Andreas Trautvetter
Sitzungen
3/9
3/10
3/11
3/12
3/13
3/15
3/20
3/22
3/23
3/24
3/25
3/26
3/28
3/29
3/30
3/31
3/32
3/34
3/36
3/37
3/38
3/40
3/41
3/42
3/45
3/46
3/47
3/48
3/49
3/51
3/52
3/53
3/55
3/56
3/57
3/59
3/61
3/64
3/65
3/66
3/67
3/68
3/71
3/74
3/76
3/78
3/79
3/80
3/81
3/82
3/84
3/86
3/87
3/88
3/91
3/92
3/93
3/94
3/96
3/97
3/98
3/99
3/100
3/101
3/102
3/103
3/104
3/105
3/106
3/107
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung werde ich heute die wesentlichen Änderungen des Kommunalabgabengesetzes vorstellen:
Mit dem Gesetz, das die Landesregierung wie geplant am 25. Mai im Kabinett als Referentenentwurf beschlossen hat, wird es in Thüringen bürgerfreundliche und sozialverträgliche Abgaben bei Wasser und Abwasser geben.
Meine Damen und Herren, es wird gehandelt, weil es die Situation gebietet und weil dies zum Wohle der Bürger notwendig ist,
und was bedarf es mehr. Herr Ramelow wird dann wahrscheinlich wieder Beispiele nennen, wie sich Kommunalverantwortliche aus dem Unionsbereich verhalten.
Übrigens, Herr Ramelow, ich sage Ihnen auch eindeutig, in dem Schreiben, was Sie dann wahrscheinlich nicht zitieren werden, steht sehr genau, dass dieser Verband zwar bei der Beitragsbescheidung bleiben möchte, aber er sagt auch, für die übergroßen und für die unbebauten Grundstücke werden wir Sonderregelungen finden. Er bezieht sich ausdrücklich auf die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes. Ich könnte genauso gut das Handeln von PDS-Bürgermeistern hier darstellen und ich weiß auch nicht, von welcher Partei die Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende von Geraaue ist, die Beitragsbescheide am 25. Mai rausschickt und mit gleichem Datum den Bürgern ein Schreiben mit der gleichen Unterschrift zuschickt, sie mögen bitte gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen.
Wenn es etwas darzustellen gibt, warum wir handeln müssen, dann sind das doch die Beispiele, warum gerade jetzt nicht mehr gewartet werden darf und warum dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden muss.
Die Landesregierung hat damit Wort gehalten. Die Landesregierung hat die Ankündigungen des Ministerpräsidenten umgesetzt. Der Referentenentwurf ist dem Landtag inzwischen zugeleitet worden und noch vor dem 1. Oktober wird der Gesetzentwurf wie geplant in den Landtag eingebracht. Eine Lesefassung des Entwurfs ist auf den Internetseiten des Thüringer Innenministeriums für jedermann zugänglich. Ich weiß auch, dass Thüringer Tageszeitungen Lesefassungen des gesamten Kommunalabgabengesetzes veröffentlicht haben, so dass sie eigentlich auch jedem Bürger zugänglich sind.
Letzte Woche haben wir eine achtwöchige Anhörung eingeleitet, damit wir im August den zweiten Kabinettsdurchgang vollziehen können. Angehört werden der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, Haus und Grund, der Deutsche Mieterbund, der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde, der Thüringer Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Bürgerallianz und das Thüringer Oberverwaltungsgericht. Bürger, Zweckverbände, sonstige Interessenverbände sind aufgerufen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Die breite Auswahl der Anzuhörenden und die bewusste Beteiligung der Öffentlichkeit zeigen, dass wir eine kritische Diskussion wollen. Genau dies ist erforderlich, wenn es so grundlegende Änderungen geben soll,
die der Landtag hier beschließen wird. Das zeigt aber auch, eine Verabschiedung des Gesetzes im Landtag noch vor
der Landtagswahl, so wie es die PDS fordert, wäre weder sinnvoll noch verfahrensmäßig möglich gewesen. Eine solche Forderung ist reiner Populismus. Wer so etwas aufstellt, der möge auch einmal die Thüringer Kommunalordnung anschauen. Dort ist die Beteiligung, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, ausdrücklich geregelt.
Lassen Sie mich im Folgenden den Referentenentwurf der Landesregierung vorstellen - zunächst zum Trinkwasserbereich: Die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere im Bereich Trinkwasser, stellen einen grundlegenden Systemwechsel dar. Traditionell wurde die Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung über laufende Gebühren und einmalige Beiträge sichergestellt. Diese Finanzierungsmethode hatte ihre Berechtigung vor allem in Zeiten schnellen Siedlungswachstums und ortsnaher Ver- und Entsorgungssysteme. Große Unterschiede in der Besiedlung von Stadt und Land, immer großräumigere Versorgungssysteme, Bevölkerungsrückgang, das umweltpolitisch erfreulich sparsamere Umgehen mit der Ressource Wasser erzwingen neue Finanzierungswege. Der Wechsel zu einer reinen Gebührenfinanzierung im Bereich Wasser ist verfassungsrechtlich zulässig. Der Eingriff in das nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 und 2 Thüringer Verfassung gewährleistete Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich zulässig, denn er berührt nicht den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und er ist durch das öffentliche Interesse, so wie es im Gesetzentwurf beschrieben ist, gerechtfertigt.
Dies betrifft insbesondere fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung angesichts vielfach bereits bestehender funktionsfähiger Wasserversorgungseinrichtungen und der die Grundstückseigentümer oftmals innerhalb eines kurzen Zeitraums betreffenden Kumulation von Beiträgen für Straßen, Abwasserversorgung und Wasserversorgung. Auch das vielfach in diesem Zusammenhang erwähnte, aber nicht immer von allen so genau gelesene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1981 steht der vorgesehenen gesetzlichen Regelung nicht entgegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung zum Bereich Abwasser betont, dass die ausschließliche Gebührenerhebung grundsätzlich verfassungskonform und nur bei Vorliegen von besonderer tatsächlicher Voraussetzung gleichheitswidrig ist. Eine Beschränkung der Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers folgt hieraus nicht. Es gibt keinen bundesverfassungsrechtlich vorgegebenen Vorteilsbegriff, den der Landesgesetzgeber seiner Regelung zugrunde legen muss. Dementsprechend gibt es auch keinen Verfassungsrechtssatz, dass die Eigentümer von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken vor der tatsächlichen Bebauung mit zur Finanzierung der Investitionen herange
zogen werden müssten
und deshalb eine reine Gebührenfinanzierung, bei der das systembedingt nicht möglich ist, die Eigentümer bebauter Grundstücke gleichheitswidrig belasten würde und somit unzulässig wäre. Im Übrigen gibt es seit dieser Zeit auch Erweiterungen in der Rechtsprechung. Es erweitern z.B. der Artikel 20 a des Grundgesetzes - Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen - und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie als neue, 1981 noch nicht bestehende Rahmenbedingung den gesetzgeberischen Spielraum zugunsten von verbrauchsabhängigen Entgeltsystemen und damit einer reinen Gebührenfinanzierung. Auch die anderen Änderungen im Bereich Abwasser sind verfassungsrechtlich zulässig. Im Bereich Abwasser ist die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung allerdings nicht möglich. Frau Wildauer hat es in der Begründung des Antrags eigentlich schon nachgewiesen. Sie spricht von den so genannten riesigen Belastungen, die über die Gebühren auf die Beitragszahler zukommen. Die Investitionssummen im Abwasserbereich sind ein Vielfaches höher als im Wasserbereich. Wenn ich dort auf eine reine Gebührenfinanzierung umstelle, wird das ohne erhebliche Gebührensteigerungen nicht möglich sein.
Ich weiß auch nicht, wie die PDS das umsetzen will, weil sie in ihren Veranstaltungen immer davon redet, dass sie mittelfristig das alles auf eine Gebührenfinanzierung umstellen will. Den anderen Bereich, den man im Abwasserbereich auch noch mit berücksichtigen muss, begründet dies ebenfalls, weil etwa 90 Prozent der Abwassersysteme Mischsysteme sind und damit nicht vom Wasserverbrauch allein dimensioniert sind, sondern auch von Oberflächenentwässerung von Straßen, von Dächern. Dort müssen wir sicherlich über die verursacherbezogene Belastung reden.
Im Bereich der Wasserversorgung werden keine Beiträge mehr erhoben. Zur Entlastung von Großverbrauchern werden die Voraussetzungen einer degressiven Gebührenstaffelung ausdrücklich geregelt. Bereits gezahlte Beiträge für Wasserversorgungseinrichtungen werden unverzinst erstattet. Das sind nach jetzigem Kenntnisstand rund 155 Mio. serbeiträge. Die Rückerstattungen beginnen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes und erfolgen dann innerhalb von 12 Monaten im Umfang von bis zu 1.000 werden gegebenenfalls in zwei gleichen Jahresraten beglichen.
Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen, um welche Beträge es geht. Ich nehme mal ein Beispiel im Trinkwasserbereich, wo ein Grundstückseigentümer zwei Be
scheide in Höhe von 21.466 !"#$ gesamt 22.740 $ % & ders finanziert werden. Soweit die Beträge schon bezahlt sind, werden sie zurückerstattet.
Zum Abwasserbereich: Die Beitragspflichten für unbebaute, teilweise bebaute oder überdurchschnittlich große Grundstücke im Bereich der Abwasserentsorgung werden erst mit der Bebauung, der Erweiterung der Bebauung bzw. nur noch für einen Teil des Grundstücks entstehen. Bei unbebauten Grundstücken wird durch die geplante Regelung erreicht, dass Abwasserbeiträge erst zu dem Zeitpunkt erhoben werden, in dem das Grundstück auch tatsächlich bebaut wird. Der aktuelle Vorteil liegt auf der Hand. Dort, wo gezahlt worden ist, wird zurückgezahlt. Für jene, die zunächst das Grundstück nicht bebauen, entsteht so lange keine Beitragspflicht, wie das Grundstück nicht bebaut wird.
Bei der tatsächlichen Bebauung als Maßstab wird durch die geplante Regelung erreicht, dass Grundstückseigentümer künftig nur zu Abwasserbeiträgen für die tatsächliche Bebauung herangezogen werden. Wird die Bebauung später erweitert, entsteht ein auf diese Erweiterung bezogener Abwasserbeitrag. Soweit Grundstückseigentümer in der Vergangenheit bereits Beiträge gezahlt haben, wird der Differenzbetrag, der sich aus zulässiger und tatsächlicher Bebauung ergibt, auf Antrag zurückerstattet. Für die überdurchschnittlich großen Grundstücke wird ferner erreicht, dass Grundstückseigentümer von überdurchschnittlich großen Grundstücken künftig nur mit einer Fläche herangezogen werden, die die durchschnittliche Grundstücksgröße im Bereich des Aufgabenträgers bis 30 Prozent überschreitet. Soweit die Grundstückseigentümer in der Vergangenheit bereits Beiträge für das gesamte Grundstück gezahlt haben, wird der Betrag, der auf die Grundstücksfläche entfällt, die mehr als 30 Prozent über der durchschnittlichen Grundstücksfläche liegt, auf Antrag erstattet.
Das sind die Problemfelder, die die Leute auf die Straßen bringen. Wenn ein Grundstückseigentümer für ein Grundstück von 5.694 m² einen Beitragsbescheid nur für den Kläranlagenteil, was der wesentlich geringere Teil ist, von 7.846 '$ (& )* prozentigen Obergrenze wahrscheinlich nach unseren Berechnungen die Grundstücksgröße bei etwa 1.000 m² abgeschnitten. Das heißt, dieser...
Man muss ja genau die Flächen erheben.
Entschuldigung, ich kann es Ihnen an dem Beispiel mal erläutern. Dieser Verband hat etwa 30 Mio. m² gewichtete Grundstücksfläche in seiner Kalkulation drin. Wenn ich jetzt die gewerblichen und die industriellen Grundstücke abziehe, dann bleiben etwa 24 Mio. gewichtete Quadratmeter übrig, die auf die Wohnungsbebauung entfallen. Etwa 80 Prozent sind zweietagig bebaut und 20 Prozent sind höher bebaut. Man kann also im Prinzip bei der gewichteten Grundstücksfläche mit dem Faktor 2 ansetzen. Das heißt, die Grundstücksfläche in diesem Verband über alle Wohngrundstücke beträgt etwa 12 Mio. m². Bei 15.000 Beitragspflichtigen beträgt die durchschnittliche Grundstücksfläche in diesem Bereich 800 m², 30 Prozent obendrauf geschlagen sind 1.040 m², also so viel kann ich eigentlich aus der Globalkalkulation entnehmen, dass die Zahlen, die ich jetzt hier nenne, zwar nicht auf den Cent und auf den Quadratmeter ausgerechnet sind, aber eine Fehlerquote haben, die weniger als 5 Prozent betragen wird. Dieser Grundstückseigentümer wird danach nur noch 1.791 + &+$ & % , Summe für ein 1.000-m²-Grundstück entsprechend der reellen Bebauung, weil das ein Grundstück ist, was dreietagig bebaut ist, aber die Entlastung in diesem Bereich beträgt über 6.000 % + werden.
In den letzten Tagen wurden Ängste vor einem Anstieg der Gebühren geschürt. Meine Damen und Herren, ich erachte diese Ängste als ein durchsichtiges Manöver wenige Tage vor dem 13. Juni.
Wir kommen noch dazu.
Nachdem zuvor die Grundstückseigentümer aufgestachelt wurden, setzt man nun bei den Mietern an und versucht einen neuen Keil zu treiben.
Ich schließe nicht aus, dass die Umstellung auf eine Gebührenfinanzierung bei einigen Verbänden zu einer Erhöhung von Gebühren führen kann.
Das haben wir nie ausgeschlossen. Wir haben immer gesagt, es geht um sozialverträgliche Gebühren. Ich sage es einmal am Beispiel von Bad Salzungen. Der Bad Salzunger Verband hat seine Grundgebühr um 80 ziert und dies begründet mit der Beitragserhebung. Wenn man dort die
Beitragserhebung rückgängig macht, kehrt er wieder zurück zur alten Wasser- und Abwasserfinanzierung mit einer Grundgebührerhöhung von 80 % , sich dort überhaupt nichts zu der vorherigen Situation ändert.
Und eins muss man sehr deutlich sagen, mehr als die Hälfte der 104 Zweckverbände erheben nur Gebühren oder arbeiten mit Entgelten. In diesen Fällen ist mit überhaupt keiner Gebührenerhöhung zu rechnen. Angaben von der Gebührenentwicklung hängen von der Einzelsituation der Verbände ab. Eine pauschale Berechnung ist deshalb nicht möglich. Alles andere ist aus der Luft gegriffen und reine Spekulation und mit seriöser Politik hat das nichts zu tun.
Und größere Gebührensprünge sind schon deshalb ausgeschlossen, weil sich das Land erheblich an den Kosten der Systemumstellung beteiligt und die Zinsen für die Finanzierung der Ausfälle übernimmt.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier ein paar Zahlen nennen, wobei diese Zahlen, die ich jetzt nenne, nicht die Maßnahmen beinhalten, die wir eventuell betriebswirtschaftlich noch als Kostenersparnis erwirtschaften, sondern das sind die reinen Umstellungskosten, wenn sich nichts in den Verbänden ändert und wenn das alles im Prinzip dann ohne interne Kosteneinsparungen dort umgesetzt würde. Bis einschließlich 2004 war im Bereich Trinkwasser bei allen in Betracht kommenden Aufgabenträgern eine Beitragserhebung von rund 245 Mio. - man 5 Prozent Zinsen zugrunde, bedeutet dies eine Belastung für den Landeshaushalt von rund 13 Mio. Jahr, die sich dann degressiv annuitätisch reduziert. Dieser Betrag an zu erstattenden Zinsen wird über die folgenden Jahre durch die einsetzende Abschreibung immer geringer. Im Abwasserbereich wird das Land für die Aufgabenträger den Zinsaufwand übernehmen, der dadurch entsteht, dass für die drei Gruppen von Grundstücken - unbebaute, nicht vollständig bebaute und überdurchschnittlich große Grundstücke - der Beitrag nicht zu dem Zeitpunkt erhoben werden kann, zu dem er ansonsten fällig wird. Das galt bisher auch für unbebaute Grundstücke schon nach der Zinshilferichtlinie. Wir machen da nichts Neues, sondern wir ändern jetzt eigentlich nur etwas, was die Verbände bereits jetzt hätten nutzen können, und schreiben dies ins Gesetz hinein.
Eine überschlägige Berechnung sieht wie folgt aus: Bis Ende 2004 war insgesamt eine Beitragserhebung von rund 820 Mio. - . regelung zugrunde, dass geschätzte 20 Prozent aus der Bemes
sungsgrundlage herausfallen, dann kommt man auf einen Ausfall von 164 Mio. & zugrunde gelegten Zins von 5 Prozent ein Zinsaufwand von rund 9 Mio. /'$ - + ' von dem zu erwarten ist, dass er sich in den folgenden Jahren nicht wesentlich ändern wird. Eine Mehrbelastung für übrige Beitragszahler ist damit ausgeschlossen, da die Globalkalkulation unverändert bleibt. Wir wollen eben gerade nicht, dass das Investitionsvolumen jetzt auf die niedrigere Grundstücksfläche - wenn 20 Prozent herausfallen - einfach umgelegt wird und damit plötzlich die Beitragszahlungen um 25 Prozent erhöht werden. Das wollen wir gerade nicht und deswegen haben wir die Globalkalkulation in diesem Sinne umgearbeitet. Ich sage nicht, dass sich die Globalkalkulation in dem einen oder anderen Fall nicht ändern kann durch andere Investitionsplanungen und Ähnliches, aber durch die Systemumstellung darf sich die Globalkalkulation nicht ändern. Das ist Inhalt dieses Gesetzes. Das Land wird sich auch an jenen Ausfällen angemessen beteiligen, die darauf beruhen, dass in der Vergangenheit im Rahmen der Gebührenkalkulation der Ausgangswert der Abschreibungen, nämlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten, um den aus den Beiträgen aufgebrachten Kapitalanteil gekürzt wurde. In den von der Gesetzesänderung erfassten Fällen hat sich diese Kürzung quasi im Nachhinein als unberechtigt erwiesen und für die Aufgabenträger ist entscheidend, dass sich das Land an den Kosten beteiligt, und damit ist gewährleistet, dass die Aufgabenträger auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben und der Betrag auch nicht auf die Gebühren umgelegt werden kann. Denn die Folge ist, wenn eine Investition über fünf Jahre abgeschrieben wäre, dann steht sie nur noch mit 90 Prozent in den Büchern. Wenn jetzt die Beiträge zurückerstattet würden, würde dieser Anteil wieder zu 100 Prozent aktiviert und es müsste eine 10-prozentige Sofortwertberichtigung vorgenommen werden, die dann gegen den Ertrag des Verbandes gebucht werden müsste. Die Landesregierung wird in Zukunft stärker als bisher Kostensenkungen bei den Verbänden fordern. Hier sind auch die Verbände in der Pflicht, meine Damen und Herren. Es sind Einsparpotenziale vorhanden, die stärker genutzt werden müssen. Ich will das einmal an einem Beispiel eines Verbandes erläutern. Es ist übrigens einer der problematischsten Verbände, die ich sehe. Durch die Neuregelung wird in diesem Verband ein Beitragsvolumen nicht mehr erhoben in einer Größenordnung von 70 bis 80 Mio. 0 + $ 1 planung an. Dieser Verband plant für sein Kanalsystem Investitionen in einer Größenordnung von 240 Mio. Vergleichswerte für einen 60.000-Einwohner-Verband sagen, dass man für das Kanalsystem mit 140 bis 150 Mio. auskommen muss. Es kann geologisch, geographisch bedingt sein, dass Mehrkosten entstehen. Wir werden diesen Verband nicht auf die 150 Mio. 1 $ reduzieren können, weil es geologisch und geographisch bedingt ist. Aber wenn 160 Mio. 1 nicht getätigt sind von den 240 Mio. $ nicht zuallererst darüber nachzudenken, was muss von den
160 Mio. $
Das kann man 1:1 gegenrechnen gegen die 70 bis 80 Mio. entgangenes Beitragsvolumen.
Herr Höhn, wenn Sie es nicht begriffen haben, ich habe vorhin sehr deutlich gesagt, die Systemumstellung darf nicht zu einer neuen Globalkalkulation führen. Sehr wohl können neue Investitionsplanungen dort berücksichtigt werden. Wir wollen nicht, dass die Systemumstellung wegen geringerer Grundstücksflächen dann 1:1 einfach umgesetzt wird, dass man die Globalkalkulation überarbeitet und bei gleichen Investitionsplanungen auf geringere Grundstücksflächen dann höhere Beiträge erhebt. Das wollen wir nicht. Aber Investitionen auf das notwendige Maß zu reduzieren, darüber nachzudenken, das muss doch möglich sein.
In diesem Verband werden 15 Mio. ' die Kläranlage erhoben. Davon sind 6 Mio. hen für die zweite Ausbaustufe ab 2015 und für dezentrale Anlagen, die erst nach 2015 gebaut werden. Lohnt es sich nicht darüber nachzudenken bei unserer Bevölkerungsentwicklung, ob man die zweite Ausbaustufe überhaupt braucht?
Und dass man diese 6 Mio. + & trägen, die sowieso erst in 10 Jahren für Investitionen vorgesehen sind, wo ich mich frage, warum man diese 2004 erhebt,
und warum man nicht gleich 2004 nur einen Teilleistungsbescheid erhebt und nicht die Gesamtinvestitionen, die erst in 10 Jahren vorgesehen sind, dann erst ab dem Jahre 2015 erhebt?
Lohnt es sich nicht darüber nachzudenken, dass diese 6 Mio. ' $$ & mehr notwendig sind? Wenn ich dann Kostenvergleiche in diesem Verband mache, wie hoch die Verwaltungskosten angesetzt sind, wie hoch die Personalkosten angesetzt sind, dann komme ich zu einer Mindestgröße, wenn ich Vergleichswerte anstelle, dass etwa 500.000 2 sparpotenzial ist. 500.000 2 +$ 34 valent bei einer 2-prozentigen Abschreibung - Nutzungsdauer von 50 Jahren - von 25 Mio. 1 tionsvolumen. Lohnt es sich nicht, darüber nachzudenken, von den 70 bis
80 Mio. & !5 + rechnen, über Kosteneinsparung in den Verwaltungskosten in die Gebühren vollkommen neutral hineinzunehmen ohne Gebührensteigerung? Und deswegen, meine Damen und Herren, ich halte das, was jetzt geäußert wird, das würde alles zu unverträglich hohen Gebühren führen, zu dem, was wir vorhaben, wirklich für absolute Spekulationen. Es ist im Interesse der Bürger, der Gebühren- und Beitragszahler, überhaupt nicht dienlich; hier wird der eine gegen den anderen ausgespielt.
Lohnt es sich nicht, darüber nachzudenken, dass auch für Zusammenschlüsse von Verbänden, was in der Vergangenheit immer zu Kostensenkungen geführt hat, man einen Teil...
Herr Gentzel, wissen Sie, in wie vielen Fällen die Zweckverbände den § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ausgenutzt haben?
Wir machen etwas, weil ich auch immer gesagt habe, es geht nicht allein um das Kommunalabgabengesetz, sondern wir werden im Herbst noch über andere Gesetzesänderungen in dem Zusammenhang nachdenken müssen,
nämlich auch über den verpflichtenden Zusammenschluss von Aufgabenträgern.
Meine Damen und Herren, es bleiben parallel zu den Gesetzesänderungen natürlich die Förderprogramme erhalten, z.B. die Finanzhilfe. Es wird immer auch mit der neuen Gesetzesregelung Problemfälle geben, die mit dem Gesetz nicht gelöst sind, wo ich Einzelfallentscheidungen brauche, wo ich Billigkeitsmaßnahmen anwenden muss und wo ich die Möglichkeiten der Förderprogramme, z.B. Finanzhilfen, Zinsbeihilfen u.Ä., in Anspruch nehmen muss. Deswegen bleibt es bei unserer Aussage: Es wird bei verträglichen Gebühren mit der Neuregelung bleiben.
Meine Damen und Herren, die Aufgabenträger wurden durch die Kommunalaufsichten mit Schreiben vom 4. Mai angehalten, bis zum 1. Oktober keine neuen Beitragsbescheide zu erlassen und den Vollzug bereits erlassener Beitragsbescheide auszusetzen. Richtigerweise ist gesagt worden, es wird unterschiedlich gehandhabt. Es wird vollkommen unterschiedlich gehandhabt, aber es ist kommunale Selbstverwaltung. Das müssen die Verbände auch eigenständig entscheiden. Als solches kann es keine verbindliche Weisung der Landesregierung geben, das lässt das bestehende Rechtssystem nicht zu.
Der hierdurch entstehende Finanzierungsaufwand wird durch das Land getragen.
Mit einem weiteren Schreiben des Innenministeriums vom 18. Mai 2004 wurden die Kommunalaufsichtsbehörden darauf hingewiesen, dass die den Aufgabenträgern entstehenden finanziellen Aufwendungen in den Fällen übernommen werden, in denen bei entstandenen Beitragsforderungen der Nichterlass oder die Aussetzung des Vollzugs von Beitragsbescheiden bis zur Veröffentlichung des angekündigten Änderungsgesetzes zum Thüringer Kommunalabgabengesetz aufgrund des Moratoriums erfolgt. Auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten können die Aufgabenträger mit der Aufnahme von Kassenkrediten nach § 65 Thüringer Kommunalordnung begegnen; auf Antrag und Nachweis werden für die o.g. Fälle für den Zeitraum, für den sich die Vereinnahmung der Beiträge verschiebt, die tatsächlichen Zinsen aus Kassenkrediten oder bei Deckung der finanziellen Ausfälle aus eigenen Mitteln die tatsächlich entgangenen Guthabenzinsen durch das Land ersetzt. Die Aufgabenträger sind in ihrer Investitionstätigkeit nicht gehindert. Es besteht überhaupt keine Veranlassung, auch nur eine Investition nicht zu tätigen, die geplant war.
Darum ist es mir vollkommen unverständlich, wenn dann ein Aufgabenträger, obwohl er das weiß
- vollkommen richtig, nur wenn sie sinnvoll ist -, den Bürgern schreibt - ich darf Ihnen mal hier aus dem Schreiben der Gemeinschaftsvorsitzenden zitieren: "Das Aussetzen der Beitragsbescheide hätte zur Folge, dass die Fertigstellung unserer Abwasseranlage nicht gewährleistet werden kann. 70 Prozent der Investitionskosten werden aus Fördermitteln vom Land und der Europäischen Union finanziert" usw. Wer so etwas seinen Bürgern schreibt, verkündet die blanke Unwahrheit.
Ich werde in dem Fall prüfen, ob nicht disziplinarisch gegen die VG-Vorsitzende dort vorgegangen werden kann.
Meine Damen und Herren, mit finanziellen Ausfällen bei den Aufgabenträgern ist nicht zu rechnen. Bereits zu Punkt 2 wurde darauf hingewiesen, dass das Land die entstehenden Kosten übernimmt, und die hier für dieses Jahr einmalig anfallenden Kosten werden auf etwa 3 Mio. geschätzt. Mittlerweile liegen uns die Zahlen von allen Verbänden vor, wie die Beträge dieses Jahr erhoben werden sollten. Es handelt sich um ein Volumen von 123 Mio. welches auf Monate aufgeschlüsselt ist und wo wir eine korrekte Zinsrechnung vornehmen können.
Meine Damen und Herren, die Bitte der Landesregierung, auf die Beitragserhebung und -vollstreckung zu verzichten, hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und sowohl das Innenministerium als auch das Landesverwaltungsamt standen und stehen zur Beantwortung von Fragen jederzeit zur Verfügung und weiter besteht auch die im Ministerium eingerichtete Hotline fort. Um den Funktionsträgern die Gelegenheit zu geben, unmittelbar Fragen zu stellen und erwartete Probleme anzusprechen, haben wir in der 21. Kalenderwoche in Nordhausen, Suhl, Arnstadt und Gera mit allen Aufgabenträgern Regionalkonferenzen abgehalten. Die Aufgabenträger wurden hierbei über die derzeit bestehende und noch gültige Gesetzeslage informiert. Gleichzeitig wurden die geplanten Änderungen vorgestellt. Fragen, die nicht direkt beantwortet werden konnten, wurden aufgenommen, die Antworten wurden Anfang dieser Woche im Rahmen eines weiteren Rundschreibens über die Kommunalaufsichten den Zweckverbänden mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird Wort halten und bis zum 1. Oktober 2004 dem Landtag den Gesetzentwurf zuleiten. Wir werden die Diskussion über die Änderung in aller Offenheit führen, konstruktive Kritik wird aufgenommen, geprüft und gegebenenfalls in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen. Man mag sicher
lich darüber streiten, ob die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes nicht hätten früher vorgenommen werden können. Da bin ich gern bereit, mich diesem Vorwurf auszusetzen. Ich betone an dieser Stelle noch einmal, wir haben nichts - außer bei der Systemumstellung im Wasserbereich - anderes in das Gesetz hineingeschrieben, was bisher auf freiwilliger Grundlage bereits überall hätte gemacht werden können.
Die Tatsache, dass es nicht gemacht worden ist, hat zum Handeln gezwungen und deswegen war es jetzt auch notwendig, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.
Auch die geänderte Zinshilferichtlinie hat nicht die Wirkung gezeigt, die wir uns versprochen haben, zumal sich auch gezeigt hat, dass ohne Gesetzesänderung einige problematische Fallgruppen nicht hätten erfasst werden können. Ein Großteil der Verbände hat gut und vernünftig gearbeitet. Dafür meinen herzlichen Dank allen Verbänden, die gut und vernünftig gearbeitet haben.
Ich weiß, was ich denen jetzt zumute, dass sie teilweise das System rückabwickeln wollen. Ich sage mir auch, wer bis jetzt gut gearbeitet hat, wird auch dieses Problem gemeinsam mit seinen Bürgern, mit seinen Gebühren- und Beitragszahlern lösen, da bin ich ganz sicher. Als eben erkennbar wurde, dass die Aufgaben dauerhaft nicht durchgehend befriedigend gelöst wurden, trotz geleisteter Hilfe und Beratungen, mussten wir handeln. Die Landesregierung hat gehandelt. Ich freue mich auf eine intensive Beratung des Gesetzentwurfs in den nächsten Wochen und Monaten.
Herr Abgeordneter Gentzel, ich bewerte jetzt nicht, dass Sie die 2. Legislaturperiode in Ihrer Rede so einfach ausgelassen haben.
Aber da Sie einen Vermerk vor exakt einem Dreivierteljahr aus dem Innenministerium zitiert haben: Sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass wir uns exakt vor einem Dreivierteljahr - unter anderem auch auf Grundlage dieses Vermerks - betriebswirtschaftlichen Sachverstand von außen organisiert haben, indem wir exakt vor einem Dreivierteljahr die Wasser- und Abwassermanagement GmbH gegründet haben?
Und würden Sie Ihre Behauptung zurücknehmen, dass wir aufgrund des Vermerks ein Dreivierteljahr nichts getan haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Herrn Hahnemann wie folgt:
Zu Frage 1: Der Transport war nach den gültigen Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und den internationalen Vorschriften des ADR vorschriftsmäßig gekennzeichnet.
Zu Frage 2: Nein.
Zu Frage 3: Bei derartigen Transporten erfolgen keine gesondert angewiesenen Streckensicherungsmaßnahmen durch Dienstkräfte der Thüringer Polizei.
Zu Frage 4: Bei den zuständigen Behörden werden keine statistischen Angaben über die Anzahl von Atomtransporten von oder zu Kernkraftwerken oder Forschungsreaktoren geführt.
Es geht nicht um die Aufwendungen, was nicht unbedingt statistisch erfasst werden muss. Selbst wenn es kaum Aufwendungen sind, sollte man auch gar nicht mit Statistiken beginnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Dr. Klaus, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Mit der vom Bundesamt für Strahlenschutz am 30. März 2004 erteilten Beförderungsgenehmigung zum Abtransport bestrahlter Brennelemente vom Forschungsreaktor Rossendorf zum Brennelementezwischenlager Ahaus sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, diese Transporte zu verhindern. Gleichfalls bestehen wegen des Fehlens eines genehmigten Zwischenlagers in Rossendorf keine Möglichkeiten, die bestrahlten Brennelemente dort zwischenzulagern.
Zu Frage 2: Der Vertreter der Landesregierung hat sich auf der Koordinierungsbesprechung der vom Transport betroffenen Länder mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass bei der Transportdurchführung eine höchstmögliche Bündelung der Transporte anzustreben ist. Eine abschließende Entscheidung hierzu sowie zur möglichen Streckenführung ist noch nicht getroffen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat bisher noch keine Hochrechnung für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen bei einer möglichen Transportdurchführung durch den Freistaat Thüringen vorgenommen.
Zu Frage 4: Von der Landesregierung werden keine bilateralen Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur Transportdurchführung geführt. Für die Koordinierung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen ist das Innenministerium Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Zu einem möglichen ersten Transporttermin können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.
Ich verweise hier auf die Antwort zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hahnemann.
Mir ist bekannt, dass die mit dem Transport durchzuführende Firma keinen Schienentransport, sondern nur einen Straßentransport beantragt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Dr. Wildauer, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Mittelpunkt der angekündigten Kampagne stand und steht der Dialog mit den Bürgern und den Aufgabenträgern im Bereich Wasser/Abwasser. Es hat zu diesem Zweck eine Vielzahl öffentlicher und nicht öffentlicher Termine durch die Staatssekretäre Innen und Umwelt sowie durch den Kollegen Dr. Sklenar und mich gegeben und dieser Dialog wird fortgesetzt. Am 14. April 2004 wurde eine Hotline des Thüringer Innenministeriums geschaltet, die auf große Resonanz bei den Bürgern gestoßen ist. In Kürze werden die Vertreter der Aufgabenträger in vier Veranstaltungen über die geplante Novellierung des Kommunalabgabengesetzes informiert. Eine Informationsbroschüre hat es bislang nicht gegeben.
Zu Frage 2: Das Thüringer Innenministerium hat der CDU auf Anfrage Informationen zum Thema Wasser/Abwasser und hier insbesondere zur überarbeiteten Zinshilferichtlinie überlassen. Es handelt sich um Informationen, die Gegenstand vorhandener Pressemitteilungen und sonstiger öffentlich zugänglicher Texte waren. Das Thüringer Innenministerium ist wie in der Vergangenheit selbstverständlich bereit, auch anderen Parteien auf Anfrage entsprechendes Informationsmaterial zu überlassen.
Bis jetzt haben wir ja noch keine Broschüre erarbeitet. Ich weiß auch noch nicht, ob ich jetzt eine erarbeite, da mit den Entscheidungen dieser Woche wir den Schwerpunkt darauf legen, die Gesetzesänderung zu machen und natürlich noch, so wie angekündigt ist, vor der Wahl ganz intensiv dann auch den Gesetzentwurf zumindest im Referentenstadium in die Anhörung zu geben.
Ich kann Ihnen immer zusichern, dass das Innenministerium qualifiziert arbeitet
und entsprechend natürlich aktuelle Informationen allen Abgeordneten und interessierten Bürgern und Parteien zur Verfügung stellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Herrn Abgeordneten Schwäblein dankbar, dass er das Beispiel richtig dargestellt hat, damit nicht der Eindruck erweckt wird, wir würden nichts tun. Herr Ramelow, ich sage auch ganz ehrlich dazu, ich hätte mir in dem Fall auch gewünscht, dass die Kommunalaufsicht von § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Gebrauch macht. Das sind die Handlungsempfehlungen,
wo man im Interesse der Bürger auch Zwangszusammenführungen in effektive Verbandsstrukturen machen kann. Der Landtag hat eine sehr kluge Regelung getroffen und es hat noch niemand im Land angewandt. Ich habe bei der Debatte den Eindruck gewonnen, insbesondere auch von der Opposition, der Opposition wäre es sehr recht gewesen, wenn ich eine verbindliche Weisung erteilt hätte.
Doch, ich habe so den Eindruck, das wäre Ihnen sehr recht gewesen.
Dann hätten Sie hier einen Antrag stellen und den Innenminister wieder richtig vor das Schienbein treten können, weil er Gesetze nicht einhält.
Meine Damen und Herren, jetzt reden wir mal über die Realität.
Was passiert denn, wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf ankündigt, der in der nächsten Legislaturperiode im Landtag beraten werden soll, dass man das System umstellt und es gehen jetzt noch Beitragsbescheide heraus? Es ist doch sehenden Auges zu begreifen, dass dann jeder, der einen solchen Beitragsbescheid in die Hand bekommt, in Widerspruch geht, den Vollzug aussetzt
und das nützt doch weder den Verbänden noch den Beitragszahlern etwas. Es ist doch dann richtigerweise eine Empfehlung zu geben, wenn man eine Systemumstellung insbesondere im Wasserbereich vornimmt, dass man dann sagt, bitte, jetzt wartet ab, bis das neue Gesetz vorliegt und dann kalkuliert insbesondere im Wasserbereich die Beiträge auf die Gebühren neu.
Ja, natürlich wird das Gesetz hier im Landtag beschlossen. Herr Pohl, so leistungsfähig, wie ich den Innenausschuss kennen gelernt habe, weiß ich, wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, dass der Innenausschuss bis jetzt immer alles daran gesetzt hat, wenn er diese Regelung für vernünftig hält, dass das auch schnellstens beraten und umgesetzt wird.
Stellt doch mal eure eigene Leistungsfähigkeit nicht so nach unten. Ich weiß doch, dass dieser Landtag in sehr vielen Fällen sehr schnell gehandelt hat und auch in Zukunft sehr schnell handeln wird.
Lieber Herr Höhn, man muss doch wissen, was der Unterschied zwischen Wasser- und Abwasserbereich ist.
Ich weiß nicht, ob ich das...
Ich bleibe doch bei meiner Linie. Entschuldigung, aber wir können im Abwasserbereich nicht die Beiträge abschaffen,
wollen wir auch nicht. Ich sage Ihnen auch ganz klar, warum, weil der Abwasserbereich sehr wohl etwas mit dem Grundstück zu tun hat und nicht nur mit dem Wasserverbrauch. Trinkwasser kann man nach dem Verbrauch bemessen. In mindestens 95 Prozent der Fälle in Thüringen haben wir aber ein Mischsystem im Abwasser. Das heißt, die Investitionen sind so dimensioniert, dass sie nicht nur das Abwasser, das durch Wasserverbrauch entsteht, aufnehmen, sondern dass sie auch die Oberflächenentwässerung, die Straßenentwässerung aufnehmen. Deswegen hat der Abwasserbereich doch sehr wohl etwas mit dem Grundstück zu tun.
Doch, vorhin haben Sie in Ihrer Rede gesagt, was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen Wasser und Abwasser. Ich habe es Ihnen jetzt ganz klar erläutert, was der Unterschied ist.
Ich will Ihnen auch noch sagen, warum wir zum 1. Mai dort andere Lösungen vorgeschlagen haben.
Ich habe auf der Demonstration zur letzten Plenarsitzung gesagt, ich bitte darum, dass mir die Bürger ihre Beitragsbescheide zuschicken. Wir haben eine Hotline geschaltet und die Bürger haben das sehr intensiv wahrgenommen. Ich kann Ihnen sagen, nicht ein einziger Beitragsbescheid war dabei, den man nicht mit unseren Hilfsmitteln, die wir schon haben, anders hätte gestalten können.
Man hat es aber nicht anders gestaltet. Ich kann ja noch weitergehen, brauche ja nicht nur bei den leitungsgebundenen Einrichtungen zu bleiben. Nehmen wir Straßenausbaubeiträge. Wenn eine Familie in Unterweid einen Straßenausbaubescheid auf den Tisch bekommt für ein 2.773 m² großes Grundstück von 17.000 lungsziel 01.05.2004, 01.07.2004, 01.09.2004, Entschuldigung, wenn die Verwaltung nicht einmal so handelt, dass sie sagt, wir gehen jetzt auf den Beitragszahler zu, wir können entsprechend den Regelungen - das Zinshilfeprogramm gilt ja nicht nur für Wasser/Abwasser, es gilt auch für Straßenausbaubeiträge - wir laden die Familie ein, sagen,
auf Ihrem Grundstück ist ein solcher Beitrag entstanden. Wir bieten Ihnen an, mit den Zinshilfen des Landes entsteht bei Ihnen folgender Teilbeitrag und der Rest wird entsprechend gestundet, weil wir die Zinshilfen vom Land erstattet bekommen. Nein, da geht erst einmal vollkommen unkontrolliert ein so hoher Beitragsbescheid heraus und dann wundert man sich, dass die Leute berechtigterweise auf die Barrikaden gehen.
Wenn so was passiert, dann ist die Politik gefordert und dann muss sie handeln. Wenn man in einer Legislaturperiode allein aus verfahrenstechnischen Gründen eine so umfangreiche Rechtsänderung nicht mehr durchsetzen kann - Herr Ramelow, es geht nicht nur um das Kommunalabgabengesetz, wir werden merken, was dort alles insgesamt noch mit betroffen ist, bis hin, dass in den Finanzhilferichtlinien die zwangsweise Beitragserhebung steht, wo Rechtstatbestände geschaffen werden, dass wir nicht jetzt urplötzlich rückfordern müssen. Der Rechnungshof sagt, da ist ein Tatbestand entstanden. Das Land hat einen Anspruch auf Rückforderung, wenn wir es jetzt nicht mehr machen. Sehen Sie in die Abgabenordnung hinein, was da für politische Entscheidungen noch getroffen werden müssen in diesem Zusammenhang. Deswegen ist es doch richtig, dass die Landesregierung das ankündigt, was sie in der Kontinuität zu tun gedenkt, wenn sie nach dem 13.06. weiter in Verantwortung bleibt. Das haben wir angekündigt, meine Damen und Herren.
Man kann hier viele Leserbriefe vorzeigen, man kann aus Südthüringen Verbandsräte und Bürgermeister zitieren. In dem gleichen Verband hat voriges Jahr im Sommer ein anderer Bürgermeister in die Zeitung hineingeschrieben: Wir haben doch gewusst, dass wir politische Wasser- und Abwasserpreise nehmen. Nun gut, es sind mal 20 Mio. Schulden aufgelaufen, die laden wir um auf die Kommunen und weil die Kommunen arm sind, holen wir uns das aus dem Landesausgleichsstock. Herr Höhn, das wissen Sie ganz genau, so stand es voriges
Jahr in der gleichen Zeitung.
Nein, im Gegenteil. Ich finde es richtig, wenn wir in die Handlungsempfehlungen hineingeschrieben haben, kostendeckende Beiträge und Gebühren. Dort, wo das verantwortungsbewusst gemacht worden ist, funktioniert es doch. Ich kann das Eichsfeld nehmen, das Verbandsgebiet im Landkreis Eichsfeld. Ich will aber nicht unbedingt das Eichsfeld nehmen, ich nehme einen Verband in Hildburghausen. Das ist ein hervorragendes Beispiel. Verbandsvorsitzender ist ein PDS-Bürgermeister, Herr Ramelow, der sich sehr wohl für Gebühren und Beiträge ausspricht, der auch die Beitragserhebung zu 90 Prozent vollzogen hat, aber auf vernünftige Art und Weise. Er hat mit den Leuten gesprochen. Ich will hier keine Werbung für den Mann machen, weil ich politisch auf der ganz anderen Seite stehe, aber wo einer ordentliche Arbeit macht, muss man es auch öffentlich sagen dürfen, selbst wenn es ein PDS-Bürgermeister ist.
Meine Damen und Herren, die Frage technische Zielplanung und dezentrale Lösung, sehen Sie, da bin ich ganz offen, da kann man das eine Beispiel nennen und das andere Beispiel. Im Landkreis Eichsfeld ist das detailliert überprüft worden und dort ist man dann insgesamt, denn dezentrale Lösungen haben nämlich auch höhere Betriebskosten, ganz klar in der betriebswirtschaftlichen Vergleichsprüfung dazu gekommen, dass eine zentrale Lösung besser ist und dezentrale Lösungen nur im Ausnahmefall. Also, diese Fragen sind ganz klar nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden. In einem Punkt bin ich mit Ihnen, Herr Ramelow, gar nicht so weit auseinander, das sind die betriebswirtschaftlichen Prüfungen.
Nein.
Nein. Ich halte es für notwendig, dass wir in die betriebswirtschaftlichen Prüfungen verstärkt einsteigen müssen.
Und auch das ist das Ergebnis, was die Beratungsleistung der WAM mittlerweile auf den Tisch gebracht hat.
Also, lieber Herr Höhn, ich bin nun lange in dem Geschäft drin, nicht als Innenminister, aber spätestens seit den Elefantenrunden in der großen Koalition. Ich weiß, was ich in diesen Elefantenrunden gefordert habe: betriebswirtschaftliche Vergleichsprüfungen und betriebswirtschaftliche Prüfungen der Zweckverbände. Ich bin da ganz klar in der Kontinuität meiner Aussagen seit 1995, egal in welchem Amt ich in der Zwischenzeit war.
Dort müssen wir einsteigen. Sehen Sie, ein Unternehmer orientiert sich an seinen Kunden für den Preis seines Produkts. Ich kann nicht einen Mercedes verkaufen, wenn der Kunde nur das Geld für einen Golf hat. Wobei ich bei dem Vergleich mit dem Mercedes nicht die Investitionsfrage allein meinte, sondern auch die Kostenstruktur in den Verbänden, und das muss auf den Prüfstand. Wir haben dort Nachholbedarf in bestimmten Bereichen. Es funktioniert doch auch beim Straßenausbaubeitrag. Es gibt doch Bürgermeister, die haben selbst in der Gemeinde eine Obergrenze festgelegt, was sie dem Bürger im Straßenausbaubeitrag auferlegen können. Seltsamerweise kriegen die die Investitionen immer so geregelt, dass sie diese Obergrenze einhalten. Es gibt Bürgermeister, die planen, lassen den Kosten freien Lauf, weil, Ingenieurbüros werden ja auch nicht nach der Effektivität bezahlt, sondern nach dem Bauvolumen, nach dem Investitionsvolumen und rechnen das danach um auf die Quadratmeter und schicken die Bescheide raus. Genau das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode verstärken, das werden wir auch verstärken. Es ist ein sehr umfangreiches Gesetzgebungsverfahren. Es sind viele rechtliche Fragen zu lösen, die meisten sind heute hier schon angesprochen worden. Ich glaube, dass wir da auch eine ganze Zeit brauchen, bis wir das rechtskonform alles durchleuchtet und auf dem Weg haben. Deswegen sollten wir jetzt nicht einen Schnellschuss machen, in einem oder zwei Tagen Gesetzentwürfe zu entscheiden. Aber wir werden uns des Problems in diesem Jahr annehmen und das dieses Jahr mit zukunftsfähigen Lösungen auf den Weg bringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte eigentlich nicht noch einmal zu dem Thema reden, aber eine Bemerkung, Herr Schemmel, treibt mich doch hier an dieses Rednerpult. Sie sagen, die Landesregierung hätte kein Konzept für kommunale Verwaltungsstrukturen u.ä. Wir setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit und der kommunalen Selbstverwaltung.
Das ist mehrfach gesagt worden und es bleibt auch in der nächsten Legislaturperiode unsere Priorität. Dass man das fördert, auch dazu haben wir uns geäußert. Wenn Sie eigene Vorstellungen in der SPD haben, welche Gemeindegrößenklassen Sie vorschreiben, welche kommunalen Verwaltungsstrukturen Sie vorschreiben, dann tun Sie das bitte der Öffentlichkeit kund. Aber wenn Sie das in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen in Verantwortung, dann wäre es ehrlich gegenüber den Bürgern, Sie würden das auch vor der Wahl kundtun, wie Ihre Vorstellungen dann aussehen.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 1990 ist es im Freistaat zu einer entscheidenden Verbesserung der Wohnund Lebensqualität gekommen.
Diese Entwicklung hat die Landesregierung durch eine gezielte Förderpolitik und die Setzung von Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Stadtumbauprozesses maßgeblich bestimmt.
Unter Stadtumbau versteht die Landesregierung die umfassende Aufgabe für modernen, zukunftsorientierten Wohnungs- und Städtebau. Stadtumbau ist und bleibt deshalb ein Kernelement unserer Politik.
Entscheidender Maßstab war und ist dabei stets das Interesse der Menschen in unserem Land. Wohnungs- und Städtebau schafft Rahmenbedingungen für Lebensqualität und gestaltet maßgeblich die Lebensumwelt. Die Wohnung ist Ort der Geborgenheit, bietet Zuflucht und Sicherheit, ist Lebensraum der Familie. Über die Wohnung hinaus bilden unsere Städte und Gemeinden das Umfeld für unser tägliches Leben, für unser wirtschaftliches Handeln, aber auch für unsere emotionale und kulturelle Bindung. Lebensqualität und Städtebau gehören eng zusammen. Die Infrastruktur im sozialen, kulturellen und technischen Bereich - nicht zuletzt Handels- und Dienstleistungseinrichtungen oder Einrichtungen für vielfältige Freizeitaktivitäten - eröffnen Möglichkeiten zu Kommunikation. Ziel unserer Wohnungs- und Städtebaupolitik ist ein Mehr an Lebensqualität sowohl im unmittelbaren privaten als auch im öffentlichen Bereich. Lassen Sie es mich auf eine Formel bringen: Wir wollen mehr Stadt, wir wollen mehr Urbanität. Unsere Politik trägt dabei der Struktur unseres Landes Rechnung; sie ist auf die reiche Landschaft an Klein- und Mittelstädten ebenso ausgerichtet wie auf den ländlichen Raum und seine Gemeinden.
Wohnungs- und Städtebau ist für die Landesregierung ein entscheidendes Politikfeld, denn es geht um die unmittelbare Betroffenheit aller Bürgerinnen und Mitbürger, um die langfristigen Wirkungen, um die außerordentlich hohe Komplexität der Entscheidungen. Wohnungs- und Städtebau ist eng verknüpft mit Maßnahmen in den Bereichen Soziales und Familie, Wirtschaft, Umwelt und Denkmalschutz.
Meine Damen und Herren, verantwortliche Entscheidungen zum Wohnungs- und Städtebau bedürfen einer gründlichen Analyse der Ausgangssituation sowie einer realistischen Prognose unseres künftigen Bedarfs. Die Bedarfsprognose aller Teilbereiche wird maßgeblich von der demographischen Entwicklung unseres Landes bestimmt und eine oberflächliche Betrachtung lässt manchen vorschnell zu der Entscheidung kommen, der Bevölkerungsrückgang werde automatisch auch Aufgaben im Woh
nungs- und Städtebau lösen. Das Gegenteil ist der Fall. Unsere demographische Entwicklung stellt für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden, für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur eine wachsende politische Herausforderung dar. Unser Ziel ist ehrgeizig. Trotz der schwierigen demographischen Rahmenbedingungen wollen wir die Chancen für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung nutzen. Der Freistaat steht hier in vorderster Reihe. Die Landesregierung hat die demographische Entwicklung frühzeitig erkannt und in ihre politischen Entscheidungen einbezogen. Über die Komplexität und Vielschichtigkeit der Auswirkungen der demographischen Entwicklung haben wir uns keinen Illusionen hingegeben. Nur so war und ist es möglich, die Folgen der Bevölkerungsentwicklung durch aktives politisches Handeln zu meistern. Nahezu alle Politikfelder werden schon heute von der Bevölkerungsentwicklung bestimmt. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch einschneidender. Die Vorstellung, Bevölkerungsentwicklung sei ausschließlich ein Problem der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Landesplanung, muss sich von der Wirklichkeit korrigieren lassen. Die Landesregierung hat von Anfang an darauf gesetzt, in diesem schwierigen Prozess Agierende und nicht nur Reagierende zu sein. So hat für die Landesregierung die Familienpolitik einen hohen politischen Stellenwert.
Lassen Sie mich an dieser Stelle nur die Initiativen der Landesregierung erwähnen, die darauf abzielen, ein neues zukunftsorientiertes Familienbild als gesellschaftliches Leitbild zu vermitteln. Gerade das Bild von der Familie als zukunftsfähiger Lebensform hat in Deutschland während der vergangenen Jahrzehnte nicht immer im Mittelpunkt des politischen Handelns gestanden. Familie und das Ja zu Kindern ist eng verknüpft mit wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen und das Landesbündnis für Familie, das unser Ministerpräsident ins Leben gerufen hat, soll sich mit diesen Rahmenbedingungen befassen und Vorschläge für deren weitere Verbesserung unterbreiten. Wir wollen eine familienfreundliche Atmosphäre in Städten und Gemeinden schaffen und brauchen junge Familien, damit Stadt und Gemeinde lebendig bleiben. Ein wesentliches Instrument hierfür bildet die Gründung lokaler Bündnisse für Familien. Denn Familien sind die wichtigste Zukunftsgarantie für unsere Städte und Gemeinden.
Die Aussicht auf eine sichere wirtschaftliche Zukunft in Thüringen ist nicht nur geeignet, die Bürger an unser Land zu binden; sie erleichtert auch den Wunsch nach Familie und damit nach Kindern. Beide Aspekte sind für die Zukunft Thüringens von großer Bedeutung. Die Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren zu verantworten hat, geben nicht die erforderlichen Impulse. Die zögerliche Reformpolitik des Bundes hat ganz entscheidend zur Verschlechterung der Zukunftsperspek
tiven der deutschen Wirtschaft, insbesondere in den neuen Ländern, geführt. Wir wollen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger - insbesondere für die jungen Menschen positive Perspektiven.
Das setzt voraus, dass sich der Bund für die neuen Länder wirklich überzeugend engagiert. Alle seriösen Umfragen und Erkenntnisse belegen die Bindung der Thüringerinnen und Thüringer an ihr Land, an die Thüringer Städte und Gemeinden, an die Thüringer Heimat. Diese tiefe Bindung an unser Land und seine Schönheit braucht aber auch Perspektive für die wirtschaftliche Zukunft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die allgemeine demographische Entwicklung im Hinblick auf die Entwicklungen im Wohnungs- und Städtebau präzisieren. Wir stellen in den letzten Jahren eine massiv zunehmende Differenzierung in der Einwohnerentwicklung einzelner Städte und Gemeinden fest. Die Städte müssen überproportionale Einwohnerverluste hinnehmen und diese Tendenz wird nach allen Prognosen weiter so anhalten. Um die Dimensionen darzustellen: Nach den Prognosen des Landesamts für Statistik bis 2020 gegenüber 1990 wird Thüringen einen Bevölkerungsverlust von 15 Prozent hinnehmen müssen. Viele Städte haben diese Zahl bereits heute überschritten und werden bis 2020 bis zu 30 Prozent ihrer Einwohner verlieren. Bevölkerungsverluste in dieser Größenordnung bergen die Gefahr, dass die betroffenen Städte nicht nur vor schwer wiegenden kommunalen Problemen stehen, sie können auch ihre wichtigen Aufgaben in den Regionen immer schlechter erfüllen. Insofern ist es nicht nur eine Aufgabe der Städte, selbst Strategien zu entwickeln, um die Einwohnerzahl zu stabilisieren, auch die Regionen und nicht zuletzt das Land müssen sich dieser Aufgabe stellen. Die Städte verfügen über Infrastruktur im sozialen, im kulturellen und im Bildungsbereich. Sie haben wichtige Funktionen bei der Verknüpfung der örtlichen und regionalen Infrastrukturen mit den zentralen Infrastrukturen. Hieraus resultieren wesentliche Standortfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Regionen als auch des Freistaats insgesamt. Der Landesentwicklungsplan, den die Landesregierung im Mai beschließen wird, setzt genau hier an. Er wird fortentwickelte, den aktuellen Anforderungen angepasste Rahmenbedingungen für die Zukunft unserer Städte benennen. Die Anhörung zum Landesentwicklungsplan hat uns in der Ausrichtung unserer planerischen Entwicklungsvorstellungen bestärkt. Das aus dem LEP von 1993 weiterentwickelte Zentrenkonzept bietet für die städtebauliche Entwicklung unserer Städte in den nächsten Jahren eine gute Basis.
Die Anwendung der Steuerungsmöglichkeiten der Raumordnung und Landesplanung hat wesentlich zur Begrenzung bzw. Vermeidung ungeordneter städtebaulicher Entwicklungen beigetragen. Extreme städtebauliche Fehlentwicklungen, etwa im Bereich des großflächigen Einzel
handels oder der extensiven Entwicklung von Wohnbauflächen, konnten in Thüringen vermieden werden.
Die verantwortungsvolle, wenn auch nicht immer konfliktfreie Abstimmung der überörtlichen Planung mit der kommunalen Bauleitplanung hat sich bewährt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können heute durchaus von einer Thüringer Planungskultur reden, die sichtbar zu positiven Ergebnissen in der städtebaulichen Entwicklung geführt hat. Planungskultur bedingt Verantwortung aller Beteiligten, Vertrauen im Verhältnis zwischen kommunalen Behörden und Landesbehörden, Abkehr von zentralistischen Planungsvorstellungen und - das ist mir ganz besonders wichtig - die bewusste Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse.
Die Öffentlichkeit von Planung ist nicht nur ein Teil des demokratischen Selbstverständnisses. Sie schafft vielmehr Identifikation und stärkt das Bürgerengagement. Nicht zuletzt führt die Beteiligung der Öffentlichkeit in aller Regel auch zu besseren Planungsergebnissen. Die Akzeptanz von Planung kann durch die frühzeitige Einbeziehung der Bevölkerung wesentlich erhöht werden. Auch das gehört zu den Standortfaktoren. Wir werden künftig noch mehr auf den Sachverstand und das Engagement unserer Bürger vertrauen.
Der Freistaat hat zur Unterstützung der Planungskultur in der Bauleitplanung die Ausschreibung städtebaulicher Wettbewerbe bei schwierigen Planungsproblemen bzw. bei Planungen von großem öffentlichem Interesse konsequent gefördert. Seit 1993 haben wir ausschließlich mit Landesmitteln städtebauliche Planungen der Gemeinden mit 10,3 Mio. rstützt. Die Erfolge bestärken uns, diesen Weg fortzusetzen.
Wir sehen uns dadurch bestätigt, dass Gemeinden zunehmend bereit sind, städtebauliche Planungen in Form einer offenen Diskussion im Rahmen eines Wettbewerbs auch ohne zusätzliche Landesförderung zu betreiben. Dass es sich nicht zuletzt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt, in eine gute Planung zu investieren, zeigen Ergebnisse wie das mittlerweile international beachtete Wohngebiet "Am Horn" in Weimar oder die Gestaltung historischer Plätze und des Kurparks in Bad Langensalza.
Man kann weitere Beispiele nennen, die Stadtbücherei Suhl, Theater und Theaterplatz Erfurt sowie das Bahnhofs
umfeld in Erfurt. Meinungsvielfalt ist hier nicht hinderlich, sondern führt zu besseren Ergebnissen.
Gerade die beispielgebende städtebauliche Entwicklung in Leinefelde ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs und wäre ohne diesen nicht denkbar. Vorläufige Krönung dieser Entwicklung war die Verleihung des Deutschen Städtebaupreises an die Stadt Leinefelde und Leinefelde ist als einziger deutscher Beitrag für den Europäischen Städtebaupreis im Jahr 2004 nominiert.
Auch dazu meinen herzlichsten Glückwunsch und gleichzeitig meine Ermunterung an alle Städte und Gemeinden, den Weg zu einer eigenen Thüringer Planungskultur ebenso erfolgreich zu beschreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen für Wohnungsund Städtebau. Das Land kann nur die Rahmenbedingungen schaffen, die unsere Städte und Dörfer in die Lage versetzen, langfristig lebens- und liebenswert zu bleiben. Ausfüllen muss jede Gemeinde diesen Rahmen selbst. Ich denke dabei an die Bauleitplanung. Die Kommunen sollen sich darüber im Klaren sein, dass rückläufige Einwohnerzahlen, enger werdende Haushalte und nicht zuletzt verändertes Arbeits- und Freizeitverhalten neue Anforderungen an die bauliche Entwicklung stellen. Nach der Wiedervereinigung war es zunächst unumgänglich, bei Bedarf Bauland quasi auf Zuruf auszuweisen. Ohne Änderung dieser Praxis wären Fehlentwicklungen programmiert. Die Verantwortlichen sollten sich sehr genau überlegen, wie ihre Gemeinde in 10 bis 15 Jahren aussehen soll und kann. Jeder Bürgermeister, jeder Stadt- oder Gemeinderat ist gut beraten, dabei von realistischen Prognosen auszugehen, und ebenso wichtig ist die rechtliche Absicherung des Gesamtkonzepts. Rechtliche Sicherheit gibt nur eine Flächennutzungsplanung der Gemeinden für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass der Bund bei der Novellierung des Baugesetzbuchs beabsichtigt, die Funktion des Flächennutzungsplans zu stärken. Auch die Stadtumbaukonzepte erhalten nur als Teil des Flächennutzungsplans das ihnen zustehende Gewicht. Durch die Pflicht zur Umweltprüfung für alle Bauleitpläne wird der Gedanke der Nachhaltigkeit gestärkt. Das begrüße ich. Nur wer sich bewusst macht, was sich durch die Umsetzung der Planung verändern wird, kann verantwortungsbewusst planen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr verlangt die Umweltprüfung. Ich wende mich daher gegen alle Versuche, die Gemeinden zu unnötigen Untersuchungen zu zwingen oder eine ausschließlich unter Umweltgesichtspunkten optimierte Planung zu verlangen.
In erster Linie tragen wir Verantwortung für die Menschen. Wir haben klare Ziele für die Städte und das Wohnen im Thüringen der Zukunft. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Bürgern und Unternehmen, die ihren Beitrag dazu leisten, unsere Vorstellungen auch im Detail aufzwingen wollen. Zu Jahresbeginn haben wir daher die Änderung der Thüringer Bauordnung abgeschlossen. Die neue Bauordnung gibt den Bauherren die notwendige Freiheit, damit das Bauen wieder Spaß macht und finanzierbar bleibt. Künftig ist nur noch zu beachten, was unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit unvermeidlich ist. Die neue Bauordnung trägt nicht nur wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die erweiterten Anforderungen für ein barrierefreies Bauen bilden ein wichtiges Element. Die Darstellung von Teilen der Opposition in diesem Hause, die Belange unserer behinderten Mitbürger seien wirtschaftlichen Interessen untergeordnet worden, ist eine bewusste Falschdarstellung
und zeigt die Unkenntnis des tatsächlich beschlossenen Gesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die städtebauliche Entwicklung unserer Kommunen ist ein unverzichtbarer Teil der Strukturentwicklung unseres Landes. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat deutlich eigene Akzente gesetzt. Städtebauförderung ist eben nicht nur die begrenzte Beseitigung städtebaulicher Missstände, sondern ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Standortfaktoren und der Wettbewerbsbedingungen unserer Städte. Stadtentwicklung und Städtebauförderung haben wir in Thüringen immer als Beitrag zur Wirtschaftsförderung gesehen. Unsere Städte sind Räume für die wirtschaftliche Betätigung, speziell für Handel und Dienstleistungen. Der Freistaat hat seine Programme im Rahmen der Städtebauförderung deshalb so entwickelt, dass ein sinnvolles Zusammenwirken mit anderen Programmen möglich ist. Der Bogen ist hier weit gespannt. Lassen Sie mich die beteiligten Bereiche nennen:
- Gemeindeverkehrsfinanzierung, - Gemeinschaftsaufgabe, - Tourismusförderung, - Denkmalförderung, - Altlastensanierung, - Sportstättenförderung, - Schulbauförderung einschließlich der Schulsporthallen und - die Wohnungsbauförderung.
Die dabei entstehenden Synergieeffekte machen einen wesentlichen Teil des Erfolgs unserer Städtebauförderung aus. Viele positive Ergebnisse sind ohne diese Bündelungsfunktion nicht denkbar.
Meine Damen und Herren, Thüringen verfügt über ein außerordentlich reiches Erbe an historischer Bausub
stanz. Dieses Erbe ist unbestritten reizvoll. Wir haben es 1990 allerdings in einem desolaten Zustand übernommen. Wir haben uns der Aufgabe gestellt, dieses Erbe zu erhalten und werden das auch in Zukunft tun. Der Freistaat hat seine Städte und Gemeinden dabei in einem Maße unterstützt wie kein anderes neues Land.
Seit 1991 bis zum Jahre 2003 sind den Städten und Gemeinden in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen in Höhe von mehr als 2 Mrd. stellt worden, davon in reinen Landesprogrammen allein 544 Mio. "Sanierung und Entwicklung" konnten komplexe Innenstadtsanierungen in 151 Sanierungsgebieten massiv unterstützt werden. Aus dieser Zahl können Sie ersehen, dass die Landesregierung ihr Augenmerk keineswegs nur auf die Städte ausgerichtet hat. Auch wenn diese Programme den "Städtebau" im Titel tragen: Wir haben erhebliche Mittel in die bauliche Weiterentwicklung unserer Gemeinden im ländlichen Raum investiert. Dieses Engagement erfolgt wiederum schwerpunktmäßig in Landesprogrammen. Im Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" werden Sanierungsmaßnahmen in 24 denkmalpflegerisch besonders wertvollen Stadtensembles unterstützt. In diesem Programmbereich wurden bis 2003 Finanzhilfen in Höhe von 425,6 Mio. sind innerhalb des gleichen Programms als komplementäre Landesmittel 16 Mio. massiven Einschnitten im Denkmalschutz, wie das immer wieder behauptet wird, kann also überhaupt keine Rede sein. Richtig ist vielmehr, die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung für die Denkmalpflege sehr engagiert wahr. Das Land wird auch künftig seinen Beitrag zur Erhaltung der reichen Thüringer Denkmallandschaft leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Städtebau und Städtebauförderung können und dürfen sich allerdings nicht nur auf die Pflege und Erhaltung historischer Substanz beschränken. Wir wollen unsere Städte zukunftsfähig machen und sie im Wettbewerb der Städte und Regionen in Deutschland wie auch international unterstützen. Deswegen haben wir Landesinitiativen ins Leben gerufen, die durch entsprechende Landesprogramme untersetzt werden. Die Thüringer Innenstadtinitiative und das Landesförderprogramm "Strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen" seien hier als Beispiele genannt. Thüringen gehörte zu den ersten Ländern in Deutschland, die mit einer derartigen Initiative gezielt die Innenstädte gestärkt haben. Handel, Dienstleistungen und Wohnen sind die drei tragenden Säulen und ich darf darauf verweisen, dass das Wirtschaftsministerium Vorhaben des Standortmarketings in die Innenstadtentwicklung integriert hat. Diese Maßnahme hat wesentlich zur Verstärkung der wirtschaftlichen Effekte der eingesetzten Mittel beigetragen. Landes- und regionalplanerisch abgestimmte Konzepte sowie präzise städtebauliche Leitbilder der Kommunen, die durch konzentrierten Mitteleinsatz unterstützt wurden, ha
ben Vorhaben möglich gemacht, die ohne diese Vorgehensweise kaum realisierbar gewesen wären. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:
- in Eisenach der Helgrevenhof und der angren zende öffentliche Freiraum, - in Gera das Sozial- und Jugendzentrum "Comma", - in Jena das Theaterhaus und das Volkshaus, - in Saalfeld der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld, - in Altenburg die Mehrzweckhalle "Goldener Pflug".
Alle diese Beispiele stellen wichtige städtebauliche Vorhaben dar. Sie stabilisieren innerstädtische Funktionen, die gleichzeitig die Regionen stärken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Städtebau in den neuen Ländern - das ist bis zum heutigen Tag eine permanente Auseinandersetzung mit dem Erbe aus 40 Jahren sozialistischer Misswirtschaft.
Zu den Hypotheken gehören die zahlreich entstandenen Brachflächen. Ihre Revitalisierung gestaltet sich nach wie vor schwierig. Klar ist aber auch, wir stellen uns dieser Herausforderung ohne jeden Abstrich. Die Städtebaupolitik des Freistaats zielt konsequent darauf ab, diese städtebaulichen Wunden zu heilen. Unter den derzeitigen Bedingungen fehlen in der Regel die Nachnutzer. Ungeachtet dessen ist es in beispielhafter Weise gelungen, Thüringer Brach- und Konversionsflächen einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Ich verweise auf Beispiele wie das bereits erwähnte Gebiet Brühl in Erfurt, das Kasernengelände Leibnizallee in Weimar oder das Justizzentrum in Meiningen und viele andere wären noch zu nennen. Die betreffenden Kommunen sowie mehrere Ministerien und die Landesentwicklungsgesellschaft haben dabei eng zusammengewirkt und haben den Erfolg gemeinsam erst möglich gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kommunen und Landesregierung sind sich darin einig, dass kulturelle Großereignisse einen wichtigen Marketingfaktor darstellen und zugleich sind große Ereignisse nicht zu unterschätzende Impulsgeber für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.
Der Freistaat hat in diesem Sinne Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung ausgesuchter Events unterstützt. Die Erfahrungen waren durchweg positiv und deswegen werden wir die Katalysatorfunktion solcher Ereignisse für die städtebauliche Entwicklung auch weiter nutzen. Das überzeugendste Beispiel ist Weimar, ohne das Kulturstadtjahr 99 hätte die Klassikerstadt ihre Attraktivität als nationale und internationale Kulturmetropole bei weitem nicht so erfolgreich ausbauen können.
Ähnliches trifft auf Thüringer Städtebau-Projekte im Rahmen der Expo 2000 für Jena, Weimar und Leinefelde zu. Ein weiteres Ereignis dieser Art steht unmittelbar bevor: Die Landesgartenschau in Nordhausen wird am 24. April 2004 eröffnet. Nordhausen wird das Erfolgsrezept der Städtebauförderung durch die Unterstützung von Events eindrucksvoll bestätigen. Auch hier hat das temporäre Ereignis, dessen Planung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, zu einer komplexen Stadtentwicklung mit bleibendem Wert geführt.
Die Landesregierung, lassen Sie mich das klar sagen, ist gegen eine Inflation solcher Events. Es geht uns vielmehr darum, gemeinsam mit den Städten gezielt ausgewählte Veranstaltungen langfristig vorzubereiten. Solche Vorhaben werden durch Maßnahmen unterstützt, die zwischen den Ressorts sehr genau abgestimmt sind. Darin besteht ein wesentliches Element unserer Städte- und Infrastrukturpolitik. Ähnliches gilt für die Bundesgartenschau in Gera und Ronneburg. Dieses Ereignis im Jahre 2007 wird das Erscheinungsbild der ganzen Region erheblich verändern. Wir werden auch bei diesem Großereignis die Chance nutzen, nachhaltige Strukturveränderungen in den Städten und ihrem Umland einzuleiten und umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unstrittig, Stadtumbau ist Stadtentwicklung und damit auch Infrastrukturentwicklung. Der Freistaat hat - getreu seiner konzeptionellen Linie - in der laufenden Förderperiode auch EU-Mittel für Stadtentwicklungsprojekte eingesetzt. Schwerpunkte bilden in diesem Rahmen Vorhaben zur Verknüpfung der überörtlichen mit der örtlichen, städtischen Infrastruktur sowie Vorhaben zur Funktionsstärkung unserer Städte als zentrale Orte. Ich bin erfreut, dass die betroffenen Städte die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestätigen. Grund zur Zufriedenheit bietet ebenso die Tatsache, dass der Bericht zur Halbzeitevaluierung des Operationellen Programms für die derzeitige Förderperiode die Bedeutung solcher städtebaulicher Infrastrukturmaßnahmen hervorhebt. Wir werden auch in der künftigen EU-Förderperiode verstärkt auf diesem Weg fortfahren. Mit gutem Grund, denn die weichen Standortfaktoren werden im internationalen Standortwettbewerb an Bedeutung gewinnen. Herr Kollege Reinholz hat auf diese Tatsache wiederholt hingewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen besonderen Aspekt eingehen, die städtebauliche Bedeutung der Kirchen. Sie prägen das Bild der allermeisten Städte und Gemeinden wie keine anderen Gebäude. Die Kirche ist als ein Bauwerk auch für Nichtchristen ein Identifikationspunkt, besonders in den kleinen Gemeinden.
Sie werden verstehen, dass ich als Minister einer CDUgeführten Landesregierung das zunehmende Engagement nicht christlicher Mitbürger zum Erhalt unserer reichen Landschaft an Dorfkirchen ausdrücklich begrüße.
Allerdings hat die Bevölkerungsentwicklung auch Einfluss auf die Kirchen. Die Kirchengemeinden können die Gebäude nur noch eingeschränkt nutzen und unterhalten. Die ostdeutschen Kirchen waren jahrzehntelang staatlicher Repressionen und erheblichen finanziellen Einschränkungen ausgesetzt
und sie besitzen ungeachtet dessen einen hohen Identifikationswert. Angesichts dieser Tatsache haben wir sowohl in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung als auch in den Landesprogrammen eine Förderinitiative zum Erhalt unserer Kirchen entwickelt. Um es klar zu sagen, hierbei handelt es sich um eine Thüringer Besonderheit. Hier geht es um praktische Denkmalpflege. Sie findet hohe Wertschätzung, zuallererst in der Bevölkerung, aber auch bei den Landeskirchen, Kirchengemeinden und politischen Gemeinden.
Wir haben auch den Erhalt von Kirchenbauten für nicht religiöse Nutzungen unterstützt und werden das weiterhin tun. Der Zufall will es so, heute wird in Mühlhausen eine seit Jahrzehnten als Lager genutzte, weit gehend dem Verfall preisgegebene Kirche einer neuen Bestimmung übergeben. Es handelt sich um die Jakobikirche in einem der ältesten Stadtteile. Sie wurde umfassend saniert und dient künftig als Stadtbibliothek.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der politische Diskurs zum Wohnungs- und Städtebau wird in den letzten drei Jahren dominiert vom Problem des Wohnungsleerstands und den wirtschaftlichen Problemen der Wohnungswirtschaft, die sich daraus ergeben. Durch eine große Kraftanstrengung hat sich die Wohnungsversorgung in Thüringen seit 1990 quantitativ und qualitativ grundlegend verbessert.
Die Wohnungsgröße stieg von durchschnittlich 68,1 m² auf 75,5 m². Damals standen jedem Einwohner durchschnittlich 28,7 m² Wohnfläche zur Verfügung, heute sind es 37,1 m². Inzwischen sind mehr als 70 Prozent des Mietwohnungsbestandes, was den Ausstattungsstandard angeht, auf einem zeitgemäßen, modernen Niveau. Rund 150.000 Mietwohnungen wurden von Grund auf modernisiert, rund 200.000 teilmodernisiert. Rund 35.000 im
Jahre 1990 unbewohnbare Altbauwohnungen sind grundhaft instand gesetzt und dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden. Das heißt, aus dem anfänglichen Wohnungsmangel ist längst ein Überangebot geworden. Wir haben mittlerweile einen Mietermarkt in Thüringen und insgesamt in Ostdeutschland. Für die Mieter in Thüringen hat dies die Konsequenz, dass sich die Mieten in den letzten Jahren zwar regional verschieden, jedoch auf einem sozial verträglichen Niveau eingependelt haben. Sorge bereitet der Landesregierung allerdings der spürbare Anstieg der Wohnnebenkosten. Im Mietwohnungsbereich haben wir beispielhafte Arbeit geleistet. Das gilt ebenso für das private Wohneigentum, auch hier kann sich unsere Leistungsbilanz sehen lassen.
Thüringen nimmt mit einer Wohneigentumsquote von 42 Prozent den Spitzenplatz unter den neuen Ländern ein und hat damit den Bundesdurchschnitt erreicht. In den ähnlich strukturierten Ländern Brandenburg und SachsenAnhalt liegt die Quote bei 38,9 Prozent bzw. 39,6 Prozent. Im Freistaat Sachsen beträgt die Wohneigentumsquote zurzeit rund 31 Prozent. Wir sind jedoch nicht so vermessen zu glauben, dass wir diesen Spitzenplatz allein mit der Landesförderung erreicht haben. Auch die Eigenheimzulage ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung. Deshalb haben wir dem wohnungspolitisch verfehlten Ansinnen der Bundesregierung, die Eigenheimzulage von heute auf morgen vollständig abzuschaffen, eine Thüringer Bundesratsinitiative entgegengestellt.
Die Eckpunkte dieser Initiative haben die Reformdebatte stark geprägt, haben zur Versachlichung der Diskussion beigetragen und letztendlich dazu geführt, dass die Einschnitte in dieses steuerliche Instrumentarium moderat ausgefallen sind. Ich sage es hier noch einmal ganz deutlich: Derjenige der sich in Thüringen Wohneigentum schafft, der wird wegen fehlenden Arbeitsplätzen auch noch ein paar Jahre pendeln. Aber er bleibt in Thüringen wohnen, weil er hier sein Wohneigentum geschaffen hat.
Wenn wir nur auf Mietwohnungen setzen und die Eigenheimzulage abschaffen, wie die Bundesregierung das erneut will, dann verstärken sich nicht nur die Pendlerströme, sondern diejenigen, die dann nicht mehr pendeln, sondern eben ihr zuhause zukünftig in den wirtschaftsstarken Ländern im Süden und im Westen Deutschlands suchen.
Es ist richtig, was der Ministerpräsident dazu gesagt hat: Wir sind dagegen, notwendige Investitionen für Thüringen gegen die Bildung auszuspielen. Wir sind froh, dass der Erwerb von Altbauten dem Neubau gleichgestellt worden ist. Das ist ein Beitrag zur Innenstadtsanierung, auf den wir
nicht sofort wieder verzichten möchten. Dass in Thüringen immer weniger Menschen wohnen, dass immer weniger Wohnungen belegt sind, steht dazu nicht im Widerspruch. Ich halte es für begrüßenswert, wenn Menschen Hausund Grundstückseigentum erwerben, weil sie individueller wohnen möchten. Gleichwohl wird die zurückgehende Nutzungsnachfrage in vielen Gemeinden zunehmend auch bei den infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen, Handel, Gesundheitswesen, bei den technischen Versorgungsmedien, ÖPNV und so weiter spürbar. Es gehört zu unseren vordringlichen Aufgaben, diese Entwicklung in das Bewusstsein der Beteiligten und Verantwortlichen zu bringen und wirksame Gegenstrategien zu entwickeln. Diesem Thema in seiner ganzen Breite hat sich Thüringen, im Unterschied zum Bund, nicht erst 2001 zugewandt. Die Landesregierung hat alte Initiativen, die heute unter dem Begriff Stadtumbau zusammengefasst werden, bereits zu einem frühen Zeitpunkt konzeptionell und haushaltstechnisch vorbereitet. Seit 1993 sind Aufwertungsmaßnahmen in den großen Neubaugebieten gefördert worden, um diese Siedlungen, die stadtfeindlich als sozialistische Werkssiedlungen geplant waren, zu guten Adressen zu machen. Es ging und es geht darum, ihnen eine Aufgabe als normaler und integrierter Bestandteil unserer Städte zuzuweisen.
Wir haben insofern einen erkennbaren Vorlauf gegenüber anderen Ländern und Stadtumbau in Thüringen ist bereits seit 1993 Realität - mit Städtebauförderprogrammen für die großen Neubaugebiete in Bezug auf Stabilisierung und Dichtereduzierung. Wohnumfeldgestaltung - begleitend zur Wohnungsmodernisierung - war, ist und bleibt für uns ein wesentlicher Bestandteil der Städtebauförderung. Gerade für Familien ist der wohnungsnahe Freiraum ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Wohnsituation. Ich sage auch als Innenminister, die Attraktivität des Wohnumfelds hat einen erheblichen Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden unserer Bevölkerung.
Ihr Engagement für intaktes Wohnquartier ist in sanierten Gebieten wesentlich höher, was wiederum zur objektiven Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Maßnahmen haben wir bereits in den vergangenen Jahren weit gehend verknüpft. Deshalb ist der Leerstand in modernisierten Beständen heute in Thüringen kein vorrangiges Thema mehr.
Der Wohnungsleerstand gefährdet viele Wohnungsunternehmen und Kommunen. Um dieser Gefahr zu begegnen, haben wir die Vergabe der Fördermittel von der Erarbeitung von Stadtentwicklungs- und Unternehmenskonzepten abhängig gemacht. Wohnungs- und Städtebauförderung gibt es nur noch für die Bestände und Gebiete, die
auch in 20 Jahren noch sicher nachgefragt werden. Die Tatsache, dass es in Thüringen noch keine durch Leerstand bedingte Insolvenz eines Wohnungsunternehmens gegeben hat, zeigt, dass wir hier auf gutem Weg sind. Aber Wohnungsleerstände beeinträchtigen die soziale Stabilität und die Funktionsfähigkeit unserer Städte. Deshalb haben wir in Thüringen bereits 2001 ein Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm aufgelegt. Es diente und dient dem Ziel, strukturell bedingt dauerhaft leer stehende, nicht modernisierte Wohnungen nach städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Konzepten zurückzubauen. Auf diese Weise soll wieder ein quantitatives und qualitatives Gleichgewicht zwischen Wohnungsnachfrage und Wohnungsangebot gewonnen werden. Den Schwerpunkt legen wir nach wie vor auf die Aufwertung der historisch gewachsenen Innenstädte und auf den Konsens mit Bewohnern und Verbänden. Für die dauerhaft leer stehenden Wohnungen werden sich wegen des Bevölkerungsrückgangs auch in absehbarer Zeit keine Mieter finden. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarkts wie auch der Unternehmen bleibt der Abriss von mindestens 60.000 Wohnungen bis 2010 unumgänglich.
Auf Druck der neuen Länder, insbesondere Thüringens und Sachsens, ist der Bund endlich aufgewacht und hat 2002 das Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" aufgelegt. Neben dem Rückbau oder Abriss sind für uns die Programmteile für die Durchführung von städtebaulichen Aufwertungsmaßnahmen besonders wichtig. Um die Probleme nachhaltig lösen zu können, ist die finanzielle Ausstattung des Programms aber bei weitem nicht ausreichend. Um den Leerstand im Jahre 2010 auf die Fluktuationsreserve von 5 Prozent zurückzuführen, müssten die Rückbaumittel praktisch verdoppelt werden. Immerhin hat der Bund durch die langfristige Finanzierungsperspektive des Programms eine Basis für integrierte Stadtumbauprozesse geschaffen. Damit können wir in Thüringen zusammen mit den komplementären Mitteln des Freistaats bis zum Jahre 2009 mit einem Fördervolumen von rund 425 Mio.
Ein erster Zwischenbericht zur Umsetzung des Stadtumbauprogramms im März letzten Jahres hier in diesem Hause hat gezeigt, dass kein grundsätzliches Umsteuern im Stadtumbau notwendig ist, dass wir aber mit der Programmumsetzung Modifizierungen prüfen müssen. Wir sind mit der Programmabwicklung 2003 ein gutes Stück vorangekommen. Die mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Verband Thüringer Wohnungswirtschaft einvernehmlich abgestimmten Verfahrensregeln auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien haben sich bewährt. Für diese sehr enge und fruchtbare Zusammenarbeit will ich an dieser Stelle meinen besonderen Dank aussprechen.
Sicherlich gilt es, im Detail flexibel zu reagieren und nachzusteuern. Thüringen hat den Stadtumbau mit landes
eigenen Programmen vorbereitet. Wir werden auch zu einer sinnvollen Weiterentwicklung beitragen und dabei unsere Verantwortung wahrnehmen.
Doch zunächst die Ergebnisse bei der Umsetzung des Programms im Überblick: Seit Beginn des Programms im Haushaltsjahr 2002 haben wir Aufwertungsmaßnahmen in Ergänzung unserer bestehenden Stadtsanierungsprogramme in 44 Fördergebieten in 36 Programmgemeinden mit einem Verpflichtungsrahmen von rund 52,9 Mio. Der Landesanteil betrug dabei 28,87 Mio. ! Aufwertungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die Verstärkung der laufenden Städtebauförderung in unseren innerstädtischen Sanierungs- und Erhaltungsgebieten. Dort werden die Maßnahmen der Innenstadtinitiative weitergeführt. In den großen Neubaugebieten können wir auf Erfolge von Stabilisierungsmaßnahmen im landeseigenen Städtebauförderprogramm "Wohnumfeldmaßnahmen in Gebieten der Blockund Plattenbauweise" aufbauen.
Als Basis für die genannten Maßnahmen des Stadtumbaus liegen in 38 Thüringer Städten und Gemeinden Stadtumbaukonzepte vor, die regelmäßig wohnungswirtschaftliche Konzepte beinhalten. Wir setzen auch hier nicht auf statische, fertige Konzepte, sondern auf eine Strategie für den Stadtumbau in der jeweiligen Stadt unter Beachtung der regionalen Entwicklung, insbesondere des Wohnungsmarkts.
Auf die Mitwirkung des Landes bezogen heißt das, alle Ressorts müssen zum Gelingen beitragen. Stadtumbau ist für Thüringen nicht ein Abbruchprogramm, sondern es steht für das Motto "Mehr Wohn- und Lebensqualität für Thüringen" und damit für ein Mehr an Qualität statt Quantität. Unser langfristiges Ziel lautet allerdings: "Mehr statt weniger Bürger". Eine strategisch ausgerichtete kinderund familienfreundliche Stadtplanung kann unserer Ansicht nach wirksame Beiträge zu diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Ziel leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf den Rückbauteil des Programms Stadtumbau zu sprechen kommen. Die Thüringer haben hier ihre Hausaufgaben gemacht. Bis zum 31.12.2003 wurden insgesamt 10.700 dauerhaft leer stehende Wohnungen rückgebaut, davon rund 4.100 Wohnungen in landeseigenen Programmen. Weitere 7.000 Wohnungen sind bereits bewilligt. Damit haben wir erreicht, dass 2002 und 2003 in Thüringen der Leerstand im Bereich der gewerblichen Wohnungswirtschaft erstmals stagnierte und nicht weiter zunahm.
Diese Rückbauzahlen verteilen sich dabei auf rund 1 Prozent der Wohnungen in den Innenstädten, 7 Prozent der Wohnungen in Gründerzeitgebieten und rund 92 Prozent der Wohnungen in Plattenbaugebieten. Wir sind damit das
erste neue Land, in dem kein Anstieg des Wohnungsleerstands mehr zu verzeichnen war. Auch dies ist ein Beleg für unser vorausschauendes politisches Vorgehen.
Der Rückbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen zielt nicht auf die künstliche Verknappung des Wirtschaftsguts Wohnung, um Mietpreissteigerungen durchzusetzen. Der Rückbau ist vielmehr notwendig, weil ein funktionierender Wohnungsmarkt die Voraussetzung für die notwendigen Veränderungen innerhalb des Stadtumbaus darstellt. Da die städtischen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften die Hauptakteure sind, müssen sie wirtschaftlich stabilisiert werden. Grundlage dieser Stabilisierung ist die Beseitigung der Belastungen durch dauerhaft leer stehende Wohnungen.
Allein auf der Basis angemessener Erträge kann ein hochwertiges Angebot von verbleibenden und modernisierten Wohnungen vorgehalten werden. Nur damit ist dem Mieter gedient und der notwendige Bauunterhalt gewährleistet. Deswegen ist auch die Forderung, die Altschuldenentlastung nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz zu erweitern bis hin zur Entlastung aller abzubrechenden Wohnungen, nach wie vor berechtigt.
Allein die Thüringer Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gemäß § 6 a Altschuldenhilfegesetz gestellt haben, planen bis 2010 den Abriss von rund 42.000 Wohneinheiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile folgt dem Stadtumbau Ost bereits der Stadtumbau West. Nicht ohne Grund besuchen uns Parlamentarier aus den alten Ländern - beispielsweise kürzlich aus Nordrhein-Westfalen -, um sich über die erfolgreichen Thüringer Strategien in diesem Bereich zu informieren. Wir sind der Überzeugung, dass der anstehende Prozess des Stadtumbaus einer intensiven Beobachtung und Unterstützung bedarf. Förderprogramme und Fördermittel müssen nach einem schlüssigen strategischen Konzept eingesetzt werden.
Aus diesem Grund hat Thüringen eine programmbegleitende Forschung ins Leben gerufen, die den Fortschritt des Stadtumbaus in Thüringen kontinuierlich auswertet und die Ergebnisse in einen intensiven Erfahrungsaustausch mit dem Programmstädten und dem Innenministerium einbringt. Wir wollen auf der Grundlage eines Monitorings sowohl Programmevaluation betreiben, als auch das Programm "Stadtumbau Ost" weiterentwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwar hat Thüringen, wie gesagt, den Anstieg des Leerstands gestoppt; um eine entscheidende Trendwende herbeizuführen, sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig. Die Erkenntnis, dass die Wohnungsunternehmen den Abriss ohne entsprechende Altschuldenentlastung finanziell nicht schultern können, ist unstreitig. Anders gesagt: Ohne Altschuldenentlastung gibt es keinen Rückbau, ohne Rückbau gibt es keinen Stadtumbau im Sinne von Aufwertung und Stabilisierung.
Auf Druck der Länder hat der Bund seinen Entlastungsbetrag im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes von ursprünglich 658 Mio. 315 Mio. "# $%merk unterliegen. Selbst im Fall einer Entsperrung verbleibt immer noch eine Lücke von ca. 150 Mio. #träge nach § 6 a AHG finanziell untersetzen zu können, die die Wohnungsunternehmen bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12. gestellt haben.
Wir fordern vom Bund, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt und seine finanzielle Verantwortung nicht auf die Bundesländer abwälzt. Finanzielle Klarheit ist in dieser Frage für den Fortgang des Stadtumbauprozesses ausschlaggebend. Zum Stand der Altschuldenentlastung lässt sich für Thüringen feststellen, dass insgesamt 63 Wohnungsunternehmen bei der KfW einen Antrag auf Entlastung nach § 6 a AHG gestellt haben. Von ihnen haben bisher 26 Unternehmen in einer Höhe von knapp 115 Mio. & ' % halten. 37 Wohnungsunternehmen haben noch keine Anerkennung erhalten. Tatsächlich wurden bisher entlastet 24 Unternehmen in einer Höhe von 26,6 Mio. ! ( lastungsbetrag entspricht 6.436 abgerissenen Wohnungen.
Ich fordere die Bundesregierung nochmals auf, dafür zu sorgen, dass die noch ausstehenden Anträge durch die KfW umgehend geprüft und die Mittel zur Altschuldenentlastung im notwendigen Umfang bereitgestellt werden. Thüringen wird die Wohnungsunternehmen seinerseits mit entsprechenden Fördermitteln bei weiteren notwendigen Investitionen unterstützen und so seiner Verpflichtung aus dem Altschuldenhilfegesetz nachkommen.
Denn, meine Damen und Herren, bei der Diskussion zur Altschuldenhilfe verschweigt der Bund zunehmend, dass die Länder bereits heute einen Beitrag zur Altschuldenentlastung durch eine Finanzierung in gleicher Höhe wie der Bund zu leisten haben.
Das geschieht durch die Gewährung investiver Mittel an die Wohnungsunternehmen. Wir tun dies, wenden uns aber
entschieden gegen die Versuche des Bundes, einen Teil der Altschuldenentlastung auf die Länder abzuwälzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu einigen Fragen der Investitionen im Wohnungsbau kommen. Ich habe bereits gesagt, nach Auffassung der Thüringer Landesregierung sind ungeachtet der Leerstandssituation weitere Investitionen im Wohnungsbau notwendig. Das gilt sowohl für die Bestandspflege als auch für den Neubau. Entscheidend sind dabei die genaue örtliche und regional abgestimmte Bedarfsanalyse wie auch die städtebauliche Begründung des Standorts. Teil unserer Stadtumbaustrategie ist deshalb die Fortführung der Modernisierungsförderung für Mietwohnungen.
Die Wohnungsunternehmen müssen ein bestimmtes Kontingent an sanierten Wohnungen vorhalten können, um ihren Mietern den Auszug aus den zum Abriss vorgesehenen Gebäuden nahe legen zu können.
Ich weise darauf hin, in Thüringen ist der Modernisierungsbedarf immer noch weit höher als der Abrissbedarf.
Der Freistaat setzt sich deshalb für die Verlängerung des Investitionszulagengesetzes auch bei wohnungswirtschaftlichen Investitionen ein. Nach Auffassung der Bundesregierung soll über die Verlängerung entschieden werden, wenn die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens vorliegen - voraussichtlich Ende dieses Monats.
Ich fordere den Bund auf, diese Wirkungsanalyse so früh wie möglich mit den Ländern zu besprechen und noch vor dem Sommer entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten einzuleiten. Für die unverzichtbaren Modernisierungsinvestitionen, insbesondere in den innerstädtischen Gebieten, ist die Investitionszulage gerade für die großen Wohnungsunternehmen ein wesentliches Instrument zur Eigenkapitaldarstellung und sie ist für uns deshalb auch ein Element des Stadtumbaus.
Einen wesentlichen Beitrag zur Revitalisierung der Städte wird unser in diesem Jahr erstmals aufgelegtes InnenstadtStabilisierungsprogramm leisten. Mit diesem Programm fördern wir die Altbausanierung und die Lückenbebauung in den Siedlungszentren. Innenstadtwohnungen sollen familien- und altengerecht ausgestattet sein,