Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Ich möchte sehr gern auf den zweiten Teil Ihres Antrags eingehen, auf den Teil, wo Sie sich auf die Kinderschutzdienste beziehen. Die Kinderschutzdienste hatten wir in den letzten Jahren mehrfach hier zum Thema, aber - und das erleben wir in den Diskussionen vor Ort - die Kinderschutzdienste sind nicht zuallererst dadurch gefährdet, weil die landesgesetzlichen Verankerungen fehlen, sondern - und das sage ich hier ganz deutlich - die Kinderschutzdienste sind dann gefährdet, wenn kommunale Verantwortungslosigkeit damit einhergeht. Wir haben dies bei der Schließung des Kinderschutzdienstes in Saalfeld/Rudolstadt erlebt, wir haben dies bei den Diskussionen im Unstrut-Hainich-Kreis erlebt, und ich denke, wir sollten alle als Landespolitiker, aber auch als Kommunalpolitiker mit darauf hinwirken, dass die Kinderschutzdienste vor Ort erstens erhalten bleiben, zweitens aber auch in hoher Qualität arbeiten können. Das Land leistet seinen Beitrag dazu mit einer 50-prozentigen Förderung der Personalstellen in den Kinderschutzdiensten. Selbstverständlich erwarten wir, dass dies die kommunale Ebene ganz genauso tut.

(Beifall bei der CDU)

Der Gemeinde- und Städtebund hat in einem Schreiben an den Landesjugendhilfeausschuss darauf hingewiesen, dass es derzeit eine rechtlich ungenaue Regelung gibt, eine rechtlich ungenaue Verankerung der Kinderschutzdienste, nämlich in den §§ 27 ff im SGB VIII und in § 20 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Diese rechtliche Unklarheit führt dazu, dass in einigen Kommunen die Kinderschutzdienste nicht zwingend finanziert werden. Insofern bin ich Ihnen dankbar für die Initiative, dass wir an dieser Stelle auch die rechtliche Klarstellung, auch die rechtliche Verankerung wollen. Dem werden wir uns auch in der Diskussion nicht entziehen. Aber wir müssen dann auch - und das gehört bei den Kinderschutzdiensten dazu - die Qualitätsstandards in die Diskussion einbeziehen. Sie wissen, dass der Landesjugendhilfeausschuss sich derzeit sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, dass da ein Papier in Vorbereitung ist, was die Qualitätsstandards für die örtlichen Kinderschutzdienste in Thüringen klar definiert. Auch dies sollte sich dann letztendlich bei der Familienförderung, bei einer gesetzlichen Initiative in dieser Richtung wiederfinden.

Abschließend möchte ich heute für die erste Beratung des Gesetzentwurfs noch zusammenfassen, ich bin schon der Auffassung, dass sich in Ihrem Gesetzesantrag richtige Ansätze finden, aber ich bleibe dabei, ich sehe diesen Antrag als zu kurz gesprungen an. Ich möchte, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission einbeziehen. Ich begrüße und rege das auch für unsere Fraktion an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit weiterberaten, aber darüber hinaus auch im Justizausschuss, denn es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf einer Fraktion. Und natürlich werden wir uns dazu auch die fachlichen Stellungnahmen von denjenigen einholen müssen, die letztendlich betroffen sind, das sind die Familienverbände, aber das wird auch der Landesjugendhilfeausschuss sein. Insofern kann ich Ihnen dann auch den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie ein ganzes Stück weit bewusst die Möglichkeit einkalkuliert haben, dass Ihr Antrag der Diskontinuität zum Opfer fällt. Insofern bleibe ich dabei, was ich vorhin gesagt habe, vor diesem Hintergrund ist es letztendlich nichts anderes als ein Schaufensterantrag, aber, das darf ich Ihnen für unsere Fraktion versichern, nach dem 13. Juni wird die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag genauso intensiv weiter Familienpolitik gestalten und wir werden dann ein Familienförderungsgesetz hier in den Thüringer Landtag einbringen, was wir insgesamt mit allen Fraktionen ausführlich diskutieren werden, was dann tatsächlich auch den Namen verdient. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Abgeordnete Nitzpon zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes macht aus meiner Sicht zwar deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt, das haben wir schon immer hier gesagt, zugleich versetzt er mich jedoch auch in Erstaunen, denn der Thüringer Facharbeitskreis für Ehe-, Familien- und Lebensberatung lädt jährlich zu einer Beratung zur Umsetzung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes und der entsprechenden Richtlinie zur Förderung der Beratungsstellen ein. Frau Bechthum und auch Frau Arenhövel sind in jedem Jahr immer auch anwesend. Aus dem Sachbericht des Facharbeitskreises sowie aus den mündlichen Ausführungen war zu entnehmen, dass die Landesförderung seit 1998 zwar gestiegen ist, gleichzeitig aber der Bedarf an Beratung in der Breite angewachsen und damit ein deutlicher Anstieg der Zahl der bearbeiteten Fälle, zum Beispiel im Vergleich der Jahre 2001 zu 2002 um 668 Fälle auf 14.253 zu verzeichnen ist. Eine der Ursachen für den Anstieg wird benannt und ich zitiere: "... vermutlich eine Unterversorgung und geringe Anzahl von zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten insbesondere in Thüringen im ländlichen Bereich. Klientinnen werden aufgrund extrem langer Wartezeiten in diesen Praxen von dort an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen weiter verwiesen." Ich sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf in der Ausbildung und Zulassung von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in Thüringen. Hier liegen wir nämlich im Vergleich zu anderen Bundesländern im ganz unteren Bereich. Zudem sehe ich eine Verschiebung zu steuerfinanzierten Leistungen. Alles das sind Probleme, die einer sachlichen Klärung auch in einem Ausschuss bedürfen.

Zugenommen hat auch die Vielschichtigkeit der Problemlagen, die so genannten Multiproblemfamilien und die Beratungsdauer pro Fall ist auch angestiegen. Während die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern, den Schulen und den Diensten des Gesundheitswesens als gut bezeichnet wird, gibt es aber Defizite in der Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Sucht- und Drogenberatungsstellen. Warum, meine Damen und Herren, erwähne ich das alles? Es gibt sowohl eine Bestandsfeststellung als auch eine Bedarfsermittlung, aber alles müsste in Gänze zusammengefasst werden.

(Beifall bei der PDS)

Was fehlt, meine Damen und Herren, ist ein Gesetzentwurf zur Familienförderung, der den Namen auch wirklich verdient - das hat auch Herr Panse hier schon gesagt -, der nämlich klare Lösungen für alle Probleme anbietet. Doch diese Lösungen kann ich in Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Abgeordnete der SPD, nicht finden. Es ist kein Beitrag zur Lösung vorhanden.

Meine Damen und Herren, ich bin überhaupt erstaunt, mit welcher Ambivalenz sich die SPD-Fraktion zu familienpolitischen Fragen äußert. Als es nämlich in der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" um den Schwerpunkt Familie und Bildungssystem ging, enthielten Sie sich dem Sondervotum. Dabei geht es gerade in diesem Votum um die Herstellung angemessener Rahmenbedingungen zur Stärkung von elterlicher Erziehungskompetenz und zur Beförderung kindgerechter Bildungsprozesse, die an dem tief greifenden Strukturwandel von Gesellschaft, Familie und Geschlechterverhältnis ansetzen muss, wie soziale Ungleichheit, wie der Geschlechterfrage, wie auch der Betreuung, Erziehung, Bildung als Ganzheitlichkeit und Vernetzung familienunterstützender Bildungs- und Beratungsangebote. Ich glaube, all das kann eigentlich in einem Gesetzentwurf ganz konkret beschrieben und festgelegt werden. Die Herkunftsfamilie erweist sich in dieser Gesellschaft als primäre Sozialisationsinstanz für Kinder. Ich verweise da nur auf die PISA-Studie. Für unsere Fraktion gehört zu den Rahmenbedingungen deshalb auch und in erster Linie die Schaffung von Arbeitsplätzen für Männer und Frauen mit einem existenzsichernden Einkommen und die berufliche Perspektive für Jugendliche, um ganz einfach die Abwanderung zu stoppen. Das haben wir aber hier schon so oft gesagt und auch Vorschläge unterbreitet. Davon, liebe Abgeordnete der SPD-Fraktion, ist in Ihrer Familienförderung im Gesetzentwurf nichts sichtbar.

Auffallend an diesem Gesetzentwurf ist, dass in den beiden §§ 19 und 20 jeweils die Einschränkung der Finanzierung erfolgt - ich zitiere: "Das Land gewährt Zuschüsse nach Maßgabe des Haushalts." Dabei bleibt allein bei dieser Formulierung Ihr Gesetzentwurf hinter dem derzeit gültigen Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz zurück. Sie haben nicht einmal in diesem Gesetzentwurf eine Gewährleistung der Finanzierung für die gegenwärtig bestehenden Familienangebote aufgenommen. Zudem lässt Ihre Formulierung in jedem Paragraphen der finanziellen Einschränkung auch den Abbau von Beratungsstellen ohne Wenn und Aber zu.

Nicht nachvollziehen kann ich den Begriff der "Veranstaltungen" in Ihrem Gesetzentwurf. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie, meine Damen und Herren von der SPD, insbesondere Sie, Frau Pelke, gegen die Veranstaltung "Familientag" am 8. Mai polemisiert. Sie haben im Haushalt sogar einen Antrag gestellt, das Geld ganz einzusparen. Was meinen Sie denn nun mit "Veranstaltungen", die Sie hier benannt haben? Vielleicht kann man das auch in einem Ausschuss klären. Daraus, so wie aus den allgemeinen unkonkreten Formulierungen, kann ich auch nur wie Herr Panse entnehmen, dass das alles Wahlkampfgetöse ist. Willensbekundungen in Paragraphen zu gießen, halte ich jedoch für überflüssig. Ich habe den Eindruck, dieser Gesetzentwurf ist zwar gewollt, aber nicht gekonnt, weil er keine konkreten Verbindlichkeiten festhält. Vielleicht ist er aber auch ein heimliches - ich meine dann aber unheimliches - Koalitionsangebot an die regierende

CDU für die neue Legislaturperiode, weil ja auch in den Thüringer Gesetzen, die mit CDU-Mehrheit hier beschlossen wurden, immer dieser Passus "nach Maßgabe des Haushalts" ohne konkrete Dinge festgeschrieben wurde. Ich meine, wir können einige Fragen vielleicht noch im Ausschuss klären, deswegen wird sich meine Fraktion einer Ausschussüberweisung nicht versperren. Wir werden dem zustimmen, aber ich sage Ihnen meine ganz persönliche Meinung: Eigentlich gehört dieser Antrag nicht in einen Ausschuss, weil Wahlwerbung dort nicht besprochen werden sollte. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Frau Abgeordnete Pelke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ganz ehrlich, Frau Nitzpon, Ihre persönliche Meinung hätte mich jetzt an dem Punkt auch gar nicht interessiert. Mich interessiert eigentlich, was macht die PDS-Fraktion an diesem Punkt. Wenn Sie jetzt deshalb etwas kritisch reagieren, weil Sie möglicherweise den Zeitpunkt, sich in das Thema "Familienpolitik" ernsthaft mit einzubinden, verpasst haben und deshalb sauer sind, dass es andere tun, dann ist das Ihr Problem, daran kann ich auch nichts ändern.

Der zweite Punkt: Ich freue mich auch über die Übereinstimmung Ihrer Seite und der von Herrn Panse, indem Sie sagen, das ist Wahlkampfgetöse. Wenn aber andere hier Anträge vorlegen oder Veranstaltungen auf den 8. Mai legen und es "Familientag" nennen unter dem Motto: "Schön, dass wir uns mal getroffen haben und darüber geredet haben", ansonsten hat es der Familie, den Verbänden und denen, die mit Familie zu tun haben, nichts gebracht, wenn Sie das jetzt nicht mehr kritisieren, ist das auch Ihre Sache. Wir kritisieren es, weil wir sagen, das Geld, was diese Veranstaltung kostet, das hätte man den Familienverbänden und denen, die mit Familie arbeiten, zugute kommen lassen sollen und nicht anders herum. Aber gut, Sie haben eine Übereinstimmung und tun jetzt so, als ob wir uns mit diesem Antrag das erste Mal zum Thema "Familienpolitik" äußern; das ist nicht der Fall.

Ein Teil dieser Dinge, die hier jetzt in einem Gesetzentwurf festgeschrieben sind zur gesetzlichen Verankerung von Familienbildung, Familienerholung, Familienberatung, all dieses haben wir hier schon beantragt und da war es der CDU ja nicht mal angenehm, über diese Dinge gegebenenfalls im Ausschuss zu reden. Auch über das Thema "Kinderschutzdienste", Herr Panse, haben wir hier gesprochen. Ein bisschen, muss ich ja eingestehen, haben Sie jetzt an dem Punkt hier zumindest nach meiner Ansicht geeiert. Ich habe so das Gefühl, dass es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf, der im Übrigen nie alle Probleme lösen soll, das haben wir nie behauptet, denn wir legen ja einen Gesetzentwurf vor, der

durchaus verändert und diskutiert werden kann und das erwarte ich dann auch in einer Ausschussberatung. Aber, wie gesagt, wir haben diese Themen schon frühzeitig angesprochen und haben eigentlich erwartet, dass man ernsthaft damit umgeht.

Zum Thema "Kinderschutzdienste" wissen Sie ganz genau, wenn man dann die Frage der Qualität stellt, dann hat das auch mit einer vernünftigen Entlohnung derer, die in den Kinderschutzdiensten arbeiten, zu tun, und dass das mit der bisherigen Unterstützung nicht ableistbar ist, müssten Sie eigentlich auch in Gesprächen mit den Vertretern der Kinderschutzdienste schon erfahren haben. Auch das Schönreden, dass in den Bereichen Familienpolitik nichts gekürzt worden ist, das wissen Sie selber, das stimmt nicht. Auch für mich gehört zum Thema "Familienpolitik" noch eine ganze Menge mehr und damit komme ich jetzt auf das, was ich vorhin ansprechen wollte. Auch das Thema "Behindertenpolitik" gehört zur Familienpolitik. An diesem Punkt haben Sie zwar immer, und Frau Arenhövel hat das ja deutlich gesagt, den Gesetzentwurf der SPD eigentlich als einen guten Gesetzentwurf betrachtet, aber aus Ihrer Sicht nicht genügend Geld in den derzeitigen Haushaltskassen vorgefunden und demzufolge verwiesen, dass die CDU nach dem 13.06. dann bereit ist, ein solches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu machen. Ein bisschen, Herr Panse, hatte ich eben bei Ihnen auch das Gefühl, dass Sie inhaltlich mit dem, was wir hier vorlegen, eigentlich einverstanden sind, aber mal wieder nicht gut sein kann, was von der verkehrten Seite kommt. Änderungen und andere Initiativen können doch gern von Ihnen mit eingebunden werden.

Das Thema, was Sie angesprochen haben, "Familienbündnisse": Wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen haben, sehr geehrter Herr Panse, geht es genau darum, ernsthaft über Beteiligung zu reden und nicht ein Landesfamilienbündnis so als eine nette Runde zu begreifen, was ja gar keine Beschlusskompetenzen hat. Abgesehen davon halte ich die Themen für gut, die dort beraten werden und auch den Einladerschlüssel, gar keine Frage. Nur, in unserem Gesetz wollen wir, dass lokale Familienbündnisse und dass Landesfamilienbündnisse mit eingebunden werden, dass sie beteiligt werden, und das auf einer gesetzlichen Grundlage. Ich denke, an dem Punkt sind wir gar nicht so weit auseinander. Dass Sie auch immer Interesse daran haben, dass die Entscheidungen, gerade im Bereich der Jugendhilfe, gerade im Bereich der Familienpolitik mit den Trägern abgestimmt werden mit ordentlicher Beteiligung, da sind wir auch nicht so weit auseinander, insofern, denke ich, ist dieses eine vernünftige Grundlage.

Ich sage auch noch einmal deutlich, ohne den Bestand zu analysieren, darüber nachzudenken, was in der Kommune, was vor Ort notwendig ist, möglicherweise auch effizientere Methoden der Zusammenarbeit zu finden, wenn Sie das unter negativen Einsparaspekten sehen, Frau Nitzpon, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Auch die Jugendförderpläne, die es dankenswerterweise seit einigen

Jahren gibt, seit Einbringung der Jugendpauschale, die nunmehr auch Grundlage sind und Planungssicherheit geben, zeigen sehr deutlich, dass man darüber reden kann, wie kann ich effizient das eine oder andere miteinander verbinden, möglicherweise auf das eine oder andere verzichten, aber doch deutlich Prioritäten setzen, was im Jugendbereich notwendig ist.

Analog dieses Beispiels wollen wir die Familienförderplanung vernetzen. An dem Punkt gebe ich Frau Nitzpon Recht, es gibt alle möglichen Bestandsaufnahmen, nur es wird zu wenig zusammengeführt und letztendlich unter dem Aspekt zu sagen, wir haben kommunale Familienförderpläne, die münden in einem Landesfamilienförderplan, der uns dann sagt, was die Prioritäten sind. Danach, meine Damen und Herren, müssen wir uns sehr wohl über die Frage der Finanzen unterhalten und da stehe ich dazu, dann haben wir Prioritäten zu setzen. Wer Familienpolitik als Schwerpunktthema ansieht, der muss dann auch die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stellen, sonst ist er nicht ehrlich. Solche Dinge kann man nicht einfach regeln, indem man wenige Wochen vor der Landtagswahl eine Veranstaltung hier rund um den Landtag macht, die sich Familientag nennt, aber die bei Gott nichts bringt für diejenigen, die sich hier in diesem Land um Familie kümmern. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Zeh, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vorgelegt wurde aus den Reihen des Hauses, nämlich der SPD-Fraktion, ein Familienfördergesetz. Das begrüße ich als Familienminister natürlich ausdrücklich.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf an der Stelle nur ergänzen, ein Familienfördergesetz wird in der CDU Thüringen seit der Konstituierung des CDU-Familienforums bereits seit Ende 2001 diskutiert. Dabei wurden von Anfang an die Familienverbände, die Frauenverbände, die Wohlfahrtsverbände und andere in die Diskussion mit einbezogen. Im Herbst 2002, wie Frau Kollegin Bechthum das hier dargestellt hat, hat die SPD diese Diskussion offenbar aufgegriffen und in diesem hohen Haus einen Antrag eingebracht in der Drucksache 3/2728, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, in bestimmter Weise - es wurden auch Eckpunkte darin fixiert - einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Frau Abgeordnete Bechthum, Frau Pelke, ja, wir haben diesen Antrag damals abgelehnt. Mein Vorgänger im Amt, der heutige Fraktionsvorsitzende der CDU

Fraktion, Herr Dr. Pietzsch, hat auch gesagt warum. Ein Gesetz muss natürlich den Zweck haben, auch etwas von der Sache her Neues zu regeln. Das war damals in den Vorlagen nicht zu erkennen und diese Aussage teile ich natürlich ausdrücklich. Jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode und damit in denkbar schlechter Zeit für eine sorgfältige parlamentarische Behandlung, kommt die SPD mit einem eigenen Gesetzentwurf heraus. Sie greift darin Forderungen auf, die sowohl vom Ministerpräsidenten Dieter Althaus als auch dem Beirat für Familienfragen beim Ministerpräsidenten als auch in der Enquetekommission "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" thematisiert worden sind. Ich sagte bereits, natürlich freue ich mich, dass neben der Landesregierung auch der Gesetzgeber, sprich Parlament, familienpolitische Akzente setzt. Ich muss nur sagen, es wäre glaubwürdiger gewesen, wenn Sie Ihre Stimme mindestens ebenso laut erhoben hätten, als der Bundesgesetzgeber, nämlich die SPD und Bündnis 90/Grüne, das Bundeserziehungsgeld in der Weise eingeschränkt hat, wie es ab 01.01.2004 eingeschränkt worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schade, dass Sie hier ruhig geblieben sind. Es wird eine Vielzahl unserer Frauen hier

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das ist nicht wahr, wir haben uns dazu geäußert und das wissen Sie auch. Seien Sie doch ehrlich.)

im Osten betreffen, nämlich die Einkommensgrenzen sind beim Bundeserziehungsgeld gesenkt worden und das trifft leider auch viele Frauen hier. Das sind falsche familienpolitische Akzente. Deshalb teile ich auch die Ansicht meines Kollegen Panse. Ich befürchte, dass dieser Antrag auch mit Blick auf den Wahlkampf gestellt worden ist. Ich sage auch, wenn man sich diesen Antrag anschaut, spricht vieles dafür. Denn dieser Antrag ist mit sehr heißer Nadel gestrickt, also schnell noch, nachdem der Ministerpräsident angekündigt hat, ein solches Familienfördergesetz in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg bringen zu wollen, ziehen Sie ein solches Gesetz aus Ihrer Tasche. Ich hatte ja bereits gesagt, ich begrüße das ausdrücklich und deswegen betrachte ich das auch als ein Diskussionspapier, aber keinesfalls als einen ausgereiften Gesetzentwurf. Ein Familienfördergesetz muss meines Erachtens mehr sein als ein Kommentar zu § 80 und einigen anderen Paragraphen des Sozialgesetzbuchs VIII bezüglich Kinder- und Jugendhilfe. Bei der Familienbildung beispielsweise will ich mehr als nur in Anlehnung an das KJHG die freien Träger der Jugendhilfe in den Blick nehmen, denn Familienbildung ist seit langem durchaus auch Sache beispielsweise der Erwachsenenbildung. Die Initiative des Ministerpräsidenten, eine Elternakademie als Vernetzungsagentur zu errichten, ist es meines Erachtens auch wert, gesetzlich verankert zu werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage auch das ausdrücklich, ich begrüße es, dass Sie das von Ministerpräsident Althaus initiierte Landesbündnis für Familie und die lokalen Bündnisse für Familien gesetzlich verankern wollen. Es bedarf dazu aber einer genaueren gesetzlichen Bestimmung, die diese Einrichtungen auch beschreiben und gesetzlich fixieren. Immerhin - und das muss man Ihnen zu Gute halten -, die SPD erkennt an, dass die Initiativen des Ministerpräsidenten eine gute Politik sind und es wert sind, fortgeführt zu werden. Das kann ich natürlich nur gutheißen, Frau Kollegin Pelke.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte mich weiterhin für eine gesetzliche Verankerung der Landesleistung für Schwangere und Familien in Not aussprechen, Kollege Panse hat es hier ausführlich dargestellt. Deshalb vermisse ich auch die wohl erwogene Empfehlung der Enquetekommission "Wahrung der Würde des Menschen in Grenzsituationen", ein Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz im Rahmen eines Familienfördergesetzes zu erarbeiten.

Meine Damen und Herren, schließlich ist nicht klar, ob das in dem Gesetzentwurf geforderte Instrument eines Familienförderplans bzw. Landesfamilienförderplans schon wegen der damit ausgelösten Bürokratie nicht vermeidbare zusätzliche Kosten bedeutet.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Es war wirklich der erste Augenblick, ehrlich.)

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf hat noch einen zweiten Schwerpunkt, nämlich den Kinderschutz. Es ist richtig, Kinder sind leider in unserer modernen aufgeklärten Gesellschaft immer noch Opfer von Gewalt, und zwar körperlicher wie seelischer, und sie sind Opfer von Vernachlässigungen. Das ist nicht nur unerträglich, es ist je nach Tatvorwurf auch ein Verbrechen an unseren Kindern.

Meine Damen und Herren, es ist leider noch nicht alles. Neueste Studien ergeben, dass die heutigen Opfer später vielfach selbst zu Tätern werden. Derjenige, der Gewalt in frühester Jugend erlebt hat, neigt erwiesenermaßen eher dazu, selbst wiederum Gewalt auszuüben. Deshalb stehen wir alle in der Verantwortung, dem Einhalt zu gebieten. Wir haben unsere Kinder zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen zu erziehen. Deshalb habe ich auch viel Sympathie für diese Einlassung im Gesetzentwurf. Ich möchte dennoch aber auf einen Punkt zu sprechen kommen, der meines Erachtens bedacht werden muss und der gegebenenfalls in dem zuständigen Ausschuss noch einmal beleuchtet werden sollte. Ich möchte nämlich darauf hinweisen, dass es zum Kinderschutz bereits eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt. Ich verweise hier auf die Artikel 2 und 6 des Grundgesetzes, Artikel 19 unserer Thürin

ger Verfassung sowie auf die §§ 1, 14, 27 und 85 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und auf die §§ 14, 15 und 20 unseres Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Es fragt sich also somit, ob es tatsächlich auch noch einen rechtlichen Handlungsbedarf gibt. Ich denke, wir haben rechtlich sehr gute Grundlagen, um dem zu begegnen. Wir müssen dies nur umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen neben den reinen Maßnahmen in den Bereichen Familienbildung, Familienerholung und auch Familienberatung nach § 16 Ausführungsregelungen zur Schwangerenkonfliktberatung und gesetzliche Regelungen für die Arbeit der Thüringer Stiftung "Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not" schaffen. In diesem Zusammenhang, meine ich, können vielleicht auch Regelungen zu Kinderschutzdiensten erwägenswert sein. Nur, meine Damen und Herren, das bedarf natürlich einer ausführlichen Diskussion und ist in einer so kurzen Zeit, die uns noch verbleibt, kaum möglich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/4129 an die Ausschüsse. Genannt wurde der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Justizausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Federführung haben soll. Gut, dann werden wir das so abstimmen. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überwiesen. Wir stimmen ab über die Überweisung an den Justizausschuss. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann legen wir die Federführung fest. Wer für die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Gibt es beides nicht. Dann ist das so festgelegt und wir können den Tagesordnungspunkt 6 abschließen.

Ich rufe den neuen Tagesordnungspunkt 6 a auf

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/4125 ERSTE BERATUNG

Herr Abgeordneter Döring, Sie werden den Gesetzentwurf begründen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf hat folgenden Hintergrund: In seiner jetzigen Fassung trägt das Thüringer Schulgesetz den Erfordernissen der Zeit, wie sie sich aus PISA und auch ähnlichen internationalen Vergleichsstudien ergeben, nur höchst unzureichend Rechnung. Im Gesetzestext finden international weit verbreitete und in der wissenschaftlichen Fachdiskussion unumstrittene Strukturelemente schulischer Bildung und Erziehung nahezu keinen Niederschlag. Ich nenne hier nur längeres gemeinsames Lernen, der Ausbau schulischer Ganztagsangebote, eine stärkere Eigenständigkeit der Schulen und Schulprofilierung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluierung der schulischen Bildungsqualität. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen erscheinen uns unumgänglich, um das Thüringer Schulsystem endlich in ausreichendem Maße an den internationalen Bestrebungen zur Reform und qualitativen Verbesserung schulischer Bildung und Erziehung partizipieren zu lassen.