Protokoll der Sitzung vom 19.12.2000

(Beifall bei der CDU)

Es profitieren die großen westdeutschen Kapitalgesellschaften und das ist nicht gerade das, was man sich unter "Aufbau Ost" vorstellen kann.

(Beifall bei der CDU)

3. Bei der Beurteilung der aktuellen Entwicklung der Zinsausgaben im Haushalt ist das nach wie vor äußerst niedrige aktuelle Niveau der Zinssätze berücksichtigt. Sobald dieses historische Tief durchschritten ist, und erste Anstiege haben bereits 1999 stattgefunden, werden sich sowohl die Aufnahme neuer Schulden als auch die nach und nach erforderlichen Umschuldungen der in der Vergangenheit aufgenommenen Kredite in der Zukunft maßgeblich verteuern. Die bisherige mittlere Effektivverzinsung von Schulden des Landes liegt deutlich unter dem langjährigen Mittelwert des Bundes und der alten Länder, der dort bei 7,05 Prozent liegt. Ohne dass wir auch nur eine Mark mehr Schulden machen, müssen wir im Mittel mit wesentlich höheren Zins- und Tilgungslasten rechnen, die unseren Spielraum für Ausgaben in Zukunft natürlich noch weiter einschränken werden.

4. Im Jahr 2004 läuft der Solidarpakt aus. Das mittlerweile als Solidarpakt I bezeichnete Gesetz lässt auf einen Solidarpakt II schließen. Unter der Annahme eines zu rund 50 Prozent fortgesetzten Solidarpakts II und eines zwar weiter abgesenkten, aber immer noch überdurchschnittlichen Niveaus übriger Zahlungen des Bundes an die neuen Länder, z.B. GA-Förderung, stünden im Jahr 2005 nur noch rund 15,5 Mrd. DM für Ausgaben zur Verfügung. Das gegenwärtige Niveau der gebundenen Ausgaben - das sind die Komplementärfinanzierungen und durch Gesetze verpflichtende Ausgaben - beträgt im thüringischen Haushalt ca. 17,5 Mrd. DM. Das sind also 2 Mrd. DM mehr, als wir im Jahr 2005 nur noch zur Verfügung hätten. In einem solcherart abgesenkten Ausgabenrahmen können weder steigende Zinsbelastungen aufgrund höherer Kredite aufgefangen, geschweige denn 2 Mrd. DM kompensiert werden. Die Kreditaufnahme müsste hierbei notwendig auf null festgesetzt werden. Um das zu erreichen, müssen wir bereits jetzt beginnen Vorkehrungen zu treffen. Einschnitte, auch in konsumtiven Ausgabenbereichen, müssen in zeitlicher Abstufung eingeleitet werden, um hier nicht verkraftbare schlagartige Einbrüche zu vermeiden. Die mit dem Doppelhaushalt vorgenommenen Einschnitte in die Landesgesetze, sächlichen Verwaltungsausgaben und die sonstigen laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sind unbedingt notwendig. Sie müssen ihre Fortsetzung auch in den Veränderungen der Behördenstrukturen finden. Im Rahmen der Konsolidierungszwänge kann der KFA natürlich nicht ausgenommen bleiben. Gerade auch angesichts der Tatsache, dass das Land im Jahr 2001 mit 9.339 DM je Einwohner weit über das Dreifache des Durchschnitts der Schulden der Kommunen aufweist, kann von einer Konsolidierung der Landesfinanzen zulasten der Kommunen, wie sie hier Herr Buse dargestellt hat, keine Rede sein. Mit 3,7 bzw. 3,8 Mrd. DM liegt der KFA immer noch über dem Durchschnitt der jungen Bundesländer. Dass das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs aufgrund der Steuerreform im Jahr 2001 zurückgehen wird, und zwar um 72 Mio. DM, dürfte unstreitig sein. Die Verringerung um 61 Mio. DM Zuführungen aus dem Landeshaushalt beträgt durch Beschluss der CDU-Fraktion jetzt nur noch 41 Mio. DM. Weiterhin sind noch einmal innerhalb des KFA 30 Mio. DM umgeschichtet worden, so dass die Schlüsselzuweisung wieder um 50 Mio. DM angewachsen ist. Das wurde in einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich so beschlossen.

Zurück zum Solidarpakt: Wenn wir jemals den Wunsch hegen sollten, der Solidarpakt II könne nach 2005 noch zu 100 Prozent fortgesetzt werden, dann müssen wir in allen Bereichen, in denen wir heute noch ein höheres Ausgabenniveau als in den Altbundesländern aufweisen, Absenkungen hinnehmen, beispielsweise auch beim Blindengeld, aber auch beim Landeserziehungsgeld und der Kindertagesstättenfinanzierung. Trotz der Rückführungen der freiwilligen Leistungen nehmen wir im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine Spitzenposition ein. Daher bleibt uns gar nichts weiter übrig, als die Maßnahmen im Haushaltsbegleitgesetz auch umzusetzen. Die PDS kann

das noch nicht ganz so genau wissen oder sie will es nicht wissen, denn sie braucht den Solidarpakt II wohl nicht mit zu verhandeln.

(Beifall bei der CDU)

Aber Sie, verehrte Kollegen von der SPD, Sie wissen genauso gut wie wir, dass wir die Leistungen mit Geldern aus den alten Bundesländern finanzieren, dass das natürlich nicht 50 Jahre den Bürgern zugemutet werden kann, dass wir noch mehr finanzieren als in den Altbundesländern, ist eigentlich nur zu verständlich. Daher sind Ihre Vorschläge zur Streichung bei dem Haushaltsbegleitgesetz reiner Populismus und unseriös wie Ihre anderen Anträge auch.

(Beifall bei der CDU)

Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.

5. Durch Bundesverfassungsgerichtsurteil wird der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden. Auch danach wird es so sein, dass steigende eigene Steuereinnahmen nicht automatisch zu mehr Einnahmen bei uns führen werden. Solange wir weit unter 92 Prozent des durchschnittlichen Steueraufkommens der Altbundesländer liegen, und das wird wohl noch eine längere Zeit so sein, werden die Auffüllbeträge zu 92 Prozent bei steigenden eigenen Einnahmen entsprechend dem Anstieg abgesenkt werden. Wenn darüber hinaus die Geberländer ein wenig mehr Geld als heute behalten dürfen entsprechend dem Verfassungsgerichtsurteil - und das unterstützen wir auch, denn im Sinne des Leistungsanreizes ist dies wichtig -, dann wird an anderer Stelle das Geld aber fehlen; wir hoffen natürlich, dann nicht bei uns. Zu einer Verbesserung allerdings wird es schon gar nicht führen. Langfristig wird sich der thüringische Haushalt an die in vergleichbaren Altländern üblichen Ausgabevolumina anpassen müssen. Im Vergleich mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein dürfte der Staatshaushalt bereits im Jahre 2000 nur Ausgaben von rund 16 Mrd. DM umfassen. Der erforderliche Abschlag von über 3 Mrd. DM vom gegenwärtigen Ausgabevolumen zwingt zu erheblichen strukturellen Änderungen. Neben den bereits unter Punkt 4 beschriebenen Punkten gehört dazu auch die Senkung der Personalausgaben. Diese sind in Thüringen mit die höchsten in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 2.010 DM je Einwohner im Jahr 2001 liegen wir nur knapp hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 2.138 DM je Einwohner und Sachsen-Anhalt mit 2.088 DM je Einwohner an drittletzter Stelle. Daher kommen wir an einem deutlichen Stellenabbau nicht vorbei.

(Beifall bei der CDU)

Wer die Menschen anderes glauben machen will, sagt nicht die Wahrheit, um das Wort "Lüge" zu vermeiden.

(Beifall bei der CDU)

Der beschlossene Stellenabbaupfad ist moderat. Er ermöglicht gerade einmal eine annähernde Kompensation der finanziellen Belastungen aus Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen. Daher sind die Personalausgaben nur bei nicht zu hohen Tarifabschlüssen weiter finanzierbar. Sehr hohe Tarifabschlüsse, die ich ja allen Betroffenen gönne, würden aber unweigerlich zu einem weiteren Stellenabbau führen müssen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat in einer unglaublichen Kraftanstrengung den vorgelegten Haushalt beraten und ungezählte Anhörungen durchgeführt. Selbst ein Trillerpfeifenkonzert ist mir, wie Sie sich erinnern können, nicht erspart geblieben. In großer Verantwortung hat die CDU-Fraktion Änderungen im Haushalt und im Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen. Dies ist nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen, sondern gerade in der Abwägung der Interessen der Betroffenen und der Notwendigkeiten zur Konsolidierung des Thüringer Haushalts. Diese Konsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern es geht dabei schlichtweg um die Frage, ob wir oder künftige Generationen in Zukunft überhaupt noch irgendetwas gestalten können oder ob wir nur noch Nothaushalte unter Streichung aller möglichen Leistungsgesetze realisieren können.

Die einzelnen Änderungen werden meine Kollegen noch ausführlicher diskutieren, ich möchte mich auf Weniges konzentrieren und dann noch etwas zu den Vorschlägen der Opposition sagen.

Wir sind froh, dass wir nun endlich die Finanzierung der Ettersberg-Stiftung realisieren können.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, sie wird mit 7,5 Mio. DM ausgestattet. Die Totalitarismusforschung und die Untersuchungen um die Ursachen von Extremismus und Gewaltherrschaft sind für mich eines der besten Programme gegen Rechtsextremismus, das wir in Thüringen haben können.

(Beifall bei der CDU)

Die Erkenntnisse dort werden in viele Bereiche Eingang finden, u.a. in die fächerübergreifenden Themenstellungen "Erziehung zu Gewaltfreiheit, Toleranz und Frieden" in den Lehrplänen Thüringer Schulen, in die Einführung des Rechtskundlichen Unterrichts an den Schulen zur Stärkung des Rechtsbewusstseins, in die politische Lehrerfortbildung durch das ThILLM auf innerschulischer, regionaler und landesweiter Ebene, u.a. gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesjugendring. Sie wird Eingang finden in die Entwicklung von Einzelprojekten an Thüringer Schulen, z.B. "Was ist ein Fremder?" in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeauftragten. Sie wird Eingang finden in die Thüringer KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora. In der Sache, nämlich der Notwendigkeit der Bekämpfung von politischem Extremismus,

sind wir uns mit der Opposition einig, aber noch ein weiteres Programm zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt zu den schon zahlreichen, in vielen Ressorts vorhandenen Programmen einzurichten, halten wir nicht für nötig. Es muss Aufgabe jedes einzelnen Ressorts sein, sich diesem Anliegen zu stellen, wo immer das auch möglich ist. Das geschieht auch schon in sehr umfangreichem Maße, wie ich bereits zeigen konnte. Ich möchte den Beispielen weitere hinzufügen: Ich erinnere hier an das Extremismuskonzept des Thüringer Innenministeriums zur Erhöhung des Beobachtungs- und Verfolgungsdrucks auf die rechtsextremistische Szene, die Einrichtung der Koordinierungsstelle "Gewaltprävention" eben auch dort.

Auch im Justizministerium gibt es mehrere Initiativen, z.B. das Modellprojekt Jugendstation in Gera zur effektiveren Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Bundesratsinitiative zur Einführung des beschleunigten Verfahrens auch im Jugendstrafrecht, um die Präventivwirkung von Jugendstrafen zu erhöhen. Selbst beim Einsatz von Jugendlichen im freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren Einrichtungen sind Themen für mehr Toleranz und Achtung vor jedweder Schöpfung das zentrale Thema. Dazu gehören aber auch die Förderung von Jugendbegegnung und Schüleraustausch. Die Einrichtung der Internationalen Schule in Weimar als Zentrum der Weltoffenheit und Internationalität in Thüringen und vieles andere mehr.

Meine Damen und Herren, auch beim Haushaltsbegleitgesetz hat die CDU-Fraktion nach Anhörungen Änderungen vorgenommen; die drei wesentlichen will ich kurz erläutern:

1. Beim Gesetzentwurf zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft kann nunmehr der Kultusminister, natürlich im Einvernehmen mit dem Finanzminister, durch Rechtsverordnung abweichend von den Größen, die im Finanzausgleichsgesetz zum Schullastenausgleich festgelegt sind, den Sachkostenbeitrag neu festlegen. Obergrenzen sind durch das Haushaltsgesetz und Untergrenzen durch das Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Wir halten damit eine sachgerechtere Bezuschussung für möglich, die mehr an den tatsächlich angefallenen Kosten orientiert ist.

2. Beim Blindengeldgesetz ist die ursprüngliche Festlegung, dass nur die das Blindengeld neu beanspruchenden Leistungsempfänger reduziert werden, gestrichen worden. Jetzt werden alle Geldempfänger einheitlich auf 950 DM gesenkt. Dies ist immer noch ein Spitzenwert in der Bundesrepublik Deutschland. Dies geschah auch in Absprache mit dem Blindenverband. Nicht dass der Blindenverband der Kürzung zugestimmt hätte, aber wenn denn schon eine Kürzung unvermeidlich wäre, dann sollte es in der nun vorgelegten Form geschehen.

3. Das Kindertagesstättengesetz wurde ebenfalls geändert. Voranstellen möchte ich hier Folgendes: Die in der Öffentlichkeit verbreiteten Zahlen von einer allgemeinen Verdoppelung oder sogar Verdreifachung der Elternbeiträge

sind falsch.

(Beifall bei der CDU)

Bei einer Reduzierung der Zuschüsse um 17 Mio. DM bei ca. 65.000 geförderten Kindergartenplätzen sind das lediglich 21,79 DM Reduzierung pro Platz im Monat im Durchschnitt. Das kann übrigens jeder mit einem Taschenrechner leicht nachrechnen - 17 Millionen geteilt durch 65.000 geteilt durch 12. Ob dies vollständig auf die Eltern übertragen wird, entscheiden die Träger in eigener Verantwortung. Die 30-prozentige Obergrenze der Elternbeteiligung an den Gesamtkosten wurde von manchen als eine Sollgrenze interpretiert. Damit nicht durch die Kommunalaufsicht im Einzelfall unter Umständen, die wir nicht vorhersehen können, eine Ausschöpfung der Obergrenze gefordert werden könnte, hat sich die CDU-Fraktion entschieden, diese Obergrenze zu streichen. Wir glauben, dass die Kommunen bereits wie bisher auch sehr verantwortlich mit der Festsetzung der Elternbeiträge umgehen werden. Sie haben es bisher getan und sie werden es auch in Zukunft tun. Wer dies nicht glaubt, misstraut der Kraft der kommunalen Selbstverwaltung und der Autonomie der Kommunen. Diese Auffassung teilen wir allerdings nicht. Der vom Gemeinde- und Städtebund geforderten umfassenden Änderung der Standards der Kindertagesstätten wurde durch die CDU-Fraktion nicht entsprochen. Die Änderung der Gruppengröße von bisher 15 bis 18 Kinder auf nunmehr 15 bis 20 Kinder ist eine Anpassung an die bisher schon in der Praxis durch Rechtsverordnung mögliche maximale Kinderzahl, die dort allerdings sogar bei 21 Kindern liegt. In einem Entschließungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz bittet die CDU-Fraktion allerdings den Sozialminister, durch Deregulierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen die Regelungsdichte im Bereich der Kindertagesstätten zu reduzieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nun einige Anträge der Opposition bewerten, als Erstes zur SPD: Was Sie uns hier als finanzpolitisches Paket zugemutet haben, ist meines Erachtens schlichtweg ein Skandal und ist für mich eine Verdummung der Öffentlichkeit.

(Beifall bei CDU)

Meine Damen und Herren, damit haben Sie sich qualifiziert. Selbst wenn Sie hier, Herr Höhn, in lockerer Art in Ihrer üblichen Polemik versuchen, dies zu begründen und ihre Anträge schmackhaft zu machen, sie fallen auf Sie selbst zurück. Ich werde es Ihnen kurz beweisen. Sie fordern 100 Mio. DM mehr für die Kommunen. Wer wollte das nicht auch? Aber wie wollen Sie das finanzieren? Man höre und staune, durch Steuermehreinnahmen, obwohl Sie doch gesehen haben, dass bereits in der Novembersteuerschätzung 92 Mio. DM Steuermindereinnahmen prognostiziert worden sind. Ich halte einen solchen Deckungsvorschlag für unseriös und im höchsten Maße gefährlich.

(Beifall bei der CDU)

1.000 zusätzliche Stellen für Lehrer, das klingt sehr gut, würde uns aber im Personalhaushalt einen unrühmlichen Spitzenplatz einräumen. Sie wollen diese finanzieren aus 16 Mio. DM gesetzlicher Leistungen und Beihilfe. Meine Damen und Herren von der SPD, Beihilfeleistungen haben sich Jahr für Jahr erhöht und durch weitere Verbeamtungen steigen diese auch weiter. Das Prinzip gesetzliche Leistungen, Ausgaben zu niedrig anzusetzen und zu veranschlagen, um damit freiwillige Finanzierungen zu erhöhen, ist schlichtweg Betrug.

(Beifall bei der CDU)

Die sächlichen Verwaltungsausgaben wollen Sie zur Finanzierung heranziehen. Meine Damen und Herren, sie sinken bereits gegenüber dem Vorjahr, aber Globale Minderausgaben sind wohl immer die Krücke der SPD, um ihre unsolide Gegenfinanzierung zu kaschieren.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Vor- sicht, Sie machen das auch.)

Meine Damen und Herren, zum Bürgschaftstitel: Er ist schon äußerst knapp veranschlagt. In den letzten Jahren mussten Bürgschaftsausfälle oft mit überplanmäßigen Anträgen finanziert werden. Das ist schlichtweg Trickserei, aber das kennen wir ja zur Genüge.

Aus der Hauptgruppe IV wollen Sie Deckungsvorschläge aus dem Besoldungstitel machen. Ich kann nur sagen, die Tarifsteigerungen 2000 und 2001 für Beamte sind noch nicht etatisiert und sie müssen durch die Ressorts erst noch erwirtschaftet werden. Die zur Vorsorge eingestellte Mehrausgabe von 15 Mio. DM kann deshalb nur als Notgroschen angesehen werden. Da Lohn- und Gehaltszahlungen gesetzliche Leistungen sind, muss im Vollzug dieser Betrag natürlich gezahlt werden. Wie diese dann gedeckt werden sollen, interessiert die Opposition sicher nicht.

(Beifall bei der CDU)

Dann insgesamt noch 37 Mio. DM an Personalausgaben zu sparen, meine Damen und Herren, das sind 550 Beschäftigte, die eingespart werden müssten. Im Bereich Bildung und Innere Sicherheit, die wollten Sie ja ausnehmen, Bildung noch aufstocken - dann müssen Sie uns verraten, wo Sie diesen Personalabbau denn betreiben wollen. Sie sind auch gegen das im Haushaltsbegleitgesetz im Bereich der Justiz vorgesehene Personaltableau, Sie sind gegen andere Personalabbaumaßnahmen im Bereich der Behördenstrukturen, dann frage ich mich, wo wollen Sie denn diese Minderausgaben bei den Personalausgaben erwirtschaften dazu schweigen Sie sich allerdings aus.

Mehr Mittel für die Verbraucherberatung, meine Damen und Herren, wer würde das nicht wollen? Ich kann Ihnen nur sagen, treten Sie Ihren Genossen in Berlin auf die

Füße und fordern Sie wieder die Beteiligung des Bundes an dieser Aufgabe ein.

(Beifall bei der CDU)

Die SPD in Berlin zieht sich nämlich aus der Mitfinanzierung der Beratungsstellen zurück und das Land steht mit dieser Aufgabe nun mittlerweile allein da. Zweimal 5 Mio. DM bei Entwicklungsobjekten der LEG zu streichen, ist angesichts der bereits rückgeführten Ansätze durch die Landesregierung und durch die CDU-Fraktion nicht mehr vertretbar.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dann geht es wirklich nicht mehr um Streckung der Projekte, dann geht es darum, dass Projekte sterben. Ich kann Ihnen nur sagen, Kollegen von der SPD, machen Sie doch einmal Vorschläge aus Ihren Wahlkreisen, an welchen Objekten wir den Rotstift ansetzen sollen. Ich denke, dann werden Sie sehr schnell Projekte finden, die Ihnen sehr unliebsam auf die Füße fallen, dann werden Sie sicherlich schweigen.