage stellen, warum es für Berufspendler eigentlich zusehends schwieriger wird, einen Arbeitsplatz, der entfernt von ihrem Wohnort ist, zu suchen und zu finanzieren, da wird man sehr schnell dazu kommen, dass insbesondere Rotgrün für die Ökosteuer und für die Kürzung der Pendlerpauschale erhebliche Verantwortung trägt, und auch das führt ein Stückchen dazu, dass es für Menschen im Freistaat Thüringen nicht mehr

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Du hast doch einen Schuss.)

so einfach möglich ist, sich einen Arbeitsplatz ein Stückchen weiter entfernt zu suchen.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Lächerlich.)

Da nützen Ihre nonverbalen Zeichen, Herr Kollege Gentzel, Ihnen relativ wenig. Das ist so und das hat Ihre Bundesregierung in Berlin zu verantworten.

(Unruhe bei der SPD)

(Beifall bei der CDU)

Natürlich, wenn Mitarbeiter nicht mit nach Suhl wechseln werden, natürlich werden wir uns dann die Frage stellen, wie diese Stellen kompetent und mit engagierten Kollegen zu besetzen sind. Aber auch das wird letztendlich in

Suhl möglich sein und auch dann wird es möglich sein, über die Aufhebung von Besetzungssperren zu reden, um engagierte und kompetente Kollegen dort einstellen zu können.

Also noch einmal, für die CDU-Fraktion ist klar, wir halten an den im Zuge der Gebietsreform 1994 beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen fest. Dazu gehört für uns auch die Ansiedlung des Landesamts für Soziales und Familie und des Landesjugendamts als Teil dessen in Suhl. Wir wollen keine zentralistische Anordnung aller Behörden in der Landeshauptstadt, das sage ich ganz deutlich. Auch andere Landesämter, wie das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mit dem Umzug von Erfurt nach Bad Langensalza, werden davon betroffen sein und wir meinen nach wie vor, das ist auch richtig so.

Angesichts der jetzt erfolgten Fortschritte beim Bau des Behördenzentrums in Suhl und auch der erfolgten Autobahnanbindung der Stadt ist es sinnvoll, diesen Umzug des Landesjugendamts schon jetzt schrittweise zu beginnen. Es ist im Übrigen auch nicht überraschend, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamts wissen spätestens seit 1994 genau darüber Bescheid und haben zum Teil sogar Arbeitsverträge, wo ganz klar drinsteht, dass ihr Arbeitsort Suhl ist. Die von der SPD befürchteten Defizite bei der Beratung der Träger sind auch deswegen so nicht gegeben, weil auch jetzt schon ein Großteil der Beratung vor Ort oder fernmündlich stattfand. Sie wissen, dass insbesondere die Aufgaben des Landesjugendamts, wenn es um die Erteilung von Betriebserlaubnissen von Kindertagesstätten ging, wenn es um Statistik, wenn es um Jugendhilfeplanung ging, nicht etwas waren, wo die Träger sozusagen zuhauf Besuchsdienst im Landesjugendamt in Erfurt hatten, sondern wo vieles vor Ort stattfand und wo vieles auch elektronisch, fernmündlich oder mit Briefen letztendlich erledigt werden konnte. Das wird auch in Zukunft so stattfinden und im Übrigen weise ich einmal darauf hin, auch die Stadt Suhl ist inzwischen verkehrstechnisch recht günstig zu erreichen. Ich weiß nicht, ob das bei den Kollegen von der SPD so ganz durchgedrungen ist. Der Rennsteigtunnel endet eben nicht mit Tunnelüberwachung und irgendwo im Niemandsland, sondern da führt der Rennsteigtunnel die Autobahn geradewegs nach Suhl und das ist keine Entfernung, die in Thüringen auch für Träger nicht zu überwinden wäre.

Für uns - abschließend - ist die Entscheidung damit natürlich auch ein ganz wichtiges Signal nach Südthüringen, in die Region. Wir werden den Antrag der SPD deswegen auf Aussetzung des Umzugsbeschlusses nicht mittragen und ablehnen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Panse, das verwundert mich jetzt sehr, dass Sie natürlich nicht bereit sind, über unseren Antrag im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu reden. Was mich aber verwundert, ist, es ist an Seltsamkeit schon gar nicht mehr zu überbieten, wir reden über Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde. Wir reden über Arbeitsinhalte. Das ist auch in diesem Antrag exakt beschrieben. Wie man da die Kurve bekommen kann zur Frage Pendlerpauschale und über Räumlichkeiten zu diskutieren, das ist schon hammerhart, Kollege, hammerhart.

(Beifall bei der SPD)

Gerade Sie, die Sie sich immer inhaltliche und qualitätsvolle Jugendarbeit auf die Fahne schreiben, wenden dann diesen Antrag in eine Richtung, die überhaupt nicht Inhalt der ganzen Sache ist. Sie wissen auch, dass wir nicht die Einzigen sind, die diesen Fakt des Umzugs kritisieren, sondern das tut auch der Landesjugendring, das wird auch Thema im Landesjugendhilfeausschuss sein, das wissen Sie ganz genau. Und wenn ein Thema noch einmal öffentlich in den Medien hier beschrieben wird, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir, die wir mit Jugendarbeit ernsthaft umgehen, auch uns dieses Themas annehmen. Vielleicht hilft es Ihnen an diesem Punkt noch einmal weiter, wenn man noch einmal ein bisschen die gesetzlichen Aufgabenstellungen des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe, das ist nämlich das Landesjugendamt, um das es hier geht, Ihnen etwas näher bringt. Das entspricht eigentlich nicht meinen Gepflogenheiten, dass ich Ihnen diese Dinge noch einmal erkläre, aber vielleicht hilft das in der heutigen Diskussion etwas weiter.

Vielleicht sehen wir noch einmal ganz kurz in das Gesetzbuch. Das soll ja bekanntlich die Rechtsfindung erleichtern und heute könnte es vielleicht sogar zum Verständnis der Jugendhilfe beitragen. Es wäre, nach dem, was Sie hier gesagt haben, vielleicht auch eine Steigerung. In § 85 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes heißt es z.B.: "Der überörtliche Träger" - also das Landesjugendamt - "ist... zuständig für die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch" und das Landesjugendamt ist zuständig für, ich zitiere auch, "die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe." Es ist zuständig für "die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfe nach den §§ 32 bis 35 a", das sind die erzieherischen Hilfen, "die

Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe", usw. Alles dies ist auch nachzulesen in der Internetseite des Landesjugendamts und sie beziehen sich auch mit der Auflistung der Tätigkeit genau auf diesen wesentlichen Aufgabenbereich.

Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen der Landesregierung in ihren Berichten zu § 10 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Dort beschreibt sie, die Landesregierung, jeweils, welche Initiativen und Aufgabenstellungen, welche Folgerungen sie aufgrund der Bundesjugendberichte für erforderlich hält. Da wimmelt es eigentlich nur so von Beratungen, von Unterstützungen und von Fortbildungen. Ich wollte Ihnen das jetzt nur noch einmal auflisten, um klar zu machen, dass es beim Landesjugendamt aus meiner Sicht nicht um irgendeine Verwaltungsbehörde geht und nicht um die vorrangige Schreibtischarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht in erster Linie um das entscheidende Beratungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe des Landes und darum soll es auch gehen. Der Rest, das wissen Sie alle selber, ist nämlich im Wesentlichen Sache der Landkreise und der kreisfreien Städte.

Das, meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU, müsste man so sehen, wenn man denn das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Thüringer Ausführungsgesetz ernst nimmt und wenn die Landesregierung denn auch Jugendpolitik als ihre Aufgabe begreift. Ich will es auch noch einmal ganz deutlich sagen. Bei dem Landesjugendamt handelt es sich aus meiner Sicht, und ich hoffe, Sie können sich dem anschließen, um eine Dienstleistungsbehörde, ja man könnte im Prinzip sagen, um ein Dienstleistungsunternehmen. Noch einmal zur Erinnerung: Das Landesjugendamt ist nicht ohne Grund wie alle Jugendämter zweigliedrig, es besteht aus dem Ausschuss und aus der Verwaltung. Lange vor der Modernisierungsdebatte von Verwaltungen hat der Bundesgesetzgeber eine kluge und eigentlich auch einzigartige Steuerungsreform dieser Ämter im Gesetz verankert und er hat sich dabei, meine Damen und Herren, etwas gedacht. Er wollte nämlich keine jugendferne zentralistische Behörde. Genau das wollte er verhindern. Er wollte dezentral tätig werden. Nun ist es nicht meine übliche Art, Abgeordnete oder gar die Landesregierung zu belehren, aber - und jetzt komme ich auf diesen öffentlichen Punkt, weshalb wir auch reagiert haben - wenn allerdings der Sprecher des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit gegenüber der Presse am 27. Februar erklärt, dass die Kommunikation des Landesjugendamts meistens per Telefon oder E-Mail verläuft und deshalb die Auflösung der Erfurter Außenstelle völlig unproblematisch sei, dann, meine Damen und Herren, gibt es ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre, das Landesjugendamt arbeitet wirklich so, per E-Mail, per Telefon, wie auch immer. Das wäre dann allerdings eine Bankrotterklärung sowohl des Jugendministeriums als auch des Landesjugendamts. Schließlich ist das Landesjugendamt

dem Sozialministerium nachgeordnet. Wenn dies zuträfe, ich formuliere das ausdrücklich so, dann hätte sich die Landesregierung vom Bereich der Jugendpolitik verabschiedet, weil man dann wirklich nur noch verwalten und nicht mehr gestalten würde, und dann würde, ich sage das auch noch einmal deutlich, Kinder- und Jugendpolitik zwischen Aktendeckeln stattfinden. Was ich aber hoffe und wo ich mir auch ziemlich sicher bin, ist, das Landesjugendamt arbeitet nicht so und orientiert sich an gesetzlichen und auch den eigenen Ansprüchen. Das ist in Diskussionen mit den Mitarbeitern auch immer wieder deutlich geworden. Dann allerdings sollten Sie den Ministeriensprechern erklären, worum es denn tatsächlich geht. Oder er ist von der Hausleitung zu dieser Darstellung angehalten worden. Vielleicht kann das ja heute noch geklärt werden.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt ein Antrag vor, der sowohl unter dem Blick der gesetzlichen Aufgabenstellung als auch mit Blick auf eine moderne Verwaltung eigentlich zum Nachdenken Anlass geben sollte. Das würde uns schon reichen, nachdenken und mit uns gemeinsam im zuständigen Ausschuss zu diskutieren. Es geht eben nicht nur um den kurzfristig beabsichtigten und nach unserer Überzeugung absolut unsinnigen Umzug der Außenstelle des Landesjugendamts Erfurt nach Suhl. Es geht darum, im Jahre 2004 auf der Basis nachgewiesener und mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmter Bedarfe Art, Umfang und Ort der Dienstleistungen festzulegen. Das wäre eine entscheidende Grundlage für ernst genommene Verwaltungsmodernisierung. Es kann doch nicht sein, lieber Kollege Panse, dass zehn Jahre nach einer Kabinettsbefassung - es ist übrigens unerheblich, wie die jeweilige Regierungssituation ausgesehen hat -, aber es kann doch nicht sein, dass zehn Jahre nach einer solchen Befassung einfach vollzogen wird, was seinerzeit mal aus einem guten Anlass möglicherweise - Sie haben es erläutert - sich an einem Ministeriumstisch ausgedacht worden ist. Man muss doch jetzt unter den Gegebenheiten über solche Aspekte noch mal nachdenken. Sie könnten doch eigentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren und insbesondere der Sozialminister, unbefangen drangehen, was diese Diskussion Erfurt und Suhl angeht. Der jetzige Minister für Soziales, Familie und Gesundheit kommt ja aus Nordthüringen. Um solche Verdachtsmomente auszuschließen, dass Sie nicht mit uns diskutieren wollen, haben wir Sie gebeten oder bitten wir Sie um Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Dort hätten wir alle miteinander Gelegenheit, die freien und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und auch den Landesjugendhilfeausschuss anzuhören. Ich hatte es schon erwähnt, Sie können ja auch aus der Pressemitteilung des Landesjugendrings entnehmen, dass dieser sich gegen den Umzug stellt und dass hier nichts über das Knie gebrochen werden sollte. Wenn Sie das aber alles ignorieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann wird das Landesjugendamt nur noch schwer handlungsfähig sein und Sie werden in die

sem Falle weder dem gesetzlichen Auftrag noch dem eigenen Anspruch auf Verwaltungsmodernisierung gerecht. Ich bitte und hoffe auf Ihre Vernunft und hoffe, dass Sie den Antrag in den Ausschuss überweisen, und wünsche mir intensive Diskussionen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ist das eine Redemeldung, Herr Abgeordneter Nothnagel?

(Zuruf Abg. Nothnagel, PDS: Ja.)

Dann Herr Abgeordneter Nothnagel für die PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde" wird in den Punkten 1 bis 5 von der PDS-Fraktion aus fachlichen Gründen begrüßt und auch unterstützt. Jedoch ist für uns ein kausaler Zusammenhang zwischen den einzelnen Maßnahmen der Qualitätssicherung und der in Punkt 6 des Antrags auszuschließenden Verlagerung oder auch Teilverlagerung der Außenstelle des Landesjugendamts von Erfurt nach Suhl nicht nachzuvollziehen. Kollege Höhn hat heute Morgen bei unserem Antrag gefordert, dass wir Cross-Border-Leasing erklären. Liebe Kollegen von der SPD, schreiben Sie doch bitte in Ihre Anträge auch das hinein, was Sie damit wollen und auch meinen.

(Beifall bei der PDS)

Die Punkte 1 bis 5 müssen in der Landesjugendbehörde auch unabhängig von der Standortdebatte umgesetzt werden, damit das beratende Element, welches ein sehr wichtiges in der Jugendhilfe ist, in der oberen Landesjugendbehörde eine besondere Rolle spielt und auch wieder im Mittelpunkt der Arbeit stehen muss. Mehr möchte ich an dieser Stelle zu diesem Antrag nicht äußern.

(Beifall bei der PDS)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh, bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte anknüpfen an die Ausführungen meines Kollegen Panse. Wir sind kein zentralistischer Staat und das drückt sich auch darin aus, dass wir Landesbehörden außerhalb der Landes

hauptstadt in anderen Regionen des Freistaats platzieren und ansiedeln. Dort, wo es bereits geschehen ist, funktionieren diese Landesbehörden ausgezeichnet, z.B. auch das LASF, das Landesamt für Soziales und Familie in Suhl, zu dem das Landesjugendamt gehört.

Meine Damen und Herren, im SPD-Antrag geht es vermeintlich um die Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde, also im Landesjugendamt in Meiningen. Es folgen sechs Forderungen und eine Begründung. Hauptbegründung für den SPD-Antrag ist die Tatsache, dass der seit 1994 geplante Umzug des Landesjugendamts in ein neues, modernes Verwaltungsgebäude nach Suhl nunmehr Schritt für Schritt erfolgen kann. Für die Abgeordneten des Thüringer Landtags und auch für die Gäste sind vielleicht erst einmal folgende Informationen dazu wichtig. Das Thüringer Landesjugendamt als Träger der überörtlichen Jugendhilfe ist seit seiner Gründung keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung des Landesamts für Soziales und Familie in Suhl. Es hat derzeit 49 Mitarbeiter, von denen 33 in Meiningen arbeiten und 16 in einer Außenstelle in Erfurt. Also, es ist eine geteilte Behörde zurzeit. 1994 wurden im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses Ausgleichsmaßnahmen zur Kreis- und Gebietsreform beschlossen, alle Abteilungen des Landesamts für Soziales und Familie, zu denen auch das Landessozialamt und das Landesjugendamt gehören, in Suhl an einem einzigen Standort zu konzentrieren. Inzwischen ist der Baufortschritt so weit vorangekommen, dass mit dem Umzug schrittweise begonnen werden kann, wobei die endgültige bauliche Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes voraussichtlich erst im Jahre 2006 erfolgt sein wird. Der Umzug wird schrittweise erfolgen, etwa so wie der Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin. Zunächst werden schrittweise sieben Mitarbeiter von Erfurt nach Suhl sowie sechs Mitarbeiter von Meiningen nach Suhl umgesetzt. Sobald es neue Räumlichkeiten in Suhl gibt, werden auch die Übrigen folgen. Ich darf erst mal feststellen, grundsätzlich hängt die Arbeit in einer Behörde in erster Linie nicht vom Standort ab, sondern von der Qualifikation und vom Engagement der Mitarbeiter.