Herr Abgeordneter Gerstenberger, es ist eine Unruhe im Haus, dass den Ausführungen kaum noch gefolgt werden kann.
Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Jugendvertretung spricht in einem Schreiben sogar von einer flächendeckenden Verunsicherung. Herr Panse, die nun dem Einfluss des Herrn Huster zuzuschreiben, halte ich doch für etwas mutig. Ich glaube, da überschätzen Sie ihn. Sie sind
ja selbst Mitglied in dieser Vereinigung und ich nehme doch einmal an, dass Sie die Positionen, die uns in offenen Briefen mitgeteilt werden, auch teilen. Ich habe nur nicht gehört, dass Sie das auch hier von diesem Pult so zur Kenntnis geben.
Vielleicht liegt es ja auch daran, dass man in dem einen Gremium so und in dem anderen Gremium so redet, je nach Wetterlage. Aber das kann nicht das Anliegen sein, wenn es um die Situation und die tatsächlichen Probleme von Betroffenen in diesem Freistaat geht, Herr Panse.
Meine Damen und Herren, ich nehme es ja als positives Zeichen, dass selbst die CDU inzwischen gemerkt hat, dass es offensichtlich in Thüringen einige Probleme auf diesem Gebiet gibt. Als solches verstehe ich ja auch den Antrag. Wenn in dem Antrag steht, "Verunsicherungen vorzubeugen", wir hatten das Thema vorhin bereits, dann glaube ich, wie gesagt, das ist etwas zu wenig. Die Verunsicherung ist längst eingetreten, aber nichtsdestotrotz, ich beglückwünsche Sie dazu, dass Sie auch diese Realität jetzt zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, die Antragsbearbeitung bei der GfAW beschreiben verschiedene Akteure unabhängig voneinander so: Anträge würden verschwinden, Vorwände für Zurückweisungen und die Forderungen nach Neuberechnungen von Anträgen werden gesucht, um die Bearbeitung weiter zu verzögern. Es gab sogar Fälle, wo sich das Wirtschaftsministerium für die konkrete Personalbesetzung der jeweiligen Stellen in den Trägern interessierte.
Und das, meine Damen und Herren, sind unhaltbare Zustände. An dieser Stelle muss ich Sie persönlich noch mal ansprechen, Herr Schuster. Ihr Agieren in dieser Frage hat nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein gezeugt. Ihre Ankündigungen, Versprechungen vor dem Parlament und in der Öffentlichkeit waren oft - um mich vorsichtig auszudrücken - weit von der Wirklichkeit entfernt. Weniger vorsichtig muss man zu der Erkenntnis kommen, dass wochenlang vertuscht - und jetzt hätte ich beinahe gesagt, gelogen wurde, aber das nehme ich zurück - ich behaupte nur, es war etwas realitätsfern argumentiert und informiert.
Auch dafür ein Beispiel: Immer wieder wurde behauptet, die Verzögerung bei SAM-Bewilligungen sei dem Haushalt geschuldet. Im Haushalt 2000 bestand aber von Anfang an sehr wohl die Möglichkeit der Bewilligung, und zwar nach der alten SAM-Richtlinie vom 13.06.1997. Man sollte also davon ausgehen, dass Herr Schuster die entstandene Situation der Träger gewollt bzw. bewusst herbeige
führt hat. Dieses gefährliche Spiel, Herr Minister Schuster, sollten Sie nicht weiter fortsetzen, denn ein nicht unbedeutender Teil der Träger ist hier, bei diesen Maßnahmen, für die er kein Geld bekommen hat, in Vorkasse gegangen, um Versäumnisse des Landes nicht im vollen Umfang auf die betroffenen Arbeitslosen in den Maßnahmen durchschlagen zu lassen, obwohl es von Seiten der Parität, aber auch anderen Trägern als Rettungsanker für diese Gesellschaften empfohlen wurde. Die Konsequenzen, die sich aus diesem Problemfeld im Zusammenhang mit der Vertauschung und Veränderung der Prozentprioritäten ergeben, habe ich nachdrücklich deutlich gemacht. Darauf möchte ich nicht noch mal eingehen.
Meine Damen und Herren, als höchste Priorität für Neubewilligungen gilt die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Das ist für Projekte im Sozialbereich - und darauf will ich nochmals eingehen - sehr, sehr schwierig.
Wenn die Debatte der Abgeordneten der CDU vielleicht so weit eingeschränkt würde, dass Sie noch mal ein paar Informationen aus der Realität außerhalb dieses Raumes aufnehmen können, würde ich ja das Beispiel auch gerne noch mal vortragen.
Meine Damen und Herren, für die, die es nicht wissen, die Haushalte der Kommunen sind weitestgehend verabschiedet. Änderungen der verabschiedeten Haushaltssatzungen sind aus unterschiedlichsten Gründen langwierig und zurzeit nahezu illusorisch. Sozialplanungsstände und die gegenwärtige Jugendplanung der Kommunen sind für Fragestellungen, wie Sie sie einfordern, Herr Minister Schuster, in keiner Art und Weise brauchbar. Frau Arenhövel hätte Ihnen das sagen können, denn das war auch ein Diskussionspunkt am runden Tisch, dass genau dieser Punkt, den Sie einfordern, auch Feststellen im Sozialbereich zu schaffen, nicht für die Kommunen realisierbar ist. Es sei denn, Frau Arenhövel, ich habe den Antrag dabei, Sie würden auch den von uns abschreiben - zur Schaffung einer Sozialpauschale und würden ihn als CDUAntrag einbringen, wir würden glattweg und sofort zustimmen, dessen können Sie gewiss sein, Sie müssten es bloß tun. Denn Sie haben genau diese Voraussetzung, die notwendig wäre, dass in der Sozialplanung die entsprechenden Stellen in den Kommunen geschaffen werden können, hier in diesem Haus vor nicht allzu langer Zeit abgelehnt, um sie heute in der Rede des Ministers und auch in Ihren eigenen Beiträgen zu fordern. Das halte ich schlicht und ergreifend für unmöglich und verantwortungslos.
Meine Damen und Herren, höchste Prioritäten sollen auch Maßnahmen mit entsprechendem Landesinteresse haben. Das war in der Prioritätenliste sichtbar. Unseres Erachtens bleiben die Regionalbeiräte außen vor, Herr Minister Schuster, auch wenn Sie gesagt haben, Ihnen kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Es ist doch Tatsache, dass
mit dem Konsensprinzip, was Sie für diese Gremien schaffen und Sie nur in der zweiten Priorität einordnen, die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wenn Sie jetzt dazu kommen zu sagen, dass das ein bedenkenswertes Thema wäre, dann wäre das doch denkbar - wie haben Sie es so schön gesagt, in dem Programm, was fortlaufend weiterentwickelt wird -, diese Fragen zu integrieren und in die entsprechende Richtlinie aufzunehmen.
Mir ist in diesem Zusammenhang übrigens völlig unklar, wie es im Freistaat möglich sein soll, wo nach entsprechend festgeschriebenen Richtlinien auch durch Außenpersonen nachvollziehbaren Verfahrensweisen gehandelt werden soll und gehandelt wird, eine sich permanent im Fluss befindliche Richtlinie für ein solches sensibles Aufgabengebiet umschlagen soll. Sie wissen ganz genau - ich will darauf nicht näher eingehen -, dass die Arbeitsämter die Genehmigungspraxis dazu schon längst geändert haben und auch die entsprechenden Genehmigungen versagt haben.
Zu der Problematik der ABS-Gesellschaften: Unsere Forderung, Herr Minister, den Bestand dieser Gesellschaften zu sichern, halten wir für einen zwingend notwendigen Punkt. Wir sind gerne bereit, Frau Pelke, so wie Sie das gesagt haben, über die inhaltliche Ausgestaltung der Aufgaben dieser Gesellschaften zu reden und auch dort für entsprechende Veränderungen zu plädieren. Das sehen wir nicht anders als Sie. Aber ich bin der Auffassung, dass als Erstes die Struktur erhalten bleiben muss, damit man über Veränderungen ihrer Inhalte reden kann. Herr Bergemann, es ist eine andere Situation als 1999. Dort wurde eben ein Grund- und ein Sockelbetrag ausgezahlt. Im Jahr 2000 ist das nicht passiert. In der Rede des Ministers heißt es dann: Der Aufstockungsbetrag ist dann per Änderungsantrag einzufordern. Aber genau an dieser Stelle handelt es sich um eine 50-prozentige Mittelkürzung für diese Gesellschaften, von denen noch vor Jahren gefordert wurde, dass die Kommunen die entsprechenden Mitgesellschafter werden sollen, um sich dort zu beteiligen. Wenn ich also den Landeszuschuss um 50 Prozent reduziere, heißt das zwangsläufig, dass die Kommunen das nachschießen müssen. Das ist aber in den Kommunalhaushalten nicht geplant, d.h., das führt zwangsläufig zur Diskussion über den Fortbestand dieser Gesellschaften und diese Diskussion trägt weiter zur Verunsicherung bei und ist deshalb unseres Erachtens völlig unzulässig im Rahmen dieser Debatte zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, ohne diese Orientierung ist auch die Arbeitsmarktpolitik in einem weiteren Bereich. Seit dem 1. August bietet die Novellierung des Sozialgesetzbuchs III durch die Bundesregierung mit dem § 415 die Möglichkeit...
Herr Abgeordneter Gerstenbergen, bitte noch einen Augenblick. Jeder verkündet in diesem Haus, wie wichtig ihm das Problem ist, aber der Aufmerksamkeitsgrad geht gegen Null und jeder beschäftigt sich hier mit jedem.
Ich bitte darum, dass dem Redner gefolgt wird, und dass man die notwendige Aufmerksamkeit, die man verbal bekundet, auch in seinem Verhalten hier im Plenarsaal zu Tage legt.
Meine Damen und Herren, noch mal zum SGB III § 415, im Fall, dass Sie es nicht verstanden haben sollten.
Dieser § 415 erlaubt es in Abs. 1 - und das wie gesagt seit dem 1. August des Jahres 1999 - ältere Arbeitslose über 55 Jahre bis zu 60 Monate in Arbeitsförderungsmaßnahmen im Bereich SAM, der Strukturanpassungsmaßnahmen, zu fördern. Diese Möglichkeit ist in den letzten acht, neun Monaten innerhalb des Freistaats Thüringen nicht genutzt worden. Stattdessen ist die Zeit damit vertrödelt worden, dass über ein fiktives Programm "50 Plus" mit einer noch fiktiveren Richtlinie diskutiert und debattiert wurde, was gestern, wie ich von Frau Pelke gehört habe, den Handwerkstag dazu veranlasst hat zu fragen: Wann geht’s denn nun endlich los? Vor diesem Hintergrund ist doch wohl die Forderung, die in unserem Antrag gestellt wird, endlich die Richtlinie als Handlungsgrundlage für die weitere Arbeit vorzulegen, eine mehr als berechtigte Forderung, die ich an dieser Stelle noch mal erneuern könnte. Die ist nicht ohne Weiteres damit abzutun, Herr Schuster, dass alles in die Wege geleitet worden wäre, damit es endlich losgehen kann. Nichts ist an dieser Stelle in dem Topf, wo es hingehört, denn ein Programm, was laufend fortentwickelt wird, ist keine Richtlinie. Wenn heute nicht mehr gilt, was gestern noch gegolten hat, wer entscheidet dann? Ich bleibe dabei. Wie soll eine Entscheidung im Nachhinein nachvollziehbar sein? Wie soll eine Controlling-Gruppe, die Sie ja in der Öffentlichkeit durch die Gegend reisen lassen zur Überprüfung von entsprechenden Beschäftigungsmaßnahmen, nach welchen Kriterien die Einhaltung der entsprechenden Bewilligungen prüfen? Das müssen Sie mir dann bitte schön schon erklären.
(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Nach dem jeweils gültigen Stand.)
Nach dem jeweils gültigen Stand. Das heißt, wir haben dann eventuell 20 oder 30 Arbeitsstände. Nicht unbekannt
ist ja, dass dieser Entwurf des Eckpunktepapiers auch mindestens drei oder vier Arbeitsstände hatte. Und mit der neuen Änderung, der Sie gerade zugestimmt haben, wäre es dann der fünfte Änderungsstand. Wie viele wollen wir denn im Laufe des Jahres noch machen? Wenn das nicht Verunsicherung pur ist, die Sie an dieser Stelle betreiben, Herr Minister, dann weiß ich nicht, worum es geht.
Zum letzten Punkt, Herr Minister, zu den EU-Richtlinien: Da würde ich Sie schon einmal bitten, dass Sie innerhalb der CDU einmal klären, was nun gilt. Sie sagen, es gibt dort gar keine Einsprüche und gar keine Probleme; Frau Vopel sagt, das, was dort an EU-Seite an Einsprüchen gebracht wird, ist völlig normal, das gibt es bei anderen auch. Also: Wenn es Debatten zwischen EU und Landesseite gibt, dann scheinen die wahrscheinlich ohne den Wirtschaftsminister stattgefunden zu haben. Ansonsten würde ich glattweg behaupten, Sie hätten hier wider besseres Wissen die entsprechenden Auskünfte gegeben. Herr Minister, und ich bleibe dabei, in dem Moment, wo von Brüsseler Seite solche Richtlinien in der Debatte stehen, dann ist es die Aufgabe des Freistaats, um weiter handlungsfähig bei der Genehmigung entsprechend dieser Richtlinien zu sein, dass er die Differenzen schnellstmöglich aufklärt. Und genau das ist die Forderung unseres Antrags. Dass es Differenzen gibt, werden Sie ja wohl bitte schön nicht leugnen können.
Zum Letzten, meine Damen und Herren, zum Antrag der SPD, der gestellt wurde: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich habe die Problemlage genannt. Ich verweise aber darauf, Herr Minister, dass es auch eine nicht unbedeutende Anzahl von Maßnahmen im Umweltbereich gibt, die diesen Kürzungen, die Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsehen, anheim fallen, die in diesem SPDAntrag nicht erwähnt sind, auch denen sollte die entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ich bleibe dabei, es erzwingt die tatsächlich am Arbeitsmarkt bestehende Situation mit einer halben Million fehlender Arbeitsplätze im Freistaat, dass das Arbeitsmarktinstrumentarium, was 1999 bestand, mindestens in gleicher Höhe beibehalten werden muss, dass mindestens in gleicher Höhe im sozialen, im kulturellen, im breitensportlichen, im Umweltbereich weiter gefördert werden muss, weil es zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Äquivalent gibt. Und ich bleibe dabei, dass es schlicht und ergreifend Unsinn ist zu behaupten, man könne mit diesem Arbeitsmarktinstrumentarium den Übergang des ersten Arbeitsmarkts schaffen. Wir haben noch 80.000 Maßnahmen in diesem Bereich, Herr Schuster. Wir haben 210.000 Arbeitslose, registrierte Arbeitslose. Welches Timesharing-System wollen Sie denn diesen Arbeitslosen vorschlagen, dass die auf den 10.000 offenen Arbeitsplätzen, die wir auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, alle nach diesen entsprechenden Maßnahmen Arbeitsplätze finden? Diese Milchmädchen
rechnung sollten Sie diesem Landtag einmal präsentieren. So lange wie dieser Beweis nicht angetreten ist, kann es nicht dazu kommen, dass dieses Arbeitsmarktinstrumentarium weiter reduziert wird. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern dieses Freistaats schuldig, denn dafür haben sie uns gewählt und für nichts anderes, dass Arbeitsplätze in diesem Freistaat entstehen.
Es liegen nun keine weiteren Meldungen zur Rede mehr vor. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ein Antrag auf Weiterberatung im Ausschuss ist nicht gestellt worden.
Dann stelle ich als Erstes diesen Antrag der SPD zur Abstimmung, Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Ich frage jetzt noch einmal zurück. Wir sind beim Bericht und der Bericht soll fortberaten werden? Herr Pidde, bitte.
Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion hatte beantragt, den Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.
Das habe ich in meinen Unterlagen auch. Der Bericht soll also nicht fortberaten werden, okay? Dann wären wir an dem Punkt, dass wir den Abschluss des Berichtsersuchens feststellen können, es sei denn, es wird widersprochen. Dem wird nicht widersprochen. Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist.
Die nächste Abstimmung richtet sich auf den Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/404. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge stimmen wir über den Antrag sofort ab. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/404 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Bei einigen Jastimmen, einer Mehrheit von Neinstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag der PDSFraktion abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung des Antrags der SPD-Fraktion in der Drucksache
3/539 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Wir zählen einmal. Ich beginne noch einmal mit den Jastimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen und ich bitte zu zählen. Danke schön. Gegenstimmen? Die bitte ich auch zu zählen. Danke schön. Ich hoffe, dass es stimmt. Mit 47 Neinstimmen, 32 Jastimmen ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/539. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das dürfte die gleiche Zahl wie vorhin sein. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.