vergabe auf der Basis eines Schreibens des Auftragnehmers gefolgt. Letztendlich stimmte der Aufsichtsrat ohne vergleichbares Zahlenmaterial am 22.12.1997 vor Weihnachten dem Service-Leasing-Vertrag zum Erwerb von 52 Unimog und 62 Lkw zu; der Gesellschafter am 09.01.1998. Die Wertung im Ergebnis des vorgelegten Untersuchungsberichts, dass mit dem Projekt "CharterWay" der Gesellschaft ein kostengünstiger Fuhrpark zur Verfügung gestellt worden sei, muss bezweifelt werden, da Vergleichsangebote - wie eben gesagt - zur Fahrzeugbeschaffung nicht da waren.
Kommen wir zu einem weiteren Kapitel bei der TSI dem System "Medes", ein satellitengeschütztes Datenerfassungssystem, das es ermöglichen sollte, Betriebsdaten automatisch zu erfassen, um Verwaltungskosten zu minimieren. Zunächst ein kurzer Exkurs: Herr Winter war vor seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der TSI als Betriebsleiter bei der Firma Beilhack in Oberbayern tätig; als Maschinenbauunternehmen, das u.a. Geräte für den Winterdienst herstellte, wurden bereits 1996 elektronische Datenerfassungssysteme im Winterdienst mit vertrieben. Herr Winter kannte natürlich das System, denn er war für dessen Vertrieb verantwortlich. Das vorhandene System sollte technisch erweitert werden. Herr Winter führte Gespräche bezüglich der Novellierung des Systems mit Herrn Metz, Inhaber der Firma Metz in Haar bei München. Dieses Gespräch war ganz günstig, denn man kannte sich sehr gut von früher her. Kurz nach dem Weggang von Herrn Winter zur TSI beendete Herr Metz das Engagement zur Weiterentwicklung des mobilen Datenerfassungssystems Mobidat 96 bei der Firma Beilhack.
Das Landesstraßenbauamt in Thüringen hatte für diesen Zeitpunkt ein Abrechnungssystem durch die Firma Müller und Co. in der Schweiz einrichten lassen und es legte darauf großen Wert, dass für die erfassten Daten Schnittstellen implementiert wurden, die es ermöglichten, mit dem System LISA beim Landesstraßenbauamt die neugewonnenen Daten direkt zu verarbeiten. Herr Winter stellte dem Aufsichtsrat unter anderem im Rahmen des Lageberichts für das Jahr 1998 das Projekt "Medes" vor. Er verwies zwar darauf, dass es Erprobungen anderer Systeme gegeben habe, aber die Firma Müller und Co. ausschließlich der Firma Metz gegenüber bereit war, die Schnittstellenparameter zu LISA offenzulegen. Aus diesem Grund sei ein öffentliches Vergabeverfahren hinsichtlich des Erwerbs des Systems hinfällig.
Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 18.03.1999 der Beschaffung des Systems Medes zu. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden der TSI Entwicklungskosten in Höhe von 147.000 DM in Rechnung gestellt. In dem Vertrag wurden dann 109.000 DM zu Gunsten gegengerechnet, es blieben noch 38.000 DM hängen. Die Notwendigkeit der Ausgabe von weiteren 34.000 DM Beratungskosten war nicht hinreichend feststellbar. Abschließend muss zum Beschaffungsvorgang des Systems "Medes" Folgendes festgestellt werden:
Zweitens, der Geschäftsführer stellte die Situation der Mitwettbewerber auf dem Markt nicht umfänglich und hinreichend dar.
Drittens, er täuschte den Aufsichtsrat als er feststellte, dass die Firma Müller nur an die Firma Metz Schnittstellendaten des Systems LISA weitergeben wollte.
Viertens, im Ergebnis der Beweisaufnahme stellte der Untersuchungsausschuss ferner fest, dass es zum Zeitpunkt der Entwicklung und der Beschaffung des Systems "Medes" zwar Erfassungsgeräte für den Straßendienst, insbesondere den Winterdienst, gegeben hatte, diese aber, soweit die Unterlagen dem Untersuchungsausschuss vorlagen, nicht telematisch waren.
Sechstens, die Nichtdurchführung einer öffentlichen Ausschreibung war ein eklatanter Verstoß gegen das Vergaberecht.
Zu den Bereichen Rechtsberatung und Gutachten möchte ich nur noch anmerken, dass es überflüssig war, Gutachten in diesem Umfang in Auftrag zu geben. Diese Kosten wären sinnvoller auf Thüringer Straßen angewendet und eingesetzt worden. Bei der Verrechnung der Gutachten ist auffällig, dass es hier zu Teilaufträgen unter einer Gesamtrechnungsnummer gekommen ist. Das lässt auch den Verdacht aufkommen, dass auch hier die Zustimmung des Aufsichtsrats, die Grenze liegt bei 50.000 DM, umgangen werden sollte. Die im Abschlussbericht getroffenen Aussagen zur Besetzung der Geschäftsführung mit mehreren Geschäftsführern ist irrelevant und absurd. Dem Geschäftsführer obliegt in seiner Funktion die Bestellung und die Auswahl geeigneten Fachpersonals. Ferner sollte er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit über ausreichende Qualifikationen verfügen, bestimmte Aufgabenstellungen, wie die Darstellung der Unternehmensziele, die Geschäftsentwicklung, die Personalentwicklung und die Kostenstruktur im Rahmen eines originären Geschäftsbetriebs selbst zu erarbeiten und diese nicht zur Bearbeitung an Dritte zu vergeben.
Nur noch ein kleines Bonbon zum Schluss, die Besetzung des Controllers in der TSI: Über die Notwendigkeit eines Controllers in einem Unternehmen müssen wir hier wohl nicht streiten, zumindestens in einem Unternehmen in dieser Größenordnung nicht. Aber dafür wurde in der TSI eine Annonce in der FAZ geschaltet zum Preis von 11.616 DM, und dazu kam noch eine Dienstleistung für die Schätzung des Controllers in Höhe von 30.000 DM. Wenn man die Gesamtsumme sieht, dann muss man annehmen, dass die Berge kreißten, aber es ist halt leider nur ein Mäuslein geboren worden. Im Falle der Besetzung der
Position des Controllers im Februar 1999 wurde vom ursprünglichen Bedarfsprofil in dieser Position abgewichen und im Rahmen der überregionalen Stellenausschreibung die Position mit einem erst unmittelbar vor dem Examen stehenden Mitarbeiter besetzt, obwohl die oben genannte Stellenausschreibung eine mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung auf diesem Gebiet vorsah. Hier wurde wieder Geld ausgegeben, das im Straßen- und Unterhaltungsdienst besser eingesetzt worden wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle hier in meiner Bewertung des Untersuchungsergebnisses fest, dass es sowohl durch das Handeln von Mitgliedern der Geschäftsführung als auch durch das Nichthandeln von Vertretern der Landesregierung zu Fehlern gekommen und dem Land Schaden entstanden ist. Da bin ich natürlich nicht auf der Linie von Herrn Schugens.
Warten wir im Übrigen auf den Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Mitglieder der Geschäftsführung der TSI. Sie werden - so glaube ich - das Bild abrunden. Ceterum censio, wenn Sie mich verstehen, wer noch ein bisschen Latein gehabt hat, das heißt soviel wie: im Übrigen bin ich der Auffassung,
nicht Car..., nein es kommt etwas anderes, es ist eine rein persönliche Auffassung. Ich erlaube es mir, sie Ihnen noch vorzutragen. Die Teilnahme an einem Untersuchungsausschuss empfehle ich jedem Abgeordneten zum Zwecke des Sammelns von Erfahrungen. Es ist richtig schön dort. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden, über 32 Sitzungen, 48 Monate über 150 Seiten Bericht, der heute auf dem Tisch des Hauses liegt und im Prinzip mit dieser parlamentarischen Debatte im Wesentlichen die Arbeit des Untersuchungsausschusses den Abschluss findet. Ich sehe für mich nicht die Notwendigkeit, zu allen Gliederungspunkten, insbesondere zu den ermittelten Tatsachen bzw. den Ergebnissen und dem Bericht hier sprechen zu wollen. Wen das interessiert, den verweise ich immer auf die aufgeschriebenen Seiten dieses Berichts.
Ich würde aber gern einige Bemerkungen zu diesem Bericht machen. Ich würde gern aus einem Kommentar zur Thüringer Landesverfassung zitieren, in dem Herr Dr. Linck formuliert. Ich möchte gern zitieren: "Untersuchungsausschüsse sind parlamentarische Formen zur Offenlegung von Sachverhalten vor der Öffentlichkeit aus unterschiedlicher parteipolitischer Sicht." Ich glaube, das trifft auch auf die heutige Diskussion der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu. Bei allen unterschiedlichen politischen Ansichten und Auffassungen über Handlungen im Zusammenhang mit der Organisationsprivatisierung ist im Bericht verankert, dass im Rahmen der Ermittlungen der Untersuchungsausschuss keine Anhaltspunkte dafür feststellen konnte, dass im Untersuchungsauftrag genannte Personen persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften der TSI gezogen haben. Richtig, Herr Schugens, Sie haben darauf hingewiesen. Das ist aber schon das einzig klare Ergebnis entsprechend dem Untersuchungsauftrag aus meiner Sicht, da stimme ich ein Stück weit dem Kollegen Lippmann zu, und auch sicherlich das Einzige, was alle drei Fraktionen einigen wird.
Herr Schugens, Sie haben daraus den großen Bogen geschlagen, dass die Arbeit der Landesregierung bezüglich der TSI im Wesentlichen erfolgreich und nicht zu beanstanden war. Ich glaube, das gibt der Untersuchungsbericht wirklich nicht her. Es ist legitim, wenn Sie jetzt aus Ihrer parteipolitischen Sicht, wie Herr Dr. Linck formuliert hat, das als regierungstragende Fraktion so sehen. Aber ich glaube, das gibt es nicht her. Die Frage, ob Schaden für das Land im Zusammenhang mit Handlungen von im Untersuchungsauftrag genannten Personen eingetreten ist, ist meines Erachtens nach nicht zu verneinen. Das steht auch nicht so in den Ergebnissen. Auch hinsichtlich mit der Privatisierung zu erreichender Effekte an Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Straßenwartung und -instandhaltung bleiben nach meiner Überzeugung größere Zweifel übrig. Ich werde darauf in einigen Ausführungen noch eingehen. Eingangs möchte ich jedoch ganz allgemeine Gedanken zur Arbeit des Untersuchungsausschusses hier äußern.
Bekanntlich war die Gründung der TSI GmbH mit zahlreichen Auseinandersetzungen und Diskussionen in Thüringen verbunden. Es gab nicht nur Differenzen zwischen dem Bund und dem Freistaat hinsichtlich der Privatisierung des Thüringer Straßendienstes. Die Umstrukturierung war auch mit fachlichen Bedenken, kollektiven und persönlichen Problemlagen und Beklemmung der Betroffenen nicht nur in den Straßenmeistereien verbunden, die umso stärker wirkten, je tief greifender die jeweiligen Einschnitte waren und je ungenügender die Betroffenen informiert bzw. in die Arbeit einbezogen waren. Dabei waren die Auseinandersetzungen bei allen Beteiligten nicht immer vorurteilsfrei. Natürlich gab es in dieser Atmosphäre auch Unterstellungen und subjektive Vorwürfe. Auch deshalb ist es unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeit des Untersuchungsausschusses natürlich legitim, die Frage zu stellen. Hier haben Sie aufgeworfen, Herr Schugens, ob die
Informationen, Befürchtungen oder Unterstellungen ausreichen, den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen, der sich dann auch noch über Monate oder ganze vier Jahre beschäftigte. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schugens, sage ich, ja, ich bin von der Richtigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses 3/2 durch den Thüringer Landtag nach wie vor überzeugt.
Die Ergebnisse der Arbeit dieses Ausschusses zeigen, dass es nicht abwegig war, in die Untersuchung mit dem Vorwurf der Vorteilsnahme bzw. der Schadensverursachung für das Land hineinzugehen. Nicht zuletzt kam es nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses auch zu einer anonymen Anzeige - darüber wurde hier ja schon gesprochen - und den daraus resultierenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen innerhalb eines Ermittlungsverfahrens seit August 2001.
Der Untersuchungsausschuss bot bekanntlich den Abgeordneten bzw. Fraktionen, die der Privatisierung der Straßenwartung und -instandhaltung eher skeptisch gegenüberstanden, die Möglichkeit, einzelne im Zusammenhang mit der Organisationsprivatisierung stehende Fragen, Vorwürfe und Befürchtungen nicht nur mit den parlamentarischen Fragerechten zu hinterfragen und innerhalb parlamentarischer Gremien zu diskutieren, sondern sie konnten einzelne Fragen zielgerichtet unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes untersuchen, wie es in Artikel 64 Abs. 2 der Thüringer Landesverfassung heißt. Ich habe schon einmal auf Dr. Linck in einem Kommentar zu dieser Landesverfassung zu diesem Artikel hingewiesen, er schreibt in diesem Zusammenhang weiter: "Das Untersuchungsrecht ist das schärfste parlamentarische Kontrollmittel, das dem Landtag zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Beispiel zu parlamentarischen Fragerechten oder Berichtsersuchen ist der Landtag nicht auf Fremdinformationen durch die Regierung angewiesen. Vielmehr klären Untersuchungsausschüsse Sachverhalte unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten unmittelbar selbst auf und können dabei hoheitliche Zwangsmittel einsetzen, die sonst nur Gerichten nach der Strafprozessordnung zustehen." Herr Schugens, es war angemessen, zur Aufklärung öffentlicher Vorwürfe sich dieses Mittels zu bedienen.
Mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/2 wurde nicht nur ein Untersuchungsauftrag realisiert, sondern gemeinsam auch mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/1 wurden auch ganz allgemeine Fragen in der Arbeit von Untersuchungsausschüssen im Thüringer Landtag praktisch angewendet und damit wichtige Erfahrungen für die parlamentarische Untersuchungsarbeit hier im Thüringer Landtag gesammelt. Eine Nachbereitung dieser Arbeit in dieser Legislaturperiode könnte und sollte meines Erachtens am Beginn der nächsten Legislatur dazu genutzt werden, das Untersuchungsausschussgesetz weiter zu qualifizieren.
Diese Gedanken zusammenfassend könnte man sagen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/2 ist und war ein Wert der parlamentarischen Arbeit an sich, aber auch nicht nur das. Wenn Sie wollen, gilt dies nicht für die Abgeordneten des Thüringer Landtags, sondern meines Erachtens auch für die Landesregierung. Es sei mir die Bemerkung gestattet, dass bei der Unterstützung des Untersuchungsausschusses durch die Landesregierung erhebliche Unterschiede in den 48 Monaten zu verzeichnen sind. Natürlich war den Vertretern der Landesregierung im Untersuchungsausschuss zu Beginn besonders anzumerken, dass diese Arbeit sicherlich unter unterschiedliche parteipolitische Sichten gestellt und in die Öffentlichkeit getragen wird. Diese Erkenntnis führte am Anfang eher zu Blockadeverhalten, was sich im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses aber verlor. Dafür möchte ich Ihnen Dank sagen, weil nur in dieser Atmosphäre die Ergebnisse möglich waren, die jetzt vorliegen. Ich hatte in den ersten Sitzungen so meine Bauchschmerzen, sage ich Ihnen.
Diese Veränderung im Verhalten der Beauftragten der Landesregierung war, um mal auf den anderen Untersuchungsausschuss zu reflektieren, vielleicht dadurch begünstigt, weil die Beauftragten der Landesregierung in unserem Untersuchungsausschuss nicht persönlich in die zu untersuchenden Probleme involviert waren. Ich bin deshalb der Auffassung, dass neben dem Bericht über die untersuchten Sachverhalte auch diese allgemeinen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit von Untersuchungsausschüssen im Thüringer Landtag zu würdigen sind. Auf alle Fälle sollte diese Arbeit objektiv betrachtet und nicht herabgewürdigt werden. Die vorliegenden Ergebnisse jedenfalls widerlegen die seinerzeitige Verunglimpfung als Streusalzausschuss, der seine Arbeit am besten gleich nach der konstituierenden Sitzung einstellen sollte.
Erstens, die Ergebnisse der Arbeit des Untersuchungsausschusses bezüglich der Beschaffung von Fahrzeugen und eines telematischen Systems durch die TSI GmbH zeigen, dass Informationen, Hinweise und Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten bei der TSI GmbH und damit der Verdacht auf finanziell messbare Schadensnahme des Landes bzw. auf persönliche Vorteilsnahme nicht unbegründet waren. Es bleibt festzustellen, dass die Beschaffung von Gerät durch die TSI GmbH nicht vergaberechtlichen Grundsätzen genügte. Hier liegt meines Erachtens ein besonderes Fehlverhalten des Geschäftsführers vor, zumal augenfällig bei den einzelnen Beschaffungsverfahren jeweils ein Anbieter für die jeweilige Beschaffung einseitig prononciert wurde. Kritisch ist zu bewerten, dass alle staatlichen Stellen, die mit der TSI GmbH in diesem Zusammenhang zu tun hatten, fast einmütig der Auffassung waren, dass für die Beschaffung von Gerät, also von Fahrzeugen oder telematischen Systemen, durch
die TSI GmbH keine Ausschreibungen notwendig sind. Die privatrechtliche Stellung des Unternehmens wurde höher bewertet, Herr Schugens ist darauf eingegangen, als die mit den Gesellschafteranteilen verbundenen öffentlichen Interessen. Nicht nur Vergaberecht wurde missachtet, sondern die Beteiligten ließen auch außer Acht, dass durch die gewählten Beschaffungsverfahren ein Grund für die Organisationsprivatisierung selbst missachtet wurde, durch Wettbewerb größere wirtschaftliche Effekte bei der Straßenwartung und -instandhaltung zu erreichen. Natürlich konnte unter diesen Bedingungen - keine vorliegenden Ausschreibungen und damit keine vorliegenden alternativen Angebote - ein messbarer finanzieller Schaden nicht nachgewiesen werden. Es wäre sicherlich fatal, die Anbieter MAN und IVECO - der Untersuchungsausschuss hat das sicherlich bewusst auch unterlassen - aus dem Jahre 2002/2003 zu befragen, was hätten sie denn 1998 für ein Angebot abgegeben. Aber, da stimme ich Herrn Lippmann zu, ich glaube schon, dass ein Schaden für das Land entstanden ist.
Zweitens hatte der Untersuchungsausschuss der Frage nachzugehen, welche Rationalisierungseffekte mit der Organisationsprivatisierung eigentlich erreicht wurden - die Fragen 1a/1b im Untersuchungsauftrag. Die Kolleginnen und Kollegen der 2. Legislatur des Thüringer Landtags werden sich noch erinnern. Folgende Ziele wurden gegenüber den Beteiligten einschließlich den Abgeordneten des Thüringer Landtags mit der Privatisierung immer wieder hervorgehoben: Verbesserung des Angebots an Leistungen für das Land Thüringen bei der Straßenwartung und -instandhaltung, die Kostenreduzierung auf den Gebieten der Straßenwartung und -instandhaltung. Abgesehen davon, dass man heute schon froh zu sein scheint, das Angebot an Leistungen gleich bleibend nutzen zu können und bis zum Jahr 2000 von einer Kostenreduzierung nun wahrlich nicht zu sprechen ist, wirkt das Eingeständnis der Landesregierung, dass für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Organisationsprivatisierung vergleichbare Kennziffern ganz einfach fehlen, wie ein Offenbarungseid. Die Auffassung aller damaligen Kritiker bestätigt sich im Nachhinein. Mit den genannten Zielvorstellungen sollte der wahre Grund der Privatisierung, die unbedingte Personalkostensenkung im Landeshaushalt, ein Stück weit verborgen bleiben. Man könnte dem hinzufügen: Koste es was es wolle. Im Bericht des Untersuchungsausschusses wird in diesem Zusammenhang festgestellt, und ich darf zitieren aus dem Bericht: "Die Position der Landesregierung fand die Grundlage in Überlegungen, den Landeshaushalt durch Personalkürzungen zu entlasten." Auch die TSI GmbH ist diesen vorgezeichneten Weg konsequent weiter gegangen. Anders ist die Tatsache nicht zu bewerten, dass für die Erstellung eines Personalkonzepts keine Stelle mit Erfahrungen in der Organisation von Betriebsabläufen in der Straßenwartung und -instandhaltung beauftragt war, sondern eine in Arbeitsrechtfragen erfahrene Anwaltskanzlei. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nichts dagegen spricht, bei der Neuorganisation einer Behörde, wie zum Beispiel
auch in dem vorliegenden Fall, externen Sachverstand sowohl in der Phase der Modellierung der Unternehmensstruktur als auch zu einzelnen Fragen der Geschäftsführung einzubeziehen. Im Gegenteil, es scheint uns sogar teilweise geboten. Voller Stolz berichtete die Landesregierung seinerzeit, dass Thüringen das erste Bundesland ist, das diesen Weg geht. Herr Lippmann, andere Bundesländer - Sie haben formuliert - liebäugelten gewissermaßen mit diesem Weg. Wir kennen sicherlich noch alle die Äußerungen des damaligen Ministers. Herr Schuster berichtete vor Abgeordneten, dass Verantwortliche anderer Bundesländer sich die Klinke in die Hand geben, um die Erfahrungen in Thüringen zu studieren. Zu welchen Schlussfolgerungen hat denn dieses Studium der Thüringer Erfahrungen in den anderen Bundesländern wohl geführt? Dem Thüringer Weg ist bisher kein anderes Bundesland gefolgt. Vielleicht liegt es auch daran, dass wir die Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungseffekte bisher schuldig geblieben sind.
Es bleibt jedenfalls festzustellen, dass seitens der Landesregierung keine Anstrengungen unternommen wurden, die Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungseffekte nachzuweisen. Das heißt nun nicht, dass es überhaupt keine Effekte gibt. Im Bericht heißt es unter anderem: "Im Rahmen der Angaben zur wirtschaftlichen Lage hat die Prüfung des Jahresabschlusses 1998 ergeben, dass das Bemühen um Rationalisierung vor allem die genutzten Liegenschaften, deren Anzahl zum 30. Juni 1998 von ehemals 64 auf 21 gesenkt wurde, betreffen. Dadurch wurden Instandhaltungs- und Mietkosten gesenkt. Des Weiteren wurden Rationalisierungen im Fuhrpark vollzogen und Vorteile eines Service-Leasing-Vertrags bei der Wartung und Reparatur genutzt." Die Frage, die sich für mich nach wie vor damit verbindet, ist doch, ob dies nur im Rahmen der Privatisierung möglich war. Wohl kaum. Fehlendes Bemühen zur Nachweisführung von Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungseffekten bringt auch die in diesem Zusammenhang nicht geänderte Struktur des Haushaltsplans des Landes zum Ausdruck. Haushalterisch bleibt festzustellen, dass die eingesetzten Mittel für die Straßenwartung und -instandhaltung bei nicht gestiegenem Leistungsumfang aber gestiegen sind.
Drittens gibt es meines Erachtens Kritisches zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zu sagen. Wir hatten Sie ja, Herr Staatssekretär, als Zeuge auch im Ausschuss dazu gehört.
Ja gern. Mit der Organisation der Privatisierung waren Zuständigkeiten nach den Kriterien der fachlichen Verantwortung für die wahrgenommenen Aufgaben oder nach der Verantwortlichkeit für die Gesellschaftsrechte des Freistaats zu organisieren. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses oder die Ergebnisse dieser Arbeit weisen in diesem Zusammenhang auf Schwächen in der Arbeit der Landesregierung hin. Im Bericht - ich verweise jetzt nur
auf die Seiten 138 ff - werden diese Unregelmäßigkeiten ein bisschen dargestellt. Am auffälligsten war und ist das unterschiedlichste Agieren der verschiedensten Stellen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung durch die TSI GmbH. Aufgrund von Zeugenaussagen beantragte der Untersuchungsausschuss zum Beispiel, dass die Landesregierung das Gutachten des Beteiligungsreferats im Thüringer Finanzministerium bezüglich der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten durch die TSI vorlegt. Ferner sollten damit in Bezug stehende Stellungnahmen, Aktennotizen, Gesprächsnotizen, die Korrespondenz mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, den Aufsichtsräten der TSI und der Geschäftsführung der TSI den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung erklärte gegenüber dem Untersuchungsausschuss, dass ein entsprechendes Gutachten nicht angefertigt worden sei und es auch keine Stellungnahmen oder sonstige schriftliche Niederlegungen, die damit in Zusammenhang stehen, existieren. Gleichzeitig wurde in einer nachfolgenden Erklärung auf die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Lemke in der 2. Wahlperiode durch die Landesregierung verwiesen. Die Beantwortung der Mündlichen Anfrage durch die Landesregierung wirkt aber wie eine Stellungnahme, allerdings erst nach Abschluss des Leasingvertrags. Damit wurde durch die Landesregierung das gewählte Verfahren zur Beschaffung von Fahrzeugen wenigstens im Nachhinein legitimiert. Dem Untersuchungsausschuss vorliegende Gutachten besagen aber, dass die TSI GmbH umfassend an das Vergaberecht gebunden war. Das gewählte Verfahren des einfachen Verhandlungsverfahrens durfte nach der gegebenen Sach- und Rechtslage - und da ist im Gutachten gemeint, Herr Schugens, die damalige und nicht die heutige - zur Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten nicht verwendet werden und war rechtswidrig, steht im Gutachten. Das ist nicht erst im Untersuchungsausschuss aufgefallen. Ein Aufsichtsratsmitglied äußerte seinerzeit solche Bedenken. Wenn diese Bedenken damals nicht durch den Geschäftsführer restlos zerstreut wurden, so wurde dies dann durch die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Lemke höchstministeriell getan, wenn Sie so wollen auch im Nachhinein. Damit wird auch deutlich, dass fachliches Agieren von Landesvertretern in Aufsichtsräten durch politische Vorgaben der Landesregierung beeinflusst wird.
Die Ergebnisse der Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/2 können meines Erachtens dazu beitragen, Landesgesellschaftsrecht weiter zu beleuchten, dies insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Wahrnahme von Unternehmerinteressen durch das Land und der gleichzeitigen Einflussnahme des Landes auf das Unternehmen zum Beispiel durch das Haushaltsrecht. Zum anderen kommt es doch darauf an, durch die Organisation der Zuständigkeit einzelner Ministerien für das Unternehmen das staatsunternehmerische Projekt richtig politisch zu begleiten.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es notwendig ist, dass das Parlament bei der Neuorganisation von Behörden oder Landesgesellschaften entsprechend einzubeziehen ist. Die Umstrukturierung von Landesgesellschaften in den vergangenen Monaten unterschied sich schon wohl tuend von denen im Zusammenhang mit der TSI. Oder war diese vielleicht schon den Erfahrungen von damals geschuldet? Insbesondere kommt es darauf an, die Erzielung beabsichtigter Effekte und Wirkungen im ständigen Blick zu haben. Es wäre auch noch einmal zu überprüfen, inwieweit in die Gremien zur Aufsicht der Vorgänge in Landesgesellschaften Mitglieder des Thüringer Landtags zur Wahrnahme von Kontrollrechten des Parlaments einbezogen werden sollten.
Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich auch nicht versäumen, mich namens der Mitglieder unserer Fraktion im Untersuchungsausschuss bei der Landtagsverwaltung, insbesondere bei Herrn Dr. Poschmann und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, für die fachliche Begleitung der Arbeit des Untersuchungsausschusses, die Begutachtung strittiger rechtlicher Fragen sowie die fleißige Arbeit in der Zusammenstellung des Abschlussberichts zu bedanken. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Mitglied des Untersuchungsausschusses, das sich vier Jahre lang dieser parlamentarischen Arbeit durchaus auch mit Mühe unterzogen hat, bringen mich insbesondere die Worte des Vorvorredners, Herrn Lippmann, hier an das Pult, der bisher unwidersprochen behauptet hat, die Mehrheitsfraktion in diesem Ausschuss hätte die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses verzögert. Herr Lippmann, wenn Sie das nicht belegen können, treten Sie mit einem Makel ab, der Ihnen nicht gut steht. Ich habe Sie über die vielen Jahre, die wir uns jetzt hier kennen gelernt haben, als sachkundigen, auch besonnenen Partner kennen gelernt, aber diese und noch eine weitere Bemerkung ärgern mich so sehr, dass ich das hier öffentlich machen muss. Von der CDU-Fraktion in diesem Ausschuss wurde nicht ein einziger Beweisantrag gestellt und nur das wäre Beleg dafür, dass wir den Fortgang des ganzen Ausschussgeschehens verzögert hätten. Nein, wir haben auf die Schwachpunkte Ihrer Fragestellungen hingewiesen, damit tatsächlich die Substanz, wenn sie denn da war, auch sichtbar wurde. Wir haben unbewiesene Behauptungen infrage gestellt, wir haben bei der Regierung nachgefragt, was denn an diesen Behauptungen dran sei, und uns damit Verzögerungstaktik vorzuwerfen, ist schier eine Unverschämtheit, Herr Kollege Lippmann. Also, dies erst einmal in aller Deutlichkeit.
Dann wurde behauptet, wir hätten dem Geschäftsführer der TSI mit unserer Mehrheit den Betroffenenstatus zuerkannt. Das klingt so, als hätten wir uns politisch hier vergangen. Dieser Betroffenenstatus ist nach dem Untersuchungsausschussgesetz eine juristische Sache und keine politische. Herr Lippmann, falls es Ihnen entgangen sein sollte - bitte schlagen Sie den entsprechenden Paragraphen noch mal auf -, dieser Betroffenheitsstatus kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Ausschuss vergeben werden. Sollten Sie das nächste Wahlergebnis vorweggenommen haben, muss ich Sie korrigieren, wir hatten bisher leider noch nicht die Zweidrittelmehrheit. Es ist also ohne Mithilfe der Opposition gar nicht möglich gewesen, Herrn Winter diesen Betroffenenstatus zu verleihen. Also erzählen Sie nicht der Öffentlichkeit falsche Dinge.
Der Betroffenenstatus war dann spätestens nach der anonymen Anzeige sowie der Aufnahme des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht mehr zu verwehren und da machen Sie doch nicht eine Sache daraus, dass wir nun, um irgendwelche Leute zu schützen, den Betroffenenstatus vergeben hätten. Das obliegt uns wahrlich nicht, war nie unsere Absicht, sondern uns lag an Aufklärung. Herr Buse, Sie haben das Wort "Streusalz", was ich hier mal geprägt habe, gebrandmarkt. Entschuldigung, am Anfang war das alles so sehr unkonkret, dass man sich wirklich fragen musste, was ist denn wirklich an diesen ganzen Anwürfen dran. Speziell zum Streusalz haben sich ja die anfänglichen Anwürfe völlig in Luft aufgelöst. Vieles von dem, was da behauptet wurde, ist weggeräumt worden und ein paar letzte Zweifel sind geblieben. Hier, Herr Kollege Lippmann, mahne ich die Rechtsstaatlichkeit auch bei Ihnen an. Wir sind gut gefahren in den letzten 15 Jahren in einem System, in dem nur das strafbar ist, was auch bewiesen wurde. Wenn Sie heute Behauptungen aufstellen, die Sie nicht beweisen können, so ist dieses Verfahren zumindest fragwürdig. Sie haben in Ihrem Minderheitenvotum am Schluss stehen: Dem Freistaat sei durch Handeln von Bediensteten und Mitgliedern der Landesregierung Schaden entstanden - "sei". Wenn Sie es nicht beweisen können - und Sie geben schon gar keine Höhe an - sollten Sie besser schweigen