Tilo Kummer
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenige von uns werden sich noch an den Brand in der Recycling-Anlage Umweltservice Marius Mulden in Stotternheim erinnern.
Eine Geschichte, wo auch tagelang Rauch über einem Teil Erfurts lag, wo es einen langen Feuerwehreinsatz gab, allerdings gab es hier kaum Reaktionen. Andere Ereignisse be
kommen dann aber eine gewisse Eigendynamik und so war es im Fall Gösen. Vielleicht darum, weil des Deutschen liebstes Kind, die Autobahn, verdunkelt wurde und hier dementsprechend eine andere öffentliche Aufmerksamkeit vorhanden war. Was war passiert? Ab dem 15.08.2003 kam es zu diesem Brand, der einen wochenlangen Feuerwehreinsatz mit sich brachte, hohe Kosten für die Kommune, für den Kreis und auch für das Land ebenfalls hervorrief. Beim Land möchte ich nur daran erinnern, dass wir es mit einer Ersatzvornahme zu tun hatten, die wir bezahlen mussten in Höhe von 1,2 Mio. die uns inzwischen leider bei der Thüringer Fernwasserversorgung gefehlt haben. Was war nun die Ursache? Wir hatten es mit einer Folge von wirtschaftlichen Problemen der Anlage zu tun. Und wie das dann immer so ist in Anlagen, wo ich mein Geld hauptsächlich damit verdiene, dass ich Abfall annehme und dafür Geld bekomme, dann werde ich in wirtschaftlichen Problemsituationen natürlich mehr Abfall annehmen als ich recycle, als ich verarbeite, denn das Recyceln kostet ja letzten Endes das Geld und dann kommt es zu Abfallmengenüberschreitungen. Schon ab Januar 2001 stellte das Staatliche Umweltamt Gera diese Abfallmengenüberschreitungen fest. Im August 2001 kam es dann zur Insolvenz des Betreibers, der dementsprechend auch nicht mehr in der Lage war, diese überschrittenen Mengen zu beseitigen. Es gab anschließend einen neuen Betreiber, der sollte dann nach einem Vertrag die Mengen abbauen. Doch was passierte? Die Mengen wurden nicht abgebaut, sondern es kam zu weiteren Überschreitungen und der Betreiber ging dann folgerichtig wieder in Insolvenz. Im Jahr 2003 hatten wir es dann mit einem dritten Betreiber zu tun, der sollte wieder die Mengen abbauen, hat es zum Teil sogar getan und dann kam es zum Brand. Zu einem Annahmestopp für Baumischabfälle kam es über die gesamte Zeit nicht. Die Reaktionen der Landesregierung auf den Brand in Gösen waren eine verkündete Sofortkontrolle, eine Sofortkontrolle der hundert ähnlichen Anlagen, wie wir es in Gösen vorgefunden hatten. Nun werden solche Anlagen generell einmal jährlich turnusmäßig kontrolliert und wenn es Probleme gibt auch öfter. So war es schon etwas verwunderlich, dass die Sofortkontrollen, die angekündigt wurden, ein Dreivierteljahr in Anspruch genommen haben.
Herr Minister, Sie sind darauf eingegangen wie umfangreich die Kontrollen stattgefunden haben, dass man auch andere Behörden mit eingebunden hat, das ist lobenswert. Das ist auch eine neue Form der Kontrolle und ich begrüße diese integrative Kontrolle, die dort jetzt eingeführt wurde, aber trotzdem hätten wir ein Instrument finden müssen, wie zumindest erst einmal eine schnelle Kontrolle der Anlagen, sicherlich etwas oberflächlicher, hätte durchgeführt werden können, wo ich aber sofort große Mengenüberschreitungen hätte feststellen können, um dann hier ein entsprechendes Behördenhandeln einzuführen.
Spätestens der Zwischenbericht, der uns vorgelegt wurde, hat ja auch die Brisanz des Zustandes dieser 100 Recycling-Anlagen deutlich gemacht. Ihr Endbericht, den Sie
heute gegeben haben, der von 50 Prozent von Anlagen mit erheblichen Mängeln gesprochen hat, hat das letzten Endes bestätigt.
Inzwischen kommen neue Probleme hinzu. Meine Kollegin Frau Dr. Klaubert ist ja auf das Beispiel Altenburg schon eingegangen. Ihre Kleine Anfrage, in der Drucksache 3/4166 beantwortet, die hat dazu schon einiges gesagt. Ich möchte daraus kurz vortragen: Mit Schreiben vom 13. März 2003 stellte die Firma Euro Best Business GmbH & Co. KG beim Thüringer Landesverwaltungsamt den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen in Verbindung mit einer Anlage zu deren Behandlung. Die Genehmigung wurde am 6. Oktober 2003 unter Vorbehalt der Eintragung einer Vereinigungsbaulast und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erteilt. Sie ist aber aufgrund der bislang nicht erfüllten Voraussetzungen noch nicht wirksam. Das heißt, die Ablagerung von Reifen auf diesem Grundstück war generell noch nicht genehmigt und trotzdem kam es zu einer Überschreitung der beantragten Lagermenge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Tonnen. Das Staatliche Umweltamt Gera kontrollierte das regelmäßig, teilweise bis zu einem Abstand von einer Woche und trotzdem kam es zu dieser Überschreitung.
Meine Damen und Herren, dieses bisherige Handeln erinnert ein wenig an eine Mücke aus Lessings Fabel, die den schlafenden Löwen mit ihrem Stich für seine Raubgier strafen wollte, sie lobte sich - Frau Präsidentin, ich möchte das mal zitieren: "Ich bin es, die den Wald befreite, wo seine Mordlust sonst getobt, seht Schwestern, den der Tiger scheut, der stirbt, mein Stachel sei gelobt. Die Schwestern jauchzten voll Vergnügen um ihre laute Siegerin wie: Löwen, Löwen zu besiegen, wie Schwester kam dir das in Sinn. Ja, Schwestern, wagen muss man, wagen. Ich hätte es selber nicht gedacht, auf lasset uns mehr Feinde schlagen, der Anfang ist so schön gemacht. Doch unter diesen Siegesliedern, da jede vom Triumpfe sprach, erwacht der matte Löwe wieder und eilt erquickt dem Raube nach."
Meine Damen und Herren, diese Art von Kontrolle und Maßnahmen können wir uns nicht leisten, ein anderes Handeln der Verwaltung ist nötig. Wir brauchen regelmäßige Brandschutzkontrollen gerade auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, wir brauchen eine automatische Erfassung des Warenein- und -ausgangs. Herr Krauße, es ist gar nicht nötig, dass ich an jede Anlage 24 Stunden lang einen Kotrolleur stelle, diese Anlagen haben alle automatische Wagen, die elektronisch das Gewicht erfassen, was rein geht und das Gewicht erfassen, was raus geht und das kann ich natürlich heutzutage mit der entsprechenden Rechentechnik bearbeiten, so dass in den Ämtern hier eine Diskrepanz sofort auffallen kann. Dann weiß ich eben, aha da scheint es ein Problem zu geben und dann frage ich eben mal nach, wenn mir mein Rechner gemeldet hat, da kommt es zu einer Abfallmengenüberschreitung. Ich glaube, das ist im Zeitalter der Computer eigentlich kein
Ding, was allzu viel Anforderungen an uns stellt. Aber es ist auch notwendig, dass wir Maßnahmen ergreifen, die sichern, dass im Fall einer Betreiberinsolvenz die Anlagenberäumung nicht zulasten der öffentlichen Hand geht. Herr Krauße, Ihrer Forderung, dass wir die Möglichkeiten der BImSch entsprechend ausreizen sollten, möchte ich mich da nur anschließen.
Sie sprachen vorhin auch davon, dass Deutschland Verwertungsweltmeister ist und das ist gut so. Ich hätte mir z.B. auch in Südthüringen gewünscht, dass wir keine Müllverbrennungsanlage bauen, sondern eher eine Anlage, die einen Teil des Abfalls verwertet, dort errichtet hätten, dementsprechend habe ich auch gegen die
Vergabe protestiert beim Landesverwaltungsamt, weil meiner Ansicht nach unter Vergabe hätte berücksichtigt werden müssen, dass es einen Bieter mit einer teilweisen Verwertung gegeben hat, aber die Verwertung muss natürlich ordentlich laufen. Das, was hier in Thüringen geschieht, ist eigentlich eine Schande für diesen wirklich positiven Wirtschaftszweig. Wir müssen uns sehr kümmern, dass ein vernünftiger Ruf der Recyclingbranche, die wir eigentlich so dringend brauchen in einer Zeit, wo Rohstoffe knapp werden, wieder hergestellt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Errichtung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren im Industrie- und Gewerbegebiet Gromauer der Stadt Eisfeld
Nach Veröffentlichungen der Zeitung "Freies Wort" haben die Planungsgemeinschaft Gromauer und der Stadtrat der Stadt Eisfeld die Errichtung der in der Überschrift bezeichneten Anlage abgelehnt. Nun war dem Staatsanzeiger Nr. 17/2004 zu entnehmen, dass der Erörterungstermin zum Vorhaben verschoben wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Grund hat die Verschiebung des Erörterungstermins?
2. In welchem Zeitraum muss ein neuer Erörterungstermin angesetzt werden?
3. Besteht nach Ansicht der Landesregierung im Gewerbegebiet Gromauer trotz Ablehnung durch die angrenzenden Gemeinden noch die Möglichkeit für die Errichtung einer solchen Anlage und unter welchen Bedingungen?
Herr Minister, nur kurz: Gibt es denn eventuell schon Erkenntnisse, wann der neue Erörterungstermin stattfinden kann?
Herr Minister, die zu veräußernde Fläche im Forstamtsbereich Schönbrunn liegt im Kleinen Thüringer Wald, der eigentlich im Moment großen Wert auf seine touristische Erschließung legt. Sehen Sie eventuelle Auswirkungen des Verkaufs dieser Fläche auf den Tourismus im Kleinen Thüringer Wald?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob die Option geprüft wurde, von Rossendorf aus die Castoren zu einem nahe gelegenen Bahnhof zu fahren, wo sie dann verladen und per Zug transportiert werden könnten?
Neuvergabe der Haselbacher Teiche
Mit Wirkung vom 30. April 2004 läuft der Pachtvertrag zur fischereilichen Nutzung der "Haselbacher Teiche" im Landkreis Altenburger Land zwischen dem Freistaat Thüringen als Eigentümer und dem Fischwirtschaftsmeister E. aus. Durch den Freistaat erfolgte mittlerweile eine Neuvergabe, die eine Fischereiwirtschaft ausschließen soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher Pachtzins ist dem neuen Pachtvertrag zugrunde gelegt worden?
2. Hätte auf der Basis dieses Pachtzinses eine Ausschreibung der Neuverpachtung stattfinden müssen?
3. Wenn ja, wann und wo ist diese erfolgt?
4. Wurden die dem neuen Pachtvertrag zugrunde liegenden Pachtbedingungen inklusive des erwarteten Pachtzinses vor der Neuvergabe der Pacht allen Interessenten mitgeteilt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Krauße, wenn Sie so, wie Sie hier eben proklamierten, die Sorgen und Befürchtungen der Bürger in unserem Land wirklich ernst nehmen würden, ich glaube, dann hätte es gestern eine Demonstration vor diesem Landtag nicht geben brauchen.
Aber nun noch mal kurz zu dem, was Sie weiter gesagt haben. Sie sprachen davon, Frau Becker solle Ihren Antrag lesen. Wenn Sie ihn selber gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass dieser Antrag durchaus auf bundesweite Wirkung ausgelegt ist, denn Sie fordern ja gerade die Landesregierung auf, Einfluss im Bundesrat auf die Umsetzung des EEG zu nehmen und, ich glaube, das gilt dann nicht nur nicht für Thüringen, sondern bundesweit, was dort erwirkt werden soll.
Eine andere Geschichte, die ich auch noch kurz ansprechen möchte, ist die Frage der Kompensationskraftwerke. Thüringen ist eigentlich ein klassisches Land von Kompensationskraftwerken, wenn ich jetzt z.B. an die Neueinweihung von Goldisthal denke und an die anderen Pumpspeicherkraftwerke, die wir in Thüringen schon haben. Das sind Kompensationskraftwerke für die bisherige Energiewirtschaft, Herr Krauße, nicht für Windkraftanlagen. Das finde ich doch sehr merkwürdig, wenn Sie das dann hier den Windkraftanlagen vorwerfen, was im konventionellen Energiesektor seit Jahrzehnten das Übliche ist
und gefördert wird.
Eigentlich, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, dachte ich ja, Ihr Antrag wäre ein Aprilscherz; deshalb hatte ich auch keine Redemeldung abgegeben. Ein Aprilscherz ähnlich wie der von Minister Zeh, der ja verkündet hat, dass bis Mitte des Sommers schönes Wetter, mit dem Hoch "Klaus" verbunden, herrschen soll. Ein Aprilscherz, der sicherlich nett gemeint war, der aber gerade den Land- und Forstleuten in unserem Land wirklich die Haare zu Berge stehen lassen wird, denn es erinnert in fataler Weise an die Erfahrungen des letzten Sommers, der mit einer großen Trockenheit zu enormen Problemen in Landwirtschaftsbetrieben geführt hat, zu massiven Auswirkungen auf den Forst.
Und bedingt, Herr Grob, dadurch, dass wir es hier mit Auswirkungen eines globalen Klimawandels zu tun haben, sind wir eben da beim Klimaschutz. Da sagt sogar neuerdings das US-Verteidigungsministerium, dass die Klimaschwankungen die Sicherheit in den USA wesentlich stärker gefährden würden als der Terrorismus. Es ist also eine Frage, der wir uns wirklich mit Nachdruck widmen sollten. Ich will jetzt nicht sagen, dass Sie es aus Wahlkampf machen, am 13. Mai findet das zweite Thüringer Klimaforum statt und Minister Sklenar hat in der Einladung geschrieben: "Der Klimawandel macht um Thüringen keinen Bogen." Wer die letzten 18 Monate Revue passieren lässt, wird sich an viele Witterungslagen erinnern, die als Vorboten des Klimawandels interpretiert werden können: vom Hochwasser des Jahreswechsels 2002/2003 über den heißen und trockenen Sommer 2003, bis hin zum Bangen um die Schneesicherheit zur Biathlonweltmeisterschaft im Februar 2004. Welche Folgen der Klimawandel hat, welche Chancen und Risiken er mit sich bringt, ist erst in Ansätzen erkennbar. Wir müssen uns darauf einstellen. Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind deshalb Schwerpunkte der Politik der Thüringer Landesregierung.
Meine Damen und Herren, schöne Worte. Aber was heißt das konkret in der Thüringer Politik? Die Windkraft ist ja nur eine Form erneuerbarer Energie. Thüringen hat die größten Potenziale im Bereich der Biomasse,
aber die Anträge z.B. auf den Einsatz von Holz zur Erzeugung von Wärme in den Häusern unserer Bürger, da haben wir einen Bearbeitungsstand von vor einem Jahr. Wenn man dort mal nachfragt, dann wird gesagt, ja, wenn es mal wieder Geld gibt, gibt es vielleicht auch mal wieder einen bewilligten Antrag. Das ist auch keine
Art und Weise, wie Klimaschutz in einer Situation betrieben werden kann, in der es wirklich brennt. Wenn ich mir den Landesentwicklungsplan anschaue, meine Damen und Herren, da finde ich auch nicht viel zum Klimaschutz; da finde ich aber gerade im Verkehrsbereich, wo wir genau wissen, es ist der einzige Bereich, in dem wir es mit massiven Zuwächsen an CO2-Emissionen zu tun haben, solche Aussagen wie: "Wir wollen eine neue Startund Landebahn für den Flughafen Erfurt," obwohl wir genau wissen, dass die Emissionen von Flugzeugen besonders klimaschädigend sind.
Da steht drin, dass die Grundlagen für wesentlich mehr Straßenverkehr geschaffen werden sollen. Auch das ist kein Beitrag zum Klimaschutz. In Ihrem Antrag werfen Sie den Windkraftanlagen vor, dass sie überprivilegiert gefördert werden. Die Thüringer Förderung für Windkraftanlagen beträgt seit Jahren null.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ja auch kein Förderinstrumentarium im eigentliche Sinne. Es kostet die öffentliche Hand kein Geld, es gibt eine Einspeisevergütung, womit der Energienutzer den Umbau der Energiewirtschaft bezahlt und, ich glaube, das ist angesichts der klimapolitischen Probleme, die wir haben, genau der richtige Weg. Was bezahlt der Bürger dafür? Ca. 2,3 Prozent vom Strompreis sind die Ausgaben des Bürgers für diesen Umbau. Ich glaube, das ist durchaus akzeptabel, noch dazu, wenn man weiß, dass allein die Durchleitungskosten 30 Prozent des Strompreises ausmachen, also die Kosten der Energiedurchleitung durch das Stromnetz, das auch bei der herkömmlichen Stromwirtschaft notwendig ist. Wenn man dann auch noch sieht, dass die Steinkohleförderung in Deutschland jährlich über 2 Mrd. vom Bund beträgt und das eben gerade aus Steuergeldern, dann muss man sagen, es sind andere Bereiche, und zwar die der konventionellen Energieerzeugung, die Bereiche, die die Klimaprobleme mit verursachen, wesentlich stärker gefördert, als die erneuerbaren Energien.
Meine Damen und Herren, wo liegt nun das besondere Thüringer Problem? Wir hatten im Jahr 2003, Ende des Jahres 2003, sage und schreibe 392 Windkraftanlagen in Thüringen. Das sind 10 Prozent der Anlagen, die in Niedersachsen stehen, und das sind immer noch ein Viertel oder ein Fünftel dessen, was in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, also auch in Binnenländern, steht.
Aber, meine Damen und Herren, obwohl wir so wenig Windkraftanlagen haben, haben wir rund 1.000 Arbeitsplätze im Bereich des produzierenden Gewerbes...
Herr Krauße, ich sage mal im Bereich des produzierenden Gewerbes, in der Planung und Entwicklung und im Service und bei der Pflege von Windkraftanlagen, die drei Bereiche muss man schon zusammenrechnen.
Diesen Arbeitsplätzen droht mit dem, was Sie hier bundesweit ändern wollen, Herr Krauße, das Aus.
Die Verschärfung des Ausschlusses windschwacher Standorte, die Sie in Ihrem Antrag fordern, bedeutet das Ende der meisten Planungen. Die Begründung, die hier die CDUFraktion angibt, die finde ich schon außergewöhnlich.
Meine Damen und Herren, dass Sie hier schreiben, dass eine ausschließliche Gewinnerzielungsabsicht der Investoren vorliegt, also so etwas haben wir noch nicht mal mehr im PDS-Programm stehen, dass wir das einem Unternehmer vorwerfen.
Dass ein Unternehmen Gewinne erzielen will, damit haben wir uns abgefunden. Uns wird immer vorgeworfen, wir wären in diesem Land noch nicht angekommen, vielleicht sollten Sie mal über sich nachdenken.
Meine Damen und Herren, Thüringen hat bereits jetzt kaum noch gute Standorte,
die für die Windkraft zur Verfügung stehen. Eben gerade diese windhöffigen Standorte, Herr Krauße, wo Sie sagen, dort sollten Windkraftanlagen entstehen, weil sie sich dort rechnen, die sind in Thüringen zum größten Teil ausgeschlossen worden. Wodurch? Durch die Naturparkverord
nung "Thüringer Wald". Das einzige, was dort an naturschutzfachlichen Dingen drinsteht, ist eben, dass das Errichten von Windkraftanlagen im Naturpark "Thüringer Wald" verboten ist.
Meine Damen und Herren, das macht sicherlich in den Bereichen Sinn, wo für den Tourismus solche Windkraftanlagen einfach nicht angebracht sind. Aber wir haben auch andere Bereiche im Thüringer Wald, in denen das Landschaftsbild schon massiv Schaden genommen hat. Schaden durch Dinge, die Ihr Schönheitsempfinden scheinbar nicht berühren, wie z.B. Autobahnbrücken, Sendemasten, Hochspannungsmasten, Steinbrüche. In diesen Bereichen könnte man von mir aus problemlos Windkraftanlagen errichten und das auch im Thüringer Wald.
Mal gar nicht davon zu sprechen, dass Ihnen ja sogar noch eingefallen ist, da eine Müllverbrennungsanlage reinzubauen, die sicherlich auch das Landschaftsbild wesentlich verbessern wird.
Meine Damen und Herren, sicherlich haben Bürger Probleme mit Windkraftanlagen, vor allem wenn diese ursprünglich auch falsch konzipiert wurden, zu nahe an Wohnorte rangebaut worden sind, so dass es dort zu Lärmbelästigungen und zu Schattenwurf kommt. So etwas darf durch künftige Planung nicht passieren, aber deshalb darf man nicht den weiteren Bau von Windkraftanlagen generell infrage stellen. Wir müssen dem Klimaschutz Rechnung tragen, denn sonst, meine Damen und Herren, kommt es noch zu ganz anderen Landschaftsbildern. Einen Teil davon kann man sich jetzt schon am Rande des Thüringer Waldes ansehen.
Gerade durch die extreme Trockenheit im letzten Sommer hat es zu einer immensen Schädigung des Thüringer Waldes geführt. Und wenn man sich die roten Wipfel von vielen Fichten anschaut, geschädigt durch den Borkenkäfer, gegen den die Bäume keine Abwehrmöglichkeiten hatten, weil es eben im letzten Sommer so gut wie nicht geregnet hat, dann erahnt man, wohin ein Klimawandel in dem befürchteten Ausmaß führen kann. Deshalb bitte ich Sie, lassen Sie uns Maßnahmen dagegen ergreifen, lassen Sie uns unser Energiesystem umbauen, damit wir hier dagegen steuern.
Wer entgegengesetzt handelt, der wird wie einst Don Quichotte, ein Edler aus einem Dorf von Lamancha, an dessen Namen sich noch nicht einmal der Cervantes erinnern konnte, Schiffbruch erleiden. Als dieser "Ritter von der traurigen Gestalt", wie er auch genannt wird, Windmühlen - die damalige Form der Windkraftanlagen - auf einem Feld stehen sah, sagte er zu seinem Knappen, ganz wie heute eine Landtagsfraktion hier, Folgendes: "Das Glück führt unsere Sache besser, als wir es nur
wünschen können, denn siehe, Freund Sancho, dort zeigen sich dreißig oder noch mehr ungeheure Riesen, mit denen ich eine Schlacht zu halten gesonnen bin und ihnen allen das Leben zu nehmen. Mit der Beute von ihnen wollen wir den Anfang unseres Reichtums machen, denn dies ist ein trefflicher Krieg und selbst ein Gottesdienst, diese Brut vom Angesicht der Erde zu vertilgen." Aber, meine Damen und Herren, wie ging es aus? Das wissen wir auch. Der Ritter galoppierte also: "wohl von seinem Schilde bedeckt, in der rechten die Lanze, sprengte er mit dem Rosinante mit vollem Galopp auf die vorderste Windmühle los und gab ihr einen Lanzenstich in den Flügel, den der Wind so heftig herumdrehte, dass die Lanze in Stücke sprang, Pferd und Reiter aber eine große Strecke über das Feld weggeschleudert wurden."
Meine Damen und Herren, denken Sie daran, stimmen Sie Ihrem Antrag nicht zu, damit Ihnen dieses Schicksal erspart bleiben möge. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Zwei Sätze muss ich nach den Bemerkungen noch sagen.
Ja, aber so lange wollen wir es ja nicht treiben, nicht dass es dem einen oder anderen noch langweilig werden sollte, obwohl die Gefahr bei der Debatte im Moment ja nicht besteht. Herr Staatssekretär, auf Ihre Frage des Fischfangs will ich mal nicht eingehen; Windkraftanlagen erzeugen Wechselstrom und mit Wechselstrom darf man keine Fische fangen, mal abgesehen davon, elektrisch geht das im Meer sowieso nicht.
Mit den Off-shore-Windkraftanlagen habe ich auch ein paar kleine Probleme, aber auch wieder aus naturschutzfachlicher Sicht.
Was ich sagen wollte, ist noch einmal eine kurze Bemerkung zu dieser Frage, Strom kann man nicht in die Tasche packen, was Sie hier eben gesagt haben.
Der Gedanke bei dieser dezentralen Energiewirtschaft,
auch in Bezug auf Windkraftanlagen, ist ja der Grundgedanke der Wasserstoffwirtschaft gewesen und für diese Wasserstoffwirtschaft laufen ja im Moment massive Vorbereitungen. Ich meine, wir haben in Thüringen auch schon einige Brennstoffzellen stehen, z.B. in Bad Berka im Klinikum, die eben die Vorbereitung auf diese Wasserstoffwirtschaft sind. Was im Moment noch nicht so gelaufen ist, was noch nicht so richtig funktioniert hat, ist, den Wasserstoff auf eine günstige Art und Weise über längere Zeit zu speichern. Aber sobald das Problem erledigt ist, dann ist die Technik heutzutage vollständig vorhanden, um mit Hilfe von Elektrolyse und mit Hilfe eines Speichers den Wasserstoff an einer Windkraftanlage zu erzeugen und dann anschließend in einer entsprechenden weiteren Anlage zu verwenden, ob das jetzt ein Generator ist oder eine Brennstoffzelle.
Bitte? Wie gesagt, die technischen Voraussetzungen dafür existieren zum größten Teil.
Ich denke, in diese Richtung wird es gehen. Außerdem, ein Energiemix, dezentral angesiedelt, führt natürlich auch dazu, dass andere Energiearten im Bereich der regenerativen Energie gerade zum Windstrom die Pufferwirkung
liefern können. Hier denke ich an Biogas und Ähnliches, wo ich auch genau wie bei dem Gas- und Dampfkraftwerk sehr schnell Energie ans Netz liefern kann. Dazu braucht man natürlich auch die entsprechende Intelligenz, entsprechende Computerprogramme, die den Einsatz dieser regenerativen Energien abstimmen. Damit lässt sich eine regenerative dezentrale Energiewirtschaft leisten. Ich denke, das ist ein Traum, der sicherlich nicht in allzu weiter Zeit zukunftsfähig sein wird. Damit kommen wir auch davon weg, dass wir diese großen Hochspannungsmasten und diese über weite Entfernungen notwendigen Transporte leisten müssen. Danke schön.
Herr Minister, Sie sagten ja gerade, die 3 Mio. ( desmittel werden nach der jetzigen Planung aus der Agrarinvestitionsförderung herausgenommen. Mich würde interessieren, wie stark verringert sich dann die Agrarinvestitionsförderung insgesamt, denn da gibt es doch noch eine Kofinanzierung mit Bundesmitteln.
Herr Minister, wenn es so eintritt, dass die 3 Mio.
Wenn es so eintritt, dass es im vollen Umfang aus der Agrarinvestitionsförderung herausgenommen werden müsste, um wie viel Millionen Euro würde sich da die Agrarinvestitionsförderung insgesamt verringern?
Anlagenkonzeption einer Ablagerungs-, Sortier- und Recyclinganlage in Altenburg
Nach Angaben der "Osterländer Volkszeitung" vom 11. Februar 2004 hat am 1. März dieses Jahres die Fa. Euro-Business GmbH und Co. KG als Betreiber einer Abfallverwertungsanlage den Betrieb aufgenommen. Der Presseinformation war allerdings zu entnehmen, dass erheblich mehr Abfallmengen, insbesondere Reifen, auf dem Betriebsgelände lagern würden als ursprünglich im Konzept vorgesehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Haben bei Betriebsaufnahme die abgelagerten Abfallmengen die genehmigten überschritten?
2. Welche Mengen welcher Abfallart lagern derzeit auf dem Gelände?
3. Welche Mengen welcher Abfallfraktion werden voraussichtlich monatlich verwertet und vermarktet?
4. Inwieweit ist der genannte Betrieb im turnusmäßigen Kontrollplan für Sortier- und Recyclinganlagen enthalten, den die Landesregierung nach eigenen Angaben veranlasste (siehe Antwort der Landesregierung auf die Klei- ne Anfrage des Abgeordneten Kummer in Drucksache 3/3781)?
Herr Minister, Sie hatten gesagt, dass die Genehmigung noch gar nicht wirksam geworden ist. Nachdem es diese Vorfälle gegeben hat, kann da die Genehmigung überhaupt noch wirksam werden und wenn ja, unter welchen Umständen?
Dann frage ich natürlich nach. Herr Minister, ist denn vorgesehen, dass aufgrund der Verstöße strafrechtliche Maßnahmen gegen den Betreiber eingeleitet werden?
Herr Minister, ich habe gehört, die Verpachtung an den NABU soll wohl schon erfolgt sein, zumindest die Unterschrift unter den entsprechenden Pachtvertrag. Mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Verpachtung an einen Verband öffentlichen Rechts erfolgt.
Herr Minister, als Nachfrage oder auch Klarstellung: Es kann ja in Thüringen nicht jeder eine fischereiliche Bewirtschaftung, die ja trotzdem auch im neuen Vertrag mit vorgesehen ist, durchführen. Deshalb wäre da für mich jetzt die Frage, inwieweit der NABU berechtigt ist, eine fischereiliche Bewirtschaftung eines Fischereigewässers durchzuführen.
Laut einer Pressemitteilung der Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, vom 26. Februar 2004 haben Regierungsvertreter aller ostdeutschen Bundesländer ohne Widerspruch die Ankündigung zur Kenntnis genommen, zwecks abschließender Klärung von Rechtsfragen die Große Kammer des Gerichtshofes anrufen zu wollen. Damit möchte der Bund innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bis zum 21. April 2004 Rechtsmittel gegen das oben genannte Urteil einlegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen des Bundes und ist beabsichtigt, die Bundesjustizministerin doch noch zu einem Verzicht auf Rechtsmittel zu bewegen?
2. Wie wird seitens der Landesregierung das Zustandekommen eines bundeseinheitlichen Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungsgesetzes unterstützt?
3. Welche Schritte können seitens des Freistaats Thüringen noch eingeleitet werden, um die entschädigungslos enteigneten Grundstückseigentümer zu ihrem Recht kommen zu lassen?
4. Plant die Landesregierung bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtskraft des Urteils einen Stopp des Verkaufs an Grundstücken, die aufgrund des Bodenreformabwicklungsgesetzes in Landeseigentum übergegangen sind?
Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache.
Übergangslösung im Maßregelvollzug Hildburghausen
Ein wesentliches Argument der Landesregierung für den Verkauf der Landesnervenklinik Hildburghausen war die Aussage, dass das Land nicht in der Lage wäre, die dringend notwendige Erweiterung des Maßregelvollzugs zu finanzieren. Die Rhön-Kliniken Bad Neustadt verpflichteten sich mit Erwerb der Landesnervenklinik, die notwendige Erweiterung des Maßregelvollzugs sicherzustellen. Inzwischen wurde bekannt, dass aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Erweiterung des Maßregelvollzugs eine Container-Übergangslösung geschaffen werden soll. Dafür kämen Standorte außerhalb des Klinikgeländes in Hildburghausen sowie in Eisfeld in Betracht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Verpflichtungen gingen die RhönKliniken vertraglich beim Erwerb der Landesnervenklinik Hildburghausen in Bezug auf die Erweiterung des Maßregelvollzugs ein?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erweiterung des Maßregelvollzugs anhand des Bedarfs und der Landesvorgaben abgeschlossen sein?
3. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Gründe für die Verzögerungen bei der Erweiterung des Maßregelvollzugs?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Variante einer Container-Übergangslösung vor allem unter den Gesichtspunkten der Sicherheit, der Patientenversorgung und der Mehrkosten?
Herr Minister, gerade in der Bevölkerung in Eisfeld ist die Frage der Sicherheit von solchen Containeranlagen und die Sicherheit der Transporte der Kranken in die Landesnervenklinik Hildburghausen über eine doch relativ weite Strecke sehr umfangreich diskutiert worden. Sie sind eben auf diese Frage nicht eingegangen. Vielleicht könnten Sie
hierzu noch etwas sagen.
Herr Minister, ich würde trotzdem deshalb mal bitten von Ihnen zu erfahren, wie Sie die Sicherheit dieser Dinge für den Fall, dass eine solche Anlage etwas weiter von der Klinik entfernt aufgestellt werden sollte, bewerten.
Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, zuerst vielen Dank für Ihren Bericht. Ich denke, Sie haben die Probleme hier ganz gut dargestellt, die uns erwarten. Eines wurde deutlich, für unsere Landwirtschaftsbetriebe geht es um die Wurst, denn Fakt ist eines: Durch die Umstellung der Landwirtschaftsförderung mit Hilfe der Agrarreform der Europäischen Union kommt es dazu, dass die Fördermittel in Zukunft auf der einen Seite nicht mehr produktbezogen ausgereicht werden, auf der anderen Seite aber auch immer weniger werden. Für die Landwirte bedeutet das, sie müssen sich auf eine mehr marktorientierte Produktion umstellen, was sicherlich von den meisten Landwirten begrüßt wird, denn ein Landwirt ist nun mal jemand, der sich als Wirtschaftler versteht und der auch mit seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung anders agieren möchte, als er das bisher konnte.
Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass der Landwirt und dass landwirtschaftliche Betriebe in Zukunft ein wesentlich niedrigeres Verdienstniveau erhalten werden. Wenn man mal davon ausgeht, dass Landwirte generell schon zu den Geringverdienern in dieser Gesellschaft gehören, weiß man, welche Folgen das mit sich bringen wird. Zurzeit liegen die landwirtschaftlichen Löhne im Durchschnitt etwa in dem Bereich, wo das Arbeitslosengeld liegt.
Meine Damen und Herren, es geht aber auch um die Thüringer Wurst.
Gestern war ja ein Tag auf der größten Thüringer Verbrauchermesse der Wurst gewidmet. Dort wurde unter anderem auch die Anerkennung der Thüringer Bratwurst als Markenzeichen gefeiert. Wir werden ja in diesem Jahr auch 600 Jahre Thüringer Bratwurst noch würdig feiern. Auch im Thüringer Qualitätssiegel geht es um die Wurst unter anderem. Fakt ist bei all diesem, dass in der Thüringer Wurst über 50 Prozent Fleisch aus Thüringen sein muss. Wenn man sich diese Agrarreform ansieht, die nicht mehr an die Produktion unter anderem von Fleisch gebunden ist und wenn man weiß, dass von den in Thüringen geschlachteten Schweinen nur ca. 50 Prozent aus Thüringen stammen und auch bei den in Thüringen geschlachteten Rindern lange nicht mehr alle aus Thüringen kommen, dann muss man sich natürlich fragen: Wird denn in Zukunft noch genügend Fleisch für Thüringer Wurst zur Verfügung stehen oder wird die Bratwurst, die in Thüringen produziert wird, dann nur noch Bratwurst nach Thüringer Art genannt werden dürfen, weil nicht mehr 50 Prozent Schweinefleisch aus Thüringen drin ist? Fakt ist, die Tierproduktion ist ein arbeitsintensiver Bereich der Landwirtschaft und die gestiegenen Kosten, sicherlich auch gerade für Arbeitskräfte, haben dazu geführt, dass der Tierbestand seit der Wende drastisch zurückgegangen ist. Wir haben heute einen Tierbestand, der etwa ein Viertel dessen ist, was wir in den alten Bundesländern an Tierbestand haben, lange unter dem, was pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche als ökologisch verträglich betrachtet wird. Die Reform, wie sie uns vorliegt, enthält nun mal keine Anreize für den Erhalt der Tierproduktion, so dass also die Gefahr weiterer Einbrüche in diesem Bereich zu sehen ist. Wie soll denn ein landwirtschaftlicher Unternehmer, dessen Einkommen deutlich zurückgeht, sich entscheiden? Er muss ja Kosten sparen und wird das sicherlich häufig zulasten teurer Produktionsbereiche, also der Tierproduktion, tun.
Aber nun noch ein paar Einlassungen zu den einzelnen Teilen der Reform - zuerst zur Entkopplung: Diese, das wurde bereits erklärt, bedeutet, dass Acker- und Tierprämien wegfallen und Betriebe ab 2005 eine Betriebsprämie auf der Basis der Jahre 2000 bis 2002 erhalten, die dann später in eine Flächenprämie umgewandelt werden
soll. Die Prämien, die gezahlt werden, sind an die Fläche gebunden. Das bedeutet natürlich für diejenigen, die keine Fläche haben, ein Problem. Hier denke ich zuallererst an die Wanderschäfer, die oft keine Pachtverträge haben, gerade auf Truppenübungsplätzen und in anderen Bereichen ihre Schafe einsetzen, um die notwendige Beweidung, um das notwendige Kurzhalten des Grases zu gewährleisten, die aber keinen Anspruch haben sollen auf eine entsprechende Flächenprämie, weil sie ja keine Flächen haben. Es steht zwar, wenn man sich das Gesetz und die entsprechenden Papiere ansieht, die dazu herausgekommen sind, drin, dass es dort eine Sonderregelung geben soll, aber wie die konkret aussieht - ich weiß es nicht. Ich habe es bis jetzt auch nicht gehört. Fakt ist eines, unsere Schafzucht, unsere Schäfer können nicht von dem leben, was sie erlösen. Das können sie schon lange nicht mehr. Wenn wir nicht dafür sorgen, dass es zu einer Unterstützung kommt, werden einige Betriebe in existenzielle Probleme geraten.
Das andere Problem ist, dass die Prämien dann in Zukunft auch nicht an Arbeitsplätze gebunden sein werden oder an die Tierhaltung. Das Mähen von Grünland - der Minister sprach vorhin von einmal mulchen im Jahr - reicht aus, um diese Prämien zu erhalten. Wenn ich jetzt als Unternehmer an die ganze Geschichte herangehe, der dann sieht, gut, ich bekomme nachher eine Flächenprämie von 300 ! Hektar und mulchen kostet z.B. 50 ! 2" während aber eine Tierproduktion auf der Fläche von den Kosten her stärker ins Gewicht fällt, dann wird sich der Unternehmer für das Mulchen entscheiden müssen, weil er sehen muss, dass er seinen unternehmerischen Gewinn optimiert, was dann bedeutet, dass wir von der EU geförderte Landschaftspflege in Thüringen betreiben und keine Landwirtschaft mehr. Ich glaube, das kann es nicht sein.
Das besondere Problem Milchproduktion ist schon angesprochen worden. Bis jetzt gibt es noch keine richtigen Lösungen. Von langen Übergangsfristen, die notwendig sind, wurde gesprochen. Es wurde auch davon gesprochen, dass eine dauerhafte Betriebsprämie der sinnvollste Weg wäre. Dem stimme ich zu. Ich muss aber auch dazu sagen, eine dauerhafte Betriebsprämie mit der Anforderung, dass auch eine entsprechende Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird. Denn anders kann ich nicht verhindern, dass Landwirte ihre Milchproduktion einstellen und nur die Betriebsprämie beziehen. Ich glaube, auch dem muss vorgebeugt werden.
Nun noch ein paar Bemerkungen zu Cross Compliance: Es ist ja ein schwieriges Wort, es bedeutet, dass die Prämienzahlungen an die Einhaltung von 18 Vorschriften und Richtlinien der EU gebunden sind, hauptsächlich eingeführt, um eine entsprechende ökologische Verbesserung in der Landwirtschaft hervorzurufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt das zu Kürzungen bis hin zur Streichung der gesamten Prämie. Umfangreiche Kontrollen
sind dazu vorgesehen. Auf den hohen Aufwand, der auf die Verwaltung in diesem Bereich zukommt, ist der Minister eingegangen. Natürlich führt es auch zu einem hohen Aufwand bei der Landwirtschaft, die Buch führen muss und entsprechende Parameter zu beachten hat. Ich muss ehrlich sagen, wenn ich an die Jahrestagung der Thüringer Landwirtschaft vor zwei Wochen zurückdenke, das, was Peter Leich dort vorgetragen hat, war nicht gerade aufbauend. Viele Landwirte haben in diesem Raum sicherlich gedacht, da ist es vielleicht am besten, du nimmst in Zukunft gar keine Prämien mehr in Anspruch, denn bei dem Aufwand, der erst mal davor steht, bevor ich Geld bekomme, kann dieser Aufwand manchmal noch größer sein als das, was man an Geld letzten Endes erhält.
Eine andere Frage bei Cross Compliance ist auch noch angesprochen worden: Was wird denn aus dem KULAP? Hier sind wir wieder bei der Frage, Herr Wunderlich, warum ich sage, wir sollten diesen Bericht an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen, denn wir müssen uns über solche Fragen verständigen. Wir müssen uns darüber verständigen, was können wir denn tun, damit das KULAP unseren Landwirten erhalten bleibt.
Diese Fragen sind auf der Grünen Woche ständig gestellt worden, diese Fragen sind auf der Jahrestagung der Thüringer Landwirtschaft gestellt worden. Wo man hinkommt, wo Landwirte sind, gibt es Fragen. Und auf diese Fragen braucht es Antworten. Die Landwirte wollen auch in den Diskussionsprozess mit einbezogen werden. Ich denke, der Landwirtschaftsausschuss sollte diese Aufgabe wahrnehmen.
Nun noch eine Bemerkung zur Modulation: Der Grundgedanke der Modulation ist ja, aus dem Bereich der direkten Förderung der landwirtschaftlichen Produktion die Fördermittel in die Entwicklung ländlicher Räume zu überführen. Dementsprechend werden Fördermittel im Bereich der ersten Säule, also der landwirtschaftlichen Produktion, nach einem Schema, in etwa 5 Prozent bis zum Jahre 2012 in jedem Jahr, abgebaut. Was bedeutet, dass bis zum Jahr 2012 ein Drittel der Prämien weggefallen sind. Das bedeutet, da die Landwirte etwa 50 Prozent ihres Einkommens aus Prämien erhalten, dass ein Sechstel des landwirtschaftlichen Einkommens bis zum Jahr 2012 wegfällt. Das können die landwirtschaftlichen Betriebe vielleicht kompensieren über höhere Marktpreise, das wurde heute angesprochen. Aber, meine Damen und Herren, da bin ich skeptisch. Denn mit welchem Markt haben wir es denn zu tun? Es ist ein europaweiter Markt, mindestens, wenn nicht sogar ein Weltmarkt in vielen Bereichen. Und dass andere Länder anders handeln bei der Umsetzung der Agrarreform, ist bereits gesagt worden. Dass wir in den osteuropäischen Ländern auch mit anderen Kostenstruk
turen zu tun haben, das wissen wir auch. Und dass wir gerade aus dem Rest der Welt Produkte sehr billig nach Europa reinbekommen und die Auflagen dafür, gerade was die ökologische Produktion dieser Produkte angeht oder was die Berücksichtigung des Verbraucherschutzes bei der Herstellung dieser Produkte angeht, durchaus nicht den Anforderungen entsprechen, die an unsere heimischen Produkte gerichtet sind, das wissen wir auch. Dementsprechend können diese Produkte billiger produziert werden.
Ich glaube, es ist auch notwendig uns dafür einzusetzen, dass wenigstens diese grundlegenden Anforderungen an einzuführende Produkte gestellt werden. Auch hierzu muss ein Beitrag geleistet werden, damit ein Markt für unsere Landwirte überhaupt vernünftig zu bedienen ist, damit sie hier in Zukunft höhere Preise erlösen können, sonst wird das nichts.
Das nächste Problem oder die nächste Möglichkeit zur Kompensation von weggefallenem Einkommen wäre ein weiteres Verzögern von Investitionen. Jedoch haben wir da in Thüringen schon einen großen Rückstand. Diese Agrarreform verlangt natürlich, wenn ich mich marktorientierter verhalten soll, dass ich eigentlich mehr investieren muss als landwirtschaftlicher Betrieb, um diesen Defiziten entgegenzugehen, um neue Produktionsrichtungen zu eröffnen, wo ich vielleicht in Zukunft besser Geld verdienen kann. Das heißt also, auch dieser Bereich fällt weg, um Einkommensausfälle auszubügeln, so dass also wirklich nur noch übrig bleibt: Aufgabe von Produktionsrichtungen, die nach der Umsetzung der Agrarreform defizitär sind, was dann dazu führt, dass wir Arbeitsplätze verlieren, und das hat im ländlichen Raum verheerende Folgen. Hier sind die Arbeitsplätze sowieso schon dünn gestreut. Deshalb, denke ich, müssen wir uns dafür einsetzen, müssen wir dafür kämpfen, dass jeder Arbeitsplatz, der in der Landwirtschaft vorhanden ist, soweit wie möglich erhalten bleibt, damit wir hier einen positiven Effekt erhalten, damit Leute in unseren Dörfern wohnen bleiben, damit auch der Wegzug aus den Dörfern verhindert wird.
Meine Damen und Herren, jetzt noch ein paar Worte zum CDU-Antrag: Herr Wunderlich, wir haben einen solchen Antrag mit Absicht nicht gestellt. Denn ich erinnere mich noch sehr deutlich daran, wie mit ähnlichen Anträgen von unserer Fraktion in den letzten Jahren umgegangen wurde. Da wurde eben gesagt, die Landesregierung macht das sowieso schon alles, dazu brauchen Sie uns nicht aufzufordern, deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Der Minister hat vorgetragen, was gegenwärtig der Stand ist, wofür sich die Landesregierung eingesetzt hat. Vieles davon findet sich in dem Antrag wieder. Wir werden den Antrag nicht ablehnen, wir werden ihm auch zustimmen und auch die Änderungen, die es gegeben hat, die nun inhaltlich keine größere Aussage sind, können wir mittragen. Deshalb möchte ich auch noch mal darauf verweisen, weil das hier vorhin so rüberkam, eine Mehrheit des Parlaments hätte
diese Position. Man kann schon sagen, dass das Parlament einheitlich die Position vertritt, dass die Thüringer Landwirtschaft erhalten bleiben muss, gestärkt werden muss und dass die notwendigen Maßnahmen dafür durchgeführt werden müssen. Aber ich komme eben noch mal darauf: Viele Probleme sind in dieser Diskussion deutlich geworden. Die Landwirte haben viele Probleme. Es ist dringend nötig, dass wir uns weiterhin inhaltlich damit beschäftigen. Fakt ist eines: Wenn wir das der nächsten Legislaturperiode überlassen wollen, ehe die sich konstituiert hat, ehe dort der Landwirtschaftsausschuss das erste Mal zusammentreten wird, sind die Beschlüsse zur Umsetzung der Agrarreform in nationales Recht schon lange gefasst. Ehe dort dieser Landwirtschaftsausschuss richtig arbeiten kann, wird die Frage schon ganz konkret bestanden haben, was ist denn nun aus diesem KULAP geworden, was ist aus den Thüringer Maßnahmen für die Landwirtschaft geworden. Deshalb brauchen wir die weitere inhaltliche Arbeit. Es ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Wir haben ja noch Sitzungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Warum sollen wir die nicht nutzen, um diese Probleme hier zu diskutieren. Ich fordere Sie dazu nachdrücklich auf.
Wir sollten klären, welche Aufgaben es konkret gibt, wie wir den Landwirten helfen können, und wir sollten auch dafür sorgen, dass eine entsprechende Information in dieser Branche erfolgt. Deshalb stelle ich hier den Antrag im Namen meiner Fraktion, dass wir diese Fragen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fortberaten sollen, dass der Bericht also dorthin überwiesen wird. Vielen Dank.
Sandsteinabbau am Seeberg in Gotha
Der Seeberg in Gotha ist als Naturschutzgebiet anerkannt und für die Bewohner von und um Gotha ein äußerst beliebtes Ausflugs- und Wandergebiet, nicht zuletzt wegen seiner außerordentlichen und größtenteils geschützten Pflanzen. Gleichzeitig besteht der Seeberg aus dem sehr gefragten Rhätsandstein, der in der Vergangenheit als Baustoff für Exklusivbauten verwendet wurde.
Seit Anfang der 90er-Jahre wird wieder verstärkt Sandstein abgebaut, vorwiegend durch die Firma Traco Travertinwerke GmbH mit Sitz in Bad Langensalza. Der Abbau ist begrenzt und nur mit jeweils aktualisierten Zulassungen möglich. In den Zulassungsbescheiden 1997, 1999, 2001 und 2003 wurden eine Reihe von Auflagen als Nebenbestimmungen aufgenommen.
Im Zulassungsbescheid 2003 heißt es unter anderem: "vor Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der derzeitigen Trasse der Seebergstraße hat die Firma Traco dazu dem Thüringer Landesbergamt die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Günthersleben-Wechmar vorzulegen". Die Seebergstraße wurde auf dem Kamm abgetragen ohne aktuelle Erlaubnis der Gemeinde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der Zulassungsbedingungen verantwortlich und in welchem Maße erfolgt und erfolgte im Falle Sandsteinabbau Seeberg die Kontrolle der Festlegungen?
2. Warum wurde durch das Landesverwaltungsamt die Genehmigung für den weiteren Abbau erteilt, obwohl das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Günthersleben-Wechmar nicht hergestellt wurde?
3. Welche Maßnahmen hat bzw. gedenkt die Landesregierung einzuleiten gegen die Firma Traco wegen der bekannten Vertragsverletzung?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um künftigem Raubabbau des Seebergs entgegenzuwirken?
Frau Wildauer hat noch zwei Nachfragen:
1. Was können die Eigentümer des Seebergs tun, um möglichst schnell und dauerhaft wirksam ihre Eigentümerrechte durchzusetzen?
2. Nach Zeugenaussagen ist hier mitgeteilt worden, dass am 12. und 16. Januar an der Trasse Seebergstraße weiter gebaut worden wäre, obwohl im Dezember vom Landesbergamt ein Baustopp verhängt worden wäre. Könnte das die Landesregierung bestätigen?
Ich habe nur eine Bitte. Wenn die Landesregierung diese Erkenntnisse zuarbeiten könnte, wäre uns das sehr angenehm.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Wunderlich, erst ein paar kurze Hinweise zu Ihrer Rede. Erst einmal: Zu unserem Fraktionsvorsitzenden kann ich sagen, der kann schon selber essen und er hat mir vorhin erklärt, er hat sogar schon einmal Kormoran gegessen, also auch in dieser Hinsicht gibt es von der PDS durchaus Interessantes zu vermelden. Zur Ausweisung von touristischen Reitwegenetzen, wo Sie vorhin meine Presseerklärung zitiert haben.
Herr Wunderlich, das war wirklich ein Kraftakt für die Forstverwaltung, der lobenswert ist. Aber er wäre auch möglich gewesen ohne das Verbot des Reitens im Wald und das war immer unser Ansatz.
Nun zu dem Gesetz mit den vielen Namen, meine Damen und Herren, offiziell Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften. Bei mir auf dem Tisch lag die Mappe immer mit der Bezeichnung "Monstergesetz". Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe den Eindruck, nach diesem Modell könnte man in Zukunft noch viele Vereinfachungen herbeiführen. Wir haben ja heute schon gemerkt, von welchen Bereichen die Palette geht in der Debatte, von Reitwegenetz über Kennzeichen, von Fisch bis hin zum Wald, es ist also alles drin, was den Bereich Umwelt und Landwirtschaft irgendwo betrifft. Man könnte also in Zukunft ein Gesetz zur Thüringer Umwelt und Landwirtschaft machen und das mit 100 Artikeln ausstatten. Da hätten wir zumindest den Vorteil, wir könnten dann immer gleich jeden Artikel novellieren und ständig für eine Aktualisierung sorgen. Aber es hätte natürlich auch noch einen anderen Hintergrund, das ist auch noch einmal etwas, das ich hier deutlich ansprechen möchte. Die zur Anhörung Eingeladenen aus dem Bereich der Fischerei mussten z.B. vier Stunden warten, bis sie mit den für sie interessanten Tagesordnungspunkten dran waren. Sie haben sich bis dahin ja sehr viel zu Wald angehört, auch mit großer Ruhe und Gelassenheit. Aber das ist eben die Frage: Muss man so etwas Anzuhörenden antun und wie oft wer
den Anzuhörende dann noch kommen zu solchen Mammutberatungen? Also, meine Damen und Herren, im Ernst, ich möchte die Landesregierung hier noch einmal ganz deutlich auffordern, in Zukunft eine solche Aneinanderreihung von Gesetzen zu unterlassen. Wir sollten die Gesetze weiterhin einzeln und übersichtlich behandeln und da würden vielleicht auch diejenigen, die diesen Gesetzentwurf vorlegen, etwas weniger übersehen.
Meine Damen und Herren, der Schwerpunkt in der Beratung des Gesetzentwurfs, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden und war auch gleich in der Öffentlichkeit mit dem dritten Namen dieses Gesetzentwurfs verbunden, nämlich mit der Bezeichnung "Heckengesetz". Es war die Regelung, Waldränder ohne Ausgleichsmaßnahmen dort zurückzunehmen und zu roden, wo sie in den letzten vierzig Jahren in Äcker und Wiesen hineingewachsen sind. Was sich für uns in der Anhörung und in der Debatte nicht erschloss, war der Grund für die Regelung. Denn Fakt ist eins, sie hilft den Landwirten nicht, die vielleicht ursprünglich annahmen, dass die Katasterflächen stimmten, die sie gepachtet haben, und deshalb danach auch die Fördermittel beantragten und anschließend von der EU wegen der zu groß angegebenen bewirtschafteten Flächen gerügt wurden. Das Thema ist erledigt und die Strafen, die hier gezahlt werden müssen, müssen gezahlt werden. Es gibt auch nicht das Problem, dass landwirtschaftliche Fläche fehlt. Wenn ich mir ansehe, was wir hier in Thüringen an Stilllegungsflächen haben, das ist ein wesentlich größerer Teil als die Hektarzahl, um die es hier mit den herausgewachsenen Waldrändern geht. Diese Regelung ist auch nicht von Wiedereinrichtern eingefordert worden, die vielleicht Flächen wieder herausgenommen haben, um damit ihren Betrieb zu gründen, und dann gesagt hätten, es ist ja nur noch die Hälfte der Fläche da gewesen. Wenn es hier im Vorfeld Klagen gegeben hätte, hätte ich ja den Sinn dieser Regelung noch irgendwo verstanden. Diese Regelung hätte - und da, Frau Dr. Klaus, habe ich einen kleinen Dissens zu Ihnen - nicht den Bodeneigentümer Geld gekostet, sondern sie hätte die betroffenen Landwirte Geld gekostet. Von denen hätte nämlich dann der Flächeneigentümer verlangt, dass sie die Rodungen durchführen. Das wäre für die Landwirtschaftsbetriebe zum Teil zu einer erheblichen Belastung gekommen. Gut, dass diese Regelung vom Tisch ist.
Es gibt aber noch einen Änderungsantrag von uns zum Waldgesetz aus relativ aktuellem Anlass. Die PDS-Fraktion, da werden Sie sich sicherlich noch daran erinnern können, lehnt es ab, zur Finanzierung der gütlichen Einigung mit dem Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach landesweit für rund 11 Mio. ! " # häuser waren ja auch noch mit dabei - zu verkaufen, weil das für uns dem Stopfen von Haushaltslöchern gleichkam. Denn jetzt soll über Waldverkauf möglich gemacht werden, dass das Geld für Prinzessin Leonie zusammenkommt. Es hätte aber auch aus jedem anderen Haushalt finanziert werden können und so erfüllt es eben diese Option, dass hier
Haushaltslöcher gestopft werden, weil Thüringen einfach das Geld nicht anders aufbringen konnte.
Meine Damen und Herren, wenn ich diese Geschichte betrachte, da, muss ich sagen, ist der nächste Zugriff zum Landeswald, um Geld einzutreiben, sicherlich nicht fern. Es gibt genügend gute andere wichtige Gründe, wo Thüringen investieren muss, ob das in Hochschulen oder in Schulen ist, wo man sagen könnte, hier wäre auch Geld sehr nötig. Mit diesen Gründen könnte man sicherlich genauso gut auch wieder den Verkauf von Landeswald betreiben. Das ist nicht das Anliegen von allen Abgeordneten hier im Haus und deshalb haben wir versucht, mit unserem Änderungsantrag diese watteweichen Formulierungen, die im Gesetz stehen, durch kräftigere Formulierungen zu ersetzen. In § 31 Abs. 4 steht zurzeit: "einer Verringerung der Waldfläche ist entgegenzuwirken". Wollen wir das Verbot der Verringerung! In § 32 hier muss ich noch dazu sagen, ist uns ein kleiner Lapsus unterlaufen, wir haben "§ 34" stehen, es ist also § 32. Die ursprüngliche Regelung war hier: Einnahmen aus Veräußerungen von Forstbetriebsvermögen sollen grundsätzlich zur Verbesserung und zum Erhalt des Forstbetriebes verwendet werden. Das haben wir geändert in "müssen", diese Einnahmen müssen zum Erhalt und zur Verbesserung des Forstbetriebes verwendet werden. Auch das "grundsätzlich" muss hier weg, denn es wurde uns erklärt, grundsätzlich bedeutet immer, dass es auch Ausnahmen geben kann. Die darf es unserer Ansicht nach nicht geben. Wir müssen den Landeswald als einen ganz besonderen Reichtum Thüringens langfristig erhalten, damit er seinen Aufgaben für Natur und Erholung, die eben auch im Unterschied zum Privatwald besonders hervorzuheben sind, erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, nun zum nächsten Gesetz, das mit diesem Gesetzespaket behandelt wurde, zum Jagdgesetz. Hier hatten wir eine andere Auffassung zur Häufigkeit von Abschussmeldungen von Wild. Gemeinsam mit dem Jagdverband wollten wir es bei der bisherigen 6-Tage-Frist belassen. Die neue Regelung ist vierteljährlich. Sie spart Verwaltungsaufwand - das ist richtig -, aber sie ermöglicht es auch, dass der Überblick über die Erfüllung des Hegeauftrages verloren geht. Hier haben wir Sorgen. Ein Ausweg können Wildursprungszeichen sein, die im Staatswald bereits angewendet werden. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, dann sollten wir aber auch schnellstmöglich dafür sorgen, dass diese Wildursprungszeichen im Privat- und Körperschaftswald festgeschrieben werden.
Noch etwas zum Jagdgesetz: Für uns war es unverständlich, warum der Graureiher hier geregelt wird. Die Graureiherverordnung, die ausgelaufen ist, hatte sich bewährt. Das ist sehr, sehr einhellig von vielen festgestellt worden. Wir hätten diese Graureiherverordnung nur wieder aktualisieren müssen, dann wäre die Geschichte auch gegessen gewesen. Ich glaube, es wäre die bessere, klarere Lösung des Ganzen gewesen. Damit konnten wir
uns leider nicht durchsetzen.
Herr Wunderlich, es ist manches unverständlich, was Sie tun. Zum Fischereigesetz: Das Fischereigesetz wurde von der Landesregierung aufgemacht, um die gute fachliche Praxis, die vom Bundesnaturschutzgesetz gefordert wird, einzuführen. Herr Wunderlich, ich muss es Ihnen noch mal sagen, der Bund hat im Fischereirecht keine Regelungskompetenz, weil es eine alleinige Landesaufgabe ist. Das heißt also, es ist an uns, die gute fachliche Praxis zu definieren, und nur an uns.
In der Anhörung ist die Einführung der guten fachlichen Praxis von allen begrüßt worden. Auch die Naturschutzverbände haben hier ihr Veto nicht eingelegt. Es gibt fachlich fundierte Vorarbeiten, die Länderreferenten sind sich einig, wie die gute fachliche Praxis aussehen soll, und in Hessen ist sie sogar schon in einer Verordnung und in einem Gesetz umgesetzt worden. Aber die Damen und Herren von der CDU sahen noch Diskussionsbedarf und beerdigten diese Einführung.
Meine Damen und Herren, damit bleiben aber die Probleme der Fischerei bestehen. Diese Probleme sind eine veraltete Fischereiverordnung. Bloß mal ein Beispiel, warum die veraltet ist. Darin gibt es z.B. noch ein Mindestmaß für einen amerikanischen Flusskrebs. Dieser amerikanische Flusskrebs als Überträger der Krebspest verhindert die Wiederansiedlung der Edelkrebsbestände, die wir jetzt aufgrund der verbesserten Gewässerqualität wieder einbringen könnten. So lange ich natürlich ein Mindestmaß in so einer Fischereiverordnung drin habe und nicht sage, die müssen komplett raus, so lange werde ich mit diesem Problem nicht fertig werden.
Herr Minister, ich glaube nicht, dass der Kormoran so sonderlich gerne Krebse frisst. Ich habe das bisher bei den Magenuntersuchungen nicht vernommen.
Ein nächstes Problem - das ist auch in der Anhörung vom Fischereiverband angesprochen worden - ist die Frage, dass fischereilich bewirtschaftete Gewässer und fischereilich bewirtschaftete Anlagen in Thüringen von jedem gepachtet werden können, der einen Angelschein hat. Hier wurde vom Fischereiverband die Einführung eines Fischereischeins B, wie er in anderen Bundesländern üblich ist, also eines Fischereischeins für Berufsfischer, verlangt. Vom Ministerium kam die Zusage, man wolle prüfen, wie
man dafür sorgt, dass die entsprechende Qualifizierung für die Pacht von solchen fischereilichen Anlagen auch vorhanden sein muss, bevor es zu einer Verpachtung kommt. Es ist ein konkretes Beispiel damals angesprochen worden, die Teichwirtschaft Haselbach.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis dieses Ansprechens liegt hier vor. Diese Teichwirtschaft, die bisher von einem Fischereibetrieb gepachtet worden war, wird in Zukunft vom Naturschutzbund gepachtet werden. Die Begründung dazu, die ist hanebüchen. Zum einen, diese Teichwirtschaft würde in einem FFH-Gebiet liegen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, FFH-Gebiet bedeutet Schutz dessen, was dort entstanden ist gerade durch die spezifische Nutzung. Die andere Begründung, die fand ich besonders putzig, ist, dass der Teichwirt durch das Ablassen des Teiches und die Auswinterung des Teiches dafür gesorgt hat, dass die Teichmuschelbestände im Teich geschädigt worden seien.
Meine Damen und Herren, was passiert denn mit einem Teich, wenn ich den nicht regelmäßig leer lasse? Da sammelt sich der Schlamm an bis oben hin und ich habe irgendwann ein Moor und dann sind durch den Sauerstoffmangel in diesem Gewässer alle Tiere darin ausgestorben. Das ist gute fachliche Praxis in der Fischerei, dass man gerade einen Teich vernünftig bewirtschaftet und wenn wir diese gute fachliche Praxis nicht schleunigst in Thüringen definieren, dann werden solche Dinge weiterhin passieren und werden den ganzen Berufsstand zu Schanden machen.
Herr Minister, von der Abwasserabgabe wollen wir heute noch nicht reden.
Eine nächste Frage, die im Gesetz besprochen wurde, war die Frage der Hegegemeinschaften. Herr Wunderlich ist auf die Differenz, die die PDS-Fraktion mit anderen dort hatte, auch schon eingegangen. Das, was wir jetzt haben, ist eine kosmetische Änderung. Das Gesetz erkennt jetzt an, was es schon seit Jahren gibt, nämlich, dass es Hegegemeinschaften gibt. Es wird keine Verordnung dazu geben und es gibt auch keine Pflicht, Hegegemeinschaften bis zum Jahr 2009 an den Thüringer Fließgewässern einzuführen, obwohl die Umsetzung der Maßnahmepläne der Wasserrahmenrichtlinie eine gewässerübergreifende Bewirtschaftung von Fließgewässern verlangt.
Meine Damen und Herren, hier hätten wir Verwaltungshandeln wirklich vereinfachen können. Im Moment ist es noch so, dass die unteren Fischereibehörden zwischen den Pächtern jedes einzelnen Gewässerabschnitts klarmachen müssen, wie das Gewässer übergreifend vernünftig bewirtschaftet wird. Oft sind die unteren Fischereibehörden dazu nicht in der Lage und es ist eine Menge Arbeit. Wenn ich nur noch wenige Hegegemeinschaften an einem Fließgewässer habe, wäre diese Arbeit wesentlich übersichtlicher und wir hätten hier ab dem Jahr 2009 auch sicher sein können, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade bei der Gewässerbewirtschaftung auch vernünftig geregelt wird.
Herr Wunderlich, es ist merkwürdig, dass ich mich immer wieder auf Hessen berufen muss. In Hessen ist die Hegegemeinschaft auch schon als Pflicht eingeführt. Komischerweise haben wir es im Jagdrecht auch als Pflicht. Es ist schon sehr merkwürdig und ich fand eigentlich die Frist bis 2009 sehr angemessen, um sich bis dahin auf freiwilliger Basis zu einigen. Wir hätten auch Zeit gehabt, eine entsprechende Verordnung vernünftig zu erarbeiten, um hier klarzustellen, wie das dann entsprechend geregelt werden soll und wie das Land für die ersparten Aufwendungen der öffentlichen Hand gerade durch diese vielen Absprachen diese Hegegemeinschaften fördern kann.
Ein nächster Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage des Schutzes heimischer Fische. Im Moment steht darin, die Fischereibehörden sind zuständig für den Schutz heimischer Fische vor Fisch fressenden Tieren. Wir hatten uns den Schutz vor natürlichen Feinden gewünscht. Das ist sicherlich für den oberflächlichen Betrachter ein sehr geringer Unterschied, aber ich möchte es hier noch mal anbringen. Fisch fressende Tiere, das ist etwas anderes als z.B. ein Virus. Wir wissen gerade auch aus Zeitungsmeldungen, aus aktuellen Problemen, dass wir es im Moment mit einigen Viren zu tun haben, die gerade durch viele Fischarten, die von fernen Ländern nach Deutschland, nach Thüringen kommen, hier eingeschleppt werden. Der Herpesvirus beim Koi ist ein Beispiel, der inzwischen dafür sorgt, dass, wenn ein mit diesem Virus infizierter Fisch in einen Teich eingesetzt wird, dort fast alles eingeht, nahezu hundertprozentig, was an Fischen drin ist, und ein Herpesvirus ist kein Fisch fressendes Tier. Wir müssen aber Maßnahmen ergreifen, um unsere heimischen Fischbestände auch vor solchen Fischseuchen zu schützen. Deshalb wäre "vor natürlichen Feinden" die angebrachtere Formulierung gewesen. Nun noch zu einer nächsten Regelung, die heute schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, die Schäden in Thüringen, die durch schwarze Vögel hervorgerufen werden. Sie spielten wieder eine Rolle, diesmal sogar von der CDU selbst beantragt. Meine Damen und Herren, ich kann dazu sagen, es ist gut, dass Vergrämung und Abschuss zum Schutz
heimischer Fische jetzt möglich sind. Ich wünschte mir hierbei nur eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Anglern und Naturschutzverbänden. Denn wir brauchen auch gerade die Naturschutzverbände, die uns darauf aufmerksam machen, dort, wo vielleicht keiner angelt, dass hier heimische Fische, vom Aussterben bedrohte Fischarten, in bestimmten Gewässerabschnitten vom Kormoran massiv bedroht sind.
Zu der ganzen Debatte, die es dabei gegeben hat, möchte ich noch einmal eins sagen: In einem normalen ökologischen Gleichgewicht wird sicherlich nie ein Räuber seine Beute ausrotten. In Gewässern, wie wir sie leider zurzeit noch haben in Thüringen, die begradigt sind, die kanalisiert sind, wo es wenig Versteckmöglichkeiten für Fische gibt, die in Abschnitte geteilt sind zwischen Wehren, da hat der Fisch keine Chance dem Kormoran zu entkommen und der Kormoran aufgrund des eingeschränkten Nahrungsspektrums, was er hat, gerade im Winter, wenn viele Gewässer zugefroren sind, macht diese Gewässer eben gründlich leer. Das haben Untersuchungen der Bauhaus-Universität bewiesen, die durch Befischung von Gewässern nach Kormoraneinfall festgestellt haben, dass sie zum Teil wirklich fischleer waren. Deshalb muss hier eingegriffen werden. Ich hätte mir jedoch eins gewünscht und das ist eben der andere Ansatz bei uns im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wunderlich, dass eine Grenze für diese Abschüsse eingeführt wird. Sicherlich ist das im Moment, was in Thüringen abgeschossen wird, sehr wenig und weniger als das, was genehmigt wurde, aber die Erfahrungen in Bayern haben gezeigt, es gibt 7.000 Vögel, die dort gezählt werden in jedem Jahr und es werden rund 7.000 im Winter abgeschossen. Das heißt also, es kann mit der neuen Verordnung durchaus eine wesentliche Steigerung der Abschusszahlen geben und dann muss man auch einen Moment schaffen, wo von den Behörden gesagt wird, halt, jetzt ist Schluss, jetzt sind genügend Kormorane abgeschossen worden. Wir wollen den Kormoran nicht ganz aus Thüringen vertreiben. Das ist auch nicht im Sinn der Angler und Fischer. Deshalb hatten wir uns hier diese Obergrenze gewünscht. Wir konnten sie nicht durchsetzen, dafür aber wenigstens einen Kompromiss bei der Meldepflicht, so dass jedes Vierteljahr gemeldet werden muss. Ich hoffe, dass dann die Behörden wachsam genug sind, um rechtzeitig Stopp zu sagen, wenn die Zahl der Kormorane, sagen wir mal, deutlich unter 500 sinken würde.
Vielleicht noch eine andere Geschichte, weil uns ein entsprechendes Papier zur Verfügung gestellt wurde, der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Graureiher und Kormoran von der Thüringer Landesanstalt für Waldund Forstwirtschaft in Gotha. Wir hatten ja viele Streitigkeiten gerade dazu, ob man Ausgleichgewässer für den Kormoran anbieten kann. In diesem Abschlussbericht ist eindeutig festgestellt, man kann auch Gewässer vorsehen für den Kormoran, in denen er entsprechend lebt, dann müssen die Fischer entschädigt werden. Es wäre also eine Geschichte, wo man durchaus darüber nach
denken könnte, gerade im Bereich der Saale-Talsperren, wo der Herr Posselt ja schon jetzt massiv von Kormoranen betroffen ist, ob man hier eine solche Lösung finden würde. Das wäre sicherlich eine Geschichte, um den Streit zwischen Naturschützern und Anglern auszuräumen. Darüber nachzudenken regt dieser Abschlussbericht an und ich denke, wir werden hier noch die eine oder die andere Diskussion haben.
Zum Schluss meiner Rede, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich mich noch einmal für die konstruktive Arbeit im Ausschuss bedanken. Da kann ich mich Herrn Wunderlich nur anschließen. Es ist vieles an Änderungsanträgen durchgegangen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist deutlich verändert worden. Es haben sich auch Änderungsanträge der Opposition, diesmal auch inhaltliche Änderungsanträge, wiedergefunden und ich wünschte mir, dass wir für die Zukunft eine solche Zusammenarbeit weiterhin pflegen könnten. Vielen Dank.
Landesmittel zur Beteiligung am Bund-Länder-Liquiditätshilfeprogramm für die Landwirtschaft.
Zur Liquiditätshilfe für die von der Trockenheit in diesem Sommer besonders betroffenen Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hatten Bundes- und Landesregierung 8,8 Mio. zugesagt. Während die Auszahlung der Bundesmittel zum großen Teil schon erfolgt sein soll, wurden die Landesmittel bisher noch nicht bereitgestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bis wann werden Landes- und Bundesmittel vollständig an die Landwirtschaftsunternehmen ausgezahlt sein?
3. Reicht die bereitgestellte Summe von 8,8 Mio. $ aus, um allen eingegangenen Anträgen auf Liquiditätshilfe zu entsprechen?
4. Wie verteilen sich die Mittel auf Zuschüsse und Zinshilfen?
Herr Staatssekretär, gab es auch Anträge, die abgelehnt wurden und mit welchem Volumen in etwa?
Herr Staatssekretär, die Antwort zu meiner ersten Nachfrage würde ich bitten, dass Sie diese nachreichen könnten.
Eine zweite Nachfrage. Sie hatten gesagt, die Mittel würden aus dem Einzelplan 09 genommen werden. Könnten Sie
wenigstens grob sagen, ob das aus dem Bereich Landwirtschaft oder aus dem Bereich Umwelt erfolgen soll. Wenn Sie es jetzt nicht sagen können, würde ich Sie ebenfalls um eine Nachreichung bitten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes auf der Landesebene. Und um noch mal klar zu machen, worum es hier wirklich geht, möchte ich den Zweck des Gesetzes aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz noch mal kurz anreißen. Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Entwicklungen auf den Böden zu treffen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Alles Ziele eines Gesetzes, die wirklich sehr, sehr wichtig sind. Deshalb, denke ich, ist auch die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs sehr wichtig. Jedoch hätte ich mir schon gewünscht, dass diese Ziele im Landesgesetz noch mal deutlich hervorgehoben werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist davon nur übrig geblieben, dass nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern und wieder herzustellen sind. Meiner Ansicht nach ist es eine Verkürzung, die dem Leser des Landesgesetzes die Bedeutung des Gesetzes nicht unbedingt vermittelt. Das ist auch von Anzuhörenden angesprochen worden, leider erfolglos. Damit komme ich gleich zur Anhörung zum Gesetzentwurf, die ja sehr umfangreich und qualitativ auch sehr gut war.
Hier hatten wir z.B. die Frage mit aufgeworfen, wie sich aus Sicht der Anzuhörenden die kommenden Bundesverordnungen zu diesem Bundesgesetz darstellen werden, die meiner Ansicht nach sehr weit reichende Folgen haben können. Hier geht es z.B. um die Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen, um das Ein- oder Aufbringen von Materialien auf und in den Boden oder aber um die Festlegung von Vorsorgewerten bei Stoffeinträgen. Dazu gab es von den Anzuhörenden leider so gut wie keine Reaktionen. Ich denke, diese Bundesverordnungen, die uns also in Kürze ereilen werden, enthalten schon sehr wichtige Regelungen, auf der einen Seite, um das Gesetz vernünftig umzusetzen, auf der anderen Seite sind natürlich auch erhebliche Auswirkungen möglich. Ich denke hier z.B. nur an die Frage der Düngung in der Landwirtschaft, an die Frage des Einsatzes von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Böden und Ähnliches, wo ich befürchte, dass man mit Bundesregelungen zumindest dem Klärschlammeinsatz einen Riegel vorschieben will. Ich denke, das ist nicht der richtige Weg, denn wir wissen, die Phosphorvorräte der Welt sind begrenzt und wir brauchen den Phosphor im Klärschlamm dringend als Nährstoff auf landwirtschaftlichen Böden. Deshalb hätte ich mir hier schon noch ein
paar ernsthafte Worte auch von den Anzuhörenden gewünscht. Ich hoffe, dass die Landesregierung auch solche Positionen auf Bundesebene in Umsetzung des BundesBodenschutzgesetzes aufgreift, um hier deutlich zu machen, dass die Interessen unter anderem auch unserer Landwirtschaft vertreten werden müssen.
Die Anhörung zeigt aber auch die Grenzen der Möglichkeit von Landespolitik auf. Eine große Rolle spielten hier die unbefriedigenden Haftungsregelungen.
Ein Beispiel: Es ist eben leider so, wenn ein nicht ausreichend versicherter Chemiekalientanklaster auf ein Grundstück kippt und die Firma die Sanierung dieses Grundstücks dann im Anschluss nicht bezahlen kann, also Pleite geht, dann muss der Grundstückseigentümer die Sanierung des Grundstücks bezahlen, auch wenn er nicht Schuld daran hat, dass dieses Grundstück verseucht wurde. Das ist von vielen Anzuhörenden als ein Problem benannt worden, aber hierzu sind eben europarechtliche Regelungen nötig. Wir als Landtag haben wenig Einfluss darauf. Ich hoffe trotzdem, dass es uns möglich sein wird, auch von Seiten des Landtags deutlich zu machen, dass solche Regelungen in der EU neu getroffen werden müssen.
Zur Ausschussberatung: Ich möchte mich für die gute Arbeitsatmosphäre im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und auch im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedanken. Das äußerte sich unter anderem darin, dass zwei PDS-Anträge angenommen worden sind,
nur ein Problem konnten wir leider wegen juristischer Bedenken nicht ausräumen - Herr Braasch ist vorhin schon kurz darauf eingegangen. Ich hatte so ein bisschen das Gefühl - seine Nachfrage zeigte das ja auch -, dass es vielleicht im hohen Haus nicht so ganz verstanden wurde, § 2 Abs. 3 Satz 2. Ich möchte deshalb darauf noch mal kurz eingehen.
Frau Becker, doch, es muss sein.
In dieser Regelung geht es um die Pflicht, der Bodenschutzbehörde Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Diese Pflicht wird mit der gesetzlichen Regelung dann aufgehoben, wenn die verpflichtete Person sich da
durch eventuell einer strafrechtlichen Verfolgung oder Bußgeldern aussetzen würde. Das heißt also, wenn ich jetzt z.B. - vielleicht auch zufällig - auf meinem Hof ein Pflanzenschutzmittel ausgeschüttet haben sollte und es daraufhin zu einem Fischsterben kommt und die zuständigen Behörden, die das feststellen, sehr schnell rausfinden wollen, woran es denn nun gelegen hat, um weiteren gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt vorzubeugen, dann können sie zwar zu demjenigen gehen, dessen Grundstück als Verursacher ermittelt wurde und sagen: "Du pass mal auf, nun sag mir doch mal, was hast du denn da jetzt auf deinem Grundstück ausgeschüttet.". Aber derjenige kann sagen: "Na ja, es könnte ja sein, dass sich da für mich irgendwelche Konsequenzen ergeben, also bin ich gar nicht verpflichtet, euch das zu sagen.", und wir müssen dann erst eine zeitaufwändige Bodenuntersuchung vornehmen, um rauszufinden, was es denn wirklich war. Bis wir das Ergebnis haben, ist die Umweltkatastrophe natürlich perfekt.
Wir wollten die Auskunftspflicht auch in einem solchen Fall im Gesetz festhalten und ein Verwertungsverbot für den Fall festschreiben, dass diese Auskünfte eben zu strafrechtlicher Verfolgung führen könnten. Ich glaube, es wäre die bessere Regelung, um eben in solchen Fällen schnell handeln zu können und großen Umweltschäden vorzubeugen. Wir bleiben auch bei unserer Meinung, dass das öffentliche Interesse hier größer zu bewerten ist als die Rechte des Auskunftspflichtigen. Jedoch ist uns deutlich gemacht worden, dass es juristische Bedenken gibt. Wir konnten die nicht vollständig ausräumen. Wir werden weiter nach Möglichkeiten der juristischen Verankerung des Verwertungsverbots und auch dieser Auskunftspflicht suchen. Ich denke, im Gesetzesvollzug wird sich zeigen, welche Änderungen notwendig werden. Daraufhin kann man ja vielleicht auch, wenn man dann später sieht, es muss wirklich hier noch eine Änderung durchgeführt werden, diese entsprechenden Korrekturen vornehmen. Vielen Dank.
Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache.
Frau Präsidentin, ich merke es, das hohe Haus hat zugehört, die PDS-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem Beitrag von Herrn Wunderlich muss ich natürlich zuerst einmal kurz darauf eingehen. Ich werde dann aber im Laufe meines Redebeitrags noch mehrere Dinge dazu bemerken. Zuerst einmal, Herr Wunderlich, würde mich schon interessieren, wo Sie denn den Mietvertrag von Herrn Thieme herhaben. Denn meiner Ansicht nach unterliegt so etwas auch dem Datenschutz. Ich möchte Ihnen aber aus einem Schreiben des Forstamts Kranichfeld an den Herrn Thieme, das er uns zur Verfügung gestellt hat, etwas vorlesen, gerade zu diesem Mietvertrag. Da steht etwas anderes drin, als das, was Sie hier gesagt haben. Hier steht nämlich: "Wenn Sie nicht mitbieten wollen oder nicht den Zuschlag erhalten, so ist dafür gesorgt, dass Ihr Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer übergeht nach allen mietrechtlichen Bestimmungen und üblicherweise ab dem Monatsersten
nach der vertragsgerechten Bezahlung, also frühestens ab dem 01.12.2003."
Hier ist also nicht die Rede davon, dass dieses Mietverhältnis ausgelaufen wäre. So viel dazu.
Und nun zu meinem Redebeitrag. Meine Damen und Herren, am 17.11.2003 um 12.00 Uhr geht es los im Viktors, 500 m von hier. Die Versteigerung Thüringer Immobilien findet hier statt. Einige hundert Menschen werden in der Hoffnung, dort ein Schnäppchen zu machen, auch entsprechend mitsteigern. Aber es wird natürlich auch noch andere Hintergründe des Steigerns geben, man wird auf Immobiliengeschäfte hoffen und der eine oder andere möchte vielleicht auch ein Häuschen kaufen in der Erwartung, dass er einen Eigenjagdbezirk gleich daneben erwerben kann.
Erstaunlicherweise wurde uns von einigen der Betroffenen erzählt, dass die meisten der Interessenten an den Häusern, in denen sie wohnen, sich mit "Grüß Gott" vorgestellt haben, also auch nicht unbedingt zu erwarten ist, dass es sich hier um Thüringer handelt.
Niedrige Einstiegsgebote locken natürlich dazu, hier entsprechend mitzubieten. Ein Beispiel möchte ich vorlesen, das Beispiel in Tautenhain, das ist übrigens ein leer stehendes Forsthaus, "idyllische Lage am Ortsrand" steht im Katalog, Grundstücksgröße 4.569 m², zwei Wohnungseinheiten mit ca. 216 m², zwei Schutzräume im Kellergeschoss - man bekommt also einen integrierten ehemaligen Luftschutzbunker gleich noch mit - und die Bausubstanz ist solide. Mindestgebot 20.000 $ $"stiegsgebot zumindest ist wirklich ein Schnäppchen. Aber wie das bei Versteigerungen so ist, beim Einstiegsgebot wird es nicht bleiben - Herr Wunderlich, Sie sind schon darauf eingegangen -, es wird also, wenn sich dann die Steigerer erst in einen richtigen Rausch versetzen, um ein Vielfaches überboten werden - sollte zumindest meistens so sein. So weit ist alles normal.
Nur am 17. und 18.11. handelt es sich eben um 31 Immobilien des Thüringenforstes, davon fünf leer stehende, die sie von mir aus versteigern können. Damit habe
ich kein Problem. Ich hoffe nur, das Geld kommt rein, das man sich erhofft, weil es ja sonst vielleicht den Rechnungshof interessieren könnte. 26 dieser Immobilien sind jedoch vermietet und damit haben wir eben ein Problem. Wie das vonstatten geht und zu dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Wunderlich, wie im Vorfeld mit den ehemaligen Bediensteten gesprochen wurde, möchte ich Ihnen auch noch aus diesem Brief aus dem Forstamt Kranichfeld vorlesen. "Bevorstehende Versteigerung Ihres von uns vermieteten Hauses - Sicherlich haben Sie auch in den Medien verfolgt, dass der Freistaat Thüringen dem Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach durch gerichtliche Einigung 15,5 Mio. % hierfür die Forstwirtschaft Thüringens aufzubringen und das geht zuerst über Hausverkäufe, anschließend über die Veräußerung unbewaldeter Immobilien und letztlich wird auch noch ein beträchtlicher Teil unseres eigentlichen Kapitals, des Staatswaldes, verkauft werden müssen, um diese Riesensumme aufzubringen. Insgesamt gesehen, mehr als eine bittere Pille, die wir Forstleute zu schlucken haben. In diesem Zusammenhang standen alle Forstgebäude auf dem Prüfstand und es wurden hiervon nochmals in einer Kommission beim Landwirtschaftsministerium Erfurt drei Dutzend Häuser ausgewählt, die noch in diesem Jahr versteigert werden sollen. Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch das von Ihnen angemietete Forsthaus dafür mit ausgewählt wurde. Auf die Auswahl hatte unser Forstamt keinen Einfluss." So weit dazu, wie hier im Vorfeld Betroffene mit einbezogen waren. So war also die Information der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, wir hatten eigentlich erwartet, dass es ein Vorkaufsrecht für die Mieter geben wird. Ein Vorkaufsrecht gibt es im Rahmen einer solchen Versteigerung jedoch nicht.
Meine Damen und Herren, die Mieter, die ihr Haus erwerben wollen, und wir wissen eben, dass es Mieter gibt, die ihr Haus erwerben wollen und auch unter den jetzt Betroffenen,
die haben sich eben auch in dieser Hinsicht an uns gewandt.
Am Ende.
Diese Mieter müssen sich also dem Procedere der Versteigerung unterziehen. Dazu gehört, dass sie zuerst eine
Bietungssicherheit in Höhe von 10 Prozent des ihnen unbekannten Zuschlagspreises hinterlegen müssen. Anschließend werden dann bei der Versteigerung die Objekte aufgerufen, die spezifischen Daten verlesen, Mindestgebote aufgerufen, höhere Gebote mit einer vorher festgelegten Steigerungsrate per Handzeichen abgegeben. Meistbietende erhalten dann wie üblich mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag. Ich denke, dieses Verfahren ist für jemanden, der ein Haus, das über Jahrzehnte zum Teil sein Lebensmittelpunkt war, erwerben will, unwürdig. Und das besonders für ältere Menschen, um die es sich hier oft handelt, denn es handelt sich eben zum großen Teil nicht um aktive Bedienstete,
die ein solches Procedere oft rein psychisch gar nicht aushalten. Deshalb möchte ich auch noch einiges zu den Mietern sagen. Was sind das für Mieter? Es sind eben oft ehemalige Mitarbeiter des Landesforstes, es sind deren Familien, es sind die Witwen von Mitarbeitern und, wie gesagt, ihnen droht der Verlust ihrer Wohnung.
Auch wenn natürlich das Bundesmietrecht gilt,
aber, Herr Minister, Sie wissen ganz genau, dass es die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung durch den Neuerwerber gibt. Und warum denn, bitte schön, soll jemand gerade auf den Gedanken kommen, ein idyllisches Forsthaus an einer Stelle, wo er nie wieder eine Baugenehmigung bekommen würde, zu erwerben, wenn er es nicht für den Eigenbedarf haben möchte? Ansonsten, wenn man über die Eigenbedarfskündigung diejenigen nicht rausbekommt, dann wissen wir ja, wie das sonst in dieser Branche üblich ist, über Dauersanierung und Ähnliches wird dann Stress hervorgerufen, dass die Mieter dann irgendwann doch gehen. Den Forstbediensteten hatte man ein humaneres Verfahren zugesagt. Hier hatte man gesagt, wir machen eine öffentliche Ausschreibung, anschließend habt ihr die Möglichkeit, in das Gebot des Höchstbietenden einzusteigen. Da gibt es auch 14 Tage Frist, wenn ich das richtig mitbekommen habe, in der man sich das überlegen kann und man sich bei seiner Bank das entsprechende Finanzierungsangebot machen lassen kann, so dass man hier auf der sicheren Seite ist, in Ruhe und gründlich überlegt hat und dann sagen kann, ich möchte das Haus kaufen, das mein Lebensmittelpunkt ist. Herr Minister, das ist die Regelung, die wir als vernünftig empfinden. Wir haben nichts gegen den Verkauf von Forsthäusern. Wir wollen aber eine vernünftige Regelung, wir wollen, dass die Menschen, die darin wohnen, wirklich die Möglichkeit bekommen, dieses Haus auch zu vernünftigen Bedingungen zu
erwerben, deshalb haben wir vorgeschlagen, dass gerade diese Verfahrensweise der Thüringer Landesliegenschaftsmanagement GmbH hier entsprechend auch auf diese vermieteten Forsthäuser angewendet wird. Das ist eine runde Sache. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit nicht Menschen, die oft ihr Leben lang für dieses Land gearbeitet haben, im hohen Alter auf unwürdige Art und Weise ihre Wohnung verlieren.