Volker Schemmel

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dittes, soweit Sie sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert haben und insoweit Sie sich zu § 35 PAG und § 7 Verfassungsschutzgesetz geäußert haben, bin ich hundertprozentig Ihrer Meinung. Insoweit kann ich mir die Ausführungen noch mal ersparen, die Sie dazu gemacht haben, weil das auch meinem Verständnis von dieser Sache entspricht.
Wir haben es von Herrn Fiedler mitgeteilt bekommen, dass die Mehrheitsfraktion sich natürlich in der zweiten Lesung genauso verhält wie in der ersten. Dieses Gesetz wird also abgelehnt werden, bloß,
meine Damen und Herren, das wird Sie von diesem Gesetz nicht für alle Zukunft verschonen, denn so sicher wie das Amen in der Kirche wird diese Entscheidung in der nächsten Legislaturperiode eine der ersten sein. Man wird also genau diese Passagen, die in unserem Gesetz stehen, streichen müssen, schon zur Rechtssicherheit für die beteiligten Beamten, die das dann ausführen müssten. Hundertprozentig wird man diesem Gesetz folgen müssen in dieser Sache. Dann möchte ich für die nächste Legislaturperiode den verehrten Damen und Herren, die dann noch hier anwesend sind, etwas mit auf den Weg geben, an dieser Stelle doch immer zu versuchen, weise abzuwägen zwischen Grundrecht auf Freiheit und auf innere Sicherheit. Denn Sie wissen, meine Damen und Herren, im Grundgesetz sind zwar die Freiheitsrechte geschützt, aber es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit. Das sollte bei der Abwägung eigentlich immer beachtet werden. Ich wünsche Ihnen also viel Spaß in der nächsten Legislaturperiode beim Annehmen unseres jetzt abgeschmetterten Gesetzes.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es müsste dem letzten Abgeordneten in diesem Hause bekannt sein, dass es ein Bürgerliches Gesetzbuch gibt. Dies hat weit über 2.000 Paragraphen. Ich weiß jetzt nicht genau wie viele. Einschlägig scheint mir hier der § 118 "Mangel an Ernstlichkeit" und in Fachkreisen bekannt als "Scherzerklärung".
Ich darf den § 118 BGB zitieren: "Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel an Ernsthaftigkeit werde nicht verkannt, ist nichtig." Das heißt, ich glaube, der Mangel an Ernsthaftigkeit wird hier nicht verkannt werden, sowohl vom zeitlichen Rahmen als auch von mancher Wunschvorstellung - ich erinnere da an die Gegenfinanzierung § 12, wo man sagt, keine Beiträge mehr, gut, die Gebühren steigen dann auch nicht plus 10 Prozent, den Rest macht der Vater Staat. Ich glaube, der Mangel an
Ernsthaftigkeit kann hier nicht verkannt werden. Demzufolge trifft für mich in Analogie der § 118 zu. Wenn ich aber einen Mangel an Ernstlichkeit hier unterstelle, bedeutet das im Gegenschluss nicht, dass ich der CDU mit ihren Vorschlägen heute diese Ernstlichkeit bestätigen würde. Ich glaube, die Debatte heute früh hat ausreichend gezeigt, dass sich hier zwei Wahlkampflager gegenüberstehen, dem Wahlkampf mit dem Säbelrasseln. Für eine gewisse Zeit werden für diesen Wahlkampf Säbel gerasselt und ernsthafte Argumente etwas in den Hintergrund treten müssen. Aber, ich denke, nach der Wahl ist wieder ein Moment, wo man sich vernünftig über eine solche gesetzliche Änderung unterhalten kann. Wir müssen uns mit dieser Sache bis nach der Wahl gedulden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es wird sich den Damen und Herren Abgeordneten, die hier gesprochen haben, im Rahmen meiner ausführlichen Erläuterungen erschließen a) was wir wollen und b) warum wir diesen Tagesordnungspunkt heute erst beantragt haben.
Ich möchte jetzt nicht so ein Frage- und Antwortspiel der Landesregierung und der SPD-Fraktion nachvollziehen, sondern ich möchte dazu grundsätzlich sprechen, wie man in der nächsten Zeit eine Verwaltungsreform in Thüringen durchführen kann. Deswegen haben wir den Termin heute gewählt, um das als Huckepack mit in die nächste Legislaturperiode zu geben, denn das sind alles Sachen, die einen langfristigen Ablauf haben.
Nein, nein. Na warten Sie doch erstmal ab. Ich werde erläutern, welche Fehler und welche Versäumnisse die
CDU-Alleinregierung in der ablaufenden Legislaturperiode hinterlassen hat, und ich werde unsere Vorstellung vorstellen. Insoweit ist das natürlich auch eine Darstellung dessen, was wir in Regierungsverantwortung in der nächsten Legislaturperiode mit leisten wollen in diesem Land.
Meine Damen und Herren, ich verkenne bei weitem nicht das komplizierte Spannungsfeld, in dem sich die Bemühungen um eine Verwaltungsreform bewegen. Da sind auf der einen Seite Bestrebungen im "betriebswirtschaftlichen Sinne" - ich nenne da als Stichworte Rationalisierung, Verschlankung der Verwaltung, Personalabbau und auf der anderen Seite gesellschaftliche und soziale Verantwortung - Stichworte Arbeitslosenquote, Sozialsystem, Einstellungskorridor für Jüngere. Diese widersprüchlichen Sachen müssen in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus ist Altersfluktuation zu berücksichtigen, die Ausbildungssituation, das Personal- und Beamtenrecht und schließlich ist die Mitbestimmung der Personalvertretung und die Selbstverwaltung der kommunalen Körperschaften zu respektieren. All dies gibt einen relativ weiten Spannungsbogen, in dem wir uns hier befinden. Es gibt daher wohl in der nächsten Legislaturperiode vergleichbar keine ähnlich schwierige und komplexe Aufgabe, aber es gibt auch sicherlich keine Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode, die eine solche Gesamtanstrengung aller Entscheidungsträger auf allen Entscheidungsebenen erfordert.
Zur Notwendigkeit einer durchgreifenden Verwaltungsreform muss ich an dieser Stelle wahrscheinlich nicht ausführlich reden. Sie alle kennen zu genau die ständig steigende Diskrepanz zwischen Personalausgabenquote und Investitionsquote in unserem Landeshaushalt. Ich erinnere Sie noch mal: Die Investitionsquote fiel in den letzten zehn Jahren von ca. 30 auf ca. 20 Prozent; die Personalausgabenquote stieg im gleichen Zeitraum von 23 auf 26 Prozent und das mit einer weiteren Tendenz zur Erhöhung. Ähnliches gilt für die kommunalen Haushalte. Was wir deshalb brauchen, ist eine auf der Basis einer komplexen und intelligenten Aufgabenkritik und Personalanalyse gestützte Reform der Verwaltung und der Körperschaften. Wir brauchen nicht - ich betone dies -, wie bislang von der CDU-Regierung vorgeführt, sporadische Aktivitäten ohne fundierte Grundlage. Wir brauchen auch nicht undifferenzierte und Flächendeckelungen der Personalausgaben. Nun muss ich, wenn ich diesen Begriff schon geprägt habe, komplexe Aufgabenkritik, schon etwas sagen, was das eigentlich bedeutet. Das bedeutet, dass alle bisherigen und künftigen Handlungsfelder von Verwaltung - das ist aber schade, dass Herr Dittes jetzt nicht da ist, der hätte jetzt mal sich ein bisschen bilden können - zuerst auf ihre prinzipielle Notwendigkeit hinterfragt werden müssen. Ist diese Notwendigkeit festgestellt, sind Struktur und Aufwand der Aufgabe zu analysieren und vor allen Dingen prognostisch die weitere Entwicklung der Aufgabe zu betrachten. Die Prognose ist dabei von besonderer Wichtigkeit,
da nicht nur eine momentane Aufnahme der Aufgabe erfolgen soll. Ich nenne ein Beispiel: Sinkende Fördermittel - immer sehr stark beklagt, wenn der Bund was damit zu tun hat - müssen sich natürlich auch im zukünftigen Personal für Fördermittelvergabe und Verwendungsnachweise niederschlagen. Zum anderen muss z.B. die zunehmende Zahl von altersmäßig ausscheidenden Beamten berücksichtigt werden in dem Personalkörper, der mit diesen Aufgaben betraut ist. Dieses Beispiel belegt ja nicht nur die Notwendigkeit einer Aufgabenprognose, sondern sie zeigt auch gleichzeitig noch einmal, dass eine aus haushalterischen Gründen verfügte gleichmäßige Deckelung kein zielführendes Instrument einer Verwaltungsreform ist. Ich denke, meine Damen und Herren, komplexe Aufgabenkritik ist auch nicht nur ausschließlich durch externe Gutachter zu erhalten, sondern sie ist letztlich nur unter Einbeziehung internen Sachverstands von Leitung und Personal einer Behörde möglich.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigt, dass bislang die gerade aufgezeigten Prämissen für eine vernünftige und sachgerechte Verwaltungsreform kaum bzw. nicht ausreichend Beachtung fanden. Die "Erfolge" der bisherigen sporadischen Reformversuche sind demzufolge zwangsläufig auch äußerst mager. Wir hatten nachgefragt z.B. nach der Kommunalisierung der Veterinärämter, nach der Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie, nach der so genannten Neuordnung der Katasterämter und nach neun anderen Maßnahmen. In all diesen zwölf hinterfragten Maßnahmen waren die durch die Landesregierung dargestellten Effekte äußerst marginal bzw. sie ließen gerade erst durch diese Umstrukturierung neu entstandene Probleme erkennen. Ich erinnere hier nur an die Katasterverwaltung, an die entsprechenden Liegenschaften, dass plötzlich wieder neue Liegenschaften angemietet werden sollten etc., also neu entstandene Probleme aus diesen Maßnahmen. Zu den Katasterämtern heißt es im 6. Bericht der Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung dann auch nur lakonisch: "Die Reform des Kataster- und Vermessungswesens wurde durch die in Kraft getretene Anordnung... weiter betrieben." Da muss man hinzufügen: Das zugehörige Gesetz, was Klarheit hätte schaffen können, versandet jetzt in der Diskontinuität. Aber wie sollen eigentlich auch bei so einer Herangehensweise Effekte entstehen, ist man doch mit der notwendigen Aufgabenkritik bis heute bei der externen MICUS-Studie für die Arbeit ausschließlich bei der Innenverwaltung hängen geblieben, einer Studie, die, so hört man, für 190.000  erstellt wurde und kaum das Papier wert sei, auf dem sie gedruckt ist. Auch soll die Studie mit so viel Vorgaben bestückt gewesen sein, z.B. Beibehaltung von Strukturen, dass ein wirklich zielführendes Ergebnis von vornherein ausgeschlossen war. Aber auch jenseits fehlender Aufgabenkritik und Personalanalyse, der bereits ausgesprochenen marginalen Bilanz bisheriger Maßnahmen zeigt die Antwort der Landesregierung, wenngleich mit dem Versuch der Retusche, umfangreiche Mängel und
Versäumnisse. Ich erwähne an dieser Stelle nur das Fehlen eines einheitlichen IT-gestützten Personalverwaltungssystems, die ressortegoistischen Alleingänge bei Hardund Software, die mangelnde Zielstrebigkeit bei der Durchsetzung des E-Governments sowie die völlig mangelhafte Ausnutzung von Instrumenten, die einen Leistungsanreiz für Landesbedienstete schaffen könnten. Solche Instrumente gibt es, die Regierung bestätigte dies in ihrer Antwort zu unseren Fragen unter III b. Warum dieses wichtige Instrument jedoch im Freistaat Thüringen nicht genutzt wird, bleibt eines der Rätsel der selbst ernannten Verwaltungsreformer aus dem Lager der CDU. Und die viel zitierte Arbeit der Stabsstelle zur Reduzierung von Verwaltungsvorschriften muss ihren Nutzen erst noch in der Praxis erweisen. Eine Zusammenfassung von Verwaltungsvorschriften, um deren Gesamtzahl zu verringern, ist keine Verwaltungsreform und darüber hinaus ausschließlich ein enger behördeninterner Vorgang.
Wer die Antwort der Landesregierung jedoch insgesamt aufmerksam liest, sieht darüber hinaus, dass eine konzentrierte Gesamtanstrengung fehlt, dass alles zerbröselt und dass es überhaupt an einer Gesamtorientierung mangelt. Völlig unklar bleibt dem geneigten Leser, ob das Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung erreicht werden soll. Ich weise da z.B. auf die bestehende Diskrepanz zwischen den Staatsanwaltschaften und den Polizeidirektionen hin. Völlig unklar bleibt auch, ob die Zweistufigkeit der Verwaltung eine Zielstellung ist. Bei der Landwirtschaftsverwaltung im Freistaat exisitert sie, bei anderen Verwaltungen, selbst wo es möglich wäre, wird sie einfach nicht eingeführt.
Unsere Position hingegen zu einer Verwaltungsreform in der nächsten Legislaturperiode ist klar: Zu einer Verwaltung hin, zu Zukunftsfähigkeit, Effizienz und Servicefunktionen. Unsere Zielfunktionen sind die Prinzipien der Einräumigkeit und der Zweistufigkeit. Wir akzeptieren Dreistufigkeit nur im unbedingt notwendigen Umfang, also nur für ausgesuchte, eine Bündelung erzwingende Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren bzw. von sonstigen Zuständigen unabhängige Verwaltungsverfahren in einigen wenigen Sonderbehörden. Und wir sehen auch die zwingenden Zusammenhänge - und jetzt wird es interessant, meine Damen und Herren, weil dies offensichtlich ein Gegensatz zur CDU ist - zwischen Verwaltungsreform, einer Reform der Gebietskörperschaften und deren Zusammenhang wiederum mit dem Landesentwicklungsplan. Eine prinzipielle Zweistufigkeit ist sinnvollerweise nur dann anzustreben, wenn die untere Verwaltungsebene auch eine entsprechende Verwaltungskraft besitzt. Dies betrifft in der Praxis dann sowohl die Ebene der Landkreise als auch die Ebene der Städte und Gemeinden, an die die Landkreise ihrerseits Aufgaben abgeben könnten. Und natürlich muss bei einer solchen Aufgabenübertragung überlegt werden, ob die jeweils nach "unten" abgegebene Aufgabe als übertragene Aufgabe weitergeleitet wird oder ob sie dann auch in die Entscheidungsgewalt der nunmehr zuständigen Ebene im
Status einer Pflichtaufgabe zugeordnet wird. Das sind Überlegungen, an die hat man sich im Freistaat Thüringen überhaupt noch nicht herangewagt. Die sind aber notwendig, wenn man eine vernünftige Reform an dieser Stelle machen muss, dass man nicht nur weiter übertragene Aufgaben formuliert, sondern dass man auch überprüft, ob sie in die Verantwortung der übergebenen Ebene gegeben wird.
Die Antwort der Landesregierung, meine Damen und Herren, auf unseren entsprechenden Fragenkomplex III bestätigt, dass in Thüringen durchaus nicht die effektivsten und verwaltungsstärksten kommunalen Strukturen bestehen. Dass trotz dieser Eingeständnisse der Regierung in ihrer Antwort kein Handlungsbedarf für eine Strukturänderung im kommunalen Bereich gesehen wird, verwundert und wird mit dem Respekt vor dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung begründet. Sie hören gleich noch mehr dazu. Was gibt es denn da so zu kichern?
Wir sehen die Notwendigkeit von Veränderungen, um gerade im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die kommunale Verwaltung effektiv zu gestalten und gleichzeitig Zweistufigkeit zu ermöglichen, denn kommunale Selbstverwaltung bedeutet gerade auch kommunale Handlungsfähigkeit. Handlungsfähigkeit und Selbstverwaltung bedingen sich wechselseitig - das eine kann es ohne das andere nicht geben und daraus sind Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Aufgabe von Politik im staatlichen und kommunalen Bereich wird es sein, Strukturen und Verwaltungsänderungen nicht gegen, sondern im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung zu schaffen. Dies könnte z.B. durch Erarbeitung neuer Zielvorstellungen über Größe und Leistungskraft der kommunalen Verwaltung geschehen. Herr Minister, auch in der Freiwilligkeitsphase der ersten Gebietsreform gab es ja einzuhaltende Vorgaben. Ich erinnere an die 3.000er-Grenze, an die 5.000er-Grenze, die von keinem als Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung aufgefasst wurden, obwohl diese Vorgaben natürlich auch einen freiwilligen Zwang darstellten. Also machen wir uns mal nichts vor, unter dieser Maßgabe kann man sich natürlich auch auf neue Zielvorstellungen verständigen, ohne die kommunale Selbstverwaltung dabei auszuhebeln. Ich rekonstruiere noch mal: Es gab auch während der ersten Gebietsreform einen milden freiwilligen Zwang und niemand hat das als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wahrgenommen. Ich weiß selbstverständlich um die Sensibilität der Veränderung kommunaler Strukturen. Ich fordere selbstverständlich nicht eine sofortige Lösung durch die Legislative, aber es muss ein an vernünftigen Vorgaben ausgerichteter Prozess in Gang kommen. Das reine Abnicken auch sporadischer kommunaler Zusammenschlüsse durch den Thüringer Landtag, und solche Wünsche nehmen erfreulicherweise ständig zu,
wird uns letztlich in Widersprüche zu den Zielen des Landesentwicklungsplans führen.
Wir hatten ein solches Beispiel, der Minister und die Mitglieder des Innenarbeitskreises werden sich erinnern, schon im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, wo wir ein sporadisches Zusammenfinden auf freiwilliger Basis von Gemeinden abgenickt haben, weil es freiwillig war, das aber im Gegensatz zu den Zielen des Landesentwicklungsplans stand. Dies können wir uns eigentlich nicht zur Dauerlösung machen, dass Gemeindezusammenschlüsse mit den Interessen eines Landesentwicklungsplans kollidieren. In diesem Spannungsfeld Landesentwicklungsplan, kommunale Strukturen, Verwaltungsreform auf allen Ebenen ist nur eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten möglich. Das ist eine Binsenweisheit. Dazu ist die Abkehr von Ressortdenken, von Egoismen verschiedenster Couleur und von einer Kirchturmblickweise notwendig. Ohne eine solche Neuorientierung werden wir notwendige Reformen in Thüringen nicht erreichen. Es sind also auch in diesem Fall nicht die objektiven Schwierigkeiten, die Reformen entgegenstehen, sondern auch hier gilt es zum Teil Barrieren in den Köpfen zu überwinden.
Meine Damen und Herren, ein letzter Gedanke: Thüringen ist hinsichtlich Fläche und Bevölkerungszahl ein kleines Land, und die Bevölkerungszahl zeigt leider auch noch eine abnehmende Tendenz. Die Frage ist deshalb berechtigt, ob man im Rahmen einer Verwaltungsreform nicht auch Synergieeffekte mit Nachbarländern ermöglichen sollte. Die so genannte Initiative Mitteldeutschland - im letzten Plenum bereits von meiner Kollegin Doht dargestellt, und aus der Beantwortung einer Großen Anfrage ergibt sich nichts Neues - hat allerdings ebenfalls keine erkennbaren Effekte gebracht. Außer Spesen nichts gewesen. Aber gerade hier in der länderübergreifenden Zusammenarbeit solcher kleineren Länder, um die es sich im so genannten Mitteldeutschland handelt, liegen wesentliche Reserven, auch für eine Verwaltungsreform im Freistaat Thüringen. Gerade auf diesem Feld sollten wir nicht zu kurz denken. Wir sollten uns nicht selbst zuerst die Scheuklappen aufsetzen.
Ein kurzes Fazit meiner Ausführungen: Die CDU-Alleinregierung hat wohl die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform in Thüringen erkannt, ihr fehlten aber in der letzten Legislaturperiode Kraft, Mut und Geschick zu einer entsprechenden Durchsetzung. Es wurden einige sporadische Ansätze ohne echte Effekte versucht, es fehlte aber die konsequente Aufgabenkritik und Personalanalyse als unabdingbare Voraussetzung für eine komplexe und sinnvolle Verwaltungsreform. Deshalb hat die Regierung auf diesem Gebiet in der 3. Legislaturperiode versagt, und für das gewählte Parlament und natürlich für die dann gebildete Regierung ist eine der wichtigsten Aufgaben für die nächste Legislaturperiode vorgegeben. Wir Sozial
demokraten werden uns nach der Landtagswahl in Regierungsverantwortung dieser Aufgabe stellen. Ich denke, dass wir etwas mehr Kreativität und Kraft in diesen Vorgang einbringen können als die Landesregierung in der 3. Legislaturperiode. Falls die Landesregierung in der 4. Legislaturperiode an der neuen Regierung beteiligt ist, kann sie ja ihre eigene Kraft und ihre eigene Anstrengung verstärken auf diesem Gebiet.
Herr Minister, Sie haben vor sich hin gekichert. Sie dachten vielleicht, wenn ich die kommunale Selbstverwaltung erwähne, könnten Sie mir hinterher vorwerfen, ich würde sie nicht respektieren. Ganz im Gegenteil, wir respektieren sie hoffentlich alle gleichermaßen in diesem Haus.
Aber ich habe die Beispiele gebracht aus der ersten Stufe der Reform der Gebietskörperschaften,
und ich habe gesagt, es muss ein fundierter Prozess zustande kommen, der ein Klima zu schaffen ermöglicht, in dem man eine neue Gebietsstruktur bilden kann. Ein Prozess, der ein Klima schafft, das ist kein Prozess, wo man die Gemeinden zu irgendetwas vergewaltigen will gegen ihren Willen oder gegen ihre verfassungsrechtlich garantierte Selbständigkeit, sondern das ist ein Prozess, wo man die Gemeinden mitnimmt in die Freiwilligkeit hinein. Und ich habe nur gefordert, dass wir dafür sorgen müssen, dass der Gleichklang zwischen Landesentwicklungsplan, zwischen Gemeindestruktur und Verwaltungsreform immer aufrechterhalten wird, weil sonst die ganzen Vorschläge ins Leere gehen. Deswegen kann ich nicht verstehen, dass Sie uns jetzt vorwerfen, wir würden die kommunale Selbstverwaltung nicht schätzen. Wenn Sie von mir Vorschläge haben wollen über mögliche Gemeindegrößen, dann lassen Sie uns gemeinsam die Antwort der Landesregierung auswerten. Dort lassen sich nämlich durchaus Auswahlen treffen, wo optimale Strukturen sind. Die Landesregierung beurteilt das sogar in ihrer Antwort auf die Große Anfrage. Ich habe jetzt die Passagen nicht wörtlich im Kopf, aber sie sagt, dass sich vor allem eigenständige Gemeinden mit einer Größe von deutlich über 5.000 bewährt haben. Die Zahl, die Sie also haben wollen, die steht schon in der Antwort der Landesregierung drin. Dann lassen Sie uns darauf einigen und dann versuchen wir aufgrund dieser Zahl, einen Prozess in Gang zu bringen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich in der Arithmetik des wissenschaftspoli
tischen Sprechers der CDU bleiben darf, der uns vorhin diese fünf Drittel vorgerechnet hat, dann muss ich sagen, fünf Drittel der Bevölkerung möchten wohl, dass das Institut für Sicherungsverwahrung ausgebaut wird.
Moment, Moment. Diesem Bedürfnis ist wohl die Politik auf allen Ebenen umfassend nachgekommen. Denn wir haben jetzt das Institut der Sicherungsverwahrung nach § 66 Strafgesetzbuch, wir haben nunmehr das Institut der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung und wir komplettieren jetzt dieses Feld durch die nachträgliche Sicherungsverwahrung, also Sicherungsverwahrung wohl in einem ausreichenden Maße. Keiner an den Stammtischen kann sich jetzt noch über die Politik beschweren.
Die Bundesregierung hat jetzt das von allen nach dem Verfassungsgerichtsurteil erwartete Gesetz in Gang gebracht. Es ist im Bundestag eingebracht worden. Es unterscheidet sich von dem Thüringer Gesetz durch drei Sachen. Ich will das der Aufklärung wegen sagen:
Erstens werden die Ersttäter anders behandelt als in dem Thüringer Gesetz. Im Thüringer Gesetz wird nicht unterschieden zwischen Ersttäter und Wiederholungstäter. In dem Bundesgesetz ist für den Ersttäter nur dann die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, wenn er eine Strafe über vier Jahre abgesessen hat. Des Weiteren gilt dieses Bundesgesetz auch für Heranwachsende, die nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden sind, und es gilt letztlich auch für als gesund aus den psychiatrischen Anstalten Entlassene.
Wir hatten uns mit dem Gesetz alle getäuscht in der Kompetenz. Wir waren alle davon ausgegangen oder die Regierung war davon ausgegangen in Thüringen und in den Ländern, dass eine Länderkompetenz vorliege. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses nun korrigiert. Mithin muss nun dieses Bundesgesetz her, wenn man diese Sicherungsverwahrung auf alle mögliche Art und Weise beschließen möchte. Dies scheint nun der politische Wille auch in der Bundesregierung zu sein. Deshalb wird dieses Gesetz noch vor dem vom Verfassungsgericht gesetzten Termin Ende September in Kraft treten. Dessen bin ich sicher. Mithin ist der Gesetzentwurf der PDS hier an dieser Stelle obsolet. Wir brauchen uns in der Materie nicht mehr mit diesem Gesetz auseinander zu setzen. Es ist eben obsolet, das sage ich gleich noch einmal für die, die es nicht wissen: überflüssig.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zunächst aus dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren: "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten privaten Kernbereiches, in den die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung nicht eindringen darf." Heißt zu deutsch: Hier wird nichts weiter getan, als dass man das grundgesetzlich geschützte Recht auf die Unantastbarkeit des Wohnraums noch einmal in einem Verfassungsgerichtsurteil bekräftigt hat. Was bedeutet es an dieser Stelle für uns, die wir Antragsteller dieses vorliegenden Gesetzes sind? Meine Damen und Herren, es gibt Geschehnisse, auf die muss Politik natürlich reagieren. Wir hatten solche Kulminationspunkte am 11. September und wir hatten auch einen solchen Kulminationspunkt bei den vergangenen Ereignissen in Madrid.
Reagieren heißt, angemessen reagieren, Reagieren heißt nicht, dass an dieser Stelle die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Bürger angegriffen werden dürfen, denn was das Verfassungsgericht über die Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung gesagt hat, gilt natürlich auch für die präventive Verbrechensbekämpfung, für die akustische Wohnraumüberwachung in diesem Fall, und darauf bezieht sich unser Gesetz.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir das nicht gern hören wollen, es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit, es gibt aber ein Grundrecht auf die Menschenwürde, es gibt ein Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die aktuelle Reaktion von Politik kann selbst bei den kompliziertesten Vorgängen, bei den schrecklichsten Vorgängen, wie wir sie z.B. auch wieder in Madrid erleben mussten, nicht so weit gehen, dass dann aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus Grundrechte und Menschenrechte eingeschränkt werden. Das ist mein Plädoyer und das sollten wir uns bei allen Vorgängen vergegenwärtigen. Wir werden auch in der nächsten Zeit mit islamistischem Terror rechnen müssen auf der Welt, überall. Hoffentlich werden wir verschont. Wir wollen das alle hoffen, aber es kann sich dessen niemand sicher sein. Aber selbst dann gibt uns das nicht das Recht, verfassungsrechtlich geschützte Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte einzuschränken, deshalb unser Antrag an dieser Stelle. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mensch ärgert sich eigentlich, wenn er langsam alt wird, aber ein fortschreitendes Alter hat wohl auch
einige Vorteile, ich brauche mir zumindest in der nächsten Legislaturperiode die Ausführungen von Herrn Dr. Hahnemann nicht mehr anzuhören.
Es ist aus meiner Sicht unbegreiflich, wie man die Geschichte kennend, und ich rede jetzt nicht von der DDRZeit, das erspare ich mir, eine Partei wie die Sozialdemokratische Partei in Frage stellt bezüglich ihres Engagements für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte.
Die Sozialdemokratische Partei hat seit Bestehen für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte gerungen. Dass es eine deutsche Verfassung gab, die diese Grundsätze zum ersten Mal verankerte, geschah unter Verantwortung der Sozialdemokraten. Ich finde es eine Unverschämtheit - aber ich ereifere mich nicht, sondern ich weiß, von wem sie kommt, deswegen kann ich es gelassen hinnehmen -, dass diese Sozialdemokratische Partei in einen solchen Topf mit hineingeworfen wird. Zu Ihrer Glaubwürdigkeit, Herr Dr. Hahnemann, wie Sie mit Freiheit, mit Geheimschutz usw. umgehen, dann schauen Sie doch mal bitte auf Ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl,
dann ist für jeden erkennbar, wie scheinheilig Ihre Argumente sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte erst mal Herrn Minister Dr. Gasser danken, dass er auch in seine Ausführungen einbezogen hat die spezielle Thüringer Anwendung, den Anwendungsfall dieses Gesetzes, denn unter diesem Gesichtspunkt muss man natürlich seine Betrachtungsweise etwas ändern. Wir als SPD und ich als deren justizpolitischer Sprecher, waren aus einer
anderen rechtspolitischen Meinung gegen dieses Thüringer Landesgesetz, nicht aus diesem Kompetenzstreit heraus, das haben wir alle falsch gesehen zu der damaligen Zeit. Wir haben es falsch gesehen, indem wir die Kompetenz alle dem Land zugetraut hatten, das Land hat ja auch von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht, sondern wir waren eigentlich gegen das Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf diese Art und Weise, weil es ja auch schon eine Bundeslösung gibt, wo durch das erkennende Gericht eine nachträgliche Verwahrung durchgeführt werden kann.
Nunmehr aber hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen und hat dieses Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung gebilligt. Mithin müssen wir aus diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch unsere Konsequenzen ziehen und natürlich müssen auch wir jetzt erwarten, dass der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht,
entweder eine Länderöffnung herbeiführt oder selbst ein Bundesgesetz gestaltet. Mithin stellt sich natürlich formal das Verhalten mit dem PDS-Antrag genauso hin, wie es der Minister dargestellt hat. Das war mir heute früh auch noch nicht klar, weil ich nichts von dem Thüringer Anwendungsfall wusste. Es ist also jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht geboten, das Thüringer Landesgesetz aufzuheben, sondern es gilt ja eh nur für einen bestimmten Zeitraum noch, ich glaube, bis September hat das Verfassungsgericht gesagt, dann ist es aufzuheben an dieser Stelle. Es ist bis zu dieser Zeit natürlich noch wirksam. Auch ein Einzelfall in diese Richtung, der dadurch geregelt werden kann, verdient es, dass das Gesetz bis zum September angewandt wird. Wir müssen dann sehen, ob und wie eine Bundesregelung ausfällt.
Deswegen ist es nicht richtig, dem Antrag der PDS heute zu folgen, sondern die PDS sollte sich gedulden bis zu diesem September, wo nach Spruch des Verfassungsgerichts dieses Gesetz ja höchstwahrscheinlich, wenn es eine Bundesregelung gibt, außer Kraft treten wird, dies quasi automatisch. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Hahnemann, Sie haben zwar jetzt die Hoffnung geäußert, dass diese Anträge an die Ausschüsse überwiesen würden, um noch einmal ernsthaft darüber zu beraten, aber ich kann Ihnen versichern, die Kollegen hier geradeaus werden es schon richten, dass wir nicht erst zur Beratung schreiten, sondern dass wir weiterhin das einzige ostdeutsche Land sind mit einer Bannmeile und dies noch absurderweise unter Einbeziehung einer Straße, die den Bürgerrechtler Fuchs ehrt. Das wird jetzt schon so gerichtet werden. Wahrscheinlich ist es in fünf, sechs Minuten schon erledigt. Wenn wir denn eine Bannmeile bräuchten, könnte man für alles noch Verständnis haben. Nach der ersten Lesung haben wir umfangreich recherchiert in den ostdeutschen Ländern, speziell in Sachsen. In Sachsen, ich sage das jetzt einmal so einfach, ist es der sächsische Landtagspräsident, der dort
auf keinen Fall eine Bannmeile zulassen würde, der dieses expressis verbis schon mehrfach im Sächsischen Landtag deutlich erwähnt hat. Dort ist es der sächsische Landtagspräsident und ich glaube, dass der in der Christlich Demokratischen Union ist, der ist der Hüter des freien Raumes um sein Parlament. Er weiß wohl, dass er das Ziel auch ohne Bannmeile sehr gut erreichen kann, weil es eben diese Instrumente gibt, Versammlungsrecht, Hausrecht und weil sich dort ein Verhalten eingeschliffen hat. Dort ist ein so genanntes Demonstrationskonzept erarbeitet worden zwischen allen Beteiligten und mit diesem Demonstrationskonzept sind verschiedene Strategien verbunden, wie man verschiedene Arten von Demonstrationen erfassen und bewältigen kann. Es kommt ganz normal wie bei jeder angemeldeten Versammlung unter freiem Himmel zu einem Kooperationsgespräch, an dem Polizei, Ordnungsbehörde, der Parlamentsdienst teilnehmen. In diesem Bundesland, das von Anfang an durch die CDU regiert wird, das einen Landtagspräsidenten der CDU hat, sind auf Basis dieser rechtlichen Vorschriften, dieses Demonstrationskonzepts, bisher 140 Demonstrationen in der Geschichte vor dem Landtag abgelaufen. Die sächsische Polizei, die Dresdner Polizei, hat uns versichert, dass dies alles völlig problemlos bewerkstelligt werden konnte. Es gibt aus sächsischer Sicht nicht die geringste Absicht, noch einmal über das Problem nachzudenken. Freuen wir uns, dass wir in zwei, drei Minuten das einzige ostdeutsche Land sind, das eine Bannmeile besitzt und dass in diese Bannmeile die Straße des Bürgerrechtlers Fuchs einbezogen wird. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich schäme mich ein bisschen dafür.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatssekretär Koeppen hat aus meiner Sicht sehr ausführlich, sehr klar und sehr umfassend dargestellt, worum es sich bei diesem Rechtsbereinigungsgesetz handelt und warum es in dieser Phase jetzt durchgeführt wird. Ich kann mich erinnern, als ich als einer der Vorgänger von Herrn Koeppen auch Staatssekretär im Justizministerium war, haben wir das Erste Thüringer Rechtsbereinigungsgesetz durchgesetzt. Ich durfte dies begleiten. Es war eine etwas interessantere Geschichte, weil wir damals die Einzelfallprüfung durchgezogen haben, jetzt kommt es zu einer Pauschalüberprüfung, das ist aber dieser Thematik, denke ich, völlig angemessen. Ich denke, es wird auch in den Beratungen im Justizausschuss nicht viele Unklarheiten geben. Ich werde ein paar Fragen nach dem Sinn und Zweck mancher Regelungen in §§ 2 und 3, diese Vorbehaltsklauseln, stellen. Aber, ich denke, man wird sie schnell klären können. Ich denke, wir werden dieses Gesetz so in der Art und Weise, wie es jetzt vorliegt, dann auch in der Zweiten Beratung verabschieden können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gelte bestimmt nicht als wüster DDR-Aktionist, möchte aber das, was der Kollege Dittes gesagt hat, an dieser Stelle weitestgehend unterstreichen;
nicht in allen Belangen, sondern es war im Gegensatz zu dem, was aus dieser Ecke kam, ein relativ vernünftiger Vorschlag zu diesen ganzen Fragen. Natürlich ist es auch absolut richtig, Landesentwicklung, was gerade noch einmal bestritten wurde, zu verknüpfen mit einer Länderkooperation. Das kann doch gar nicht anders gehen.
Natürlich muss man bei einer Länderkooperation auch über gemeinsame Verwaltungsfragen nachdenken und selbstverständlich muss man, wenn man über Verwaltungsreformen nachdenkt, auch über Kreisgebietsreformen, Gemeindegebietsreformen nachdenken, denn zum Beispiel der Wunsch nach einer zweistufigen Verwaltung kann natürlich nicht mit den jetzigen Kreisen und Gemeindegliedern erfüllt werden in dieser Größenordnung. Natürlich, ich bin Herrn Dittes dankbar, dass er das alles erwähnt hat.
Ich denke, der Beitrag, der von der CDU gekommen ist, hat eigentlich nur bewiesen, dass das mit dem Heißluftballon ein ganzes Stück Realität ist.
Herr Minister, auf dieser Liste derjenigen Objekte und Maßnahmen, die untersucht werden sollen, standen aus meiner Sicht auch die Arbeitsgerichte. Ich weiß nicht, wie weit das fortgeschritten ist. Geben Sie mir zumindest Recht - weil Sie sagen, es ist eine reine Sache der Exekutive -, dass dann in Thüringen, wenn es zu einer Verlagerung, Verlegung oder Zusammenfassung kommt, das Gerichtsstandortegesetz geändert werden müsste und es mithin doch ohne Weiteres wieder eine Sache der Legislative würde, von der Sie behaupten, dass sie nur von der Exekutive durchgeführt werden könnte?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe nicht vor, mich mit allen Argumenten von Herrn Hahnemann auseinander zu setzen, nicht weil ich dazu nicht in der Lage wäre, sondern weil mir einige allzu abstrus aus der Ecke hervorgeholt worden sind, aber ich glaube, um Sie herum sitzen eine ganze Menge Kolleginnen und Kollegen. Es muss wohl auf dem Parteitag im Dezember in Berlin gewesen sein, als sich die SED umbenannte in SED-PDS, da war ja gerade der Moment gegeben, sich von dieser alten Partei zu lösen. Da ist ja ganz bewusst dieser Schritt gegangen worden in der Nachfolge dieser SED zu bleiben. Ganz bewusst ist dieser Schritt dort gegangen worden, ich denke, einige von den Kolleginnen und Kollegen werden sich hier erinnern wollen.
Sie haben aber vorhin gerade diese Linie verleugnet und brechen wollen. Deswegen weise ich Sie bloß noch einmal gefälligerweise darauf hin, dass diese Linie von Ihnen
bewusst gewählt worden ist, dass Sie sich in diesem Moment noch den Begriff "Demokratischer Sozialismus" angeeignet haben, wobei jeder damals von Ihnen die Definition Sozialismus mit Produktionsverhältnissen und Produktivkräften gemacht hätte und nicht mit dem Begriff, was demokratischer Sozialismus überhaupt beinhalten soll. Dass Sie sich diesen Begriff damals noch angeeignet haben, hat eigentlich das Fass noch zum Überlaufen gebracht. Ich möchte jetzt nicht mit Ihren abstrusen Argumenten - ich möchte Ihnen sagen, wie wir DDR-Geschichte sehen. Wir sehen sie, wenn wir uns mit DDR-Geschichte, mit SEDDiktatur und mit MfS-Verbrechen beschäftigen, dann steht natürlich bei uns im Vordergrund die Vergangenheitsaufarbeitung, die Lehren, die man aus dieser Geschichte ziehen muss, und es steht natürlich bei uns im Vordergrund der Umgang mit den Opfern, die Begleitung und Betreuung der Opfer.
Es steht überhaupt nicht, wie Sie jetzt unterstellen mögen, im Vordergrund die Jagd nach Stasi-Spitzeln oder was. Die Hauptamtlichen sind bekannt, da wissen wir, wo sie jetzt ihre Zuflucht berechtigterweise gefunden haben, denn ich habe in Leipzig auf dem Ring gerufen: "Stasi in die Produktion", ich habe nicht gerufen: "Stasi in das Irrenhaus", sondern "Stasi in die Produktion". Wir waren von Anfang an selbstverständlich für eine Integration all dieser, die auch in die SED-Geschichte verstrickt waren. Wenn Frau Dr. Klaubert im Februar 1990, als es um die
Auflösung des AfNS ging, was ja als Nachfolge gegründet war, in Altenburg mit den 15.000 oder 20.000 Leuten auf dem Marktplatz gewesen wäre
dann haben Sie bestimmt gehört, was ich dort gesagt habe, als ich für die SPD gesprochen habe, dass die Stasi für mich eine verbrecherische Organisation ist,
aber dass wir mit allen Menschen, die mit dieser Institution verstrickt waren, in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten zusammenarbeiten müssen. Da wissen Sie, dass mich die 20.000 Leute ausgepfiffen haben, mich wüst bedroht und beschimpft haben, weil sie natürlich in ihrer Wut noch nicht so weit waren, sich mit solchen Sachen zu beschäftigen. Dann verraten Sie das einmal bitte Ihrem Kollegen, der hinter Ihnen sitzt und süffisant lächelt, was dort gewesen ist. Dann wird er mal seine Vorstellung, wie wir an DDR-Geschichte herangehen, wie wir sie bearbeiten, mal endlich etwas korrigieren
und uns keine Vorwürfe machen, die an Tatsachen gebunden sind, die nicht wir, sondern die SED-Partei als Ihr legitimer Vorgänger verursacht hat.
Jetzt komme ich aber zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz. Das muss auch mal behandelt werden. Das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz des Freistaats Thüringen legt - so weit, Herr Hahnemann, richtig - ein Ende für die 3. Legislaturperiode fest, also Mitte nächsten Jahres ein Ende für die Möglichkeit der Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit. Der Gesetzgeber wird sich dabei etwas gedacht haben so weit stimmen wir noch überein -, dass die vorhanden Akten bis dahin aufgearbeitet sind und aus einer nochmaligen Überprüfung kein zusätzlicher Gewinn - Gewinn im Sinne von Informationen - gezogen werden kann. Ich stimme Ihnen auch noch zu, sicherlich wird es einen Zeitpunkt geben - das Stasi-Unterlagengesetz des Bundes sagt 2007 -, da werden Akten überhaupt nicht mehr für Personenuntersuchungen von der Behörde zur Verfügung gestellt, sondern in besonders schwierigen Fällen, z.B. wenn Herr Markus Wolf Bundespräsident werden möchte, wird man Akten noch mal heranziehen. Das sind definierte Fälle, die im Gesetz vorgesehen sind. Aber ab 2007 werden die Unterlagen nicht mehr zur Überprüfung zu verwenden sein. Auch bei diesem Termin wird man sich Gedanken gemacht haben. Aber es ist eben nicht so, wie es sich der Gesetzgeber in diesem Haus gedacht hat, dass nunmehr zum Ende dieser Legislaturperiode alle möglichen Akten grundsätzlich aufgearbeitet sind. Das betrifft absolut nicht nur die so genannten Rosenholz-Dateien, sondern es be
trifft natürlich auch den Grundstock der Akten, die in der Behörde lagern. Informieren Sie sich doch bitte mal. Wem soll ich denn glauben, wenn die Frage gestellt wird, sind diese Rosenholz-Dateien noch mögliche zusätzliche Informationen? Die Birthler-Behörde, die alles verwaltet und seit Jahrzehnten nun schon wissenschaftlich mit diesen Sachen umgeht, sagt, jawohl, sie sind zu verwenden. Wem soll ich denn glauben? Selbstverständlich gibt es eine Gegenposition. Ich bin doch geneigt, an dieser Stelle der Birthler-Behörde zu glauben. Also gibt es noch Akten, die noch nicht endgültig aufgearbeitet sind und es gibt diese Rosenholz-Dateien, die dazu beitragen können.
Wenn diese Basis daliegt und diese Basis ist bisher noch nicht ausgeschöpft worden, warum wollen wir denn nicht diese Überprüfung für uns. Es hat niemand vorgeschlagen für die ganzen Kommunalpolitiker, es hat niemand einen anderen Vorschlag gemacht. Die Landesverwaltung wird gegenüber ihren höheren Beamten tätig, das kann sie tun, das liegt in ihrer Befugnis. Ich meine, Integration in die Gesellschaft, von der ich gesprochen habe, und zu der ich mich 1990 vor 20.000 auspfeifenden Leuten bekannt habe. Integration heißt nicht, dass man nun gerade in die gesetzgebende Versammlung des Freistaats Thüringen integriert wird. Wir arbeiten doch mit jedem zusammen. Wir haben heute von ehrenamtlicher Arbeit gesprochen. Bitte überzeugen Sie alle diese Kollegen, sich an ehrenamtlicher Arbeit zu beteiligen. Es muss doch nicht gerade an der gesetzgeberischen Arbeit in diesem Haus sein.
Das ist nun eigentlich unser Wille. Deswegen haben wir diese Gesetzverlängerung gemacht. Sie setzt sich aus zwei Worten zusammen. Die Worte "3. Legislaturperiode" werden durch die Worte "4. Legislaturperiode" ersetzt und dann werden wir eben beim nächsten Mal noch einmal überprüft. 2007 ist Ende und, ich denke, es wird von uns keinen stören, nochmals überprüft zu werden. Ich rede auch für die Kollegen, die hier sitzen, denn sie sind alle überprüft und mithin wird es keinen des Weiteren stören.
Jetzt noch mal zu den anderen Sachen, die nicht mehr ganz so ernster Natur sind. Ich habe überlegt, ob ich es erwähne oder nicht. Ich muss mich auch ein bisschen über die CDU an dieser Stelle auslassen. Es geht einfach kein Weg daran vorbei. Die Frage war nun, wenn man ein solches Gesetz vorlegt, so wie wir es getan haben, und der CDU-Abgeordnete liest das und sagt: jawohl, ich will zustimmen. Da kommen die ersten erheblichen Bedenken. Es wäre nun natürlich das erste Mal gewesen, dass die CDU einem SPD-Gesetzentwurf in diesem Haus zustimmt. Na gut, wie nun das wieder vermeiden?
Man denkt sich also etwas aus, was völlig überflüssig und nutzlos ist, heftet es an dieses Gesetz an und verabschiedet dann dieses Gesetz in der von der CDU geänderten Fassung. Nun aber, was heftet man da an, wenn man bloß zwei Worte ändert? Da heftet man also an, nun ja: Auf Beschluss des Ältestenrates kann eine Überprüfung bereits in der 3. Legislaturperiode erfolgen. Da nehme ich mir diesen Gesetzentwurf von der CDU vor. Da sind bloß die ganz wenigen gelb unterlegten Wörter, es sind nicht mal ganze Sätze, die belegen, dass diese wenn schon gewollte Überprüfung in dieser Legislaturperiode schon eindeutig durch das Gesetz gedeckt ist. Die herbeigerufene Landtagsverwaltung bestätigt mich überraschenderweise hundertprozentig. Ich glaube auch, das anwesende Justizministerium hat sich nicht offen, aber doch dafür ausgesprochen. Also wird diese unnütze - das ist sicherlich ein Beitrag zur Deregulierung - Formulierung an unser Gesetz angeheftet. Ich im Justizausschuss lehne natürlich diese unnütze Formulierung ab. Dann gibt es den völlig unparteiischen Sprecher, der vorhin die Empfehlung des Ausschusses vorgetragen hat, Herrn Wolf. Pressemitteilung, buntes Foto - ich weiß nicht, wie die Presse das verwertet, Jugendbildnis.
Aus dieser Tatsache, dass ich im Justizausschuss eine völlig überflüssige Adaption an dieses Gesetz ablehne, daraus konstruiert der justizpolitische Sprecher der CDU: Die CDU-Mehrheit im Justizausschuss hat heute gegen die Stimmen der Opposition eine Regelung durchgesetzt, die eine erneute Überprüfung der Landtagsabgeordneten noch in dieser Legislaturperiode gestattet.
Also, CDU-parteichinesisch in übelster Prägung und Verstellen der Tatsachen. Ich glaube, das ist ein bisschen unwürdig,
wenn man über die Arbeit in einem Justizausschuss berichtet und dann - es kommt fast noch mal so dick - die Tatsache, dass man eins zu eins einem SPD-Gesetz zustimmen muss, die wird folgendermaßen in einem parteichinesisch, Wolfisch, umschrieben: Mit den Stimmen der SPD ist die Überprüfung der Landtagsabgeordneten auch auf die kommende Wahlperiode ausgedehnt worden.
Ich habe es mir lange überlegt, ob ich solchen Firlefanz bei so einem ernsten Thema mit erwähne. Aber man muss natürlich auch bei der ganzen Ernsthaftigkeit und der ganzen, ich möchte fast sagen Dramatik, die in diesem ursprünglichen Gesetz steckt, auch solchen Firlefanz mit er
wähnen.
Ich möchte Sie von der CDU bitten, dass Sie solche entstellenden Pressemeldungen aus dem Justizausschuss bitte nicht mehr machen. Wenn Sie es unbedingt machen wollen, dann suchen Sie sich liebend gern einen anderen Ausschuss, aber nicht den Justizausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Adresse unseres Hauses lautet Jürgen-Fuchs-Straße 1. Es ist kein Zufall, sondern es ist bewusstes Handeln gewesen. Diese Adresse ist auch gewählt worden, weil sich natürlich in ihr eine Verpflichtung widerspiegelt, eine Verpflichtung zu Transparenz und zu Teilhabe für den Bürger. Dieser Verpflichtung wird die Einbeziehung in eine Bannmeile einfach nicht gerecht.
Der nunmehr erreichte Zustand ist für unsere Fraktion unerträglich. Aber es ist für uns auch unerträglich, wie die PDS, deren Nachfolgeschaft wir vor zwei, drei Stunden gerade geklärt haben, die Bürgerrechtler der DDR vereinnahmt. Ich werde Ihnen das durch einen Satz aus der Begründung der PDS zitieren: "Die Aufrechterhaltung der Bannmeile verletzt zudem das Engagement derer, die sich in der DDR für Demonstrations- und Meinungsfreiheit eingesetzt haben und für ihre Überzeugungen vielfach enormen Repressionen ausgesetzt wurden." Diese Vereinnahmung ist für uns unerträglich und
deswegen haben wir trotz gleicher Zielstellung einen Antrag neben den Antrag der PDS gelegt, der auf die Abschaffung der Bannmeile abzielt. Was die PDS tut, ich bemühe noch mal das Zitat, ist gerade nicht Vergangenheitsaufarbeitung,
wie sie Herr Dr. Hahnemann einforderte, es ist auch keine Vergangenheitsbewältigung, sondern es ist Vergangenheitsüberwältigung.
Ich möchte an dieser Stelle jetzt noch mal im Ablauf die Meinung unserer Fraktion zur Bannmeile seit dieses Haus hier tagt oder zumindest im Tagungsraum tagte, darlegen. Es war der Abgeordnete Pohl,
der in einer der ersten Sitzungen des Landtags, als über die erstmalige Vorlage eines Gesetzes über die Bannmeile gesprochen wurde, unsere Meinung vertrat, dass wir keine Bannmeile um dieses Haus brauchen. Es wurde dann eine Bannmeile in der 1. Legislatur beschlossen mit der entsprechend vorliegenden Mehrheit, die von enormer Ausdehnung war. Jeder, der noch dabei war, kann sich erinnern. Im Koalitionsvertrag zur 2. Legislaturperiode ist auf unser Drängen natürlich gemeinsam mit der CDU dann festgeschrieben worden, dass dieses Bannmeilengesetz überarbeitet wird und es hat zu einer wesentlichen Verkleinerung der Bannmeile geführt.
Dann gab es jetzt mit dem Neubau die Diskussion bei der Gestaltung der Bannmeile an der Ostgrenze des Neubaus. Wir haben der CDU eine Brücke an dieser Stelle gebaut, indem wir für eine kleine Bannmeile, nämlich diesen Fußweg und diesen Vorbau, gesprochen haben und aber gleichzeitig, was für uns eine Selbstverständlichkeit war, die Jürgen-Fuchs-Straße aus dieser Bannmeile herausgenommen haben. Diesem Weg ist die CDU, das hätte zu der erforderlichen Mehrheit gehört, nicht gefolgt, so dass es für uns in aller Konsequenz, da es uns um die Unvereinbarkeit zwischen dem Namen Jürgen Fuchs, der Symbolik Jürgen Fuchs und der Bannmeile geht, völlig logisch ist, dass wir nunmehr ein Gesetz vorlegen, was zur Abschaffung der Bannmeile insgesamt zurückkehrt, zu unserer ursprünglichen Meinung. Da stört es mich auch nicht im Geringsten, dass wir diesen neben einen Antrag der PDS legen. Wir haben bewusst diesen Antrag der PDS aus diesen Gründen nicht unterstützt, sondern haben einen eigenständigen Antrag vorgelegt. Es nützt auch nichts zu sagen, wenn man mit diesem Vorschlag praktisch umgehen will, die ganzen Ost-Länder haben keine, SchleswigHolstein hat auch keine usw., sondern man muss sich erkundigen und wissen, wie natürlich mit Demonstrationen in den anderen Ländern umgegangen wird. Da haben wir uns ausgiebig kundig gemacht, nicht etwa bei den SPD-Fraktionen der anderen ostdeutschen Landtage, sondern bei den Landtagsverwaltungen. Ganz speziell möchte ich Ihnen aus der Stellungnahme der sächsischen Landtagsverwaltung - sie war sogar so freundlich, uns noch entsprechende Vermerke zu überlassen - darstellen, wie dort mit Demonstrationen umgegangen wird. Ich kann mir vorstellen, dass die Beamten auch bei der entsprechenden Situation natürlich auch in Sachsen protestieren. Ich kann mir auch vorstellen, dass andere Bevölkerungsgruppen ihren politischen Unwillen gegenüber irgendwelchen Entscheidungen des
Parlaments kundtun wollen. Wie in Sachsen damit umgegangen wird, da hilft natürlich nicht nur Hausrecht. Hausrecht ist nur im Haus, sondern dort wird folgendermaßen gearbeitet. Deswegen würde ich jetzt mal die Kollegen von der CDU bitten, zuzuhören und zu sehen, ob man sich nicht wirklich diesem Gedanken nähern kann, weil er genauso in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, in MecklenburgVorpommern, in Brandenburg, seit 1990 auch in Schleswig-Holstein und in einem anderen Bundesland, das mir jetzt hier entfallen ist, so gehandhabt wird.
Dort wird ganz normal auf das Versammlungsrecht abgestellt. Der sächsische Landtag hat ein Demonstrationskonzept erarbeitet, das aus seiner Sicht die Einführung einer Bannmeile absolut entbehrlich macht. Ich muss mal aus dem Vermerk der sächsischen Landtagsverwaltung etwas vortragen: "Zwischen dem Staatsministerium des Innern, der Polizeidirektion Dresden sowie den Vertretern der Landtagsverwaltung ist ein Einsatzbefehl erarbeitet worden, der einen möglichen Kräfteeinsatz am Landtag situationsgerecht gewährleistet. Nach der Anmeldung der Demonstration" - und ich gehe von angemeldeten Demonstrationen deswegen aus, weil unangemeldete Demonstrationen eine Bannmeile auch nicht schützt, sondern da muss ich sowieso entsprechende Maßnahmen einleiten - "durch den Veranstalter lädt die Versammlungsbehörde zu einem Kooperationsgespräch ein." Das ist auch bei Demonstrationen in Thüringen üblich, Herr Dittes kennt das. Es wird also zu einem Kooperationsgespräch eingeladen und dort nehmen auch Vertreter der Landtagsverwaltung teil, die Polizeibehörde, die Versammlungsbehörde und natürlich der Anmelder der Demonstration. Das wird in der Regel 14 Tage vor der Demonstration oder Kundgebung durchgeführt. Es werden dort die entsprechenden vorgesehenen polizeilichen Maßnahmen erläutert. Es wird der voraussichtliche Dienstführer der Polizei, der an dem Tag den Einsatz leitet, an dem Gespräch teilnehmen, der Anmeldende, der die Demonstration anmeldet. Dort werden die erforderlichen Maßnahmen besprochen. Die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung in Sachsen vermitteln dann auch die gewünschten Gesprächskontakte zu den entsprechenden Ministern oder Abgeordneten. Auf diese Art und Weise ohne Bannmeile, auf der Grundlage von normalem Versammlungsrecht sind also in Sachsen bisher insgesamt wie beschrieben wird - 140 Demonstrationen problemlos erfolgt. Die örtliche Polizei äußere sich sehr zufrieden über das angebotene Demonstrationskonzept.
Das ist die Quintessenz aus dem sächsischen Landtag. So läuft es auch in den anderen ostdeutschen Landtagen. Die schleswig-holsteinische Landtagsverwaltung hat uns bescheinigt, dass nach der Abschaffung der Bannmeile das war, glaube ich, im Jahr 1990 - es dort zu keinerlei negativen Vorfällen gekommen ist, sondern dass auf der Basis des Versammlungsrechts auch dort jede Demonstration ordnungsgemäß am Ort des Landtags unter den entsprechenden abgesprochenen Konditionen durchgeführt wurde.
Ich glaube, das zeigt, dass neben aller Aufgeregtheit um eine Bannmeile man eigentlich auch unaufgeregt mit diesem Thema umgehen kann. Ich würde jetzt wirklich mal bitten, dass wir das nicht zum politischen Streitfall machen, sondern dass wir uns mal mit den Möglichkeiten auseinander setzen.
Hier ging es doch um was ganz anderes. Da wende ich mich jetzt mal an die Kollegen der CDU, dass man wirklich mal versuchen sollte, ernsthaft anhand der Praxis der ostdeutschen Landtage zu prüfen, die noch nie eine Bannmeile besessen haben, wir Thüringer sind die einzigen, die das tun, dass man versucht, wirklich auf der Basis des Versammlungsrechts, des Hausrechts, mal in einer gemeinsamen Beratung mit der Polizeidirektion, mit der Landtagsverwaltung, mit der Versammlungsbehörde, also dem Ordnungsamt der Stadt Erfurt, diese Sache zu klären und zu schauen, ob es uns nicht auch in Thüringen gelingen sollte, eine solche Lösung hinzubringen, um dieses leidige Thema, um das es sonst immer nur unnötigen politischen Streit geben würde, endlich von der Tagesordnung zu bringen. Deswegen plädiere ich für die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innenausschuss und vielleicht auch mal an den Justizausschuss und bitte darum, dass wir uns dort mal vernünftig darüber unterhalten. Ich glaube, so viel Vernunft wird jeder haben, dass wir, um einen solchen politischen Streitapfel aus der Welt zu schaffen, uns auf eine vernünftige Lösung wie in allen ostdeutschen Ländern verständigen können. Danke schön.
Da werde ich wohl nun damit leben müssen, dass wir ein zerrüttetes Verhältnis haben, Herr Dr. Hahnemann. Ich werde es halt überleben. Aber mir ging es um etwas anderes. Als ich vorhin das mit dem sächsischen Beispiel brachte, da haben mir die meisten von der CDU eigentlich, glaubte ich, aufmerksam zugehört. Dann haben Sie vielleicht doch gedacht, mein Gott, dieses politische Unding, die Jürgen-Fuchs-Straße in die Bannmeile einzubeziehen, lässt sich vielleicht doch schön vom Eis bringen, wenn wir nach dem sächsischen Vorbild handeln.
Ich glaubte, eine ganze Menge Kollegen von der CDU hatten da eigentlich ein bisschen Verständnis, dass man sich eines solchen Problems entledigen kann, sage ich mal respektlos, auf eine wirklich vernünftige Art und Weise, wie es die Sachsen seit 1990 tun, wie alle, bloß dann hat Herr Fiedler sich nicht von seiner vorbereiteten Rede lösen können
und hat uns die ganzen Bannmeilengeschichten unterstellt und hat hier einen Streitpunkt aufgemacht an einer Stelle, wo er fast schon überwunden schien. Ich finde das sehr schade, und deswegen würde ich doch alle bitten, noch mal nachzudenken. Wir wollen das dann auch nicht als persönlichen Triumph unserer Fraktion feiern, aber es wäre doch wunderschön, wenn wir es erreichen würden, dass wir eine Jürgen-Fuchs-Straße haben, dass wir die Adresse Jürgen-Fuchs-Straße 1 sind, dass die Jürgen-Fuchs-Straße nicht in der Bannmeile und dass wir wie die Sachsen 140 Demonstrationen - hoffentlich erleben wir nicht mehr
so viele - auf der Basis von Versammlungsrecht und Ordnungsrecht im Einvernehmen mit den Demonstrierenden sauber über die Bühne bringen und dieses regeln. Ich glaube, das wäre doch ein vernünftiges Ziel für uns im Innenund Justizausschuss. Und da sollten wir doch jetzt mal die Grabenkämpfe, was hat der 1995 gesagt und was hat der 1996 gesagt, beiseite tun, sondern wir sollten uns diesem Ziel verschreiben und dann können wir wie alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Lösung treffen und haben geordnete Verhältnisse vor unserem Haus und in unserem Haus.
Herr Schwäblein, sind Sie aber nicht mit mir doch einer Meinung, dass diese Vorfälle, die Sie jetzt geschildert haben, eigentlich vorgekommen sind, sowohl bei Bestehen einer Bannmeile als auch, wenn man nach dem sächsischen Vorbild mit Versammlungsrecht dieses regeln wollte, also wenn eine Demonstration gewaltsam bis zum Ministerpräsidenten vor die Tür eindringt, dann ist doch das ein ganz anderer Zustand, als ich ihn mit Versammlungsrecht oder Bannmeile hervorrufe. Das Argument, was Sie jetzt vorbringen, das taugt doch nicht, um zwischen Bannmeile und Versammlungsrecht zu unterscheiden. Sind Sie da mit mir einer Meinung?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder im Saal weiß, dass ich kein Freund allzu salbungsvoller Worte bin, eher das Gegenteil. Deswegen sage ich heute nicht, das ist ein historischer Tag, aber ich definiere zumindest, es ist ein sehr bedeutsamer Tag für Thüringen, für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens, für die Verfassung Thüringens und nicht zuletzt für das Thüringer Parlament, denn wir ändern heute die Thü
ringer Verfassung und ein entsprechendes Ausführungsgesetz nur mit einem Ziel, die Elemente der direkten Demokratie in Thüringen zu stärken. Man sieht also, dass auch mit der CDU vernünftige Kompromisse möglich sind.
Natürlich nur, wenn die erforderliche Mehrheit allein nicht gegeben ist und wenn die offensichtliche Uneinigkeit mit den Bürgerinnen und Bürgern Thüringens das Thema für einen Wahlkampf im nächsten Jahr kontraproduktiv erscheinen lässt.
Und diesen Kompromiss betrachtend, der gut ist, sollten die Bürgerinnen und Bürger Thüringens im nächsten Jahr der CDU meiner Meinung nach keine alleinige Gesetzgebungskompetenz über absolute Mehrheit in diesem Haus beschaffen.
Dann können wir uns auch im nächsten Jahr über weitere sinnvolle und gute Kompromisse freuen.
Herr Fiedler, es ist dann vielleicht auch mit Ihnen ein Kompromiss möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war ein langer Weg. Vier Jahre waren es seit der ersten Unterschriftsleistung zur Unterstützung des Volksbegehrens des Bündnisses "Mehr Demokratie in Thüringen e.V.", zweieinhalb Jahre ist es schon her seit der ersten Lesung des Entwurfs der Initiative hier in diesem Haus. Wir haben dann nach dem Spruch des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 19. September 2001 im Landtag den Willen der Bürgerinnen und Bürger, den Willen des Bündnisses weiter befördert. Dies war für uns von der SPD kein kurzer Entschluss, kein Aufspringen auf eine Bewegung, keine Referenz an einen Zeitgeist, sondern nachhaltiges Handeln.
Schon vor über 100 Jahren haben Sozialdemokraten im "Erfurter Programm" Elemente direkter Demokratie eingeklagt. Plebiszitäre Elemente erstmalig in einer deutschen Verfassung zu verankern, dies geschah dann, als Sozialdemokraten die Verantwortung in diesem Staat hatten.
Beim Eingang von Elementen direkter Demokratie in die Thüringer Verfassung waren es die Sozialdemokraten, ich rufe als Zeitzeugen Frieder Lippmann auf, die damals
schon um niedrigere Hürden für plebiszitäre Elemente rangen. Unser Engagement in der Initiative und unsere parlamentarische Hilfe für diese Initiative war also letztlich gelebte Kontinuität. Wir haben einen Kompromiss erreicht, den der Mitbegründer des Bündnisses Ralf-Uwe Beck als einfach, fair und modern bezeichnet. Dies war nun - Sie hörten es schon hier im Landtag - eine gemeinsame Anstrengung mit der PDS. Dies nicht, um Gemeinsamkeit zu demonstrieren, Koalition zu schmieden oder vorzubereiten, sondern aus der Tatsache heraus, dass nur zwei von den 22 Gliedern der Initiative, also der 22 Vereine, Verbände, Parteien, die Möglichkeit des parlamentarischen Handelns besaßen. So haben wir unsere unterschiedlichen Positionen zur PDS im Interesse des Bündnisses zurückgestellt. Der erreichte Kompromiss ist somit ursächlich weder ein Erfolg der SPD und PDS, auch wenn wir eine ganze Menge Anteil Arbeit dabei hineingesteckt haben, geschweige denn ein Erfolg der CDU, sondern einzig und allein ein Erfolg des Bündnisses und dessen 387.469 Unterstützern.
Ich danke allen, die am Bündnis mitgearbeitet haben und allen, die ihre Unterschrift für diese Sache geleistet haben, allen, die Engagement und Sachverstand in diese unsere gemeinsame Sache investierten. Ich darf aber auch den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung danken, die die Arbeit des Ausschusses unterstützten, und letztlich auch den Mitarbeitern des Justizministeriums, die uns bei einigen schwierigen Formulierungen im Gesetz mit Rat zur Seite standen. Die letztere Bemerkung trifft allerdings insbesondere nur auf die Zeit zu, seit Dr. Gasser dieses Ministerium leitet.
Meine Damen und Herren, betrachten wir noch einmal die Ausgangssituation der parlamentarischen Beratungen und Verhandlungen: Die vorliegenden Gesetze der SPD und PDS einerseits und andererseits der CDU-Landesregierung vom Oktober 2001 bzw. Februar 2002 unterschieden sich wie Feuer und Wasser. War unser Entwurf auf eine deutliche Stärkung der Elemente direkter Demokratie, natürlich unter Beachtung des Spruchs des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, gerichtet, so stellte der Regierungsentwurf eindeutig noch eine Verschlechterung des Status quo dar. Ich erinnere nur an die von der CDU in das Gesetz geschriebenen Sammlungsmodalitäten; ausschließlich Amtsstubensammlung bei einer Sammlungsfrist von zwei Wochen. Die bestehende Verfassungs- und Gesetzeslage damals war aber freie Sammlung bei Sammlungsfrist von vier Monaten. Jedem leuchtet ein, dass die von der CDU ins Auge gefassten Modalitäten direkte Demokratie in Thüringen praktisch unmöglich gemacht hätten. Diese unterschiedliche Ausgangslage in ein Kompromisspaket zu schnüren war eine langwierige und Kräfte zehrende Aufgabe. Unzählige Stunden haben wir, zum Teil auch unter Einbeziehung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie
des Justizausschusses und eines speziell gebildeten Unterausschusses, um den Kompromiss gerungen. Kein Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode hat derartige Anstrengungen der Parlamentarier erforderlich gemacht. Ich glaube auch, dieses Gesetzgebungsverfahren hat einen Teil dieser Legislaturperiode, die im nächsten Jahr zu Ende geht, wesentlich geprägt. Im Endergebnis liegt uns nun ein verbessertes und gestrafftes Verfahren mit abgesenkten Hürden für direkte Demokratie vor. Kollege Hahnemann hat ausführlich die Einzelheiten erläutert, so dass ich diese hier nicht noch mal darstellen will oder möchte. Für mich ist besonders wichtig und besonders erfreulich an diesem Kompromiss - einen Punkt möchte ich herausheben - die Wahlmöglichkeit der Initiative, in freier oder Amtsstubensammlung die erforderliche Unterstützung einzuholen, denn ich weiß, dass diese freie Sammlung natürlich die Initiative und ich präferiert haben, aber ich war auch immer einer derjenigen, der hingewiesen hat, dass in bestimmten Fällen auch ein flächendeckendes Netz einer Amtsstubensammlung, einer Initiative, die nicht diese Stärke, die nicht diese Komplexheit hat, eine Grundlage bieten kann, um ein Volksbegehren in diesem Freistaat durchzusetzen. Doch auch mit dem erreichten Kompromiss, meine Damen und Herren, wird in Thüringen in Zukunft eine Volksgesetzgebung nur mit erheblichen Mühen möglich sein. Ich verweise auf die gegebenen Schranken Grundgesetz und Landesverfassung, und das ist gut so, dass diese Schranken bestehen. Ich verweise auf den Haushaltsvorbehalt und ich verweise auf die auch von Kollegen Hahnemann dargestellten noch verbliebenen Hürden. Es wird also weiterhin sehr schwierig sein. Andererseits zeigt aber dieser Kompromiss gerade auch dem Bündnis, dass aus dem Volk heraus, wenn auch mit erheblichen Mühen und in einem langwierigen Prozess das Bündnis hat dieses gerade erlebt -, immerhin im Freistaat Thüringen noch etwas bewegt werden kann.
Meine Damen und Herren, wir wissen immer, wie schwer es heutzutage ist, auf den verschiedenen Ebenen etwas zu bewegen, wie schwer Reformen sind und deswegen ist es sehr gut, dass das Bündnis ja auch das Gefühl erhalten hat, ich kann doch aus dem Volk heraus in dieser reformunfreudigen Zeit noch etwas bewegen. Diese Erkenntnis wird das Bündnis stärken und zu neuen Initiativen anregen. Wir werden, wenn sich die Interessen treffen, sehr gern wieder mit dem Bündnis zusammenarbeiten. Aber auch andere Gruppierungen sollten durch diesen Erfolg Mut fassen, sich in das politische Leben in Thüringen durch Bürgerantrag oder Volksbegehren auf Landesebene oder Bürgerantrag und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene mit einzumischen. Der Vorrang der parlamentarischen Demokratie, meine Damen und Herren, wird durch solche Initiativen nicht in Frage gestellt, aber direkte Demokratie kann, will und wird unsere Demokratie in Zukunft stärken. Danke schön.
Frau Abgeordnete, Sie haben jetzt erklärt, wie es aus Ihrer Sicht nicht geht. Dann haben Sie gesagt, man braucht vernünftige und seriöse Konzepte in Deutschland. Können Sie sich vorstellen, dass in der nächsten Zeit - wie auch immer die zustande kommen, meinethalben im Vermittlungsausschuss - Konzepte erarbeitet werden, die nicht zu einer Entlastung der Systeme führen?
Die also nicht quasi zu Einschnitten in das Rentensystem führen. Können Sie sich das vorstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, so einfach ist das nicht. Für den leider nicht anwesenden Abgeordneten Mohring springt qua Amt der Vorsitzende ein. Das wäre der Herr Böck, Herr Böck ist aber leider auch nicht anwesend
und so fällt diese hohe Ehre dem stellvertretenden Vorsitzenden des Innenausschusses zu. Dieser ist wie immer natürlich voll auf seinem Posten.
Ich weiß nicht, was Sie meinen, aber im Mittelblock hat es offensichtlich viel Heiterkeit ausgelöst. Jetzt aber zum Ernst der Lage - "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes". Dieses Gesetz wurde vom Landtag am 30. Januar 2003 federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat in drei Sitzungen darüber beraten und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Der federführende Innenausschuss hat dann diesen Gesetzentwurf mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen. Mithin entfiel gemäß § 81 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Beratung im mitberatenden Justizausschuss. Die Beschlussempfehlung heißt also, es wird mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben jetzt das durch Herrn Dr. Koch ausgiebig erläutert bekommen, dass in diesem Haus die einzige Kraft, die zur richterlichen Unabhängigkeit steht, die Partei des Demokratischen Sozialismus ist.
Ich freue mich über den Beifall, ich glaube aber nicht, dass das sehr glaubhaft im Land ankommt.
Es war uns natürlich auch bekannt, dass bereits bei der Anhörung des Referentenentwurfs die Richtervertretungen Bedenken angemeldet hatten, Bedenken bezüglich einer eventuellen Gefährdung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Nun bin ich kein Propagandist wie Herr Dr. Koch, sondern Abgeordneter und habe natürlich dieses sehr bewusst in mich aufgenommen. Es war meine Fraktion, die im Ausschuss eine mündliche Anhörung beantragt hatte, weil wir hofften, in der mündlichen Anhörung das Pro und Kontra von Meinungen wirklich besser abschätzen zu können. Deswegen habe ich mich sehr geärgert, dass die Fraktion hier in der Mitte die Möglichkeit der mündlichen Anhörung nicht eingeräumt hat und es nur zu einer schriftlichen Anhörung kam und wir nun als Papier Pro und Kontra gegenüberstehen hatten und eigentlich nicht
in den Diskurs um Pro und Kontra eintreten konnten, der wahrscheinlich zur Klarheit geführt hätte. Ich habe dann die Regierung gebeten, noch mal speziell diese Argumentation der Richtervertretung zu bewerten. Die Regierung hat dies getan. Dann habe ich mich als Abgeordneter und nicht als Vollstrecker der einen oder anderen Seite in mein Stübchen begeben und habe versucht, mit meinem Verstand als Abgeordneter das zu bewerten. Da bin ich zu dem Schluss gekommen, dass wohl die Person des Richters betroffen ist durch die bestimmten Regelungen, nicht aber der Richter im Moment seines richterlichen Handelns, wo er richterliche Tätigkeit ausübt, wo er natürlich in Wahrung seiner richterlichen Unabhängigkeit dieses Schutzes bedarf.
Als ich mir über diese Sache klar geworden war, jawohl der Richter als Person ist betroffen, aber nicht der Richter als Handelnder, der gerade Recht spricht, dann habe ich eigentlich für mich klargestellt, dass ich zu diesem Gesetz diese Änderungsanträge, die von den Richtervertretungen vorgeschlagen worden sind, nicht einbringe. Es verbleiben Zweifel. Jeder, der von der Materie etwas versteht, wird wissen, dass zwei Rechtspositionen gegenüber gestellt, dass keine die absolute Wahrheit beinhalten muss, sondern dass beide Seiten Argumente ins Feld führen. Deswegen habe ich nur für mich persönlich entschieden und habe gesehen, dass der Richter in Ausübung seines Richteramtes nicht beeinträchtigt wird durch die vorgeschriebene Regelung. Deswegen wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Dr. Wildauer, dass Sie in diesem Haus an diesem schönen Tag traurig sind, das erfüllt natürlich auch mein Herz mit Traurigkeit. Ich werde versuchen Sie vielleicht hie und da etwas aufzuheitern. Aber Sie müssen mir dafür versprechen, dass Ihr 53-Prozent-Bürgermeister, den Sie eben beschrieben haben, keine Scheinkandidatur eingeht in seiner Gemeinde. Das wäre natürlich dann ein tüchtiges Ding.
Ich möchte über zwei Sachen reden. Es ist ein Gesetzentwurf mit 15, 16, 17 Änderungsvorschlägen. Ich hätte einigen sofort zustimmen können, ich hätte einige prinzipiell abgelehnt, und es wäre schön, wenn wir über einige hätten sprechen können. Soweit sind wir uns völlig einig. Ich möchte doch zu zwei Sachen speziell sprechen. Einmal zur 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, und da ist in Mecklenburg-Vorpommern, das war mir sogar neu, dass die inzwischen diesen Schritt getan haben,
aber dann ist das natürlich in Mecklenburg-Vorpommern nicht ein vorwärts gehender Schritt der zwei Parteien, er ist es auch, aber er ist natürlich in erster Linie
Ausfluss des dortigen Urteils des Verfassungsgerichts des Landes, dass nämlich gerade diese 5-Prozent-Klausel bei Kommunalverfassungen in Frage gestellt hat, wenn es das Prinzip der Urwahl gibt. Ich hatte das versucht beim letzten Mal schon zu erläutern, und dies wäre ein Punkt gewesen, wenn wir im Innenausschuss auch mal über dieses Problem hätten tiefgründig sprechen können, vielleicht Gutachten heranzuziehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die 5-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht fallen muss. Aber ich bin der Meinung, dass dies nicht nur ein politischer Akt ist, sondern dass es auch ein Akt der rechtlichen Bewertung sein soll. Das schreibe ich auch meinen Kollegen hier in der Mitte ins Stammbuch. Ich glaube, das müssen wir zu Beginn der nächsten Legislaturperiode irgendwie prüfen im Innenausschuss durch Selbstbefassung und dann uns mal mit dieser Sache wirklich auseinander setzen, damit wir hier auf der Höhe der rechtlichen Bewertung - es gibt ja eine fortlaufende Rechtsprechung - sind. Dabei geht es mir nicht um viele Parteien, um Vielfältigkeit. Ich hatte dargelegt, welch geringe Relevanz dieser Wegfall der 5-ProzentKlausel hat, dass das in allen Gemeinden bis 10.000 Einwohner überhaupt keine Rolle spielt, und das ist die überwiegende Mehrzahl in Thüringen, dass praktisch selbst in Erfurt diese Klausel nur eine Absenkung von 5 auf 2 Prozent wäre, und unter diese 2 Prozent können Sie in Thüringen bei keiner Kommunalwahl überhaupt kommen. Die 2-Prozent-Klausel steht rechnerisch hinter jedem Abgeordneten, der gewählt wird, also hinter jedem Kreistags- oder Stadtratsmitglied, das gewählt wird. Da braucht man sich keinen großen Kopf zu machen.
Aber jetzt zu dieser Sache Scheinkandidatur: Sie merken, dass man dieses Problem nicht lösen kann, indem man jemanden seines passiven Wahlrechts beraubt. Jetzt versuchen Sie das dadurch zu lösen, dass Sie die Legislaturperiode zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat angleichen. Bloß, was passiert den dann? Dann kandidiert der Bürgermeister natürlich, wenn am gleichen Tag die Wahl ist, sowohl für den Gemeinderat und auch für den Bürgermeisterposten, und dann ist diese Scheinkandidatur, die Sie beklagen, sogar noch durch Ihre Änderung legalisiert. Überlegen Sie doch mal, wie absurd das ist, Sie merken, dass Sie rechtlich nicht an dieses Problem rankommen, bringen eine Lösung, und diese Lösung legalisiert dann dieses, was Sie eigentlich nicht wollen und wo Sie rankommen wollen. Da müssen wir uns wirklich mal entschieden drüber unterhalten. Das ist ja eine absurde Lösung. Ich möchte Ihnen jetzt aber wieder ein bisschen Mut machen, damit Ihre Traurigkeit wieder aufgehellt wird. Ich gebe Ihnen Recht, dass das Thüringer Kommunalwahlrecht auch Änderungen bedarf. Man könnte die Sache mit den Umschlägen wahrscheinlich sogar noch ganz kurzfristig erschlagen. Das wäre wirklich eine Hilfe, und man sollte das vielleicht im Innenausschuss anregen. Das würde auch nicht in die Wahlvorbereitung oder irgendetwas hineingreifen. Man sollte sich einige andere Punkte, und dazu zähle ich ganz prinzipiell, weil es um das Demokratieprinzip geht, die
5-Prozent-Klausel, die sollte man sich umgehend in der nächsten Legislaturperiode vornehmen, um dann mit dieser Änderung und einigen anderen Änderungen vielleicht das Kommunalwahlrecht in Thüringen zu novellieren. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben dieses verfassungsändernde Gesetz oder diesen Gesetzentwurf und auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes mit eingebracht mit den beiden anderen Fraktionen in diesem Haus, weil es für uns sinnvoll ist, wenn wir im November über Verfassungsänderung beraten wollen bezüglich dieses ganzen Komplexes Volksbegehren und Volksentscheid, dass es auch möglich sein sollte, im November dann auch diese Verfassungsänderung zu beschließen, wenn wir uns darauf einigen, weil doch die Änderung der Verfassung nun nicht gerade in jeder Plenarsitzung auf der Tagesordnung stehen sollte.
So weit sind wir uns also einig. Gleichwohl habe ich mit dem bisherigen Wortlaut des Textes einige Schwierigkeiten, wenn ich den Satz vorlese: "Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt, die Neuwahl findet frühestens 57, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt und die Neuwahl für die fünfte Wahlperiode findet im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis 30. September 2009 statt", dann erschließt sich mir dieser Text nicht bzw. er ist in sich für mich ein Stück widersprüchlich. Deshalb denke ich, dass wir uns im Justizausschuss noch darüber verständigen müssen, wie wir diesen Text wirklich so formulieren, dass die mir erscheinenden Widersprüche daraus verbannt werden, und wenn wir uns dann wirklich so einigen könnten, dann wäre auch die Abstimmung in dritter Lesung für das verfassungsändernde Gesetz in der
Novembersitzung mit möglich. Deswegen halte ich es für notwendig, dass wir uns hier noch mal intensiv beraten, auch mit Hilfe der Landtagsverwaltung, denke ich, und möchte bitten, dass wir diese beiden Gesetzentwürfe an den Justizausschuss überweisen.
Ja. Mir geht es jetzt nicht darum, das am Formellen scheitern zu lassen, sondern mir geht es darum, dass wir zu einer vernünftigen Beratung im Justizausschuss kommen und da kann ich diese Bitte dann auch in der zweiten Lesung formulieren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion legt Ihnen heute in Drucksache 3/3641 einen Gesetzentwurf vor, der ermöglicht, dass auch die Abgeordneten des Thüringer Landtags der 4. Legislaturperiode einer Überprüfung auf die Mitarbeit beim MfS oder AfNS unterzogen werden. Auf dem sensiblen politischen Feld der Verstrickung und Auswirkung der SEDDiktatur ist nicht die Tätersuche unser Hauptanliegen, sondern unsere politische Arbeit konzentriert sich mehr und mehr auf Opferberatung, Opferbetreuung und Opferhilfe. Auch wissen wir, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Urteil festgeschrieben hat, dass eine nachgewiesene Spitzeltätigkeit nicht unmittelbar zu Mandatsverlust führt. Auch ist uns bekannt, dass das Stasiunterlagengesetz eine Benutzung der Akten zur Überprüfung - bis auf begründete Ausnahmefälle - nur bis ins Jahr 2007 gestattet, aber eben doch bis 2007. Aber die Tatsache, dass sich der Umfang erschlossener Stasiakten ständig erweitert und angesichts einiger aktueller Vorkommnisse und Fälle, ist unser Anliegen vernünftig und für jeden nachvollziehbar, der wie wir nicht will, dass im nächsten Landtag unerkannt Stasizuträger an der Gesetzgebung mitwirken.
Wir akzeptieren, dass Schuld und Sühne in einem vernünftigen, ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Wir wollen nicht Lebensläufe zerstören, nicht die Integration ehemaliger IM's in die Gesellschaft verhindern, aber,
meine Damen und Herren, es muss ja nicht gerade die Integration in den Thüringer Landtag sein. Danke.
Wenn jetzt nicht so eine ernsthafte Diskussion in einem sensiblen Feld wäre, würde ich mich jetzt schon etwas gegen Populismus verwahren wollen,
wenn das vom Chefpopulisten an mich gerade herangetragen wird. Aber die Diskussion ist zu ernst, dass ich darauf reagiere. Ich muss noch einmal sagen, unser Antrag, ich habe von dem sich ständig erweiternden Pool der Akten gesprochen, ich habe bewusst diese Rosenholz-Diskussion hier nicht erwähnt, weil ich weiß, wie umstritten das ist. Aber es tut mir Leid, wenn der Thüringer Landesbeauftragte Haschke sagt, sie sind nicht verwendbar, und ich wende mich an den Berliner Behördenleiter, an meinen Freund Martin Gutzeit, und Martin
Gutzeit sagt zu mir, die sind sehr wohl in Verbindung mit diesen und jenen Querverbindungen durchaus verwertbar. Dann kann ich mich hier nicht hinstellen und dann muss ich erst einmal die Aussagen der beiden akzeptieren. Wir können hier keine Rosenholz-Diskussion führen, sondern unser Antrag dient dem Ziel, aufgrund einer sich erweiternden Basis eine Überprüfung für die nächste Legislaturperiode zu ermöglichen, die bisher ausgeschlossen war. Ich denke, da kriegen wir eine komplette Mehrheit im Haus. Es versteht sich eigentlich bisher nicht zu dem was Herr Pietzsch gesagt hat, ob wir in der 3. Legislaturperiode noch einmal eine Überprüfung, das müsste sich wirklich dann der Ältestenrat vornehmen. Es wird sich von der SPD-Fraktion sicherlich niemand verweigern, das ist ja völlig klar. Es ist bloß fraglich, wie sinnvoll das in dieser 3. Legislaturperiode noch wäre, weil, wenn sie sich schon auf die Rosenholz-Akten beziehen, wenn bekannt ist, dass die Auswertung oder die Verfügbarkeit noch nicht gegeben ist und wohl erst Anfang oder Mitte des nächsten Jahres gegeben wäre. Das soll der Ältestenrat für diese Legislaturperiode unterstreichen, wir wollen bloß für die nächste Legislaturperiode die Möglichkeit eröffnen. Das, denke ich, findet eine Mehrheit, und da war kein Populismus dabei und da war nichts dabei, was Sie zu befürchten hätten. Ich glaube, Herr Hahnemann, wir zwei können uns ganz beruhigt einer solchen Überprüfung beim nächsten Mal stellen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich vor, an dieser Stelle einige grundsätzliche Fragen zu erläutern über Gemeindegebietsreform in Thüringen, da ich wie auch der Innenminister der Meinung bin, dass wir uns diesem Problem, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit als vorrangiges Prinzip, aber auch mit einem möglichen gesetzgeberischen Aspekt nähern müssen in Thüringen. Wir sehen, dass wir auch bei diesem Vorschlag schon um einen gesetzgeberischen Aspekt nicht herum kommen. Ich erinnere an die Situation Oberellen/Unterellen bei der Eingliederung. Ich wollte eigentlich etwas sagen, auch wie wir die Landesplanung und Freiwilligkeit mit etwas zielführenden Korsettstangen in Einklang bringen müssen, denn ich erinnere die Kollegen im Innenausschuss, dass wir in dieser Legislaturperiode auch einer freiwilligen Eingemeindung gefolgt sind, die eigentlich nicht ursächlich mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmte, so dass man sich also über die Prinzipien Freiwilligkeit, Landesplanung und Anreize, wie man diese Freiwilligkeit befördern kann, über diese Prinzipien müssen wir uns einmal grundsätzlich unterhalten. Das wollte ich eigentlich heute tun, aber vor diesem geringen Publikum ist mir das jetzt nicht der richtige Moment. Ich denke aber, wir sollten uns anhand dieses Gesetzentwurfs auch einmal über grundsätzliche Sachen im Innenausschuss unterhalten. Ich freue mich, dass der Innenminister offensichlich der gleichen Meinung an dieser Stelle ist, dass wir uns grundsätzlich mit diesem Problem, sicher nicht vor der Landtagswahl im nächsten Jahr, dazu eignet sich die Zeit wahrscheinlich nicht so sehr, beschäftigen müssen. Ansonsten bin ich auch genau wie der Innenminister der Meinung, dass wir sehr gründlich diese betroffenen Gemeinden anhören sollten, sehr gründlich beraten sollten und dass wir trotzdem uns das Ziel stellen sollten, sehr zügig zu diesen Zusammenschlüssen zu kommen, eben auch weil der kleine positive Aspekt noch für diese Gemeinden in der Sache liegt, dass man durch die Schlüsselzuweisung des kommunalen Finanzausgleichs durch Zusammenschlüsse in eine höhere Gewichtsklasse kommt, mithin an einer Schlüsselzuweisung und den dazugehörigen kofinanzierenden Hilfen aus Strukturmitteln und ähnlichem noch weiter partizipieren kann. Deswegen also unterstütze ich die Bitte des Innenministers, zügig, genau und gewissenhaft anzuhören und dann schnell zu entscheiden. Danke.
Ich möchte in diese Unterstützung noch den Kollegen Pohl aus dem Innenausschuss mit einbeziehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Punkt 1 c: Der Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2913 wurde am 13. Dezember 2002 an den Justizausschuss überwiesen. Er wurde dort viermal, und zwar letztlich am 28. August abschließend beraten. Der Justizausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der PDS abzulehnen, dies wohl insbesondere deshalb, weil nachfolgend zu einer Bundesregelung nunmehr auch für die Landesregierung feststeht, dass die Minister in diesem Jahr keine Erhöhung der Bezüge erhalten und der Justizausschuss damit der Meinung war, dass dieser Antrag der PDS nicht mehr zustimmungsfähig sei.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht meine ursächliche Aufgabe, das Kabinett zu verteidigen. Keine Angst, ich werde dies auch nicht tun. Aber man muss zumindest an dieser Stelle mal festhalten, was Polemik ist und was korrektes Handeln einer Thüringer Landesregierung ist. An dieser Stelle stelle ich fest, dass zum Punkt 1.3 die Landesregierung so gehandelt hat, wie sie auch gehandelt hätte, wenn es noch eine große Koalition gegeben hätte, nach den Regeln des Gesetzes, nach den Bundesregeln und natürlich auch dem Vorbild der rotgrünen Bundesregierung.
Ich akzeptiere zu diesem Punkt deshalb das, was Staatssekretär Koeppen gesagt hat, und ich teile die Meinung des Abgeordneten Wolf. Dieser Antrag ist eigentlich nunmehr auch obsolet. Ich glaube auch nicht, wenn man die Datumsleiste sieht, dass er zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, wo die rotgrüne Bundesregierung sich noch nicht so entschieden hat, dass die rotgrüne Bundesregierung den PDS-Antrag zum Anlass genommen hätte, sich zu entscheiden an dieser Stelle. Das glaube ich nicht.
Zu den Punkten 1 a und b Folgendes: Sie werden bemerkt haben, das Kabinett hat sich zwar zu einer Regelung verständigt, 8.000   den für Honorartätigkeit und anderes. Die Geschenkregelung ist erläutert worden. Unser Antrag, das werden Sie aber feststellen, ist weit gehender, wesentlich stringenter. Wir wollten natürlich dem Thüringer Kabinett keinen einzigen Euro überlassen aus Vortragstätigkeit u. ä. Das Kabinett mag uns deswegen böse sein oder nicht, wir halten unseren Antrag für weiter gehend. Wir bitten deshalb für unseren Antrag 1 b, weil er konsequenter, stringenter und weiter gehender ist, um Zustimmung in diesem Haus und um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Justizausschusses.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Fiedler hat jetzt in einem Rundschlag
schon den Gesetzentwurf in Bausch und Bogen verbannt und angekündigt, dass er nicht einmal im Ausschuss beraten wird. Das würde ich zumindest erst einmal bedauern. Auf der
anderen Seite ist natürlich aus dieser kurzen Debatte klar geworden, dass beide Fraktionen hier auch ein Stück Nachhilfebedarf haben, wenn es um die Frage der 5-ProzentKlausel in Thüringen geht. Die PDS begründet: Damit folgt Thüringen dem Beispiel anderer Bundesländer. Das ist für mich kein Grund, verehrte Damen und Herren. Die CDU sagt: So etwas kann es nicht geben. Das ist natürlich erst recht keine Begründung.
Ich werde einmal versuchen, Sie über das Problem der 5Prozent-Klausel in Thüringen aufzuklären. Über die anderen Punkte werde ich nicht sprechen, zu diesen Punkten habe ich eine unterschiedliche Meinung, die Meinung ist aber den Kollegen im Innenausschuss bekannt. Da es nicht beraten wird, wie Herr Fiedler angedroht hat und es kraft Mehrheit durchsetzen kann, werde ich nicht Stellung nehmen, ich werde Ihnen aber meinen Beitrag zur 5-Prozent-Klausel
unterbreiten.
Was bedeutet eigentlich die 5-Prozent-Klausel? Die bedeutet, dass bei einem Wahlvorgang das aktive Wahlrecht von einer großen Anzahl von Bürgern, das können bei der Landtagswahl in Thüringen über 10.000 Bürger sein, wenn
man das ausrechnet, beschränkt wird. Diese Stimmen werden nämlich nicht in die Verteilung mit einbezogen - das wissen Sie. Wenn ich jetzt aber das aktive Wahlrecht von Bürgern begrenze, dann muss ich äußerst schwer wiegende Gründe dafür ins Feld führen, um dies auszugleichen. Stellen Sie sich mal bitte, meine Damen und Herren, eine Waage vor, falls Sie dazu in der Lage sind. Ich lege auf die eine Seite der Waage die 10.000 Stimmen der Bürger, die zwar zur Wahl gegangen sind, von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, deren Wahlrecht aber praktisch nicht mit bewertet wird. Die wiegen natürlich außerordentlich schwer auf dieser Waage. Da muss ich auf die andere Seite der Waage schon etwas draufpacken können, damit ich sie wieder ins Austarieren bringe.
Jetzt reden wir einmal vom Beispiel der Landtagswahl, hier ist die Kommunalwahl gemeint. Dort ist das Gegengewicht, was ich auf die Waage bringe, die Stabilität im Freistaat Thüringen, weil ich nur durch die 5-ProzentKlausel eigentlich gewährleiste, dass es entweder eine alleinige regierungstragende Fraktion gibt oder eine starke Koalition, die ausreichender Boden ist, um eine Regierung über eine Legislaturperiode handlungsfähig zu halten. Das heißt, das ist ein schwer wiegendes Gewicht und mit diesem Gewicht kann ich die Austarierung der Waage gewährleisten und das würde Ihnen auch jemand, der mehr im Verfassungsrecht steht als ich, jederzeit darstellen.
Bei den Kommunalwahlen ist es anders, aber eben qualitativ unterschiedlich; nicht nur, weil in anderen Ländern das so ist, sondern hier müssen Sie die Länder unterscheiden, die eine Urwahl des Bürgermeisters bzw. des Landrats haben, und die Länder, in denen der Bürgermeister oder Landrat aus dem entsprechenden Parlament gewählt wird. Ich weiß, dass das kein Parlament ist, machen Sie mir da keinen Vorwurf - nur, damit es verständlicher wird. Wenn ich die Urwahl habe - und die habe ich in Thüringen -, dann ist der gewählte Bürgermeister oder der gewählte Landrat von der gesamten Bevölkerung eben in dieser Urwahl von sich legitimiert und bildet unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in diesem Parlament eine Regierung, und zwar eine stabile Regierung. Er hat auch die entsprechende Legitimation dazu.
Diesen Zustand haben wir in Thüringen. Unter diesem Zustand ist es verfassungsrechtlich - ich wage diese Behauptung - bedenklich, die 5-Prozent-Klausel beizubehalten. Deswegen ist meine persönliche Meinung die, dass die 5-Prozent-Klausel in Thüringen weggehört, nicht, um anderen Ländern nun einfach zu folgen, weil es im Trend ist oder irgendetwas, sondern weil es in sich nicht gerechtfertigt ist, weil in sich diese Beeinträchtigung des aktiven Wahlrechts sich in Thüringen bei der gültigen Kommunalverfassung nicht rechtfertigen lässt.
Sie haben vielleicht eine seltsame Vorstellung. Jetzt habe ich Sie aber auf dem falschen Fuß erwischt. Ich habe von einer Waage gesprochen. Und da sage ich, das Wahlrecht von so vielen Bürgern, das wiegt schwerer, ob ein Republikaner im Parlament sitzt. Das macht mir dann überhaupt nichts aus. Nicht, weil ich was für die übrig hätte, sondern wenn der Republikaner gewählt wird, dann muss ich mich mit den Prozenten auseinander setzen, die ihn gewählt haben. Da ist der eine Republikaner hier drin, der spielt keine Rolle, sondern ich muss mich mit den Leuten auseinander setzen, die draußen die Republikaner wählen. Und jetzt will ich Ihnen noch was sagen, damit Sie es vielleicht doch irgendwann begreifen. Diese 5-ProzentKlausel ist eigentlich für die große Anzahl von Gemeinden eh absurd. In Thüringen wählen alle Gemeinden bis 10.000 Einwohner einen Stadtrat in der Stärke bis 20 Abgeordneten. Das heißt, dort muss jeder 5 Prozent selber schultern. Das heißt, diese 5-Prozent-Klausel wird eigentlich erst wirksam bei Gemeinden über 10.000 Einwohner. Nun wissen Sie, wie viel das in Thüringen sind. Selbst beim größten Parlament in Thüringen wiederum ist automatisch, wenn ich die 50 Abgeordneten teile - also von Erfurt diese 50 Abgeordneten -, da hat ja sowieso schon jeder 2 Prozent von den 100 Prozent Wahlstimmen auf dem Buckel. Das heißt also, eine 2-Prozent-Klausel verbleibt ja, selbst wenn ich die 5-Prozent-Klausel aufhebe, dann verbleibt ja naturgemäß rechnerisch - falls Sie mir folgen können - bei 50 Abgeordneten eine 2-Prozent-Klausel. Das heißt also, die Spannbreite ist nur zwischen 5 Prozent und 2 Prozent und betrifft nur die Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner. Nun sagen Sie mir mal, wo das Problem dabei ist. Aber das Zahlenbeispiel ist für mich nicht das Entscheidende, sondern das Entscheidende ist für mich die verfassungsrechtliche Frage. Ich bin der Meinung, dass wir uns im Innenausschuss und im Justizausschuss, ungeachtet von dem jetzt von Ihnen weggeschobenen Vorschlag der PDS, vor dem Hintergrund dieser Kommunalgesetzgebung, dieser Urwahl über die Berechtigung dieser 5-Prozent-Klausel unterhalten müssen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Herren Staatssekretäre, die Sie heute ausnahmsweise einmal in Ihrer vollen Schönheit zu bestaunen sind und sich nicht hinter dem Rücken Ihrer Ministerinnen oder Minister verbergen müssen,
ich freue mich, Sie so in dieser Art und Weise hier zu sehen.
Wenn es um Diäten geht, meine Damen und Herren, also um die Aufwandsentschädigung und Grundentschädigung, findet dieses meist öffentliches Interesse. So auch, wenn dies im Bundestag geschieht, so, wenn dies in den Landtagen geschieht und so auch, wenn dies bei den Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Mitglieder von Stadtparlamenten, Kreisparlamenten, Gemeinderäten geschieht. Wobei ich das Letzte, hier muss ich einmal eine Lanze brechen für die Kollegen, die diese Arbeit ehrenamtlich machen in den Ebenen Kreis und Stadt, über diese Aufwandsentschädigung sich dort zu monieren, ist eigentlich angesichts der Arbeit, die die Leute dort vor Ort ehrenamtlich leisten, wirklich manchmal regelrecht lächerlich.
Bei diesen Diskussionen fällt dann immer wieder der Begriff "Selbstbedienungsmentalität" - ein schlimmer Begriff, der uns auch natürlich hin und wieder etwas trifft. Es müsste natürlich der Wunsch der Parlamentarier sein, aber auch der Bürger im Land draußen, die die Parlamentarier gewählt haben, dass es diese Selbstbedienungsmentalität eigentlich gar nicht geben kann. Suchen wir doch einmal gemeinsam nach einer Lösung, dass es nicht zu dieser Selbstbedienungsmentalität kommt. Da würde mir erstens einfallen, die Parlamentarier legen nicht mehr durch Abstimmung die Höhe ihrer eigenen Aufwandsentschädigung und Grundentschädigung fest. Das ist doch prima.
Zweitens: Eine vom Parlament völlig unabhängige Stelle bestimmt erforderliche Anpassungen. Ich sage ja theoretisch Anpassung, weil es Erhöhungen sind, aber theoretisch auch Erniedrigungen sein könnten. Also eine vom Parlament unabhängige Stelle bestimmt das. Da fiele mir z.B. das Landesamt für Statistik ein.
Drittens: Die Anpassung wird an objektive Kriterien gekoppelt. Jeder vernünftige Mensch im Land draußen sagt, die machen es nicht mehr selbst. Es macht eine vom Parlament unabhängige Stelle. Es wird an objektive Kriterien gekoppelt. Jeder wird sagen, das ist okay so. Nichts anderes ist diese Lösung, die wir in Thüringen haben und nichts anderes ist das, was die PDS mit ihrem Antrag aus der Verfassung herausfegen will. Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir von der SPD-Fraktion natürlich weiterhin a) auf dem Boden der Verfassung und b) für diese vernünftige Regelung, die jedem einsichtig ist. Deshalb soll es so bleiben, wie es ist. Basta.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Herren Staatssekretäre, die Anpassung disziplinarrechtlicher Vorschriften des Thüringer Richtergesetzes ist notwendig. Deshalb wird das Gesetz von uns auch im Grundsatz getragen werden. Allerdings erscheint die Eins-zu-einsÜbernahme beamtenrechtlicher Regelungen ins Richtergesetz zum Teil problematisch. Ich will angesichts der Spezifik der Probleme jetzt nicht auf einige Stellen hinweisen. Ich möchte bloß sagen, dass wir sicherlich im Ausschuss zu überprüfen haben, ob nicht an dieser oder jener Stelle, wie gesagt durch die Eins-zu-eins-Übertragung von beamtenrechtlichen Vorschriften, die richterliche Unabhängigkeit tangiert werden könnte. Das muss, denke ich, bei diesem Gesetz noch abgeprüft werden und ich denke, dass wir bei der Ausschussberatung - wir sollten beantragen, es an den Justizausschuss zu überweisen vielleicht eine Anhörung durchführen sollten, damit wir den Richtervertretern die Möglichkeit geben, sich zu diesem Gesetz zu äußern, um dann wirklich auch für uns abgesichert zu haben, dass die richterliche Unabhängigkeit durch dieses Gesetz - was ich eigentlich voraussetze - aber in keinster Weise tangiert wird. Deswegen bitte ich um Überweisung an den Justizausschuss und kündige an, dass wir dort eine Anhörung beantragen werden. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesen Tagesordnungspunkten 2 a bis c geht es um die Höhe unserer Grundentschädigungen und um die Höhe unserer Aufwandsentschädigungen. Es gab eine Reihe von Drucksachen, viele dazugehörige Vorlagen, ausschussinterne Änderungsanträge, gutachterliche Vermerke, alles mit Drucksachen- und Vorlagennummern versehen. Ich möchte Sie nicht in den Irrgarten dieser Vorlagen- und Drucksachennummern führen, sondern ich möchte mich - so hatten wir das im Ausschuss abgesprochen - auf das eigentlich Substanzielle, auf das Sachliche beziehen, was im Ausschuss zu dieser Diskussion abgelaufen ist und mich von diesen vielen Drucksachen usw. trennen.
Ursprünglich lagen also im Ausschuss vor: Zwei Gesetzentwürfe der PDS, einer mit verfassungsänderndem Charakter und einer zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Ziel dieser PDS-Initiative war die Aufhebung des Indexierungsverfahrens, wie es in Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung geregelt ist, bereits für die Grundentschädigung und die Aufwandsentschädigung für das Jahr 2003. Dazu gab es einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit folgenden Zielen: Beibehaltung des Indexierungsverfahrens, aber Einfrieren der Diäten in Höhe der Diät 2002 für das Jahr 2003 und dann - das haben viele nicht begriffen - Ausschluss der Möglichkeit bei Wiedereinsetzung des Indexierungsverfahrens die ausgelassene Erhöhung wieder aufzuholen. Also den Ausschluss dieser Möglichkeit, dass dann nicht im nächsten Jahr das Indexierungsverfahren wieder eingeführt wird, doppelt aufgepackt wird, den Ausschluss dieser Möglichkeit. So, jetzt muss man auf die Termine achten, denn jetzt kommen wir zu dem komplizierten Teil der Arbeit im Ausschuss. Diese drei Vorlagen wurden in der ersten Dezemberhälfte des Jahres 2002 in den Geschäftsgang des Thüringer Landtags eingebracht. Der Justizausschuss beriet erstmalig in seiner Sitzung am 23.01.2003 über diese Änderungsanträge. Einen Tag zuvor, am 22.01.2003, hatte aber die Landtags
präsidentin den Landtag über die Veränderung der Grundund Aufwandsentschädigung unterrichtet, und zwar mit Wirkung vom 01.11.2002. Daraus entstand jetzt natürlich eine Diskrepanz. Es war eigentlich schon diese Unterrichtung geschehen mit dieser, ich sage mal, Rückwirkung 01.11.2002 und die Anträge waren verzögert zu diesem Termin eingegangen, natürlich in Unkenntnis von vornherein dieser Verzögerung. Dieser Diskrepanz hat sich jetzt der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung gewidmet und hat uns einen gutachterlichen Vermerk überreicht und hat gesagt, Leute, wenn ihr jetzt diese Regelung, entweder der PDS oder der SPD durchsetzt, dann handelt es sich um einen Fall echter Rückwirkung in Rechte Betroffener, die schon jetzt dargestellt sind, diese Rechte Betroffener, durch die Benachrichtigung oder Unterrichtung der Landtagspräsidentin und dann halten wir diesen echten Rückgriff für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Wir haben zu dieser Thematik eine lange Diskussion im Justizausschuss geführt und in deren Ergebnis haben die betroffenen Fraktionen, nämlich die SPD und die PDS, diese verfassungsrechtlichen Bedenken der Landtagsverwaltung akzeptiert. Die waren sehr fundiert und gestützt auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und auf verfassungsrechtliche Prinzipien, so dass wir diese dann akzeptiert haben.
Aus dieser Akzeptanz heraus ist nun Folgendes entstanden: Wir haben unsere Anträge so modifiziert, dass sie nunmehr für den Termin der nächstmöglichen Diätenveränderung gelten sollen. Der Stichtag ist der 1. November 2003. Diese modifizierten Anträge, die die gleichen Prinzipien, einmal Aufhebung des Indexierungsverfahrens, einmal Beibehaltung aber Einfrieren der Diäten, diese modifizierten Vorlagen sind aber dann von der Mehrheit im Justizausschuss abgelehnt worden. So lauten auch die Beschlussempfehlungen des Justizausschusses, die Ihnen in den entsprechenden Drucksachen vorliegen. Jetzt ist eigentlich der Justizausschuss zu Ende, aber zur Klarheit für die Öffentlichkeit sage ich jetzt, dass nunmehr diese modifizierten Vorlagen aus dem Ausschuss in gleicher Form als Änderungsanträge heute dem Plenum zur Beschlussfassung vorliegen, so dass die Beschlussfassung heute lautet: Wollen wir alles so beibehalten, wollen wir die Indexierungslösung streichen oder wollen wir unsere Diäten für das nächste Jahr, für das Jahr 2004 einfrieren? Das ist die Entscheidungsfrage, die aus dieser Beratung des Justizausschusses für die Abgeordneten heute steht. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort zu Frau Nitzpon. Wir sind für das prinzipielle Beibehalten der Indexregelung.
Ein Wort zu Herrn Wolf: Ich meine, unsere, ich will nicht sagen Begehrlichkeiten, aber unsere Erwartung oder Ihre Erwartung an eine nächste Erhöhung der Diät mit der rotgrünen Bundesregierung zu bemänteln und damit, ich sage mal, zu vertuschen,
das ist ja nun wirklich eine bisschen kritische Geschichte. Aber ersparen Sie mir dazu bitte weitere Einzelheiten.
Ich möchte eigentlich dann zu unserem Antrag in der Drucksache 3/3296 sprechen, der, wie schon deutlich gesagt wurde, eine bestimmte Zielrichtung hat. Ich will Ihnen aber auch begründen, warum wir einen solchen Antrag heute eigentlich an dieser Stelle stellen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen alle um die weltweite wirtschaftliche Lage. Sie wissen alle um die demographische Entwicklung in Deutschland mit ihren durchschla
genden Konsequenzen auf soziale Sicherungssysteme. Sie kennen die jährlich wirksamen Steuerentlastungen privater Haushalte durch das Steuerprogramm der Bundesregierung. Das sind bis zum Jahr 2004 28 Mrd.   privaten Haushalte entlastet werden. Aber es sind auch eben gerade 28 Mrd.      ßen, und es sind auch gerade 28 Mrd.     zierte Systeme nicht stabilisieren helfen wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, das sind ja steuerfinanzierte Systeme. Sie kennen genau wie ich alle die gegenwärtig schwierige finanzielle Lage der Bundesrepublik Deutschland, auch vor dem Hintergrund der drohenden "blauen Briefe" aus Brüssel. Da möchte ich gleich mal einen Satz nach außen in diesen Raum noch sagen. Vor diesem Hintergrund der drohenden "blauen Briefe" sind auch Empfehlungen die Staatsverschuldung zu erhöhen nicht gerade sehr zielführend.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass sich die Fraktionen im Bundestag fast um deckungsgleiche Lösungsansätze bemühen, die natürlich mit unvermeidlichen Einschnitten in soziale Systeme und leider auch in reale Lebensläufe verbunden sind. In dieser Situation wollen wir klären, stehen wir vor der Frage, ob wir uns als Mitglieder des Thüringer Landtags vorausschauend für das Jahr 2004 eine Erhöhung unserer Entschädigungen genehmigen wollen. Was ist das eigentlich für eine Anmaßung gegenüber denen, denen wir Einschnitte zumuten müssen, und was ist das aber auch gerade für ein Signal vor den bevorstehenden Einigungen der Fraktionen im Bundestag und dann auch im Bundesrat - und jetzt spreche ich die Kolleginnen und Kollegen in der Mitte an -, die Rotgrün und die Union gemeinsam erreichen müssen und gemeinsam erreichen werden. Aus diesen Gründen stellen wir heute noch mal in diesem Umfeld, in dieser Situation, mit diesem Gefühl diesen Antrag, der beinhaltet - und ich muss noch mal sagen - das Einfrieren der Entschädigung für 2004 auf dem Niveau dieses Jahres und den Wegfall dieser Erhöhungsstufe, die sich bei späterer Rückkehr zum Indexierungsverfahren darstellen würde. Das scheinen viele Leute nicht begriffen zu haben, z.B. auch Herr Ramelow, wenn ich Ihre Äußerung in der Zeitung "Freies Wort" vom 08.05. richtig bewerte, dann scheinen Sie nicht begriffen zu haben, dass diese Indexierungsstufe dieses Jahres dann nicht wieder aufgerechnet werden soll.
Herr Fiedler sagt, Sie hätten das schon begriffen,
aber Sie sagen es absichtlich falsch, um die Leute im Land in die Irre zu führen. Ich glaube, da kann ich mich
Herrn Fiedler anschließen.
Ich gehe davon aus - und das ist ja auch schon begründet worden -, dass der PDS-Antrag zur Ablösung der Indexierungslösung in diesem Haus die notwendige Mehrheit, das wäre ja auch eine Zweidrittelmehrheit, nicht finden wird. Deswegen ist eigentlich der Antrag, wie wir ihn vorlegen, die einzige praktikable Lösung, um ein Signal in dieser schwierigen Situation nach außen zu senden. Wir wollen keine Erhöhung dieser Diäten im Jahr 2004, in einem Jahr, in dem die Einschnitte in die Systeme, von denen ich gesprochen habe, wirksam werden. Da handelt es sich für mich persönlich nicht um ein parteitaktisches Kalkül oder ein oppositionelles Ritual. Die Annahme unseres Antrags, gesetzt den Fall, die nützt oder schadet einem Abgeordneten unserer Fraktion genauso viel oder genauso wenig wie jedem anderen Abgeordneten in diesem Hause. Insoweit ist für mich eine individuelle Entscheidung, aber natürlich eine individuelle Entscheidung, ich sage einmal, mit einer möglichen kollektiven Wirkung für unser Parlament, denn es wird dann am Schluss nicht mehr unterschieden werden, sondern es wird zu den üblichen Worthülsen gegriffen werden, die dort in Erfurt haben sich wieder dieses und jenes zugebilligt. Deshalb ist diese individuelle Entscheidung auch für mich mit einer Frage unserer Glaubwürdigkeit verbunden. Deswegen bitte ich Sie - und ich erinnere die Kollegen aus dem Mittelblock an das Jahr 1997, als wir uns zu einem ähnlichen Schritt aus ähnlichen Erwägungen zusammengefunden haben - um Zustimmung zu unserem Antrag, auch aus unserem eigenen Anspruch hier in diesem Hause heraus und aus unserem Auftrag als Volksvertreter in Thüringen. Danke.
Nein. Frau Präsidentin, was ich zum Meldegesetz sagen wollte, hat sich durch die wegweisenden Ausführungen vom Kollegen Fiedler erledigt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte allen, die dieser Beratung hier folgen wollen - und das scheinen nicht alle zu sein -, die Möglichkeit geben, die in Vorbereitung der Beratung sicherlich jedem vorliegende Drucksache 3/2493 zur Hand zu nehmen. Ich sehe, dass das nur relativ wenigen gelingt, aber bitte schön. Diese Drucksache hat wie jeder vernünftige Gesetzentwurf ein Vorblatt, dieses Vorblatt stellt unter A auf ein Problem und Regelungsbedürfnis ab. Da steht: "Das Gesetz schließt eine Lücke..." - ich zitiere unvollständig, aber wörtlich - "Diese Lücke besteht, weil die Sicherungsverwahrung nach § 66 des Strafgesetzbuches... nicht nachträglich angeordnet werden kann."
Bei B als Lösung wird dann angedeutet: "Erlass einer landesgesetzlichen Regelung..." und unter C - Alternativen - steht: "Vorzugswürdig wäre eine bundesweite Regelung einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung." Nun verstehe ich unter alternativ entweder/oder. Wenn ich mich zwischen entweder/oder zu entscheiden habe und schreibe "vorzugswürdig wäre eine bundesweite Regelung", dann, meine Damen und Herren, brauche ich Sie nur noch darauf hinzuweisen, dass seit August 2002 eine solche bundesweite Regelung besteht. Und wenn Sie Ihrem Vorblatt hätten folgen wollen, dann hätten Sie an dieser Stelle alternativ diese vorzugsweise gewürdigte Lösung wählen müssen. Das hätte natürlich bedeuten müssen, dass Sie Ihren Gesetzentwurf zurückziehen, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Aber dass dies nicht geschehen ist, das ist, glaube ich, daraus abzuleiten, dass
Dr. Birkmann sein Amt als Justizminister sicherlich auch als ein politisches Amt wahrnehmen und Justizpolitik an dieser Stelle betreiben wollte und auch an einer Stelle betreiben wollte, wo es meiner Meinung nach unangebracht sei.
Mein Vorredner hat schon auf den Unterschied zwischen den zwei Lösungen hingewiesen. Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürfen natürlich einer Grundlage, so weit sind sich sicher alle in diesem Haus einig. Es gibt zwei mögliche Grundlagen: Im Regelfall bildet natürlich das Strafrecht die Grundlage und im Ausnahmefall, und meistens auch nur zeitlich befristet - wir kennen ja bestimmte Regelungen wie Wegweisungsrechte usw. -, dient natürlich auch das präventive Polizeirecht als Grundlage für eine freiheitsentziehende Maßnahme. Und genau zwischen diesen zwei Alternativen ist hier zu unterscheiden. Die vom Bundestag beschlossene Lösung bezieht sich aus meiner Sicht vernünftigerweise auf das Strafrecht als Grundlage von freiheitsentziehenden Maßnahmen und legt die dort gefundene Lösung so an, dass das erkennende Gericht, also das Gericht, das den Fall berät und verhandelt, das praktisch alle Einzelheiten des Falles zur Kenntnis nimmt, gegeneinander abwägt, dass dieses erkennende Gericht einen Vorbehalt in das Urteil hineinschreibt. Es spricht ein Urteil im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens aus und es kann einen Vorbehalt aussprechen, wenn der Fall schwer wiegend genug ist. Wenn die Persönlichkeitsstruktur des Täters dieses erfordert, dann kann es einen Vorbehalt aussprechen und sagen: Nach Ende der Haft kann diese Person in Sicherungsverwahrung weiter verbracht werden, weil Ansatzpunkte aus dem Prozess, aus der Erfahrung des Prozesses, darauf schließen lassen, dass eine Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Täter auch weiterhin besteht. Dies sagt dann der erkennende Richter und nach Abschluss oder gegen Ende der Strafe wird dann mit den Erfahrungen des Vollzugs, mit den Erfahrungen der Therapie und mit allen Erfahrungen, die sich angesammelt haben, die Entscheidung getroffen, ob dieser Straftäter, der dann seine gesetzlich vorgeschriebene Strafe abgesessen hat, weiterhin in Sicherungsverwahrung behalten werden kann. Diese Erkenntnis des erkennenden Gerichts und dieser Vorbehalt werden natürlich bei dieser Regelung nach präventivem Polizeirecht nicht benötigt und nicht in die Erfahrung mit einbezogen. Die Lösung, die jetzt gelten soll, ist ja so, dass auf Antrag der Justizvollzugsanstalt die Strafvollstreckungskammer, die zwar mit dem Strafvollzug beschäftigt war, nicht aber mit der ursprünglichen Urteilssprechung, über diesen Weg eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglicht. Wir halten den ersten Weg auf der Basis des Strafrechts natürlich für den vernünftigen Weg. Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken bei dieser polizeirechtlichen Lösung. Wir wissen vor allen Dingen auch nicht, ob Polizeirecht letztendlich ausreichend ist für einen unbefristet auszusprechenden Freiheitsentzug, denn dieses ist in diesem Gesetz natürlich möglich, wenn auch mit Zwischenkontrollen, aber es ist ein unbefristeter Freiheitsentzug möglich nur auf der Basis
von präventivem Polizeirecht. Wir sehen in dieser nachträglich vom Ausschuss eingearbeiteten U-Haft einen Fingerzeig, dass dieses Polizeirecht doch offensichtlich nicht ganz ausreichend ist und hier noch eine nachträgliche Vermischung zwischen Polizeirecht und Strafrecht erfolgt. Wir sehen auch äußerst kritisch - das ist bis jetzt noch nicht angesprochen worden - die Einbeziehung von Ersttätern in dieses System. Bei dieser Schwierigkeit der Prognose - und da braucht man nur mit Leuten zu reden, die mit solchen Prognosen befasst sind -, bei dieser außerordentlichen Schwierigkeit hat es weder die Bundeslösung noch haben es die Länder, die vor der Bundeslösung eine Länderlösung eingeführt haben, Bayern, Baden-Württemberg, SachsenAnhalt, glaube ich, ich möchte nicht sagen, gewagt, das ist der falsche Ausdruck, na gut, doch gewagt, sie haben sich also nicht auf dieses Feld der Ersttäter mit vorgewagt, weil sie um all diese Schwierigkeiten der Prognose wissen, die ich bei einem Ersttäter nach Haftablauf stellen kann. Alle diese Länder haben nicht diese Ersttäter mit einbezogen, nur Thüringen. Ich muss gestehen, das ist natürlich eine sehr publikumswirksame Einbeziehung dieser Ersttäter, Herr Dr. Birkmann wird sich Entsprechendes dabei gedacht haben. Letztlich ist unser Standpunkt, wenn alternativ, wie im Gesetz vorgeschlagen, dann alternativ, dann aber bitte schön auf strafrechtlicher Basis, dann bitte Akzeptanz der Bundeslösung, Verzicht auf diese zusätzliche Landeslösung, die jetzt parallel zur Bundeslösung steht. Das heißt, der erkennende Richter, der bis jetzt diesen Vorbehalt aussprechen konnte oder könnte, der kann sich jetzt auf die Landeslösung verlassen. Derjenige, der die Landeslösung später vollziehen muss, kann sich auf den erkennenden Richter beziehen oder auch nicht. Das heißt, es ist auch unsystematisch, dass diese beiden Lösungen nebeneinander existieren, deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. Wir entscheiden uns klar für die Bundeslösung. Die Bundeslösung löst das unter A bezeichnete Problem, denn sie gestattet eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung und wir sehen keinen Zweck, dass dies durch eine fragwürdige und das Verfassungsrecht tangierende Lösung hier noch ersetzt und überboten werden soll. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt verstehe ich eigentlich die Kollegen von der PDS überhaupt nicht mehr. Was gibt Ihnen denn eigentlich - bleiben wir einmal bei den 90 Prozent, obwohl ich natürlich mit Ihnen einer Meinung bin, dass Prozente hier überhaupt keine Maßgabe sind - das Recht, zu unterscheiden zwischen den 90 Prozent Staatsbediensteten, die hier untersucht werden - da sagen Sie, okay, deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung akzeptieren wir -, und diese 10 Prozent, die jetzt in der freien Wirtschaft, festgelegt nach Maßgabe des Parlaments, überprüft werden? Bei den Menschen sehe ich überhaupt keinen Unterschied. Sie müssten viel konsequenter sein, meine Damen und Herren. Sie müssten jegliche Sicherheitsüberprüfung konsequent ablehnen, das auch für die Staatsbediensteten und Staatsbeamten, denn der Beamte... Ich bin "Ü 3" überprüft worden. Warum sollte denn in meine Grundrechte anders eingegriffen werden können als bei dem Mann in der Privatwirtschaft?
Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das heißt, Sie müssten konsequent jegliche Sicherheitsüberprüfung
ablehnen, aber dann müssten Sie auch den Leuten draußen erklären, auf was Sie verzichten und was Sie gewillt sind zuzulassen. Also, überlegen Sie doch mal, ob wir die Leute da draußen so teilen können oder ob - das ist ja absurd - also dann sind Sie ganz konsequent dagegen. Stellen Sie mir eine Frage, Herr Hahnemann?
Na freilich.
Ist denn eigentlich die Überprüfung der Staatsbeamten anders als personeller Sabotageschutz im weitesten Sinne?
Ich überprüfe doch nicht die Leute aus Lust und Tollerei und aus Lust zum Leben, sondern ich überprüfe doch und es ist ein Eingriff selbstverständlich in die persönliche Freiheit und auch der Mensch dort muss um seinen Job an dieser Stelle bangen. Wenn ich damals als Staatssekretär den drei Überprüfungen nicht standgehalten hätte, wäre das ausreichend Grund gewesen, mich aus dieser Position zu entlassen. Warum soll ich denn schlechter gestellt sein als irgendjemand, der an einem sicherheitsrelevanten Teil in der freien Wirtschaft arbeitet?
Also, dann lehnen Sie das bitte konsequent ab, sagen so konsequent, Sie wollen keine Sicherheitsüberprüfung und dann sagen Sie bitte schön auch, was daraus die Konsequenzen sind bei einem Staat und dann wägen Sie bitte ab, inwieweit man Grundrechte einschränken kann verhältnismäßig zum Wohl der Allgemeinheit und sagen Sie dann Ihren Leuten, worauf Sie alles verzichten.
Die Frage war etwas kompliziert.
Ich möchte bezüglich Herrn Hahnemann oder Herrn Dittes keine weiteren Schlussfolgerungen ziehen. Also, ich kann es einfach nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube es jedem in diesem Haus, wenn er sich persönlich zum Frieden bekennt. Und wir sollten nicht versuchen, uns in diesem Bekenntnis gegenseitig zu übertreffen und einen Wettbewerb zu veranstalten. Ich glaube, das steht uns nicht gut zu Gesicht; viel besser hätte uns zu Gesicht gestanden, wenn wir eine gemeinsame Erklärung auf der Basis des Willens der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen zustande gebracht hätten.
Aber zwischen abstraktem Pazifismus und der Forderung nach einer Beteiligung an einer militärischen Drohkulisse sehe ich doch erhebliche Unterschiede. Abstrakter Pazifismus ist fragwürdig. Das lehrt die Geschichte, das lehrt uns Bertolt Brecht - "Die Gewehre der Frau Carrar", wer sich noch erinnern kann - und das lehrt uns auch das schon erwähnte Spiegel-Zitat, dass die Konzentrationslager nicht durch Beten oder durch Demonstrationen befreit worden sind, sondern durch Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition. Deshalb stehen wir nicht auf dem Boden des Pazifismus. Auch das Völkerrecht gibt z.B. zum Zweck der Selbstverteidigung die Möglichkeit, einen Krieg zu führen. Die Beteiligung aber an einer militärischen Drohkulisse der Amerikaner wird uns durch die Resolution 1441 natürlich gleichermaßen nicht abverlangt. Ich hoffe, dass viele von Ihnen die Resolution 1441 gelesen haben, ich glaube es aber eher nicht, ich hoffe es nur. Dort ist eigentlich das beschrieben, was man - ich spreche das Wort nicht gern aus - als Drohkulisse bezeichnen möchte, ich darf zitieren:
"Der Sicherheitsrat beschließt, dem Irak mit dieser Resolution eine letzte Chance einzuräumen, seinen Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen, beschließt demgemäß, ein verstärktes Inspektionsregime einzurichten mit dem Ziel," - und jetzt hören Sie zu - "den vollständigen und verifizierten Abschluss des eingerichteten Abrüstungsprozesses herbeizuführen." Meine Damen und Herren, das ist, wenn Sie hin und wieder mal ein diplomatisches Dokument lesen, an Klarheit und Präzision nicht zu übertreffen. Daneben ist eine militärische Drohkulisse eines einzelnen Staates, denke ich, unnötig, denn das ist praktisch der Druck, der auf den Irak gewirkt hat, dass er Inspektionen zugelassen hat, diese Inspektionen, die vernünftigerweise verlängert werden und die, hoffe ich, zu genau diesem Ziel führen: zum vollständigen und verifizierten Abschluss des Abrüstungsprozesses. Das heißt also, wir glauben jedem, dass er sich zum Frieden bekennt,
aber wir sind weder Pazifisten, noch wollen wir uns an einer militärischen Drohkulisse beteiligen.
Der PDS-Antrag ist nicht unsere Position, denn hier wird gefordert, aus der UN-legitimierten Anti-TerrorismusAllianz auszuscheren. Hier sind Maßnahmen enthalten, die durch den UN-Sicherheitsrat legitimiert sind und die wir Deutschen im Auftrag der UNO durchführen. Dies zurückzudrehen, aus der Anti-Terror-Allianz auszubrechen, ist nicht unsere Position.
Der CDU-Antrag hingegen übertrifft die Resolution 1441, aus der ich eben zitiert habe, und will uns in die militärische Drohkulisse der USA einordnen. Dies ist angesichts dieses Zitats nicht notwendig. Dann wäre doch unser Antrag eigentlich, glaube ich, die Basis gewesen für einen gemeinsamen Antrag in unserem Hause. Nenne mir einer aus diesem Haus einen Satz, ein Wort, ein Zitat, eine Wendung, die er nicht persönlich hätte unterschreiben können.
Aus unserem Antrag. Dem einen fehlt dies, dem anderen fehlt das. Bitte schön. Herr Althaus, dann nennen Sie bitte das, was Sie aus unserem Antrag nicht unterschreiben können.
Ich kenne keine internationale Verpflichtung außer dieser Resolution 1441. Haben Sie denn eine Vorstellung, ob Deutschland dieser Resolution zugestimmt hat oder nicht?
Sie haben gut aufgepasst, aber sie wird demnächst mit Sicherheit darüber mit abstimmen.
Diese Feststellung ist also zu treffen, dass unser Antrag 100-prozentig auf der Basis dieser Resolution 1441 beruht. Unseren Antrag könnte jeder in diesem Haus unterzeichnen. Was Ihnen fehlt, ist natürlich auch eine Kritik am Bundeskanzler, eine Kritik, die sich in dieser Wahlkampfzeit doch etwas fragwürdig anhört.
Eigentlich war mein Auftrag hier nur darzustellen, dass wir Ihrem und Ihrem Antrag aus...
Was gibt es denn da zu lachen? Der Auftrag meiner Fraktion war, dass wir Ihrem und Ihrem Antrag nicht folgen können aus den bekannten Gründen und dass wir um Zustimmung für unseren Antrag werben, weil er der vernünftigste von allen dreien ist. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns wird dann Herr Höhn reden. Ich will bloß mal einen oder zwei Sätze sagen zu dem Termin kurz vor Weihnachten.
Frau Dr. Wildauer, wir haben im Innenausschuss zweimal die Verjährung beschlossen. Das war verfassungsrechtlich von äußerster Bedenklichkeit und nur unter Zurückstellung - wie man so schön sagt - von schwersten verfassungsrechtlichen Bedenken haben wir diese zweite Verjährung beschlossen. Wir haben eben nicht beschlossen, dass ein paar Tage vor Weihnachten die Bescheide rausgeschickt werden, sondern wir haben beschlossen, dass die Verbände, die in vier Jahren die Bescheide nicht rausgeschickt hatten, noch zwei Jahre Zeit hatten, um das in Ruhe und ordentlich zu tun. Das war der Punkt. Deswegen hätten diese Leute an dieser Stelle ihre Arbeit gemacht, dann hätte diese Klage kurz vor Weihnachten überhaupt nicht im Raum gestanden. Es liegt auf keinen Fall am Thüringer Landtag, denn der hat, wie gesagt, unter großen Bedenken diese zwei Jahre noch mal zusätzlich Zeit gegeben.