Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts neu 5 a

Erstes Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetz (ThürKAMG) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/4213 ERSTE BERATUNG

Begründung durch die einreichende Fraktion ist nicht beantragt worden. Ich glaube, die Begründung hat sich am heutigen Vormittag schon ergeben. So rufe ich als ersten Redner in der Debatte für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Fiedler auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Gesetzentwurf der PDS zur Kenntnis genommen. Wir haben heute Vormittag, denke ich, ausgiebig darüber gesprochen. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf zu überweisen federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Justizausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich denke, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung... Habe ich jemanden vergessen? Entschuldigung, ich war jetzt ein bisschen schnell dran, natürlich an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, weil Wasser und Abwasser natürlich auch dort eine wichtige Rolle spielen. Wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt, kann man das insgesamt behandeln. Ich denke, damit ist schon alles gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schemmel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es müsste dem letzten Abgeordneten in diesem Hause bekannt sein, dass es ein Bürgerliches Gesetzbuch gibt. Dies hat weit über 2.000 Paragraphen. Ich weiß jetzt nicht genau wie viele. Einschlägig scheint mir hier der § 118 "Mangel an Ernstlichkeit" und in Fachkreisen bekannt als "Scherzerklärung".

Ich darf den § 118 BGB zitieren: "Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel an Ernsthaftigkeit werde nicht verkannt, ist nichtig." Das heißt, ich glaube, der Mangel an Ernsthaftigkeit wird hier nicht verkannt werden, sowohl vom zeitlichen Rahmen als auch von mancher Wunschvorstellung - ich erinnere da an die Gegenfinanzierung § 12, wo man sagt, keine Beiträge mehr, gut, die Gebühren steigen dann auch nicht plus 10 Prozent, den Rest macht der Vater Staat. Ich glaube, der Mangel an

Ernsthaftigkeit kann hier nicht verkannt werden. Demzufolge trifft für mich in Analogie der § 118 zu. Wenn ich aber einen Mangel an Ernstlichkeit hier unterstelle, bedeutet das im Gegenschluss nicht, dass ich der CDU mit ihren Vorschlägen heute diese Ernstlichkeit bestätigen würde. Ich glaube, die Debatte heute früh hat ausreichend gezeigt, dass sich hier zwei Wahlkampflager gegenüberstehen, dem Wahlkampf mit dem Säbelrasseln. Für eine gewisse Zeit werden für diesen Wahlkampf Säbel gerasselt und ernsthafte Argumente etwas in den Hintergrund treten müssen. Aber, ich denke, nach der Wahl ist wieder ein Moment, wo man sich vernünftig über eine solche gesetzliche Änderung unterhalten kann. Wir müssen uns mit dieser Sache bis nach der Wahl gedulden. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dittes zu Wort gemeldet.

Keine Angst, meine Damen und Herren, in dem Stapel Papier ist die Regierungserklärung von Herrn Althaus dabei, diese möchte ich noch einmal zitieren. Die hatte ja nach Ihrer Auffassung soviel Inhalt, dass bei dem Rest hier nicht so viel dabei sein kann. Herr Kollege Schemmel, Sie haben auf das BGB verwiesen, ich glaube, § 118. Das haben Sie durchaus richtig zitiert. Die Willenserklärung ist nichtig, wenn der Willenserklärende der Auffassung ist, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit verkannt werden soll. Allerdings, Herr Schemmel, kann ich Ihnen sagen, wenn der Willenserklärende noch mal hier in Form einer Darlegung sagt, dass der Gesetzentwurf tatsächlich ernsthaft in diese Diskussion eingebracht wird, dann ist diese Willenserklärung nicht nichtig, sondern Gegenstand parlamentarischer Beratung. Dann ist es natürlich auch Ihre Pflicht, Herr Schemmel, sich mit diesem auseinander zu setzen. Dann können Sie sich nicht auf Ihren zwar vielleicht humorvoll gemeinten Ausritt aus dem BGB beziehen, sondern Sie entziehen sich damit einer politischen Auseinandersetzung, die Sie heute früh nur sehr oberflächlich anhand unseres Gesetzentwurfs geführt haben und in Teilen haben Sie es auch noch falsch getan, aber darauf werde ich in einzelnen Punkten zurückkommen.

Die Beratung unseres Gesetzentwurfs jetzt ist auch deshalb notwendig, weil Herr Ministerpräsident Althaus in seiner Erwiderung auf die Debatte hier, die im Übrigen rein zeitlich die eigentliche Regierungserklärung um ein Vielfaches überschritten hat, gesagt hat, er bedauert es, dass diese Debatte so politisch oberflächlich geführt wird und mit so viel Gemeinheiten gespickt war.

Meine Damen und Herren, dann führen wir doch mal die Debatte um die künftigen Konzepte zur Wasser- und

Abwasserabgabenpolitik des Freistaats Thüringen nicht nur oberflächlich, sondern sehr konkret, nicht nur in Form der Diskussion über Absichtserklärung, sondern über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, die diese Absichtserklärung in die Tat umsetzen können. Wir kommen Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, doch durchaus damit entgegen. Denn Sie dürften doch eigentlich die nächsten Wochen bis zum 13. Juni nur noch schlaflose Nächte haben, weil Sie befürchten müssen, dass Sie das, was Herr Althaus in seiner Regierungserklärung sagt, nach dem 13. Juni gar nicht mehr umsetzen können. Sie sagen, Herr Althaus sagt, "die Befürchtung der Eigentümer, sie müssten ihr Eigentum aufgeben oder sich hoch verschulden, weil sie die Beiträge nicht bezahlen können, wiegen schwer. Ich kann diese Sorgen gut nachvollziehen. Diese Ängste müssen wir den Menschen nehmen und zu einer umfassenden Lösung kommen."

Meine Damen und Herren, dann frage ich Sie doch: Warum wollen Sie die Ängste nicht vor der Wahl nehmen? Warum wollen Sie der Bevölkerung die Ängste noch ein paar Monate auferlegen? Warum wollen Sie sich in die Unsicherheit begeben, ob Sie das, was Sie hier aufgeschrieben haben, tatsächlich nach dem 13. Juni noch umsetzen können? Wenn Herr Althaus weiter sagt: "Ich halte die weitere Erhebung von Trinkwasserbeiträgen für nicht mehr zeitgemäß", dann muss eben Politik handeln, dann muss Politik auch in Wahlkampfzeiten handeln. Ich erinnere Sie, das war der erste Satz der Regierungserklärung Ihres Ministerpräsidenten, "die Politik kann nicht abwarten, wenn sich Probleme stellen, sie muss handeln, auch in Wahlkampfzeiten."

Meine Damen und Herren, handeln heißt nicht, eine Rede vor einem Wahlparteitag der CDU zu halten, handeln heißt in dem Fall, die konkreten gesetzlichen Grundlagen anzupacken, zu debattieren

(Beifall bei der PDS)

und wenn nötig auch in Wahlkampfzeiten zu beschließen, damit auch Verbindlichkeit in die Politik einzieht und auch Verbindlichkeit im Umgang von Politik mit der Öffentlichkeit. Herr Pietzsch, Sie haben am gestrigen Tag unseren Gesetzentwurf 13.15 Uhr als Schnellschuss bezeichnet.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Genau- so ist es. Noch schlimmer.)

Der Gesetzentwurf wurde durch uns 13.30 Uhr eingereicht. Nun sage ich, dass Ihre Bewertung, auch die der SPD-Fraktion natürlich, ein Schnellschuss war, weil er die konkrete Grundlage noch gar nicht tatsächlich zur Hand haben konnte. Deswegen ist es auch notwendig, jetzt zu diskutieren, ist denn tatsächlich das, was die PDSFraktion im Gesetz vorgelegt hat, ein Schnellschuss oder ist es nicht vielmehr tatsächlich auch möglich, jetzt zu

beschließen. Diese Eile ist in der Tat aufgezwungen, aber die hat doch nicht ihre Ursachen in der PDS-Fraktion, weil wir der Meinung sind, jetzt mal einen Monat vor der Wahl schnell noch in Teilen das Kommunalabgabengesetz zu ändern, diese Eile, der sich das Parlament unterziehen muss, hat doch als Ursache, weil die Landesregierung eine Änderung ankündigt, die die Landesregierung gar nicht selbst durchsetzen kann, sondern letztendlich nur der Landtag beschließen kann.

(Beifall bei der PDS)

Da nehmen Sie doch Ihre Landesregierung ernst, dann nehmen Sie den Auftrag, der aus der Landesregierung an den Landtag mit dieser Ankündigung ausgelöst wird, und dann beschäftigen Sie sich und dann handeln Sie eben auch hier ganz konkret. Es ist eben nicht so, meine Damen und Herren, dass im Freistaat Thüringen gemacht wird, was Althaus sagt. Das haben wir tatsächlich heute früh in der Debatte schon gesagt, weil eben nicht Althaus das oberste Organ der demokratischen Willensbildung in Thüringen und das Gesetzgebungsorgan ist, sondern der Thüringer Landtag ist es.

(Beifall bei der PDS)

Der Thüringer Landtag verstößt, wenn er heute diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse gibt und willens ist, diesen vor der Wahl noch zu beschließen, damit nicht gegen gesetzliche Fristen, denn für uns, meine Damen und Herren, gilt bei weitem nicht die Geschäftsordnung der Thüringer Landesregierung. Wir müssen uns als Parlament, als das gesetzgebende Organ, auch nicht nach den Regulativen der Landesregierung bemühen oder orientieren. Wir haben das Recht, Gesetze auch als Fraktion in diesen Landtag einzureichen. Dieses Recht obliegt nicht allein der Landesregierung, dieses Recht haben wir wahrgenommen und wir können, und das hat Herr Trautvetter in seinem Redebeitrag gesagt, wenn wir willens sind, in diesen fünf Wochen den Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten, wir können eine Anhörung durchführen und wir können uns zur bereits jetzt ausgewiesenen Sitzung des Landtags Anfang Juni zusammensetzen und selbst in dieser Zeitabfolge wäre auch eine Sondersitzung zu einer eventuellen dritten Lesung noch möglich. Ich glaube ohnehin, dass diese Diskussion über einen überschaubaren Regelungsbereich durchaus in der Öffentlichkeit geführt wird, weil diese Regelungstatbestände, die wir aufgegriffen haben, seit Jahren in der öffentlichen Diskussion sind, seit Jahren debattiert werden, seit Jahren vorgeschlagen, in Teilen auch hier im Rahmen unseres Kommunalabgabenentlastungsgesetzes, selbst im Landtag im Justiz- und Innenausschuss schon Gegenstand parlamentarischer Beratungen waren, dass wir auch hier wirklich jeden, der es möchte, jeden, der interessiert daran ist, an diesen Beratungen teilhaben lassen können, dass wir uns nicht am Ende dieser Legislatur den Vorwurf gefallen lassen müssen, diesen Gesetzentwurf in aller Eile durchgezogen zu haben, oder wenn, dann sage ich

wirklich, versuchen wir zumindest diese Beteiligung zu ermöglichen in den fünf Wochen, als dass wir uns den Vorwurf gefallen lassen, im Wahlkampf kündigt eine Partei wieder einmal dies und das an und nach der Wahl wird es letztendlich nicht mehr finanzierbar sein, es steht alles unter Haushaltsvorbehalt, es wird nicht durchsetzbar sein. Dies wäre wiederum ein Schritt in die Politikerverdrossenheit hinein, der damit befördert wird und dem können wir tatsächlich entgegentreten.

Meine Damen und Herren, zu den einzelnen Punkten unseres Gesetzentwurfs wurde heute schon viel gesagt, es wurde auch viel Falsches gesagt. Im ersten Punkt, natürlich muss eine gesetzliche Grundlage existieren, die den Zweckverbänden und Aufgabenträgern vorgibt, die Beiträge im Wasser- und Abwasserbereich bis zum 31. Oktober 2004 auszusetzen. Natürlich muss es eine gesetzliche Grundlage geben. Diese so genannte verbindliche Bitte, die, ich glaube, Herr Fiedler war es, heute früh auch zitiert hat, reicht natürlich nicht aus, sie reicht erst recht nicht aus, wenn man beispielsweise mal das Landratsamt Altenburger Land zur Hand nimmt und schaut, wie dieses Landratsamt mit dieser verbindlichen Bitte der Landesregierung denn umgeht. Sie übermitteln an die Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Altenburger Land, "sehr geehrte Damen und Herren, beiliegendes Schreiben des Thüringer Innenministeriums erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen."

Meine Damen und Herren, sieht so verbindliches Handeln in Thüringen aus? Nein, meine Damen und Herren, das ist unverbindlich und so ist es auch nicht verwunderlich, dass Zweckverbände und Aufgabenträger jetzt schon ankündigen, dieser Aufforderung oder dieser verbindlichen Bitte nicht nachzukommen. Es bedarf also einer gesetzlichen Regelung, die wir im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.

Im zweiten Punkt unseres Gesetzentwurfs greifen wir natürlich den Vorschlag des Ministerpräsidenten, im Übrigen mit allen anderen Punkten auch, auf, im Trinkwasserbereich keinerlei Beiträge mehr zu erheben. Das gilt natürlich nur für derzeit schon bebaute und gewerbliche Grundstücke. Andere, die jetzt oder zukünftig noch bebaut oder gewerblich genutzt werden, werden natürlich auch zukünftig unter eine Beitragspflicht auch im Trinkwasserbereich fallen müssen, weil dort die Vorteilsnahme für den Grundstückseigentümer sich natürlich anders darstellt. Weil erst durch das Vorhalten der entsprechenden leitungsgebundenen Einrichtung oder der Trinkwasserversorgungsanlagen die Bebaubarkeit oder die gewerbliche Nutzung ermöglicht wird. Deswegen ist es hier ein anderer Fall. Wir glauben, damit die entsprechenden Vorschläge auch umzusetzen.

Wir greifen durchaus zweierlei Dinge mit diesem Vorschlag auf: Erstens, die Behauptung des Ministerpräsidenten oder Darstellung des Ministerpräsidenten, dass

sich durch den Wegfall der Beiträge im Trinkwasserbereich die Gebühren, wenn überhaupt, nur sehr gering anheben werden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das kann doch nicht wahr sein.)

Er schloss sogar für die Landesregierung nach einigen Umstrukturierungsmaßnahmen in den jeweiligen Aufgabenträgern eine Erhöhung der Gebühr tatsächlich aus. Das ist das Erste, was wir aufgreifen und insofern halten wir die 10 Prozent tatsächlich auch für realistisch. Aber wir greifen auch ein Zweites auf, nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1981, welches genau diese 10 Prozent eben auch als Maßstab für einen Gebührenanstieg benennt, der als zulässig erachtet wird, wenn Investitionen mit über die Gebühr bei Wegfall der Beiträge finanziert werden. Insofern treffen die Vorwürfe, die Herr Höhn heute in Richtung der PDS formuliert hat, keinesfalls in diesem Bereich zu. Aber natürlich, meine Damen und Herrn, ist in diesem Zusammenhang auch hinzuzufügen, dass die Unterscheidung im Trinkwasser und Abwasser natürlich auch eine gewisse Konzeptionslosigkeit der Landesregierung darstellt. Es gibt eigentlich kein vernünftiges Argument, Trink- und Abwasser tatsächlich gesondert zu behandeln. Das Argument, was Herr Trautvetter heute früh genannt hat, dass beispielsweise die Oberflächenentwässerung über die Abwasserbeiträge mitzufinanzieren sind, hilft nicht. Dort haben wir das Instrument der Niederschlagsgebühr, welches hier mitgenutzt werden kann.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Nieder- schlagsgebühr?)

So ist es eben auch Wille der PDS-Fraktion, natürlich auch über diese Legislaturperiode hinaus denkend, auch künftig in der neuen Legislaturperiode über die Abwasserbeiträge nachzudenken. Es gibt Beispiele in Thüringen, dass auch die Abschaffung von Abwasserbeiträgen nicht zu einer dramatischen oder deutlichen Erhöhung der Gebühren letztendlich führt. Ich will erstens daran erinnern, dass 40 der 180 Aufgabenträger im Abwasserbereich überhaupt keine Beiträge einnehmen und - kürzlich erst geschehen - in Bad Berka wurde die Beitragserhebung abgeschafft mit der Folge, dass die Abwassergebühr nur um sechs Cent gestiegen ist, also nichts mit dem dramatischen Gebührenanstieg. Ich will einräumen, dass es sicherlich hier und da auch Beispiele gibt, wo die Entwicklung durchaus anders aussehen kann und deswegen ist die rechtliche Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes von 1981 eben auch im Gesetzentwurf der PDS-Fraktion verankert.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Berufs- revolutionär.)

In einem dritten Punkt formulieren wir, dass in Zukunft nur noch die tatsächliche Bebauung als Maßstab herangezogen wird. Hier gehen letztendlich den Aufgabenträgern keine Einnahmen verloren. Es tritt natürlich, weil Einnahmen tatsächlich in die Zukunft auch verlagert werden können, eine Kostenbelastung im Finanzbereich auf. Hier erfolgt tatsächlich eine Bescheidung des eigentlichen Bemessungsbeitrags und ein zweiter Bescheid des Leistungsbeitrags, der der tatsächlichen baulichen Nutzung der Grundstücke entspricht.

Wir wollen in einem vierten Punkt den Rechtsanspruch auf die zinslose Stundung und Ratenzahlung im Gesetzentwurf formulieren. Auch Herr Trautvetter musste einräumen, dass mit der ursprünglichen Regelung eben nicht erreicht worden ist, dass Menschen in diesem Land dieses Recht, was im Kommunalabgabengesetz fakultativ den Aufgabenträgern übertragen worden ist, in Anspruch nehmen können. Dann muss der Gesetzgeber auch schnell handeln und wenn die Kommunen oder die Aufgabenträger in diesem Fall diese Stundungsmöglichkeiten ihren Gebühren- oder Beitragszahlern nicht einräumen, dann müssen eben auch die rechtlichen Grundlagen verändert werden.

(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: Sicher.)

Das trifft im Übrigen dann auch auf die Verbraucherbeiräte selbst zu.

Wir haben in einem weiteren Punkt die Möglichkeiten der Härtefallregelungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit verbundenen Stundung auch ausgeweitet.

Meine Damen und Herren, einem Argument möchte ich vielleicht noch entgegnen, dass die Mieter dadurch einseitig benachteiligt werden. Nun glauben Sie doch nicht tatsächlich, dass der Gebäudebesitzer, der vermietet, die bisherigen Einmalbeiträge, die er als Betriebskosten nicht umlegen kann, jenseits seiner Einkünfte aus diesem Haus aus der persönlichen Tasche bestritten hat. Die waren natürlich Bestandteil seiner Kostenkalkulation über die Kaltmiete.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Darf er doch nicht mehr.)

Es macht doch letztendlich keinen Unterschied, wenn zukünftig der Mieter auch anteilig Investitionen über die Gebühr mitträgt. Der Mieter hat doch dadurch auch die Möglichkeit, selbst durch sein Verbrauchsverhalten ökologisch zu steuern, welchen Anteil an Investitionen er mitfinanziert durch sein Verbrauchsverhalten, weil es sich eben auch finanziell auswirkt, künftig dafür Sorge zu tragen, dass die Infrastruktur im Versorgungsbereich tatsächlich auch dem notwendigen Bedarf entspricht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So ein Quatsch.)

Da haben wir, wie heute auch dargestellt, in vielen Bereichen einen sehr großen Unterschied.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Möglichkeit, nicht mit einem Schnellschuss die konkrete Umsetzung Ihrer Ankündigungen abzulehnen. Sie haben die Möglichkeit, in den nächsten vier Wochen noch ernsthaft auch mit Änderungen, Herr Höhn - diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Dann haben Sie tatsächlich, Herr Althaus, ein konkretes Angebot auch der Thüringer Öffentlichkeit unterbreitet.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das wollten wir.)

Das, was Sie bislang unterbreitet haben, ist weder konkret noch verlässlich. Vielen Dank.