Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

(Beifall bei der PDS)

die sich mit dem Thema "Kommunalabgaben" beschäftigen, nämlich einerseits den Kommunalpolitikern, die Sie im Innenausschuss vertreten, und andererseits den Finanzpolitikern, die Ihre Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss vertreten. Der Innenausschuss war der als federführende Ausschuss bestimmte Ausschuss durch den Landtag. Dort hat es die entsprechende Antragstellung gegeben und dieser Antrag ist abgelehnt worden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, PDS: Im Innenausschuss ist es beantragt worden.)

Herr Höhn, ich sage es Ihnen noch mal, der Innenausschuss war der als federführende Ausschuss bezeichnete Ausschuss und dort gab es die entsprechende Antragstellung

und es waren Sie und auch die CDU-Fraktion, die genau eine Beratung dieses Gesetzentwurfs nicht mehr für möglich gehalten und ausgeschlossen haben. Ich will Ihnen auch deutlich sagen, die rein formale Fristsetzung des Thüringer Landtags hätte es möglich gemacht, in eineinhalb Monaten einen Gesetzentwurf zu diskutieren, der Inhalte darstellt, die seit Jahren mit kommunalen Spitzenverbänden, mit Bürgerinitiativen oder auch in diesem Haus diskutiert wurden. Hätten wir die Inhalte, die dort aufgeschrieben worden sind, ernst genommen, hätten wir auch die formalen Voraussetzungen erfüllen können und wir hätten rechtzeitig, rechtzeitig vor dem 13. Juni, den entsprechenden Gesetzestext auf den Weg bringen können. Aber das wurde in diesem Haus abgelehnt, weil man offensichtlich mit dem Referentenentwurf selbst noch vor der Landtagswahl punkten wollte. Und nun muss man allerdings feststellen, dass, wenn man den Referentenentwurf tatsächlich bewertet, die Aussage von Herrn Althaus zu seiner Regierungserklärung stimmt. Offenkundig war das Thema für die Landesregierung doch zu kompliziert. Wenn dieser Referentenentwurf tatsächlich Ergebnis der angekündigten intensiven Beratungen innerhalb der Landesregierung ist, dann möchte ich nicht wissen, wenn diese Landesregierung spontan handelt, was dann diesem Land bevorsteht.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt mit ihrem Änderungsvorschlag zu § 7 um, dass künftig für Wasserinvestitionen keine Beiträge mehr erhoben werden sollen. Nicht berücksichtigt werden auch, im Gegensatz zum Vorschlag der PDS-Fraktion, die derzeit noch nicht bebauten oder nicht gewerblich genutzten Grundstücke. Hier muss man doch einfach in die Diskussion mit einbeziehen, dass die Vorteilslage für diese Grundstücke durch die Wasserinvestition eine ganz andere ist als für die derzeit schon bebauten Grundstücke oder gewerblich genutzten Grundstücke, aber dies lässt die Landesregierung völlig außen vor. Zu diesem Punkt haben uns Herr Krauße, aber auch die SPD und auch Herr Fiedler vorgeworfen, wir würden mit unserer Umsetzung, nämlich die Verlagerung der Investitionskosten auf die Gebühren, einseitig die Mieter belasten. Erstens will ich Ihnen dazu sagen, meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hatte in ihrem Entwurf eine Kappungsgrenze entsprechend des Bundesverwaltungsgerichtsurteils von 10 Prozent Gebührensteigerung durch den Wegfall der Beiträge im Wasserbereich vorgesehen. Eine solche Kappungsgrenze sieht die Landesregierung nicht vor. Sie lässt eine Erhöhung über dieses Maß hinaus durch diese Offenlassung im Gesetzestext zu, ausdrücklich sieht sie diese vor oder lässt sie zumindest zu. Das ist doch die Schizophrenie in der Diskussion, Herr Fiedler, uns vorzuwerfen, dass wir Mieter einseitig benachteiligen würden. Nein, wir haben eine Schutzklausel tatsächlich mit hineinformuliert, die das eben ausschließt.

Ich will Ihnen zweitens zu dieser gesamten Diskussion "Mieter und Grundstücksbesitzer" auch noch etwas sagen. Es ist natürlich nicht so, Herr Fiedler, und das wissen Sie,

dass wir Grundstücksbesitzer und Mieter gegeneinander ausspielen. Das, was wir hier im Landtag sagen, was wir im Internet veröffentlichen, das ist öffentlich und glauben Sie, wir sind nicht diejenigen, die in öffentlichen Veranstaltungen etwas anderes sagen als hier. Wir sind doch gar nicht in der Lage, weil die demokratische Kontrolle tatsächlich sehr groß ist. Aber glauben Sie denn wirklich, dass, wenn die Beträge wegfallen oder andersherum gesagt, dass bisher der Vermieter die Beitragsbelastung, die er für das Haus, was er vermietet, zu tragen hat, aus seiner ganz persönlichen Schatulle entnommen hat, ganz altruistisch dieses Beitragsaufkommen für das Haus, was er vermietet, getragen hat. Nein, das hat er natürlich aus den Einnahmen, die aus der Vermietung entstehen, entnommen und es haben auch in der Vergangenheit die Vermieter letztendlich getragen. Nur gibt es mit der Verlagerung auf die Gebühren eine größere Transparenz, eine größere Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Kosten, die entstehen.

Da will ich Ihnen drittens auch noch sagen, dass dort, wo Zweckverbände, wo Aufgabenträger auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet haben, auch die Gebühren in Ordnung sind, und diese einseitige Erklärung, dass dann die Gebühren ins Exorbitante steigen würden, stimmt ebenso nicht. Zudem verweise ich nochmals auf die Möglichkeit der Kappung entsprechend des Bundesverwaltungsgerichts um 10 Prozent.

Sie schlagen weiter vor, meine Damen und Herren der Landesregierung, die Beitragserhebung nach dem tatsächlichen Stand der Bebauung vorzunehmen. Herr Trautvetter, Sie sagen, dies darf nicht dazu führen, dass die Globalkalkulationen neu erstellt werden müssen. Dies darf nicht dazu führen, Herr Trautvetter, aber Sie können es nicht ausschließen, weil es nicht diese Rechtssicherheit gibt, dass beispielsweise tatsächlich über einen langen Zeitraum Gerichte es zulassen werden, dass Grundstücke, die auch über lange Sicht als nicht bebaubar gelten oder nicht bebaut werden, in der Kalkulation mit vorkommen. Wir haben deshalb einen anderen Weg gewählt, wir haben vorgeschlagen, die Beitragsfestsetzung im ersten Schritt per Festsetzungsbescheid vorzunehmen und in einem zweiten Schritt einen Leistungsbescheid zu erstellen, der die tatsächliche Bebaubarkeit oder die tatsächliche Bebauung in diesem Fall berücksichtigt, weil das der letztendlich sicherere Weg ist und sich nicht darauf beschränkt, einfach verbal zu formulieren, es darf nicht dazu führen, dass die Globalkalkulationen neu erstellt werden müssen.

In einem weiteren Punkt im selben Absatz schlagen Sie vor, Herr Trautvetter, eine Beitragskappung für große bebaute Grundstücke vorzunehmen, wenn sie denn mehr als 30 Prozent von der durchschnittlichen Grundstücksfläche im Verteilungsgebiet nach oben hin abweichen. Da muss ich Sie schon fragen, Herr Trautvetter und meine Damen und Herren der Landesregierung: Hat denn die Landesregierung aus den Urteilen zur Tiefenbegrenzung nichts gelernt?

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Doch. Das ist keine Tiefenbegrenzung.)

Natürlich ist das keine Tiefenbegrenzung, Herr Althaus, das weiß ich auch, aber es ist eine pauschale Kappung der Beiträge, die letztendlich eine Ähnlichkeit aufweist. Bei der Tiefenbegrenzung wurde gerichtlich festgelegt, dass es eben eine pauschalierte Begrenzung in diesem Bereich nicht geben kann, dass der Innenbereich von Gemeinden davon ausgeschlossen werden muss, sondern hier nur der Grenzbereich oder der Übergangsbereich, Innen-/Außenbereich betroffen ist und dass letztendlich keine Begrenzung pauschal festgelegt werden darf, die das Verbandsgebiet betrifft, sondern die Ortsüblichkeit in der Gemeinde berücksichtigen muss. Diese Formulierung hier, die Sie vorgenommen haben, wird letztendlich, das prophezeie ich Ihnen, dazu führen, dass auch dieser Entwurf durch Verwaltungsgerichte in Thüringen gekippt wird. Wir haben Ihnen auch hier mit unserem Gesetzentwurf eine Alternative aufgezeigt, indem wir tatsächlich eine Betragskappung vornehmen wollen mit einer flexiblen Regelung, die nach entsprechend festgelegten und diskutierten Kriterien durch den Innenminister per Verordnung erfolgt.

Meine Damen und Herren, in der Begründung schreiben Sie sehr richtig und aus meiner Sicht auch sehr unterstützenswert, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer bieten soll, Wasserressourcen effizient zu nutzen, um somit zu den Umweltzielen der Richtlinie beizutragen. Und Sie führen weiter aus, Herr Trautvetter: "Diesem Ziel wird durch die Gesetzesänderung aufgrund der gesetzlich angeordneten reinen Gebührenfinanzierung voll umfänglich Rechnung getragen." "Voll umfänglich", meine Damen und Herren, heißt im konkreten Gesetzentwurf letztendlich in § 12 Abs. 5 Satz 3: "Wasser- und Abwassergebühren können insoweit degressiv bemessen werden, wie bei zunehmender Leistungsmenge eine Kostendegression eintritt."

Meine Damen und Herren, ist das Ihre ökologische Lenkungsfunktion im Gebührenbereich, wenn man sagt, man muss nur viel, genug Wasser verbrauchen, um dann letztendlich Kosten zu sparen und auch weniger zu bezahlen? Das ist letztendlich auch der Beweis dafür, dass die Ankündigungen in der Begründung, dass Sie voll umfänglich der ökologischen Lenkungsfunktion von Gebühren Rechnung tragen, zuwider handeln. Hier täuschen Sie auch mit den dargestellten Prinzipien Ihres Gesetzentwurfs die Öffentlichkeit.

Ich will Ihnen ein Letztes zu einem letzten Punkt noch sagen, Sie haben es vorhin angesprochen: Sie haben die Regelung vorgeschlagen, dass zu viel gezahlte Beiträge oder im Wasserbereich die gezahlten Beiträge sofort oder in Raten zurückgezahlt werden müssen. Auch dort wissen Sie, dass das unter Umständen zu erheblichen Liquidationsproblemen bei den Verbänden oder bei Aufgabenträgern führen kann. Auch hier hat Ihnen die PDS eine alternative Möglichkeit vorgeschlagen, nämlich tatsächlich

zu viel gezahlte Beiträge oder die gezahlten Wasserbeiträge über oder bis maximal der Höhe der Grundgebühr zu verrechnen, weil das für uns ein gangbarer Weg im Interesse der Aufgabenträger und Zweckverbände, aber auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Ihre Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, aber auch all die anderen, führen letztendlich nicht zu Rechtssicherheit, nicht zu Verbindlichkeit und auch nicht zu Klarheit. Sie vertrösten die Öffentlichkeit wieder in die Zukunft nach der Landtagswahl. Und angesichts der fachlichen Mängel, die Ihr Rohrkrepierer aufweist, muss ich Sie tatsächlich fragen: Wie ernst meinen Sie es denn mit den Ankündigungen zur Änderung der Abgabenpolitik in Thüringen? Der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht der Beleg dafür, dass Sie es eben nicht ernst meinen, sondern tatsächlich darauf hoffen, Wählerinnen und Wähler vor dem Wahltag zu täuschen, um dann hinterher zu sagen, das, was wir vorgelegt haben, ist rechtlich letztendlich nicht umsetzbar. Deshalb kann ich Sie nur noch einmal auffordern, geben Sie tatsächlich Sicherheit, geben Sie rechtsverbindliche Sicherheit. Die Möglichkeit hätten Sie gehabt. Jetzt ist es in der Tat nur noch schwerlich möglich, aber dafür tragen Sie die Verantwortung und nicht die PDS-Fraktion, die Ihnen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hat. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es ist etwas ungewöhnlich, dass wir uns so kurz vor der Wahl zu einer Landtagsplenarsitzung zusammenfinden. Ich habe das in den vorigen Legislaturperioden nicht beobachtet. Allerdings ist das Thema sicherlich auch ein sehr wichtiges.

Meine Damen und Herren gesamt von der Opposition, ich muss Ihnen sagen, was hier an Wahlkampf geleistet worden ist, ist beachtlich. Aber ich glaube, dass es niemandem der Bürgerinitiativen, die uns zuhören, auch nur im entferntesten hilft, wenn wir hier Wahlkampf betreiben.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen, meine Damen und Herren, ein Problem lösen.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Ziem- lich dreist.)

Man kann nun darüber streiten, wie lange dieses Problem besteht und ob es nicht vorher hätte gelöst werden können.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Sie brauchen nicht zu klopfen. Es ist vorhin angeführt worden, dass der Ministerpräsident vor genau 11 Monaten eine Regierungserklärung abgegeben hat und dieses zum Thema gemacht hat. Ich kann konstatieren, dass er sich in diesen elf Monaten intensiv um dieses Problem gekümmert hat,

(Beifall bei der CDU)

denn die Bildung der Wasser- und Abwassermanagement GmbH ist eine Position gewesen. Herr Ramelow, Sie haben den Vermerk des Innenministeriums aufgegriffen, Herr Gentzel, Verzeihung, von vor einem Dreivierteljahr. Da ist die Management GmbH gegründet worden. Ein Dreivierteljahr sind üblicherweise neun Monate, also zwei Monate nach der Regierungserklärung. In der Zwischenzeit ist ein Zinshilfeprogramm aufgelegt worden, was Verbesserungen geben sollte.

Meine Damen und Herren, ich habe meinen Beruf als Arzt nicht ganz vergessen. Da stellt man Diagnosen, indem man Befunde erhebt und Untersuchungen durchführt und sich informiert, eine Anamnese erhebt, und dann wird eine Therapie aufgestellt. Der Ministerpräsident ist ja nicht zum Wahlkampf durch die Kreise Thüringens gefahren, sondern er hat sich vor Ort erkundigen müssen, wo brennt es, wo gibt es Probleme. Eines dieser Probleme ist eben für ihn gewesen, dass dort im Bereich Wasser und Abwasser etwas nicht in allen Bereichen gut läuft und dass die Werkzeuge, die angesetzt worden sind, nicht ausreichend greifen. Deswegen ist er zu dieser Konsequenz gekommen.

Meine Damen und Herren, um es noch mal zu sagen, Wahlkampfreden helfen hier den Menschen nicht, sondern das, was jetzt als Gesetz auf dem Tisch liegt, das kann helfen, sozialverträgliche Beiträge und Gebühren in Thüringen einzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Gentzel, ich habe etwas dagegen, wenn ich falsch zitiert werde. Das Problem Wasser und Abwasser kann mit der vorgelegten Gesetzesnovellierung gelöst werden. Ich habe nicht gesagt, dass dieses Problem erst in fünf bis zehn Jahren gelöst werden kann.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Bodo, du warst dabei.)

Hören Sie bitte genau hin, auch was der Innenminister gesagt hat. Wir werden uns finanziell auch in den nächsten Jahren noch mit diesem Problem beschäftigen müssen. Es ist aber eine ganz andere Sache, ob das Problem für die Beitrags- und Gebührenzahler gelöst wird oder ob wir bereit sein müssen, auch noch etwas an Geld dafür in die Hand zu nehmen.

Meine Damen und Herren, ich denke, nachdem eine Diagnose gestellt worden ist, sind die Konsequenzen gezogen worden. Ich erinnere an das, was nach der Mitteilung des Landesvorsitzenden auf dem Parteitag von der Opposition gesagt worden ist. Es ist angezweifelt worden, ob denn noch eine Gesetzesnovelle vorgelegt wird.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Im Landtag.)

Natürlich wusste jeder, dass diese Gesetzesnovelle im Landtag nicht eingebracht werden kann. Herr Gentzel, ich komme nachher noch darauf. Ich bin überzeugt, Sie sind überrascht gewesen, dass die Landesregierung in der Kürze der Zeit einen rechtlich abgesicherten, finanziell durchkalkulierten Vorschlag unterbreitet.

Meine Damen und Herren, ich meine, es wäre unredlich zu behaupten, es wäre in der Vergangenheit nichts getan worden. Auch hier im Landtag haben wir uns oft genug mit dem Thema befasst und nicht umsonst ist das Kommunalabgabengesetz mehrfach geändert worden mit dem Ziel, Erleichterungen für Gebührenzahler und Beitragszahler zu erreichen. Ich habe mit Bürgerinitiativen gesprochen, es ist auch schon mal angeführt worden, es ist mir oft gesagt worden: So schlecht ist unser Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht, nur, es wird nicht ausreichend umgesetzt. Deswegen musste es - meine ich - verbindlich formuliert werden. Es kommt jetzt darauf an, das, was vorgelegt worden ist, zu bearbeiten, und zwar in einem üblichen Gesetzgebungsverfahren. Deswegen, meine Damen und Herren von der PDS, kann ich Ihre Forderung nach Verabschiedung vor der Landtagswahl überhaupt nicht verstehen.

Herr Ramelow, Sie reden erst von mehr Demokratie und dann wollen Sie es durchpeitschen.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen, dass die kommunalen Spitzenverbände gehört werden und ich sage es ganz deutlich: Wir wollen auch - und der Innenminister hat es vorhin verkündet - dass zu dieser Anhörung auch die Bürgerinitiativen mit angehört werden, denn da ist unterdessen viel Sachkompetenz gebündelt. Der Kollege Fiedler hat es auch angedeutet.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Mein Gott, das ist doch selbstverständlich.)

Wie wollen Sie denn das unter einen Hut bringen, die alle zu hören mit ihren Meinungen, es einfließen zu lassen und trotzdem ein Gesetz in einer Hauruckaktion durchzubringen?

Ich komme gleich zu Herrn Gentzel. Herr Gentzel, Sie haben von den Beitrags- und Gebührenzahlern Beifall bekommen, als Sie gesagt haben, das Gesetz soll noch schnell durchgebracht werden. Aber im gleichen Atemzug sagen Sie, womit Sie bei diesem Gesetz nicht zufrieden

sind. Ja, das stimmt doch nicht.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Weil Sie nicht richtig zuhören.)

Entweder ich muss das Gesetz eins zu eins umsetzen und darf nicht auf den Inhalt schauen oder ich will am Inhalt was ändern, aber da kann ich es nicht innerhalb kürzester Zeit umsetzen.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Das ist doch Blödsinn.)

Ja, liebe Frau Ellenberger, dass es Blödsinn ist, das habe ich eben bewiesen. Herr Gentzel hat den Blödsinn erzählt. Da kann ich nichts dafür, wenn er Blödsinn erzählt.