Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

Nun zum Thema FFH-Richtlinie: In Bezug auf die Ausweisung der Flächen im Rahmen des Schutzprogramms "Natura 2000" hat Thüringen gute Arbeit geleistet. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat im Januar auch einen Einführungserlass zur Umsetzung des Schutzprogramms verabschiedet. Trotzdem sehe ich nach wie vor Probleme, die einer Klärung bedürfen.

Herr Dr. Sklenar, während der Plenarsitzung im Februar verwiesen Sie darauf, dass Landwirte in ihren Bewirtschaftsmöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Zum Ausgleich für solche Einschränkungen etabliert Thüringen das Förderprogramm "Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen". Wie aber der Stand der Umsetzung dieses Programms ist, bleibt leider bisher ein Geheimnis. Deshalb eine Frage: Wurde seitens der EU-Kommission, die das Programm zu genehmigen hat, mittlerweile grünes Licht gegeben, die Mittel auszureichen und vor allem in welcher Höhe?

Herr Dr. Sklenar, in der Landespressekonferenz wurde die Frage gestellt, welche Projekte ernsthaft gefährdet wären für den Fall der Zurückhaltung der Mittel von Brüssel. Hierzu konnten Sie leider keine Aussage machen. Ihre Regierungserklärung vermittelt auch keine neuen Erkenntnisse. Vielleicht gibt es ja inzwischen welche.

Nun noch zum Thema "Brüsseler Bürokratie bei der FFHUmsetzung": Hier kann ich der Regierungserklärung nur zustimmen. Ich möchte ein kleines Beispiel nennen, das gestern bei der Veranstaltung zur Kormoran-Verordnung, die gegenwärtig novelliert wird, in Jena eine Rolle spielte. Die Kormoran-Verordnung muss den Vorgaben aus Brüssel angepasst werden. Diese Vorgaben sind so detailliert, dass die einzelnen Länder der EU kaum noch Möglichkeiten haben, auf ihre spezifische Situation einzugehen und zu reagieren. Deshalb werden unsere Gewässer weiterhin von viel zu großen Scharen die

ser Vögel heimgesucht werden und das Wanderfischprogramm, das heute hier auch noch im Plenum behandelt wird, wird schon allein dadurch in Frage gestellt.

Noch eine kurze Bemerkung zum Grünen Band: Es wird in der Regierungserklärung als besonderer Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt hervorgehoben. Das ist es sicher, aber es ist leider kein Grünes Band mehr, sondern ein Flickenteppich.

Zum Punkt 4 der Regierungserklärung, in dem Sie auf die Wasserversorgung und das Abwasserproblem eingehen. Sie geben an, dass das Thüringer Wassergesetz novelliert wurde und die Finanzierungspflichten auf mehrere Schultern verteilt wurden. Das Ergebnis beschreiben Sie wie folgt: "Thüringen ist ein Land mit einer Gewässerlänge von 1.525 Kilometern in der Unterhaltspflicht des Landes und 13.800 Kilometern in der Unterhaltspflicht der Kommunen." Die Verteilung auf mehrere Schultern war also eher eine Wegverteilung vom Land. Unsere finanziell sowieso sehr schwachen Kommunen werden nicht in der Lage sein, diesen gewaltigen Anteil an der Gewässerpflege langfristig zu finanzieren. Zweckverbände zu ihrer Unterstützung, die - wenn man sich den Haushalt ansieht - ja in großer Menge vorhanden sein müssten, allein nach dem Geldeinsatz im Titel, gibt es bis auf einen jedoch noch nicht.

Nun zur Fernwasserversorgung: Hierzu hat unsere Fraktion in den letzten Plenarsitzungen ihre Meinung deutlich gesagt. Ich denke, dass ich sie nicht wiederholen muss. Ihre Argumentation gegenüber dem BUND jedoch finde ich sehr bedenklich.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Dass der BUND nicht blind gegen den Bau der Talsperre Leibis vorgeht, beweist ja u.a. auch sein Erfolg vor Gericht. Wir werden dieses Thema weiterhin verfolgen und Erpressungen à la Trautvetter - wie oben beschrieben - zur Sprache bringen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Zur Verkehrspolitik: Sie gehen zwar auf die Belastungen durch den enormen Straßenverkehr ein, u.a. auch beim Lärmschutz, von der herausragenden Bedeutung des öffentlichen Personenverkehrs ist ebenfalls die Rede; Konzepte, wie dieser verbessert werden könnte, fehlen jedoch. Auch auf die Situation im Schienenverkehr und ihre Verbesserung gehen Sie nicht weiter ein. Gerade hier gibt es jedoch große Probleme in der Fläche. Ganze Regionen sind bereits vom Schienenverkehr abgekoppelt. Für die Landesregierung scheint es jedoch nur das Thema "ICE" zu geben.

Einem Punkt in Ihren Ausführungen zur Verkehrspolitik muss ich jedoch begeistert zustimmen. Es ist die Forderung, Flugzeugsprit zu besteuern.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das hat er nicht gesagt - er hat es wieder nicht richtig verstanden.)

Nun zum Thema Abfall: Am Jahresanfang hat uns die Landesregierung die Abfallbilanz für 1998 vorgelegt. Erfreut kann man zur Kenntnis nehmen, dass die Abfallmengen nicht weiter steigen, sondern im Rückgang begriffen sind. In den letzten Jahren betriebene Anstrengungen bei Abfallvermeidung und -verwertung haben offensichtlich politische Wirkung gezeigt. Sicherlich spielen die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, in erster Linie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie das Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz eine regulierende Rolle. Derzeit stehen für das Land Thüringen mindestens zwei schwer wiegende Aufgaben für die Abfallpolitik an.

Erstens: Es ist ein Konzept vonnöten, wie künftig mit den Überkapazitäten an Deponien umzugehen ist. Das Deponieverbundkonzept ist sicher ein guter Ansatz, aber die Fragen der Finanzierbarkeit von nicht ausgelasteten Deponien müssen unbedingt auf den Prüfstand; denn auf zweckgebundene Rücklagen kann sicher nicht jeder Landkreis bzw. die Abfallzweckverbände zurückgreifen. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass unverhältnismäßige Härten bei der künftigen Gebührengestaltung ausgeschlossen werden.

(Beifall bei der PDS)

Dabei ist der begonnene Weg Thüringens, mögliche Kostensenkungspotenziale aufzuzeigen, positiv zu werten und konsequent weiterzuverfolgen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf die gebührenreduzierende Wirkung mechanisch-biologischer Anlagen hinweisen, da durch diese Anlagen die Deponien stärker in Anspruch genommen werden. Damit kann man die Abschreibungsmöglichkeiten verbessern.

Zweitens sehe ich eine allgemeine Unsicherheit bei den Zweckverbänden bei der Planung ihrer künftigen Abfallbehandlungsanlagen; Sie sind auch schon darauf eingegangen, Herr Minister Dr. Sklenar. Wir sind uns einig, viel Zeit bis zum Juni 2005 bleibt wahrlich nicht mehr. Dann ist die Gnadenfrist vorbei, auch unbehandelten Abfall ablagern zu dürfen. Zu begrüßen ist auf jeden Fall, dass die Bundesregierung jetzt den Weg ebnet, auch alternative Behandlungsverfahren neben der Verbrennung zu ermöglichen. Umso weniger ist zu respektieren, dass die Landesregierung noch immer keinen neuen Abfallentsorgungsplan vorgelegt hat.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Der Herbst wurde dem Umweltausschuss als Termin für die Vorlage des Entwurfs genannt, aber dies ist einfach zu spät, schon in Anbetracht der dann neu anlaufenden Haushaltsverhandlungen. Außerdem sind Planungsleistungen auch nicht über Nacht realisiert, die für neu zu errichtende Behandlungsanlagen notwendig werden. Dazu

kommt Folgendes: Die Landesregierung ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Plan vorzulegen. Es hätte bis Ende 1999 geschehen müssen.

(Beifall bei der PDS)

Ich kann die Zweckverbände von hier aus nur aufrufen, ungeachtet der Landesplanung ihre Abfallwirtschaftskonzepte so schnell wie möglich zu erstellen. Zu hoffen bleibt, dass dabei die einseitige Orientierung auf die so genannte thermische Verwertung, sprich Müllverbrennung, der Vergangenheit angehört. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat den neuen Umweltbericht 2000 vorgelegt. Über eine ganze Seite hinweg kann man da Lobhudeleien für die thermischen Abfallbehandlungsanlagen entdecken. Ein Bestandteil der Ausführungen ist eine in Auftrag gegebene Studie über die Grenzwerteinhaltung unter dem Gesichtspunkt der 17. BimSchV. Danach dürfte es gar nichts Besseres geben als Müll zu verbrennen. Unterstrichen wird dies außerdem anhand von Zahlenspielen in der Rubrik Abfallmengenprognosen.

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Den neuen und den alten!)

Ich möchte hier die Zahl nicht kommentieren, nur eines ist sicher: Wenn für die Zeit ab 2005 von einem Ablagerungsbedarf nach Restabfallbehandlung von 0,15 Mio. Kubikmeter die Rede ist und im Moment dieser noch bei 7,2 Mio. Kubikmetern liegt, drängt sich zwangsläufig die Frage auf, wie soll dieser Rückgang anders erreicht werden als durch Verbrennung. Abgesehen von den nicht zu unterschätzenden Gefahren, die von einer Müllverbrennungsanlage ausgehen, ist dies auch finanzpolitisch völliger Unsinn. Beispielanlagen in Niedersachsen können nur noch mit Verlusten betrieben werden, weil auch dort die vertraglich vereinbarten Müllmengen nicht mehr kommen. Folglich steigen die Behandlungspreise enorm an. In Northeim ist man mittlerweile bei 832 Mark je Tonne angekommen. Die Kommunen, die sich auf den Holzweg der Müllverbrennung begeben haben, haben jetzt jeden Schritt zur Vermeidung oder Verwertung mit höheren Kosten und damit Gebühren zu bezahlen. Nicht das Zurückfahren, sondern die Stabilisierung der vertraglich vereinbarten Müllmengen ist dort das Gebot der Stunde; Vermeidung ist dort kein lohnendes Ziel mehr. Ich glaube nicht, meine Damen und Herren, dass Thüringen auf so eine Situation hinsteuern möchte. Also, versprechen Sie bitte nicht nur auf dem Weg zu einer ökologisch sinnvollen umweltgerechten und kostengünstigen Abfallentsorgung zu sein, sondern tun Sie auch etwas dafür.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Angebote für alternative Abfallentsorgung nach TASi gibt es, sie wurden u.a. auf der Tagung "Abfall und Stoffströme 2020" am 13. Mai in Erfurt vorgestellt. Und es gab dort sogar einen Bewerber für Thüringer Abfälle, der Betrieb

Schwarze Pumpe, der gesagt hat, dass er sich in Thüringen an den Ausschreibungen beteiligen wird, und das mit Preisen um die 200 Mark pro Tonne Abfall.

Zum Klimaschutz: Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr ihr Klimaschutzkonzept für Thüringen vorlegen will. Allerdings sind die 5 bis 7 Prozent des Primärenergiebedarfs, die bis 2010 aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden sollen, deutlich zu wenig. Das Land hat seit 1991 80 Mio. DM in erneuerbare Energien investiert. Sie sagten zu diesem Thema, die Eindämmung der weltweiten CO2-Emission zur Stabilisierung des Weltklimas ist die größte umweltpolitische Herausforderung unserer Generation. Dem kann ich nur zustimmen. Dafür sind aber weniger als 10 Mio. DM pro Jahr lächerlich wenig. Der Beitrag des Wirtschaftsministeriums zur Energieeinsparung scheint sich nach der Regierungserklärung auf Beratung zu beschränken. Auch das reicht nicht aus.

Nun noch kurz eine Bemerkung zum Biodiesel, auf den Sie ja den Fuhrpark des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bereits umgestellt haben: Für den Fahrzeugpark des Landes brauchen Sie das wohl gar nicht erst in Angriff zu nehmen, da die Kapazitäten der Biodieselproduktion schon lange nicht mehr ausreichen. Und nun beantworten Sie mir doch bitte noch eine Frage zu dem Thema: Warum setzen Sie verstärkt auf Biodiesel, der nach einem Informationsblatt Ihres Ministeriums von der ökologischen Bewertung und auch von der Betriebssicherheit wesentlich schlechter wegkommt als naturbelassenes Rapsöl.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist doch nicht von uns, sondern vom Bundesum- weltamt gekommen. Lasst doch mal die Pferde im Stall.)

Ja, aber mit Ihren - Herr Sklenar, aber Sie geben doch auch die Empfehlung für Biodiesel. Müssen denn die Mineralölkonzerne auf dem Gebiet auch noch profitieren? Eine Förderung der Umstellung von Dieselfahrzeugen auf Rapsöl würde ich als wesentlich günstiger ansehen. Sie wäre auch ein Beitrag für die Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe, die durch den Wegfall der Gasölbeihilfe eine andere Möglichkeit der günstigen Treibstoffversorgung dringend bräuchten.

(Beifall Abg. Gerstenberger, PDS)

Nun noch zum Punkt "Freiwilliges Engagement für die nachhaltige Entwicklung braucht Unterstützung und Anerkennung". Hier kann ich Ihnen nur Recht geben. Allerdings beziehen Sie sich in Ihren Aussagen nur auf Unternehmen. Wo bleibt die Anerkennung der Umweltverbände? Für diese scheinen Sie nicht allzu viel übrig zu haben. Ausdruck dafür ist Ihre Aussage in einer der letzten Plenarsitzungen, dass sich die Arbeit der Verbände nicht darauf beschränken dürfte, die Geschäftsstellen in Ordnung zu

halten und Protestbriefe und Plakate zu schreiben.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Genau- so ist es.)

(Beifall bei der CDU)

Das kann man wohl schlecht als Anerkennung begreifen. Auch die Feststellung der Landesregierung, dass Festeinstellungen im Bereich Umweltbildung die dortigen Mitarbeiter träge machen würden, halte ich für unangebracht. Sollte das zutreffen, müsste man auch jede Festeinstellung in den Ministerien genauer unter die Lupe nehmen.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke, es ist eher das Gegenteil der Fall. Sichere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Umweltschutz und Umweltbildung sind ein Garant für kontinuierliche gute Qualität der Arbeit auf diesem Gebiet. Nach dieser Einschätzung Ihrer Regierungserklärung möchte ich noch kurz darauf eingehen, welche Schwerpunkte die PDSFraktion in Zukunft in der Umweltpolitik setzen möchte. Wir wollen schließlich nicht von uns sagen lassen, dass wir nur kritisierten und selber keine Konzepte hätten.

Wenn wir schon, wie am Beginn Ihrer Regierungserklärung, so nett aufgefordert werden, über Umweltpolitik zu diskutieren, möchten wir natürlich auch einen eigenen Beitrag leisten. Nach Ansicht der PDS-Fraktion müssten die künftigen Aktivitäten der Landesregierung eine nachhaltige Entwicklung Thüringens in den Vordergrund stellen. Dabei ist es notwendig, alle wirtschaftlichen Handlungen auf ökologische, soziale und ökonomische Auswirkungen zu prüfen. Förderprogramme sind generell so umzustellen, dass die Einsparung von Energie und Rohstoffen und nicht deren zusätzlicher Verbrauch im Vordergrund stehen. Folgende Punkte müssten berücksichtigt werden: Senkung des CO2-Ausstoßes durch konsequente Förderung von Blockheizkraftwerken und regenerative Energieerzeugung. Für die Landesregierung würde das z.B. bedeuten, nach Möglichkeit in allen Landesbehörden den Strom der jeweiligen Stadtwerke zu beziehen und über Möglichkeiten der Nutzung von Anlagen zur solaren Energieerzeugung an landeseigenen Gebäuden nachzudenken. Und hier muss ich sagen, kann ich es nicht nachvollziehen, wenn der Finanzminister darüber nachdenkt, dass sämtliche Landesbehörden als ein großer Kunde auftreten und dann den günstigsten Strompreis abfassen. Denn billiger Strom aus Atomkraftwerken ist sicherlich keine Alternative zu ökologisch vertretbarem Strom aus Blockheizkraftwerken.

Ein anderes Problem möchte ich auch noch bei dem Punkt erwähnen, auf das wir noch immer warten, und das ist endlich das Recht für die Kommunen, im Bereich Stadtwerke auch über ihre Grenzen hinaus arbeiten zu können.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Wichtig ist auch die verstärkte Durchsetzung der Müllvermeidung; Förderung der Unternehmen, die sich mit Recycling mechanisch-biologischer Aufbereitung von Müll beschäftigen; Verhinderung reiner Müllverbrennungsanlagen, die teuer sind, einen großen Transportaufwand mit sich bringen, ökologisch äußerst bedenklich sind und außerdem noch nicht einmal eine effiziente thermische Verwertung des Mülls ermöglichen. Abfallsortierung hat dort zu erfolgen, wo sie noch nicht ausreichend erfolgt, um damit eine effiziente Verwertung des Mülls zu ermöglichen. Ein Negativbeispiel hierbei ist z.B. der Landtag, in dem die Abfallsortierung immer noch unzureichend erfolgt.

Wichtig ist der Übergang zur verstärkten Förderung dezentraler Kläranlagen mit übersichtlichem Einzugsgebiet im ländlichen Raum, damit u.a. Klärschlamm wieder als Dünger in der Landwirtschaft verwendet werden kann, die Aufhebung des Anschlusszwangs bei Nachweis einer ausreichenden eigenen Abwasserreinigung, die Förderung der Eigeninitiative bei der Errichtung von Kleinkläranlagen dort, wo in absehbarer Zeit keine Investitionen des zuständigen Verbands möglich sind. Die Förderung von Sammler- und Leitungssystemen ist zu verstärken. Der Erhalt der dezentralen Trinkwasserversorgung ist von Bedeutung, die Anpassung der Trinkwasserversorgung an den sinkenden Verbrauch und die bedarfsorientierte Gestaltung der Rohwasserabnahme.

Wichtig ist ebenfalls die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe; dabei ist u.a. die Umgestaltung der Marktstrukturförderung notwendig, um den Direktvertrieb umfassend zu ermöglichen;

Erstellung und Förderung der Umsetzung eines Gesamtkonzepts nachwachsender Rohstoffe vom Anbau über die Verarbeitung bis zum Betrieb;

ein Stopp der weiteren Flächenversiegelungen bis zum Abschluss der Revitalisierung von Altstandorten;

eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Bei der Genehmigung für die Ansiedlung von Betrieben mit hohem Transportaufwand sollte z.B. ein Gleisanschluss Voraussetzung sein. Im öffentlichen Personenverkehr ist wichtig, dass es zu einer Verdichtung des Linien- und Haltestellennetzes kommt, zu einer besseren Vertaktung und dem Einsatz barrierefreier Fahrzeuge sowie zur Absicherung sozialverträglicher Tarife. Straßeninstandsetzungen müssen Vorrang vor Neubau haben. Und noch ein Punkt zum Verkehr: Geschwindigkeitsreduzierungen wären sicherlich ein Bestandteil des Lärmschutzes. Die Förderung des Radfahrens hat Bedeutung, der Ausbau des Radwegenetzes, eventuell die Einführung von Dienstfahrrädern,

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Ja, da bekommen Sie auch mal eins!)