Meine Damen und Herren, die Finanzierung der Kindertagesstätten ist nach dem Kindertagesstättengesetz gemeinsam von Kommunen und freien Trägern, Eltern und Land zu tragen. Und auch hier möchten wir mal zur Kenntnis nehmen, in keinem anderen Bundesland ist der Anteil für Städte und Gemeinden so hoch wie in Thüringen, da wir unsere Thüringer Kommunen bis jetzt verpflichtet haben, mehr als 50 Prozent dieser Kosten zu tragen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland in Deutschland. Es ist absolut falsch, wenn behauptet wird, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen des Kindertagesstättengesetzes sich das Land zu Lasten der Eltern aus der Finanzierung zurückzieht. Die gesamte Finanzierung der Kindertagesstätten findet innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs statt. Der Finanzminister spart bei einer Novelle dieses Gesetzes keine Mark. Es erfolgt nur eine Umverteilung von kommunalem Geld, z.B. zu Gunsten der Schlüsselzuweisungen, investiver Ausgaben oder ähnlichem. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, auch bei Auseinandersetzungen der letzten Jahre, dass es bei der notwendigen Novellierung darum geht, Gestaltungsspielräume für die Kommunen zu schaffen. Und nichts anderes wird mit der Novelle des Kindertagesstättengesetzes gemacht.
Meine Damen und Herren, auch mit einer Unwahrheit muss man aufräumen: Die Reduzierung des Haushaltsansatzes im Einzelplan 17 um 17 Mio. DM bei den Zuschüssen zu Kindertagesstätten geht zum größten Teil überhaupt nicht zu Lasten der Elternbeiträge
es ist eine absolute Unwahrheit, was da draußen immer verkündet wird -, sondern diese Reduzierung des Haushaltsansatzes ist zum größten Teil mit notwendigen strukturellen Änderungen in den Betreuungsrelationen verbunden.
Wenn wir die Ausgaben dort reduzieren wollen, im konsumtiven Bereich, dann können wir an anderer Stelle Leistungen für die Kommunen abdecken. So wollen wir
die dringend notwendige Sanierung von Kindertageseinrichtungen auf 10,65 Mio. DM erhöhen, d.h. sie nahezu verdoppeln.
Man hätte diesen Weg übrigens auch schon früher im Haushaltsvollzug gehen können, weil man ja Gestaltungsspielräume bei Verordnungen und Richtlinien gehabt hätte und sich dann auch schon die Freiräume im konsumtiven Bereich teilweise hätte schaffen können. Das wollte aber die verantwortliche Ministerin in der letzten Legislaturperiode nicht machen.
Und, meine Damen und Herren, in vielen Diskussionen der letzten Tage steht die Beitragsregelung im Mittelpunkt. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin dankbar für die vielen Briefe, die ich jetzt kriege, insbesondere von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern. Seltsamerweise schreiben mich nur Bürgermeister an, wo die Kosten für einen Kindertagesstättenplatz pro Monat deutlich über 900 DM liegen. Diejenigen, die ihre Kostenstrukturen in Ordnung gebracht haben, die schreiben mich nicht an.
Meine Damen und Herren von SPD und PDS, ich bin mal gespannt, ob Sie denn in die Debatte zu diesem Haushaltsbegleitgesetz nicht den Vorschlag von MecklenburgVorpommern einbringen. Den halte ich für außerordentlich hilfreich. Mecklenburg-Vorpommern hat unter Verantwortung SPD und PDS eine andere Regelung eingeführt; jedes Jahr werden die Durchschnittskosten ermittelt (die liegen dieses Jahr bei 690 DM) , und diese Durchschnittskosten, die ermittelt werden, werden zu einem Drittel vom Land und zu einem Drittel von den Eltern getragen. Das wird zu Grunde gelegt. Ich sage Ihnen auch, was die Folge wäre: Wir könnten den Haushaltsansatz an dieser Stelle für die Finanzierung von Kindertagesstätten von 225 Mio. auf etwa 180 Mio. reduzieren und könnten 45 Mio. mehr umschichten zugunsten der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen. Ich glaube, auch da kommt es ein bisschen darauf an, nämlich mal die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, die Kostenstruktur in Kindertageseinrichtungen kritisch zu durchleuchten, und das muss nicht zu Lasten der Elternbeiträge gehen.
Freie Träger erhalten zurzeit gegenüber den städtischen Trägern einen zusätzlichen Zuschuss von 50 DM pro Platz und Monat. Wenn wir diesen Zuschuss von 50 auf 40 DM senken, erhalten freie Träger immer noch 480 DM pro Platz
und Jahr zusätzlich an Fördermitteln des Landes. Meine Damen und Herren, ich möchte es noch einmal wiederholen: Das Land unterstützt die kommunalen Kindertagesstätten bisher mit rund einem Drittel der Gesamtkosten und die Ausgaben werden im Doppeletat von 242 Mio. DM auf 225 Mio DM zurückgeführt. Ich weiß, dass hier Emotionen hochkochen. Wir werden bei der hierzu stattfindenden Aktuellen Stunde Gelegenheit zum intensiven Meinungsaustausch haben. Ich möchte auch noch einmal sagen, dass die genannten Einsparungen vor dem Hintergrund bewertet werden müssen, dass die notwendige Grundsanierung von Kindertagesstätten beschleunigt werden muss.
Es ist doch auch positiv für die Elternbeiträge, wenn infolge einer Grundsanierung von Kindertagesstätten die Betriebskosten deutlich zurückgeführt werden können
In die Sparmaßnahmen einbezogen ist auch das Blindengeld. Es wird unverändert wie bisher einkommensunabhängig gewährt. Jedoch für Erstantragsteller verringert sich die Leistungshöhe von 1.063 DM monatlich auf 700 DM. Einkommensschwachen Betroffenen, meine Damen und Herren, entsteht keinerlei Nachteil, da im Bedarfsfall der Zahlbetrag des Landesblindengeldes durch die Blindenhilfe aufgestockt wird. Bei der Neuregelung des Landeserziehungsgeldes bleibt es bei der durchgängigen Förderung von Familien im Anschluss an das zweijährige Erziehungsgeld des Bundes.
Meine Damen und Herren, das ist eine freiwillige Leistung des Landes und mit diesem Familiengeld wollen wir Eltern unterstützen, die sich bewusst dafür entschieden haben, ihre Kinder bis zum Zeitpunkt ihres Anspruchs auf einen Kindergartenplatz selbst zu Hause zu erziehen. Familien, die das auf ein Jahr verkürzte Bundeserziehungsgeld in Anspruch nehmen, haben sich für eine andere Betreuung ihres Kindes entschieden. Im Übrigen wird ein echtes Landeserziehungsgeld nur in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und hier in Thüringen gezahlt. Auch hier greife ich wieder auf Mecklenburg-Vorpommern zurück, kann ja auch SPD und PDS einbringen in die Debatte, dort sind die Anspruchsvoraussetzungen derart modifiziert worden, dass nur 3 Prozent der Eltern mit Kindern im entsprechenden Alter die Leistungen auch tatsächlich erhalten, 3 Prozent, in Thüringen sind es 72 Prozent. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir in Thüringen aufgrund der Rückführung bei den freiwilligen sozialen Leistungen im Vergleich zu den anderen Ländern unsere Spitzenstellung nicht verlieren. Meine Damen und Herren, es findet eine Annäherung, ich wiederhole, eine Annäherung an die Durchschnittswerte der
anderen Länder statt. Ein "sozialer Kahlschlag", wie Teile der Opposition meinen, findet gerade in Thüringen nicht statt.
Meine Damen und Herren, Finanzpolitik ist immer eine Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die eine Mark haben und zwei ausgeben wollen und jenen anderen, die wissen, dass dies nicht geht. Mit Blick auf die dargelegten Rahmenbedingungen gibt es zum vorgelegten Kurs des Sparens und Gestaltens keine Alternative und ich muss es einfach mit Blick auf die Opposition noch einmal betonen: Nur Nein sagen, hilft nicht.
Meine Damen und Herren, es ist besser, Deiche zu bauen als darauf zu hoffen, dass die Flut allmählich Vernunft annimmt.
Herr Gentzel, passen Sie auf jetzt, und, meine Damen und Herren von der PDS, die Fortschreibung der Vergangenheit ergibt noch lange keine Zukunft. Ich vermisse gerade von Ihnen brauchbare Alternativvorschläge. Die will die PDS offensichtlich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus vermeiden. Das ist auch gut nachvollziehbar, denn bei der Gesamtübersicht Ihrer Politikfelder im Internet kommt das Thema Finanzen noch nicht einmal vor.
Erst auf der zweiten Ebene beschäftigen Sie sich mit dem Thema. Ich glaube, das hat Symbolcharakter, das Thema Finanzen hat für Sie offentlich eine zweitrangige Bedeutung mit der Folge, dass Ihre Vorschläge zweitklassig sind oder ganz fehlen.
Und was macht die Thüringer SPD? Sie besichtigt ein Problem, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und artikuliert unausgegorene Forderungen, die noch nicht einmal die Lebensdauer einer Wunderkerze haben.
Die SPD-Fraktion hat das als den Gipfel der Unverfrorenheit bezeichnet, dass wir trotz geplanter Einsparungen in anderen Bereichen daran festhalten. Zur Einsparung kann der Landtagsneubau in der Tat zunächst nichts beitragen, werden die ersten Leasingraten erst ab dem Jahre 2004 fällig. Nur, meine Damen und Herren, da werden Behauptungen in die Welt gesetzt wie beispielsweise die, dass der Bau 115 Mio. DM kostet. In der Politik ist es wie in der Mathematik. Alles, was nicht richtig ist, ist falsch.
Die geplanten Baukosten betragen rund 60 Mio DM und mit den Finanzierungskosten kommen wir dann möglicherweise auf die besagten 115 Mio. DM. Das wissen wir aber noch gar nicht, wir befinden uns ja noch in der Ausschreibungsphase.
Ja, bleiben Sie doch erst mal ruhig. Hat denn die SPD beim ebenso privat finanzierten Universitätsklinikum von einem 560-Mio-Bau gesprochen?
Es geht nicht um die Prioritätensetzung bei einzelnen Investitionen, sondern es geht um Haushaltsklarheit und -wahrheit. Das ist ja auch kein 560-Mio.-Neubau, das ist nur ein 305-Mio.-DM-Neubau, genauso wie der Landtag nur ein 60-Mio.-DM-Neubau ist. Mit der Finanzierung sind wir übrigens letztlich bei 418 Mio DM gelandet nach der Ausschreibung. Nun, meine Damen und Herren von der SPD, Sie trennen Bau- und Finanzierungskosten nach Lust und Laune, um eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu verhindern.