Aus den Vermerken haben wir weiterhin erfahren, dass ursprünglich der Landtag von Anfang an eingebunden werden sollte, dass der Innenminister den Probebetrieb angeordnet haben soll, das Projekt eingestellt wurde, weil man wegen der Videoüberwachung in Weimar kalte Füße bekommen hat. Das geht alles aus der Aktenlage hervor. Kurz gesagt: Eben nach dieser Aktenlage wurde der Minister vollständig informiert, auch von der Rechtswidrigkeit.
Es wird nicht ersichtlich, jedenfalls nicht aus der Aktenlage, warum der Minister im Innenausschuss auf die Nachfrage meines Kollegen Pohl, ob das so genannte Tunnelprojekt weiterverfolgt werde, gesagt hat, dass eine Überwachung im Rennsteigtunnel mit ihm nicht zu machen sei, unabhängig davon, was in einer Pressemitteilung bezogen auf die Bund-Länger-Gruppe gemeldet worden sei. Oder, dass er dem Parlament am 22.12. in der Sondersitzung gesagt hat, dass für ihn die Mitteilung entscheidend gewesen sei, dass es keine illegale Kennzeichenerfassung
auf der A 71 gibt, gab und nicht geben wird, außer, er wollte bewusst die Unwahrheit sagen. Einen anderen Grund gibt es nicht, Herr Minister.
Auch Ihre Zeugenvernehmung hat belegt, dass Sie wirklich - und das bedaure ich außerordentlich - noch nicht so weit sind, die Verantwortung für Ihre Handlungen zu übernehmen und ganz einfach diese Lüge zuzugeben. Sie weigern sich hartnäckig zuzugeben:
2. dass er dem Innenausschuss und dem Parlament bewusst die Unwahrheit gesagt hat, weil das ebenfalls das Eingeständnis der Lüge bedeuten würde.
Hierzu haben Sie uns, man kann sagen über Stunden, bei der Zeugenvernehmung die abenteuerlichsten Erklärungen angeboten, um nicht zugeben zu müssen, dass es einen Probebetrieb gegeben hat, über diesen ja laut Vermerk das Parlament sogar informiert werden sollte, für den man eine Freigabe für das Datenschutzgesetz gebraucht hätte und nicht zuletzt eine Rechtsgrundlage. Er verkündet, es habe gar kein Probebetrieb stattgefunden. Das kann man im Protokoll nachlesen. Als seien die Aktivitäten, die unumstritten im letzten Jahr im Rennsteigtunnel stattgefunden haben, reine Fiktion, nennt er die Phase nunmehr, in der immerhin 658 amtliche Kennzeichen erfasst und gespeichert wurden, technische Installation durch die Firma. Testphase - interessant, nicht wahr? Unter Verantwortung der Thüringer Polizei sei nicht getestet worden, aber auf meine Nachfrage hat er gesagt,
das gesamte Projekt steht unter der gesamten Verantwortung des Thüringer Innenministeriums, also unter seiner.
Um nicht zugeben zu müssen, den Innenausschuss belogen haben zu müssen, behauptete er - das kann man ebenfalls im Protokoll nachlesen -, er habe sich mit einer Vorlage der Arbeitsgruppe "Kripo" des Bundeskriminalamtes am Vortag so intensiv befasst, dass der eigens für die Information des Ausschusses angefertigte Vermerk für ihn persönlich und sein unbestrittenes Wissen um die automatische Kennzeichenerfassung am Rennsteigtunnel ganz einfach in den Hintergrund geraten ist. Ich habe mich damit nicht ausführlich befasst.
Vor Abschluss des Untersuchungsausschusses sollen sich die Mitglieder einer Würdigung des Beweisverfahrens an dieser Stelle enthalten.
Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich gebe das wieder, was in einer öffentlichen Sitzung in der Zeugeneinvernahme des Herrn Minister Trautvetter wiedergegeben worden ist.
Die Beweisaufnahme war in öffentlicher Sitzung, aber trotzdem haben Sie an dieser Stelle vor Abschluss des Verfahrens nicht die Würdigung dazu hier auszusprechen.
und das ist wiederum Inhalt des Protokolls. Dies sei nach seiner Auffassung der Grund, warum er in der Sitzung des Innenausschusses missverständlich hervorgehoben habe, dass es sich hier um ein bundespolitisches Projekt und die Verantwortung seines Hauses hervorgehoben habe. Man konnte an der Stelle den Minister in vielen Variationen fragen, ob er der Auffassung sei, die Wahrheit gesagt zu haben. Das haben wir, das kann man auch ebenfalls nachlesen. An der Stelle hätte man sicher einen Pudding an die Wand nageln können.
Wir werden in der nächsten Sitzung weiterhin versuchen, mit der Zeugeneinvernahme des Innenstaatssekretärs und der Frau Datenschutzbeauftragten zu ergründen, was in Verantwortung des Thüringer Innenministeriums rechtswidrig geplant wurde und dem Ausschuss und dem Landtag verschleiert werden sollte. Es gibt nur einen einzigen, der dieses Procedere abkürzen könnte, einen einzigen, der könnte das tun, was die Öffentlichkeit - ich habe auch manchmal den Eindruck seine eigene Partei - von ihm erwartet. Aber, wie gesagt, Herr Minister, das liegt in Ihrer Entscheidung. Danke schön.
Damit das allen noch mal klar ist, in unserem Untersuchungsausschußgesetz steht in § 25 Abs. 2: "Vor Abschluss der Beratung über die Befassung des schriftlichen Berichts sollen sich die Mitglieder und Ersatzmitglieder einer öffentlichen Beweiswürdigung enthalten." Ganz klar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich denke, die Kenntnisse des Abgeordneten Höhn über die Geschäftsordnung sind etwas mangelhaft.