Und glauben Sie bitte nicht, Herr Kollege Wolf, dass das Ganze Vergnügen bereitet - überhaupt nicht.
Lassen Sie mich bitte mit einem abgewandelten Zitat beginnen: "Jemand musste Andreas B. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er nach nicht ganz einem Jahr mehr oder weniger tadelfreier Amtsführung als Justizminister des Freistaats Thüringen eines Morgens mit dem Vorwurf konfrontiert, auf ein gerichtliches Verfahren Einfluss genommen sowie die Öffentlichkeit und das Parlament belogen zu haben." Mit dieser Kafka-Adaption möchte ich Ihnen die Rolle bezeichnen, die sich Herr Minister Dr. Birkmann in den mittlerweile als Pilz-Affäre bekannten Vorgängen um die Herausgabe oder Beschlagnahme von Akten im Strafverfahren gegen den Unternehmer Pilz vor dem Landgericht Mühlhausen zugedacht hat.
Der Missbilligungsantrag der SPD-Fraktion verschafft dem Minister erneut die Gelegenheit, sich als Opfer einer infamen Kampagne zu präsentieren, und so müssen wir wohl heute die Fortsetzung einer ministeriellen
Jeremiade folgenden Tenors befürchten: Ich, der Justizminister, habe immer wieder reinsten Gewissens wiederholt: Das habe ich nicht gesagt. Oder: Im Übrigen weiß ich gar nichts, weil mir das nach meiner Kenntnis nicht vorgetragen worden ist. Oder: Ob das, was ich hier vortrage, stimmt, darüber habe ich mich selbstverständlich nicht vergewissert, um nicht in den Verdacht irgendwelcher Einflussnahme zu geraten. Oder: Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich mich selbstverständlich anders verhalten. Und: Schließlich ist mein Amtsvorgänger Schuld, denn wenn der nicht in Thüringen die Praxis eingeführt hätte, dass über bevorstehende Durchsuchungen von Ministerien informiert wird, dann stünde ich jetzt nicht hier und müsste mich nicht rechtfertigen. Dieserart peinliche Ausflüchte haben wir zur Genüge gehört. Wir lenken demzufolge unser aller Aufmerksamkeit auf das konkrete Verhalten, das Missbilligungswürdigkeit konstituiert:
1. die Unterrichtung des Wirtschaftsministers über die beabsichtigte Durchsuchung im Wirtschaftsministerium am Vorabend des 15. Juni dieses Jahres;
4. die Art und Weise, wie der Minister seiner Informationspflicht dem Landtag gegenüber nachgekommen ist, und schließlich
Wenn man zugunsten des Ministers unterstellt, dass der amtierende Abteilungsleiter ihn nicht ausdrücklich auf den Wunsch der Strafkammer hinwies, eine Information an das Ministerium zu unterlassen, und er auch selbst die Passage im Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts nicht wahrgenommen hatte, in der auf die Aufforderung des Gerichts, von einer Information an das Wirtschaftsministerium abzusehen, explizit hingewiesen wurde, so bleibt dennoch die Information an den Wirtschaftsminister ein dem Minister vorwerfbares Fehlverhalten. Der Minister war vom amtierenden Abteilungsleiter darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Strafkammer versucht hatte, den Durchsuchungsbeschluss unter Umgehung der Staatsanwaltschaft selbst zu vollstrecken. Als ehemaliges Mitglied einer Strafkammer und ehemaliger mit strafverfahrensrechtlichen Fragen befasster Ministerialbeamter
im Bundesjustizministerium hätte der Minister hieraus den Schluss ziehen müssen, dass für die Strafkammer die Nichtbekanntgabe der beabsichtigten Durchsuchung von wesentlicher Bedeutung war. Der Minister hätte den Vorgang zumindest aufgrund dieses Hinweises einer eingehenderen Prüfung unterziehen müssen. Dies tat er seinen eigenen Angaben nach aber nicht, sondern er informierte den Wirtschaftsminister nach nur zwei- bis dreiminütiger Unterredung mit dem amtierenden Abteilungsleiter. Wenn der Abteilungsleiter nicht sicher war, ob er den Minister auf eine wesentliche Komponente des Vorgangs ausdrücklich hingewiesen hat, und der Minister sicher ist, diesenfalls jene wesentliche Komponente nicht in ihrer Tragweite erfasst zu haben, dann bleibt in unser aller Erinnerung letztlich aber der ausdrücklich bedauernde Wunsch jenes Abteilungsleiters, dass Herr Minister Dr. Birkmann einem Vorgang dieser Bedeutung mehr Zeit hätte widmen sollen. Muss man dem Minister dann nicht grobe Nachlässigkeit in der Amtsführung vorwerfen?
Zweiter Vorwurf: Der Justizminister hat den Oberlandesgerichtspräsidenten in die Vorgänge am 15. Juni ohne Grund einbezogen. Auch wenn man zugunsten des Ministers seine Einlassung als richtig unterstellt, er habe den Oberlandesgerichtspräsidenten lediglich darüber unterrichtet, dass Mitglieder der Polizei und der Staatsanwaltschaft sich in der Staatskanzlei bzw. auf dem Weg dorthin befänden, so gibt es keine plausible Begründung für eine solche Verfahrensweise. Dadurch entstand ohne Not eine Situation, die zumindest den Anschein für einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit hervorrief. Minister Birkmann sprach von einer Pflicht, den Oberlandesgerichtspräsidenten über den Vorgang zu informieren. Er bleibt allerdings die Erklärung dafür schuldig, welcher rechtlichen Grundlage er eine solche Pflicht entnimmt. Gründe der Dienstaufsicht jedenfalls können es nicht gewesen sein. Und es bleibt zudem der Widerspruch, dass Herr Minister Birkmann angibt, den Oberlandesgerichtspräsidenten zu nichts veranlasst zu haben, dieser aber angibt, gebeten worden zu sein, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Dritter Vorwurf: In jedem Falle missbilligungswürdig ist die öffentliche Herabwürdigung von Mitgliedern des Hauptrichterrates als "Primadonnen".
Statt die Öffentlichkeit lückenlos über die Umstände aufzuklären, die aus seiner Sicht Ursache dafür waren, dass er sich so und nicht anders verhielt, erging sich der Minister in Verunglimpfungen der Richterschaft. Einen Affront stellt schließlich der Versuch seines Hauses dar, eine mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten abgestimmte Presseerklärung als eine gemeinsame Presseerklärung des Hauptrichterrates und des Justizministers in die Öffentlichkeit zu lancieren, obwohl der Hauptrichterrat das abgelehnt hatte.
Vierter Vorwurf: Minister Dr. Birkmann hat sich in der Sondersitzung des Justizausschusses am 26. September zu dem Vorwurf, das Wirtschaftsministerium gegen den Wunsch der Strafkammer von der beabsichtigten Durchsuchung informiert zu haben, dergestalt geäußert, dass die Sitzungsteilnehmer annehmen mussten, dass es keine Möglichkeit gegeben hatte, dass der Minister über den Wunsch der Kammer, das Wirtschaftsministerium von der bevorstehenden Untersuchung nicht in Kenntnis zu setzen, informiert worden zu sein. Erst mit den in der jüngsten Sondersitzung des Justizausschusses am 27. Oktober gelieferten Informationen ist nachvollziehbar, welchen Weg der Bericht der Staatsanwaltschaft über die im Wirtschaftsministerium beabsichtigte Durchsuchung im Justizministerium nahm und dass der Minister den Bericht selbst in den Händen hielt. Warum hat der Minister diese Informationen so lange zurückgehalten? Wollte er denn absichtlich Spekulationen über den Sachverhalt nähren? War nur Tollpatschigkeit beim Krisenmanagement im Spiel oder handelt es sich hier doch eher um ungeschicktes Taktieren und durchschaubare Versuche, die Tatsache zu vertuschen, dass ihm - entgegen allen gegenteiligen Beteuerungen - der Wunsch des Gerichts doch bekannt und bewusst war? Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der fehlgeschlagene Versuch des Ministers, eine Änderung des Wortprotokolls der JustizausschussSitzung vom 26. September zu erreichen. Die Geschäftsordnung verbietet, die Frau Präsidentin hat darauf hingewiesen, die fragliche Passage des Wortprotokolls öffentlich zu zitieren, deren Ergänzung der Minister wünschte. Der geänderte Satz, der sich mit der gewünschten Ergänzung ergeben hätte, wäre so skurril, dass er für einige Lacher in diesem Hause gesorgt hätte. Ich kann hier nur feststellen, dass die vom Minister gewünschte Ergänzung bezwecken sollte, seine eigenen Aussagen, die ihn dem Verdacht der nicht ganz wahren Angabe aussetzen, in ihrer Aussage nachträglich zu relativieren. Welch Wunder, wenn dann der Eindruck entsteht, ein Minister bewegt sich auf dem schmalen Grat zwischen nicht mehr ganz wahr und noch nicht ganz unwahr, was kaum jemand auf die Dauer und ohne Schaden durchhalten kann.
Fünfter Vorwurf: Allen ist die mit dem Haushaltbegleitgesetz beabsichtigte Auflösung des Arbeitsgerichts Gotha hinlänglich bekannt. Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, dass eine Missbilligung im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf begründet wird. Letztlich entscheidet der Landtag darüber, ob etwas Gesetz wird oder nicht. Bei der beabsichtigten Streichung des Arbeitsgerichtsstandorts Gotha handelt es sich jedoch insoweit um eine Besonderheit, als die Gesetzesänderung im Rahmen eines Haushaltbegleitgesetzes erfolgt. Damit wird die folgenreiche justizpolitische Entscheidung über die Aufhebung eines Gerichtsstandorts nicht im Justizausschuss, wo sie vom Gegenstand her hingehört, sondern im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Dabei geht es bei der Aufhebung eines Gerichtsstandorts nicht nur einfach darum, ob möglicherweise
Personal- und Sachkosten eingespart werden könnten, es geht vielmehr darum, ob die nötige Bürgernähe gewahrt bleibt.
Gerade unter diesem Gesichtspunkt wird die Aufhebung des Arbeitsgerichtsstandorts Gotha sowohl von der Richterschaft als auch von der Anwaltschaft einhellig abgelehnt. Das beweisen die zahlreichen Zuschriften an den Landtag hinlänglich. Zugleich wird aber auch der angebliche Kosteneinsparungseffekt nahezu einhellig in Frage gestellt. Es ist schon sehr erstaunlich, dass selbst die Spitze der Justizverwaltung in der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Präsident des Landesarbeitsgerichts, in einer Stellungnahme für das Thüringer Justizministerium zu dem Ergebnis kommt, dass die Begründung für die Aufhebung des Gerichtsstandorts bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig ist. Der Erschwerung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zum Arbeitsgericht stünden keine messbaren Organisations- oder Kostenvorteile gegenüber.
Der Justizminister muss diesen Widerstand geahnt haben und hat wohl daher das Vehikel des Haushaltsbegleitgesetzes gewählt. Es gab keine zwingenden Gründe für diese Vorgehensweise als jenen der Umgehung bzw. Abkürzung der parlamentarischen Beratung dieses wichtigen gerichtsorganisatorischen Gegenstands. Wie anders soll man sich sonst auch erklären, dass die Vertreter des Arbeitsgerichts Gotha die weit reichende Absicht des Ministeriums erstaunt aus der Presse erfuhren. Solches zeugt nicht nur von unangemessenem Umgang mit justizpolitischen Entscheidungen, sondern ist auch ein weiterer Beleg für einen nicht gerade achtungsvollen Umgang mit der Richterschaft des Landes.
Diese von mir aufgeführten fünf missbilligungswürdigen Tatbestände sind es, die uns veranlassen, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Ich kann allerdings nicht verschweigen, dass wir einige Schwächen dieses Missbilligungsantrags sehen. Da ist schon auf den Pleonasmus hinzuweisen, der darin besteht, dass nicht lediglich die Missbilligung, sondern auch die Aufforderung zum Rücktritt des Ministers beantragt wird. Schwer wiegender erscheint uns allerdings der Eindruck eines Schlussstrichs unter die Angelegenheit, da der Antrag auf Missbilligung zu einem Zeitpunkt behandelt wird, zu dem der Landtag sich noch nicht abschließend mit den Gründen befasst hat, die am 15.06. zum Abbruch der Suche nach prozessrelevanten Unterlagen führten. Hier befinden sich die Aussagen der Minister Dr. Birkmann und Gnauck in einem auffälligen Widerspruch zu dem Sachverhalt, wie er in Vermerken und Protokollen des Oberlandesgerichtspräsidenten und der beteiligten Richter festgehalten ist.
Von Herrn Minister Gnauck wissen wir bislang nur, dass der Besuch der Beamten nach nur zweistündigem Aufenthalt in der Staatskanzlei abgebrochen wurde, weil diese angeblich nicht in der Lage gewesen seien, die Gründe für den Aufenthalt zu präzisieren. Aus den Protokollen der Polizeibeamten allerdings und der anwesenden Richter können wir anderes entnehmen. Die Beamten des BKA hielten sich vier Stunden in der Staatskanzlei auf. Ihre Aufmerksamkeit konzentrierte sich auf die mittlerweile berühmten Leitz-Ordner mit Unterlagen der Koordinierungsrunden. Es war vorgesehen, dass der Vorsitzende der Strafkammer und ein weiterer Beamter des Bundeskriminalamts sich in die Staatskanzlei begeben sollten, um zu prüfen, inwieweit diese Leitz-Ordner als potenzielle Beweismittel in Betracht kommen. Schließlich entnehmen wir diesen Protokollen und Vermerken, dass den BKA-Beamten über die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, dass angeblich eine Sperrerklärung vorliege, während der Oberlandesgerichtspräsident Bauer mit aller Vehemenz den Kontakt zum Kammervorsitzenden Krämer suchte, was diesen dann davon abhielt, sich in die Staatskanzlei zu begeben.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass unmittelbarer Kontakt zwischen Herrn Minister Gnauck und seinem ständigen Vertreter bestand, wodurch die Behauptung, man sei über die Gründe für den Aufenthalt der BKA-Beamten in der Staatskanzlei im Unklaren gewesen, sich als eine Legende erweist. In der nächsten regulären Sitzung des Justizausschusses wird zudem die Frage zu stellen und zu beantworten sein, ob Oberlandesgerichtspräsident Bauer bei dem ganzen Vorgang, bei dem er seine Unschuld verloren haben will, auf eigene Faust, sozusagen in vorauseilendem Gehorsam, oder auf Drängen des Justizministers handelte. Ferner wird zu fragen und zu beantworten sein, von wem die Vertreter der Staatsanwaltschaft ihre Weisungen erhielten und welchen Inhalts diese waren.
Meine Damen und Herren, Sie werden nicht erst seit vorgestern der Presse entnommen haben, dass es jenseits der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verfahren Pilz noch weitere massive Kritik an der Amtsführung Justizminister Dr. Birkmanns gibt. Was jene väterliche Intervention des damaligen Staatssekretärs im Finanzministerium zugunsten einer sich um Einstellung im Justizdienst des Landes Thüringen bewerbende Tochter betrifft,
so wird Minister Dr. Birkmann, sollte er denn seine väterliche Fürsorge für nicht unmoralisch einschätzen, die Verantwortung bei einem seiner Vorgänger im Amt, nämlich Herrn Dr. Jentsch, suchen können. Hatte jener doch dafür gesorgt, dass in Thüringen der Richterwahlausschuss abweichend von der Rechtslage in allen anderen Bundesländern nicht bei der Einstellung der Richter auf Probe beteiligt wird. Damit schaffte der ehemalige Justizminister Dr. Jentsch die Grundlage für das hiesige
intransparente Verfahren bei der Berufung von Richtern auf Probe, dem der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Justizminister wohl die Einstellung seiner Tochter in den Justizdienst, ganz sicher aber die ansehensschädigenden Schlagzeilen zu danken hat.
Diese Angelegenheit ist allerdings nur das vorläufig letzte Glied in einer Kette von Vorwürfen gegen den Minister. So mussten wir der Presse entnehmen, dass bei der Besetzung der Direktorenstelle im Amtsgericht Erfurt und bei weiteren Fällen der Übertragung eines Richteramts mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts das nach dem Thüringer Richtergesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten worden sei. So sei die Entscheidung über die Übertragung des Richteramts bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahme des Präsidialrates erfolgt. Außerdem mussten wir aus der Presse zur Kenntnis nehmen, dass die bereits seit einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten des Landgerichts Erfurt entgegen § 3 Thüringer Richtergesetz nicht ausgeschrieben worden sei, um der derzeitigen Vizepräsidentin des Landgerichts, die das Amt des Landgerichtspräsidenten zurzeit kommissarisch wahrnimmt, Vorteile für eine spätere Bewerbung zu verschaffen. Den Vorwurf der Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung bekommen wir auch vom Sozialgericht in Gotha zu hören, wo durch das Justizministerium auf die Terminierung des Gerichts Einfluss genommen worden sein soll und sich die Frage stellt, ob die Regierung ein unmittelbares Interesse in diesem Verfahren zur Geltung bringt.
Ob die Erwähnung der leidigen Posse um die so genannte "Mondscheinfrisörin" aus Suhl jemandes Haltung zum vorliegenden Antrag wesentlich beeinflusst,
das weiß ich nicht. Tatsache bleibt aber, dass nach der unverhältnismäßigen Härte der Inhaftierung eines Menschen, der auch zu einem guten Zweck und ohne unmittelbaren Gewinn gegen geltendes Recht verstoßen hat, der ministerielle Versuch eines Imagegewinns kein sonderlich taugliches Mittel war, rechtsstaatlichem Denken und Handeln zum Durchbruch zu verhelfen.
Und wenn Sie, Herr Wolf, glauben, dass wir uns hier als Helfer des Angeklagten Pilz darstellen, dann will ich Ihnen mitteilen, was ich vor Kurzem erfahren habe: Es ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena ergangen in der Angelegenheit des Widerspruchs der Landesregierung gegen die Beschlagnahme der Akten.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das ist wieder falsch.)
(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Entweder Sie erzählen es richtig oder Sie argumentieren falsch.)
ich grüße die Fehlerlosen und rede weiter - Klage gegen Pilz erhoben und sorgt jetzt mit ihrer Beschwerde vermutlich dafür, dass das Scheitern des Pilz-Prozesses voraussehbar ist.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Sozi- ales, Familie und Gesundheit: Das hat er auch gemacht.)
denn das ist es, worum es eigentlich geht, nicht länger zuzuschauen und zu dulden, wie dem Ansehen des Rechtsstaats Schaden zugefügt wird. Dieses steht und fällt mit der Achtung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und des Rechtsstaats selbst. In drei der neuen Bundesländer befasst sich Politik und befasst sich Öffentlichkeit mit Justizskandalen oder wie immer man so etwas nennen will oder soll. Von den Landesministern und Bundesministern, die sonst noch so "im Gespräch" sind, will ich hier nicht reden. Für mich bleibt abschließend die Frage: Wollen Sie, wollen wir zehn Jahre nach dem Beginn des Aufbaus eines Rechtsstaats widerspruchslos hinnehmen, dass seine Funktionstüchtigkeit und das Vertrauen in ihn ausgerechnet von denen riskiert und erschüttert wird, die am ehesten für sein Funktionieren und das Vertrauen in ihn verantwortlich wären? Danke schön.
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."