Protokoll der Sitzung vom 11.10.2000

zu berichten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Unerhört.)

Aber vielleicht hat er darum nur Halbwahrheiten berichtet, damit ihm keiner vorwerfen kann, er hätte aus der Ausschuss-Sitzung berichtet, das kann man ihm nämlich nicht vorwerfen. Denn was er berichtet hat, entspricht nicht dem eigentlichen Verlauf der Justizausschuss-Sitzung, an der ich teilgenommen habe.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Da haben Sie der Presse aber selbst Halb- und Unwahr- heiten geliefert.)

Ich darf hier noch einmal sagen, das Ergebnis der 10. Sitzung des Justizausschusses war die vollständige Beantwortung aller gestellten Fragen und es ist mehrfach aufgefordert worden, wenn noch Fragen offen sind, diese zu stellen. Es lag jederzeit die Bereitschaft der Landesregierung vor, auf diese Fragen zu antworten, aber Sie wollten diese heutige Veranstaltung haben, und wollten hier Populismus noch mal zur Schau auflaufen.

(Beifall bei der CDU)

Es ging nicht um die Aufklärung des Sachverhaltes, sondern Sie wollten die Show hier heute haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Schau- laufen.)

In der durch die CDU-Fraktion aufgrund der Falschmeldung in der Presse zu dieser Sitzung des Justizausschusses einberufenen Sondersitzung des Justizausschusses konnte noch einmal der Sachverhalt für alle Teilnehmer nachvollziehbar klargestellt werden und es war noch mal die Gelegenheit gegeben, dass einzelne Abgeordnete die Situation, dass Sie sicher - leider? - von der Presse missverstanden wurden. Ich weiß nicht, ob es wirklich leider war, dass sie missverstanden wurden, aber es konnte geklärt werden und es

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Sie sagen doch die Unwahrheit.)

hatte jeder die Möglichkeit, Herr Kollege Ramelow, noch mal aufzuklären, dass er leider missverstanden wurde.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das habe ich vorhin doch selber gelesen.)

Ich setze trotzdem hinter das "leider" das Fragezeichen. Für alle, die den eigentlichen Sachverhalt so vorgetragen bekamen, wie auch heute hier vorgetragen wurde, war klar, dass die Vorwürfe, die von Seiten der Opposition aufgemacht wurden, nicht haltbar und auch nicht zutreffend sind.

(Beifall bei der CDU)

Der als Pilz-Prozess bezeichnete Strafprozess gegen den Unternehmer Pilz, nicht gegen die Thüringer Landesregierung, auch wenn die Lektüre so mancher Presseerklärung der Opposition in der Vergangenheit diesen Eindruck erweckt, begann, das haben wir heute schon mehrfach gehört, 1994 nach einer Anzeige durch die Landesregierung - 1994. Es gibt unter Juristen den Begriff der Notbremse im Prozess. Man beantragt die Vernehmung eines ganz, ganz wichtigen Entlastungszeugen. Der ist aber leider im Moment mit seinem Wohnmobil in Kanada unterwegs und bis der gefunden ist, wird der Prozess erst einmal unterbrochen. Die Anwälte des Angeklagten Pilz haben sich hier etwas anderes ausgedacht: Erst einmal versuchen, alle anderen zu beschuldigen, Fakten mit Legenden zu belegen, soweit wie möglich zu streuen und Nebel zu erzeugen. Das ist aus Sicht der Anwälte sogar noch verständlich, weil man hier den Angeklagten in irgendeiner Weise den Prozess gewinnen lassen möchte. Dass aber die Opposition ganz genüsslich hier das Geschäft dieser Anwälte betreibt und mit diesem Geschäft dem Ansehen des Landes schadet, das kann ich nicht verstehen.

(Beifall bei der CDU)

Der Schaden, der dem Ansehen der Justiz und des Landes nach außen entsteht in der Hoffnung, durch die Oppositionspolitiker hier vielleicht einen politischen Vorteil zu erlangen, der ist mir einfach zu hoch erkauft an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben die Fakten heute mehrfach gehört. Nur weil die Legende immer wieder noch mal hier im Raum steht und weil es auch selbst der Minister a.D. Kretschmer, obwohl er im Ausschuss anwesend war, immer noch nicht nachvollziehen möchte, es ist ein Briefwechsel gewesen, mehrfach, zwischen dem Gericht in Mühlhausen und dem Wirtschaftsministerium. Es war das Gericht in Mühlhausen, das eine, ich zitiere wörtlich: "bevor die Kammer einen Durchsuchungs-/Beschlagnahmebeschluss gemäß Strafprozessordnung § 103 ff. erlässt, wird die Gelegenheit zur Übersendung der Akten bis zum 11.05. des Jahres oder die Abgabe einer Sperrerklärung gemäß § 96 Strafprozessordnung gegeben." Also selbst das Gericht hat es der Behörde freigestellt, eine Sperrerklärung gemäß § 96 Strafprozessordnung abzugeben, und das Gericht war es, das die Informationen an das Wirtschaftsministerium gegeben hat, dass evtl. eine Durchsuchung bzw. eine Beschlagnahme bevorsteht. Der Vorwurf, das Gericht hätte nicht alle Akten erhalten, trifft an dieser Stelle auch nicht zu und dass Informationen zwischen Behörden und Ministerien üblich waren, ich setze keine anderen Maßstäbe an, ob das nun ein Minister, der das Mandat von der SPD gehabt hat vor einigen Jahren, oder heute der Minister Birkmann ist. Man kann auch heute dort keinen anderen Maßstab ansetzen. Als die SPD noch die Verantwortung

für das Justizministerium trug, war das auch ein völlig normaler Vorgang. Auch das Bundeswirtschaftsministerium macht entgegen allen anders lautenden Erklärungen von diesem Recht Gebrauch. Das Bundesministerium hat 11 Seiten der Treuhandakten übergeben. Das kann jeder in der Presseerklärung noch einmal nachlesen. Das sind nicht alle Akten. Auch das Bundesministerium hat sich das Recht herausgenommen, was ihm zusteht nach § 96 Strafprozessordnung. Aber es steht genauso der Staatskanzlei oder dem Thüringer Wirtschaftsministerium zu, entsprechende Sperrvermerke in ihre Akten zu setzen.

(Beifall bei der CDU)

Alle Akten, die den Prozess betreffen, werden oder wurden - ich spreche bewusst von der Vergangenheit - selbstverständlich herausgegeben. Und wir haben gehört, dass der Großteil der Akten bereits 1995 übergeben wurde. Das ist auch im Ausschuss eindeutig vorgetragen worden, Herr Abgeordneter Kretschmer. Der Schriftwechsel bestand vor allen Dingen zu dem Problem, dass das Wirtschaftsministerium keine Akten herausgegeben hat, weil sie schon herausgegeben waren. Und Akten, die herausgegeben sind, kann man nicht noch ein zweites Mal herausgeben, das müsste auch Ihnen verständlich sein.

(Beifall bei der CDU)

Auch die Legende von den 15 Aktenordnern, die nach wie vor von der Opposition am Leben erhalten wird, ist endlich einmal abzuschließen. Wir haben alle mehrfach heute und vor allem im Ausschuss gehört, dass diese 15 Aktenordner nicht 15 Aktenordner zu Pilz sind, sondern dass in diesen 15 oder 14 Aktenordnern unter anderem auch Akten, die den Fall "Pilz" betreffen, enthalten sind.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gericht besteht aber gegenüber der Thüringer Landesregierung - anders als beim Bundesfinanzministerium - darauf, alle Akten, auch die, die aus dem Kernbereich der Verwaltung stammen, zu erhalten. Dies wird durch die Strafprozessordnung in § 96 nicht geregelt. Dieser stellt ausdrücklich das Recht einer Landesbehörde, den Kernbereich der Verwaltung unter Schutz zu stellen, nicht in Frage. Es gibt ausdrücklich die Möglichkeit in § 96 der Strafprozessordnung, dass Akten mit einem Sperrvermerk, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, versehen werden. Dieser Schutz gilt vor allem für Dritte, die an diesem Prozess völlig unbeteiligt sind. Wir haben von Kollegen Kretschmer vorhin - ich meine jetzt den Thomas Kretschmer - eine ganze Reihe von Firmen gehört, Firmen, die auch Gegenstand der Beratung sowohl des Kabinetts als auch des Koordinierungsausschusses waren. Ich kann es mir wirklich nicht vorstellen, dass es Sinn und Zweck haben sollte, auch diese Akten alle dem Gericht zu übergeben.

Meine Damen und Herren, viele von uns kennen die Situation aus der Vergangenheit, aber auch noch aus der Gegenwart; ein Betrieb, eine Firma will sich ansiedeln

oder braucht Hilfe. Wir haben die Beispiele vorhin alle gehört. Es wird sicherlich auch in Zukunft noch einige Beispiele geben. Die Thüringer Landesregierung hilft auch da, wo es möglich ist. Aber glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, dass noch potenzielle Investoren nach Thüringen kommen, wenn sie erwarten dürfen, dass sie ihre Unterlagen mit ihren Konzepten und ihren Finanzreferenzen auf den Internetseiten der PDS wiederfinden?

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das haben Sie schon einmal vor einem halben Jahr gesagt.)

Herr Ramelow, seien Sie einmal so ehrlich, sehen Sie auf Ihren Internetseiten nach. Dort sind nicht nur Unterlagen zur Firma Pilz, dort sind auch noch andere Firmen benannt. Sehen Sie einmal genau nach, es sind auch noch andere Firmen benannt. Ich möchte die Namen der Firmen hier jetzt nicht nennen, ich zeige es Ihnen nachher gern. Ich habe mir deswegen gestern die Unterlagen, die Sie ins Netz gestellt haben, extra alle ausgedruckt, um Ihnen zu zeigen, dass Sie nicht nur Unterlagen im Netz haben, die die Firma Pilz betreffen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Thürin- ger Unternehmen mit EU-Problemen.)

Der Schaden, der da nach draußen für das Ansehen unseres Landes entsteht und den Sie hier anrichten, den können wir gar nicht wieder gutmachen.

(Beifall bei der CDU)

Die Verfahrensweise, wie in den letzten Tagen und Wochen mit Akten in der Öffentlichkeit umgegangen wird, wie Akten in die Öffentlichkeit gelangen und wie sie zum Teil gehandelt werden, ist erschreckend. Noch schlimmer ist, dass teilweise die Vermutung bei mir nahe liegt, dass es einzelne Abgeordnete gibt, die anscheinend mehr Akten haben als das Gericht oder die Landesregierung. Das bisherige Verfahren lässt mich daran zweifeln, dass wirklich alle schutzwürdigen Interessen von Dritten, aber auch der Landesregierung in diesem Verfahren ehrlich geschützt werden.

Bleibt noch anzumerken, weil es immer wieder noch einmal als Vorwurf kam, Herr Kretschmer, ich kann nicht nachvollziehen, was Sie hier gesagt haben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat den Prüfvorgang zum Vorwurf gegen die Minister abgeschlossen und kein Verfahren eröffnet. Dass der Prüfvorgang - da stimme ich wieder mit Ihnen überein - stattgefunden hat, werte ich auch als Beweis dafür, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Auch in Thüringen ist es möglich, dass die Justiz gegen einen amtierenden Minister ohne Probleme ermittelt und dann aber auch zu einem rechtskräftigen Bescheid kommt und in diesem Fall, wenn nichts vorliegt, das Ver

fahren auch wieder einstellen kann.

(Zwischenruf Abg. O. Kretschmer, SPD: Nicht rechtskräftig, sondern...)

Auch am Verhalten des OLG-Präsidenten kann ich nichts beanstanden und Herr Minister Dr. Birkmann hat ausführlich darüber berichtet. Die Tatsache, dass ein völlig normales rechtsstaatliches Vorgehen - und nichts anderes ist die Aktensichtung gemäß § 96 Strafprozessordnung der Landesregierung bei der Amtshilfe und der Aktenübergabe von der Opposition zum Anlass genommen wird, obwohl bereits im Justizausschuss ausreichend Gelegenheit bestand, alle offenen Fragen zu klären, eine Sondersitzung des Landtags, obwohl es ja keine Sondersitzungen gibt, sondern eine besondere Sitzung des Landtags einzuberufen, lässt mich schon daran zweifeln, dass es hier um die Sache geht. Nach meinem Dafürhalten geht es hier um ein Schaulaufen, das hatte ich eingangs schon ausgeführt.

Herr Buse, die Rede, die Sie gehalten haben, hat mir noch einmal gezeigt, es geht um die Legendenbildung und nicht darum, irgendetwas hier aufzuklären. Ich kann noch einmal sagen, auch von Ihrer Seite gab es im Ausschuss keine weiteren Fragen. Aufklärung heißt auch, dass durchaus keine Sensationen entdeckt werden, auch wenn man sie von Seiten der PDS gern hätte. Aber wenn keine Sensationen entdeckt werden, heißt es noch lange nicht, dass die Aufklärung schief gegangen ist. Auch das ist eine mögliche Form der Aufklärung, dass man feststellt, dass an allen Gerüchten und an allen Legenden und Vorwürfen eben nichts dran ist.

Herr Gentzel, Ihre Rede - Sie haben es eingangs selbst gesagt, Schlammschlacht, anders kann man es eigentlich nicht bezeichnen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das letzte Mal haben...)

(Beifall bei der CDU)

Es war Spekulation und Legendenbildung. Ich kann nur noch einmal sagen, auch Sie hatten einen Vertreter im Justizausschuss. Auch da bleibt für mich nur der Hinweis, mir fehlen die Fragen, die dann im Justizausschuss von dem Vertreter Ihrer Fraktion gestellt wurden. Aber eine Unverschämtheit war, den heutigen Rechtsstaat in irgendeiner Weise überhaupt mit der ehemaligen DDR-Justiz zu vergleichen. Das ist in meinen Augen eine Unverschämtheit.

(Beifall bei der CDU)

Der Antrag geht davon aus, das Rechtssystem in Thüringen wäre in irgendeiner Weise gefährdet. Ich bin Herrn Justizminister a.D. Kretschmer an der Stelle dankbar. Er selbst hat am Ende seiner Rede festgestellt, dass die Jus

tiz in Thüringen nach wie vor gut und unabhängig funktioniert. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Ramelow, Sie haben das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich will damit beginnen, womit Kollege Wolf gerade geendet hat, nämlich der Feststellung, dass es sehr gut ist, dass wir feststellen können, dass die Justiz in Thüringen funktioniert und dass ich ein lobendes Wort an dieser Stelle für die Unabhängigkeit des Mühlhäuser Landgerichts erklären will, die es ermöglichen, durch ihre Unabhängigkeit