Evelin Groß

Sitzungen

3/25 3/36 3/38 3/48 3/59 3/65 3/67 3/70 3/76 3/78 3/80 3/82 3/90 3/95 3/97 3/99 3/101 3/103 3/105 3/106

Letzte Beiträge

Danke, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich denke, die Kenntnisse des Abgeordneten Höhn über die Geschäftsordnung sind etwas mangelhaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Äußerungen des Herrn Höhn haben mich doch noch mal veranlasst, hier vorzugehen.
Aber nicht zu dem, was Herr Höhn gesagt hat. Ach, Herr Gentzel, ich habe ja Verständnis, dass Sie hier noch sitzen bleiben und sich nicht mit dem Bundeskanzler auf dem Anger zeigen wollen.
Ja, und zwar geht es mir darum: Ich frage mich ganz ehrlich bei den Äußerungen, die der Abgeordnete Höhn hier von sich gegeben hat, wie ernst die SPD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss nimmt. Das ist meine Meinung.
Wenn man das Ergebnis vorwegnimmt, und das ist hier im hohen Hause geschehen,
dann nimmt man das Ergebnis, Sie nehmen ein Ergebnis vorweg, dann braucht man keinen Untersuchungsausschuss. Das finde ich ungehörig hier in diesem Hause. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der heute hier in zweiter Lesung zu beratende Gesetzentwurf, den wir im Anschluss an die erste Lesung im Innenausschuss und im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als mitberatendem Ausschuss eingehend erörtert haben, ist eine der letzten Bastionen, in denen wir ein altes DDR-Recht den thüringischen Gegebenheiten unserer Zeit anpassen. Auch wenn in den Sitzungen der beiden genannten Ausschüsse am 29. April 2004 noch verschiedene Änderungen vorgeschlagen wurden, sind wir doch von den grundsätzlichen Überlegungen der Landesregierung kaum abgewichen. Dies hat nicht zuletzt seinen Grund darin, dass wir gerade in diesem Bereich den Vorstellungen der Kirchen und den mit ih
nen geschlossenen Staatskirchenverträgen eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben. Auch die ansonsten im Nachgang zu der ersten Beratung vorgenommene schriftliche Anhörung hat einige Aspekte ergeben, die in der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/4198 zum Ausdruck kommen.
Sehr verehrte Damen und Herren, die Zielstellungen des Gesetzes ergeben sich aus dem Vorblatt der Drucksache und den anlässlich der ersten Lesung vorgetragenen Ausführungen. Ich möchte mich daher darauf beschränken, die nach unserer Ansicht wesentlichen Änderungsvorschläge vorzutragen. Als wichtigen Aspekt möchte ich auch einfügen, dass die Anregungen und Vorschläge der Enquetekommission zur Würde des menschlichen Lebens hier ihren Einzug gehalten haben. Mit den Änderungen des § 1 wird dem Anliegen der Hospizbewegung Rechnung getragen, indem nun auch die Ehrfurcht vor den Toten, die Totenwürde, der Schutz der Totenruhe und die Totenehrung explizit in das Gesetz aufgenommen werden. Wir folgen den Anregungen der Hospizbewegung deshalb gern, weil damit klargestellt wird, dass dem bzw. der Verstorbenen auch nach dem Tod ein würdevoller Umgang zuteil werden soll.
Mit der Einführung des neuen Absatzes 3 in § 15 möchten wir erreichen, dass nun verschiedene Regelungen, die ursprünglich in einer Verordnung geregelt werden sollten, in das Gesetz selbst aufgenommen worden sind. Mit dieser Bestimmung wird festgelegt, wie die Gesundheitsbehörden mit den Totenscheinen und Sektionsscheinen zu verfahren haben. Ferner werden Ärzte, die eine Leichenschau oder eine Sektion vorgenommen haben, verpflichtet, auf Anforderung der zuständigen Behörde, nämlich dem Gesundheitsamt des Sterbeortes oder dem Standesamt, lückenhafte Totenscheine oder Sektionsscheine unverzüglich zu vervollständigen. Zudem werden Ärzte und sonstige Personen, die den Verstorbenen vorher behandelt oder gepflegt haben, verpflichtet, die zur Überprüfung und Vervollständigung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Mit dieser Änderung wird die bisherige einschlägige Regelung konkretisiert. Wir sind davon überzeugt, dass dies eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Gesetz darstellt.
In § 16 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 24 durch die Zahl 48 ersetzt. Damit wird vor allem dem Wunsch der Kirchen und der Hospizbewegung Rechnung getragen. Mit der Änderung wird erreicht, dass es nicht zuletzt auch den räumlich weit entfernten Angehörigen ermöglicht wird, von den Verstorbenen in angemessener Form Abschied zu nehmen. Wir gehen damit über den einschlägigen Änderungsantrag der PDS-Fraktion, der eine Verlängerung von 24 auf 36 Stunden vorgeschlagen hat, hinaus.
Mit der Änderung des § 17, einer Anfügung eines Absatz 4, soll erreicht werden, dass vor allem die Ausstellung "Körperwelten" und ähnliche Ausstellungen grundsätzlich nicht in Thüringen gezeigt werden müssen. Al
lerdings wird es den jeweils zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen gestattet, davon Ausnahmen zuzulassen. Bei ihrer Entscheidung haben sie den Schutz der Menschenwürde dem Grundrecht des Artikel 5 Grundgesetz gegenüberzustellen. Gleichzeitig wird aber klargestellt, und die Ausschussmitglieder wissen das von der letzten Beratung, dass Unterrichtsgegenstände oder bereits ausgestellte Ausstellungsstücke nicht diesem grundsätzlichen Verbot unterfallen. Denn es wäre nicht hinnehmbar, vor allem in den Schulen etwa im Biologieunterricht, auf die notwendigen Anschauungsgegenstände verzichten zu müssen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 1 wird nun ausdrücklich auch dem Wunsch der Kirchen gefolgt, dass die Asche des Verstorbenen sowohl auf als auch unter der Grasnarbe ausgebracht werden kann.
Nach § 25 Abs. 1 sollen die Gemeinden Leichenhallen anlegen, erweitern und unterhalten. Der Gesetzentwurf hatte ursprünglich den Ausdruck "müssen". Damit wird festgelegt, dass eine obligatorische Vorhaltung solcher Gebäude nicht notwendig ist. Es hat sich nämlich gezeigt, dass diese Leichenhallen gerade in kleineren Gemeinden oftmals nicht oder nur sehr wenig genutzt werden. Eine Belastung der jeweiligen Kommunen durch die damit verbundenen Kosten erscheint nicht angezeigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auf die Leichenhalle verzichtet werden muss. Denn wenn Gründe des öffentlichen Wohls es erfordern, ist deren Vorhaltung nach wie vor notwendig. Im Übrigen können mehrere Gemeinden auch gemeinsam eine Leichenhalle errichten, erweitern oder unterhalten.
Mit der Änderung des § 35 können auch Ausstellungen, die entgegen § 17 Abs. 4 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Übrigen wird die Höchstsumme der Ordnungswidrigkeiten von 10.000 auf 20.000  /  die Höchstsumme von 10.000     messen, um den damit bezweckten Abschreckungseffekt zu erreichen.
Die eben von Herrn Dr. Hahnemann vorgebrachten Argumente, warum wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung maßgeblich folgen wollen, oder die Änderungsanträge, die wir ablehnen werden, die heute auch wieder vorliegen, die sind auch im Ausschuss schon abgelehnt worden, hängt in der Hauptsache mit den Friedwäldern zusammen. Wir sind froh, dass wir hier in Zusammenarbeit oder durch Anregung der Kirchen ein sehr konservatives Bestattungsgesetz auf den Weg bringen können, und ich freue mich auch über die positive Resonanz der Kirchen, die ja heute auch der Presse zu entnehmen war. Wenn der Innenminister in der vorherigen Debatte, die ja sehr angeregt und sehr emotional geladen war, gesagt hat, dass er eigentlich weiß, dass der Innenausschuss auch sehr schnell und zügig beraten kann, dann glaube ich, ist gerade dieses Bestattungsgesetz ein Beispiel dafür.
Ich bitte darum, diesem Gesetzentwurf in der Drucksache 3/4198 mit den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Wir als CDU werden ihm zustimmen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist in diesem hohen Haus noch nicht vorgekommen, dass ich Herrn Dittes Recht geben muss.
Nicht so voreilig, Herr Ramelow. Ich gebe ihm auch nur in einem Punkt Recht, und zwar bei der Frage nach dem Sinn dieser Beratung. Es ist hier eine Anfrage gestellt worden mit sage und schreibe 134 Fragen und da muss ich schon sagen: Masse ist eben doch nicht gleich Klasse. Es ist mit Sicherheit eine große Fleißarbeit von der Regierung gewesen das zu bearbeiten. Da jeder in diesem Haus des Lesens kundig ist, möchte ich eigentlich auch nur auf ein paar Dinge eingehen. Es wurde bei der Anfrage in drei Bereiche untergliedert, einmal in die Grundsätze. Hier möchte ich nur herausheben, dass die Kommunalisierung nicht den Zweck der Kosteneinsparung
hat, das ist hier noch mal eindeutig dabei herausgekommen, sondern es geht um Optimierung der Aufgabenwahrnehmung. Es sind die einzelnen Strategien der Reformen von Deregulierung über Budgetierung und Personalmanagement aufgeführt worden. Im zweiten Bereich wurde eingegangen auf Ergebnisse der vollzogenen Strukturmaßnahmen. Hier wurden an 12 Einzelbeispielen Energiespareffekte, Effizienz der Verwaltung, die Auswirkungen auf das Personal ausgeführt. Im dritten Bereich ging es um die Entwicklung einer effektiven und modernen Verwaltung, um den Stand der Verwaltungsstruktur und hier, denke ich, muss man auch dem Antwortenden der Landesregierung Recht geben mit dem Hinweis auf den Artikel 67 Abs. 3 der Thüringer Verfassung, der sich dort auf Seite 17 wiederfindet, denn man kann mit derartigen Fragen auch eine Verwaltung lähmen, obwohl ich nicht unterstellen will, dass das der Fall sein sollte.
Als Resümee kann ich eigentlich nur ziehen: Die Änderungen der Verwaltungsstruktur oder der Verwaltungsreform sind langwierige Prozesse, die abgestimmt werden müssen, die auch mit den Beschäftigten durchgeführt werden müssen. Es sind eine Reihe Erfolge erzielt worden, aber das muss angestrengt in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Danke.
Ich bedanke mich recht herzlich. Herr Höhn, weil wir es gerade mit der kommunalen Selbstverwaltung haben: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie für die Aushebelung der kommunalen Selbstverwaltung sind? Sie sind ja selbst Bürgermeister gewesen.
Es gibt keine dummen Fragen, Frau Ellenberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um es vorweg an die Adresse der PDS zu sagen, mit dem Titel Ihrer Aktuellen Stunde verunsichern Sie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande auf eine, wie ich finde, mehr als ungebührliche Weise. Mit dem Adjektiv Ihrer Überschrift suggerieren Sie zum einen, dass man sich als Straßenverkehrsteilnehmer in Thüringen besser nicht mehr auf die Straße wagen sollte und zum anderen suggerieren Sie damit, dass das nur an der Politik liege. Ich denke, jeder Verkehrsteilnehmer kennt die Verkehrsregeln und hat auch eine eigene Verpflichtung, sich dort ordnungsgemäß zu verhalten.
Was Sie sagen, geht aus meiner Sicht an der Realität vorbei. Auch wenn mir ein solcher fehlender Realitätsbezug aus verschiedenen Politikfeldern Ihrer Arbeit nicht unbekannt ist, bedarf es doch einiger Korrekturen. Denn bei einer näheren Analyse der tatsächlichen Zahlen stellt sich die Sachlage etwas anders dar, als Sie uns glauben machen wollen. Auch wenn wir das Thema vor allem im Blick auf gerade die jüngeren Verkehrsteilnehmer nicht
schönreden wollen - und es gilt, jeden Verletzten oder gar Toten nach Möglichkeit zu verhindern -, sind wir natürlich vor den Unbillen des Lebens - und dazu zählt natürlich der Straßenverkehr - nicht gefeit. Sie können mir glauben aus der Vergangenheit, ich weiß genau, wovon ich hier rede.
Wenngleich ich aufgrund des § 93 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung natürlich nicht auf alle wesentlichen mit dem Thema zusammenhängenden Fragen eingehen kann, möchte ich einige Fakten mitteilen, die zeigen, dass wir in Thüringen auch weiterhin daran arbeiten müssen, Personenschäden im Straßenverkehr zu vermeiden. Es zeigt sich aber zumindest in Teilbereichen, dass wir im Bundesdurchschnitt in Thüringen keine Zustände haben, die der von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, dargestellten Panikstimmung gerecht werden.
Aufgrund der jüngsten Erhebung des Statistischen Bundesamts 2003 ist ein bundesweiter Rückgang der Verkehrstoten um 3 Prozent zu verzeichnen. Demgegenüber hat sich die Zahl der Unfalltoten in Thüringen von Januar bis November 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Tote erhöht. Deshalb haben Sie Recht, dass man hierauf ein besonderes Augenmerk legen sollte.
Gleichzeitig ist aber hervorzuheben, dass im zweiten Jahr in Folge in Thüringen weniger als 300 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet wurden. Eine Reduzierung der jährlichen Unfalltoten seit 1991 von damals 547 auf nunmehr 295 ist ein beachtliches Ergebnis der bisherigen Verkehrssicherheitsarbeit der zurückliegenden Jahre. Zudem liegt die Zahl der bei Verkehrsunfällen Verunglückten je 100.000 Einwohner im Jahr 2003 mit 558 in Thüringen unter dem Bundesdurchschnitt von 568 und bestätigt die grundsätzlich positive Entwicklung. Zudem ging die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten im Vergleich zu 2002 im Jahr 2003 in Thüringen um 3 Prozent zurück. Damit liegt Thüringen in etwa im Bundesdurchschnitt, der einen Rückgang von 2,9 Prozent ausweist.
Die im Herbst 2003 durch die Landesregierung gefassten Beschlüsse und Aktivitäten zeigen aber, dass die Exekutive in den verschiedensten Bereichen Maßnahmen ergriffen hat, die Unfällen mit Personenschäden entgegenwirken. Dazu zählen etwa gezielte Schwerpunktkontrollen im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung, Jahreskampagnen - sowohl präventiv als auch repressiv und öffentlichkeitswirksame Aktionen. Ich sage es noch einmal, politische Aktivitäten allein werden nicht den Erfolg haben, dass wir keine Verletzten oder Unfalltoten mehr auf unseren Straßen haben. Auch in vielen kommunalen Bereichen gibt es verschiedene Aktivitäten der Prävention; und allen, die sich hierfür stark machen, meinen Dank. Ich betone noch einmal, jeder Verletzte oder Tote im Straßenverkehr ist einer zu viel. Daher möchten wir die Landesregierung bitten, auch weiterhin an den durch sie eingeleiteten Maßnahmen zur Verkehrsunfallvermeidung festzuhalten. Wir werden aber auch bei
weiterer Optimierung der Maßnahmen viele Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Personen zu Schaden kommen, nicht verhindern können. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von der Würde und dem Respekt gegenüber Verstorbenen geprägt ist. Es ist mehrheitlich schon angeklungen, wir haben bisher noch DDR-Recht und die Anpassung ist zwingend notwendig, da sich auch bundesrechtliche Verordnungen geändert haben. Es gilt Rechtssicherheit zu schaffen im Bestattungswesen in unserem Land. Andere Länder sind bereits diesen Weg gegangen. Wir haben das auch in den Redebeiträgen der beiden anderen Fraktionen gehört. Es gibt unterschiedliche Meinungen zu einzelnen Punkten, aber, ich denke, insgesamt haben wir den Konsens, dass hier ein Gesetz verabschiedet werden muss. Der Herr Innenminister hat es angesprochen, es hat bereits eine Anhörung durch das
Ministerium stattgefunden, die im Großen und Ganzen positiv verlaufen ist. Die Kirchen haben sich öffentlich positioniert und haben ein Bestattungsgesetz gefordert. Wir werden eine schriftliche Anhörung im Innenausschuss beantragen. Wir werden uns intensiv mit den einzelnen Stellungnahmen befassen. Wir werden natürlich unser Augenmerk auch besonders darauf richten, dass mit diesem Gesetz den Kommunen keine Belastungen entstehen
- keine zusätzlichen, genau so -, denn die Finanzlage der Kommunen ist uns allen bewusst.
Wir werden morgen hier im Plenum im Tagesordnungspunkt 23 den Abschlussbericht der Enquetekommission "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" behandeln. In den Handlungsempfehlungen finden wir auch verschiedene Punkte, die hier noch einfließen können.
Ja, bitte.
Wir werden ausdrücklich eine schriftliche beantragen.
Damit ist die mündliche ausgeschlossen. Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Frau Nitzpon hat die Eile angesprochen mit diesem Gesetz. Ich sehe eigentlich die Eile nicht. Wir haben einen Auftrag, hier im Par
lament zu arbeiten bis zum Ende der Legislaturperiode. Ich denke, da es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich handelt, wird es kein Gesetz sein, wo es politischen Schlagabtausch gibt, sondern ein Gesetz sein, womit man pietätvoll umgehen wird. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß eigentlich gar nicht, Herr Dr. Hahnemann, ob man auf Ihre Rede etwas sagen sollte. Wenn Sie die...
Ja, am besten wäre es wirklich, man sagt nichts, weil es eigentlich auch nicht angebracht ist.
Wenn Sie von der ewigen Leier und vom Rückgang extremistischer Straftaten sprechen, das mag für Sie eine ewige Leier sein, auch im Thüringen-Monitor war das zu lesen, ich denke, wir oder die Masse hier im hohen Haus sind froh, wenn Straftaten dieser Art zurückgehen. Scheinbar scheint Ihnen das nicht zu gefallen. Da Sie aber immer sagen, dass die Landesregierung oder die CDUFraktion Programme kritisiert, so darf ich Ihnen sagen, auch der Bundesrechnungshof hat die Regierungsprogramme gegen Rechtsextremismus charakterisiert und hat sie als uneffektiv dargestellt. Selbst - an die Damen und Herren der SPD-Fraktion - die Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Maßnahmen gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit des Bundes evaluiert, mit dem Fazit: Nicht alle Programme, die sich "gegen Rechts" nennen, sind automatisch gut, sondern es ist oft kurzfristige und symbolische Politik.
Das Projekt CIVITAS, eins von drei Aktionsprogrammen des Bundes, wurde im Jahr 2000 aufgelegt. Thüringen erhielt im Jahr 2001 über 5 Mio.   jekte. Als gut zu bewerten ist der Anstieg der kommunalen Präventionsprojekte. Ich denke, das ist eine Folge der verbesserten Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium, der Servicestelle CIVITAS und auch der KOST-G. Im SPD-Antrag wird die Zusammenarbeit zwischen der KOST-G und dem Bundesprogramm als nebeneinander und als gegeneinander bezeichnet. Ich denke, auch schon in dem Sofortbericht, den Herr Staatssekretär Scherer gehalten hat, sind Punkte aufgezeigt worden, wo zusammengearbeitet wird. Es kann nicht Aufgabe des Landes Thüringen sein, diese Projekte auszuwerten. Im Übrigen war das auch vom Bund so anfangs nicht gewollt, denn bis zum Sommer dieses Jahres ist ja diese Vollfinanzierung gewesen; es gab keinerlei Koordinierung mit den Ländern. Erst nachdem die Finanzierung verändert worden ist, ist ja jetzt das Land mit gefragt. Diese Modellprojekte aus Ihrem Antrag, MOBIT und ABAD, werden vom Bundesministerium selbst bewertet. Wie wir gehört haben, wird wohl im Frühjahr 2004 das Ergebnis erwartet. Die Zusammenarbeit, die schon angesprochen worden ist, hat sich wesentlich verbessert. Aber ich glaube, das ist zurückzuführen auf die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Gewaltprävention des Innenministeriums. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeitern der KOST-G im Innenministerium für ihre engagierte Arbeit danken.
Es gibt eine Reihe lokaler Projekte, die ihre Anerkennung im kommunalen Bereich finden. Über Sicherung oder Nichtsicherung der Projekte, wie im Antrag beschrieben, wird der Bund selbst entscheiden. Der Antrag hat mich aber veranlasst, die Erfahrungen der Regionalbüros, die es in Gotha und Saalfeld-Rudolstadt gibt, ein
mal zu erfragen.
Das Jugendamt Gotha hat dem Regionalbüro MOBIT e.V. verschiedene Angebote zu Gesprächen und zur Teilnahme bei Veranstaltungen unterbreitet, die zum großen Teil nicht wahrgenommen worden sind. Dieses Ziel, was MOBIT hat, diese spürbare Vernetzung und Kooperation von Initiativen, Einrichtungen im Blick auf Gewalt, so wird es zumindest vom Jugendamt Gotha eingeschätzt, ist nicht erreicht oder wird zumindest angezweifelt. Man setzt vom Jugendamt Gotha mehr auf etablierte Träger vor Ort.
In Saalfeld-Rudolstadt war das eigentlich noch etwas deutlicher. Man hat dort von einer Schaffung einer Parallelstruktur gesprochen, die nicht bereit ist, mit den örtlichen Trägern zu kooperieren. Die Einschätzung sagt, dass dieses Regionalbüro dort eigentlich für die Region keinen Nutzen bringt.
Ich möchte weiter keine Bewertung vornehmen. Es kann auch manchmal sein, dass das an handelnden Personen liegt. Problematisch sehen wir als CDU-Fraktion die politischen Ansätze von MOBIT und ABAD. Da möchte ich nur, das ist im letzten Plenum diskutiert worden, auf diese antifaschistische Kaffeefahrt hinweisen, wo MOBIT und ABAD Mitveranstalter waren. Als Resümee möchte ich
die Zusammenarbeit, wo sie sinnvoll und möglich ist,
sollte...
Das nehme ich von Ihnen als Kompliment, Herr Dr. Hahnemann.
Zusammenarbeit sollte sein, aber sie muss von allen auch gewollt und gelebt werden. Sie muss eine fachbezogene Basis haben. Das Land wird nicht die Verantwortung für Bundesprogramme übernehmen, wenn der Bund sich aus der Verantwortung stiehlt. Wir als CDU-Fraktion werden diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Vierten Bericht zum Radikalismus und Extremismus im Freistaat vom Ministerpräsidenten gehört. Es ist schon viel gesagt worden, auch zu dem Gutachten zur Einstellung zur Demokratie. Deshalb möchte ich einige Dinge nur noch beleuchten, und zwar die Thüringenidentität. Die Heimatverbundenheit, so hat der Monitor festgestellt, ist sehr groß und, ich denke, das ist etwas sehr Positives. Der Freistaat braucht den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen. Im Vergleich zu 2000 verbesserte sich die Einschätzung und, ich denke, das ist auf eine solide Politik hier im Freistaat zurückzuführen.
46 Prozent der Befragten sehen sich zuerst als Thüringer. Sie sind stolz darauf Thüringer zu sein. Doch dann komme ich gleich auf das Problem, Frau Pelke hat vorhin darauf aufmerksam gemacht, die Abwanderung. Und hier ist eigentlich der Widerspruch: Die Thüringer, auch die jungen Menschen fühlen sich wohl in unserem Land, aber die wirtschaftlichen Situation - und da bin ich Ihnen
dankbar, Frau Pelke, dass Sie Kritik an der Bundesregierung gerade auch in diesem Bereich üben
treibt die jungen Leute einfach auch dazu, woanders hinzugehen. Was wir brauchen in Thüringen ist ein wirtschaftliches Wachstum, denn die Identifikation der jungen Leute ist vorhanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident beleuchtete auch die Unzufriedenheit mit der Demokratie. Doch da frage ich: Was ist der Grund? Vertrauen in Demokratie und Politik muss gestärkt werden. Politik muss verlässlich werden. Der Ministerpräsident sprach vom Vertrauensverlust der Politik. Und da möchte ich gar nicht - die SPD wird es freuen - nach Berlin schauen, ich möchte einfach mal hier im eigenen Hause anfangen und einige Wortsplitter bringen von der gestrigen Diskussion. So wurde gesprochen von "Kostüm-Thüringern", von "Freilandversuchen mit Bürgern des Freistaats", von der "typischen Geringschätzung der Bürger des Freistaats", von "Videoüberwachungsaktivisten", vom "Generalverdacht der Regierung gegen die Bürger", von "Observationen von Rechtsanwaltskanzleien und Lokalredaktionen", von einer "renitenten Öffentlichkeit". Nun frage ich Sie, Äußerungen dieser Art in einem solchen hohen Hause schaffen die Vertrauen in die Politik?
Wie soll der Bürger Wertschätzung für die Arbeit von Abgeordneten oder auch für Politik haben, wenn er solche Äußerungen vernimmt. Und, ich denke, wenn wir gestern die Besucher, die auf der Tribüne waren, fragen, die werden das bestätigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident hat Recht, Freiheit muss gestaltet werden und sie heißt Verantwortung übernehmen. Eine ständige Schlechtrederei hat noch kein Land vorangebracht
und das vermisse ich gerade, weil ich Sie gehört habe, Herr Kollege Ramelow. Da brauche ich nur das Beispiel von gestern Abend zu bringen in einer Veranstaltung "Quo vadis, Thüringer Kommunalordnung?" und am Ende der Veranstaltung sind die Podiumsteilnehmer, zu denen Sie ja gehört haben, gefragt worden, wie stellen Sie sich die Zukunft der Kommunen in 20 Jahren vor. Herr Ramelow antwortete sinngemäß, dass, wenn er jetzt schon durch die Orte fährt, durch die Gemeinden, es gibt viele leer stehenden Häuser, also er sieht eine Verwahrlosung der Orte. Da frage ich mich doch, wo waren Sie 1989?
Ich habe gute Ohren. Nur, es waren zu dieser Veranstaltung über 100 Personen und bestimmt zwei Drittel junge Leute und da frage ich mich, wo ist die Verantwortung, die die Abgeordneten haben. Wir müssen auch junge Leute motivieren, denn der Thüringen-Monitor bezeichnet
ja auch diese Altersgruppe gerade als demokratische Hoffnungsträger.
Nein, Sie können mir dann Ihre Argumente dazu noch sagen, ich habe gestern Abend gehört, was ich gehört habe.
Und gerade, was die Kommunen betrifft, dass...
Herr Ramelow, Sie haben doch Gelegenheit, hier an dieses Pult zu gehen und zu reden. Sie kennen das doch genauso lange wie ich.
Um noch einmal zurückzukommen auf diese Kommunen und auf den Zustand der Kommunen auf diesen Begriff der Verwahrlosung: Ich denke, es ist an der Stelle auch Zeit, den Kommunen und auch den Bürgern in den Kommunen Dank zu sagen. Denn wenn wir heute durch unsere Kommunen fahren, sehen die anders aus, als sie 1989 ausgesehen haben.
Ich bin überzeugt davon, dass wir in 20 Jahren weder in den Kommunen noch in den Städten eine Verwahrlosung haben.
Ich wollte mit dem kleinen Hinweis eigentlich nur auf die Verantwortung hinweisen, die sowohl wir haben als
Verantwortliche in der Politik, aber das trifft genauso auf die Medien zu, denn wenn Kübelböcks und Bohlens an erster Reihe stehen, dann, denke ich, kann das auch nicht das Bild sein, was wir unseren Leuten im Land vermitteln sollten.
Wenn die Bürger durch diese Aussagen der Politik ständig verunsichert werden, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, durch dieses ständige Hin und Her, dass die Glaubwürdigkeit der Politik gering geschätzt wird. In der Regierungserklärung wurde auch darauf hingewiesen oder gefragt: Wie funktioniert ein demokratischer Staat? Der Ministerpräsident sagte zu Recht: Die grundlegenden Funktionsbedingungen müssen Allgemeingut werden und nicht nur an den Schulen. Frau Pelke, Sie hatten ja auch den Appell an die Bildung und auch an die Erwachsenenbildung dazu.
Ich möchte Ihnen, Herr Ministerpräsident, auch danken für die Heraushebung des Ehrenamtes. Ein Drittel aller Thüringer ist ehrenamtlich tätig und dies bindet viele Menschen und vor allen Dingen junge Menschen, ich denke an die Feuerwehren, ich denke an die vielen, die in Sportvereinen tätig sind. Wir haben die Stiftung "Ehrenamt" auf den Weg gebracht und wir als CDU-Fraktion haben in diesem Jahr das dritte Mal eine Ehrenveranstaltung für Menschen gemacht, die sich besonders ehrenamtlich engagieren in unserem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedeutung der Familie ist noch einmal besonders herausgehoben worden und der Ministerpräsident hat das auch schon zu Beginn gesagt, Mut zur Erziehung. Mut zur Erziehung heißt aber auch, der Wille zu Kindern, denn Kinder bereichern unser Leben. Deshalb auch der Schwerpunkt unserer Politik auf Familie. Das Landesbündnis für Familie ist ins Leben gerufen worden und ich hoffe, dass es auch weiter greift und wir zu kommunalen Bündnissen kommen. Die Familiencard ist angesprochen, die Elternakademie ist angesprochen worden und auch weitere Projekte und Aktivitäten. Ich denke und sage, Thüringen ist ein kinderfreundliches Land und wir hoffen oder tun was dafür, dass die jungen Leute, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch stimmen, hier in unserem Land bleiben.
Ehe ich beende, möchte ich doch noch mal auf Dr. Hahnemann zurückkommen: Sie haben mit Ihrem Beitrag gesagt, Sicherheit macht vielen Menschen Angst. Das kann ich so nicht teilen - doch, er ist da -, denn der Staat hat auch die Aufgabe die Bürger zu schützen. Und die Sicherheit, fragen sie unsere Menschen, die Menschen möchten Sicherheit in unserem Land. Und wenn Sie die Polizei als Distanzbehörde bezeichnen, so kann ich Sie nur auffordern das zurückzunehmen, ansonsten muss ich sagen, dass Sie neulich beim Ausflug des Innenausschusses die Polizeiuniform getragen haben. Nach einer sol
chen Äußerung wäre es eigentlich eine Beleidigung. Wir stehen zu unserer Polizei in Thüringen,
wir stehen zum Verfassungsschutz.
Lassen Sie mich Ihnen zum Schluss ein Zitat mit auf den Weg geben von einem deutschen Soziologen - Max Weber: "Man kann sagen, dass drei Qualitäten vornehmlich entscheidend sind für den Politiker: Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und Augenmaß." Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags" in Drucksache 3/3410: Durch den Beschluss des Landtags vom 3. Juli 2003 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am 28. August 2003 beraten, hat sich dort umgehend informieren lassen, auch durch einen Polizeibeamten über die Meinung, denn der Grund dieses Gesetzentwurfs sind die veränderten Bedingungen durch den Umbau hier im Außenbereich und in den Außenanlagen. Dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich zugestimmt. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, Ihre Einbringung, Herr Kollege Dittes, hat eindeutig gezeigt, um was es Ihnen geht. Es ist bestimmt nicht Aufgabe der Landesregierung, einen Haushaltstitel umzuwidmen. Ich bin froh, dass Sie den Titel Ihres Antrags geändert haben, denn in dem Haushalt des Innenministeriums gibt es keine Haushaltsstelle für Spitzel.
Aber das vielleicht zu den Formalien.
Der Einsatz von V-Leuten ist auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Verbotsantrag besondere Grenzen beim Einsatz von VLeuten zu beachten sind. Die Väter des Grundgesetzes haben sich bewusst für eine wehrhafte Demokratie ausgesprochen. Wehrhafte Demokratie heißt auch, dass alle demokratischen Kräfte aufgerufen sind, sich mit extremistischen Strömungen jeglicher Art argumentativ auseinander zu setzen und ihnen entgegenzutreten. Aber es hieße, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen, wenn man glaubt, damit sei wirklich alles getan. Es gibt viele sinnvolle und notwendige Aktionen zur politischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus. Dazu zählen auch Demonstrationen oder Volksfeste gegen extremistische Aufmärsche. Aber sie allein können leider den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gewährleisten. Keiner wird bestreiten, dass verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien häufig aus taktischem Kalkül ihre Absichten verschleiern und sich konspirativ verhalten. Daher reicht es eben nicht aus, sich auf das Sammeln öffentlichen Tatsachenmaterials zu beschränken. Der Verfassungsschutz muss zur wirksamen Erfüllung seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben in der Lage sein, auch Informationen, die nicht frei und für jedermann zugänglich sind, zu erhalten. Hierzu werden die V-Leute
benötigt, denn oftmals stellt deren Einsatz die einzige Möglichkeit dar, Erkenntnisse über den Aufbau extremistischer Organisationen, deren Führungspersonen, die tatsächlichen, nicht die öffentlich deklarierten Ziele, deren Strategie und Taktik sowie ihre Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen zu gewinnen. Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen hat in einer Pressekonferenz nach der Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens deutlich gemacht, Sie haben das ja auch in Ihrem Antrag in der Begründung formuliert, dass auch in Zukunft am Einsatz von V-Leuten zur Nachrichtenbeschaffung festgehalten wird. Hinter dieser Aussage steht unsere Fraktion, denn der Einsatz von V-Leuten ist in § 6 Abs. 1 des Thüringer Verfassungschutzgesetzes ebenso ausdrücklich als zulässiges nachrichtendienstliches Mittel genannt wie in den Verfassungsschutzgesetzen der anderen Länder und des Bundes. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz von VLeuten selbstverständlich nur unter strikter Beachtung des in § 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgt. Er wird also nur dann praktiziert, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf eine andere Weise nicht möglich ist. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, also, Herr Dr. Hahnemann, wenn Sie hier von Niveau in der Debatte sprechen, dann erwarte ich von einer Fraktion, wenn Sie einen Antrag bringt, dass sie auch über den Antrag spricht, und das haben Sie eindeutig nicht getan.
Ich kann gut hören und ich kann auch gut verstehen und ich weiß auch, was Sie wollen. Dadurch, dass Sie das, was Sie wollen, nicht kriegen, bäumen Sie sich auf wie ein kleines Kind und das ist unwürdig für dieses Haus. Der Antrag, da muss ich dem Minister Recht geben, der gehört in den Papierkorb, und wo er hinkommt, das werden Sie nach der Entscheidung sehen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kölbel hat den Bericht erstattet. Der Antrag der PDS-Fraktion ist beraten worden und ich kann sagen, wir haben hier schon bei der Einbringung darüber diskutiert und auch einschlägig im Ausschuss und es sind uns dabei keine neuen Erkenntnisse gekommen.
In Punkt 1 schlägt die PDS-Fraktion vor, die Präsenzpflicht aufzuheben. Hier sehen wir nach wie vor keine Notwendigkeit diese aufzuheben. Es gibt eine eindeutige Regelung in Thüringen. Die Ausländerbehörden sind identisch mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Ich denke, das hat sich bewährt. Der Ausländerbeauftragte, Herr Peters, hat bereits in seinem Bericht angesprochen, dass es natürlich auch Konflikte gibt. Aber diese Konflikte müssen nicht noch verschärft werden, indem diese Präsenzpflicht aufgehoben wird. Ich weiß, dass die SPD eigentlich auch mit uns einer Meinung ist. Im Übrigen ist der Hinweis schon gekommen, dass auch die Möglichkeit besteht, Urlaubsscheine erteilt zu bekommen.
Zu Punkt 2: Hier geht es um die viel diskutierte Schulpflicht. Schulpflicht in Thüringen gibt es für alle Kinder, die ihren dauernden Aufenthalt hier haben, und das ist ja wohl bekannt bei Asylbewerbern nicht der Fall. Wir wissen natürlich, dass es problematisch ist, da die Asylverfahren nachweislich nach wie vor zu lange dauern. Aber es ist so, dass die Möglichkeit eines Schulbesuches besteht und hier muss man sagen, auch die Eltern der Asylbewerber haben hier eine Verantwortung, die sie wahrzunehmen haben. Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind in die Schule zu geben. Ich glaube, im Interesse des Kindes wäre es auch noch schwieriger, wenn wir eine Schulpflicht einführten, die Eltern dieses vielleicht nicht wollen und das Kind per Polizei zur Schule transportiert wird. Ich denke, die Probleme würden größer werden.
Zu Punkt 3: Hier fordert die PDS das Einwirken auf die kommunalen Gebietskörperschaften. Dazu muss ich sagen, wir stehen ein für kommunale Selbstverwaltung und werden deshalb hier auch nicht mitgehen können. Die Schlie
ßung der Gemeinschaftsunterkünfte - wie das gefordert war in Ihrem Antrag vom letzten Jahr - zum Ende des Jahres, hier muss man einfach sehen, dass es bestehende Verträge gibt und die Verträge sind eingehalten worden und wer sich im Einzelnen mit den Verträgen vertraut macht, weiß auch, dass die Verträge zu großen Unterkünften auslaufen.
Einzelunterbringung war noch ein weiteres Thema: Zur Einzelunterbringung hat der Innenminister informiert, dass zurzeit 18 Prozent der Asylbewerber in Einzelunterbringung sind. Hier gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die Dauer spielt da nur eine Rolle.
Zur Gemeinschaftsverpflegung, das ist eigentlich auch ganz schnell gesagt: Es gibt nur die Erstaufnahmeeinrichtung in Jena, wo es eine Gemeinschaftsverpflegung gibt. Ich denke, auch für die Asylbewerber, die in unser Land kommen, die sich erst einmal zurechtfinden müssen, ist es an dieser Stelle richtig. Ansonsten gibt es diese Gemeinschaftsverpflegung nicht.
Wir hier in Thüringen bieten in der Asylantenunterbringung bundesweite Standards. Wir brauchen uns nicht zu verstecken und wir lassen uns das auch nicht schlechtreden. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Danke.
Ausrichtung von Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 (EJMB 2003)
Für die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung sollen die EU-Kommissionen und die Bundesregierung, zum Teil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, insgesamt 3,85 Mio.  bundesweit zur Verfügung gestellt haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer war entsprechend dem Leitfaden zum EJMB 2003 zur Beantragung förderfähiger Maßnahmen berechtigt und wie und in welcher Form wurden Antragsberechtigte durch die Landesregierung informiert?
2. Wurden von der Landesregierung oder/und von Organisationen für Menschen mit Behinderung Fördermittel für Veranstaltungen bei der Zentralen Koordinierungsstelle
der Bundesregierung beantragt?
3. Sind die Vergabebescheide der Zentralen Koordinierungsstelle inzwischen den Antragsberechtigten zugegangen?
4. Wie schätzt die Landesregierung nach bisherigem Kenntnisstand das Verteilungsverhältnis der bereitgestellten Mittel von 3,85 Mio.  *!  tungen auf Bundesebene und Länderebene, speziell für Thüringen, ein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zum Inhalt des Gesetzentwurfs komme, möchte ich einige Worte zum so genannten Problem und Regelungsbedürfnis, welches die SPD-Fraktion aufgezeigt hat, sagen. Sehr geehrte Kollegen der SPD-Fraktion, was Sie hier als Begründung aufgeführt haben, ist schlichtweg falsch.
Sie suggerieren, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz gezielt Abgeordnete des Thüringer Landtags beobachtet hat, und folgern daraus, dass das Landesamt dadurch in Misskredit gerät. Ich freue mich, dass das Herr Kollege Pohl jetzt etwas bei der Einbringung relativiert hat.
Ich sage Ihnen, durch falsche Darstellung der Tatsachen wird dieses Amt, welches unter Leitung des Herrn Präsidenten Sippel eine ordentliche Arbeit leistet, beschädigt.
Ich möchte hierbei nur an das Gutachten der Landtagsverwaltung erinnern, welches aussagt, dass eine Beobachtung von Abgeordneten aufgrund ihrer Statusrechte allein nicht von vornherein auszuschließen sei. Abgeordnete des Thüringer Landtags dürfen nicht anders behandelt werden als andere Bürger auch.
Wer sich mit verfassungsfeindlichen Personen oder Gruppierungen abgibt, darf sich nicht wundern, wenn er unter die Beobachtung eines tüchtigen Verfassungsschutzes gerät.
Als Aufhänger für Ihren Gesetzentwurf haben Sie mit Sicherheit die so genannte Ausspähaffäre des Herrn Ramelow genommen. Ich habe ja Verständnis dafür, dass Sie einen weiteren Vorstoß zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vornehmen, auch wenn sich in Ihrem Entwurf zum großen Teil die alten Hüte Ihres Antrags vom 27.07.01 wiederfinden. Sie sind übrigens damals beraten und abgelehnt worden, deshalb, denke ich, muss ich nicht alle Argumente wiederholen.
Sie wollen mit der Gesetzesänderung den Missbrauch nachrichtendienstlicher Instrumentarien verhindern. Solch einen Missbrauch hat es aber in Thüringen nicht gegeben. Also wo ist der Anlass? Ich verweise auf die Äußerung der Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen, die bisher in alle Unterlagen einsehen konnte. Bei ihrer Kontrolltätigkeit wurde sie weder behindert noch in irgendeiner Form eingeschränkt. Wichtiger ist aber eigentlich das Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung. Es wurden keine Verstöße gegen das Thüringer Datenschutzgesetz festgestellt. Nach meiner Kenntnis ist von der Ausnahmeregelung der Landesbeauftragten für Datenschutz, die Auskunft zu verweigern, noch nie Gebrauch gemacht worden. An der Stelle sollte man auch der Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen für ihre Arbeit, die sie umfassend und genau ausübt, danken.
Ob die Parlamentarische Kontrollkommission durch die von Ihnen vorgeschlagenen Veränderungen gestärkt wird oder aber ihre Arbeit vielleicht komplizierter wird, dies gilt es zu diskutieren. Deshalb beantrage ich namens der CDU-Fraktion die Überweisung Ihres Antrags an den Innenausschuss und an den Justizausschuss, wobei der Innenausschuss federführend sein soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich beginne, möchte ich doch was zu Ihnen sagen, Frau Dr. Klaubert: Sie haben hier von einem Lehrbericht gesprochen, ich halte es für einen Sachbericht, aber ich glaube, dass die sachliche Darstellung für
manche wirklich bitter nötig war.
Ich danke dem Innenminister für seinen ausführlichen Bericht zur Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag gestellt, damit die wirkliche Aufgabe und Arbeit des Verfassungsschutzes in sachlicher Form dargestellt wird. Es hat sich gezeigt, dass das wichtig und nützlich war. Hoffentlich war es nützlich.
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat in der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert und ist deshalb, wie bereits erwähnt, im Grundgesetz verankert. Ich hoffe, Sie auf den Bänken der PDS haben den Satz im Bericht des Ministers Trautvetter nicht überhört, dass die bloße Gesinnung politisch anders Denkender nicht den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörde berührt. Herr Scheringer hat es zumindest mit einem lauten "Aha" bekundet, also ist es da angekommen. Dies ist aber genau das, was uns die PDS immer glauben machen will. Herr Pohl, Sie haben vorhin in Ihrem Beitrag gesagt, dass die PDS doch Vorschläge machen möchte für das Gesetz, aber der Herr Hahnemann hat es ja eindeutig gesagt, da Sie gegen ein Verfassungsschutzgesetz sind, können da auch keine Vorschläge kommen. Der Kollege Ramelow ist ja leider nun nicht mehr da
ja, warum wohl. Die Frau Dr. Klaubert ist auf drei Fälle eingegangen. Ich denke, das reicht, wenn man auf ihren Fall Nummer 3, den Fall des Kollegen Ramelow, eingeht. Der Kollege Ramelow kommt mir manchmal vor wie ein Sandmännchen.
Er versucht uns Sand in die Augen zu streuen und stellt sich letztendlich noch als Opfer einer so genannten Ausspähaffäre dar.
Da haben Sie Recht, Herr Pohl.
Sie können mir glauben, dass weder hier im hohen Hause noch die Bürger unseres Freistaats sich von Herrn Ramelow die Augen verkleistern lassen.
Bereits im Sommer letzten Jahres sind die Auskunftsanträge der Mitglieder der PDS oder mehrerer Mitglieder der PDS-Fraktion beschieden worden. Lediglich über drei Abgeordnete wurden Daten geführt. Ich denke, das entkräftet doch schon
es haben mehrere nachgefragt, das Nachfragerecht steht jedem zu, Herr Buse. Bei dreien sind Daten gefunden worden und das widerlegt eigentlich die Behauptung, dass über die ganze PDS-Fraktion Daten angelegt worden wären. Da Herr Ramelow den Bescheid öffentlich gemacht hat, möchte ich diesen auch noch etwas näher beleuchten. Die Sachverhalte, Frau Dr. Klaubert hat es schon angesprochen, deshalb brauche ich im Einzelnen nicht darauf einzugehen, zwei stammen aus den 80er-Jahren und einer im Zusammenhang mit einer Kurdendemonstration. Für mich haben diese drei Sachverhalte mit der PDS überhaupt nichts zu tun. Es gibt da keinerlei Bezug. Aber es wird von der PDS immer eifrig weiter suggeriert, dass die Beobachtung gegen die PDS geht. Nachdem er den Bescheid erhalten hatte, ging er in Widerspruch und hat die Datenschutzbeauftragte eingeschaltet. Das ist alles vollkommen korrekt und in Ordnung. Der Widerspruch ist abgewiesen worden und wie auf jedem ordentlichen Bescheid steht auch darauf ein Rechtsmittelbehelf. Es hat dem Herrn Ramelow frei gestanden, beim Verfassungsgericht zu klagen. Zu meiner Verwunderung, muss ich gestehen, hat er den Bescheid rechtskräftig werden lassen.
Nun frage ich mich auch - doch, ich frage mich auch, Herr Kollege Fiedler -, wenn ihm so an einer Klärung lag, warum hat er dann das Rechtsmittel nicht ausgeschöpft? Man könnte ja mutmaßen, er hatte Angst vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Der Gipfel der Frechheit war die öffentliche Behauptung, dass der Thüringer Verfassungsschutz Daten bereinigt hätte. Uns allen ist bekannt, dass nach bestimmten Fristen Daten, die nicht mehr relevant sind, gelöscht werden. Möglicherweise hat die PDS die ganze Zeit gewartet in der Hoffnung, in die Daten, wenn sie gelöscht sind, mehr hineinzuinterpretieren als eigentlich dabei war.
Die PDS lehnt den Verfassungsschutz ab, beruft sich aber immer bei ihren Meldungen auf Quellen aus dem Landesamt. Für mich steht das im Widerspruch. Herr Dr. Hahnemann hat vorhin gesagt, er lehnt Geheimdienste ab. Da gibt es für mich auch wieder Widersprüche. Wenn im Oktober letzten Jahres hier in Erfurt auf Einladung der PDS ein Herr Markus Wolf eine Lesung durchführt, dann frage ich mich doch - zur Biografie von Markus Wolf brauche ich sicherlich in diesem Hause nichts zu sagen -, wenn
die PDS dem hier eine öffentliche Plattform gibt, dann steht sie für mich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Meine Damen und Herren der PDS, dies ist kein Sand in den Augen, das ist Sand im Getriebe. Herr Ramelow, das wollte ich ihm gerne sagen, mit seiner gezielten Bespitzelung der PDS, was er ja immer suggeriert hat, auch über Pressemitteilungen, das war ein Schuss in den Ofen.
Leider darf man ja "Dreckauge" nicht sagen, aber "Schmutzfink" wäre hier schon angebracht. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, "Rechtsextremistische Aktivitäten und Treffpunkte in Thüringen", so das Thema der Aktuellen Stunde, beantragt von der SPD-Fraktion. Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 22.11.2002, also in der letzten Plenarsitzung, wurde zum Thema Extremismus bekämpfen hier im hohen Hause gegeben. Hier wurde unter anderem hervorgehoben, wie wichtig dieses Thema ist und dass wir, auch die Landesregierung, wir in den Fraktionen, uns ständig damit beschäftigen. Ich darf zitieren, Frau Präsidentin, der Ministerpräsident sagte: "Jede extremistische Tat ist ein Grund zur Sorge." Ich glaube, dem wird jeder hier im Hause zustimmen. Aus dieser Sorge heraus sah ich auch den Antrag der SPD-Fraktion und habe mir gedacht, dass es aufgrund der Pressemitteilung - der Ort heißt übrigens Mosbach, Frau Pelke, wird "Moosbach" gesprochen aber es geht um das Gleiche, nicht
Mooßbach, Mosbach, ja,
kann sein, es geht hier um Mosbach im Wartburgkreis. Von der Nachlässigkeit, die hier einzieht im Umgang mit rechtsextremistischen Aktivitäten, diese Nachlässigkeit kann ich nicht sehen. Ich denke, es ist schon vielfach hier im Haus auch darüber diskutiert worden. Ich möchte auch auf die Studie hinweisen, der Ministerpräsident hat es in seiner Regierungserklärung angesprochen, und zwar die Studie der Uni Jena. Es ist eindeutig festgestellt worden, dass wir bei extremistischen Straftaten in Thüringen einen Rückgang haben. Ich glaube, darüber können wir alle froh sein und dies ist mit Sicherheit kein Zufall. Sie sprachen von Mosbach und sprachen von Weimar, es sind im Gespräch noch mehrere Orte, aber die Behauptung, Frau Pelke, die Sie hier aufgestellt haben, es gärt überall, ich glaube, die kann man für Thüringen nicht stehen lassen. Bei den Aktivitäten der NPD oder auch der ihr nahe stehenden Gruppen, die wir in Thüringen vereinzelt haben, ist - und da gebe ich Ihnen Recht - jede Aktivität in der Richtung zu viel in unserem Land. Das zeigt auch die Richtigkeit und die Wichtigkeit, dass beim Bundesverfassungsgericht beantragt wurde, die NPD verbieten zu lassen. Dieses Verbot ist richtig, aber dieses Verbot allein ist noch keine Lösung aller Probleme. Rechtlich haben wir es mit einer schwierigen Lage zu tun, da diese Treffen, so wie das in Mosbach passiert ist, als private Treffen deklariert werden und das Versammlungsgesetz gilt für öffentliche Versammlungen. Heute Vormittag in der Debatte hat Kollege Schemmel gesagt: "Wir sind im Rechtsstaat angekommen". Ich denke, wir waren eigentlich schon dort. Aber man muss dann natürlich auch die Gesetze beachten. Deshalb ist es manchmal mit Sicherheit eine Gratwanderung. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass auch von Seiten unserer Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen worden ist, das Versammlungsrecht zu reformieren. Es ist auch schon hier angesprochen worden, aber der Spielraum ist abzuwägen, der Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes steht meines Erachtens hier an vorderster Stelle.
Welche Maßnahmen werden nun hier von Seiten der Landesregierung unternommen? Im März 2000 wurde die Extremismuskonzeption verabschiedet. Hier ist konkreter Verfolgungsdruck für die rechtsextremistische Szene verankert. Die Polizeibehörden unseres Landes und auch der Thüringer Verfassungsschutz leisten eine gute und kontinuierliche Arbeit und, ich denke, dafür gilt ihnen auch an dieser Stelle unser Dank.
Wir haben die Koordinierungsstelle für Gewaltprävention und, ich denke, gerade an der Stelle ist es auch wichtig zu sagen, dass Prävention wichtig ist, dass wir die Jugendlichen auch in den Schulen aufklären. Denn es gehört auch
dazu, dass wir unseren Jugendlichen zu diesen Tätigkeiten rechtsextremistischer Gruppen das entsprechende Geschichtsbewusstsein geben.
Ja. Ich denke, die Wachsamkeit unserer Polizei und des Thüringer Verfassungsschutzes, die in Thüringen an den Tag gelegt wurde, können den Bürgern in unserem Land Sicherheit geben und auch Sicherheit vermitteln. Natürlich wird es eine hundertprozentige Garantie nie geben.
Danke, Frau Präsidentin, ich werde Herrn Dr. Hahnemann auch noch ein bisschen Zeit geben. Ich kann einfach dieses Szenario, das Herr Ramelow hier aufgemacht hat, nicht so stehen lassen, denke ich. Sie deuten an, dass die Bürger von Mosbach total hilflos sind. Die Bürger von Mosbach haben das zum Teil erst aus der Presse entnommen, was dort abläuft. Ich weiß, wovon ich rede, ich wohne nicht weit von da. Ich denke, man sollte einfach nicht solche Szenarien aufmachen, um Angst zu schüren. Es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit auch als Abgeordnete, unsere Bürger aufzuklären, was im Rechtsstaat machbar ist und was nicht machbar ist. Sie wissen sicherlich, das war schon einmal Thema hier in einer Fragestunde, dass ich einen Polizeiarbeitskreis der PD Gotha leite, und dazu gehört auch diese Gemeinde Mosbach. In diesem Polizeiarbeitskreis sind auch ganz normale Bürger und da kommt auch die Frage bezüglich von Jugendlichen an der Bushaltestelle, die meinetwegen schön bunt aussehen, wieso geht die Polizei da nicht hin und schickt die weg, das gehört sich nicht. Hier gehört Aufklärung dazu und da sind wir als Abgeordnete gefordert. Da kann man hier nicht solche Szenarien aufmachen. Wir müssen uns auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und wir in unserer Fraktion, wir wollen das.
Der Innenminister hat in seiner Rede eindeutig gesagt, welche Maßnahmen hier alle getätigt werden. Ich denke, das sind eine ganze Reihe und die Ergebnisse können sich hier im Land Thüringen sehen lassen. Danke.
Frau Wolf, da Sie gerade von Armutszeugnis gesprochen haben, in Ihrer Entschließung in Punkt 2 sprechen Sie von der Landesfrauenbeauftragten. Würden Sie mir Recht geben, dass diese Bezeichnung seit einem Jahr nicht mehr korrekt ist?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Schemmel, der Beginn Ihrer Rede war wirklich gut. Aber, wenn man die vorgeschlagene Regelung für schizophren hält, dann weiß ich nicht, da ja die Verantwortung auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wird, wie man das sehen soll, wie Sie
die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte sehen.
Durch Beschluss des Landtags vom 11. Oktober 2001 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Es folgte eine intensive Beratung und eine Anhörung. Von Beginn an zeigten sich unterschiedliche Meinungen zwischen CDU-Fraktion und den Oppositionsparteien, obwohl man sich - so denke ich - im Großen und Ganzen darüber einig war, dass Regelungen geschaffen werden sollen, die zur landesinternen Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes dienen. Es gab lediglich Unterschiede im Wie. Nur, meine Damen und Herren der Opposition, die Diskriminierungen der vom Gesetz Betroffenen wurde nicht von den Mitgliedern der CDU-Fraktion betrieben und auch nicht die Diffamierung einer unserer Landesbehörden.
Die Landesregierung unseres Freistaats, die Landesregierungen der Freistaaten Bayern und Sachsen klagten in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, da, ich verkürze dies, das Abstandsgebot nicht eingehalten schien. Die Kläger verwiesen auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe durch Artikel 6 im Grundgesetz. Das Urteil erging am 17. Juli 2002. Das Urteil ist zu akzeptieren. Demzufolge sind die formellen Regelungen zu treffen, die zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erforderlich sind. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaften von den Landratsämtern und den kreisfreien Städten vorgenommen wird. Daran ist nichts Verwerfliches zu finden, wie man uns jetzt weismachen will. Ich bin überzeugt, dass sowohl die Landräte als auch die Oberbürgermeister für eine ordnungsgemäße Umsetzung sorgen werden. Natürlich hätte es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung gegeben. Auch in unserer Fraktion wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten diskutiert. Einige meiner Kollegen favorisierten z.B. die so genannte Notarlösung,
die bei genauerer Betrachtung auch möglich gewesen wäre. In der Fraktion wurde mehrheitlich für den Regierungsentwurf votiert, dem wir unsere Zustimmung geben. Den Änderungsanträgen von PDS und SPD werden wir nicht zustimmen,
da wir nach wie vor nicht der Meinung sind, dass eine Registrierung der Lebenspartnerschaft generell im Standesamt erfolgen sollte. Im Übrigen, meine Damen und Herren, auch ich habe mit Betroffenen Gespräche geführt. Viele von ihnen fühlen sich erst durch die vielfältigen und
meines Erachtens nach unsäglichen Diskussionen geschädigt. Ich habe erfahren, hier geht es um ureigenste Privatangelegenheiten, bei denen es nicht üblich ist, sie in der Öffentlichkeit auszutragen. Nicht jeder möchte seine Eheschließung zum Medienspektakel machen und ebenso auch nicht jedes gleichgeschlechtliche Paar seine Eintragung. Hier geht es auch um die Wahrung von Privatsphären, die zu achten sind. Wir respektieren Lebenspartnerschaften. Der Regierungsentwurf zum vorliegenden Gesetz enthält vernünftige Regelungen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, also Herr Döring, damit Sie keinen Herzinfarkt kriegen, auch wenn Sie sich auf den Stuhl von Dr. Pidde hervorgearbeitet haben, Sie waren im Ältestenrat nicht dabei, es geht um Inhalte. Auch Frau Bechthum, das möchte ich an der Stelle noch mal sagen, wenn Sie unseren Antrag für die Enquetekommission lesen, der geht inhaltlich wesentlich weiter und, ich denke, das wird dem Thema wesentlich gerechter. Dass das damals nicht begriffen worden ist von Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer, das tut uns herzlich Leid, aber dann stellen Sie uns heute nicht als naiv dar. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben schon wieder ein Thema, was schlechtgeredet wird. Wir haben einen ersten Flüchtlingsbericht für Thüringen vorgelegt bekommen und an dieser Stelle möchte ich Herrn Peters, dem Ausländerbeauftragten des Landes Thüringen, recht herzlich für diesen vorgelegten Bericht und seine Arbeit danken und auch für seine Kommentierung.
Der Bericht gibt eine Beschreibung der Lebenssituation der in Thüringen untergebrachten Flüchtlinge. Ich möchte den Abgeordneten aller Fraktionen empfehlen, diesen Bericht zu lesen. Er ist sehr interessant zum einen und zum anderen hat er auch viele Begriffsbestimmungen, die manches verdeutlichen, was in manchen Diskussionen doch oft durcheinander geworfen wird. Er setzt sich kritisch und objektiv mit der Situation in Thüringen auseinander. Er beleuchtet auch die Zustände und stellt damit klar, dass Entscheidungen über Asylbegehren oder Abschiebehindernisse bezogen auf das Zielland nicht dem Einfluss der Landesbehörden unterliegen. Ausschließlich das Bundesamt bestimmt die Anerkennung für ausländische Flüchtlinge. Bundesrechtliche und völkerrechtliche Vorgaben schränken den Handlungsspielraum der Thüringer Landespolitik erheblich ein.
Zu Punkt 1 des PDS-Antrags: Sie sprechen die Präsenzpflicht der Asylbewerber an. Hier gibt es in Thüringen eine eindeutige Regelung. Die Bezirke der Ausländerbehörden sind in Thüringen identisch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ihr Antrag zum Erlass einer Rechtsverordnung suggeriert, dass damit den Flüchtlingen ein Mehrangebot an kulturellen und sozialen Angeboten möglich ist. Dies mag aus Ihrer Sicht der Fall sein, aber wenn Sie den Kommentar des Ausländerbeauftragten genau gelesen haben, so müssten Sie erst die Konflikte erkennen, die bereits heute schon da sind. Schon jetzt halten sich nicht alle Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunter
kunft auf, aber an Tagen, an denen es Sozialleistungen gibt, ist die Anwesenheit wesentlich besser. Herr Peters, der Ausländerbeauftragte des Freistaats, weist auch auf Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit hin. Es sind mit Sicherheit nur wenige Flüchtlinge, die nicht gewillt sind, sich in unserem Land während der Zeit ihres Aufenthalts an die bestehenden Regeln zu halten. Leider fällt das dann erscheinende Negativbild auf alle zurück. Eine generelle Erweiterung der räumlichen Begrenzung halten wir nicht für den richtigen Weg, in Einzelfällen wird von den Ausländerbehörden mit so genannten Urlaubsscheinen gearbeitet, dies sollten wir in den folgenden Beratungen einbeziehen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags: Der Bericht enthält einen eigenen Abschnitt "Schule und Bildung". Er sagt eindeutig aus, dass Beschulung möglich ist. Leider sagt er nichts darüber aus, inwieweit das Recht thüringenweit in Anspruch genommen wird. Da ein Asylverfahren nicht auf Dauer ist, begründet es sich von selbst, dass die Schulpflicht nicht vorgeschrieben ist. Bevor - so wie von Ihnen im Antrag gefordert - eine Schulpflicht eingeführt wird, bedarf es einer gründlichen Bestandsaufnahme, welche Probleme und Hürden auf ausländische Familien zukommen und welche Hürden sich für das Kind auftun. Eine frühzeitige Integration, die nach Abschluss des Verfahrens erneut abgebrochen wird, kann auch für die Entwicklung von Kindern von Schaden sein.
Zu Punkt 3: Hier möchte ich gleich auf Ihren Punkt 3 a eingehen, viel zu sagen ist hier allerdings nicht. Wenn Sie, verehrte Damen und Herren, die Antwort auf die Kleine Anfrage Ihres Kollegen Herrn Dr. Hahnemann vom 07. 08. lesen, erkennen Sie, welche vertraglichen Verpflichtungen der Freistaat Thüringen mit welcher Dauer eingegangen ist. Verträge müssen bekanntlich eingehalten werden, aber man kann ersehen, dass für größere Gemeinschaftsunterkünfte in den nächsten Jahren die Verträge auslaufen. Auch wir schließen uns den Empfehlungen des Ausländerbeauftragten an, dass kleinere Gemeinschaftsunterkünfte in vielerlei Hinsicht zu befürworten sind, wobei hier die kommunalen Zuständigkeiten zu beachten sind. Gemeinschaftsverpflegungen in Unterkünften sollen abgeschafft werden. Nach meinem Kenntnisstand ist das nur in Jena der Fall, so dass man hier keinen Allgemeinzustand herbeireden kann.
Ihrem Antrag zufolge besteht dringender Handlungsbedarf in Thüringen; wir lassen uns auch von der PDS die Behandlung der Asylbewerber in Thüringen nicht schlechtreden. Es wird entsprechend den bundesweiten Vorgaben gearbeitet. Wir haben den ersten Flüchtlingsbericht im Land vorliegen und dazu Empfehlungen des Ausländerbeauftragten. Damit sollten wir uns intensiv auseinander setzen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Danke.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2001 ist der Gesetzentwurf - Drucksache 3/2038 - zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes an den Innenausschuss, den Gleichstellungsausschuss und den Justizausschuss überwiesen worden, wobei der Innenausschuss federführend war.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in intensiven Beratungen erörtert und in seiner 38. Sitzung am 17. Januar 2002, in seiner 39. Sitzung am 31. Januar 2002 und in seiner 45. Sitzung am 30. Mai 2002 beraten. In seiner 40. Sitzung am 28. Februar 2002 hat er eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der federführende Innenausschuss hat in seiner 45. Sitzung am 30. Mai 2002 beraten und in der Vorlage 3/1361 empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Aufgrund des von der Fraktion der PDS gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung gestellten Antrags in Vorlage 3/1368 war der Gesetzentwurf in den mitberatenden Ausschüssen zu beraten. Der Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 7. Juni 2002 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Justizausschuss hat in seiner 36. Sitzung am heutigen Tag ebenfalls die Ablehnung empfohlen. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit Recht hat Herr Buse festgestellt, dass sich das im vorherigen Punkt schon erledigt hatte. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, Frau Kaschuba, ich habe mir meine Notizen selbst gemacht. Sie haben gesagt, was Sie sich hier aufschreiben lassen, es war auch zum Teil hanebüchen.
Es kam sehr viel das Wort "Überprüfung" dabei vor, also denke ich mir, das hat jemand geschrieben, der sich gut damit auskennt.
Zu dieser Opferrolle, in die Sie sich hier begeben, denke ich, sollte man besser nichts sagen.
Meine Damen und Herren, vor allen Dingen von der PDS, Ihr Antrag begründet sich darauf, dass vom Innenminister ein Auftrag zur Überwachung eines Abgeordneten Ihrer Fraktion erteilt worden sein soll. Der Innenminister hat das verneint und wir haben vom Kollegen Kölbel gehört, dass die Aussage des Ministers auch durch die Mitglieder der PKK bestätigt wurde. Damit könnte man es eigentlich bewenden lassen, da Ihr Antrag somit hinfällig ist. Allerdings stelle ich mir die Frage - und sicherlich nicht nur mir - was verfolgen Sie damit? Das Verfassungsschutzrecht dient in einer wehrhaften Demokratie der Abwehr zukünftiger Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dass der Verfassungsschutz dazu auch personenbezogene Daten nutzt, ist unumstritten. Was Sie uns hier suggerieren wollen, dass PDS-Abgeordnete gezielt bespitzelt worden sind, hat sich als unwahr erwiesen und zeigt wieder einmal deutlich, worauf Sie hinaus wollen.
Ein großer Teil der PDS-Mitglieder, ich hoffe nicht der größte, steht nicht auf dem Boden der Verfassung.
Ihr Ziel ist Diskriminierung und die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz. Daraus machen Sie keinen Hehl. Man braucht sich nur die Pressemitteilungen Ihrer Fraktion anzuschauen - Steffen Dittes am 11. Juni 2000: "Den Verfassungsschutz abschaffen, der Verfassungsschutz ist Ausdruck eines verkürzten Demokratieverständnisses" - Dittes im Juli 2000: "Wer schützt uns vor solchen Verfassungsschützern?" - Bodo Ramelow im Juni 2001: "Die Fragwürdigkeit des Bespitzelungsapparats" und dann noch mit dem Hinweis - ich möchte nur auf das Plakat hinweisen, in dem eindeutig der Ministerpräsident, der Innenminister dieses Landes und der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz eigentlich diskriminiert werden. Das ist eine Sache des Anstands in meinen Augen, so etwas gehört sich nicht.
Ihre Absichten, Herr Ramelow, sind unverkennbar und ziehen sich wie ein dunkelroter Faden durch.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und damit auch für den Verfassungsschutz, was ich auch von den Sozialdemokraten annehme. Der Status eines Abgeordneten ist unbestritten gesetzlich festgelegt. Der Status eines Abgeordneten darf aber nicht als Freibrief genutzt werden.
Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Thema "Beobachtung von Abgeordneten des Thüringer Landtags durch den Thüringer Verfassungsschutz" heißt es, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Erscheint ein Abgeordneter aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes als Unterstützer verfassungsfeindlicher Bestrebungen, so wäre allein dieses Verdikt geeignet, die Legitimation seines Mandats in Frage zu stellen."
Meine Damen und Herren, wer im Sumpf wühlt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er beim Durchsuchen des Sumpfes gefunden wird.
Wir sind und bleiben dabei, dass man gegen jeglichen Extremismus vorgehen muss, ob er von links oder von rechts kommt. Aus diesem Grund ist der Verfassungsschutz wichtig für die Erhaltung unserer freiheitlichen Demokratie. Ich bin dem Innenminister und dem Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz dankbar, dass das Landesamt funktionsfähig ist. Ich hoffe stark, dass durch die Diskreditierung durch verfassungsfeindliche Elemente dieses Amt in seinem Ruf nicht weiter geschädigt wird. Diejenigen, die weiter im Sumpf wüh
len, sollten bedenken, dass schon manche darin versunken sind. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, bevor ich beginne, möchte ich doch kurz auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen. Frau Nitzpon, wenn Sie sagen, das Monopol der Ehe ist endgültig vorbei, ich denke, es ist nicht vorbei, und es wird in vielen Jahren auch nicht vorbei sein. Ich denke, es ist auch gut so.
Im Übrigen, das Grundgesetz der Bundesrepublik schützt die Ehe und die Familie. Und wenn Sie die aktuelle Shell-Studie kennen, auch wie sich Jugendliche zur Institution Ehe äußern, dann, denke ich, lässt einen das auch zuversichtlich in die Zukunft blicken. Frau Bechthum, ich schätze Sie sehr als Kollegin, aber ich denke, das war echter Unsinn, was Sie heute erzählt haben. Sie ist leider nicht mehr da.
Ach, ja. Dass für die CDU eine Welt zusammengebrochen ist mit diesem Lebenspartnerschaftsgesetz, kann man wirklich nicht sagen, so weltfremd ist die CDU nicht. Aber die Behauptung, dass die CDU homosexuelle Paare diskriminiert, die möchte ich auf das Schärfste zurückweisen.
Frau Bechthum, dass wir am 01.08.2001 nicht in Weimar waren; ich halte es für eine private Angelegenheit dieser Paare, wenn die sich registrieren lassen.
Ansonsten, wenn Sie das mit der Ehe gleichstellen, was wir ja absolut nicht tun, dann müsste ja die Landesregierung oder die Fraktionen auch zu jeder Eheschließung gehen. Ich denke, das ginge wohl etwas zu weit.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2001 steht fest, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 am 01.08.2001 in Kraft tritt. Sie sprechen von diskriminierender Umsetzung dieses Gesetzes in Thüringen. Wie ist denn die rotgrüne Bundesregierung mit diesem Gesetz umgesprungen? Es gab keine Mehrheit im Bundesrat, dann hat man das aufgespalten in zwei Teile, einmal in das Lebenspartnerschaftsgesetz, was erhebliche Mängel aufweist, und dann in das Lebenspartnerschaftsgesetzänderungsgesetz, was kein Mensch aussprechen kann, das natürlich scheiterte. Die CDU hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass ein rechtlicher Rahmen für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen werden muss. Nicht zu akzeptieren ist die Gleichstellung des neuen Rechtsinstituts mit der Ehe. Das vorliegende Lebenspartnerschaftsgesetz hat mit der Wahrung der Interessen homosexueller Paare nichts zu tun. Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält keine Regelungen, wie das Verwaltungsverfahren der Registrierung abläuft.
Die Thüringer Landesregierung hat bis zur Vorlage eines entsprechenden Ausführungsgesetzes die Registrierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Landesverwaltungsamt ermöglicht. Meine Damen und Herren der PDS, Ihre Geschichtskenntnisse in allen Ehren, aber, wie Sie wissen, haben viele öffentliche Gebäude eine wechselseitige Geschichte.
Auch dieses hier. Kein Mensch ist bisher auf die Idee gekommen, diese gut arbeitende Behörde aufgrund der Geschichte dieses Gebäudes zu verunglimpfen. Erst durch das Konstruieren dieser Verbindung konnte es zu Diskriminierungen kommen, und das geschah nicht durch die Landesregierung. Die Registrierung im Landesverwaltungsamt, daran hat keiner einen Zweifel gelassen, ist eine Übergangslösung. Die in der Begründung zu Ihrem Antrag angefügte Forderung zur Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Standesämtern greift wohl der Entscheidung dieses hohen Hauses voraus. Im Übrigen fordern Sie in Ihrem Antrag, dass diese Eintragung unverzüglich in den kommunalen Standesämtern erfolgen soll. Das halte ich für einen Eingriff in die Organisationshoheit der Kommunen.
Ich denke, wir werden ausgiebig über den Gesetzentwurf zur Ausführung dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes beraten können. Die Registrierung einer Lebenspartnerschaft ist nun einmal nicht mit einer Eheschließung gleichzusetzen, was im Übrigen das Lebenspartnerschaftsgesetz auch gar nicht vorsieht. Namens der CDUFraktion beantrage ich die Überweisung dieses Antrags
an den Innenausschuss. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werter Herr Minister, meine sehr verehrten Damen und Herren, es war erfreulich, dass alle Fraktionen hier eingesehen haben, dass Verwaltungsreform und Personalentwicklungskonzept zusammengehören. Aber bevor ich Ihnen meinen Beitrag darbiete, möchte ich doch gern noch mal auf meine beiden Vorredner zu sprechen kommen. Herr Dittes, Sie sprachen
von konzeptionslosen Abbauprogrammen. Ich denke, Sie haben einfach wieder nicht zugehört. Sie vermissen qualitative Kriterien - auch die sind von Herrn Minister hier genannt worden. Sie reflektieren auch in der Presse oft, dass der Lehrerabbau sofort gestoppt werden muss, obwohl nun inzwischen auch jedes Kind in Thüringen weiß, dass wir sinkende Schülerzahlen haben. Ich weiß nicht, wenn in der PDS-Geschäftsstelle des Landes Thüringen Personal reduziert wird, weil Sie weniger Mitgliederzahlen haben, so dass diese Beschäftigten auch ihren Klageweg gehen, so muss es doch auch einen Grund haben,
dass man irgendwie auf die sinkenden Mitgliederzahlen reagiert. Das sollte man sich vielleicht mal im Hinterkopf überlegen.
Ich bestimmt nicht. Sie haben, wie ich schon sagte, denke ich, in vielen Dingen nicht zugehört, deshalb werde ich im Einzelnen noch auf bestimmte Sachverhalte kommen. Vielleicht prägt es sich bei mehrfachem Hören besser ein. Herr Schemmel, Sie sprachen von Personalvertretungsrecht. Ich würde sagen, das haben wir im Moment noch nicht in unserem parlamentarischen Gang. Damit soll sich im Moment erst mal das Kabinett beschäftigen, bis wir dann sicherlich noch genügend Zeit haben, darüber zu diskutieren. Auch Sie sehen Bedarf an Verwaltungsreform und Personalentwicklung. Ihre Zukunftsgedanken, die Sie hier geäußert haben, die schreibe ich eigentlich der Karnevalszeit zu.
Wir haben aber vorhin schon gelacht, Herr Schemmel, manch einer lacht eben auch ein bisschen später.
Ziel des Personalentwicklungskonzepts soll es sein, dass die Verwaltung und Thüringen eine gute Position im Länderwettbewerb einnehmen. Es gibt verschiedene Notwendigkeiten, auch wenn mancher die Notwendigkeiten nicht sieht - der wirtschaftliche Strukturwandel und die gesellschaftlichen Veränderungen gehen auch an Thüringen nicht vorbei. Das heißt, neue Ansprüche kommen auch auf Staat und Verwaltung zu. Es muss überhöhte Bürokratie, die sich zum Standortnachteil entwickelt, abgebaut werden. Die Verwaltung muss einfach Dienstleister werden und kein Bevormunder. Schnelligkeit und Flexibilität müssen erreicht werden und es ist absehbar, wenn nichts getan wird, dass steigende Personal- und
Pensionskosten auf uns zukommen. Die im Juni vom Kabinett beschlossenen Personalentwicklungskennziffern liegen allen vor. Aber ich denke, man sollte auch das mit in Betracht ziehen, was heute vom Minister hier geäußert worden ist. Er hat in seinem Beitrag, ich habe auch mitgeschrieben, verschiedene Mittel, wie dieses umgesetzt werden kann oder was einfließen soll, vorgetragen. Das heißt, es muss eine vorbehaltlose Prüfung erfolgen. Bewährtes muss erhalten und anderes optimiert werden. Die Aufgabenkritik Privatisierung, Deregulierung, Bündelung und Delegation von Aufgaben sind nur einige Beispiele, die man hier mit ins Feld führen sollte. Es ist erforderlich, dass Maßnahmen zur mittelfristigen, qualitativen und quantitativen Anpassung des Personals bei verändertem Aufgabenschwerpunkt berücksichtigt werden. Dazu sollen Personalstrukturanalysen, Aufgabenprofile, Personalbedarfsdeckung natürlich auch unter Beteiligung von Frauenbeauftragten, Personalräten und nicht, wie schon von anderen Fraktionen geäußert worden ist, dass das alles nicht in Betracht gezogen werden soll. Es sind Worte gefallen wie Personalbedarfsdeckung, Personalauswahl, Personalfreisetzung, Personalentwicklung, Fortbildung, Leistungsanreiz zu schaffen, Flexibilität der Arbeitszeit, Arbeitsortflexibilisierung, Mitarbeiterbefragung, Ideenbürgen, es sollen Arbeitsgruppen gebildet werden. Dies soll alles geschehen mit dem Ziel der Fortentwicklung von Mitarbeiterpotenzial und hier sind auch individuelle Bedürfnisse zu beachten.
Der Minister sprach von Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche durch Vorgesetzte, es muss ein Stärke/Schwächen-Profil entwickelt werden, Fortbildung hatte ich schon angesprochen. Es gibt auch Fehlentwicklungen in der Personalstruktur, denen es entgegenzuwirken gilt. Qualifikation und Motivation von Mitarbeitern ist wichtig, das Anforderungsprofil für Führungskräfte und die entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Ich danke auch dem Innenminister, dass er in seinem Bericht nicht nur Allgemeines gegeben hat,
sondern dass er auch konkrete Beispiele aufgeführt hat.
Lesen Sie es im Protokoll nach, Herr Schemmel.
Im Zusammenhang mit der Personalentwicklung und Verwaltungsmodernisierung soll es Anhörungen von Verbänden und Organisationen geben. Expertisen Betroffener außerhalb der Verwaltung sollen einbezogen werden. Die gemeinsame Gesprächsplattform mit den kommunalen Spitzenverbänden soll gesucht werden und die Einbindung der Personalvertretung und Interessen
vertretung, also kein Kahlschlagkonzept, sondern vorrangig sollen unbesetzte Stellen nicht wieder besetzt werden, sollen altersbedingte Ausscheidungen auch nicht wieder besetzt werden und Teilzeitbeschäftigung soll in Frage kommen.
Mein Resümee: Ich denke, es ist hier umfangreich und detailliert dargestellt worden, wie die Landesregierung hier vorgehen will. Wir wünschen viel Erfolg, aber man muss auch sehen, dass es ein langwieriger Prozess ist, sicherlich mit Höhen und Tiefen und auch mit Problemen behaftet. Wir als CDU-Fraktion beantragen die Beratung im Innenausschuss. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der Plenarsitzung am 7. Juli 2000 - erstaunlicherweise war es damals auch Tagesordnungspunkt 9 - wurde die Landesregierung von der SPD-Fraktion zum Bericht über das Personalentwicklungskonzept gebeten. Herr Staatssekretär Brüggen gab damals diesen Bericht, aus welchem eindeutig hervorging, dass man nicht nach einer Rasenmähermethode vorgehen wird. Personalentwicklung und Haushaltspolitik kann man nicht losgelöst voneinander betrachten. Ein Stellenabbau muss aufgabenorientiert sein und eine umfassende Strukturreform ist nötig. Vom Minister wurde auf erstellte Gutachten, wie z.B. das von der Pädagogischen Hochschule Erfurt, hingewiesen und auch auf laufende Analysen. Die Zielzahlen der Stellenreduzierung sind uns mit der Vorlage 3/440 zugegangen. Schon in der damaligen Plenarsitzung beklagten die Oppositionsparteien ein feh
lendes Konzept, obwohl die einzelnen Forderungen der Oppositionsredner mit den dargelegten Argumenten der Landesregierung teilweise übereinstimmten. Das kann man in Protokollen nachlesen. Zur 25. Sitzung des Thüringer Landtags am 14.09.2000 gab der Innenminister einen Sofortbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Thüringen. Meine Damen und Herren, wenn man sich diese beiden Berichte noch einmal intensiv zu Gemüte führt, kann man nur eindeutig zu dem Schluss kommen, dass unsere Landesregierung ihre Verantwortung für eine Personalentwicklung und eine Verwaltungsmodernisierung sehr ernst nimmt. Allerdings kann es auch sein, dass manche dies nicht erkennen wollen oder mancher Abgeordnete ist innerlich etwas zerrissen, wie ich mir das z.B. - jetzt ist leider, der Kollege Dr. Pidde, nicht da ganz gut vorstellen kann, denn im Kreistag fährt er eine ganz andere Personalpolitik als hier im Lande. Auch Herr Dittes hat heute in der Aktuellen Stunde, als es um die Standorte der Bundeswehr ging, über Personalabbau gesprochen. Ich würde sagen, die PDS würde bei der Bundeswehr beim Personalabbau kein Personalentwicklungskonzept fordern.
Im Übrigen möchte ich auf den Beschluss des hohen Hauses vom 14.09.2000 hinweisen oder auch manchen daran erinnern, wonach die Landesregierung beauftragt wurde, halbjährlich über Verwaltungsmodernisierung zu berichten, was ja unmittelbar mit dem Personalentwicklungskonzept zusammenhängt. Wie alle Fraktionen im Hause so ist auch die CDU-Fraktion an einer ständigen Information in diesem sensiblen Bereich interessiert. Aus diesem Grunde beantrage ich namens meiner Fraktion, dass der Sofortbericht in der nächsten Plenarsitzung im Februar 2001 mündlich gehalten wird. Danke.
Der Herr Landrat Dr. Liebezeit hat inzwischen einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorgelegt, in dem unter anderem diese 16 Stellen auch verankert sind, die sich inzwischen ausweiten auf 34 ½ Stellen. Meine Frage ist nun dahin gehend: Besteht die Möglichkeit, falls die Kreistagsabgeordneten mehrheitlich dem Landrat folgen sollten, dass damit Rechtsverstöße legalisiert werden?
Werte Frau Präsidentin, werter Herr Innenminister, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dittes, Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass Sie bisher keine große Verwaltungserfahrung haben, sonst hätten Sie,
wenn auch zähneknirschend, den Bericht des Innenministers wohlwollend zur Kenntnis nehmen müssen. Aber vielleicht war ja auch Ihr Diskussionsbeitrag schon fertig, bevor Sie den Bericht des Innenministers gehört haben.
Herr Höhn, Ihnen hätte ich eigentlich etwas mehr zugetraut. Unser Antrag ist Ihnen qualitativ nicht gut genug. Das ist sicherlich Ihre Auslegung, wir nehmen das einfach mal so zur Kenntnis. Aber Verwaltungsmodernisierung muss auch qualitativ gemacht werden und wir denken, es ist wichtig, dass wir im Parlament auch darüber unterrichtet werden.
Ich danke Ihnen, Herr Innenminister, dass Sie zu unserem Antrag berichtet haben und nicht nur berichtet, sondern auch perspektivische Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt haben. Verwaltungsmodernisierung und -reform sind Worte, die man landauf und landab überall hört. Unsere Fraktion und, wie ich aus den anderen Redebeiträgen entnehmen konnte, auch fraktionsübergreifend möchte man informiert sein, wie die Modernisierung in unserer Thüringer Landesverwaltung voranschreitet. Wenn auch...
Ja, Herr Dittes, das ist schön, aber wenn wir es noch gesetzlich regeln, Herr Dittes, dann regeln wir langsam alles kaputt. Es ist selbstverständlich, dass es sich hier um einen Prozess handelt, der zum Glück nicht erst jetzt begonnen hat und auch nicht morgen zum Stehen kommen wird. Herr Innenminister, Sie erwähnten, dass hier dauerhafte Aufmerksamkeit und ständiges Engagement gefordert ist. In den vergangenen 10 Jahren wurde eine leistungsfähige Verwaltung aufgebaut. Doch in Zeiten knapper Kassen ist der erforderliche Finanzbedarf gerade jetzt in den Haushaltsberatungen auf den Prüfstand zu legen. Hier liegt meines Erachtens die Verantwortung des Parlaments. Es war informativ, dass Sie, Herr Köckert, in Ihrem Bericht Beispiele für bereits durchgeführte Veränderungen gegeben haben. Unser Hauptaugenmerk müssen und werden wir zukünftig auf den fortschreitenden Prozess der Modernisierung der Verwaltung legen. Wir brauchen in den Verwaltungen mehr Selbstverantwortung, ständig anwachsende Qualität der Arbeitsergebnisse und mehr Bürger- und Kundenorientierung. Die Verwaltungsmodernisierung, die in manchen Punkten ohne finanziellen Mehraufwand ansetzen kann, ist trotz allem nicht losgelöst von den Haushaltsberatungen zu sehen.
Die Landesregierung hat in der letzten Woche ein 27Punkte-Programm zur Strukturänderung veröffentlicht. Diese Änderungen sollen zum einen finanzielle Einsparpotenziale bringen, aber was, so denke ich, noch wichtiger ist, eine höhere Effizienz und Flexibilität in der Verwaltung. Es liegt nun an uns Parlamentariern, die Dinge im Einzelnen zu prüfen und abzuwägen. Zurzeit höre ich von einigen Abgeordneten der Oppositionsparteien Aufschreie, obwohl z.B. die SPD-Fraktion einen Teil der Vorschläge der Landesregierung befürworten müsste. So hat bereits im Jahre 1997 der damalige finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Dr. Pidde, Vorschläge unterbreitet. Ich möchte hier nur einige nennen: der Abbau von Verwaltungsstellen, die Auflösung der Landesanwaltschaft, die Aufstellung eines Gesamtpersonalkonzepts mit dem Ziel, die Stellen des Landes zu verringern. Aber scheinbar waren diese Vorschläge in der großen Koalition nicht durchzusetzen.
Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass im Prozess der Verwaltungsmodernisierung der Dialog gesucht wird, der Dialog mit der Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden. Unseren Antrag zur halbjährlichen Information, haben Sie, Herr Innenminister, bereits befürwortet. Lassen Sie uns in den Haushaltsdiskussionen auch Akzente für die Verwaltungsmodernisierung setzen. Ich hoffe, dass wir gemeinsam das Ziel, eine leistungsstarke und lernfähige, effizient arbeitende, effektive und finanzierbare öffentliche Verwaltung des Freistaats Thüringen erreichen und verbessern werden. Sie muss im Wettbewerb der Bundesländer und der EU-Region aus sich selbst heraus innovationsfähig und in der Lage sein, bürgernahe Dienstleistungen schnell, kostengünstig und rechtsbeständig zu erbringen. Ich denke, dazu sind wir auf einem guten Weg und viel Erfolg uns. Danke.