Bodo Ramelow
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann damit beginnen, dass ich feststelle: Alter schützt vor Weisheit nicht. Jedenfalls hat das Fünf-Jahre-Älterwerden von Herrn Trautvetter in der 3. Legislatur dazu geführt, dass am Ende der Legislatur ein Vortrag gehalten wird, der von Weisheit geprägt ist, der PDS-Politik vorträgt in Reinkultur.
Dass ich das in diesem Landtag noch einmal erleben durfte, hätte ich nie für möglich gehalten. Wenn es um Sachpolitik geht, glaube ich, sollte man einmal die ideologischen Brillen abnehmen. Alles das, was Sie vorgetragen haben zu den Zweckverbänden, wo es eben nicht funktioniert, hätten wir schon vor fünf Jahren anpacken können. Da gab es das Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz und meine Kollegin Heide Wildauer hat es gesagt, dafür ist sie verhöhnt und verlacht worden.
Auch verhöhnt worden, Uwe, das muss ich sagen. Beim Kommunalabgabenentlastungsgesetz war es dein Kollege Schemmel, der relativ stark über uns hergefallen ist, was wir da für einen Unsinn auf den Tisch gelegt hätten. Ich bin auch etwas von den Zwischenrufen von Heiko Gentzel irritiert. Ich meine, ich bin nichts anderes gewöhnt, aber irritiert insoweit, dass er fünf Jahre den Innenminister Richard Dewes irgendwie vergessen machen will und die Verantwortung, die bei der SPD gelegen hat, um das in den Zweckverbänden so zu regeln, was die Bürger zum Schluss eben dazu bewegt hat, auf die Straße zu gehen. Die Bürger müssen, Herr Trautvetter, und da habe ich eine kleine Differenz zu Ihnen, die Grundstücksbesitzer mussten nicht aufgestachelt werden, von gar niemandem, weil Sie gesagt haben, erst sind die Grundstücksbesitzer aufgestachelt worden, jetzt werden die Mieter aufgestachelt. Zu dem Letzten würde ich sagen, ja, den Eindruck habe ich auch. Aber die Grundstückseigentümer mussten nicht aufgestachelt werden, da dank der großen Mehrheit in diesem Haus mit ihrer Hilfe im Jahr 2000 die Verjährungsfrist einfach aufgehoben worden ist. Man hat es innerhalb von 14 Tagen hier durch das Parlament gejagt, die Verjährungsfrist, die anschließend zu Beitragsbescheiden geführt hat, die die Bürger dann in Panik versetzt haben, wo sie dann nämlich schwarz auf weiß sehen konnten, dass teilweise Menschen von ihnen vor dem Verlust ihres Eigentums stehen. Wer Beitragsbescheide bekommt nach dem Jahr 2000 in Größenordnungen von 40.000 6**** oder 80.000 hat das Gefühl, dass er aus seinem Grundstück, dass er aus seinem Erworbenen vertrieben werden soll. Wenn dann Zweckverbände sogar noch antworten, naja, sie könnten ja ein Grundstück verkaufen oder Ähnliches, dann nenne ich das Verhöhnung der Menschen. An der Stelle, Herr Trautvetter, denke ich, reicht es nicht nur, wenn Sie sagen, wir denken darüber nach. Ich habe vorhin ja demonstrativ geklopft, als Sie gesagt haben, wir müssen über die Zwangsvereinigung von Verbänden nachdenken. Ja, es wird langsam Zeit, dass man ehrlich bekennt, 180 Zweckverbände sind mindestens 160 zu viel. Man könnte mit viel weniger viel mehr erreichen. Es wird langsam Zeit, dass wir über den Overhead reden, die Overheadkosten oder - besser gesagt - die Wasserkopfkosten in den Verbänden, da sind mir zu viele Leute versorgt worden mit Posten, die aber dafür gesorgt haben, dass in einigen der Zweckverbände demokratie- und rechtsfreie Zonen entstanden sind. Da, wo Bürger auf einmal in Größenordnungen juristisch vorgehen müssen, dort stellt man sich keiner Dis
kussion mehr mit seinen Bürgern. Ich glaube, an der Stelle muss man einfach einmal danke schön all den Demonstranten sagen, die seit Wochen auf die Straße gegangen sind.
Das ist Zeichen gelebter Demokratie, das ist Zeichen dafür, dass die Betroffenen nicht nur meckern. Das, was ich in letzter Zeit immer höre, sind alle Bedenken, die geäußert werden, wenn man dieses oder jenes tut. Nur mit Bedenken kann man denen nicht helfen, die da stehen und auf einmal 40.000 6**** 7****&+$ sollen. Da, Herr Ministerpräsident Althaus, spreche ich Sie persönlich an. Sie haben am 1. Mai vor dem CDUParteitag ein klares Bekenntnis abgegeben zum Umsteuern in der Trinkwasserbeitragsbescheidung. Da haben Sie einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ich denke nur, wir leben nicht in der vordemokratischen, vorparlamentarischen Zeit. Wir leben in einer Zeit, in der ein Umsteuern der Systeme nur auf gesetzlichem Wege geht. Da reicht mir Ihr Wort vor dem CDU-Parteitag nicht. Damit können Sie mit Ihrer CDU Wahlkampf machen, aber das, was die Bürger brauchen, das ist Rechtsklarheit und Rechtswahrheit. Die Zweckverbände argumentieren zurzeit, dass sie mit dem gegebenen Wort, das Sie gegeben haben, nicht ihre bestehenden Strukturen verändern können, weil der Rechtsrahmen dazu geändert werden muss. Wir fordern Sie deshalb nachdrücklich auf, den Rechtsrahmen zu ändern, damit Rechtswahrheit und Rechtsklarheit auch für die Zweckverbände entsteht, bei denen endlich ein Umsteuern notwendig ist.
Herr Althaus, ich habe Ihnen dazu einen offenen Brief geschrieben, entgegen eines anderen Kollegen, der mit Ihnen dann in irgendwelchen Hinterzimmern meinte konferieren zu müssen, wo ich sage, dieses Thema eignet sich nicht, um in Hinterzimmern darüber zu konferieren; dieses Thema eignet sich nur, um es hier im Parlament zu erörtern und es am Beispiel eines Gesetzes dann auch beispielhaft umzusetzen. Ich habe Ihnen den Brief geschrieben, Herr Trautvetter hat darauf hingewiesen, weil ich ihm das Thema am Tag zuvor schon übergeben habe. Das ist eben der WAVI in Ilmenau. Herr Trautvetter, ich habe mir das Kleingedruckte sehr wohl angesehen. Es geht um ein unbebautes Grundstück. Derjenige, der hier Widerspruch eingelegt hat mit dem Hinweis auf das Wort des Ministerpräsidenten, steht vor der Situation, dass er als Antwort nicht mal bekommt: Ja, wir werden jetzt noch mal schauen, was die Landesregierung macht, oder wir werden zuwarten, sondern es passiert Folgendes: Am 29.04.2004 kommt der Beitragsbescheid, am 01.05.2004 halten Sie Ihre Rede. Der Bürger nimmt das ernst, was Sie gesagt haben, und am 03.05.2004 legt er mit Ihren Worten Widerspruch ein und bittet darum, dass der Beitragsbescheid noch so lange ausgesetzt wird, wie der Ministerpräsident angekündigt hat, dass Klarheit geschafft wird. Ohne eine Reaktion darauf zu bekommen, ohne überhaupt nur eine Eingangs
bestätigung oder irgendeinen Hinweis, ja, wir haben das auch zur Kenntnis genommen und werden das weiter prüfen, kriegt der Bürger am 19.05.2004 die Androhung der Zwangsvollstreckung. Das ist die einzige Reaktion, die er bekommt, und dann muss der Bürger denken, das Wort des Ministerpräsidenten gilt nichts. Da habe ich große Sorgen, dass an dem Beispiel auch das Ansehen des Rechtsstaates erodiert, weil der Bürger nämlich verwiesen wird über den Beitragsbescheid auf den Rechtsweg, der gegen ihn vollzogen wird, und das Gericht wird feststellen, der Beitragsbescheid ist ergangen, der Beitragsbescheid ist auf gültigem Recht ergangen, das Recht ist nicht geändert worden, der Bürger hat sich lediglich auf das Wort des CDU-Parteivorsitzenden auf einem CDU-Parteitag verlassen, aber das entbindet nicht das Gericht zu prüfen, ob der Beitragsbescheid für das unbebaute Grundstück zu Recht besteht oder nicht zu Recht besteht. Er besteht zu Recht und das ist der Fehler, das ist die Katastrophe, bei dem der Bürger dann sagt, ich verstehe überhaupt nichts mehr und anschließend ordnet das Gericht die Zwangseintreibung an und der Bürger sagt, das Wort des Ministerpräsidenten ist nichts wert. Das war der Punkt, wo ich Ihnen den offenen Brief geschrieben habe und gebeten habe, wenn denn der Ministerpräsident nicht dafür sorgt, dass vor dem 13. Juni 2004 das Gesetz geändert wird und unser Gesetz, das wir dem Parlament zugeleitet haben, nicht zur Bearbeitung hier dem Parlament wieder hereingegeben wird, weil Sie, meine Damen und Herren in der mittleren Sitzreihe, beschlossen haben, unser Gesetz einfach in den Ausschüssen vergammeln zu lassen, um es dann am 13. Juni in der Diskontinuität untergehen zu lassen - da nenne ich Sie einfach gesetzliche Verweigerer. Auf der einen Seite sagen Sie, es soll einen Systemwechsel geben, aber auf der anderen Seite tun Sie nichts dafür, dass für die Bürger Rechtssicherheit geschaffen wird und für die Zweckverbände Rechtssicherheit geschaffen wird, die ordentlich gearbeitet haben. An der Stelle, meine Damen und Herren,
weise ich einfach einmal darauf hin, wie sehr mich tatsächlich das Ausspielen der Mieter gegen die Grundstücksbesitzer im Moment grämt, weil ich glaube, dass hier Angst und Panik an einer Stelle erzeugt werden, die sich an der Thüringer Realität nicht messen lässt. Da frage ich die Kollegen von der SPD, wenn 40 von 180 Zweckverbänden in Thüringen ohne Beiträge arbeiten, ich habe von den 40 Verbänden bis heute nicht gehört, dass der Mieterbund dort geklagt hätte oder Grund zur Klage gehabt hätte. Offenkundig haben die 40 Verbände einen Lösungsweg gefunden, der dazu führt, dass man über Gebühren das Problem langfristig sogar sozialverträglich lösen kann. An der Stelle sollten wir uns wirklich nicht engagieren, Ängste an Stellen zu schüren, die möglicherweise über andere Wege zu lösen sind. Ja, wir sind gegen Gebührenerhöhung. Ja, wir sind für Abschaffung der Beiträge. Das bedeutet aber, dass man die Finanzen dann klären muss, Herr Pidde, und nicht nur lachen muss. Da muss man dann das tun, was
Herr Trautvetter angekündigt hat: Zweckverband für Zweckverband abrechnen und Schluss machen mit einer verfehlten Betonpolitik. Herr Althaus, wer vom Inselsberg eine 8 Kilometer lange Abwasserleitung runter ins Tal baut und sich dann noch brüstet, dass das eine besondere Politik sei, ohne darüber nachzudenken, ob nicht kleinere Lösungen effizienter und preiswerter sind, der macht eine verfehlte Betonpolitik.
Deswegen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dafür, dass wir die Zweckverbände betriebswirtschaftlich prüfen, nicht nur die Tiefenprüfung des Innenministeriums. Wobei ich sage, die Tiefenprüfung muss jetzt endlich den Bürgerinitiativen auf den Tisch gelegt werden. Endlich gehören die Bürgerinitiativen an den Tisch, Zweckverband für Zweckverband. Es ist einfach unerträglich, dass in Schmalkalden der dortige Zweckverband sagt, selbst die Beratungsgruppe des Innenministeriums wird nicht mehr zugelassen, um auf der dortigen Debatte miteinander Lösungen zu finden. Das haben mir jedenfalls die Bürger der Bürgerinitiative erzählt. Da bitte ich einfach darum, dass wir dann ein Umsteuern im politischen Denken in Thüringen bekommen. Demokratie und rechtsfreie Zonen in den Zweckverbänden müssen beendet werden. Wir brauchen mehr Demokratie in diesen Zweckverbänden, d.h., wir brauchen auch Verbraucherbeiräte, die etwas zu sagen haben, die was zu entscheiden haben, die bei der Kalkulation mitwirken können und nicht nur hinterher zum Bezahlen herangezogen werden.
Da, meine Damen und Herren, darf ich auch den Kollegen, die sich das letzte Mal hier zu Wallichen geäußert haben, einfach sagen: So ganz umfassend die Wahrheit haben Sie hier offenkundig nicht erzählt, dass das Wasser von Erfurt dann rüber gepumpt werden sollte oder dass bestimmte Sachen mit den Bürgern gar nicht besprochen waren. Das haben mir jedenfalls die Bürger erzählt, als ich ihnen das Protokoll der letzten Landtagssitzung geschickt habe. Da haben sie sich sehr gewundert, was der eine oder andere CDU-Abgeordnete aus Erfurt gesagt hat. Ich denke, dass man dringenden Diskussionsbedarf mit den Betroffenen selber hat. Das scheint mir der Krebsschaden zu sein. Wir sollten aufhören, den Bürgern zu erzählen, dass rechtlich alles in Ordnung sei. Die Bürger sehen ihre Beitragsbescheide. Die Bürger sehen, dass sie tief verunsichert sind, und sie sehen, dass sie teilweise vor der tatsächlichen faktischen Enteignung stehen und aufgefordert und genötigt werden, ihr Häuschen zu verkaufen oder Grundstücke zu verkaufen. Das ist der falsche Weg. Deswegen sollten wir denen zu Leibe rücken, die so mit Bürgern umgehen. Das, was notwendige Investitionen sind - ja, das, was nicht notwendige Investitionen sind - diesbezüglich, Herr Trautvetter, haben Sie mir aus der Seele gesprochen, als Sie sagten, auch für die nächsten 20 Jahre müssten mal die
Investitionen geprüft werden, ob wirklich jede Betonleitung in Thüringen den Berg hoch und den Berg runter noch gebaut werden muss oder ob wir nicht über kreativere dezentralere kleinere Lösungen reden.
Herr Ministerpräsident Althaus, warum wir auffordern, dass Sie vor der Landtagswahl Klarheit schaffen, hat einen ganz einfachen Grund: Es gab schon einmal ein klares, eindeutiges CDU-Versprechen 1994 im Thüringer Landtag bei einer großen Anhörung aller Bürgerinitiativen und Beteiligten, das hieß: 8,80 DM bei Wasser und Abwasser als Obergrenze. Herr Simon hat dann noch nachgeschoben und gesagt: 5.000 DM Kappungsgrenze bei Beiträgen. Wenn das umgesetzt worden wäre, dann würde in Thüringen kein Mensch auf die Straße gehen. Dann wäre das Problem längst erledigt. Es wäre längst Geschichte. Man hat es nicht gemacht und deswegen misstraue ich einer CDU-Wahlkampfstrategie, bei der ich das Gefühl habe, man will Luft aus dem Thema nehmen und will anschließend alle gegeneinander sozusagen aufeinander hetzen.
Das Thema Beiträge und Gebühren ist viel zu ernst. Es hätte zehn Jahre lang von Ihnen anders entwickelt werden können. Das Thema Eckgrundstücke, unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke ist von Ihnen mit Ihrer Gestaltungsmehrheit im Landtag so fehlentwickelt worden, dass die Zweckverbände so handeln können, wie Sie es heute kritisiert haben, Herr Trautvetter. Diese Kritik hätte ich mir allerdings vor fünf Jahren gewünscht und die Deutlichkeit im Handeln hätte ich mir fünf Jahre lang gewünscht. Herr Schuster hat mich das letzte Mal in der Landtagssitzung noch angesprochen, dass er mir in dem Punkt Recht gibt, dass nicht jede Straßenentwässerung auf Teufel komm raus überhaupt noch sinnvoll ist. Also eine Geschichte, die Sie eben beim Beispiel der Abwässer gesagt haben. Da muss man tatsächlich über das Verursacherprinzip nachdenken. Aber da kann man doch nicht sagen, der Bürger soll es bezahlen, sondern da muss man sagen, wer es verursacht, muss bezahlen. Wer bestellt muss bezahlen und wer Straßenentwässerung vornimmt und an die Kläranlagen anschließt, der muss auch diese Gebühren bezahlen. Dann muss die Stadt Gera mal ihre Gebühren an ihren dortigen Zweckverband bezahlen und andere, die für Straßenentwässerung zuständig sind. Da muss das Land, der Bund u.a. darüber nachdenken. Lieber wäre es mir, wir würden endlich über eine andere Zielplanung reden, dass nicht alles in Kläranlagen hinein muss, was aus dem Himmel herunterfällt, und dass wir uns wieder mehr darum kümmern, dass weniger Landschaft versiegelt wird und mehr Fläche da ist, um tatsächlich Regenwasser versickern zu lassen. Das wäre eine echte Umsteuerung und ein echter Systemwechsel.
Da sage ich, meine Damen und Herren, bei Trinkwasser haben Sie die richtigen Schritte eingeleitet. Wir sind bereit, den Weg zu gehen. Was wir nicht nachvollziehen
können, ist, dass es wenige Wochen vor der Landtagswahl kommt und dann gesagt wird, aber im Landtag könnte es nicht mehr geregelt werden. Die geltenden Anhörungsvorschriften hätten auch bei der Aufhebung der Verjährungsfrist gegolten. Da sind sie einfach von der Mehrheit des Landtags zulasten der Bürger ignoriert worden. Das halte ich für den falschen Weg.
Eine zweite Geschichte ist einfach, bei Abwasser brauchen wir jetzt auch eine Trendwende, eine sehr gezielte Trendwende. Herr Trautvetter, Kommunalaufsicht: Wenn in Greiz z.B. der dortige Zweckverband seit zwei Jahren versucht eine Satzung bestätigt zu bekommen, bei der Grundstücke nur noch so gewichtet in die Verteilung der Beiträge und Gebühren einbezogen werden, wie tatsächlich Bebauung vorliegt, und die Kommunalaufsicht bearbeitet das nicht, sondern macht richtige Verwaltung - seit zwei Jahren hängt der Vorgang -, da frage ich mich, wie da mit der Kommunalaufsicht umgegangen wird. Also müssen wir auch da mal ein Stück darüber reden, ob die Kommunalaufsicht in Thüringen nicht versagt hat. Das letzte Mal haben Sie gesagt am Beispiel Wallichen, da hätten Sie sich gewünscht, die Kommunalaufsicht hätte eingegriffen. Ich habe Ihnen die Frage gestellt, warum es nicht geschehen ist. Die müssen mittlerweile sehen, wie sie mit ihren Problemen klarkommen. Die Bürger sind tief verunsichert, weil sie das Gefühl haben, allein gelassen zu sein. Alle Politiker, die sie bisher angesprochen haben, haben gesagt, das ist alles nicht so für sie zu lösen und von daher sollte man es lieber bezahlen oder den Rechtsweg gehen. Nein, meine Damen und Herren.
Haben Sie den Mut, Herr Althaus, bei Trinkwasser den Weg jetzt so konsequent zu gehen, dass er vor der Landtagswahl noch geregelt wird. Da müssen wir eben noch eine Sitzung machen.
Aber eins, Herr Trautvetter, das Sie einfach so hier verkünden, die Landesregierung wird ihr Versprechen einlösen - Herr Trautvetter, da gibt es noch den 13. Juni.
Ob Sie noch die Landesregierung sind, werden die Wählerinnen und Wähler zu entscheiden haben.
Wer also dann für die Landesregierung die Versprechen, die Sie abgeben oder die Herr Ministerpräsident beim CDU-Parteitag abgegeben hat, einlöst, wird der Wähler zu entscheiden haben. Ich habe die Achtung vor dem Wähler, dass man erst den Wähler sprechen lässt, das heißt, wenn man das Problem lösen will, muss man es hier im Landtag lösen, muss man jetzt das Gesetz auf den Tisch legen und dann das Gesetz hier regeln, so dass es im Gesetzblatt abgedruckt wird und für alle Zweckverbände gleich gilt und für alle Bürgerinnen und Bürger ein einklagbares
Recht wird. Aber ein Versprechen einer Landesregierung, die noch gar nicht gewählt ist, das halte ich für eine Verhöhnung der Wählerinnen und Wähler und sage: Sie gehen in einen vordemokratischen Raum. Nicht nur, dass das Wort des Ministerpräsidenten quasi hochherrschaftlich jetzt eingesetzt wird, sondern dass Sie schon Versprechen abgeben für eine Landesregierung, die noch nicht gewählt, noch nicht bestellt, die noch nicht in irgendeiner Form ihren Amtseid abgelegt hat, das finde ich einfach unerträglich und das finde ich eine falsche Herangehensweise. Ich denke, Wählerinnen und Wähler sollten in einer parlamentarischen Demokratie ernst genommen werden.
Das ist der höchste Auftrag, den wir haben. Ich plädiere deswegen dafür, dass wir in der Tat das alles, was Herr Trautvetter heute gesagt hat, 1 : 1 auf die Tagesordnung setzen und sagen, das wird gemacht. Ob Sie es dann noch machen werden, Herr Trautvetter, das wird eine andere Frage sein. Aber gemacht werden muss es. Da bin ich gespannt auf die Vorschläge der SPD, die habe ich nämlich noch nicht gehört. Da habe ich bisher nur Bedenken gehört, was alles nicht richtig ist. Da ist nicht mit einem Wort den Bürgern in den betroffenen Regionen erklärt worden, wie sie sich wirksam gegen ihre durchgeknallten Zweckverbände zur Wehr setzen können, die wirklich in einer obrigkeitsstaatlichen Art die Bürgerinteressen verhöhnen, und an der Stelle würde ich gern ein paar klarere und deutlichere Worte auch von der SPD hören, denn da habt ihr in der Verantwortung der großen Koalition gestanden und hättet handeln müssen und habt auch nicht gehandelt. Deswegen finde ich diesen Schlagabtausch wenig hilfreich.
Dass diese Frage der Zinshilfe Geld kostet für den Landesetat, das ist klar. Aber die bisherige Zinshilfe war ja so gestreckt, dass der Bürger unterschreiben musste, dass er nicht weiter klagt. Das heißt, er ist rechtlos damit gemacht worden, wenn er das Geld in Anspruch nehmen wollte. Jetzt haben Sie das umgestellt, von daher kann ich sagen, gut. Aber was wir eher brauchen, ist ein radiakales Herausnehmen von Geldern, die für die Bürger überhaupt sinnlos geworden sind oder noch sinnlos ausgegeben werden sollen. Von daher wäre eine radikale Trendwende insgesamt bei dem Thema "Beiträge" notwendig. Wir bekennen uns dazu, mittelfristig auf Beiträge gänzlich verzichten zu wollen. Dort, wo Grundstücke im Wert steigen, muss über eine veränderte Grundsteuer der Wert über die Besteuerung mitpartizipiert abgeschöpft werden. Aber nicht über die Frage von Beiträgen, die dann in demokratiefreien Zonen dazu führen, dass Menschen ihre Grundstücke verkaufen. Der Verkauf von Grundstücken scheint mir doch ein völlig falscher Weg zu sein. Herr Jaschke, wenn Sie
so lachen, reden Sie doch mal mit Herrn Seeber darüber, dass er endlich in diesem demokratiefreien Raum
dafür sorgt, dass das, was der Ministerpräsident angekündigt hat, umgesetzt wird. Einfach nur lachen ist doch keine Lösung, Herr Jaschke, sich einfach zurückzulehnen und zu sagen, geht mich gar nichts an. Gehen Sie bitte zu Ihrem Parteifreund Seeber und sorgen Sie dafür, dass die angedrohten Zwangsmaßnahmen bei Gericht unterbleiben.
Deswegen unsere dringende Bitte, die Beiträge nicht nur auszusetzen, sondern die Beiträge in diesen Punkten wirklich aufzuheben und dann die Bürgerinitiativen in die Abrechnung der Zweckverbände einzubeziehen. Perspektivisch muss endlich ein gewählter Verbraucherbeirat in alle Zweckververbände hinein und die deutliche drastische Reduzierung von Zweckverbänden muss das Ziel sein und da reichen mir reine Wahlkampfankündigungen nicht. Deswegen: Alter schützt vor Weisheit nicht, Herr Tautvetter, Sie hatten fünf Jahre Zeit. Ich glaube, Sie haben zwar eine richtige Rede geredet, aber eben nur Ankündigungen, über die Sie nachdenken, nicht eine eher verbindliche Ansage, wie Sie wirklich dann handeln würden. Deswegen kann ich Ihnen nur zurufen: Sie haben fertig, vielen Dank, es wird Zeit, eine Umsteuerung in der Abwasser- und Trinkwasserpolitik in Thüringen zu bekommen.
Herr Innenminister, kann das Innenministerium oder können Sie als Innenminister zusichern, dass Sie bei der Überarbeitung des Materials, die jetzt notwendig ist seit der Ankündigung des Ministerpräsidenten, ausreichend qualifiziert in der Lage sind, Ihre Obliegenheiten als Ministerium zur Verfügung zu stellen, damit dann die Broschüre nicht auf veraltetem Material aus den Presseinformatio
nen aus Ihrem Hause basieren müsste?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die PDS-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag "Erstes Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetz (ThürKAMG)" auf die Tagesordnung setzen lassen und bittet darum, dass dem zugestimmt wird. Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund nicht nur der zehntausendfachen Demonstrationen und der Menschen in Thüringen, die auf die Straße gegangen sind, und der Vertreter der Bürgerinitiativen, die Erwartungen an den Thüringer Landtag haben, dass zum Thema "Wasser und Abwasser" Veränderungen eingeleitet werden, sondern die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass über Jahre hinweg eine bestimmte Politik immer beibehalten, nicht verändert worden ist und damit Beitragsbescheide rausgeschickt worden sind, die die Bürger auf die Palme gebracht haben und teilweise in den finanziellen Ruin drohten zu bringen. Die Dringlichkeit allerdings ergibt sich aufgrund eines Wahlkampfauftakts unseres Ministerpräsidenten am Samstag in Apolda,
wo er vor der CDU dargelegt hat, was er gedenkt als Ministerpräsident mit seiner Richtlinienkompetenz jetzt in Thüringen als gesetzliche Regelung bzw. als grundsätzliche Veränderung einbringen zu wollen. Die Ankündigung ist allerdings, dass es bis Oktober geregelt werden soll, so dass diese Legislatur verstreicht und die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit haben, festzustellen, ob das auch wirklich nach der Landtagswahl umgesetzt wird oder ob man aus anderen Gründen dann sagt, das ergibt sich alles so nicht und die vorübergehend nicht vollzogenen Beitragsbescheide werden dann anschließend wieder in Rechnung gestellt. Deswegen haben wir uns entschlossen, meine Damen und Herren, das mag sehr ungewöhnlich sein, aber wir haben unseren Ministerpräsidenten beim Wort genommen und haben all das, was er in Apolda vor der CDU gesagt hat,
aufgeschrieben und als Gesetzentwurf heute hier eingebracht, um zu sagen, meine Damen und Herren, dann möchten wir hier im Landtag - das ist der richtige Ort und nicht der Wahlparteitag einer Partei - eine gesetzliche Regelung noch vor dem 13. Juni vollziehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn sie wählen gehen, was sie bei der Wahl dafür bekommen, nicht dass sie ein Danaergeschenk bekommen, das hinterher viel teurer wird. Insoweit freue ich mich, dass die Bürgerini
tiativen heute auch hier zugegen sind und ich begrüße an dieser Stelle auch die Bürgerallianz und Herrn Delinger sowie die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerinitiativen Friedrichroda, Schmalkalden und Bad Salzungen, die draußen vor der Tür stehen. Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund der Dinge, die Herr Althaus selber angekündigt hat. Wir möchten, dass auf Basis dieses Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetzes heute, morgen und im Zweifelsfalle, wenn wir die dritte Lesung so nicht hinbekommen und die Ausschussberatung nicht noch vornehmen können, eine Sondersitzung des Thüringer Landtags herangezogen wird. Wir werden zumindest den Antrag auf erste, zweite und dritte Lesung dieses Gesetzes stellen. Ich betone noch einmal, der Teil, der den Gesetzestext regelt - Kollege Gentzel hat gestern gesagt, es sei mit der heißen Nadel gestrickt -, wir haben das nur aufgeschrieben, was Herr Ministerpräsident Althaus als Wahlversprechen seiner Partei und den Bürgern vorgetragen hat. Deswegen möchten wir, dass es hier im Landtag geregelt wird, weil der Bürger sich nur darauf verlassen kann, was er im Gesetz bekommt. Deswegen gilt mit Johann Wolfgang von Goethe: Nur was du schwarz auf weiß hast, kannst du nach Hause tragen. Wir möchten, dass die Bürger mit dem ruhigen Gefühl nach Hause fahren können, dass sich bei Kommunalabgaben wirklich was geändert hat. Deswegen bitten wir um Aufnahme in die Tagesordnung und, meine Damen und Herren, um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte mich gefreut, wenn wir etwas gehört hätten, über was es sich lohnen würde, wirklich eine Aussprache zu führen.
Wir haben die Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen gehört und jetzt muss ich wirklich mal feststellen: Da war auch mit der Wahrheit nicht alles so ganz klar, um das mal freundlicher zu sagen. Herr Althaus, Sie haben nicht die Beitragsbescheide angehalten, wie Sie hier eben behauptet haben. Sie haben eine Bitte ausgesprochen.
Diese Bitte ist wie folgt - verbindlich, Heiko, verbindlich, ja. Das ist gesetzlich genau geregelt. Verbindliche Bitte im Sinne von Althaus heißt: Die haben alle stramm zu stehen, so weit ist das mit der kommunalen Selbstverwaltung, von der hier gerade so gehöhnt worden ist. Nein, als Reaktion auf die Wahlkampfrede von Herrn Althaus
hat der Zweckverband Holzland gestern Beitragsbescheide verschickt als besonderes Dankeschön an Sie, Herr Althaus. So weit ist das mit den Bitten. Und es gibt zwei weitere Zweckverbände - also, die Bescheide sind gestern rausgeschickt worden.
Einen, einer ist nicht so wichtig?
Ja, einer ist einer. Verzeihen Sie, Sie können jetzt ablenken wie Sie wollen. Gestern ist ein Beitragsbescheid...
Dass der Landwirtschaftsminister jetzt von Unsinn redet, aber ein Beitragsbescheid ist ein Beitragsbescheid und ist nicht irgendwie eine Erfindung der Opposition.
So weit ist das mit der verbindlichen Bitte, aber es gibt zwei weitere Zweckverbände, die gestern angekündigt haben, sich der Bitte nicht anzuschließen, das sind Ilmenau und Gotha. Die haben das offiziell verkündet und haben es auch veröffentlicht und haben mitgeteilt, dass sie nur auf gesetzlicher Grundlage eine Änderung ihrer Bescheidungspolitik vornehmen werden. Genau um die Frage der gesetzlichen Grundlage geht es hier, meine Damen und Herren.
Eine zweite Geschichte ist, dass drei Zweckverbände auf die Wahlkampfrede von Herrn Althaus am Samstag reagiert haben, indem sie einen Investitionsboykott angekündigt haben und sagen: Dieses Chaos, das die Landesregierung verursacht hat durch diese Kehrtwende, die jetzt eingetreten ist, können wir nicht nachvollziehen, also werden wir keinerlei Investitionen mehr vornehmen. So weit das Thema "Kontinuität", Herr Ministerpräsident, von dem Sie gerade gesprochen haben. Das finde ich ja besonders witzig und putzig, dass Sie ausgerechnet beim Thema "Beitragsbescheide" von Kontinuität der Landesregierung sprechen. Das ist besonders putzig.
Diese Kontinuität, von der Sie reden, nachdem Herr Trautvetter bis zum Freitag der vergangenen Woche noch das genaue Gegenteil erklärt hat und 14 Jahre lang eine bestimmte Linie hier durchgehalten worden ist, diese Form
der Kontinuität mit der schwunghaften Steilkurve, die Sie am 1. Mai vorgenommen haben, diese Kontinuität ist so ähnlich wie Edelstahl und Diebstahl. Das, was Sie machen, ist wirklich Populismus, Herr Ministerpräsident. Das ist eine Ankündigung von Dingen, die Sie gesetzlich nicht durchhalten wollen, gesetzlich nicht durchhalten können und wo Sie auch das Thema "Konnexitätsprinzip" in der derzeitigen Art und Weise mit Füßen treten, weil, wenn Sie sagen, die Bescheide werden angehalten oder aufgehalten, dann müssen Sie auch sagen, dass sie finanziert werden.
Sie haben das alles gesagt! Wir möchten die Gelegenheit geben, dass das vorher gesetzlich geregelt wird. Wir leben in einem demokratischen, parlamentarisch verfassten Rechtsstaat, in dem Gesetze die Grundlage des Handelns bilden, und es geht hier um Gesetze und nicht um Wahlkampfmanöver, meine Damen und Herren. Das, was Sie tun, ist wirklich übler Populismus. Und eine Feststellen muss ich schon machen: Dass Sie hier sagen, Bauernfänger sind unterwegs und dass Sie davon reden, dass mit den Ängsten gespielt wird, indem Mieter gegen Grundstücksbesitzer ausgespielt werden, dann schauen Sie sich mal die Veröffentlichungen und die Meinungsäußerungen Ihres Innenministers an,
der hat genau auf dem dumpfsten Niveau gespielt. Wenn Sie sagen, große Grundstücksbesitzer gegen kleine Grundstücksbesitzer werden ausgespielt, da muss ich sagen, ja, Ihre Landesregierung steht da in einer Kontinuität der selbstverschuldeten Gesetzlichkeit, die das alles angerichtet hat.
Dass in Thüringen unbebaute Grundstücke als bebaut gelten, das hat etwas mit Ihrem Gesetz zu tun, das Sie zu verantworten und zu vertreten haben. Dass ein Eckgrundstück in Thüringen doppelt so groß sein soll, wie es denn tatsächlich ist, hat etwas mit Ihrem Thüringer Kommunalabgabengesetz zu tun. Dass ein Einfamilienhaus in Thüringen als Dreifamilienhaus bescheidet wird, hat etwas mit Ihrem Gesetz zu tun. Und wenn Herr Böck mich auf einer öffentlichen Veranstaltung in Gotha der Lüge bezichtigt, als ich das auch noch sage und auch noch darauf hinweise, dass das vom Innenministerium entsprechend an die Zweckverbände so rausgeschickt worden ist, dass so zu bescheiden und so zu kalkulieren ist, da muss ich sagen, das entlarvt sich selbst als Lüge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einen Leserbrief mitgebracht, der gestern zu lesen war. Da wird das Thema deutlich und damit wird auch das The
ma deutlich, wie lange Sie zugewartet haben und dass es viel zu lange ist, als am 1. Mai dann zu sagen ein paar Tage vor der Wahl, nachdem wir nicht wissen, ob in Schmalkalden oder Bad Salzungen die Zehntausenden Menschen irgendwann Ihren Wahlsieg völlig wegschwemmen im Thüringer Abwasser, das nicht geklärt ist, und in den Abwasserbescheiden, da fand ich das sehr interessant, dass hier ein Bürger mal aufgeschrieben hat, wie er die Thüringer Kommunalabgabenregelung empfunden hat. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Das Land hat seine Versprechen nicht gehalten" - Überschrift eines Leserbriefs gestern in der TLZ, Lokalausgabe Erfurt.
Das, Frau Groß, ist eine Unverschämtheit, so gehen Sie mit Menschen um. Sie wissen noch gar nicht, was der Bürger geschrieben hat, aber Sie wissen schon, dass ich es bestellt habe. Das ist die Arroganz der Macht, mit der Sie jahrelang, jahrzehntelang wirklich die Politik betrieben haben
und die Bürger auf die Straße gebracht haben, so dass sie jetzt auf den Straßen stehen und demonstrieren, weil Sie die Ängste nie ernst genommen haben. Und dann stellen Sie sich mit einer großen Geste hin...
Frau Präsidentin, wenn mir zugerufen wird von einer Abgeordnetenkollegin...
Frau Präsidentin, wenn mir zugerufen wird, ich hätte den Leserbrief bestellt, dann ist das eine Art mit Bürgern umzugehen, die einfach unverschämt ist, und das weise ich entschieden zurück.
Frau Groß wird die Zeit haben
Frau Groß, wir reden nicht über den Straßenausbaubeitrag Ihrer Straße, wo Sie wohnen, wir reden über den Abwasserzweckverband Güterverkehrszentrum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern in der TLZ ein Leserbrief "Das Land hat seine Versprechen nicht gehalten". Zum Thema Abwasserzweckverband im Güterverkehrszentrum äußert sich dieser Leser. Das Land Thüringen hatte einen Traum von einem Güterverkehrszentrum (GVZ). Die Grundsteinlegung war am 3. September 1993. Es sollte ein Beispiel sein für ganz Deutschland. Laut Pressebericht vom 5. Dezember 1996 wurden 315 Mio. DM investiert. 40 Prozent der Flächen sind vermarktet. Jetzt sieht man ein großes Schild: "Insolvenzverkauf".
Zurück zum Traum Abwasserzweckverband AW: Das GVZ musste abwassertechnisch entsorgt werden. Man gründete einen Abwasserzweckverband und überzeugte die angrenzenden Orte Büßleben, Linderbach-Azmannsdorf, Vieselbach, Wallichen, Hochstedt, Mönchenholzhausen, Obernissa, Sohnstedt, Utzberg, Niederzimmern, Hopfgarten, Eichelborn, Hayn und die Autobahnraststätte Eichelborn sich zu beteiligen. GVZ und Abwasserzweckverband schlossen eine Zweckvereinbarung. Das GVZ wollte sich mit 9.000 Einwohnergleichwerten und 18 Mio. DM am Abwasserzweckverband beteiligen. Mit diesen Zahlen wurde kalkuliert und projektiert. Dann wurde eine Kläranlage für rund 21 Mio. DM und 14.000 Einwohnergleichwerten in Wallichen errichtet, davon 9.000 vertraglich gebunden allein vom GVZ. Als die Gebietsreform kam, trennten sich die eingemeindeten Orte Büßleben, Linderbach-Azmannsdorf, Vieselbach, Wallichen, Hochstedt und das GVZ vom Abwasserzweckverband. Die Schulden wurden nach dem Flächenprinzip aufgeteilt - 60 Prozent Stadt, 40 Prozent Abwasserzweckverband. So wurde verteilt. Laut der Aussage von Staatssekretär Illert am 20. September 1999 hat der Abwasserzweckverband 1,7 Mio. DM Schulden geerbt. Die Unterlagen liegen vor. Man versprach nach der Trennung, den Abwasserzweckverband auf eine finanziell vernünftige Basis zu stellen. Leider blieb es nur ein Versprechen. Der Abwasserzweckverband hat nach Aussagen des Geschäftsführers 2001 aber 5,2 Mio. DM Schulden. Fusionen wurden angestrebt, blieben ohne Erfolg. Um das Schuldenproblem zu lösen, gibt der Abwasserzweckverband jetzt wieder eine Globalkalkulation in Auftrag, obwohl feststeht, dass zehn Jahre nicht gebaut wird. Der Sinn, Beitragsbescheide verschicken, um den Abwasserzweckverband zu entschulden. Warum sollen Häuslebauer und Grundstücksbesitzer für die Anhäufung vieler Fehlentscheidungen, die woanders getroffen worden sind, bezahlen? So die Frage des Leserbriefschreibers. Man wird feststellen, dass es für den Abwasserzweckverband kostengünstiger ist, wenn man für verschiedene Orte Einzelkläranlagen errichten würde. Wir erinnern die Landesregierung an ihr Versprechen, sich um die Entschuldung des Abwasserzweckverbands zu kümmern. Ein Tipp für Wanderfans: Wenn Einzelkläranlagen für
verschiedene Orte entstehen, wird ein 12 km langer Wanderweg zwischen den Anlagen eingerichtet. Hauptattraktion die Großkläranlage Wallichen/Vieselbach - 21 Mio. DM teuer für 14.000 Einwohnergleichwerte, aber nur drei Dörfer sind angeschlossen. Diese drei Dörfer sollen jetzt die Schulden bezahlen, die andere verursacht haben, und da kommen wir zum Kern des Problems. Das Prinzip in den Abwasserzweckverbänden, das nicht umgesetzt wird, müsste heißen: Wer bestellt, bezahlt. Dieses haben die Bürger in Wallichen und Umgebung nicht bestellt. Warum müssen sie es per Zwangsumlage bezahlen? Das ist die Frage, die einfach gestellt werden muss und das ist des Pudels Kern, dass in Thüringen in einer Form
eine Betonpolitik betrieben worden ist, bei der die Bürger nicht beteiligt worden sind und dann anschließend umgesetzt wird, dass die Bürger zwangsweise bezahlen sollen. Für mich eine Krönung derzeit und nicht nachzuvollziehen ist die 8 km lange Betonleitung vom Inselsberg hinunter zur Kläranlage, die über 1 Mio. + ten soll, statt einer dezentralen Anlage. Oder nicht zu vertreten und nicht nachzuvollziehen ist der Zwangsanschluss für die Marienglashöhle, was jetzt auch dazu führt, dass die Kosten von allen übernommen werden sollen.
Gern.
Das ist mir bekannt, aber das ist nicht der Kern des...
Aber genau das ist es, Sie verstehen überhaupt nicht...
Meine Damen und Herren, das ist typisch. Hier ist ein Gelächter, aber es ist nicht einmal verstanden worden, dass die drei Dörfer, die jetzt den Rest bezahlen sollen, die Angemeierten sind. Warum sollen die drei übrig gebliebenen Dörfer die 21 Mio. für die Kläranlage bezahlen und die anderen haben ihre Beiträge wiederbekommen? Das ist doch der eigentliche Skandal. Die Bürger in den drei übrig gebliebenen Dörfern haben doch diese Kläranlage nicht gebaut und die 14.000 Einwohnergleichwerte sich nicht selber ausgedacht. Da gab es doch andere Verträge. Sie als Stadträtin sollten doch dann dafür eintreten, dass wirklich den drei Dörfern auch die entsprechende Rückerstattung zuteil wird und dass man die Kläranlage nimmt und einpackt und einstampft bei dieser Landespolitik, die in Thüringen gemacht worden ist.
Es wäre mir viel lieber, wenn man eigentlich den Bürgern diese Frage beantworten würde und nicht hier eine Polemik betreibt...
Bitte, gern, Herr von der Krone.
Ich weiß gar nicht, warum Sie da so hämisch lachen, Herr Althaus. Der Bürger sagt, uns ist Entschuldung zugesagt worden. Aber genau das ist die Arroganz der Macht, dass Sie das nämlich den Bürgern in den drei Dörfern nicht zusagen, dass sie entschuldet werden, sondern dass dann gesagt wird, da kann man doch dieses und jenes machen und es verteuert sich immer weiter.
Meine Damen und Herren, nein, so billig kommen Sie nicht heraus. Diese Thüringer Kommunalordnung haben Sie gesetzlich geregelt. Noch im Jahr 1999/2000 haben wir, die PDS, ein Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz in dieses hohe Haus eingebracht. In diesem Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz haben wir diese Fragen aufgeworfen, haben gesagt, es muss mit den Beitragsbescheiden anders umgegangen werden. Eckgrundstücke müssen anders veranlagt werden, unbebaute dürfen zukünftig nicht mehr beschieden werden usw. In der Kernphilosophie steht eine Frage, zu sagen, mittelfristig muss man weg von der Frage der Beitragsfinanzierung, es braucht eine Umstellung zur Gebührenfinanzierung. Jetzt haben Sie angekündigt, es bei der Trinkwasserregelung so machen zu wollen. Ich begrüße es, dass Sie endlich auf den Trichter kommen, dass das, was die PDS jahrelang gesagt hat, tatsächlich möglich und auch zielführend ist und auch weiterhilft.
Aber ich erinnere auch, meine Damen und Herren, an die Wahlversprechen, die die CDU 1994 gemacht hat das war der Innenminister Schuster. Er hatte öffentlich verkündet: Gebühren für Wasser und Abwasser nicht über 8,80 DM pro Kubikmeter, keine Beiträge für Straßen und Wasser und Abwasser in Summe von mehr als 5.000 DM. Das war ein Versprechen. Die Zahlen, Herr Althaus, die Sie genannt haben, wären alle ad absurdum, wenn Herr Schuster und die CDU das eingehalten hätte, was er für Ihre Partei vor der Wahl damals versprochen hat. Wie können Sie sich heute hinstellen und von 90.000 und 100.000 ist empörend. Ja, das ist empörend, da haben Sie Recht, da widerspreche ich Ihnen überhaupt nicht. Aber hätte Ihre Partei es umgesetzt, was der Innenminister Schuster öffentlich verkündet hat, gäbe es diese Beitragsbescheide überhaupt nicht. Meine Damen und Herren, es ist eben ein durchgängiger roter Faden in der Landespolitik: Keine Vorgaben nach nachvollziehbarer Kalkulation; die Zweckverbände haben dann gemacht, was sie wollen; Erlass von fehlerhafter Mustersatzung, an der sich die Gemeinden und Zweckverbände orientierten, wodurch chaotische Rechtszustände entstanden sind. 1995 hat das Land ein kommunales Wasser- und Abwasserkataster Kowakat in Auftrag gegeben. Es hat 100.000 + dass es bis heute anwendungsbereit ist. Eine erste Tiefenprüfung der Zweckverbände 1995, zweite Tiefenprüfung 1998 - bis heute keine grundlegenden Schlussfol
gerungen. Seit 1995 mehrere Nachförderungen von wasserwirtschaftlichen Investitionen und damit Eingeständnis der Landesregierung der eigenen Fehler in der Politik. Mehrfache Verlängerung der Verjährungsfrist und das empört mich rechtlich sogar am meisten, dass man immer wieder den Landtag bemüht hat, gegen die Bürger die Verjährungsvorschriften aufzuheben und dann die Politik weiterzubetreiben. Aber Sie haben den Landtag jeweils bemüht und genötigt, die Verjährung aufzuheben, so dass die Politik weiter fortgeführt worden ist, von der Sie jetzt die Abkehr einleiten. Eine uneingeschränkte rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst für Straßen, die 1991 ausgebaut wurden - Kommunalaufsichten drohten mit Zwangsmitteln, wenn sich die Gemeinden weigerten, rückwirkende Beiträge zu erheben -; mehrfache Uminterpretation bei der Verfahrensweise mit Altanschlussnehmern und Altanlagen und damit ein erneutes Rechtschaos; erstes wirkungsloses Zinshilfeprogramm 1998 bis 2001, Strukturbeihilfeprogramm, was viel Geld kostet, aber vergleichsweise wenige Effekte brachte; die dritte Tiefenprüfung 2001 und 2002. Der Abschlussbericht ist im März 2003 vorgelegt worden, aber nicht dem Thüringer Landtag und das, was wir verwerflich finden, nicht den Bürgerinitiativen, nicht den Beteiligten, nicht denen, die eigentlich die Opfer dieser verfehlten Politik sind.
Deswegen, meine Damen und Herren, glauben wir nicht recht daran, dass Sie jetzt wirklich eine Kehrtwende in der Politik einleiten wollen. Wir haben den Verdacht, es seien wohl doch nur Wahlgeschenke. Was ich empörend finde, das ist eben auch, dass die Thüringer Landgesellschaft für landeseigene Immobilien, die von Beitragsbescheiden tangiert waren, von 2000 bis 2002 in 136 Fällen selber in das Widerspruchsverfahren gegangen ist und in 86 Fällen sogar erfolgreich war. Das heißt, das Land wehrt sich gegen die Politik von Zweckverbänden dann, wenn es mit eigenen Liegenschaften betroffen ist, benutzt den Rechtsweg, erkennt in 86 Fällen, dass es sogar gewinnt. Das heißt, dass die zugrunde liegende Kalkulation falsch war, aber es ändert nicht die Landespolitik, sondern nutzt nur den einseitigen Vorteil und lässt zu, dass die Interessen der Bürger diejenigen sind, die auf die lange Bank geschoben werden, dass sie dann durch die Gerichte den Instanzenzug machen. Dann kommt eben das Problem, dass Beitragsbescheide, die in Widerspruch gehen, keine aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, der Zweckverband kassiert ab, der Bürger geht in Widerspruchsbescheid und kann teilweise sechs oder acht Jahre warten, bis er vor Gericht überhaupt mal ein Verfahren in eine Richtung bekommt, dass er sagt, er könnte Recht haben oder er könnte nicht Recht haben. Dass die Bürger da das Gefühl haben, dass sie nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, kann ich gut nachvollziehen. Insoweit wäre es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass auch ein Beitragsbescheid, wenn Sie ihn denn weiterhin erheben wollen, aufschiebende Wirkung haben muss, wenn Widerspruchsverfahren eingeleitet werden, so dass die Instanzen gezwungen sind, schneller zu
entscheiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Dieses Chaos, Herr Althaus, haben Sie zu vertreten. Das ist eine Kontinuität von 14 Jahren CDU-Politik, allerdings auch, lieber Uwe Höhn, von den Jahren, in denen die SPD den Innenminister gestellt hat. Auch dort hat nicht die Kraft bestanden, wirklich ein grundhaftes Umsteuern in dieser Politik einzuleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als PDSFraktion sind der Meinung, dass die Bürger, die auf die Straße gegangen sind, einen Anspruch darauf haben, ernst genommen zu werden. Die Bürger haben mit ihren Beitragsbescheiden, als sie die vor Silvester bekommen haben, gespürt, dass es ihnen jetzt ans Portemonnaie geht, und die Bürger haben gespürt, dass in einigen Fällen eben die kalte Enteignung ansteht, und zwar durch eine verfehlte Politik der Zweckverbände, die kein Mensch durchschaut und bei denen die Bürger dann, wenn sie Fragen haben, zu ihrem Kommunalabgeordneten gehen, der sagt, ich war es nicht, der Bürgermeister war es. Der Bürgermeister sagt, das hat mir die Verwaltung gesagt und das ist von oben gekommen und die Kommunalaufsicht hat es abgesegnet. Die Landtagspolitiker sagen, wir haben damit nichts zu tun. Das führt dann dazu, wie an der Fahnerschen Höhe, dass 33.000 Bescheide rausgeschickt werden vor Weihnachten; 32.000 sind mittlerweile in den Widerspruch gegangen. Das heißt, in fast allen Fällen, in 99 Prozent, hängt es jetzt bei Gericht. Da muss ich einfach sagen, das ist eine verfehlte Zweckverbandspolitik, bei der eine Transparenz endlich notwendig ist. Deswegen unsere Forderung, meine Damen und Herren, Aufhebung der Beitragsbescheide, nicht Aussetzung,
Aufhebung der Beitragsbescheide und eine generelle Umsteuerung, dann die Vorlage der Tiefenprüfung an die Bürgerinitiativen, gleichzeitig ein Bekenntnis dazu, dass 180 Zweckverbände 160 zu viel sind, weil die Overheadkosten einfach nicht mehr zu akzeptieren sind mit all dem, was da an Verwaltung dranhängt und was niemand durchschaut. Was wir brauchen, das ist eine demokratisch legitimierte Kontrollinstanz in einem Zweckverband, das heißt, einen Verbraucherbeirat, der nicht nur wie Petersilie ist, der nicht nur zum Abnicken reingeholt wird, sondern der dann sich auch die Kalkulation und Investitionsplanung vorlegen lassen kann, um zu entscheiden, brauchen wir das oder brauchen wir das nicht. Da gehört auch eine generell andere Landespolitik dazu. Nicht jeder kleine Ortsteil, nicht jedes kleine Dörfchen, nicht jeder kleine Weiler muss an kilometerlange Abwasserrohre angeschlossen werden. Es muss dezentrale Lösungen in Thüringen geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Thema Beiträge und Gebühren wird immer so getan, dass all diejenigen, die sagen, es ist gebührenfinanzierbar, unso
zial seien. Jetzt berufe ich mich - ich weiß nicht, ob er da ist, doch er ist da - auf den Präsidenten des Landesrechnungshofs, der in seinem Leben, bevor er hier Abgeordneter war, schon mal eine andere Tätigkeit hatte, nämlich auch zuständig war für die Errichtung einer Kläranlage. Wie er mir erzählt hat, ist dort, und das war nicht in Thüringen, keine Beitragsbescheidung vorgenommen worden, sondern eine Gebührenfinanzierung. Offenkundig geht es woanders. Und alles wird hier immer als alternativlos dargestellt.
Herr Ministerpräsident, Sie haben es ja gesagt, in über der Hälfte aller Trinkwasserbereiche gibt es gar keine Beitragsbescheide, und in einem Viertel aller Abwasserbereiche/Zweckverbände gibt es auch keine Beitragsbescheide.
Sind die unsozial, sind die arrogant oder überheblich oder haben die schlechter investiert? Möglicherweise haben die einfach nur vernünftige Regelungen mit ihren Bürgern getroffen. Ich glaube, da muss man wirklich auch mal in die Globalkalkulation rein. Das interessiert uns nämlich auch, nicht uns, aber die Bürger: Wie viel Zinsen werden eigentlich für die Investitionen in die Kalkulation aufgenommen? Ich würde mir mal wünschen, wenn in der Globalkalkulation nur Zinsen mit errechnet würden, wie sie der Bürger auf seinem Sparbuch gutgeschrieben kriegt, und nicht eine Verzinsung, die in die Kalkulation einfließt, von 7 Prozent und ähnliche Größenordnungen, wo ich sage, allein darüber könnte man jede Menge Luft aus der Kalkulation rausnehmen. Da sage ich, von oben nach unten haben wir hier eine Änderung vorzunehmen. Das, was an kommunaler Selbstverwaltung hier hochgehalten worden ist, ist die Entmündigung der Bürger und ist die Benutzung der
Bürgermeister in einer Auseinandersetzung, bei der ganz andere verdienen und verdient haben. Die Gebühren, die eingenommen worden sind, sind die Gebühren der Planer, die die zu großen Anlagen gebaut haben. Die haben sich die Taschen voll gehauen, haben das Zeug in die Landschaft gesetzt und sind dann weitergezogen, und heute haben wir den ganzen Ärger hier auf dem Hals. Haben Sie doch mal den Mut als Thüringer Landespolitiker, nicht nur anzukündigen, dass man es ändert, sondern jetzt vor dem 13. Juni ein Gesetz zu erlassen, bei dem die Bürger wissen, vor dem 13. Juni haben sie für Trinkwasser in Zukunft keine Beitragsbescheide mehr zu erwarten. Aber das muss im Staatsanzeiger dann drin sein.
Meine Damen und Herren, nach dem 13. Juni brauchen wir nicht nur eine Wende in der Abwasser- und Trinkwasserpolitik und in der Beitragspolitik, wir brauchen einen Paradigmenwechsel. Wir brauchen eine völlige Neuorientierung, und die orientiert sich an den Überlegungen, die ich hier dargestellt habe. Es geht anders. Und man kann sich an anderen europäischen Staaten, aber auch an westlichen Bundesländern orientieren, dass Beiträge und Gebühren anders kalkulierbar sind. Was wir brauchen, ist Transparenz, ist Offenheit; was wir brauchen, ist eine Abkehr von der Betonpolitik und von dem Größenwahn, der in Thüringen hier eingesetzt hat. Deswegen, meine Damen und Herren, nicht nur ein Wahlkampfgeschenk, das Sie hier machen, um die Wahlen zu gewinnen, sondern tatsächlich den Bürgern jetzt ein Gesetz auf den Weg und in die Hand geben, auf das sie sich verlassen können, deswegen nicht nur Aussetzung der Beitragsbescheide, sondern Aufhebung, Neukalkulation, Transparenz schaffen, die Unterlagen auf den Tisch, Einsicht nehmen lassen und dann in den Zweckverbänden endlich einen neuen Weg gehen. Es wäre Zeit, Herr Ministerpräsident, wirklich mit 14 Jahren dieser schlechten Kontinuität zu brechen,
den Mut haben zu sagen, wir gestehen, dass da viel schief gegangen ist, und jetzt ab sofort gehen wir neue Wege. Aber bitte, ich habe es vorhin gesagt, wie Johann Wolfgang von Goethe gesagt hat, nur was du schwarz auf weiß hast, kannst du nach Hause tragen.
Die Bürger werden sehr genau darauf achten, ob ein ausgesetzter Beitragsbescheid nach der Wahl ihnen wieder präsentiert wird, dann wären sie zum wiederholten Male an der Nase herumgeführt worden, und da hoffen wir, dass es möglich ist, mit der Kraft des hohen Hauses insgesamt ein Gesetz zu verabschieden, das noch in den nächsten Tagen anfängt Klarheit zu schaffen. Wenn Sie eine Anhörung machen wollen, können wir auf die Ladungsfristen verzichten. Wir können uns auf ein verkürztes Verfahren einigen. Sie haben es doch auch fertig gebracht bei einem Gesetz, wie dem Bestattungswesen, es so durch den Landtag zu peitschen, dass Sie es heute noch über die Bühne kriegen wollen,
dann machen Sie es doch mit dem, was Sie am 1. Mai angekündigt haben, ebenso. Verkürzen Sie die Fristen, schaffen Sie Rechtssicherheit, dann würden die Bürger hochschauen zu Ihnen, aber so haben sie das Gefühl, dass sie nur vor der Wahl getäuscht werden sollen. Deswegen sage ich, so lange Sie nicht Taten folgen lassen, die Sie nachlesbar in den Protokollen des Thüringer Landtags auch einklagbar für die Bürger gestalten, und Rechts
sicherheit nicht schaffen, so lange nenne ich Sie den David Copperfield der Thüringer Abwasserpolitik.
Herr Schuster, ich bin Ihnen ja dankbar, dass Sie direkt vor mir gesprochen haben, weil ich zum Thema "Beiträge" etwas sehr prinzipiell klarstellen will. Herr Pietzsch hat es angesprochen, wir haben in unserer Begründung zu unserem Gesetz, welches nachher ja noch zu verhandeln ist, das Thema - mittelfristig müssten aus unserer Sicht auch für Abwasser die Beiträge durch Gebühren ersetzt werden, mittelfristig! So haben wir es drinstehen, aber nicht, damit es jetzt im Gesetz verhandelt wird, sondern wir wollten uns nicht davor drücken. Insoweit reden wir auf jeder Veranstaltung dasselbe. Wir sagen aber, und das will ich in aller Deutlichkeit sagen, nachdem Herr Schuster hier gesprochen hat, wäre das Wahlversprechen, Herr Schuster, von 1994 von Ihnen eingehalten worden, also hätten wir Sie beim Wort nehmen können, was Sie gerade eben noch mal wiederholt haben und wo ich sage, da hatten Sie damals Recht, da haben Sie heute Recht. Wenn es umgesetzt worden wäre, dass es nämlich tatsächlich eine Begrenzung nach oben bei Wasser und Abwasser und Straßenausbaubeiträgen von 5.000 DM gegeben hätte, 5.000 DM, wenn das die Kappungsgrenze gewesen wäre, dann wären die Bürger nicht auf die Straßen gegangen, weil dann die Beiträgebeispiele, wie sie der Herr Ministerpräsident genannt hat, gar nicht existieren könnten. Ich war erst vor einiger Zeit mit Herrn Höhn und Herrn Baldus bei einer Veranstaltung, da stand eine ältere Dame und hatte zwei Beitragsbescheide, ich glaube von 97.000 - u.a. für ein unbebautes Feld, bei dem es nicht mal einen Anschluss gibt, also nicht mal eine Begründung, dass da irgendetwas entwässert wird. Da muss ich sagen, Ent
schuldigung, das Beispiel von Wallichen habe ich nicht gebracht - und deswegen bin ich Herrn Schwäblein auch dankbar, dass er noch mal die Ergänzung gebracht hat -, weil ich da in irgendeiner Form Schuldzuweisungen machen wollte, sondern ich wollte nur sagen, das ist die Bürgerinitiative von Obernissa, so empfinden die das, und so empfinden die Politik, dass das von einem zum Nächsten hin- und hergeschoben wird. Und selbst wenn Sie es erklären, Herr Schwäblein, sagt der Bürger doch trotzdem, ja, und was ist jetzt mit der viel zu großen Kläranlage, was machen wir mit der, löst die sich auf, soll ich die hinterher doch bezahlen? Wenn Herr Schuster jetzt sagt, die Politik von Kanal fatal ist beendet, also alles zu glauben, über den Kanal ableiten zu können, dann sage ich, Recht haben Sie, aber dann müssen wir auch an dieser Stelle schauen, wie wir eine Umsteuerung in der gesamten Politik kriegen. Das bedeutet, dass die Teile, die von anderen, die über den Kanal entwässern, sich auch an der Finanzierung beteiligen. Da werfe ich natürlich die Frage auf, was ist denn mit den Straßenbaulastträgern, die die Oberflächenentwässerung vornehmen, was ist denn mit den Gemeinden, die das Regenwasser über diese Kanäle ableiten und von den Bürgern aber die Beiträge über den Kanalbau abverlangen. Das ist doch eine Politik, die ist doch nicht in Ordnung. Da sage ich auch, Herr Trautvetter, ja, da müssen wir an dieser Stelle sagen, hier sollten wir uns unserer Verantwortung stellen und sagen, wir müssen aufhören, dass das wie so ein Ringelspiel hin- und hergeht und zum Schluss die Bürger dann sagen, ja, die erzählen irgendwas in der Politik, aber ich habe trotzdem meinen Beitragsbescheid.
Bitte schön.
Herr Schwäblein, ich zitiere den Sprecher der Bürgerinitiative Obernissa, um das Problem einfach anzusprechen, um zu sagen, so empfinden das die Betroffenen. Es wurde bestätigt durch das, was Herr Althaus an anderen Beispielen genannt hat. Das mag fachlich alles so sein und zutreffend sein, wie Sie es schildern. Der Bürger begreift es trotzdem nicht, weil er sagt, was geschieht hier eigentlich. Wenn zum Schluss über zu lange Anschlussleitungen und andere Geschichten die Kosten hochgetrieben werden, dann begreift der Bürger das auch nicht. Insoweit ist es ja in Ordnung, dass Sie es klargestellt haben. Ich habe mir auch nicht angemaßt, eine eigene Stilnote dazu zu erteilen. Ich nehme das, was die Bürgerinitiativen geschrieben haben und mahne, und darauf hat Herr Innenminister Trautvetter hingewiesen, ich mahne den konsequenten Dialog mit den Bürgern vor Ort an. Da wirft sich für mich natürlich die Frage auf, wenn der Innenminister sagt, in diesem Fall, über den ich geredet habe, hat die Kommunalaufsicht nichts gemacht, dann frage ich, warum macht sie denn nichts? Warum geht man denn den Schritt nicht, den Sie vorschlagen, Herr Innenminister? Da sagen die Bürger dann wirklich, sind wir im rechtlosen Zustand, dass die Kommunalaufsicht - der Innenminister sagt, sie hätte eingreifen müssen und sie müsste eingreifen, aber sie tut es nicht.
Ja, und wer hält diesen Landrat an, in der Frage dann tätig zu werden? Dann sagen wir kommunale Selbstverwaltung. Ich erinnere mich an einen Abgeordneten der CDU, der sich über diesen Landrat des Öfteren schon beim Landesverwaltungsamt beschwert hat. Wenn es darum geht, dass dieser Landrat gegen seine eigene Entsorgungsgesellschaft vorgeht, dann stellt er das Landesverwaltungsamt auf die Seite des Landrats, wenn es hier um diese Frage Eingriff der Kommunalaufsicht geht, dann greift das Landesverwaltungsamt nicht ein. Entschuldigung, dass ich das nicht begreife.
Herr Mohring, wenn Sie Zeit haben, erklären Sie es mir, Sie leiden doch offenkundig im Landkreis selber unter dieser verfehlten Politik eines solchen kommunal gewählten Landrats, der offenkundig von niemandem kontrolliert werden kann.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe deswegen von der Bürgerinitiative hier das vorgelesen, weil das Fatale daran deutlich wird. Herr Fiedler, ich bin froh, dass die Bürgerinitiativen sich einmischen, dass die Bürgerinitiativen die Politik konfrontieren mit den Problemlagen, denn alles das, was hier heute richtig gesagt worden ist, hätte in den letzten fünf Jahren, in letzten zehn Jahren verändert werden können. Wenn Herr Schuster hier sagt, schon bei der SPD-Beteiligung mit Herrn Dewes hätte
alles auf dem Tisch gelegen, Herr Schuster, Sie haben es gerade gesagt, dann bleibt für mich die Frage, wenn es auf dem Tisch gelegen hat, wieso ist es dann in den 104 Sitzungen vorher nicht umgesetzt worden, als Herr Dewes weg war? Gestört hat er im Landtag jedenfalls nicht mehr zu der Zeit und Sie hätten das
alles umsetzen und die Umsteuerung in der Politik vornehmen können. Herr Fiedler, da kann ich nicht akzeptieren, wenn die Bürgerinitiativen konsequent Druck machen, weil mit ihnen nicht geredet worden ist und weil mit ihnen irgendwelche Geschichten erzählt worden sind, weil ihnen von A nach B alles verschoben worden ist, bin ich froh und dankbar, dass die Bügerinitiativen ihr demokratisches Recht der Demonstration und der Meinungsäußerung deutlich machen. Deswegen weise ich zurück, dass hier einzelne Vertreter der Bürgerinitiativen einfach als Rattenfänger bezeichnet werden, beleidigt werden und hier vom Pult aus Herr Delinger auch noch vorgeführt wird. Ich sage, Herr Delinger, herzlichen Dank für die Arbeit der Bürgerallianz, machen Sie weiter so. Aber vielleicht...
Herr Fiedler hat Herrn Delinger hier vom Pult aus beleidigt und das will ich einfach zurückweisen. An der Stelle verstehe ich jetzt langsam, warum die Gemeinde Ruttersdorf aus ihrem Zweckverband offenkundig nicht austreten darf, und der dortige Bürgermeister auch darunter leidet, dass man das von A nach B schiebt.
Ja, ja Herr Fiedler hier vorn hinstellen und die, die den Finger in die Wunde legen, beleidigen, aber ansonsten wegsehen, wenn so etwas passiert. In Ruttersdorf wird die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten.
Ach wissen Sie, Herr Fiedler, ich bin froh, dass Bürger auf die Straße gehen und uns Gelegenheit geben, endlich das zu erleben, was wir heute hier erleben, nämlich eine Kehrtwende der CDU-Landesregierung, eine 180 Grad-Kehrtwende, ich bin froh, Herr Höhn ist darüber nicht froh, ich bin ausdrücklich froh darüber. Und ich habe es dann Populismus genannt, wenn es jetzt nicht in Taten umgesetzt wird. Deswegen möchte ich ganz klar sagen, meine Damen und Herren,
wenn wir wollen, dass tatsächlich sozialverträgliche Gebühren kalkuliert und Abrechnungen vorgenommen werden, die die Bürger noch verstehen, wenn wir wollen, dass das, was Herr Althaus angekündigt hat, auch umgesetzt wird, dann darf es nicht so sein, Herr Schuster, wie Sie 1994 ein Wahlkampfversprechen machen, dass man mit 8,80 DM pro Kubikmeter Wasser- und Abwassergebühren klarkäme und mit 5.000 DM Obergrenze bei Beiträgen hinkäme. Dieses Wahlversprechen ist gebrochen worden von der CDU und von der Landesregierung. Deswegen sage ich, das Wahlversprechen von Herrn Althaus möchten wir gern auf die Waagschale legen, möchten wir wägen und der Teil unseres Gesetzes, der ausschließlich Gesetzestext beinhaltet, hat nur Originalton Althaus hundertprozentig umgesetzt von der PDS. Wir haben das aufgegriffen, was wir nachlesen konnten von Apolda. In diesem Sinne geben wir Ihnen volle Gelegenheit 1:1 Althaus umzusetzen, jetzt umzusetzen, dazwischen noch die Anhörung zu machen, so dass wir den parlamentarischen Gang vor dem 13. Juni komplett ausschöpfen können, mit beschleunigten Terminen ist das alles gar kein Problem. Herr Trautvetter hat ja gesagt, seine Vertreter im Innenausschuss sind immer bemüht,
Althaus konsequent umzusetzen und schnell umzusetzen. Insoweit lassen Sie uns den Wechsel in der Beitragsund Gebührenfrage bei Trinkwasser jetzt sofort einleiten. Aber einen langfristigen Paradigmenwechsel brauchen wir über den Tag hinaus. Auch da hat Herr Trautvetter Recht, wir müssen endlich an die betriebswirtschaftliche Innenstruktur heran und wenn sich manch ein Zweckverband über den Markt regeln müsste, dann würden die sich schämen. Das Problem ist, dass die Bürger dort einen Trabant verkauft kriegen, aber einen Mercedes bezahlen sollen, aber nicht mitbestimmen dürfen über das, was da geschieht. Deswegen, glaube ich, müssen wir die kommunale Selbstverwaltung und das Ernstnehmen der Bürger jetzt auf die Füße stellen und die Bürger stärken in der Auseinandersetzung. Deswegen herzlichen Dank an die Bürgerinitiativen.
Herr Schuster, zu Ihrer ersten Frage: Nein.
Zu Ihrer zweiten Frage: Nein.
Und zum Klarstellen: Mir liegt Ihre Aussage vor, die ganz deutlich sagt, 8,80 DM pro Kubikmeter bei Gebühren für Wasser und Abwasser Obergrenze und bei Beiträgen für Straßen und Wasser und Abwasser in Summe 5.000 DM. Ich werde Ihnen gern nach der heutigen Sitzung die Quelle offen legen, wann Sie das versprochen haben, wem Sie das versprochen haben. Aber es ist mir so verbindlich schriftlich zugeleitet worden, dass Sie die Versprechung gemacht haben, und hier gibt es eine Reihe von Abgeordneten, die sogar zustimmend nicken, also kann es sich Herr Kuschel nicht ausgedacht haben, sondern es muss mir korrekt aufgeschrieben worden sein, dass Sie es versprochen haben. Und dieses Versprochene ist gebrochen worden. Wenn wir
eine Obergrenze bei 5.000 DM also 2.500 . bei Beträgen hätten, im Abwasser, Herr Trautvetter, dann würde ich auch über meine sehr prinzipielle Haltung nachdenken und sagen, man kann auch auf Kompromissen Wege gehen. Aber Beitragskalkulationen, die zum Schluss bei 70.000 und 80.000 fach die stille Enteignung von Grundstücken. Das hat dann mit Wertsteigerung gar nichts mehr zu tun. Und, meine Damen und Herren, wenn ich das Wort "Wertsteigerung" angesichts des Thüringer Bodenmarkts mir ansehe und nach den Verhältnissen, wie zurzeit Immobilien gehandelt werden, weiß ich gar nicht, wo diese Wertsteigerungen sein sollen und wie sie zum Schluss von dem Bürger, der sie bezahlt hat, dann anschließend auch realisiert werden. Ich glaube, Sie reden über etwas, was nicht stattfindet. Wir sind uns einig, es muss eine Obergrenze geben, es muss Kappungsgrenzen geben, so habe ich jedenfalls Herrn Althaus verstanden. Wenn es kein Wahlkampfmanöver ist, dann wird es vor der Wahl gesetzlich in den Eckpunkten festgelegt und dann im Landtag und Sie haben nachher Gelegenheit zum Punkt 5, Sie können die Begründung von uns streichen, aber übrig bleibt der Gesetzestext, der 1:1 Althaus ist, und wenn
man Althaus ernst nehmen will, dann muss man PDS diesmal die Zustimmung geben. Herr Trautvetter hat ja schon gesagt, an welchen Stellen auch Herr Harzer eine vernünftige Politik macht. Also nicht alles, was von PDS kommt, kann so schlecht sein. Vielleicht sollten wir Ihnen dann heute die Gelegenheit geben, Althaus auf dem Papier der PDS 1:1 umzusetzen. Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zuallererst einen herzlichen Gruß, den ich von Dr. Hahnemann übermitteln möchte. Es geht ihm besser, er ist aus dem Krankenhaus wieder entlassen worden, ist jetzt zu seinem Hausarzt und weiterhin in ärztlicher Behandlung. Aber so akut wie es hier heute Morgen war, ist es zum Glück jetzt nicht mehr. Insoweit wollte ich das ausdrücklich sagen, auch wenn es bei diesem Tagesordnungspunkt ein bisschen makaber klingen mag.
Aber Herr Pietzsch hat da völlig Recht, es können Umstände eintreten, bei denen man sich hinterher im Klaren sein muss, welche Folgen das hat. Ich habe mir das eben noch mal von meiner Fraktion sagen lassen, Herr Pietzsch, Sie haben Recht, beim Abgeordneten Dietl war das so. Da hatten wir genau das Problem von der 2. Legislatur zur 3. Legislatur, als er in der Wahlkampfphase verstorben ist und die ganze Frage der Nachfinanzierung des Büros - er selber konnte ja keinen Antrag mehr stellen das ist genau über diese Regelung einvernehmlich mit der Verwaltung und der Präsidentin - dem Präsidenten, damals noch mit Ihnen - geregelt worden und da sind wir auf die Lücken gestoßen und waren froh, dass die Verwaltung sehr geholfen hat, denn in dieser Frage ging es nicht um die Frage Sterbegeld, sondern es ging darum, wie das Abgeordnetenbüro geordnet abgewickelt wird und wie mit einer Mitarbeiterin umgegangen wird, die ja nun gar nicht von dem Sterbegeld profitiert, sondern finanziert wird aus dem Übergangsgeld. Insoweit habe ich in der Tat, was das Detail angeht, Klärungsbedarf. Ich würde auch dazu neigen, dass man nach der Beratung, die wir im Ältestenrat hatten und da ja schon die Unklarheit aufgekommen ist, zwischen dem, was Herr Engel gesagt hat, und dem, was uns Frau Hofmann gesagt hat, eine gewisse Diskrepanz da war, wobei ich sage, fachlich habe ich auch ein hohes Interesse, dass man erstmal klärt, geht es hier um Sterbegeld, geht es hier um Übergangsgeld, geht es hier um Sonderprivilegien oder geht es um eine nachwirkende Fürsorge für das Abgeordnetenbüro und für die Folgen, die daran gekoppelt sind, wenn ein Fall eintritt, den wir uns alle nicht wünschen?
Grundsätzlich darf ich aber für die PDS sagen, das ist nicht das erste Mal, dass wir generell gegen jede Form der Privilegierung der Abgeordneten sind. Wir sind es nun wirklich mehrfach gewesen, die eindeutig, was den Artikel 54 angegangen ist, eben nicht dem Moratorium zugestimmt haben, was den Diätenautomatismus angegangen ist, sondern die Abschaffung nach wie vor präferieren und sagen, eigentlich halten wir dieses für einen Teil dessen, was uns ständig in der Öffentlichkeit sauer aufstößt. Dasselbe ist auch beim Thema Sterbegeld, das will ich schon sagen. So unterschiedlich, wie das alleine für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geregelt ist, mal unabhängig von der Frage, dass es jetzt für alle in der gesetzlichen Krankenkasse abgeschafft worden ist, aber so unterschiedlich, wie es zwischen Arbeitern, Angestellten, Beamten und da noch zwischen Beamten-West-Regelung und Beamten-Ost-Regelung, Beamten des Bundes und Beamten des Landes geregelt ist, so unterschiedlich wird es eigentlich deutlich, dass wir aus der Verzwickung nur rauskommen, wenn wir eine einheitliche Sterbegeldkasse hätten, wenn wir also z.B. bei der Pflegegeldkasse eine solidarische Sterbegeldkasse hätten, wie sie in anderen europäischen Ländern auch üblich ist, in die alle gleichmäßig einzahlen, aus der alle gleichmäßig einen Betrag als Hinterbliebene bekommen, so dass die Tagesordnung, die wir vorhin hatten, nämlich Bestattungswesen, auch den Teil abdeckt, dass auch diejenigen, für die eine Bestattung mittlerweile zu einem Kostenproblem wird, dass es auch dort wenigsten eine Regelung gibt, dass ein würdiger Bestattungskult in diesem Land tatsächlich auch aufrechterhalten werden kann. Wir wären also dafür, jede Sonderregelung des Abgeordnetengesetzes zugunsten einer einheitlichen Sterbegeldkasse für alle Menschen in diesem Land einzuführen oder alternativ wenigstens eine gleiche Behandlung aller Bediensteten des öffentlichen Dienstes, das heißt aber Arbeiter, Angestellte, Beamte und keine Unterscheidung mehr zwischen den einzelnen Berufsgruppen und schon gar keine mehr zwischen West und Ost. Also insoweit wären wir sehr dafür, auch die Höhe dieses Teils, was als Sterbegeld bezeichnet wird, auf die Summe einzudampfen, wie sie für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Geltung haben würde und da wären wir sehr dafür, wenn man die Kraft dafür aufwenden würde. Gestatten Sie mir, zumindest
die Anmerkung zu machen, dass ich ein bisschen das Gefühl habe, dass dieser Antrag einer Zeitung geschuldet ist. Einer Anfrage der Südthüringer Zeitung, die mich und offenkundig auch Herrn Pohl erreicht hat und die dann zu einer großen Hektik geführt hat. Also wir sollten das Thüringer Abgeordnetengesetz insgesamt auf den Prüfstand stellen, wir wären sehr dafür. Das hieße aber, dass die ganzen Sonderregelungen für alle anderen Geschichten auch mit auf den Prüfstand gehören und nicht nur einfach isoliert einen Teil rausnehmen, nur weil eine Zeitung jetzt genau danach fragt und ein Fernsehprogramm über
fallartig morgens hier im Flur erscheint und meint, jemand von unten, von oben, von der Seite filmen zu müssen, um dann zu sagen, sind Sie nun für oder gegen die Privilegien.
Ich sage, Herr Pietzsch, ich bin generell gegen jede Sonderprivilegierung von Abgeordneten, dann sollten wir versuchen, das nach außen auch deutlich zu machen. Aber ob das Objekt, über das wir gerade reden, wirklich geeignet ist, würde ich zumindest einer fachlichen Debatte noch mal zugeführt wissen, also eine Überweisung an den Ausschuss wäre uns viel lieber, dann würden wir auch als Fraktion sagen, wir sind dafür diesen Weg zu gehen, erstmal die fachliche Debatte, um abzugrenzen zwischen dem, was nachwirkende Fürsorge ist für alles das, was an einem Abgeordnetenbüro dranhängt und was aus diesem Geld bezahlt werden soll. Wenn das sauber voneinander getrennt ist, dann bin ich dafür, die Sonderprivilegierung von Abgeordneten auch damit zu bereinigen. In dem Sinne kann ich für die Fraktion sagen, wir sehen es schon ein bisschen, dass es ein Wahlkampfgeschmeckle hat, was wir hier verhandeln, wir sehen aber auch die Notwendigkeit nach außen deutlich zu machen, dass es schon zynisch ist von Rotgrün, das Sterbegeld komplett abzuschaffen, nachdem sie selber, und das kann man in den Bundestagsprotokollen nachlesen, es jahrelang im Bundestag bekämpft haben, wenn es die Regierung Kohl betrieben hat. Jetzt hat es sozusagen die rotgrüne Regierung ganz beseitigt, dann sollten wir den Mut haben, eine offensive Strategie für eine Bürgerversicherung in diesem Land tatsächlich einzuleiten, dass man sagt, es muss auf alle Schultern verteilt werden und da wären wir als Abgeordnete gut beraten, uns bei der Bürgerversicherung in die Mitte zu stellen und zu sagen, also wir gehören eben nicht nur zufällig in die gesetzliche Krankenkasse, sondern absolut in die gesetzliche Krankenkasse, absolut in die gesetzliche Rentenversicherung und dann wären die Menschen in diesem Land gleich und dann würden wir uns auch nicht ständig angreifen lassen müssen, dass wir irgendwelche Sonderregelungen für uns selber hätten. Insoweit beginnt es bei Artikel 54, zieht sich aber über alle anderen Sachen, die wir im Abgeordnetengesetz mit auf den Prüfstand stellen sollten. Wir empfehlen deshalb fachliche Anhörung, fachliche Erörterung im Ausschuss und nicht sofort die zweite Abstimmung.
Werter Kollege Krauße, ich habe mich jetzt noch mal zu Wort gemeldet, weil meine intellektuelle Kraft nicht ausgereicht hat zu verstehen, was Sie eigentlich sagen wollten. Wir haben als PDS-Fraktion, und das haben wir heute Morgen begründet und klargelegt, ein Gesetz vorgelegt, das der Ministerpräsident vorgeschlagen hat. Ich verstehe jetzt Ihre ganze Kritik und die Detailkritik überhaupt nicht. Wir haben eins zu eins aufgeschrieben, was der werte Herr Ministerpräsident Althaus am 1. Mai in Apolda in der Brauerei dem CDU-Parteitag verkündet hat. Wir sind der Meinung, es reicht eben nicht, darauf zu vertrauen, ob der kollektive Gedächtnisschwund à la Schuster, wie ich es heute Morgen begründet habe, von 1994 wieder einsetzt. Da waren von der CDU 5.000 DM Kappungsgrenze bei Beiträgen und 8,80 DM pro Kubikmeter zugesagt. Das sind klare Zahlen gewesen, die sind vom Innenministerium damals deutlich verkündet worden und die Bürgerinnen und Bürger sind darum betrogen worden, sonst würden sie gar nicht auf der Straße stehen.
Dann würden die ganzen Beitragsbescheide, die Herr Ministerpräsident heute benannt hat, gar nicht existieren, wenn 1994 die Politik zügig umgesetzt worden wäre.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Sie von dem Schnellschuss und heißer Nadel bei dem Gesetzentwurf reden - ja, ich gebe zu, wir haben diskutiert in der Fraktion, ob es sich wirklich gehört, dass wir den Ministerpräsidenten ernst nehmen und ihm Gelegenheit geben, auf dieser Basis ein Gesetz noch zu verabschieden. Ob das unsere Aufgabe als Opposition ist, ist die eine Frage, und das Zweite ist, normalerweise lassen wir uns mehr Zeit. Aber die 180-Grad-Wende in der Abwasserbeitragspolitik hat nun mal Ihr Ministerpräsident jetzt eingeleitet und da kann ich nur sagen, wenn er sich auf dem richtigen Weg befindet, dann wollen wir ihn dabei unterstützen. Von der Nationalen Front will ich hier gar nicht reden, aber da, wo er Recht hat, hat er Recht. Also muss man doch ganz klar sagen, wenn beim Trinkwasser diese Umsteuerung jetzt gemacht wird, muss das vor dem 13. Juni sauber geregelt sein, damit es ordentlich in Gesetzen gegossen vorliegt und die Bürger sich darauf verlassen können, einen einklagbaren Anspruch darauf haben und genau wissen, was sie in die Tüte bekommen.
Verehrter Kollege Schemmel, wenn Sie meinen, dass der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, ein Scherz sei, wenn Sie das so qualifizieren nicht ernst zu nehmen, wenn Sie das meinen, dann meinen Sie damit, dass das, was der Ministerpräsident am 1. Mai verkündet hat, ein Scherz ist, weil wir 1 : 1 aufgeschrieben haben, was er gesagt hat. Wenn Sie der Meinung sind und wenn Sie jetzt noch zustimmend nicken, dann darf ich mich für die klare Aussage der SPD bedanken, weil wir das mit den Bürgerinitiativen kommunizieren. Die Bürgerinitiativen sagen, wenn man Herrn Althaus bei dieser Aussage ernst nehmen kann, was er gesagt hat und es kein Wahlkampfgetöse ist, sondern wirklich umgesetzt wird, dann findet das die Zustimmung der Bürgerinitiativen. So habe ich die Bürgerinitiativen verstanden, also verstehe ich im Moment die Situation so, dass der größte Teil im Thüringer Landtag der Meinung ist, bei Trinkwasser können wir auf die Beiträge verzichten, nur die SPD nicht. Das heißt, Sie sind weiter in der Zeit von Richard Dewes angekommen und vertreten weiterhin die Fehler, die Sie selber gemacht haben und lernen überhaupt nichts aus dem, was tatsächlich überall an Katastrophen eingetreten ist und warum die Bürger sagen, es treibt ihnen die Wut und den Angstschweiß ins Gesicht, wenn sie ihre Beitragsbescheide bekommen. Ich sage noch mal, um die Zweckverbände, in denen ordentlich gearbeitet worden ist, darum geht es überhaupt nicht, da kann man nur Lob und Anerkenntnis sagen, aber den Zweckverbänden, die längst umgesteuert haben, also die 40 Aufgabenträger, die längst zu anderen Ergebnissen gekommen sind, denen darf man auch nicht entgegentreten und sagen, das ist alles falsch, was ihr macht. Da muss man sich jetzt auch mal entscheiden. Die SPD kann sich offenkundig nicht entscheiden und weiß auch jetzt wegen der Steilkurve, die der Ministerpräsident gemacht hat, nicht so genau, wie schnell sie sozusagen ihre Argumentationsmuster ändern sollen. Nein, wir sagen, auf der Basis dessen, was der Ministerpräsident gesagt hat, möchten wir, dass das Gesetz verhandelt wird. Und wenn Sie handwerkliche Probleme noch in Details haben, dann sollten Sie die jetzt in die Ausschussberatung einbringen. Wir haben ja gehört, Ausschussüberweisung wird von Ihrer Fraktion empfohlen. Wenn damit aber gemeint ist, das in den Ausschüssen vergammeln zu lassen, um es der Diskontinuität anheim zu stellen, und der Eindruck entsteht ein bisschen, wenn das der Eindruck ist und Sie nicht auf der Ebene des Gesetzentwurfs arbeiten wollen in dieser Legislatur, dann werden wir auch das kommunizieren, weil dann auch die Bürger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, dass das, was angekündigt worden ist, eben doch nur ein Zerrbild oder ein Trugbild oder, ich weiß nicht, ein Schillern am Horizont ist, aber nicht ernst gemeinte wirkliche Grundansage eines Politikwechsels.
Eine letzte Bemerkung: Herr Krauße, an den Stellen, Sie haben eben aus unserem Gesetzentwurf zitiert, an denen das Land das Geld in die Hand nehmen muss, hat sich Herr Ministerpräsident heute Morgen schon klar positioniert, welche Gelder vom Land zu übernehmen sind. Las
ten Sie das bitte nicht uns an, dass wir das dann aufgeschrieben haben, dass wir das dann ernst meinen, dass tatsächlich das Land das Geld zu übernehmen hat. Die Haushälter werden sich freuen über das, was da an zusätzlicher Belastung auf das Land zukommt. Ich weiß nicht unbedingt, woher es finanziert werden soll, aber wenn der Ministerpräsident diesen Weg so gehen will, muss er sich das ja dazu überlegt haben. Wir sind auch darauf gespannt, wie dann die weitere Debatte ist. Ich denke nur, wenn man eine Kehrtwende in der Beitragspolitik bei Trinkwasser und eine grundhafte Veränderung auch bei dem Umgang mit Zweckverbänden jetzt auf den Weg bringen will, nehmen Sie bitte die Ängste der Bürger ernst, machen Sie es jetzt gesetzlich, dazu sind Sie und wir Parlamentarier, damit es hier im hohen Hause geschieht. Lassen Sie zu, dass die Anhörung, von der Sie gesprochen haben, Herr Krauße, noch in den nächsten 14 Tagen erfolgt. Die Geschäftsordnung der Landesregierung gilt für uns nicht. Herr Trautvetter hat es heute Morgen gesagt, der Innenausschuss arbeitet da immer sehr zügig, alle Anzuhörenden können angehört werden, können ihre Position einbringen und ihre Hinweise können dann qualifiziert bearbeitet werden, so dass noch vor dem 13. Juni der Landtag zusammentreten kann. Wir haben noch einen Reservetermin, wir könnten ansonsten auch eine Sondersitzung machen. Es wäre möglich, diesen Teil, der eine politisch grundsätzliche Bedeutung hat und ein Richtungswechsel durch Ihre Partei, durch Ihren Parteivorsitzenden angekündigt worden ist, den sollten wir auch mit einem gesetzlichen Rahmen jetzt qualifizieren. In dem Sinne würde ich mir Kraft und Mut von Ihnen wünschen und nicht eine vorgegaukelte Wahlkampfstrategie, bei der man nur Beruhigung über den 13. Juni will. Wir möchten von Ihnen vorher Taten sehen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu allererst und vorneweg - wenn man die Bilder von Madrid gesehen hat, kann man sich nur grausen und sagen, unsere Anteilnahme gehört den Opfern, den Hinterbliebenen, den Trauernden. Wieder einmal hat sinnlose Gewalt mitten in der Zivilgesellschaft zugeschlagen und wir sollten uns darüber im Klaren sein, darum ging es auch: Es sollte sinnlose Gewalt gegen völlig unbeteiligte Menschen ausgeübt werden, um einen Prozess in Gang zu setzen, bei dem man nicht genau weiß, wer alles wirklich davon partizipiert, wer alles dahinter steckt. Deshalb zuerst unsere Anteilnahme mit den Opfern und den Hinterbliebenen, aber auch von uns ein Appell, vorsichtig zu sein.
Die Bilder vom 11. September haben uns alle alarmiert und sind uns tief in das Herz gefahren. Es gibt aber mittlerweile in den USA Diskussionen, ob denn alles so gewesen ist, wie es uns medial aufbereitet präsentiert worden ist. Es gibt Fragen, ob die Begründung 11. September, die anschließend zum Irak-Krieg und dem Irak-Einsatz geführt hat, nicht obsolet ist, ob nicht die Begründung des Irak-Kriegs schon vor dem 11. September vorbereitet war so jedenfalls hochrangige Vertreter der eigenen BushAdministration. Ich verweise deshalb heute und hier an dieser Stelle darauf, was Benjamin Franklin, der Mitautor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Unterzeichner der amerikanischen Verfassung ausgeführt hat: "Wer Sicherheit aufgibt, um Freiheit damit zu erreichen, wird beides verlieren." Ich glaube, diesen Satz muss man sich vor Augen halten, wenn wir darüber diskutieren, welche Schlussfolgerungen sind aus dem 11. Septem
ber oder aus dem 11. März zu ziehen, welche Gefahrenlagen gibt es denn? Wer ist da der Bedrohte und wer sind die Bedroher? Wenn sehr leichtfertig von dem Islam oder Islamismus geredet wird, darf ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass jeder -ismus, egal in wessen Namen, dazu führt, dass damit Terrorismus einhergeht; aber es ist eben nicht nur aus dem Islam kommend.
Es gibt auch christlich geprägte Konflikte in der Vergangenheit, aber auch noch aktuelle in Europa. Irland haben wir offenkundig schon vergessen und die unschuldigen Toten, die es in Irland seit vielen Jahren gibt und ein Konflikt zwischen einer vorgeblich evangelischen oder katholischen Bevölkerung klärt sich nicht auf. Es werden immer weiter Unschuldige in den Konflikt hineingezogen. Wir haben also auch alte, vergessene Konflikte in Europa, zu denen kommen jetzt neue hinzu.
Und die Querverbindung, wenn es denn der Islamismus ist, der sich dort aktiv als Terrorist beteiligt und sich ausbreitet, hat offenkundig auch was damit zu tun, dass durch den Anschlag auf das World Trade Center die Begründung für den Irak-Krieg eingesetzt wurde und eine Verbesserung der Sicherheit nicht eingetreten ist, weder im Irak selber es sterben täglich Soldaten und Zivilbevölkerung, auch dort funktioniert dasselbe Prinzip, dass nicht nur die Soldaten, die im Einsatz sind, getötet werden, sondern auch Zivilisten, mittlerweile Aufbauhelfer, die einfach in den Wagen erschossen werden -, aber auch in Afghanistan, wo mit deutscher Beteiligung Sicherheit hergestellt werden sollte, scheint es doch zu keinem Zuwachs an Sicherheit zu führen. Und wenn ich die Bilder vom Kosovo der letzten Tage vor mein geistiges Auge führe, wo Kirchen und Moscheen brennen, dann hat alles das, was mit und um die Doktrin des Herrn Bush entstanden ist, nicht zu einem Zuwachs an Sicherheit in der Welt geführt.
Deshalb, meine Damen und Herren, was die Frage und die schnelle Beantwortung "11. März" mit dem Grundrecht auf innere Sicherheit zu tun hat, wie es eben vorgetragen worden ist, das sind doch schnelle Lösungen, zu denen haben sich heute Morgen schon Herr Hahnemann und Herr Dittes für die PDS-Fraktion hier klar positioniert. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Auch hier gilt, dass ein vorschnelles Definieren des Grundrechts auf innere Sicherheit möglicherweise tangiert ist mit dem Satz von Benjamin Franklin, dass zum Schluss dieses Maß an Freiheit, das wir aufgeben, keinen Zuwachs an Sicherheit bringt und die Gefährdungslage nicht reduziert. Deshalb wiederhole ich das, was ich an diesem Rednerpult auch schon nach dem 11. September gesagt habe: Eigentlich brauchen wir eine Diskussion in der Welt, wie wir Frieden schaffen, wie wir mit scheinbar paradoxen Mitteln aus der Logik der Aufrüstung aussteigen, wie wir Zeichen setzen für Frieden. Denn ich bin davon überzeugt, nur mit friedlichen Mitteln wird der Weg zum Frieden erreichbar sein.
Und, ich glaube, die Weltgemeinschaft ist gut beraten, dafür Signale zu setzen, wie auch im Nahen Osten andere Zeichen gesetzt werden als die täglichen, die wiederum nur dazu führen, dass aus dem, was uns gezeigt wird, viele Terroristen geboren werden, die in die Welt hineingehen, um Zivilisten zu morden. Das ist eine Reaktion, bei der ich das Gefühl habe, dass im Zweifelsfall die Gefährdung in Kauf genommen wird und dass viele kalte Krieger und low-and-order-Krieger dabei sind, die Freiheit und die Sicherheit aufzugeben. Deshalb sollten die Toten und Opfer von Madrid nicht missbraucht werden, um die Gewaltspirale weiter in Gang zu setzen. Vielen Dank.
Kollege Fiedler, ich will noch mal darauf reagieren, denn dass Sie Zensuren verteilen, ob man Anteil nimmt oder nicht und ob man Anteilnahme nur dann aussprechen darf, wenn man die gleiche Logik verfolgt wie Sie, das will ich doch mal klar zurückweisen. Es gibt unterschiedliche Arten, mit Trauer umzugehen, und es gibt unterschiedliche Arten, auf das, was in Madrid und in New York geschehen ist, zu reagieren - erste Anmerkung. Zweite Anmerkung: Wenn man Ihrem Weg folgt, den Sie vorschlagen, und es kam mir eben so ein bisschen vor wie der apokalyptische Reiter der Sicherheitspolitik, der hier einen Parforceritt gemacht hat und der ganz schnell die Zuwanderung und damit die Ausländer und die Fremden als diejenigen an sich an den Pranger stellt
und damit ausblendet, dass es viele Widersprüche gibt, dass vieles ungeklärt ist...
Sie hören doch auch nie zu, Herr Fiedler, Sie hören doch auch nie zu. Die spanische Regierung hat nach dem Anschlag von Madrid die anderen europäischen Länder falsch informiert. Da muss man doch mal fragen dürfen, was ist hier los. Wird denn ein solcher Anschlag anschließend für Parteipolitik und aus Wahltaktik benutzt, ohne die anderen korrekt zu informieren. Die spanische Regierung ist die Regierung, die die innere Sicherheit in den letzten sieben Jahren so hochgerüstet hat wie Sie es vorgeschlagen haben, und trotzdem, die Guardia Civil ist mit entsprechenden Sondervollmachten ausgestattet, und seitdem es dort eine aktive Auseinandersetzung mit der ETA gibt, gibt es auch ein Aufrüsten nach innen, was nicht zur Verhinderung geführt hat. Das meinte ich vorhin mit dem Hinweis, dass man nicht der Bevölkerung falsche Sicherheitskonzepte vorgaukeln soll und sich dann wundert, wenn anschließend wieder Terror zuschlägt. Ich will den Terror nicht verharmlosen und nicht kleinreden. Aber es sei doch gestattet, mal die Frage zu stellen, wer lange vor dem 11. September mit Osama bin Laden zusammengearbeitet hat, wer Osama bin Laden und Afghanistan und El Kaida mit Waffen ausgestattet hat.
Das interessiert Sie doch alles nicht, das weiß ich doch. Wenn man aber auf diese Zusammenhänge aufmerksam macht, dass offenkundig dahinter noch ganz andere Ursachen mit bedacht werden müssen, dann tun Sie das ab und sagen, das ist Ideologie.
Dass der CIA gewarnt hat vor dem Anschlag vom 11. September, interessiert Sie doch gar nicht. Dass der Sicherheitsdienst in Amerika, der alle Telefongespräche abhört, offenkundig versagt hat, weil man nicht wissen und hören wollte, was sich abspielt, da, kann ich nur sagen, wachsen bei mir Zweifel an den offiziellen Darstellungen, wie hier Sicherheit geschaffen werden kann und zum Schluss eigentlich nur die Sammelwut des Staates ein Ausschnüffeln aller Menschen vornimmt, und die Schuldigen sind Ausländer. So einfach kann man es sich nicht machen, meine Damen und Herren, denn der Terrorismus wächst überall dort, wo Konflikte nicht gelöst werden. Darauf habe ich hingewiesen.
Frieden schaffen mit paradoxen Wegen ist in Europa schon gelungen. Die deutsch-französische Aussöhnung, die sich vor fünfzig, sechzig Jahren niemand vorstellen konnte, ist gelungen. Aber da sind wir andere Wege gegangen, das mag Sie doch nicht interessieren Herr Pietzsch, weil Sie in der Zeit noch rumgelaufen sind und den bewaffneten Sieg oder ich weiß nicht was verteidigt haben.
Jetzt reden Sie in einer Art und Weise, als ob man die Spirale weiter in Gang setzen könnte.
Nein, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Nationalen Front, diese Sicherheitsdoktrin, die offenkundig nicht besser von der SED vorgetragen hätte werden können, lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass man ernsthaft darüber reden muss,
wie man Bedingungen schafft, dass im Nahen Osten ein Ausgleich zwischen den Bevölkerungen stattfindet, dass das Töten dort aufhört, dass man auch den Palästinensern Möglichkeiten geben muss, zivil zu leben, und wie man auch unseren Freunden in Israel sagen muss, das Töten von denen ist nicht die Lösung. Mit Hubschraubern entsprechende Anschläge zu machen, schafft wieder nur Kinder, die sich in die Luft sprengen, und so setzt sich die Spirale der Gewalt immer fort. Deswegen sind auch wir daran interessiert, dem Terrorismus entgegenzutreten. Die Frage ist nur, ob der von Ihnen schnell vorgeschlagene Weg, Sicherheit nach innen, ja entschuldigen Sie, dass ich als Christ dann sogar sage,
dass die Bergpredigt einen anderen Weg aufzeigt und dass auch in der christlichen Botschaft nur der Friede zu erreichen ist, wenn man selber den Weg des Friedens geht, und das heißt eine Aussöhnung mit Menschen und nicht eine pauschale Verdächtigung. Offenbar haben Sie in der Partei mit dem C das Christliche aus der Bibel völlig vergessen und dann muss ich Sie daran erinnern.
Ausschreibung der Elektroenergieversorgung von Immobilien in Verantwortung der Landesregierung
Nach der Liberalisierung des Energiemarktes hat die Landesregierung die Versorgung von Immobilien mit Elektroenergie ausgeschrieben und vergeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Energieversorger haben sich an der Ausschreibung beteiligt?
2. Wie viele der beteiligten Anbieter haben ihren Firmensitz in Thüringen?
3. Welcher Energieversorger hat in welcher Höhe das günstigste Angebot abgegeben?
4. Welcher Energieversorger war mit welchem Angebotspreis der zweitgünstigste Bieter?
Werte Kolleginnen und Kollegen, innerhalb von fünf Monaten hat es auf einer eingleisigen Bahnstrecke in Thüringen zwei schwere Unfälle gegeben. Bei beiden Unfällen hat es Menschenschaden gegeben, in einem Fall ist ein Mensch zu Tode gekommen. Es gab nach dem ersten Unfall eine längere Diskussion hier im hohen Haus in den Fachausschüssen und von dem Netzbetreiber ist mehrfach signalisiert worden, dass alles an technischen Möglichkeiten ausgereizt sei, um die Sicherheit zu gewährleisten. Obwohl angeblich alles ausgereizt ist, hat es den zweiten Unfall auf der gleichen Strecke gegeben. In dieser Art gibt es in Thüringen zwei Strecken, das sind so genannte Nebenbahnen, das ist die Schwarzatalbahn und die Strecke Bad Berka - Weimar.
Auch Dampflokomotiven haben einen Sicherheitsstandard, Herr Kollege, der dazu führt, dass ein solcher Unfall, der auf der Strecke stattgefunden hat, weder lustig noch lächerlich noch sonst etwas ist. Unser Anliegen ist es, tatsächlich deutlich zu machen und sich heute im Parlament darüber zu verständigen, welche Mindeststandards wir einfordern müssen, damit auf solchen Strecken wirklich Sicherheit gegeben ist. Und, meine Damen und Herren, es muss darum gehen, nicht der Bundesbahn den Vorwand zu liefern, über Ersatzverkehr anschließend die Strecken ganz abzubestellen. Deswegen möchten wir, dass die Strecken sicherer gemacht werden und sei es über technische oder praktische Möglichkeiten, so dass die Menschen, die die Bahn benutzen, auch das Gefühl haben, dass sie mit Sicherheit von A nach B kommen. Ich glaube, dass wir als Parlament aufgerufen sind, der Landesregierung die notwendige Unterstützung zu geben, damit klar ist, dass wir Druck auf die Bahn ausüben und deswegen meinen
wir, dass es heute dringlich ist, das Thema hier während der zwei Tage zu behandeln.
Einnahme hochprozentiger Spirituosen mittels einer Schusswaffe
Am 19. Januar 2004 berichtete die "Kyffhäuser Allgemeine" unter dem Titel "Hubertuswasser gehört dazu" vom diesjährigen Saisonausklang bei der Jagdpachtgesellschaft "Sankt Hubertus". Ein Exemplar der genannten Zeitung habe ich am Freitag, dem 30. Januar 2004, Herrn Minister Dr. Gasser in seiner Eigenschaft als Chef der Gutenberg-Kommission übergeben. Auf dem zum Artikel gehörenden Foto ist zu erkennen, wie ein Jungschütze aus dem Lauf eines Gewehrs ein hochprozentiges alkoholisches Getränk verabreicht bekommt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei der abgebildeten Waffe um eine im Sinne des Waffengesetzes genehmigungspflichtige Schusswaffe?
2. Ist nach Informationen der Landesregierung die abgebildete Schusswaffe eine genehmigte Waffe?
3. Inwieweit verstößt der Waffenberechtigte mit der Bereitstellung seiner Waffe für Trinkrituale gegen die entsprechenden Vorschriften im Waffengesetz bzw. Bundesjagdgesetz zum Führen einer Waffe?
4. Inwieweit steht die Überredung zum Alkoholkonsum, mit dem Jungjäger in die Gemeinschaft der Jägerschaft aufgenommen werden, dem Gedanken des § 6 Waffengesetz entgegen?
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a Grundgesetz zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004
Zur Bereitstellung der Städtebaufördermittel im Jahr 2004 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a Grundgesetz zwischen dem Bund und den Ländern eine der Voraussetzungen.
In den vergangenen Jahren wurde diese Verwaltungsvereinbarung erst im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen. Dadurch kam es zur verspäteten Bereitstellung und Auszahlung von Städtebaufördermitteln.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004 zu rechnen?
2. Wann wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2003 abgeschlossen und welche Auswirkungen hatte dies auf die Bereitstellung und Auszahlung der Städtebaufördermittel an die Zuwendungsempfänger?
3. Welche Gründe sprechen dagegen, dass das Land seine Eigenanteile für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung unabhängig vom Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auszahlt, um so den Fördermittelempfängern frühzeitiger Finanzmittel, wenn auch nur anteilig, bereitzustellen?
Soweit ich jetzt den Ablauf der Fragen verstanden habe, steht nach wie vor die Frage nach dem Transport, den Sicherheitsauflagen und der Sicherheitsgarantie bei der Durchführung des Transports zu diesen Einrichtungen und der Sicherheit einer Containeranlage, wenn sie denn an einem anderen Ort im Landkreis Hildburghausen erstellt wird. Die Frage haben Sie nicht beantwortet und ich frage noch einmal: Wie ist die Sicherheit gewährleistet mit dem Transport?
Herr Minister, ist Ihnen eine Fluglinie bekannt, die von Thüringer Flugplätzen startet oder landet, die den Namen oder den Begriff "Billigfluglinie" verdient hätte, oder kann man daraus schlussfolgern, dass Sicherheitsstandards bei solchen Fluggesellschaften geringer einzuschätzen sind als bei anderen Fluggesellschaften?
Das mag ja manch einem Abgeordneten nicht so wichtig sein hier im hohen Haus. Sehr geehrter Herr Innenminister, gibt es in der Nähe des streitbefallenen Objektes eine landeseigene Liegenschaft oder eine Fläche, wo man eventuell ein Ausweichquartier zur Verfügung stellen könnte?
Herr Staatssekretär, wer war rechtsverbindlich für den Freistaat Thüringen als Auftraggeber gegenüber und rechtsverbindlich endvertreten gegenüber dem GÜ, wenn Umplanungen, um die es hier geht, zu veranlassen waren? Wer war endvertretend, das TFM oder das TMSFG, also das Fachministerium? Wie war die verbindliche Regelung gegenüber dem GÜ, wer konnte für den Auftraggeber die Veranlassung treffen und musste damit auch die Verantwortung übernehmen?
Herr Staatssekretär, können Sie erläutern, welche Rolle und Funktion Herr Schwarz bei dem gesamten Baukomplex in der Rechtsvertretung, in der Endverantwortung gegenüber dem GÜ hatte?
Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister Zeh, entweder gehören Sie nicht zur Landesregierung oder Sie sitzen hier im hohen Haus und hören einfach nicht, was den ganzen Tag über hier erörtert wird. Sie haben eben bei der Bewertung unseres Gesetzentwurfs zum Öffentlichen Gesundheitsdienst gesagt, die Begründung sei untauglich, wenn Frau Dr. Fischer darauf hinweist, dass wir das einzige Bundesland sind, das noch auf den Rechtsgrundlagen der DDR arbeiten würde.
Das haben Sie eben hier am Pult verkündet, das sei ein untaugliches Argument, das sei ein falsches Argument, sogar ein schlechtes Argument, dann habe ich ganz erstaunt
meine Mappe aufgemacht, den Tagesordnungspunkt vorher rausgenommen, den Tagesordnungspunkt hinterher herausgenommen, beides Gesetzesentwürfe der Landesregierung und beide beginnen damit, dass sie deswegen regelungsnotwendig sind, weil es Rechtstatbestände seien, die fortwirken aus DDR-Recht und deswegen jetzt bereinigt werden müssten, und zwar am gleichen Tag, am gleichen Ort, der eine ist Tagesordnungspunkt 13, der andere ist Tagesordnungspunkt 14 a, beide gehen an die Ausschüsse, also wenn Sie diese Dinge hier einbringen, sind sie in Ordnung, wenn sie aber eine Oppositionspartei einbringt, ist es nicht in Ordnung und dann ist das gleiche Argument, das Ihre Ministerkollegen vorher und nachher benutzen, berechtigt, aber wenn es die Opposition benutzt, ist es falsch. Also, sehr geehrter Herr Minister, ich bitte doch um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit. Ich würde mich auch freuen, wenn ein gut bezahlter Minister wenigstens die Lektüre zur Tagesordnung noch zur Kenntnis nimmt und weiß, was seine Kolleginnen und Kollegen selber hier für die Landesregierung einbringen. Im Übrigen, muss ich sagen, finde ich es empörend, dass die Daseinsvorsorge und die Daseinsfürsorge des Staates, die er seinen Bürgern schuldet, hier so abgetan wird und einfach so getan wird, als wenn die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Geschichte ist, die der Deregulierung einfach zum Opfer fallen könnte, die man einfach mal so beiseite schiebt.
Wir erleben geradezu, wie in der jetzigen Phase das gegliederte Gesundheitssystem in Teilen erodiert. An dieser Stelle, wo die Bürger nicht mehr wissen, ob sie überall noch so behandelt werden und alles noch so läuft, wie es sein müsste, an dieser Stelle käme der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in einem einheitlichen Gesetz doch geradezu eine hervorragende Aufgabe zu und es müsste Ihr Interesse sein als Minister, ein eigenständiges Gesetz einzubringen. Es bedürfte, Sie sagen es doch immer, gar nicht der Opposition - ja, dann bringen Sie es doch ein. Wir haben es vermisst, wir haben es in der 2. Legislatur vermisst, wir haben es in der 3. Legislatur vermisst und mit dem Argument, man könnte es in den Ausschüssen nicht mehr behandeln, können Sie wirklich nicht argumentieren, denn unter 14 a bringen Sie ja gerade ein Gesetz, das noch in der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislatur behandelt werden soll. Also, bitte schön, Gleichbehandlung mahne ich dann für alle Vertreter in diesem hohen Haus an.
Ich halte es für einen demokratisch sehr miserablen Stil, unser Gesetz einfach so abzutun und es nicht einmal an die Ausschüsse zu überweisen, das kann ich nicht akzeptieren und kann nur feststellen, Sie meine Damen und Herren von der CDU und von der Landesregierung, verweigern sich dem Sicherstellungsauftrag, die der Öffentliche Gesundheitsdienst im Sinne der Daseinvorsorge und
der Daseinfürsorge hat. Darauf haben die Bürger einen Anspruch und wir haben eine Pflicht, es hier zu behandeln. Ich würde mir wünschen, wenn Sie wenigstens noch den Mut und die Kraft hätten, es an den Ausschuss zu überweisen und dort fachlich und inhaltlich die Argumente auszutauschen und es nicht einfach undemokratisch kraft Ihrer Mehrheit abzutun. Ich finde es nicht in Ordnung, wie Sie sich verhalten.
Im Gegensatz zum Minister gerne.
Herr Kollege Wolf, ich habe zitiert aus den beiden Vorlagen. Meine Erinnerung war eben noch so, im Gegensatz zu Herrn Zeh, dass ich mich erinnert habe, was auf dem Deckblatt des Tagesordnungspunkts 13 steht und da würde ich Ihnen, Herr Kollege Wolf, empfehlen, einfach mal nachzulesen, was Sie selber vorhin hier vertreten haben. Dann erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Es ist schon im zweiten Satz das Wort von DDRRecht die Rede und im dritten Satz sogar noch mal gesperrt und fett gedruckt. Im Tagesordnungspunkt 14 a wird es sogar noch mal ausdrücklich erwähnt. Ich finde es nur nicht in Ordnung, wenn Herr Minister Zeh so tut, als wenn das in den beiden anderen Tagesordnungspunkten der Landesregierung nicht dringestanden hätte. Ich bitte doch um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit auch bei der Landesregierung, was sie einbringt und was auf den Deckblättern steht, ansonsten habe ich das Gefühl, das Geld, was Sie verdienen, verdienen Sie umsonst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist aus der Mitte des hohen Hauses mit einer gewissen Empörung darauf reagiert worden, dass wir uns heute hier versammelt haben. Zumindest die Zwischenrufe, die ich hinten hören muss, veranlassen mich, wieder mal die Frage aufzuwerfen, in welchem Ton wir hier miteinander umgehen.
Frau Präsidentin, es ist von mir eine Frage, ob "Arschloch" zum üblichen Wort in diesem Haus gehört, "Rüpel" oder "Ehrabschneider".
Das ist das, was man hier hinten hört, während Abgeordnete sprechen. Vielleicht sollte man eine Überwachungskamera mehr in diese...
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben mit Ihren Einlassungen sich das Problem in der Tat zu Eigen gemacht,
unabhängig von der Frage der Bewertung Innenausschuss, welche Informationen hat es gegeben, wie war der Minister informiert. Nein, Sie sind ein Stück weitergegangen. Sie haben gesagt, angesichts der veränderten Technik muss es möglich sein, solche Probeläufe und solche technologischen Dinge auszuprobieren, sie zu debattieren, ihnen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das waren sinngemäß Ihre Worte. Da muss ich Ihnen sagen, da trennen uns in der Tat Welten.
Herr Pietzsch, Sie können laut rufen: "Nicht nur da", das ist auch gut so, dass es gewisse Unterscheidungen gibt, während ein Teil bei Ihnen wirklich altem Denken verhaftet ist. Also, bei Herrn Fiedler habe ich ganz schnell mal nachgeschaut bei seinem Redebeitrag.
Wer ist der Herr da hinten? Man hört ihn hier vorn selten sprechen, außer dass er da hinten krakeelt und brüllt. Das ist doch der Herr, der auch einmal Innenminister war und ein Leinensäckchen in der Kantine bekam und damit die Tradition des...
Meine Damen und Herren, ich verweise in der Tat auf das Grundgesetz. Herr Ministerpräsident, das vereint uns, dass das Grundgesetz die Grundlage all unseres Denkens und staatlichen Handelns sein muss. In der Tat, ich interpretiere informationelles Selbstbestimmungsrecht völlig anders wie Sie.
Nein, meine Schwester, ich habe sie gestern gefragt, ist Lehrerin, hat gesagt, der Altministerpräsident und ich dürften in Zukunft "als" und "wie" verwechseln. Also regen Sie sich noch ein bisschen auf da hinten, meine Damen und Herren, zumindest meine Schwester hat mir jetzt Recht gegeben. Sie ist Deutschlehrerin.
Sie können das bei Herrn Dr. Vogel dann auch immer dazwischenrufen. Aber Sie können das ernste Thema gar nicht der Lächerlichkeit preisgeben, weil, es geht um viel mehr, Herr Fiedler, ob ich bei Frau Zimmer war oder nicht. Ich kann Ihnen sogar versichern, ich bin nie dort gewesen. Gabi, du solltest mich mal einladen.
Es geht um das informelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers und um den Staat. Ob der Staat ein Recht hat alles und jedes aufzunotieren, zu sammeln, zu prüfen,
auszuwerten und elektronisch einer Prüfung auszusetzen, die, Herr Minister, eben etwas anderes ist, wie Sie es hier versucht haben nebeneinander zu stellen. Es ist ein Unterschied, ob ein Beamter Dienst tut oder ob eine Maschine automatisch sämtliche Datensätze erfasst, und zwar von jedem Menschen, ohne dass er es weiß, ohne dass er die Konsequenzen kennt, ohne dass man weiß, was mit diesen Daten geschieht. Das ist ein erheblicher Unterschied. Deswegen bin ich sehr für die Verstärkung der Polizei auf der Straße. Das, was Sie immer ankündigen, mehr Grün auf der Straße. Eigentlich wäre es das Gefühl der Sicherheit, das steigen würde. Aber wenn wir die Computer anstelle der Polizei nehmen, dann, Herr Ministerpräsident, und das haben Sie sich zu Eigen gemacht, wird der Generalverdacht gegen den Bürger elektronisch ausgearbeitet - und das ist der rote Faden Ihres Handelns -, der Generalverdacht gegen Bürger, bei dem es eben möglich ist und in der technischen Spielerei dieser Herren im Polizeiamt - oder wo auch immer - einfach als völlig normal angesehen wird, Kennzeichenerfassung an einer öffentlichen Straße, über einer öffentlichen Straße anzumontieren und dem Minister nicht Bescheid zu sagen. Oder vielleicht eine Gesichtsfelderfassung - mir hat man gesagt, mit der Anlage sei es technisch problemlos möglich, auch die Gesichtsfelderfassung. Da Sie vorhin so eine Andeutung gemacht haben, muss ich ja schon wieder fragen, bin ich ja schon wieder hellhörig: Habe ich etwas überhört, gibt es vielleicht schon dort technisch eine Voraussetzung, die nur nicht angeschaltet ist? Elektronik ist eben heute so, dass es nicht mehr die fünf, sieben, zehn großen Kästen sein brauchen, die irgendetwas verarbeiten. Es kann auf Mikrochips eine gigantische Speichermenge aufnotiert werden. Wenn Sie dann zwischendrin mal sagen, es seien nur Millisekunden Kfz-Kennzeichen erfasst, ja, so funktioniert Elektronik. Damit sind sie erfasst und damit entsteht ein Datenschatten und dieser Datenschatten ist sogar nach einer Zeit wieder herstellbar. Und da, wir stehen kurz vor Weihnachten, würde ich gern ein Geschenktipp abgeben, vielleicht hilft es bei dem einen oder anderen hier im Haus. Heinrich Böll hat das geschrieben "Die verlorene Ehre der Katharina Blum". Vielleicht beschäftigen Sie sich mal damit, was in einem Staat passiert, bei dem irgendwann der Wahn des Datensammelns alles und jedes möglich macht und es keine Grenzen mehr gibt. Da rede ich jetzt gar nicht von George Orwell, sondern ich rede von Heinrich Böll, der in einer ganz speziellen Situation in Westdeutschland die Probleme angerissen hat und die Frau, diese Hauptfigur Katharina Blum. sich nicht entlasten konnte, weil alle Fakten gegen sie gesprochen haben. So ist das, wenn man elektronisch alles erfasst und alles Technische möglich macht. Da, meine Damen und Herren, würde ich mir in der Tat eine Datenschützerin wünschen, die zuallererst zubeißt, auf die
Füße tritt, in die Arme fällt und sagt, ohne meine Genehmigung, ohne meine Sicht der Dinge gibt es so etwas gar nicht.
Herr Ministerpräsident, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Sie haben versucht, auf die Linie, die der Herr Trautvetter vorgibt, einzugehen, zu sagen, es ist ja eigentlich gar nichts passiert. Wir können uns streiten über das Wort "illegal". War es eine illegale oder war es, wie Herr Trautvetter selbst gesagt hat im Ausschuss, eine rechtlich nicht gedeckte Maßnahme? Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer Maßnahme, die rechtlich nicht gedeckt ist, und einer illegalen Maßnahme? Für mich ist das illegal, weil es rechtlich nicht gedeckt ist.
Es wird erst rechtlich künstlich gedeckt, indem man sagt, es sei ja eine Testphase. Aber wieso ist eine Testphase, wenn Datenerfassung gegen Bürger vorgenommen wird, dann rechtlich gedeckt? Wieso ist das dann genehmigt, wenn der Datenschutz schreibt, wenn Frau Liebaug heute die Fraktionen anschreibt und davon in Kenntnis setzt, dass das Thüringer Innenministerium die Freigabe nicht gegeben hat, dass das Innenministerium deswegen gerügt wird nach § 34 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz? Die Genehmigung lag nicht vor und sie schreibt mir jedenfalls als Fraktionsvorsitzenden: Dafür werde ich gegenüber dem TIM eine Beanstandung gemäß § 39 Thüringer Datenschutzgesetz aussprechen. Also gab es doch etwas, was Frau Liebaug zumindest für beanstandenswert gehalten hat. Es gibt ein Zweites, das mir erst in dem Brief deutlich geworden ist und bei dem ich sage, Herr Trautvetter fängt erst an die Dinge auf den Tisch zu legen, wenn der Druck immer massiver wird. Was mir bis heute Morgen nicht bekannt war, dass 658 Autos von Normalbürgern erfasst waren - das steht hier auch drin -, dass nämlich am 9. September diese Erfassungsanlage ganz normal in Betrieb war und alle Durchfahrenden erfasst worden sind. Bis zum 10. Dezember gab es gar nichts. Dann stand am nächsten Tag in der "Thüringer Allgemeinen" ein Foto und ein Beitrag mit einer Nummer eines Kaufvertrags einer Anlage, die am Tag zuvor noch unbekannt war. Dann wurde zurückgerudert. Aber dann wurde gesagt, das war erstens nur ein Test, zweitens wurde nur justiert, drittens waren es nur Polizeiautos. Vorhin war so eine Frage, Heiko Gentzel: Was war mit den anderen Kfz, die durch den Rennsteig gefahren sind, oder waren das vielleicht die Probephasen, wenn Feueralarm gemacht worden ist, dass dort nur Polizeiautos zum Justieren durchfahren durften? Oder wurden alle ein- und ausfahrenden Autos im Rennsteigtunnel zu Polizeifahrzeugen honoris causa, einfach ehrenhalber? Die wurden alle in den Polizeidienst gestellt und auf der anderen Stelle wieder aus dem Polizeidienst entlassen. Und wie erkläre ich mir, dass 658 ganz normale Menschen dort erfasst worden sind? Dass Sie dann sagen, das sei alles gar kein Problem und außer
dem sei das ja nur die Justierung - das, Herr Ministerpräsident, ist das Problem. Sie und wir haben eine völlig andere Auffassung, was die grundgesetzlich normierten Rechte der Bürger sind. Ein Staat, der die Grenzen der Datensammelwut gegen Bürger nicht mehr kennt, dieser Staat ist dabei auszurasten, den Datenwahn auszuleben.
Und da kann ich nur sagen, das hat es in Westdeutschland schon einmal gegeben - bevor Sie wieder schreien. Dazu gab es beim Bundesverfassungsgericht das Volkszählungsurteil, das die Grenzen dem Staat aufgezeigt hat, und gegen diese Grenzen wird fortlaufend mit Füßen getreten. Das, was dort normiert worden ist, ist vom Thüringer Innenministerium nie anerkannt worden. Er ist so, wie er ist. Das ist das Einzige, wo ich Ihnen Recht gebe. Er ist der Hemdsärmlige, der sich locker über alles hinwegsetzt. Und Herr Fiedler hat heute den Trautvetter Nummer 2 gegeben, indem er wirklich in einer Art und Weise über das Grundgesetz geredet hat, da kann ich nur sagen, ja, so muss die SED früher auch gewesen sein. Wie gesagt, Sie sind ja seit 1985 schon Blockmitglied
in der Blockpartei, von daher haben Sie es ja nicht anders gelernt. Aber da sage ich, das, was die SED und der SEDStaat an Umgang und Druck und Drohhaltung dem Bürger gegenüber eingenommen hat, das muss dann wirklich beendet werden und da muss man sagen, so etwas darf nicht in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Grundgesetzes allgegenwärtig und alltäglich werden. Wenn ich Ihnen zuhöre, Herr Ministerpräsident, heißt die Devise: Es gab nichts, es war nichts, es bleibt nichts. Er hat sich zwar entschuldigt; hätten wir den Landtag nicht eingeladen, hätte er sich nicht entschuldigt. Eine Fortsetzung der Beratung des Innenausschusses ist sinnlos auf Basis des 10. Dezember, da hat er wider besseres Wissen dem Ausschuss nur die Halbwahrheit gesagt oder nur den Teil der Erkenntnis, der zwischen Großhirn und Kleinhirn bei ihm in den Datenverarbeitungsspeicher gekommen ist. Und das, was bei Ihnen nicht funktioniert, Herr Ministerpräsident,
ist dieses Rollenspiel zwischen good Boy und bad Boy. Sie sind derjenige, der durch die Bundesrepublik durch alle Talkshows geht, den netten Thüringer Ministerpräsident darstellt,
- ja, er gibt ihn gut, da gibt es keinen Neid, überhaupt keinen Neid, meine Damen und Herren. Ich denke nur, wenn die Katze aus dem Haus ist, eine alte Volksweisheit, tanzen
die Mäuse auf dem Tisch.
Herr Trautvetter ist die dickste, die fetteste Maus, die wir in der Thüringer Regierung haben,
und ich glaube, es wird langsam Zeit, dass man dieser Maus die Mausefalle verpassen sollte, meine Damen und Herren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ich hätte da Vorschläge. Ein Vorschlag, Herr Ministerpräsident, wenn Sie den brutalstmöglichsten Aufklärer von Hessen treffen, sagen Sie ihm doch, man möge bitte die Märchenstraße von Hessen
bis zum Thüringer Innenministerium verlängern. Es wäre eine Maßnahme. Eine zweite Maßnahme wäre, den alljährlichen Thüringer Märchenpreis auszuloben. Ich vermute, dass das Innenministerium in Thüringen am meisten betroffen und am häufigsten damit konfrontiert sein wird. Deswegen glaube ich, dass es nicht nur um den Innenminister geht, dessen Entlassung wir beantragt haben, sondern es ist dringend Zeit, das Innenministerium umzustrukturieren.
Offenkundig ist es in diesem Ministerium völlig egal, wer dort Minister ist, es rankt sich Skandal um Skandal, von Herrn Böck angefangen über alle anderen, die dort gewesen sind, und ich glaube, es wird langsam Zeit, dass im Innenministerium eine andere Struktur versuchen muss, Ordnung hereinzubringen, wenn sich schon der Innenminister nicht mehr erinnert an Dinge, die ihm gesagt worden sind oder die er abgezeichnet hat. Dann braucht er wenigstens jemanden in dem Amt, der ihn daran erinnert.
Wir denken, meine Damen und Herren, es reicht. Wir fordern deshalb das hohe Haus auf, sich zu entscheiden, ob Sie aufgefordert werden, den Innenminister zu entlassen. Wir sagen, 269.000 sem Jahr versenkt an Steuergeldern für die Weimarer Anlage und für das Toll-Collect-System im Thüringer Rennsteigtunnel; Trautvetters Traffic-toll als Alternative zu Herrn Stolpe. Ja, da hätten wir eine Einnahme, nur eben eine illegale. Dann könnten wir auch wieder zur Wegelagerei übergehen.
Meine Damen und Herren, 269.000 rausgeworfen worden. Dafür haftet Ihre Landesregierung, Herr Ministerpräsident. 300.000 ! nicht da, um im Europäischen Jahr der Behinderten ein Gleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dafür tragen Sie die Verantwortung und deswegen sagen wir, sorgen Sie für Ordnung, dafür, dass mit Steuergeldern nicht so umgegangen wird, und haben Sie die Kraft, dem Grundgesetz Rechnung zu tragen. Jeder Bürger hat das Recht, als unbescholten zu gelten und auch in Thüringen die Straßen zukünftig zu benutzen, ohne elektronisch vom Staat erfasst zu werden. Vielen Dank.
Ich würde gern hier vorn vom Pult aus festgehalten wissen: Es sind 658 Bürgerinnen und Bürger in einem Computer erfasst worden. Diese Kennzeichen gehören zu Bürgerinnen und Bürgern
und so wäre über die Kennzeichen eine Rückverfolgung auf die Bürgerinnen und Bürger möglich. Mit jedem Kennzeichen, Herr Minister, kann man eine Halterüberprüfung machen. Jetzt erzählen Sie also bitte nicht die Geschichte, die Erde ist eine Scheibe. Es bleibt festzuhalten: Diese Bürger sind erfasst worden, als sie durch den Rennsteigtunnel gefahren sind. Der Rennsteigtunnel befindet sich in Thüringen. Der Rennsteigtunnel befindet sich nicht in der Hand eines privaten Betreiberkonsortiums. Es ist keine private Angelegenheit, es ist eine öffentlich gewidmete Straße. Es sind ganz normale Autos, die da durchfahren, und an dem Brückenträger vor der Einfahrt in den Rennsteigtunnel wurden die Kameras installiert. Sie wurden angeschafft mit einem Kaufvertrag aus Ihrem Hause, aus Ihrem Ministerium. Sie haben die politische Verantwortung dafür, dass sowohl Hard- als auch Software angeschafft und dort aufgebaut worden sind. Wann die Eigentumsübergabe erfolgt, scheint mir in der Betrachtung der politischen Verantwortung des Innenministers völlig sekundär zu sein.
Es bleibt eine öffentliche Erfassung auf einer öffentlichen Straße. Es ist nicht meine freie Entscheidung, ob ich auf ein Privatgelände fahre wie bei einem Chemiewerk oder sonst irgendwohin, wo mir dann deutlich gemacht wird, wenn ich auf dieses Privatgelände fahre, dass ich mich
den Regeln dort unterwerfe. Insoweit, Herr Pietzsch, geht Ihre Argumentation, dass es um Privatrecht und privatrechtliche Auseinandersetzungen geht, völlig fehl. Es ist eine Anlage, die über einer öffentlichen Straße vom Innenministerium angeschafft und dort auf Antrag des Innenministeriums installiert wurde, und die Daten sind im Rahmen des Einstellungs- oder sonstigen Betriebs gesammelt worden, und zwar unabhängig davon, ob Polizeifahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge. Es hat eine Datenerfassung gegeben, davon können Sie uns nicht abbringen. Diese Verantwortung hätten Sie gehabt am 10. Dezember so klar einzuräumen. Sie haben mit einer großen Geste den Journalisten aber klar gemacht, dass das alles Quatsch ist, was da geredet wird. Ich erinnere mich noch an eine Formulierung, wo Sie empört waren; dass Sie dementiert haben, dass es so etwas gäbe, und trotzdem würde es weiter gesendet werden. Sie haben diese Empörung gespielt bis zum nächsten Morgen, als es in der TA nachlesbar war. Und jetzt können Sie alles feinsinnig hier zerlegen und kleinreden und klein hacken, es bleibt dabei: Der Innenminister hat eine solche Anlage kaufen lassen, er hat die Verantwortung dafür. Das Geld hat er ausgegeben, er haftet dafür. Und, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben die Verantwortung für dieses Geld, das dem Steuerzahler entzogen worden ist, um technisch sinnloses Spielzeug, welches nur geeignet ist, die Überwachung zu erhöhen, also den Bürger in Generalverdacht zu nehmen, anzuschaffen. Und ich sage, Herr Ministerpräsident, unterlassen Sie eine solche Grundhaltung, verlassen Sie einen solchen Weg. Wir bleiben bei unserem Antrag: Es war illegal, es bleibt illegal, egal wie Sie es qualifizieren. Die Erfassung ist durch kein Gesetz, weder Bundes- noch Landesgesetz, gerechtfertigt. Deswegen hat der Minister die Verantwortung dafür zu tragen und unser Antrag bleibt im vollen Umfang bestehen.
Herr Kollege Kretschmer, ich habe mir die Mühe gemacht, die Frage der Deklaration, die Sie beim SPD-Antrag kritisiert haben, noch einmal zu prüfen mit dem Tagesordnungspunkt, der gleich kommt. Herr Kollege, wenn ich Sie kurz stören darf. 86. Sitzung dieses hohen Hauses am 5. Juni 2003: Der Landtag begrüßt die bisherigen Initiativen der Landesregierung zur Deregulierung usw. und fordert auf zu beschleunigen. Also die Frage der Deklaration in dem Sprachstil des "Neuen Deutschlands", das Sie anmerken, beherrschen Sie selbst sehr gut. Das war nämlich ein CDU-Antrag,